Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Danke schön, Frau Kollegin Polat. - Zur gleichen Petition hat sich Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Petentin, eine Abiturientin, hat in der Tat die Sorge, dass begabte Studenten wegen der eingeführten Studienbeiträge von einem Studium absehen könnten. Ich will die inhaltliche Diskussion nicht wiederholen, sondern mich hier auf einige wenige wesentliche Punkte beschränken. Wir haben in der Tat landesweit einheitlich ein Studiengebührenmodell mit 500 Euro pro Semester. Das sind etwa 84 Euro pro Monat. Das ist ein minimaler Bruchteil dessen, was ein Studium kostet. Insofern sprechen wir auch nicht von Studiengebühren, sondern von Studienbeiträgen.

Zur Beantwortung der Frage, ob Studienbeiträge dazu führen können, dass Studienbewerber aus finanziellen Erwägungen von der Aufnahme eines Studiums abgehalten werden, müssen die Rahmenbedingungen genauestens geprüft werden. Das ist noch nicht geschehen.

Erstens. Für die Studienbeiträge kann ein Darlehen aufgenommen werden. Das ist erst einmal eine fundamentale Feststellung. Kein Studium wird deshalb nicht aufgenommen, weil jemand aktuell die Studienbeiträge nicht zahlen kann. Er nimmt dann das Darlehen auf. Das Darlehen kann auch einkommensunabhängig in Anspruch genommen werden. Es ist in jedem Falle zinsgünstiger als ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen.

Zweitens komme ich nun auf die wichtige Frage der Tilgung zu sprechen. Wichtig ist, dass die Abtragung des Darlehens frühestens zwei Jahre nach Ende des Studiums beginnt - und dies auch nur bei Überschreiten einer Einkommensgrenze, die oberhalb der Grenze für die Tilgung des Darlehens aus den BAföG-Geldern liegt. Die Verschuldung ist in der Tat nicht nur bezüglich der Studienbeiträge, sondern auch bezüglich der BAföG-Darlehen auf insgesamt 15 000 Euro einschließlich der Zinsen begrenzt. Wenn es allein um die Studienbeiträge geht, ergibt sich dabei eine Summe von 5 000 Euro. Es zahlt also niemand mehr.

Wir haben insgesamt den Eindruck, meine Damen und Herren, dass alle Bedingungen des Darlehens transparent und auf Dauer angelegt sind und von daher kein unkalkulierbares Risiko besteht.

Im Gegensatz zu den Ausführungen der Kollegin Polat, die davon sprach, dass die Studienanfängerzahl von 2003 auf 2004 gesunken sei - als es im Übrigen noch gar keine Studienbeiträge gab -, lässt sich nach den neuesten Zahlen der niedersächsischen Universitäten feststellen, dass die Immatrikulationszahlen genau auf dem Vorjahresniveau liegen. Das Ganze läuft völlig unproblematisch ab. Vor allem aufgrund der Bedingungen, unter denen die Studienbeiträge zu zahlen sind, sind wir der Meinung, dass dies ein verträgliches Modell ist - die Realität gibt uns bisher recht -, das nicht dazu führen wird, dass die Anzahl der Studenten sinkt, also auch nicht aufgrund finanzieller Erwägungen. Insofern lehnen wir den Änderungsantrag ab und plädieren nach wie vor dafür, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Zu der vorherigen Petition hat sich von der SPD-Fraktion noch einmal Frau Kollegin Groskurt zu Wort gemeldet. Weitere Wortmeldungen zu den Eingaben liegen mir nicht vor. Frau Groskurt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich empfinde es für die Familie als unzumutbare Härte, noch zwei Jahre lang im Ungewissen darüber zu bleiben, ob der Schulbesuch der Kinder an der genannten Schule weiterhin genehmigt wird und die Betreuung durch die Großeltern sichergestellt werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage dieser Familie! Im Jahre 2008 sind Landtagswahlen. Versetzen Sie sich doch einmal in die Situation, dass Ihre Kinder eine bestimmte Schule besuchen und Sie nur für zwei Jahre die Gewissheit haben, dass sie diese Schule besuchen dürfen. Sie könnten sich ja nicht einmal mehr zur Wahl stellen, weil Sie überhaupt nicht abschätzen können, ob Ihre Kinder versorgt sind. Die Mutter ist Zahnarzthelferin. Sie hat nach langen Bemühungen endlich eine Stelle bekommen und kann wieder arbeiten. Der Vater ist in einer Druckerei beschäftigt und hat unregelmäßige Arbeitszeiten. Sie sind auf ihre Berufstätigkeit angewiesen. Ich appelliere noch einmal an Sie: Lassen Sie uns diese Eingabe bitte noch einmal an den Petitionsausschuss zurücküberweisen, damit wir dort über sie noch einmal in Ruhe beraten können.

(Beifall bei der SPD)

Wir können es wirklich nicht verantworten, diese Eingabe heute mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden mit der Folge, dass diese Familie zwei Jahre lang im Ungewissen bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Die Kinder sind dann zwölf Jahre alt. Wer von Ihnen will, dass sich zwölfjährige Kinder den ganzen Tag allein überlassen sind? - Das können wir nicht machen! - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Zur zweiten Petition hat sich von der FDP-Fraktion Herr Prof. Dr. Zielke zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort!

Ich möchte zu der Petition, die die Studiengebühren zum Inhalt hat, nur zwei knappe Anmerkungen machen. Erstens. Nach dem Hochschulgesetz sollen begabten Studenten ausdrücklich Stipendien eingeräumt werden. Insofern wird damit gerade begabten Studenten, die in der Petition angesprochen werden, ein Weg geöffnet.

Zweitens will ich bezüglich des von Frau Polat erwähnten Wanderungssaldos Folgendes sagen: Natürlich sind es jetzt 25 000. Die laufen aber nicht weg, weil Studiengebühren gezahlt werden müssen, sondern in einem wesentlich größeren Maße, nämlich weit mehr als 30 000, sind schon zu der Zeit weggelaufen, als die SPD in Niedersachsen allein regiert hat und von Studiengebühren überhaupt noch nicht die Rede war. Insofern hat der Wanderungssaldo mit den Studiengebühren überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich rufe die Petitionen einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlungen abstimmen.

Ich rufe zunächst die Eingabe 3176 betreffend die unbefristete Zuweisung zum Schulbezirk auf. Hierzu liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPDFraktion vor mit dem Ziel, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Frau Kollegin Groskurt, Sie haben eben beantragt, die Eingabe an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen. Der Antrag „Berücksichtigung“ ist aber weitergehend. Über diesen lasse ich zunächst abstimmen.

Wer diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung überweisen möchte, den bitte ich

um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist „Berücksichtigung“ definitiv abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen, die auf Sach- und Rechtslage lautet. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Die Eingabe ist mit Sach- und Rechtslage beschieden worden.

Damit es keine Unklarheiten gibt, möchte ich jetzt auch über den Antrag von Frau Groskurt formal abstimmen lassen, die Eingabe an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen.

(Zurufe)

- Das ist mir schon klar. Normalerweise brauchen wir über diesen Antrag nicht abzustimmen, weil bereits „Sach- und Rechtslage“ beschlossen worden ist. Wenn wir uns darüber einig sind, können wir so verfahren. Eben hieß es schon: Es muss aber anders laufen. - Also eindeutig Sach- und Rechtslage. Dann brauchen wir nicht weiter abzustimmen.

Ich rufe jetzt die Eingabe 3223 betreffend Studiengebühren auf. Auch hierzu liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vor mit dem Ziel, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist „Berücksichtigung“ eindeutig abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - „Sach- und Rechtslage“ ist eindeutig so beschlossen worden.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 28: Zweite Beratung: Perspektiven für die Binnenfischerei in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2233 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/3179

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lautet auf Annahme in geänderter Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

(Unruhe)

- Wenn es im Hause wieder ruhiger geworden ist, rufe ich den ersten Redner auf.

(Vizepräsident Ulrich Biel über- nimmt den Vorsitz)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Johannßen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Binnenfischerei ist eine sehr dezentral organisierte Wirtschaftsform in Niedersachsen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Sie findet überwiegend in ländlich strukturierten Räumen bzw. in strukturschwachen Gebieten statt. Die Binnenfischer sind in der Überzahl Einzelkämpfer. Außerdem gibt es in diesem Wirtschaftsbereich eine breite Fächerung und Spezialisierung.

(Anhaltende Unruhe)

Einen Augenblick, Herr Johannßen! - Meine Damen und Herren, ich habe eben eine Zeit lang gewartet. Seien Sie bitte ruhig und hören Sie dem Redner zu! Dann geht das alles ganz hervorragend. - Herr Johannßen, Sie haben das Wort.

Neben der Fluss- und Seenfischerei gibt es die Angelfischerei, die Karpfenteichwirtschaft, die Fo

rellenteichwirtschaft, die Aquakultur und Kreislaufanlagen. Die Binnenfischerei wird sowohl als Haupterwerb als auch als Nebenerwerb durchgeführt. Daneben sind rund 150 000 Mitglieder in den Landesfischereiverbänden organisiert.

Die Probleme der Binnenfischerei sind vielschichtig. Aufgrund unseres Antrages haben wir am 28. September 2005 eine Anhörung durchgeführt. Dort wurde über diese Themen berichtet: Rückgang der Bestände insbesondere bei den Wanderfischarten - z. B. beim Aal um 50 % und beim Glasaal um 95 % -, Flussverbauungen durch Wasserkraftwerke und Stauwerke, Flussvertiefungen, Kiesentnahmen, Fischerei in Naturschutzgebieten und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es fehlt sowohl auf Bundes- als auch auf EUEbene an einer aktiven Unterstützung der Interessen der Fischerei.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Daneben gibt es Probleme bei der Erteilung von Wasserrechten. So gibt es etwa für die Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser langwierige, schwierige und bürokratische Verfahren durch die Wasserbehörden. Es gibt unterschiedliche Gebührenhöhen für die Genehmigungsbescheide. So müssen etwa im Landkreis Göttingen für einen einzigen Genehmigungsbescheid bis zu 18 300 Euro gezahlt werden.

Außerdem wurden die Graureiherproblematik bei Teichwirtschaften und die Kormoranproblematik beklagt.