Protokoll der Sitzung vom 10.11.2006

Schluss der Sitzung: 14.42 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 30:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/3280

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 3 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten für Strom und Gas und tatsächliche Möglichkeiten kommunaler Stadtwerke nach dem niedersächsischen Gemeindewirtschaftsrecht

Spätestens nach dem Energiegipfel Anfang Oktober herrscht in der öffentlichen Berichterstattung die Auffassung vor, dass die zu hohen Energiepreise in Deutschland auf monopolistische Strukturen zurückzuführen seien. So titelt die FAZ vom 10. Oktober 2006: „Merkel will monopolistische Strukturen knacken/Glos und Gabriel fordern mehr Wettbewerb.“ Während der Diskussion um Netznutzungsentgelte hat sich gezeigt, dass die relativ günstigere Energiepreissituation in Niedersachsen im Wesentlichen auf die Existenz von kommunalen Stadtwerken zurückgeht.

Da kommunale Unternehmen überwiegend im Weiterverteilergeschäft tätig sind, muss geprüft werden, ob sie im Wettbewerb einen ungehinderten und gleichberechtigten Zugang zu vorgelagerten Märkten im Vergleich zu den Mitbewerbern haben. Weiter ist zu prüfen, ob man insbesondere in Niedersachsen nach den Einschränkungen der Möglichkeiten wirtschaftlicher Betätigung von kommunalen Unternehmen konstatieren kann, dass, wie vom nationalen und europäischen Recht vorgeschrieben, von einer nicht privilegierten, gleichberechtigten Teilnahme kommunaler Unternehmen am Wettbewerb ausgegangen werden kann. Dies geht bis zu der Frage, ob Stadtwerke ihre Produkte und Dienstleistungen auch außerhalb ihrer Stadtgrenze anbieten dürfen. Es gilt auch die Frage der Anwendung des Vergaberechts für kommunale Stadtwerke zu prüfen, der die übrigen Wettbewerber nicht unterliegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rolle spielen kommunale Stadtwerke zurzeit im Wettbewerb auf den Energiemärkten, und wie wird und soll sich auch durch die Veränderung gesetzlicher Vorgaben ihre Position zukünftig darstellen?

2. Wie beantwortet die Landesregierung die vom Fragesteller in den Vorbemerkungen aufgeworfenen Fragen bezüglich der Wettbe

werbssituation kommunaler Stadtwerke vor dem Hintergrund des verschärften niedersächsischen Gemeindewirtschaftsrechts?

3. Plant sie eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben für kommunale Stadtwerke?

In der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass das niedrige Energiepreisniveau in Niedersachsen im Wesentlichen auf die Existenz der kommunalen Stadtwerke zurückzuführen ist. Diese Annahme kann von der Landesregierung so nicht bestätigt werden. Für den Strombereich ist festzustellen, dass auch aufgrund der im Umweltministerium angesiedelten Strompreisaufsicht die allgemeinen Tarife ein im Bundesländervergleich besonders niedriges Niveau aufweisen. Im Übrigen ist die Höhe der Energiepreise von vielen Faktoren abhängig. In Betracht kommen hier insbesondere internationale Einflüsse auf die Importpreise, staatliche Eingriffe in Form von Steuern sowie die Monopolstrukturen der Energiemärkte, auf denen derzeit ein Wettbewerb noch nicht vorhanden ist.

Die Landesregierung setzt sich für die Verstärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und für die Entstehung von Wettbewerb auf dem Gasmarkt ein und unterstützt daher nachdrücklich die neuen Instrumentarien der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2005, die die Entflechtung der Verbundunternehmen sowie die Regulierung der Netzentgelte durch die Regulierungsbehörden vorsehen. Die Wirkung dieser neuen Instrumente bleibt abzuwarten. Da für kommunale Stadtwerke in Niedersachsen bisher mit Ausnahme der Stadtwerke Hannover noch keine Netzentgelte genehmigt wurden, dürfte sich eine erste Zwischenbilanz der Wirkungen dieser neuen Instrumente des Energiewirtschaftsgesetzes wohl erst im neuen Jahr ziehen lassen.

Die Anfrage setzt daneben ihren Schwerpunkt auf die vermeintlich unsicherere Wettbewerbssituation kommunaler Stadtwerke aufgrund der kürzlich erfolgten Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts. Dazu ist vorausschickend zu bemerken, dass die seit dem 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Neuregelungen in der Niedersächsischen Gemeindeordnung lediglich eine Komponente der sogenannten Schrankentrias des § 108 NGO verändert haben. Die beiden übrigen Beschränkungen auf das Vorliegen eines öffentlichen Zwecks und die Begrenzung der Tätigkeiten nach ihrer Art und ihrem Umfang auf ein angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde sowie dem voraussichtlichen Bedarf bestehen unverändert

fort. Die Neuregelung verschärft nunmehr lediglich die einzuhaltenden Bestimmungen in der Frage, ob private Dritte den mit der Neuerrichtung eines kommunalen Unternehmens verfolgten öffentlichen Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Auf diese Weise ist in Niedersachsen der Grundsatz der Leistungsparität in den Kriterienkatalog der Zulässigkeit einer Aufnahme gemeindewirtschaftlicher Tätigkeiten eingeführt worden. Bei bereits bestehenden Unternehmen greift die Bestimmung nur, wenn eine wesentliche Erweiterung des Unternehmens geplant ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei der Versorgung von Endkunden mit Strom in Niedersachsen entfällt im Bereich des Allgemeinen Tarifs auf 61 Stadtwerke etwa ein Drittel der Versorgungsfläche. Insgesamt sind in diesem der Landesstrompreisaufsicht unterliegendem Marktsegment 68 Stromversorgungsunternehmen tätig. Daneben treten Stadtwerke auch bei der Erzeugung zunehmend als Mitbewerber auf dem Strommarkt auf. Diese Aktivitäten stehen im Einklang mit den Zielsetzungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes, das insbesondere auch mit Blick auf eine Intensivierung der Anbieterkonkurrenz bei der Stromerzeugung novelliert wurde.

Für den Bereich Gas liegen der Landesregierung leider keine Informationen für die Beantwortung vor.

Zu 2: Bestehende kommunale Unternehmen werden bei der Weiterverfolgung ihres Geschäftszwecks durch den nunmehr in den Kriterienkatalog für die Zulässigkeit gemeindewirtschaftlicher Tätigkeiten eingeführten Grundsatz der Leistungsparität nicht beeinträchtigt. Der wettbewerbsrechtliche Status der kommunalen Stadtwerke auf den Energieversorgungsmärkten hat sich aus der Sicht des Gemeindewirtschaftsrechts gegenüber dem Rechtsstand von vor dem 1. Januar 2006 daher nicht verändert.

Zu 3: Nein.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 4 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Geplanter Verkauf der Domäne Heidbrink

Ohne öffentliche Ausschreibung plant die Niedersächsische Landesregierung zur Sanierung des Landeshaushalts einen Verkauf der Domäne Heidbrink in der Gemeinde Polle. Einziger Kaufinteressent ist die Firma Petri, die die Hofstelle der Domäne für Stalleinrichtungen nutzen will, in denen eine Ziegenhaltung von 3 000 bis 7 000 Tieren etabliert werden soll. Es soll bereits Handelseinigkeit zwischen ML, unter Zustimmung von MF, und dem Kaufinteressenten Petri bestehen (vgl. Täglicher Anzeiger Holz- minden vom 1. März 2006). Die Eckpunkte eines Kaufvertrages sollen vereinbart worden sein, der Kaufinteressent macht eine Zustimmung vom positiven Ausgang der öffentlichrechtlichen Prüfungen des Projekts abhängig.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Domäne Heidbrink sind Befürchtungen laut geworden. Sie beziehen sich darauf, dass das Land Niedersachsen Kiesabbauerwartungsland unter Wert verkaufe, die Finanzierung einer entsprechenden Infrastruktur für die beschriebene Ziegenhaltung durch die öffentliche Hand (die Gemeinde Polle) erfolgen solle und durch die hohe Nutzviehkonzentration bestehende regionale sowie EU-geförderte Tourismuskonzepte zerstört würden. Zudem bestehen Zweifel an der Tierschutzgerechtigkeit dieses Haltungskonzepts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es auf dem Gebiet der Domäne Heidbrink Kiesabbauerwartungsland, wie werden diese potenziellen Werte für das Land Niedersachsen im Falle eines Verkaufs gesichert, und wer wird die Kosten für die einer Intensivtierhaltungsanlage entsprechende Infrastruktur (Elektrizität, Wege, Frischwasser, Abwasser) tragen?

2. Wie bewertet die Landesregierung unter tierschutzrechtlichen und emissionsrechtlichen Aspekten die Stallhaltung von Ziegen als Nutztiere in der vorgesehenen wohl einmaligen Konzentration von 3 000 bis 7 000 Tieren?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Vereinbarkeit regionaler Entwicklungskonzepte, insbesondere auch des von der EU geförderten Tourismuskonzepts, mit der jetzt durch den Domänenverkauf anvisierten Intensivtierhaltungsanlage?

Vorbemerkungen:

Das Unternehmen Petri Feinkost mit Sitz in Ottenstein/Glesse, Landkreis Holzminden, hat Anfang dieses Jahres grundsätzliches Interesse am Erwerb der Domäne Heidbrink mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 248 ha geäußert. Das Interesse der Firma war u. a. auch durch öffentliche Ausschreibungen des Landes zum Ver

kauf von Einzeldomänen an anderen Standorten geweckt worden. Das Unternehmen beabsichtigt dabei, auf Teilflächen des Betriebes eine Stallanlage für die Ziegenmilchproduktion zu errichten, um eine gesicherte Rohstoffgrundlage für eine erweiterte Frischkäseproduktion am Standort der eigenen Molkerei in Glesse zu schaffen. Von diesem Schritt erwartet das Unternehmen eine Sicherung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in der Region. Maßgebend für diese Planungen ist auch die Knappheit von Ziegenmilch für die industrielle Verarbeitung in Deutschland bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Frischkäse aus Ziegenmilch im In- und Ausland.

Für die Ziegenhaltung ist eine Kooperation mit dem Domänenpächter vorgesehen, der wesentliche Mengen des Raufutters für die Tierhaltung erzeugen und daneben den anfallenden Ziegendung auf den Domänenflächen verwerten wird. Insoweit will die Kaufbewerberin in das Pachtverhältnis mit dem Domänenpächter, das noch bis zum 30. Juni 2019 läuft, eintreten.

Als Grundlage für weitere Planungen und zur Vorbereitung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen wurden am 13. Juni 2006 unter Zustimmung des MF der finanzielle Rahmen und Eckwerte einer Vermögenssicherung des Landes hinsichtlich kieshöffiger Flächen für einen möglichen Verkauf mit der genannten Firma einvernehmlich verhandelt und unter den Vorbehalt der erforderlichen Zustimmung des Niedersächsischen Landtages gestellt. Es ist vorgesehen, die entsprechende Zustimmung des Landtages zeitnah einzuholen, sobald der Kaufbewerberin Signale zur öffentlich-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit und zur Finanzierung ihres Vorhabens vorliegen.

Auf eine öffentliche Ausschreibung der Domäne wurde verzichtet, da aus regionalen und bundesweiten Ausschreibungen für andere Domänen eine vergleichsweise geringe Nachfrage erkennbar wurde. Zudem waren die dabei erzielten Preisangebote für das Land inakzeptabel. Insofern wurde der Weg einer freihändigen Vergabe gewählt, in der der gewöhnliche Marktwert erzielt werden konnte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf der Domäne gibt es rund 140 ha kieshöffige Flächen, an denen zurzeit kein Abbauinteresse der Rohstoffindustrie besteht. In diesem Zusammenhang ist auch der Bodenabbauleitplan für

den gesamten Weserraum maßgeblich. Hinsichtlich des Kiesbedarfs im gesamten Wesertal ist aus sehr langfristiger Sicht ein Abbau jedoch nicht ausgeschlossen. Von daher sind vertraglich nach den erwähnten verhandelten Eckpunkten langfristige Vermögenssicherungsklauseln - mit 40 Jahren Dauer - vorgesehen.

Zur Ermittlung der Kosten für die Infrastruktur für die Stallanlagen zur Ziegenhaltung laufen zurzeit noch Untersuchungen und Abstimmungen zwischen den Beteiligten. Dabei wird hinsichtlich der Abwasserentsorgung u. a. auch in Erwägung gezogen, diese einer leistungsfähigen Kläranlage in Holzminden zuzuführen. Gleiches gilt für den Molkereistandort in Glesse, für den sich bereits bei momentaner Auslastung Engpässe bei der Abwasserbeseitigung ergeben.

Zu 2: Die immissions- und tierschutzrechtlichen Aspekte der vorgesehen Anlage für die Ziegenhaltung sind in öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren zu behandeln, wobei die Prüfung in die Zuständigkeit des Landkreises Holzminden fällt.

Hinsichtlich der genannten Zahl von bis zu 7 000 Tieren handelt es sich nach vorliegenden Informationen um eine langfristige Optionsgröße des Unternehmens für den angestrebten Tierbestand, einschließlich des jeweiligen Ziegennachwuchses (Lämmer).

Zu 3: Aus Sicht der Landesregierung ist das Vorhaben grundsätzlich vereinbar mit Tourismuskonzepten der Region. Die abschließende Bewertung obliegt dabei in erster Linie dem Landkreis Holzminden. In diesem Zusammenhang hat die Samtgemeinde Polle bereits eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Projekt gegeben.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Heidrun Merk, Rosemarie Tinius, Axel Plaue, Ingolf Viereck, Bernadette Schuster-Barkau und Amei Wiegel (SPD)