Im Bereich der Justiz soll die nächste Einführungsveranstaltung in angemessenen Abstand zu der letzten Veranstaltung mit gleicher Thematik erfolgen, um eine wirtschaftliche Auslastung der Tagung zu gewährleisten, also im März 2007 nach dem letzten Seminar im Dezember 2005. Auch im Bereich der Justizfortbildungen orientiert sich das Angebot im Wesentlichen an dem vom Geschäftbereich angemeldeten Fortbildungsbedarf.
Im Übrigen wird der stark spezialisierte Fortbildungsbedarf der staatsanwaltschaftlichen Sonderdezernentinnen und Sonderdezernenten - wie ausgeführt - zielgruppenspezifisch und auf hohem Niveau durch die regelmäßigen Tagungen der ZOK abgedeckt.
Zu 3: Der Bericht beschäftigt sich unter dem Aspekt „Strafrecht und Strafverfahrensrecht“ auch mit der Problematik des Menschenhandels und der schwierigen Situation von Opferzeuginnen. Hier werden die für die betroffenen Zeuginnen möglichen Maßnahmen - wie etwa die Möglichkeit einer ausländerrechtlichen Duldung während des Strafverfahrens oder die Betreuung durch Beratungsstellen - dargestellt. Ein anderer Teil des Berichtes beschäftigt sich mit den zentralen frauenrelevanten Maßnahmen im Justizministerium. Unter diese Maßnahmen fällt auch die Fortbildung. Wie aus dem Sachzusammenhang erkennbar ist, geht es in diesem Abschnitt aber nur um die speziell für die weiblichen Justizbediensteten des Landes angebotenen Fortbildungsmaßnahmen.
Die Personalschulung im Bereich Menschenhandel ist indes nicht Thema des Berichtes, da es sich hier nicht um ein Angebot für Frauen handelt. Die für die Fortbildung im Bereich der Polizei und der Justiz Verantwortlichen waren auch nicht Adressaten des Berichts. Ihnen ist im Übrigen der Fortbildungsbedarf im Bereich „Menschenhandel“ bekannt. Sie werden dem erkennbaren Bedarf im Rahmen ihrer Tätigkeit gerecht. Hierzu wird auf die zahlreichen oben genannten Veranstaltungen verwiesen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 30 der Abg. Friedhelm Helberg, Michael Albers, Volker Brockmann, Ulla Groskurt, Frank Henry Horn und Heidrun Merk (SPD)
Bei Landtagseingaben, in denen Petenten ein asylverfahrensunabhängiges Aufenthaltsrecht erbitten, wird vom Vorsitzenden des Ausschusses in der Regel eine Stellungnahme des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingeholt. Die Stellungnahme enthält durchweg eine zusammenfassende Sachverhaltsschilderung und eine rechtliche Bewertung mit abschließender Aussage, ob dem Anliegen der Petenten entsprochen werden kann oder nicht. Wie diese Stellungnahme zustande gekommen ist, welche Bedeutung dabei den Akten und den Voten der Ausländerbehörden in Landkreisen und Städten zukommt, ob nur sachgerechte oder auch sachfremde Erwägungen bei der Erarbeitung eine Rolle gespielt haben können oder nicht, ist der Stellungnahme selbst nicht zu entnehmen. Dies kann sich nur über Einsichtnahmen in die Akten des Ministeriums erschließen.
1. Ist es schon vorgekommen, dass in Akten des Ministeriums für Inneres und Sport im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Petitionen Vermerke über die Parteizugehörigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisausländerbehörden oder der Landrätin bzw. des Landrates als deren Vorgesetzte aufgenommen (gefertigt) worden sind?
3. Gibt es regelmäßig durchgeführte Besprechungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums und Mitgliedern des Petitionsausschusses zur Vorbereitung der Sitzungen des Petitionsausschusses in Angelegenheiten mit dem Begehren (der Petenten), asylverfahrensunabhängig ein Aufenthaltsrecht zu gewähren?
Die von der Landtagsverwaltung erbetenen Stellungnahmen zu Petitionen mit aufenthaltsrechtlichen Bezügen werden vom Ministerium für Inneres und Sport auf der Grundlage von Berichten der zuständigen Ausländerbehörden und nach Überprüfung der Rechtslage anhand der ebenfalls übersandten Ausländerakten erstellt. Es wird fachaufsichtlich geprüft, ob die der jeweiligen Petition zugrunde liegende Entscheidung der Ausländer
behörde unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften getroffen wurde oder ob eine Abänderung im Sinne der Petition rechtlich geboten bzw. sachgerecht wäre. Soweit sich bei der Beratung im Petitionsausschuss zu diesen Stellungnahmen Fragen ergeben, stehen die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Ministeriums für weitere Erläuterungen zur Verfügung; gegebenenfalls werden die Stellungnahmen schriftlich ergänzt.
Zu 1 und 2: In einem aktuellen Petitionsvorgang ist im Fachreferat eine entsprechende Notiz über die Parteizugehörigkeit eines Landrats gefertigt worden. Vorausgegangen war, dass trotz einer entsprechenden Weisung des Ministeriums eine rechtlich zwingend gebotene Aufenthaltsbeendigung durch den Landrat ausgesetzt worden war, nachdem sich der als Berichterstatter benannte Abgeordnete schriftlich an den Landrat gewandt und um eine wohlwollende Prüfung nachgesucht hatte. Dieses Anliegen wurde auch im Namen eines örtlichen Bundestagsabgeordneten vorgebracht. Vor der Entscheidung über das weitere aufsichtsbehördliche Vorgehen sollte erkundet werden, was den Landrat bewogen haben könnte, entgegen der Mitteilung des Ministeriums, dass der Petition in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung zukomme, so zu entscheiden. Die Initiative des Abgeordneten erfolgte, obwohl ihm als Berichterstatter im Petitionsausschuss bekannt war, dass die Abschiebung wegen des laufenden Petitionsverfahrens nicht ausgesetzt werden durfte.
Zu 3: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachreferats stehen für mündliche und fernmündliche Nachfragen grundsätzlich allen Mitgliedern des Petitionsausschusses zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit machen die Abgeordneten aller Fraktionen regelmäßig auch Gebrauch; teilweise werden Erkundigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktions- bzw. Abgeordnetenbüros eingeholt. Außerdem nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums an Vorbesprechungen von Abgeordneten des Petitionsausschusses aus einzelnen Fraktionen oder Gruppen teil, wenn dies gewünscht wird. Dieses Verfahren geht auf eine Praxis zurück, die sich in den 90er-Jahren hinsichtlich der Beratung von Petitionen mit ausländerrechtlichen Bezügen im Ausschuss für innere Verwaltung herausgebildet hat.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 31 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Claus Johannßen, Klaus Fleer, Dieter Steinecke und Rolf Meyer (SPD)
Cross Compliance ist bei Direktzahlungen von zentraler Bedeutung, vor allem da viele dieser Zahlungen von der Produktion entkoppelt wurden. Die Landwirte müssen eine Reihe strenger Auflagen erfüllen, damit sie die ihnen zustehenden Direktzahlungen in vollem Umfang erhalten. Allerdings sind die im Anhang III der Verordnungen des Rates (EG Nr. 1782/2003) zu befolgenden Auflagen nicht neu, sie sind bereits seit geraumer Zeit verbindlich geregelt.
Werden diese Auflagen nicht beachtet, so wird die Zahlung entweder teilweise oder ganz gekürzt. Zur Überprüfung der Einhaltung der Verordnungen werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, ca. 1 % der Antragsteller ist davon pro Jahr betroffen.
Im Rahmen der Debatte über Bürokratieabbau wird auch häufig eine Vereinfachung von Cross Compliance eingefordert.
1. Wie viele Betriebe wurden bisher kontrolliert, und bei welchen Verordnungen (Rangliste) gab es die meisten Beanstandungen?
2. In wie vielen Fällen (Anzahl der Betriebe) wurden Prämienkürzungen vorgenommen, und in welcher Höhe (Prozentzahl und absolute Zahl) wurden Prämienkürzungen durchgeführt?
3. Welche Vorschläge hat die Landesregierung bisher zur Vereinfachung von Cross Compliance weitergeleitet (Bund/EU) mit Nennung von Datum und Inhalt?
Cross Compliance ist ein wichtiger Baustein der EU-Agrarpolitik. Dabei wird mit den Zahlungen an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe die Einhaltung verschiedener fachrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz verknüpft. Die Einführung von Cross Compliance erfolgt stufenweise im Zeitraum von 2005 bis 2007.
Zu 1: Zwischenzeitlich ist von der Landwirtschaftskammer, vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung (LAVES) sowie von den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Vielzahl an Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance durchgeführt worden. Abschließende Auswertungen dazu liegen bisher nur für das Jahr 2005 vor. Danach sind insgesamt 7 400 Kontrollen mit CC-relevanten Inhalten durchgeführt worden. Die größte Beanstandungsquote hat sich im Bereich der Tierkennzeichnung ergeben. Diese beträgt für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie von Schafen und Ziegen je 32 % und für die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen etwa 20 % der hinsichtlich dieser Rechtsakte kontrollierten Betriebe. Für die Bereiche Nitrat-RL, Grundwasser-RL und Anhang IV („Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftli- chem und ökologischem Zustand“) haben sich Beanstandungsquoten von unter 2 % ergeben. Außerdem wurde bei einem Betrieb ein Verstoß gegen die Vorschriften der Klärschlamm-RL bzw. -Verordnung festgestellt, während sich für die Bereiche Vogel- und FFH-RL keine Verstöße ergaben. Die meisten anderen Bundesländer haben ähnliche Beanstandungsquoten zu verzeichnen.
Zu 2: Aufgrund der in 2005 durchgeführten CC-Kontrollen sind bei insgesamt 794 landwirtschaftlichen Betrieben Kürzungen der Direktzahlungen vorgenommen worden. Das entspricht etwa 1,4 % der Betriebsinhaber, die in Niedersachsen für 2005 einen Antrag auf Gewährung von EU-Direktzahlungen gestellt haben. Die Kürzungssätze für CC-Verstöße sind in einer EU-Verordnung festgelegt. Sie betragen je nach Schwere des Verstoßes 1, 3 oder 5 % der zu gewährenden Direktzahlungen, wobei es in bestimmten Fallkonstellationen, z. B. wenn Verstöße vorsätzlich begangen wurden, auch zu höheren Kürzungssätzen kommen kann. Aufgrund von Cross Compliance wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt ein Betrag in Höhe von insgesamt 257 913 Euro einbehalten bzw. gekürzt.
Zu 3: Die Einführung und Umsetzung von Cross Compliance in Deutschland wird von verschiedenen Arbeitsgruppen auf Bund-/Länderebene umfassend begleitet. Diese arbeiten nach den Vorgaben der EU sowie auf der Grundlage von Beschlüssen der Agrarminister von Bund und Ländern. Dabei werden auch Maßnahmen zur Ver
waltungsvereinfachung bzw. Entbürokratisierung von Cross Compliance, die sich aus den o. a. Beschlüssen ergeben und/oder auf Arbeitsebene vorgeschlagen werden, in Angriff genommen. In diesen Arbeitsgruppen wirken auch die jeweils zuständige Fachleute aus Niedersachsen intensiv mit. Im Hinblick auf die Entbürokratisierung bzw. Vereinfachung von Cross Compliance hat sich die Arbeitsgruppe in letzter Zeit z. B. mit folgenden Vorschlägen befasst:
- Überprüfung von fachrechtlichen Vorschriften. Zum Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Regelungen zum Rinderpass erörtert worden.
- Einführung von Bagatellgrenzen. Bleiben im Rahmen von Cross Compliance leichtere Verstöße z. B. im Bereich der Tierkennzeichnung unberücksichtigt, so führt das zu Erleichterungen für Betriebsinhaber und Verwaltung. Die diesbezügliche Vorgehensweise gegenüber der Kommission wird zur Zeit in den o. a. Arbeitsgruppen auf Bund-/Länderebene abgestimmt.
Zusätzlich sind von der Landesregierung weitere Initiativen zur Vereinfachung von Cross Compliance ergriffen worden. Dazu gehört z. B. ein gemeinsamer Beschlussvorschlag von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen für die letzte Agrarministerkonferenz (AMK-29. September 2006), der in dieser bzw. in leicht abgeänderter Form von der AMK angenommen wurde. Dieser beinhaltet verschiedene Forderungen gegenüber der Bundesregierung bzw. der EU, deren Umsetzung zu einer erheblichen Vereinfachung von Cross Compliance beitragen würde. Beispiele zur Vereinfachung von Cross Compliance:
Davon unabhängig hat die Landesregierung bereits einen wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung der Umsetzung von Cross Compliance in Niedersachsen dadurch geleistet, dass die Durchführung der Kontrollen gebündelt wurde, soweit dieses als zweckmäßig erscheint.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 32 der Abg. Dieter Steinecke, Claus Johannßen, Karin Stief-Kreihe, Rolf Meyer und Klaus Fleer (SPD)
Bürokratieabbau ist in aller Munde - jeder redet davon, aber wenn es um die Benennung konkreter Maßnahmen geht, so verweist man gerne auf andere. So richten sich auch fast alle Forderungen des Antrages der Fraktionen der CDU und der FDP zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft an die Adresse des Bundes und der Europäischen Union.