Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

von ausgehe, dass diese im Zentrum der folgenden Debatte stehen werden. Wichtig ist, dass sich der Ausschuss auch dieses Mal darauf verständigt hat, dass die gesamte Beratung und die Abstimmungen auf drei Listen basieren, die wir zur Grundlage der Diskussion im Haushaltsausschuss erklärt haben. Dabei handelt es sich zum einen um die sogenannte politische Liste, die von den Mehrheitsfraktionen vorgelegt worden ist. Hierbei geht es um Änderungsvorschläge in Bezug auf den Regierungsentwurf. Daneben haben wir eine sogenannte technische Liste umfänglich und in Bezug auf das Zahlenwerk kleinteilig beraten, in die aufgenommen wird, welche Veränderungen sich im Laufe des Halbjahres ergeben haben. Wir haben uns über die Fraktionsgrenzen mit einem Stellenhebungsmodell einverstanden erklärt, das in vielen Bereichen der Landesverwaltung Beförderungsmöglichkeiten schafft.

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Änderungsanträge, wie schon in den Jahren zuvor, erst zu der abschließenden Beratung des Haushaltes im Plenum eingebracht. Ihnen liegen heute umfangreiche Änderungsanträge vor. Beide Fraktionen haben neben einzelnen Anträgen zur Sache zwei zusammenfassende Anträge - die Sozialdemokraten unter der Überschrift, in Niedersachsen gerechtere Politik zu machen, und die Grünen unter dem Schwerpunkt „Vorrang für Bildung, Verschuldung begrenzen und Klima verbessern“ - parallel zu den Haushaltsberatungen vorgelegt. Auch auf diese Anträge werde ich nicht eingehen. Sie werden Gegenstand der Beratungen sein.

Auf der Basis dessen, was in den vergangenen Wochen und Monaten Gegenstand der zum Teil kritischen und harten, aber immer fairen Auseinandersetzung war, gehe ich auf das ein, was die sogenannte politische Liste ausmacht, die von den Fraktionen der CDU und der FDP vertreten worden ist. Die politische Liste hat ein Volumen von 59 Millionen Euro. Gleichzeitig hebt sie auf eine Absenkung der Nettokreditaufnahme um 150 Millionen Euro ab. Die sogenannte technische Liste - Anpassung an die neue Istentwicklung - hat einen Umfang von 52 Millionen Euro.

Erwähnen möchte ich einige Punkte, die auch für die öffentliche Debatte von größerer Bedeutung sind. Dabei geht es um den Erwerb der Anteile an der NBank. Hier wird der Anteil der NORD/LB von 50 Millionen Euro herausgekauft, der sich im Laufe der Jahre einschließlich der Verzinsung auf

54 Millionen Euro erhöht hat. Zum 1. Januar 2008 soll die neue Konstruktion der NBank vollzogen werden. Im Bereich der Gebäude wird der „Planet m“ auf dem Expo-Gelände der Fachhochschule Medien zugeordnet. Aufgrund der Anträge der Fraktionen der FDP und der CDU ist ferner vorgesehen, das Landesbildungszentrum für Blinde mit 2,5 Millionen Euro zu fördern und auszubauen. Die weiteren Positionen, die in den Einzelanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP nachzulesen sind, betreffen wesentlich kleinere Beträge, in der Regel weniger als 1 Million Euro. Diese werden sicherlich noch angesprochen. Insgesamt wird ein Betrag von 7,7 Millionen Euro benötigt, um letztlich den Haushaltsausgleich herzustellen.

Wichtig für den Landeshaushalt - das ist eine besondere Einnahme - ist die Entwicklung der Förderabgabe. Im laufenden Jahr ist dieser Betrag von 600 Millionen auf 750 Millionen Euro heraufgesetzt worden. Das ist Teil der Entwicklung des Ölpreises am Weltmarkt. Nicht alles bleibt bei uns - das wissen wir -, aber 10 % bleiben trotz - oder gerade: wegen - des Länderfinanzausgleichs in den Kassen Niedersachsens. Auch die Kommunen partizipieren an dieser Summe.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung des LTS-Vermögens zu richten. Sie wissen, dass das Land die ausstehenden Beträge in einem Bieterverfahren zum Verkauf angeboten hat. Es ist eine Gesamtsumme von 960 Millionen Euro erzielt worden, die fast auf den Punkt genau dem Barwert der Rückflussmittel entspricht, der zugrunde gelegt worden ist. Die Veräußerungserlöse werden ihrerseits als Kapitaleinlage bei der NORD/LB in Höhe von 700 Millionen Euro angelegt, und 135 Millionen dienen der Gesamtdeckung des Haushaltes und zur Abdeckung des Einnahmerestes.

Wenn man die Entwicklung, die ich eben geschildert habe, zugrunde legt, dann ergibt sich, dass der Haushalt insgesamt um 6,5 % ausgeweitet worden ist, was im Vergleich mit den übrigen Landeshaushalten außergewöhnlich viel erscheint. Dies ist jedoch zwei Bilanzveränderungen geschuldet, die zum einen aus der EU-Förderperiode herrühren - durch Überlappungen von Beträgen aus der letzten und der neuen Förderperiode entstehen Überschüsse, die sich im Haushalt niederschlagen - und zum anderen aus der Kapitalerhöhung bei der NORD/LB. Die dann verbleibende Steigerung um 2,43 % gegenüber dem letzten Haushalt begründet das Finanzministerium mit der Verrechnung des kommunalen Finanzausgleichs.

Somit wird dargestellt, dass für den Haushalt im Grunde eine Nullwachstumslinie zu verzeichnen ist.

Bezüglich der Abstimmungsergebnisse für diesen Teil des Haushaltes ist festzustellen, dass die Einzelpläne für den Staatsgerichtshof, für den Landesrechnungshof und das Stellenhebungsmodell vom Ausschuss einstimmig beschlossen worden sind. Der Einzelplan 01, also der des Landtages, ist ebenfalls einstimmig - bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der Grünen - beschlossen worden. Alle anderen Einzelpläne wurden mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen beschlossen.

Zum Haushaltsgesetz nur zwei Bemerkungen: Das Haushaltsgesetz hat eine Anpassung der Nettokreditaufnahme zugrunde gelegt. Im Übrigen geht es auch darum, dass im Haushaltsgesetz die technische Umsetzung der übrigen Beschlüsse stattfindet.

Zum Haushaltsbegleitgesetz verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Zahlreiche Einzelregelungen, die getroffen worden sind, haben mit der Föderalismusreform zu tun, was man ausdrücklich betonen muss. Hierbei wird erstmals und sehr schnell von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen die Zuständigkeit für die Besoldung umgesetzt. Im Wesentlichen kommen wir hierbei zu der Erkenntnis, dass die Lohn- und Gehaltszuwächse, die hierfür zugrunde gelegt worden sind, nur möglich waren, weil die Zuständigkeit hierfür durch den Föderalismuskompromiss auf die Landesebene verlagert worden ist.

Ein weiterer Punkt, der einen Punkt hinter eine Reihe schwebender Verfahren setzen soll, ist das Kindergeld für Beamte ab dem dritten Kind. Hierbei wird ein Betrag von 400 Euro angesetzt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die dazu anhängigen Klagen aus der Welt geschafft werden können.

Die Situation insgesamt - im Haushaltsbegleitgesetz geschildert - umfasst auch die Auflösung des Landesjugendamtes und die Folgewirkungen, die damit zu erreichen sind. Über diesen Punkt wurde sehr strittig diskutiert, aber letztendlich wurde er vollzogen.

Im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz ist es aus kommunalpolitischer Sicht wichtig, noch zu erwähnen, dass im Bereich des SGB II

versucht wird, die vorgeblichen Ungleichgewichte im Bereich der kreisfreien Städte und Landkreise aus der Welt zu schaffen. Hierbei ist mit dem Gesetzentwurf - auf die Monate November und Dezember bezogen - von der Landesregierung ein Weg vorgeschlagen worden, der zwar nicht unkritisch gesehen wird, gleichwohl zur Befriedung beitragen soll.

Ich fasse zusammen. Die Beschlussfassungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz wurden vom Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Die Beschlussfassungen, die dann hier stattzufinden haben, basieren - ich muss das sagen - auf einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den Fachausschüssen, dem Haushaltsausschuss und den vielen Beschäftigten in den Ministerien und in der Landtagsverwaltung. Dafür darf ich mich im Namen des Haushaltsausschusses sehr herzlich bedanken.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

- Da dürfen Sie ruhig klopfen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bitte im Namen des Haushaltsausschusses um Ihre Zustimmung zu den Drucksachen 3340 bis 3355 und 3377.

Im Übrigen wünsche ich im Verlauf der Debatte um die Einzelpläne viel Kondition und am Schluss gute Beschlüsse. - Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Die komplette Fassung des Berichts gebe ich zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Wie es in diesem Hause Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor. Ich beginne mit dem Bericht zum Haushaltsplan.

Angesichts des für die Berichterstattung zur Verfügung stehenden Zeitrahmens möchte ich auf eine Darstellung der haushalts- und finanzpolitischen Debatte verzichten. Die Standpunkte der Fraktionen dazu sind ohnehin bekannt und hier im Plenum mehrfach ausgetauscht worden.

Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich auf einen Gesamtüberblick. Zur Beratung im Haushaltsausschuss legten die Koali

tionsfraktionen von CDU und FDP drei Listen vor. Eine sogenannte politische Liste, eine technische Liste und das Stellenhebungsmodell. Die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind dementsprechend aufgebaut. Die politische Liste schließt mit einem Nettodeckungsbedarf von 59 Millionen Euro ab. Darin enthalten ist auch das sogenannte Hebungsmodell. Die Nettokreditaufnahme wird um weitere 150 Millionen Euro abgesenkt. Im Haushaltsgesetzentwurf ist eine entsprechende Änderung vorgesehen. Die sogenannte technische Liste schließt, wenn man alles das herausrechnet, was sich um die Steuerschätzung und die Mobilisierung des LTS-Vermögens dreht, mit einem Deckungsbedarf von minus 52 Millionen Euro ab. Davon erwähnen möchte ich nur einige wenige Positionen.

Eine Position ist der Erwerb von Anteilen an der NBank in Höhe von 54 Millionen Euro. Die LTS und die NBank werden unter dem Dach der NBank fusionieren. Damit geht ein Rechtsformwechsel einher; es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts gebildet werden. Daraus ist die NORD/LB, die ja noch mit einem Stammkapital von 50 Millionen Euro an der Bank beteiligt ist, „herauszukaufen“, weil es sich bei einer Anstalt öffentlichen Rechts verbietet, dass eine privat organisierte Bank Eigentümerin ist. Und da das Kapital der NORD/LB angemessen zu verzinsen ist, bedeutet die Ablösung dieser Eigentümerrechte der NORD/LB an der NBank nicht 50 Millionen Euro Stammkapital, sondern 54 Millionen Euro. Diese Mittel werden im Haushalt 2007 bereit gestellt, weil der Rechtsformwechsel schon zum 1. Januar 2008 vollzogen werden soll.

Das Gebäude „Planet m“ auf dem Expo-Gelände soll künftig von der Fachhochschule Medien genutzt werden. Dafür sind 2,5 Millionen Euro Barmittel bereitzustellen. Ergebnis des Kompromisses, den die Landesregierung mit dem Landesblindenverband erzielt hat, ist die Hochbaumaßnahme beim Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Regierungsentwurfs war diese Maßnahme noch nicht veranschlagungsreif. Hier sollen 2 Millionen Euro bereitgestellt werden. Alle weiteren Positionen, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen enthalten sind, machen zusammen weniger als 1 Millionen Euro aus. Weil der Haushalt plus minus null abschließen muss, ist der Ansatz für den Zinsaufwand um 7,7 Millionen Euro herabgesetzt worden. Hier wurde der sogenannte Spitzenausgleich herbeigeführt. Dem liegt

eine Schätzung des Finanzministeriums zugrunde, die dessen Vertreter als seriös bezeichneten. Ein Schwerpunkt der technischen Liste ist die sogenannte Budgetierung der Mittel bei der Polizei.

Der Ansatz für die Förderabgabe soll von 600 Millionen auf 750 Millionen Euro erhöht werden. Das ist das Ergebnis des hohen Aufkommens der Förderabgabe im laufenden Jahr, sozusagen die Fortschreibung des Trends für das nächste Jahr.

Der Nettoertrag, also das, was von den prognostizierten Steuermehreinnahmen inklusive Förderabgabe übrig bleibt, nachdem alles mit dem kommunalen Finanzausgleich verrechnet worden ist, ist 374 Millionen Euro.

Ich komme nun zur Mobilisierung des LTS-Vermögens. Das Finanzministerium hat für die Rückflüsse, die auf den Restvaluta per 30. Juni 2006 lagen, insgesamt 960 Millionen Euro erzielen können. Das sei, so die Vertreter des Finanzministeriums, ein sehr erfolgreiches Bieterverfahren gewesen, nicht nur weil sich sehr viele namhafte Finanzinstitute beteiligt hätten, sondern auch noch aus einem ganz anderen Grund: Diese 960 Millionen Euro entsprechen fast auf den Euro genau dem Barwert dieser Rückflüsse zum Zeitpunkt der Veräußerung der Zuschlagserteilung. Die Bieter haben also in der Nähe des Barwerts geboten und im Grunde genommen keine Gewinnmarge aus diesem Kauf gezogen. Ein denkbarer Grund dafür könnte sein, dass es den Instituten eher um bilanzielle Vorteile ging. Der Veräußerungserlös wird jetzt in Höhe von 835 Millionen Euro zur Finanzierung des Haushalts 2007 verwendet - davon 700 Millionen Euro Kapitalanlage NORD/LB und 135 Millionen Euro Gesamtdeckung -, und mit dem Restbetrag wird der Einnahmerest bedient, der damit dann auch haushaltswirtschaftlich erledigt ist.

Rechnet man alle Empfehlungen des Haushaltsausschusses zusammen, so kommt es zu einer exorbitanten Steigerungsrate des Haushalts von 6,5 % gegenüber dem Jahr 2006. Enthalten im Zahlenwerk sind jedoch auch zwei Bilanzverlängerungen mit einmaligem Charakter, nämlich die Überlappung der EU-Förderperioden und die Kapitalerhöhung der NORD/LB. Bereinigt man das, kommt man auf 2,43 %. Zu diesem Steigerungssatz wiesen die Vertreter des Finanzministeriums darauf hin, dass er in etwa der Erhöhung bei der Zuweisung im Rahmen des kommunalen Finanz

ausgleichs entspreche. Das heißt, ohne kommunalen Finanzausgleich und ohne die Bilanzverlängerungen wird in etwa das Ausgabenniveau des Vorjahres gehalten. Die Investitionsquote des Haushalts 2007 liegt bei 7,2 %.

Zum Schluss darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis im Einzelnen vortragen. In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs sowie das Stellenhebungsmodell einstimmig beschlossen. Der Einzelplan 01 des Landtages wurde ebenfalls einstimmig gebilligt, allerdings bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die übrigen Einzelpläne hat der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebilligt.

Ich komme jetzt zu meinen Erläuterungen zur Beschlussempfehlung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2007. Ich kann es kurz machen: Außer dem üblichen Neuberechnungsvorbehalt bei § 1 und der Beseitigung eines Druckfehlers in § 14 finden sich Änderungen nur in § 3 und § 12. Die Verringerung des in § 3 Abs. 1 enthaltenen Kreditermächtigungsrahmens geht auf den günstigen Ausgang der Steuerschätzung zurück; darauf bin ich bereits eingegangen. Mit der Erhöhung des in § 3 Abs. 3 angesprochenen Ermächtigungsrahmens werden bereits bewilligte Krankenhausbaumaßnahmen bedient aufgrund der Investitionsprogramme bis einschließlich 2005 und aufgrund des Vorziehens bewilligter Baumaßnahmen durch die Krankenhausträger. § 12 Abs. 1 und 3 konnten im Hinblick auf die einschlägigen Parallelregelungen im Haushaltsbegleitgesetz gestrichen werden. Kurz erwähnen möchte ich, dass das Haushaltsgesetz an einigen Stellen noch zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet - eine Unterscheidung, die es nach dem neuen Tarifrecht nicht mehr gibt. Das Finanzministerium hat angekündigt, diese aus Zeitgründen noch im Gesetz verbliebene Unebenheit durch einen erläuternden Übergangserlass zu „glätten“ und im Haushaltsgesetz 2007 dann endgültig zu beseitigen.

Lassen Sie mich nun noch einige Worte zur Beschlussempfehlung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007 sagen. Wegen unseres gedrängten Zeitplans und wegen des Umfangs der im Rahmen der Gesetzesberatungen vorgenommenen Änderungen muss ich mich heute auf eine holzschnittartige Darstellung der Schwerpunkte der

neu eingefügten Regelungen beschränken. Wegen der weiteren Einzelheiten einschließlich der Darstellung des Diskussionsverlaufs in den Ausschüssen verweise ich auf den noch fertigzustellenden schriftlichen Bericht

Die zu den Artikeln 1 bis 1/2 vorgeschlagenen Änderungen beruhen im Wesentlichen auf der durch die Föderalismusreform herbeigeführten Änderung der Gesetzgebungskompetenzen. Die jetzt beim Landesgesetzgeber liegende Kompetenz für das Besoldungsrecht wird erstmals durch die für den 1. Januar 2008 vorgesehene dreiprozentige Besoldungserhöhung in Anspruch genommen. Bereits zum 1. Januar 2007 sollen aber auch Änderungen der schon bisher im Niedersächsischen Besoldungsgesetz geregelten Vorschriften in Kraft treten. Aus diesem unterschiedlichen Inkrafttreten erklärt sich die gegenüber dem Entwurf abweichende Aufteilung in drei Artikel.

Artikel 1 enthält nun die ab dem 1. Januar 2007 vorgesehenen Änderungen. Hier ist besonders hervorzuheben, dass ergänzend zum Gesetzentwurf in § 8 Abs. 2 Satz 1 empfohlen wird, die im Dezember zu leistende jährliche Sonderzahlung für das dritte Kind auf 400 Euro zu erhöhen.

Artikel 1/1 enthält die für den 1. Januar 2008 vorgesehene Gehaltserhöhung. Die Regelung soll aus rechtssystematischen Gründen in einem eigenen Artikel und nicht im Niedersächsischen Besoldungsgesetz geregelt werden.

Artikel 1/2 setzt diese Gehaltserhöhung in Anlehnung an die bisherige Gesetzessystematik des Bundes in der Weise um, dass die bisher im Bundesbesoldungsgesetz enthaltenen Besoldungstabellen durch Anlagen zum Niedersächsischen Besoldungsgesetz ersetzt werden - mit den ab 1. Januar 2008 geänderten Beträgen. Damit und mit der Änderung des § 12 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wird das künftig notwendige Zusammenwirken zwischen Landes- und Bundesbesoldungsrecht rechtlich aufeinander abgestimmt.

Artikel 1/3 enthält eine unproblematische Änderung des Ministergesetzes, die aus der TeilAbkoppelung des Landesbesoldungsrechts vom Bundesbesoldungsrecht folgt.

Artikel 1/4 enthält eine Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes und soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen das Spektrum der zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten für die seit dem Jahre 1999 angesammelte Versorgungs

rücklage unter Berücksichtigung einer auch weiterhin hohen Bonität der Anlagemöglichkeiten maßvoll erweitern. Dadurch werde auch bei zunehmendem Vermögen eine zeitnahe Optimierung der Anlage bei vergleichbarer Sicherheit ermöglicht. Zugleich sollen Währungsrisiken aus Fremdwährungsanlagen künftig bereits durch das Gesetz ausgeschlossen werden.

Artikel 2/1 ändert die Betragszuteilungen in § 7 Abs. 2 Satz 1 des Lotterie- und Wettwesengesetzes. Nach der Vorstellung der Fraktionen von CDU und FDP, die diese Änderung angeregt haben, soll der in Nr. 1 zusätzlich bereitgestellte Betrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro zweckgebunden für die Errichtung und Sanierung von Sportstätten verwendet werden. Der mit der Herabsetzung des Schwellenwerts in Nr. 2 hinzukommende Betrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro solle der Stärkung der Kunst- und Kulturförderung durch die Lottostiftung Niedersachsen dienen.

Die zu Artikel 3 § 2 Nr. 1 vorgeschlagene Änderung beruht auf einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. Sie soll nach ihrer Darstellung den Wortlaut des Gesetzes über das „Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar“ an die zwischenzeitlich geschlossene Änderungsvereinbarung zum Einbringungsvertrag und an den Entwurf des Forderungskauf- und Garantievertrages anpassen.

Der mit Wirkung vom 1. November 2006 in Kraft tretende Artikel 4/1 soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Ungleichgewichte abbauen, die durch die Änderungen des SGB II bei den kommunalen Trägern unbeabsichtigt eingetreten sind. Die Mittel des Landes werden so verteilt, dass nach Möglichkeit kein kommunaler Träger gegenüber der vor dem 1. Januar 2005 geltenden Rechtslage Mehrkosten hat. Obwohl es gegen die nun vorgenommene Verteilung des Landeszuschusses bereits wieder Einwände gibt, haben sich die hierzu angehörten kommunalen Spitzenverbände mit ihr einverstanden erklärt, um zu einer Befriedung der Situation beizutragen.