Heinrich Aller

Sitzungen

15/5 15/7 15/8 15/9 15/10 15/12 15/13 15/14 15/17 15/19 15/20 15/23 15/24 15/25 15/26 15/27 15/29 15/30 15/32 15/35 15/37 15/38 15/41 15/44 15/46 15/47 15/48 15/49 15/53 15/58 15/59 15/61 15/62 15/63 15/65 15/67 15/69 15/70 15/74 15/76 15/79 15/83 15/86 15/87 15/88 15/89 15/94 15/95 15/100 15/104 15/106 15/112 15/113 15/116 15/119 15/128 15/134

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der mündliche Bericht, den ich jetzt gebe, die Änderungsanträge, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD-Fraktion vorgelegt worden sind, nicht beinhalten kann.
Das ist, Herr Kollege, verabredungsgemäß so auch in den letzten Jahren geschehen.
Inzwischen liegen die Änderungsanträge vor. Inhaltlich sind sie aber schon in den Debattenbeiträgen im Haushaltsausschuss deutlich geworden.
Ich werde mich bemühen, den Bericht relativ kurz zu fassen und die drei Schwerpunkte dieses mündlichen Berichts, nämlich den Haushaltsplan, das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz, hier zusammenfassend vorzutragen, wobei ich darauf hinweise, dass der Haushaltsgesetzentwurf von der Landesregierung und der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, wie auch in den letzten Jahren üblich, von den Regierungsfraktionen eingebracht worden ist.
Basis für die Schlussdiskussion im Haushaltsausschuss war die sogenannte Technische Liste. Darin ging es um Änderungen, die im Wesentlichen unstrittig diskutiert worden sind, weil sie im Laufe der Beratung von der Landesregierung ergänzend vorgelegt worden waren.
Gegenstand der politischen Auseinandersetzung war die sogenannte Politische Liste, die von CDU und FDP gemeinsam als Änderungsantrag vorgelegt wurde.
Wie üblich haben die kommunalen Spitzenverbände nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung in einer Anhörung vor dem Haushaltsausschuss Stellung nehmen können. Die kommunalen Spitzenverbände haben über ihre Arbeitsgemeinschaft deutlich gemacht, dass sie zum Haushaltsbegleitgesetz insbesondere kritisieren, dass die Steuerverbundquote nach wie vor gekürzt sei. Dies gehe auf das Haushaltsbegleitgesetz 2005 zurück. Obwohl eine Korrektur um 75 Millionen Euro stattgefunden habe, fiele weiterhin eine Summe von 100 Millionen Euro zulasten der kommunalen Haushalte aus. Weiterhin monierten die kommunalen Spitzenverbände, dass die Landesregierung im Gegenzug nicht den Versuch unternommen habe, wesentliche Aufgaben der kommunalen Ebene zu reduzieren, um dadurch Haushaltsentlastungen zu erreichen.
Demgegenüber hat die Mehrheit im Haushaltsausschuss, also CDU und FDP, deutlich gemacht, es gebe erhebliche Mehreinnahmen bei den Kommunen zu verzeichnen: Die Kommunen partizipierten an den Steuermehreinnahmen in 2007 und 2008, die in der Größenordnung von 135 Millionen und 103 Millionen Euro zu Buche schlagen, und für das
Jahr 2008 erhöhten sich die Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich um 25,3 Millionen Euro. Auch die Steuereinnahmen der Kommunen seien im Rahmen der November-Steuerschätzung angepasst worden. Nach der Erhöhung der Steuerverbundquote auf 15,5 % könne nun insgesamt festgestellt werden, dass im Jahr 2007 eine einmalig hohe Gesamtsumme für den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 3,1 Milliarden Euro zu verzeichnen sei. Im Übrigen bemühe sich die Koalition im Laufe der Jahre, die Vergünstigungen für den kommunalen Bereich ständig zu verbessern.
Zum Zahlenwerk selbst beschränke ich mich im Wesentlichen auf den Gesamtüberblick, um deutlich zu machen, in welchen Größenordnungen Veränderungen durch die Änderungsanträge - zum einen durch die Technische Liste, zum anderen durch die Politische Liste - zu verzeichnen sind. Für die Politische Liste, also den Änderungsantrag von CDU und FDP, ist insgesamt ein zusätzlicher Deckungsbedarf von 81,2 Millionen Euro entstanden. Steuermehreinnahmen liegen in der Größenordnung von 103,3 Millionen Euro vor, und - das ist aus Sicht der Koalition sehr wichtig - die Nettokreditaufnahme konnte um weitere 50 Millionen Euro auf 550 Millionen Euro abgesenkt werden. Die entsprechenden Deckungsvorschläge sind gemacht worden.
Die Technische Liste - also die vonseiten der Landesregierung vorgenommene Anpassung an die Istentwicklung - leistet einen Deckungsbeitrag von 53,2 Millionen Euro. Die größte Einzelposition in den gesamten Änderungspaketen ist der Minderbedarf an Zinsen in einer Größenordnung von 68,96 Millionen Euro. Die Koalitionsfraktionen bezeichneten ihre Änderungsanträge zusammengefasst als ein Gesamtergebnis, das insbesondere an der Nettokreditaufnahme zu messen sei, die die niedrigste seit 35 Jahren sei. Die Neuverschuldung sei - im Vergleich zu den Ausgangspositionen nach dem Regierungswechsel insgesamt um rund 85 % gesenkt worden. Dies sei Ergebnis einer konsequenten Haushaltskonsolidierung, die gleichzeitig aber Spielräume eröffnet habe, Schwerpunkte durch Anträge in den Bereichen Wirtschaft und Verkehr, Bildung und Forschung sowie innere Sicherheit und Umwelt zu setzen.
Dieser Darstellung der Regierungskoalition haben beide Oppositionsfraktionen widersprochen. Sie führten in diesem Zusammenhang die Mehreinnahmen durch bundesweite Entwicklungen insbesondere bei der Steuergesetzgebung, durch die
Konjunkturentwicklung und die Entwicklung am Arbeitsmarkt an. Darüber hinaus seien erhebliche Verschiebungen in Schattenhaushalte, Privatisierungserlöse und massive Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich in einer Höhe von fast 0,5 Milliarden Euro zu verzeichnen.
Rechnet man alle Empfehlungen des Haushaltsausschusses zusammen, so kommt man zu dem Ergebnis, dass das Haushaltsvolumen gegenüber dem Jahr 2007 um 0,9 % sinkt. Die Investitionsquote sinkt von 10,5 % auf 7,6 %.
Zum Abschluss dieses Punktes darf ich Ihnen die Empfehlungen zu den Einzelplänen zur Kenntnis geben. Einstimmig beschlossen wurden die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs. Der Einzelplan des Landtags wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, allerdings bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Alle übrigen Einzelpläne sind mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen beschlossen worden.
Zum Haushaltsgesetz 2008 ist festzustellen, dass insbesondere die Kreditermächtigungsmöglichkeiten neu gefasst worden sind. Der Ermächtigungsrahmen wurde verändert, insbesondere wegen der Krankenhausbaumaßnahmen. Die Absenkung des Ermächtigungsrahmens ist durch die Einstellung des Vorhabens INEOS möglich geworden. Durch die Anfügung einer neuen Nummer bei § 4 Abs. 2 wird die Verbürgung des Fremdmitteleinsatzes bei der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG ermöglicht; die entsprechenden Umstände im Jahr 2008 sind bekannt.
Lassen Sie mich noch kurz auf das Haushaltsbegleitgesetz eingehen, das von den Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht worden ist. In diesem Zusammenhang wird besonders auf den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlages Bezug genommen. Der Kreis der Empfänger ist vergrößert, und der Betrag ist auf insgesamt 120 Euro angehoben worden. Entsprechende Anpassungen waren erforderlich.
Im Bereich des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes sind die Ansätze durch Regierungskoalition und Regierung verändert worden. Diese sind von den kommunalen Spitzenverbänden in einer kurzfristig eingeschobenen Anhörung strittig gestellt worden. Bis zur Abschlussberatung sollten Koalitionsfraktionen und Oppositionsfrakti
onen überlegen, ob die Kritik der Spitzenverbände - der Betrag von rund 4,5 Millionen Euro sei zu hoch und solle auf 3,2 Millionen Euro abgesenkt werden - noch berücksichtigt werden kann.
Abschließend möchte ich insgesamt zu den Abstimmungsergebnissen mitteilen, dass die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP für die Gesetze und Gesetzesänderungen und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt haben.
Ich darf die Gelegenheit der Beratung des letzten Haushaltes dieser Legislaturperiode und den Vortrag zu den Teilergebnissen und Schlussabstimmungen nutzen, um mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss und in den Fachausschüssen zu bedanken. Trotz der komplizierten Ausgangslage ist es gelungen, den Zeitplan einzuhalten und, wie ich meine, in der Sache hart, aber fair zu diskutieren. Das Ergebnis wird unterschiedlich bewertet; das wird von den Fraktionen sicherlich noch zum Ausdruck gebracht werden. Ich möchte mich aber auch bei denen bedanken, die uns geholfen haben, zu diesem Ergebnis zu kommen, nämlich bei den Vertreterinnen und Vertretern aus den Ministerien, bei unserem Ausschussassistenten Herrn Blum und bei der Protokollführung. Ohne sie wäre das nicht machbar gewesen.
Eine besondere Belastung - das darf man dieses Mal wohl sagen - haben der Landesrechnungshof und insbesondere der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf sich nehmen müssen. Trotzdem wird der Landtag in dieser Sitzung die beiden Gesetzeswerke beschließen.
Ich sage Ihnen zum Schluss noch, wie der Haushaltsausschuss empfohlen hat, abzustimmen. Er hat mit Mehrheit empfohlen, jeweils zuzustimmen. - Ich bedanke mich.
Herr Kollege Althusmann, Sie haben gesagt die Vergabe des Großauftrages sei immer in vernünftigen und richtigen Bahnen gelaufen. Könnten Sie aber mindestens in Betracht ziehen, dass ein Gericht die Entscheidung über die erste Vergabe korrigiert hat? Das scheint mir ein außergewöhnlicher Schritt gewesen zu sein. Das ist ihnen aber wohl entfallen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht wird sehr kurz. In der anschließenden Diskussion werden die Details der Beratungen im Ausschuss zum Ausdruck kommen.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit einer Änderung und der üblichen Maßgabe anzunehmen. Der Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen entsprechend soll die Neuverschuldung um weitere 350 Millionen Euro herabgesetzt werden.
Bei der Beratung im Ausschuss kamen die Fraktionen überein, auf eine Darstellung der Änderungsanträge zum Zahlenwerk im Rahmen der Berichterstattung zu verzichten. Die politische Auseinandersetzung darüber soll hier im Plenum öffentlich geführt werden.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU und des Vertreters der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen und damit den Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Herr Kollege Althusmann, wenn Sie auf diese Art und Weise eine Defensivlinie aufbauen wollen, frage ich Sie, ob das Parlament heute diesen Tagesordnungspunkt auf die Rednerliste gesetzt hat oder ob Herr Sander mit seinem Wortbeitrag sozusagen der Verursacher dieser Debatte ist?
Herr Busemann, ich finde es beachtlich, wie Sie mit Zahlen umgehen,
und ich finde es beeindruckend, wie Sie sagen, was jetzt zur Finanzierung landesseitig dazugetan werden müsse, müsse auch - so wörtlich - zusätzlich erwirtschaftet werden. Sie haben auch gesagt: Wenn wir etwas politisch wollen, dann bezahlen wir das auch. - Das waren zwei wörtliche Ansagen von Ihnen, die ich ernst nehme. Jetzt kommen wir zur zusätzlich erwirtschafteten Summe. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben Sie mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts die Kürzung beim kommunalen Finanzausgleich um 164 Millionen Euro nicht zurückgenommen. Sie haben nur 75 Millionen Euro zusätzlich hineingenommen und über den Flächenfaktor neu verteilt. 164 Millionen minus 75 Millionen sind 89 Millionen; von ihnen gehe ich jetzt aus.
- Ich komme noch zur Frage. Herr Busemann muss ja verstehen - -
Herr Busemann, würden Sie auch unter dem Gesichtspunkt der Konnexität behaupten, dass die vorher im kommunalen Finanzausgleich gekürzten 89 Millionen Euro eine zusätzlich erwirtschaftete Summe sind,
die Sie jetzt den Kommunen als Finanzierung für das beitragsfreie Kindergartenjahr anbieten, oder ist das auf Deutsch nichts anderes, als - wie Dieter Möhrmann immer sagt - die Menschen hinter die Fichte zu führen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Finanzminister sehr dankbar dafür, dass er den Zusammenhang dargestellt hat, in dem die Erbschaftsteuer diskutiert wird, und die Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum Besten gegeben hat. Seine Ausführungen haben deutlich gemacht, warum der Antrag der FDP völlig daneben liegt. Hier wird mithilfe einer Ablenkungsstrategie versucht, den Dissens zwischen den beiden Koalitionspartnern zu verdecken. Herr Möllring hat klargemacht, dass er, eingebunden in die Diskussion in der Großen Koalition, hieran konstruktiv mitarbeiten muss, will oder gar nicht anders kann, und die FDP redet über die Föderalismusreform Teil II, die mit dem aktuellen Thema überhaupt nichts zu tun hat.
- Herr Bode wird verstanden haben, dass der Zeitablauf die Koalition hier in Hannover schon in diesem Jahr unter Entscheidungsdruck setzen wird. Dann muss Farbe bekannt werden, Herr Bode.
Wir von der SPD wollen nicht, dass Sie sich bei der Abstimmung wieder enthalten und hinterher kassieren. Es geht um 258 Millionen Euro an Erb
schaftsteuern, die im Haushalt 2007 veranschlagt sind. Diese Mittel wollen wir nicht verlieren. Was passiert, wenn man blockiert und aussitzt, sehen wir bei der Vermögensteuer. Bei der Vermögensteuer ist im Jahr 2007 zum ersten Mal eine glatte Null veranschlagt. Das war das Ergebnis einer nicht gegebenen Handlungsfähigkeit der Akteure in einem Bereich, in der eine Landessteuer betroffen ist.
Unser Antrag, der am Donnerstag diskutiert werden soll, zeigt die Eckdaten auf, auf deren Berücksichtigung wir in dem Verfahren, das wir aus Niedersachsen mit beeinflussen wollen, dringen wollen.
Immer - wenn Sie die Zeit seiner Ausführungen von meiner Zeit abziehen; anderenfalls muss ich weiterreden.
Das ist mir bekannt. Ich will ja mit Ihrer Hilfe erreichen, dass wir bei der Erbschaftsteuer nicht das gleiche Desaster erleiden, Herr Althusmann.
Deshalb sind Sie aufgerufen, hier ganz tüchtig mitzuhelfen.
Zu dem zweiten Punkt, der hier eine Rolle spielt: Wir reden hier nicht über die Besteuerung von Einfamilienhäusern, sondern wir reden in der Tat, wie Herr Wenzel gesagt hat, über ein Stück Steuergerechtigkeit in diesem Land. Es kann nicht sein, dass Millionenvermögen mit einer Minimalbesteuerung weitervererbt werden, während gleichzeitig die Bruttolöhne von Arbeitnehmern massiv - mit bis zu 35 % - besteuert werden. Das ist ungerecht. Deshalb ist die Erbschaftsteuer ein Stück Substanzbesteuerung, das fester Bestandteil in unserem Steuersystem sein muss.
Ein dritter Punkt: Wir wollen in der Tat die Chancen, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet hat, im unternehmerischen Bereich nutzen, aber nicht ohne Gegenleistung. Das Betriebsübergabeverfahren soll also steuerlich begünstigt werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen und die Arbeitsplätze am Markt bleiben. Dann kann die Erbschaftsteuer über zehn Jahre in Stufen gestundet bzw. auch erlassen werden. Diese Bedingung - darin bin ich mit Herrn Möllring wohl einig - wird in einem Paket verhandelt werden müssen, in dem einerseits die Bemessungsgrundsätze festgelegt werden und bei dem andererseits das Verfahren nachgeschaltet wird. Da kann es überhaupt kein Vertun geben. Wenn man so verfährt, ist die entscheidende Frage: Wie werden diese Bemessungsgrundsätze definiert? - Herr Bode, das Verfassungsgericht hat gesagt - das ist eine schlichte Erkenntnis -: Was bisher praktiziert worden ist, ist völlig ungerecht gewesen; denn Immobilien, Häuser und Liegenschaften sind günstiger als Geldvermögen weggekommen. Der gemeine Wert ist nichts anderes als der Verkehrswert. Wir sind nun aufgerufen, dies durchzusetzen. Daran dürfen Sie mitwirken. Dann dürfen Sie auch zustimmen.
Am Ende bleibt für uns die Frage, ob Sie bereit sind, einige Dinge, die wir unbedingt für notwendig halten, im künftigen Verfahren konstruktiv zu begleiten, oder ob Sie über einen Seitenweg mithelfen wollen, die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang wirklich einmal einen Blick über die Landesgrenzen hinweg, und zwar auch auf andere Länder in Europa, in denen andere Erbschaftsteuerregelungen gelten als bei uns. Wir haben uns bei
der Erbschaftsteuer im unteren Mittelfeld angesiedelt. In den angelsächsischen Ländern greift die Erbschaftsteuer demgegenüber in wesentlich größerem Umfang. Bei uns wird gesagt, dass die Neuregelung aufkommensneutral sein müsse. Wir gehen davon aus, dass es selbst bei Erfüllung der hier erläuterten Minimalforderung zu Verschiebungen kommen muss, was bedeutet, dass einige mehr, andere vielleicht genauso viel wie bisher und wieder andere weniger zahlen müssen. Es darf aber nicht so sein, Herr Bode, dass Ihre Klientel im Rahmen der Erbschaftsteuerreform noch besser absahnt, als es bisher der Fall ist, und andere dafür die Zeche zahlen.
Herr Bode, ich sage es am Schluss ganz deutlich: Wir sind für eine Erbschaftsteuerneuregelung, die erstens das sehr deutliche Signal setzt, dass Kleinverdiener und Einfamilienhausbesitzer durch die neue Regelung keinen Schaden nehmen, und die zweitens so angelegt ist, dass ein Gleichstand von Geldvermögen, Immobilien und ähnlichen Werten erreicht wird.
Ich bin sofort fertig. - Drittens wollen wir erreichen, dass die Weitergabe des Betriebes nicht zulasten der Arbeitsplätze und der kleinen und mittelständischen Betriebe geht, wie ich dies skizziert habe. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe den mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Beratungen über das Haushaltsgesetz 2007 und über das Haushaltsbegleitgesetz ab. Es ist üblich, dass dieser Bericht des Ausschussvorsitzenden den Versuch unternimmt, dreimonatige Beratungen in zehn Minuten zusammenzufassen. Das wird nicht gelingen. Deshalb sage ich gleich vorweg, dass ein großer Teil des Berichtes, der vorbereitet worden ist, zu Protokoll gegeben wird.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Beratungen im Jahre 2006 insbesondere dadurch geprägt waren, dass sich während der laufenden Beratungen einige Rahmendaten für den Haushaltsplan und für das Haushaltsbegleitgesetz massiv geändert haben. Insbesondere weise ich darauf hin, dass nach der Neubildung der Bundesregierung und mit der Anhebung der Mehrwertsteuer erhebliche Mehreinnahmen auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen hat im Laufe des Beratungsverfahrens dazu geführt, dass wir zeitgleich einen Nachtragshaushalt beraten haben. Hinzugekommen ist die Steuerschätzung vom November, was zu alternativen Beurteilungen der Möglichkeiten im Umgang mit der Nettokreditaufnahme geführt hat. Letztlich müssen die steuerpolitischen Beschlüsse des Bundes bezüglich der Entwicklung der Haushalte von Land und Kommunen in Niedersachsen einbezogen werden.
Auf eine Beschreibung der Positionen der einzelnen Fraktionen möchte ich verzichten, da ich da
von ausgehe, dass diese im Zentrum der folgenden Debatte stehen werden. Wichtig ist, dass sich der Ausschuss auch dieses Mal darauf verständigt hat, dass die gesamte Beratung und die Abstimmungen auf drei Listen basieren, die wir zur Grundlage der Diskussion im Haushaltsausschuss erklärt haben. Dabei handelt es sich zum einen um die sogenannte politische Liste, die von den Mehrheitsfraktionen vorgelegt worden ist. Hierbei geht es um Änderungsvorschläge in Bezug auf den Regierungsentwurf. Daneben haben wir eine sogenannte technische Liste umfänglich und in Bezug auf das Zahlenwerk kleinteilig beraten, in die aufgenommen wird, welche Veränderungen sich im Laufe des Halbjahres ergeben haben. Wir haben uns über die Fraktionsgrenzen mit einem Stellenhebungsmodell einverstanden erklärt, das in vielen Bereichen der Landesverwaltung Beförderungsmöglichkeiten schafft.
Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Änderungsanträge, wie schon in den Jahren zuvor, erst zu der abschließenden Beratung des Haushaltes im Plenum eingebracht. Ihnen liegen heute umfangreiche Änderungsanträge vor. Beide Fraktionen haben neben einzelnen Anträgen zur Sache zwei zusammenfassende Anträge - die Sozialdemokraten unter der Überschrift, in Niedersachsen gerechtere Politik zu machen, und die Grünen unter dem Schwerpunkt „Vorrang für Bildung, Verschuldung begrenzen und Klima verbessern“ - parallel zu den Haushaltsberatungen vorgelegt. Auch auf diese Anträge werde ich nicht eingehen. Sie werden Gegenstand der Beratungen sein.
Auf der Basis dessen, was in den vergangenen Wochen und Monaten Gegenstand der zum Teil kritischen und harten, aber immer fairen Auseinandersetzung war, gehe ich auf das ein, was die sogenannte politische Liste ausmacht, die von den Fraktionen der CDU und der FDP vertreten worden ist. Die politische Liste hat ein Volumen von 59 Millionen Euro. Gleichzeitig hebt sie auf eine Absenkung der Nettokreditaufnahme um 150 Millionen Euro ab. Die sogenannte technische Liste - Anpassung an die neue Istentwicklung - hat einen Umfang von 52 Millionen Euro.
Erwähnen möchte ich einige Punkte, die auch für die öffentliche Debatte von größerer Bedeutung sind. Dabei geht es um den Erwerb der Anteile an der NBank. Hier wird der Anteil der NORD/LB von 50 Millionen Euro herausgekauft, der sich im Laufe der Jahre einschließlich der Verzinsung auf
54 Millionen Euro erhöht hat. Zum 1. Januar 2008 soll die neue Konstruktion der NBank vollzogen werden. Im Bereich der Gebäude wird der „Planet m“ auf dem Expo-Gelände der Fachhochschule Medien zugeordnet. Aufgrund der Anträge der Fraktionen der FDP und der CDU ist ferner vorgesehen, das Landesbildungszentrum für Blinde mit 2,5 Millionen Euro zu fördern und auszubauen. Die weiteren Positionen, die in den Einzelanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP nachzulesen sind, betreffen wesentlich kleinere Beträge, in der Regel weniger als 1 Million Euro. Diese werden sicherlich noch angesprochen. Insgesamt wird ein Betrag von 7,7 Millionen Euro benötigt, um letztlich den Haushaltsausgleich herzustellen.
Wichtig für den Landeshaushalt - das ist eine besondere Einnahme - ist die Entwicklung der Förderabgabe. Im laufenden Jahr ist dieser Betrag von 600 Millionen auf 750 Millionen Euro heraufgesetzt worden. Das ist Teil der Entwicklung des Ölpreises am Weltmarkt. Nicht alles bleibt bei uns - das wissen wir -, aber 10 % bleiben trotz - oder gerade: wegen - des Länderfinanzausgleichs in den Kassen Niedersachsens. Auch die Kommunen partizipieren an dieser Summe.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung des LTS-Vermögens zu richten. Sie wissen, dass das Land die ausstehenden Beträge in einem Bieterverfahren zum Verkauf angeboten hat. Es ist eine Gesamtsumme von 960 Millionen Euro erzielt worden, die fast auf den Punkt genau dem Barwert der Rückflussmittel entspricht, der zugrunde gelegt worden ist. Die Veräußerungserlöse werden ihrerseits als Kapitaleinlage bei der NORD/LB in Höhe von 700 Millionen Euro angelegt, und 135 Millionen dienen der Gesamtdeckung des Haushaltes und zur Abdeckung des Einnahmerestes.
Wenn man die Entwicklung, die ich eben geschildert habe, zugrunde legt, dann ergibt sich, dass der Haushalt insgesamt um 6,5 % ausgeweitet worden ist, was im Vergleich mit den übrigen Landeshaushalten außergewöhnlich viel erscheint. Dies ist jedoch zwei Bilanzveränderungen geschuldet, die zum einen aus der EU-Förderperiode herrühren - durch Überlappungen von Beträgen aus der letzten und der neuen Förderperiode entstehen Überschüsse, die sich im Haushalt niederschlagen - und zum anderen aus der Kapitalerhöhung bei der NORD/LB. Die dann verbleibende Steigerung um 2,43 % gegenüber dem letzten Haushalt begründet das Finanzministerium mit der Verrechnung des kommunalen Finanzausgleichs.
Somit wird dargestellt, dass für den Haushalt im Grunde eine Nullwachstumslinie zu verzeichnen ist.
Bezüglich der Abstimmungsergebnisse für diesen Teil des Haushaltes ist festzustellen, dass die Einzelpläne für den Staatsgerichtshof, für den Landesrechnungshof und das Stellenhebungsmodell vom Ausschuss einstimmig beschlossen worden sind. Der Einzelplan 01, also der des Landtages, ist ebenfalls einstimmig - bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der Grünen - beschlossen worden. Alle anderen Einzelpläne wurden mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen beschlossen.
Zum Haushaltsgesetz nur zwei Bemerkungen: Das Haushaltsgesetz hat eine Anpassung der Nettokreditaufnahme zugrunde gelegt. Im Übrigen geht es auch darum, dass im Haushaltsgesetz die technische Umsetzung der übrigen Beschlüsse stattfindet.
Zum Haushaltsbegleitgesetz verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Zahlreiche Einzelregelungen, die getroffen worden sind, haben mit der Föderalismusreform zu tun, was man ausdrücklich betonen muss. Hierbei wird erstmals und sehr schnell von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen die Zuständigkeit für die Besoldung umgesetzt. Im Wesentlichen kommen wir hierbei zu der Erkenntnis, dass die Lohn- und Gehaltszuwächse, die hierfür zugrunde gelegt worden sind, nur möglich waren, weil die Zuständigkeit hierfür durch den Föderalismuskompromiss auf die Landesebene verlagert worden ist.
Ein weiterer Punkt, der einen Punkt hinter eine Reihe schwebender Verfahren setzen soll, ist das Kindergeld für Beamte ab dem dritten Kind. Hierbei wird ein Betrag von 400 Euro angesetzt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die dazu anhängigen Klagen aus der Welt geschafft werden können.
Die Situation insgesamt - im Haushaltsbegleitgesetz geschildert - umfasst auch die Auflösung des Landesjugendamtes und die Folgewirkungen, die damit zu erreichen sind. Über diesen Punkt wurde sehr strittig diskutiert, aber letztendlich wurde er vollzogen.
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz ist es aus kommunalpolitischer Sicht wichtig, noch zu erwähnen, dass im Bereich des SGB II
versucht wird, die vorgeblichen Ungleichgewichte im Bereich der kreisfreien Städte und Landkreise aus der Welt zu schaffen. Hierbei ist mit dem Gesetzentwurf - auf die Monate November und Dezember bezogen - von der Landesregierung ein Weg vorgeschlagen worden, der zwar nicht unkritisch gesehen wird, gleichwohl zur Befriedung beitragen soll.
Ich fasse zusammen. Die Beschlussfassungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz wurden vom Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Die Beschlussfassungen, die dann hier stattzufinden haben, basieren - ich muss das sagen - auf einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den Fachausschüssen, dem Haushaltsausschuss und den vielen Beschäftigten in den Ministerien und in der Landtagsverwaltung. Dafür darf ich mich im Namen des Haushaltsausschusses sehr herzlich bedanken.
- Da dürfen Sie ruhig klopfen.
Ich bitte im Namen des Haushaltsausschusses um Ihre Zustimmung zu den Drucksachen 3340 bis 3355 und 3377.
Im Übrigen wünsche ich im Verlauf der Debatte um die Einzelpläne viel Kondition und am Schluss gute Beschlüsse. - Vielen Dank.
Die komplette Fassung des Berichts gebe ich zu Protokoll.
Wie es in diesem Hause Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor. Ich beginne mit dem Bericht zum Haushaltsplan.
Angesichts des für die Berichterstattung zur Verfügung stehenden Zeitrahmens möchte ich auf eine Darstellung der haushalts- und finanzpolitischen Debatte verzichten. Die Standpunkte der Fraktionen dazu sind ohnehin bekannt und hier im Plenum mehrfach ausgetauscht worden.
Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich auf einen Gesamtüberblick. Zur Beratung im Haushaltsausschuss legten die Koali
tionsfraktionen von CDU und FDP drei Listen vor. Eine sogenannte politische Liste, eine technische Liste und das Stellenhebungsmodell. Die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind dementsprechend aufgebaut. Die politische Liste schließt mit einem Nettodeckungsbedarf von 59 Millionen Euro ab. Darin enthalten ist auch das sogenannte Hebungsmodell. Die Nettokreditaufnahme wird um weitere 150 Millionen Euro abgesenkt. Im Haushaltsgesetzentwurf ist eine entsprechende Änderung vorgesehen. Die sogenannte technische Liste schließt, wenn man alles das herausrechnet, was sich um die Steuerschätzung und die Mobilisierung des LTS-Vermögens dreht, mit einem Deckungsbedarf von minus 52 Millionen Euro ab. Davon erwähnen möchte ich nur einige wenige Positionen.
Eine Position ist der Erwerb von Anteilen an der NBank in Höhe von 54 Millionen Euro. Die LTS und die NBank werden unter dem Dach der NBank fusionieren. Damit geht ein Rechtsformwechsel einher; es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts gebildet werden. Daraus ist die NORD/LB, die ja noch mit einem Stammkapital von 50 Millionen Euro an der Bank beteiligt ist, „herauszukaufen“, weil es sich bei einer Anstalt öffentlichen Rechts verbietet, dass eine privat organisierte Bank Eigentümerin ist. Und da das Kapital der NORD/LB angemessen zu verzinsen ist, bedeutet die Ablösung dieser Eigentümerrechte der NORD/LB an der NBank nicht 50 Millionen Euro Stammkapital, sondern 54 Millionen Euro. Diese Mittel werden im Haushalt 2007 bereit gestellt, weil der Rechtsformwechsel schon zum 1. Januar 2008 vollzogen werden soll.
Das Gebäude „Planet m“ auf dem Expo-Gelände soll künftig von der Fachhochschule Medien genutzt werden. Dafür sind 2,5 Millionen Euro Barmittel bereitzustellen. Ergebnis des Kompromisses, den die Landesregierung mit dem Landesblindenverband erzielt hat, ist die Hochbaumaßnahme beim Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Regierungsentwurfs war diese Maßnahme noch nicht veranschlagungsreif. Hier sollen 2 Millionen Euro bereitgestellt werden. Alle weiteren Positionen, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen enthalten sind, machen zusammen weniger als 1 Millionen Euro aus. Weil der Haushalt plus minus null abschließen muss, ist der Ansatz für den Zinsaufwand um 7,7 Millionen Euro herabgesetzt worden. Hier wurde der sogenannte Spitzenausgleich herbeigeführt. Dem liegt
eine Schätzung des Finanzministeriums zugrunde, die dessen Vertreter als seriös bezeichneten. Ein Schwerpunkt der technischen Liste ist die sogenannte Budgetierung der Mittel bei der Polizei.
Der Ansatz für die Förderabgabe soll von 600 Millionen auf 750 Millionen Euro erhöht werden. Das ist das Ergebnis des hohen Aufkommens der Förderabgabe im laufenden Jahr, sozusagen die Fortschreibung des Trends für das nächste Jahr.
Der Nettoertrag, also das, was von den prognostizierten Steuermehreinnahmen inklusive Förderabgabe übrig bleibt, nachdem alles mit dem kommunalen Finanzausgleich verrechnet worden ist, ist 374 Millionen Euro.
Ich komme nun zur Mobilisierung des LTS-Vermögens. Das Finanzministerium hat für die Rückflüsse, die auf den Restvaluta per 30. Juni 2006 lagen, insgesamt 960 Millionen Euro erzielen können. Das sei, so die Vertreter des Finanzministeriums, ein sehr erfolgreiches Bieterverfahren gewesen, nicht nur weil sich sehr viele namhafte Finanzinstitute beteiligt hätten, sondern auch noch aus einem ganz anderen Grund: Diese 960 Millionen Euro entsprechen fast auf den Euro genau dem Barwert dieser Rückflüsse zum Zeitpunkt der Veräußerung der Zuschlagserteilung. Die Bieter haben also in der Nähe des Barwerts geboten und im Grunde genommen keine Gewinnmarge aus diesem Kauf gezogen. Ein denkbarer Grund dafür könnte sein, dass es den Instituten eher um bilanzielle Vorteile ging. Der Veräußerungserlös wird jetzt in Höhe von 835 Millionen Euro zur Finanzierung des Haushalts 2007 verwendet - davon 700 Millionen Euro Kapitalanlage NORD/LB und 135 Millionen Euro Gesamtdeckung -, und mit dem Restbetrag wird der Einnahmerest bedient, der damit dann auch haushaltswirtschaftlich erledigt ist.
Rechnet man alle Empfehlungen des Haushaltsausschusses zusammen, so kommt es zu einer exorbitanten Steigerungsrate des Haushalts von 6,5 % gegenüber dem Jahr 2006. Enthalten im Zahlenwerk sind jedoch auch zwei Bilanzverlängerungen mit einmaligem Charakter, nämlich die Überlappung der EU-Förderperioden und die Kapitalerhöhung der NORD/LB. Bereinigt man das, kommt man auf 2,43 %. Zu diesem Steigerungssatz wiesen die Vertreter des Finanzministeriums darauf hin, dass er in etwa der Erhöhung bei der Zuweisung im Rahmen des kommunalen Finanz
ausgleichs entspreche. Das heißt, ohne kommunalen Finanzausgleich und ohne die Bilanzverlängerungen wird in etwa das Ausgabenniveau des Vorjahres gehalten. Die Investitionsquote des Haushalts 2007 liegt bei 7,2 %.
Zum Schluss darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis im Einzelnen vortragen. In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs sowie das Stellenhebungsmodell einstimmig beschlossen. Der Einzelplan 01 des Landtages wurde ebenfalls einstimmig gebilligt, allerdings bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die übrigen Einzelpläne hat der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebilligt.
Ich komme jetzt zu meinen Erläuterungen zur Beschlussempfehlung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2007. Ich kann es kurz machen: Außer dem üblichen Neuberechnungsvorbehalt bei § 1 und der Beseitigung eines Druckfehlers in § 14 finden sich Änderungen nur in § 3 und § 12. Die Verringerung des in § 3 Abs. 1 enthaltenen Kreditermächtigungsrahmens geht auf den günstigen Ausgang der Steuerschätzung zurück; darauf bin ich bereits eingegangen. Mit der Erhöhung des in § 3 Abs. 3 angesprochenen Ermächtigungsrahmens werden bereits bewilligte Krankenhausbaumaßnahmen bedient aufgrund der Investitionsprogramme bis einschließlich 2005 und aufgrund des Vorziehens bewilligter Baumaßnahmen durch die Krankenhausträger. § 12 Abs. 1 und 3 konnten im Hinblick auf die einschlägigen Parallelregelungen im Haushaltsbegleitgesetz gestrichen werden. Kurz erwähnen möchte ich, dass das Haushaltsgesetz an einigen Stellen noch zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet - eine Unterscheidung, die es nach dem neuen Tarifrecht nicht mehr gibt. Das Finanzministerium hat angekündigt, diese aus Zeitgründen noch im Gesetz verbliebene Unebenheit durch einen erläuternden Übergangserlass zu „glätten“ und im Haushaltsgesetz 2007 dann endgültig zu beseitigen.
Lassen Sie mich nun noch einige Worte zur Beschlussempfehlung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007 sagen. Wegen unseres gedrängten Zeitplans und wegen des Umfangs der im Rahmen der Gesetzesberatungen vorgenommenen Änderungen muss ich mich heute auf eine holzschnittartige Darstellung der Schwerpunkte der
neu eingefügten Regelungen beschränken. Wegen der weiteren Einzelheiten einschließlich der Darstellung des Diskussionsverlaufs in den Ausschüssen verweise ich auf den noch fertigzustellenden schriftlichen Bericht
Die zu den Artikeln 1 bis 1/2 vorgeschlagenen Änderungen beruhen im Wesentlichen auf der durch die Föderalismusreform herbeigeführten Änderung der Gesetzgebungskompetenzen. Die jetzt beim Landesgesetzgeber liegende Kompetenz für das Besoldungsrecht wird erstmals durch die für den 1. Januar 2008 vorgesehene dreiprozentige Besoldungserhöhung in Anspruch genommen. Bereits zum 1. Januar 2007 sollen aber auch Änderungen der schon bisher im Niedersächsischen Besoldungsgesetz geregelten Vorschriften in Kraft treten. Aus diesem unterschiedlichen Inkrafttreten erklärt sich die gegenüber dem Entwurf abweichende Aufteilung in drei Artikel.
Artikel 1 enthält nun die ab dem 1. Januar 2007 vorgesehenen Änderungen. Hier ist besonders hervorzuheben, dass ergänzend zum Gesetzentwurf in § 8 Abs. 2 Satz 1 empfohlen wird, die im Dezember zu leistende jährliche Sonderzahlung für das dritte Kind auf 400 Euro zu erhöhen.
Artikel 1/1 enthält die für den 1. Januar 2008 vorgesehene Gehaltserhöhung. Die Regelung soll aus rechtssystematischen Gründen in einem eigenen Artikel und nicht im Niedersächsischen Besoldungsgesetz geregelt werden.
Artikel 1/2 setzt diese Gehaltserhöhung in Anlehnung an die bisherige Gesetzessystematik des Bundes in der Weise um, dass die bisher im Bundesbesoldungsgesetz enthaltenen Besoldungstabellen durch Anlagen zum Niedersächsischen Besoldungsgesetz ersetzt werden - mit den ab 1. Januar 2008 geänderten Beträgen. Damit und mit der Änderung des § 12 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wird das künftig notwendige Zusammenwirken zwischen Landes- und Bundesbesoldungsrecht rechtlich aufeinander abgestimmt.
Artikel 1/3 enthält eine unproblematische Änderung des Ministergesetzes, die aus der TeilAbkoppelung des Landesbesoldungsrechts vom Bundesbesoldungsrecht folgt.
Artikel 1/4 enthält eine Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes und soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen das Spektrum der zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten für die seit dem Jahre 1999 angesammelte Versorgungs
rücklage unter Berücksichtigung einer auch weiterhin hohen Bonität der Anlagemöglichkeiten maßvoll erweitern. Dadurch werde auch bei zunehmendem Vermögen eine zeitnahe Optimierung der Anlage bei vergleichbarer Sicherheit ermöglicht. Zugleich sollen Währungsrisiken aus Fremdwährungsanlagen künftig bereits durch das Gesetz ausgeschlossen werden.
Artikel 2/1 ändert die Betragszuteilungen in § 7 Abs. 2 Satz 1 des Lotterie- und Wettwesengesetzes. Nach der Vorstellung der Fraktionen von CDU und FDP, die diese Änderung angeregt haben, soll der in Nr. 1 zusätzlich bereitgestellte Betrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro zweckgebunden für die Errichtung und Sanierung von Sportstätten verwendet werden. Der mit der Herabsetzung des Schwellenwerts in Nr. 2 hinzukommende Betrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro solle der Stärkung der Kunst- und Kulturförderung durch die Lottostiftung Niedersachsen dienen.
Die zu Artikel 3 § 2 Nr. 1 vorgeschlagene Änderung beruht auf einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. Sie soll nach ihrer Darstellung den Wortlaut des Gesetzes über das „Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar“ an die zwischenzeitlich geschlossene Änderungsvereinbarung zum Einbringungsvertrag und an den Entwurf des Forderungskauf- und Garantievertrages anpassen.
Der mit Wirkung vom 1. November 2006 in Kraft tretende Artikel 4/1 soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Ungleichgewichte abbauen, die durch die Änderungen des SGB II bei den kommunalen Trägern unbeabsichtigt eingetreten sind. Die Mittel des Landes werden so verteilt, dass nach Möglichkeit kein kommunaler Träger gegenüber der vor dem 1. Januar 2005 geltenden Rechtslage Mehrkosten hat. Obwohl es gegen die nun vorgenommene Verteilung des Landeszuschusses bereits wieder Einwände gibt, haben sich die hierzu angehörten kommunalen Spitzenverbände mit ihr einverstanden erklärt, um zu einer Befriedung der Situation beizutragen.
Artikel 5/1 ändert entsprechend den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Wichtigste Änderung neben anderen, auf die ich hier nicht eingehen will, ist die Abschaffung des Landesjugendamtes in § 9. Daraus folgen die weiteren, in den Artikeln 5/2 und 5/3 angesprochenen Änderungen. Mit der Abschaffung des Landesjugend
amtes wird der durch die Föderalismusreform geschaffene größere Spielraum der Länder bei der Einrichtung der Behörden und bei der Gestaltung des Verwaltungsverfahrens in Anspruch genommen. Im zuständigen Fachausschuss haben die Vertreter der Oppositionsfraktionen insbesondere beanstandet, dass wegen des beengten Zeitplans weder hinreichende Beratungszeit noch Zeit für die gebotenen Anhörungen der Fachverbände zur Verfügung stehe. Die zur Gesetzesänderung angehörten kommunalen Spitzenverbände haben sich eher eine stärkere Kommunalisierung der Kinder- und Jugendhilfe vorstellen können.
Eine letzte Änderung des Gesetzentwurfs, auf die ich eingehen will, betrifft die Einfügung eines Artikels 8/1, mit dem auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP eine Änderung des Ingenieurgesetzes vorgenommen wird. Die vorgeschlagene Änderung erleichtert die Eintragung in die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner bei der Ingenieurkammer. Dadurch soll die berufliche Tätigkeit von Bauingenieurinnen und Bauingenieuren aus anderen Bundesländern erleichtert werden, die in Niedersachsen als Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner tätig werden wollen und die bereits in einem anderen Bundesland Mitglied der Ingenieurkammer sind.
Ich beschließe damit meinen mündlichen Bericht. Sowohl die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2007 als auch diejenige zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007 ist mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen worden.
Im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie, den Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 3340 bis 3355 und 3377 zuzustimmen.
Herr Kollege Möllring, weil Sie eben dieses Zahlenspiel so wunderbar hingekriegt haben: Können Sie mir sagen, wer in der Zeit vom März 2003 bis zum 31. Dezember 2003 regiert hat?
Ich bin ganz froh, dass Sie eben ohne Unterbrechung so viel geredet haben. Da ist deutlich geworden, dass mit „redlich“ bei Ihnen nichts ist.
- Das ist festgemacht an der Rechnungshofspräsidentendebatte. Wir können lange darüber reden, wer da Namen ins Spiel bringt. Ich erkläre Ihnen und denen, die es geschrieben haben, hier noch einmal: Ich will es nicht werden. - Aber das ist nicht das Thema.
Sie haben bei der Zahlenkolonne, die Sie eben aufgezählt haben, natürlich weggelassen, dass der Haushalt 2003, wenn er denn schon kreditfinanziert war, zu neun Zwölfteln dieser Regierung zugerechnet werden muss.
Was Sie überhaupt nicht erwähnt haben, ist das, was Herr Möhrmann in Sachen Schattenhaushalt sehr deutlich gemacht hat. Mindestens die HanBGFrage dürfen Sie sich zuschreiben; denn in diese HanBG haben Sie elegant 1 Milliarde Euro weggedrückt. Das sind verschobene Schulden des Landes. Und das, was Ihnen der Rechnungshof in der Größenordnung von 960 Millionen Euro vorgerechnet hat, drücken Sie auch weg.
Genau um diesen Punkt geht es, Herr Möllring. Das ist mehr Schein als Sein, und wenn es gegenübergestellt wird, haben Sie das Problem: Sie sind arm und unredlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war schon erfrischend zu sehen, dass der Ersatzsozialminister hier das beantwortet hat, was die Sozialministerin natürlich auch hätte beantworten können.
Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass hier der Versuch gemacht wird, einen Sachverhalt, der im Jahr 2006 geklärt werden sollte, mit einer Zukunftsregelung zu verknüpfen, die jetzt noch in den Verhandlungen ist. Die Auseinandersetzung, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, geht um die Restzahlungen aus 2006, für die ein neuer Verteilungsschlüssel gefunden werden sollte, wobei die Gefahr bestand, dass zulasten einiger Gebietskörperschaften andere Ausgleichszahlungen kriegen sollten.
Frau Sozialminister, ich frage Sie also: Welche Zahlen haben Sie hier eben präsentiert? Waren das die Ausgleichszahlungen auf der Basis der alten Zahlen? - Dann müssten Sie hier allerdings auch Gewinne und Verluste bekannt geben. Denn die Gesamtsumme von 38 Millionen Euro ist ja nicht vergrößert worden.
Wenn also welche mehr gekriegt haben, frage ich: Wer bekommt weniger?
Die zweite Frage ist: Wie wird dieser Verteilungsschlüssel jetzt für die kommenden Verteilungen der 4,3 Milliarden Euro, die der Herr Ministerpräsident hier genannt hat, konzipiert? Auch da wird es interessant sein zu hören, ob es zu Verschiebungen kommen wird, weil die Basis verändert wird.
Auch diese Frage hätte ich heute gern beantwortet bekommen, weil wir sonst Gefahr laufen, hier wieder für dumm verkauft zu werden.
Herr Kollege Althusmann, Sie haben eben gesagt, wir sollten uns mit Ihnen über die Steuermehreinnahmen freuen. Sie können sicher sein, dass wir das tun. Sind Sie sicher, dass sich auch die FDP/CDU-Koalition in diesem Hause über die Steuermehreinnahmen freut, nachdem Sie der Mehrwertsteuererhöhung im Bundesrat nicht zugestimmt haben? Sie bekommen hier ja ein ungewolltes Geschenk in Ihren Haushalt gelegt. Freuen Sie sich trotzdem? Tun Sie das doch mit uns zusammen, und sagen Sie uns die Quelle dieser Mehreinnahmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Thema und mit diesem Antrag darf man es sich nicht zu leicht machen. Herr Wenzel, nehmen Sie mir nicht übel, dass ich als Haushaltsausschussvorsitzender diesen Antrag für einigermaßen deplatziert halte; denn er wurde in ein laufendes Verfahren hineingestellt, auf das sich alle vier Fraktionen im Ausschuss gemeinsam verständigt hatten. Wir haben Ihre Anregung aufgenommen. Ich habe dafür gesorgt, dass ein Kollege aus Hamburg vortragen konnte. Wir haben uns die ersten Ergebnisse angehört. Er hat einen sehr soliden Vortrag gehalten. Aber am Ende waren mehr Fragen offen als beantwortet.
Jetzt haben Sie einen Antrag auf den Tisch gelegt und darin das Ergebnis vorweggenommen: Es ist alles wunderbar. - Das ist es mit Sicherheit nicht. Deshalb ist dieser Antrag richtig kontraproduktiv. Wir sind mitten in der Diskussion. Das muss man in dieser Deutlichkeit feststellen. Es geht Ihnen wohl auch gar nicht so sehr um die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem neuen Medium in der Haushaltsplanung, sondern wieder einmal um Selbstdarstellung der Grünen: Wir sind die größten Bürgerbeteiliger; wir sind am schnellsten am Ball, wir wollen ganz vorne mitspielen.
Das aber ist in dieser Frage nun wirklich nicht angebracht. Die Fraktionen haben im Ausschuss gesagt: Wir werden uns mit den Inhalten sehr sorgfältig aufeinander setzen.
Wer die Fachliteratur liest und die Dynamik in der Informationsgesellschaft kennt, der wird nicht umhinkommen, festzustellen, dass wichtige Institutio
nen - angefangen bei der UNO und der Europäischen Union - immer wieder der Faszination des Internets unterliegen und beginnen, es als Medium auch im Diskurs über hoch komplexe politische Zusammenhänge zu propagieren. Da werden Leitungen geschaltet, Netzwerke gebaut und Software benutzt, um Bürgerdialog sogar auf europäischer Ebene zu organisieren. Wenn das geht, bin ich der Auffassung, dass man grundsätzlich auch komplexe Haushaltsfragen interaktiv über das Internet regeln kann. Allerdings müssen die Spielregeln stimmen. Wenn man die Spielregeln nicht vorher sorgfältig festlegt, bekommt das Ganze sehr schnell einen Alibicharakter. Das ist das Schlimmste, was bei Bürgerbeteiligung geschehen kann. Heute Morgen hat Herr Möhrmann die Wendung „hinter die Fichte führen“ benutzt. Es gibt noch andere Worte dafür. Wenn man aber ernsthafte Beteiligung will, muss man den Zugriff auf die Daten und die Interaktion so organisieren, dass die Ergebnisse einen politischen Mehrwert bringen. Wenn dieser politische Mehrwert nicht sichergestellt ist, würde ich mir das angucken, was wir schon haben. In Niedersachsen ist wie in anderen Bundesländern auch und beim Bund sowieso der Zugriff auf die Haushaltsdaten gar nicht das Problem. Das statistische Material, das im Haushalt und in der Mipla abgefragt werden muss, steht inzwischen zur Verfügung. Weitere Schritte wären die systematische Aufbereitung dieser Daten und der kompetente Zugriff auf sie, dann die Interaktion und die Ergebnisdarlegung.
Nur eine Verbreiterung der Basis des Verfahrens bringt noch keine neuen Erkenntnisse. Die Erkenntnisse, die in Hamburg gekommen sind, waren gar nicht neu. Dass die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zur Konsolidierung bereit sind, war vorher bekannt. Dass die Menschen in der Regel vorschlagen, da zu sparen, wo sie nicht selbst betroffen sind, ist auch bekannt. Dass ganze Bevölkerungsgruppen wegen Nichtzugangs zum Internet aus solchen Prozessen ausgeschlossen sind, ist bedenklich.
Wenn ich aber deshalb andere Gruppen wie hier die studentische Vertretung priorisiere, dann habe ich ein Problem. Wenn bei einer Diskussion über den Hamburger Haushalt nicht einmal klar ist, ob das gesamte Hamburger Umland mitspielt, dann ist sogar die Legitimationsbasis hin. Sie sagen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Auswertung noch gar
nicht vorliegt, das Ganze sei erfolgreich gewesen. Ich halte das für fahrlässig, Herr Wenzel.
Wir sehen die Sache folgendermaßen: Es ist meine persönliche Meinung, dass man auf Dauer die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern auch in Haushaltsfragen nicht wird ausblenden können. Die Frage wird sein, ob sich der Staat, das Parlament, die Regierung aktiv einbringen und selber die Strukturen für eine solche Diskussion bestimmen oder ob man sich sozusagen zum Objekt dieser Veranstaltung machen lässt. Schon heute bekommen wir während der Haushaltsberatungen von allen Seiten wunderbare Vorschläge. Das geht beim Bund der Steuerzahler los und hört bei den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes noch längst nicht auf. Es gibt Wissenschaftler, die uns regelmäßig mit Erkenntnissen bombardieren, zu denen wir selbst nie in der Lage gewesen wären. Das Problem ist, dass sie erstens meistens falsch sind und ihnen zweitens die demokratische Legitimation fehlt. Am Ende der ganzen Veranstaltung fallen wir immer auf die unvermeidliche Situation zurück, dass der Landtag auf Landesebene und der Rat oder der Kreistag auf kommunaler Ebene letztendlich für die Budgets verantwortlich sind.
Das Budgetrecht liegt bei diesem Parlament, nicht einmal bei der Regierung. Deshalb kann es vernünftig sein, dass dieses Parlament den Prozess selber organisiert, um eine breitere Beteiligung neuer Kreise an dieser Diskussion zu erreichen. Ich halte das für denkbar, weil z. B. Kanada mit einem Projekt, das Online Pre-Budgeting heißt, an die Öffentlichkeit gegangen ist. Allerdings hat der kanadische Finanzminister obendrüber ganz groß geschrieben: Dies ist ein konsultatives Verfahren mit keinerlei Anspruch auf Durchsetzbarkeit in der realen Politik. - Dieser klare Hinweis muss vorangestellt werden, damit bei denen, die sich an diesem Planspiel beteiligen, keine falschen Hoffnungen geweckt werden.
Wir von der SPD sind für diese Diskussion offen. Ich lege allerdings Wert darauf, dass wir uns an das halten, was wir im Haushaltsausschuss verabredet haben. Entweder wir machen das alle gemeinsam und einigen uns auf die Kriterien für die interaktive Ausgestaltung dieses Projekts, oder wir geben das Projekt sozusagen in die Zuständigkeit Dritter oder aber auch der Fraktionen. Es hindert beispielsweise niemand die Grünen daran, sich auf diese Art und Weise an die Bürgerinnen und Bürger zu wenden, um ihre Haushaltsalternativen auf eine breitere Basis zu stellen. Es kann interessant
werden, wenn die Grünen das alles vorbereiten und mit einer ganz neuen Legitimation in diesen Landtag kommen, weil neben den üblichen Verdächtigen - Lobbyisten - 20 000 oder 30 000 Klicks hinter ihren Änderungsanträgen stehen. Das gilt auch für kommunale Partner; selbstverständlich können sie das machen. Sie machen das inzwischen sogar - ohne dass sie das Internet bemühen - mit so genannten Haushaltsforen, zu denen offen oder durch Zufallsgenerator eingeladen wird. Dann findet vor Ort, sozusagen live, eine Haushaltsberatung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.
Wir werden diese Diskussion also aufgreifen und stellen vorweg fest: Das Hamburger Modell ist 1 : 1 auf gar keinen Fall auf Niedersachsen übertragbar. Es spricht schon die Stadtstaatfunktion gegen die Flächenstaatfunktion.
Wir legen großen Wert darauf, dass klar wird, dass wir in sehr ernstem Umgang mit den Kommunen ein Projekt anfassen würden, das sowohl die Landes- als auch die kommunale Ebene einbezieht; denn es ist unvermeidlich, über die vorhandenen Finanz- und Aufgabenverflechtungen sicherzustellen, dass es in der Debatte kein Durcheinander gibt.
Wir sind ferner davon überzeugt, dass Input - was sowohl die Kosten als auch die innere Ausgestaltung eines solchen Projektes angeht - von großer Bedeutung für das Ergebnis ist. Umso wichtiger ist, eine klare Vorstellung von den möglichen Ergebnissen zu haben, weil davon die Auswertung und die Verwertbarkeit abhängt. Wer das so macht wie in Hamburg und nur bestätigt, was man vorher wusste, hat ein Problem bei der Darstellung dessen, was als Ergebnis herausgekommen ist.
Der letzte Punkt - Herr Wenzel, ich will das so deutlich sagen -: Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür, wenn Sie in den Kreis derer zurückkämen, die gesagt haben: Wir setzen uns sorgfältig mit dem auseinander, was in Hamburg vorgelegt wird und als Ergebnis herauskommt. Wir gucken uns andere Modelle an, beispielsweise Kanada. Wenn wir uns einigen können, dann ist der Landtag der richtige Ort, ein solches Instrument in die Bürgerbeteiligung einzuführen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir den Antrag im Rahmen der übrigen Beratung bearbeiten können. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorgeschichte dieser Diskussion ist bekannt. Neu ist, dass die deutsche Bundeskanzlerin heute zu einem offiziellen Antrittsbesuch nach Niedersachsen kommt. Darüber freuen wir uns. Diese Nachricht hat uns alle überrascht.
Wenn sie aus politischen Gründen in ihrer Position als Bundeskanzlerin in unser schönes Bundesland kommt, dann hätte ich erwartet, dass sie weiß, dass die Politik durch das Parlament und die Regierung repräsentiert wird. Die Staatskanzlei ist sicherlich eine wichtige Adresse in diesem Land. Die zweite ist der Präsident dieses Landtags. Ich hielte es für angemessen, dass sowohl der Landtag in Person des Präsidenten und auch der Fraktionsvorsitzenden als auch die Regierung sich angemessen an dem ersten offiziellen Besuch der Bundeskanzlerin in Niedersachsen beteiligten. Wenn alles als erster offizieller Besuch unserer - wie gesagt worden ist - geliebten Bundeskanzlerin in unserem lieben Bundesland vorbereitet worden ist, dann hätte ich es für angemessen gehalten, wenn der Landtag sich wie die Landesregierung an diesem Besuch hätte beteiligen können.
Die Frage ist, ob es nicht tatsächlich eher so gewesen ist, wie Herr Möhrmann und Frau Helmhold gesagt haben: Es ist ein gezielter Besuch in der Region Osnabrück, um Herrn Wulff einen Auftritt und der CDU für die Kommunalwahl einen Vorteil zu verschaffen. Wenn das so wäre, dann müsste sich Frau Merkel fragen lassen, ob sie sich nicht für eine Sache hat instrumentalisieren lassen, die nicht unter der Überschrift „erster offizieller Besuch der Bundeskanzlerin in Niedersachsen“ laufen kann. - Schönen Dank.
Herr Innenminister, wenn Sie hier so pauschale Behauptungen über die Entwicklung des Haushalts der Region Hannover aufstellen, dann frage ich Sie, ob Ihnen bewusst ist, dass erstens das eine wichtige Element, das Herr Hagenah eben schon angesprochen hat, nämlich die Entwicklung der Sozialhilfe, mit Synergieeffekten gar nichts zu tun hat, weil es sich hier um Rechtsverpflichtungen handelt, dass zweitens Synergieeffekte sehr wohl von der Region nachgewiesen worden sind - sie lassen sich, wie Sie eigentlich wissen müssten, in Euro und in Personalabbau nachweisen - und dass drittens die Zusammenführung von Abfallbetrieben sowie eine Neuorganisation der berufsbildenden Schulen sowie des Krankenhauswesens eingeleitet sind, was auf mittlere Sicht Synergieeffekte bringen wird, die es bei keiner anderen interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen gibt. Nennen Sie mir eine interkommunale Organisation in Niedersachsen, die vergleichbare Erfolge erzielt hat, um zu belegen, dass Ihre Behauptung stimmt!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vortrag des Ministers hat deutlich gemacht, dass aufgrund der verengten Sichtweise aus dem Blickwinkel des Finanzministeriums schon nicht mehr erkannt wird, was in Niedersachsen los ist. Ich verweise jetzt auf das Niedersachsen Magazin des Beamtenbundes, das das Thema mit den Worten umschreibt: „Fachhochschule - das war einmal“.
Ich komme gleich noch einmal auf das zurück, was dort an inhaltlicher Kritik zu lesen ist. Das Polizeiextrablatt aus diesem Monat macht deutlich, dass im Bereich des Innenministers für die Polizei mit ganz anderen Maßstäben und mit einer ganz anderen Begründung darauf hingewiesen wird, dass sich die Ausbildungsgänge von Polizeibeamten deutlich von denen für Steuerbeamte unterscheiden müsse, wobei das Ziel sei, sie sogar mit dem akademischen Grad des Bachelors auszustatten. All dies geschieht innerhalb einer Regierung, innerhalb eines Landes, innerhalb einer Beamtenschaft, also innerhalb von niedersächsischen Beschäftigten. Ich halte das für kurzsichtig und falsch. Deshalb muss der Versuch, per Gesetz eine Akademie zu gründen, aufgegeben werden.
Meine Damen und Herren, wir haben die Föderalismusdebatte hinter uns. In dieser Debatte ist auch so etwas wie Wettbewerb ein Thema gewesen. Ich verstehe nicht, warum nicht eine Lösung erreicht wird, die von den Beschäftigten mitgetragen wird. Ich verstehe auch nicht, warum eine Landesregierung, die extra einen Staatssekretär für Staatsmodernisierung hat, nicht über die Landesgrenze hinaus schaut. Wenn man Letzteres täte, würde ganz deutlich, dass es in der Bundesrepublik ganz unterschiedliche Varianten im Bereich der Ausbildung von Steuer- und Finanzbeamten gibt. Trotz eines Beschlusses der Finanzministerkonferenz, doch einheitlich vorzugehen, macht jeder, was er will. Das zeigt auch, dass der niedersächsische Finanzminister nicht in der Lage ist, den gemeinsam gefassten Beschluss nach innen und nach außen durchzusetzen.
Ich halte es für falsch, hier zu behaupten, der Abschluss werde sozusagen im Umfeld dessen bewertet, was der jeweilige Beschäftigte tut. Wenn in Baden-Württemberg versucht wird, den Bachelor für Steuerbeamte einzuführen - dies wird im nächsten Jahr kommen -, dann ist das ein deutliches Signal, dass ein Bundesland offensichtlich sehr wohl begriffen hat, dass eine akademische Abschlussregelung auch für die Qualität der Beschäftigten im eigenen Land wichtig ist. Wenn in Nordrhein-Westfalen seit einiger Zeit nicht mehr im mittleren Dienst, sondern nur noch im gehobenen Dienst ausgebildet wird, so ist das ein Zeichen dafür, dass es Bewegung im gesamten Ausbildungsbereich gibt. Herr Minister, ich bin deshalb sehr dafür, dass Sie von Ihrem sehr dreisten und
sehr schnellen Versuch Abstand nehmen, eine Regelung mit der Begründung herbeizuzaubern, das bisherige Verfahren passe nicht in die niedersächsische Hochschullandschaft.
Wir sind fest davon überzeugt, dass bei einigem guten Willen das, was bisher an Fachhochschule vorhanden ist, verändert und zeitgemäßer gestaltet werden kann, ohne dass man einen Wasserkopf in der Verwaltung produziert und dass man gleichwohl hervorragende Ausbildungsergebnisse zustande bringen kann.
Wenn sich die Kommunen entschieden haben, die Ausbildung selbst in die Hand zu nehmen, dann doch nicht, weil sie das unbedingt wollten.
- Herr Kollege, erst hat sich das Land so weit zurückgezogen, dass es fast keine Ausbildungsplätze mehr belegt. Was bleibt denen dann anderes übrig, als zu sagen: Da machen wir es lieber selbst, bevor der Schünemann bei uns dazwischen herumwurstelt, wenn es um die Ausbildung der jungen Nachwuchskräfte geht? - Das ist der eine Teil, der ist erledigt.
Der zweite Teil, Herr Innenminister, betrifft die Frage - Sie sind für alle Beamten zuständig, Sie sind ja sozusagen der Beamtenminister der Regierung -, ob Sie es zulassen, dass gespaltene Beschäftigungssituationen bei Steuerbeamten, die in den Finanzämtern - in den jeweiligen, zuständigen OFDs - einen hervorragenden Job machen, und der Polizei auftreten; die Steuerbeamten werden von der Entwicklung bei der Polizei abgetrennt. Das sieht niemand ein, die Beamtinnen und Beamten sowieso nicht, weil sie sich qualitativ für vergleichbar halten. Nehmen Sie deshalb diesen Gesetzentwurf zurück, und nehmen Sie gemeinsam mit uns einen weiteren Anlauf.
Ein weiterer Aspekt, den ich nicht verstehe, ist, dass wir zu Beginn dieser Legislaturperiode gehört haben, dass Herr Meyerding als Sonderstaatssekretär die Aufgabe habe, dort länderübergreifende Strategien zu entwickeln, wo sie sinnvoll sind. Gerade bei dieser Frage - bei Ausbildungskapazitäten, Herr Möllring, Sie haben selbst von 50 Personen in beiden Laufbahnen gesprochen wäre es angebracht gewesen zu fragen: Warum machen wir keinen Nordverbund im Ausbildungsbereich? Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig
Holstein und Hamburg arbeiten dabei zusammen, und wir kriegen es nicht einmal hin, diese Nordstaaten so zu bündeln, dass eine vernünftige Auszubildungskapazität für die erkennbar notwendigen Nachwuchskräfte vorgehalten wird. Das ist versäumt worden. Ich finde, an der Stelle wäre es sinnvoll gewesen, nicht zu sagen: Wir machen jetzt ein niedersächsisches Modell, und die anderen werden sich freuen, auf diesen fahrenden Zug aufzuspringen. - Vielmehr wäre es sinnvoll gewesen, mit Nachdruck darauf hinzuarbeiten, dass sich die übrigen Finanzminister in eine gemeinsame Diskussion eingeklinkt hätten.
Fasst man das zusammen, meine Damen und Herren, dann muss man erstens sagen, dass die Finanzministerkonferenz zwar etwas beschlossen hat, sich aber offensichtlich niemand daran hält. Diejenigen, die es sich leisten können und die klug sind - wie Bayern -, die bauen die verwaltungsinterne Ausbildung sogar noch aus. NordrheinWestfalen schafft offensichtlich schleichend die mittlere Laufbahn ab, und Baden-Württemberg führt den Bachelor ein. Niedersachsen dequalifiziert die Kolleginnen und Kollegen mit einer Akademie, deren Abschluss eben nicht mit dem vergleichbar ist, was andere Bundesländer produzieren. Damit sind Flexibilität, Mobilität und der Gleichheitsanspruch in der Qualität unterlaufen da können Sie hier erzählen, was Sie wollen. Deshalb ist dieser Versuch, über ein Akademiegesetz neues Recht zu schaffen, falsch.
Zweitens. Sie sind nicht in der Lage, deutlich zu machen, warum Sie eine Trennung zwischen den Ausbildungsgängen der Polizei - und ihren Abschlüssen - und denen der Steuerverwaltung organisieren. Ich lasse einmal die Bereiche Rechtspflege und Verwaltung außen vor. Bei den beiden ist offenkundig, dass Sie gar nicht den Versuch unternommen haben, die Themen „Fachhochschule“ und „Abschluss Bachelor“ ernsthaft als gemeinsames Projekt zu diskutieren und über gemeinsames Handeln von Innenminister und Finanzminister zusammenzuführen.
Drittens. Eigentlich finde ich es nicht gut, dass Sie von den Fraktionen der CDU und der FDP verhindert haben, dass wir dieses komplexe Thema im Haushaltsausschuss im Rahmen einer Anhörung sorgfältig vorbereiten konnten. Sie wollten und wollen mit diesem Thema durchkommen. Deshalb werde ich Sie wahrscheinlich ohne Erfolg bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Trotzdem ist er
richtig, und vielleicht schaffen Sie es noch, bei Ihrem Redebeitrag umzusteuern. - Schönen Dank.
Frau Ministerin, Sie hatten vorhin gesagt, dass Sie nicht um jeden Preis und nicht zu jedem Preis verkaufen wollen.
Wenn man das als Grundlage Ihrer künftigen Strategie nimmt, sind Fragen, wie sie eben gestellt worden sind, natürlich wichtig. Bei einem Bieterverfahren muss für die Bieter eine Vergleichbarkeit der Anforderungen dargestellt sein. Dazu gehört natürlich auch die Beschäftigungssituation, die Tarifsituation sowie eine vom Land definierte Psychiatriestrategie. Wenn Sie das nicht als Input in das Bieterverfahren geben können, bekommen Sie dort Wildwuchs und eben keine Vergleichbarkeit. Wie wollen Sie dies angesichts des knappen Zeitrahmens, den Sie sich selbst gesetzt haben, sicherstellen?
Zweitens wiederhole ich die Frage, die Herr Möhrmann gerade gestellt hat: Wie wollen sie ein faires Bieterverfahren sicherstellen, wenn Sie den Kommunen nicht vorher signalisieren können, dass sie unabhängig davon, wie ihre Haushaltslage im Übrigen ist, eine Finanzierung auch über Kreditmarktmittel vornehmen können?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde hängt offensichtlich mit dem letzten Tagesordnungspunkt dieser Sitzungswoche zusammen, nämlich dem Antrag der Grünen „Mehrwertsteuererhöhung noch verhindern“. In diesem Antrag begründen die Grünen, wie sie sich das ohne Mehrwertsteuererhöhung vorstellen. Der Antrag zeigt ein Szenario auf, das zusammengefasst folgendermaßen lautet: Wir wollen die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht, wir wollen Subventionsabbau, aber wir wollen mehr Subventionen, indem bei den Lohnnebenkosten ein differenziertes System - mit abgesenkten Lohnnebenkosten eingeführt wird. Das heißt, Subventionen werden durch Subventionen ersetzt. - Herr Wenzel, das ist ein erneutes Beispiel für Ihre auf Aktualität abgestellte, aber wenig durchdachte Art der Politikpräsentation.
Herr Thiele hat gesagt, es wird nicht gelingen, einen Keil zwischen CDU und FDP zu treiben. Das liegt uns als Sozialdemokraten aber auch völlig fern. Wir finden es nämlich ganz gut, wie sich die beiden hier präsentieren. Aber eines, Herr Thiele, funktioniert nach der Rede von Herrn Rickert natürlich nicht: dass Sie so tun, als wenn Sie sich in der Frage der Mehrwertsteuersituation völlig einig wären.
In Ihrer Koalition sind zwei Welten vereint. Die Öffentlichkeit in Niedersachsen interessiert, ob Sie im Bundesrat zustimmen oder ablehnen. Ich sage Ihnen: Sie können nicht zustimmen, weil Ihnen die kleine Fraktion am Rockzipfel hängt und verhindert, dass Sie Ihre Hand heben. Mithin werden Sie das, was Sie hier eben gesagt haben, in der Praxis nicht umsetzen. Das ist ein Stück Unglaubwürdigkeit in der Debatte.
Wir sind da deutlich anders.
Wir haben vor der Wahl gesagt, wir wollen die Mehrwertsteuererhöhung nicht. Aber jetzt haben wir eine Kombination aus Subventionsabbau und Mehrwertsteuererhöhung unter der Überschrift „konsolidieren, investieren und reformieren“. Wer genau hinguckt, der wird feststellen, dass bei der aktuellen Steuerschätzung anders als sonst schon die Mehreinnahmen aus dem Steuerpaket, das die Große Koalition durchsetzen wird, eingeplant sind. Ich freue mich ja, dass inzwischen auch auf der Landesebene akzeptiert wird, dass 8 Milliarden Euro mehr in die Haushalte kommen, dass diese 8 Milliarden Euro auf die Länderhaushalte heruntergebrochen werden und dass die Kommunen schon in eine Gesetzesgrundlage einbezogen werden, die noch gar nicht verabredet ist.
Aber wer diese Steuerveränderungen nicht will, Herr Wenzel und die Grünen, der muss auch die Konsequenzen für den Landeshaushalt ziehen. Der wird akzeptieren müssen, dass die Haushaltskonsolidierung in Niedersachsen nicht so schnell vorangeht.
Das gilt auch für den Finanzminister, der gesagt hat, trotz der Mehreinnahmen, die jetzt eingehen, wird es in Niedersachsen nach wie vor einen Handlungsbedarf von 500 Millionen Euro und für den mittleren Zeitraum, der jetzt noch gilt, von insgesamt 1 Milliarde Euro geben. Daran werden wir uns abarbeiten müssen.
Und was macht der, der dieses Steuerpaket nicht trägt? - Damit meine ich Herrn Rickert und die FDP. Sie werden wahrscheinlich mit einem eigenen Haushaltsantrag in die Beratungen gehen, um deutlich zu machen, dass das anders geht.
Herr Rickert, wissen Sie, was Sie sind? - Sie sind ein Trittbrettfahrer. Erst reden Sie hier gegen die Mehrwertsteuererhöhung, aber dann kassieren Sie das Geld ein und geben es in Niedersachsen wie
der aus. Das ist unehrlich, das ist unsauber argumentiert. So geht es nicht.
Ich sage Ihnen, was passieren muss - und der Finanzminister wird so oder ähnlich handeln, wenn er vernünftig ist -:
Erstens muss ein Teil der Mehreinnahmen, die in Niedersachsen ankommen, sofort an die Kommunen durchgereicht werden, damit diese wieder investitionsfähig werden. Wer mit der Mehrwertsteuererhöhung nicht auch gleichzeitig dafür sorgt, dass Investitionen wieder möglich werden und Vermögensverzehr aufhört, versündigt sich an dem, was wir in Niedersachsen als Beitrag zum Arbeitsmarkt und zu Aufträgen leisten können.
Zweitens muss weiter konsolidiert werden. - Das sehen wir genauso.
Drittens müssen wir die notwendigen Investitionen in die Bildung und hier insbesondere in die frühkindliche Erziehung unverzüglich in Angriff nehmen.
Viertens muss ein Teil dieses Geldes mittelfristig zur Verfügung gestellt werden, um das Verhältnis zum öffentlichen Dienst wieder auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Das, was hier in den letzten Jahren unter dieser Landesregierung passiert ist, ist Vertrauensbruch und Ausbeutung im Bereich des öffentlichen Dienstes. Das kann so nicht weitergehen. - Schönen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass die beste Lösung wäre: überhaupt keine Steuern, aber ein leistungsfähiger Staat. - Diese Strategie, Herr Hirche, geht jedoch leider nicht auf.
Ich möchte Ihren Erinnerungen ein bisschen nachhelfen. Als Sie mit der CDU unter Herrn Kohl in Bonn koaliert haben, hat Ihre Koalition die Chance, in Europa die entsprechenden Initiativen zu unterstützen, nicht genutzt. Rot-Grün hat das später aus Überzeugung nicht gemacht.
Jetzt haben die Grünen hier einen Antrag gestellt. Was diesen Antrag betrifft, bin ich mit Ihnen einig, Herr Hirche: Das ist blanker Opportunismus. Sie können sicher sein, meine Damen und Herren von den Grünen, dass Ihre Initiative schon hier im Landtag abgelehnt wird und in Berlin ohnehin keine Chance hat. - Die Geschwindigkeit, mit der die Grünen angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisse nun Kurskorrekturen vornehmen, ist im Übrigen beachtlich, Herr Hagenah; dies muss man einfach feststellen.
Darüber hinaus möchte ich deutlich machen: Ich finde es nicht in Ordnung, wie Sie mit den vorhandenen Unterlagen und mit der Auswertung dieser Modellversuche umgehen. Sie haben einige Zahlen herausgenommen und sie in Ihrer Begründung als Beispiel für angeblich positive Effekte bei den beiden Zielvorgaben Bekämpfung der Schwarzarbeit einerseits und Schaffung neuer Arbeitsplätze andererseits genannt.
In der zusammenfassenden Bewertung dieser Untersuchung heißt es jedoch klipp und klar: Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gibt es keinen Effekt, und bei der Schaffung neuer Arbeitsplätzen gibt es keinen nachweislichen Effekt. Es heißt dort ferner: Die Strategie, die jetzt von der Bundesregierung, also der großen Koalition, angelegt worden gist, ist wesentlich vernünftiger, weil damit direkte Entlastungsmerkmale geschaffen werden, die Mitnahmeeffekte, wie sie bei der pauschalen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes aufgekom
men wären, weitgehend vermeiden. - So viel zum Grundsätzlichen.
Was ist nun aber das eigentliche Problem Ihres Antrages? - Herr Hagenah, Sie kommen mit Ihrem Antrag wenige Tage vor der Ausschlussfrist. Das ist Ihr gutes Recht. Aber wir haben nicht das Problem, unsere Position ändern zu müssen. Als Finanzminister habe ich den Verbänden seinerzeit offen gesagt, dass ich diese Regelung für falsch halte. Die SPD hat diese Auffassung in Bonn und Berlin immer vertreten. In diesem Hause ist die Situation aber offensichtlich ein bisschen verwirrend.
Ich weise auf die Mündliche Anfrage hin, die heute Morgen von der Landesregierung beantwortet worden ist. Herr Hirche, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie sich in Ihrer Rede gerade relativ eng an den Antworttext gehalten haben, macht er doch deutlich, in welchem Dilemma die Parteien CDU und FDP in diesem Hause stecken. Die Grünen sind fein raus, weil sie - das kann man, glaube ich, so sagen - jetzt im Grunde die FDP-Rolle übernehmen. Sie haben klipp und klar gesagt: Wir stellen uns hinter die Verbände und fordern den reduzierten Mehrwertsteuersatz.
Die Antwort der Landesregierung lautet: Das, was die da in Berlin machen, entspricht in Analyse und Therapie sehr genau dem, was aus den Modellversuchen anderer europäischer Länder empfohlen wird, nämlich nicht den reduzierten Mehrwertsteuersatz zu nehmen, sondern die Summen, die dahinterstehen, für gezielte Maßnahmen einzusetzen. Namentlich sind in der Antwort der Landesregierung aufgeführt: die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleistungen und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person sowie die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten in den alten Bundesländern von 125 000 Euro auf 250 000 Euro zur Steigerung der Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen. Das sind Operationen, die unter dem Strich gegen Schwarzarbeit wirken und in zweiter Linie im Hinblick auf die Arbeitsplätze bessere Erfolge versprechen als das, was Sie mit der pauschalen Absenkung erreichen wollen.
Der zweite Punkt. Die Eingrenzung auf wenige Bereiche - vom Schuster bis zum Fensterputzer gibt natürlich keinen Aufschluss darüber, welche
wirtschaftlich relevanten Effekte erzielt werden können. Auch das wissen Sie natürlich. Dies wird bei der Auswertung der Versuche in anderen europäischen Ländern ganz deutlich herausgearbeitet.
In der Situation, in der wir uns heute befinden, kann ich also zwei wichtige Aussagen treffen:
Erstens. Die Kanzlerin Frau Merkel hat klipp und klar gesagt, dass die Bundesregierung in dieser Frage nicht aktiv wird. Damit sind CDU/CSU und SPD in einem Boot. - Das ist Situation auf Bundesebene.
Zweitens. Das Problem der Landesebene - zwischen CDU und FDP - kann der Landtag nicht lösen. Die Frage wird sein, wie Sie sich nachher in der Abstimmung verhalten. Ich gehe nämlich davon aus - ohne Weissager zu sein -, dass die Grünen sofortige Abstimmung beantragen, weil das in der Logik des Antrages liegt. Wenn überhaupt noch etwas bewegt werden soll, muss der Antrag heute beschlossen werden, Herr Hirche muss die Entschließung unter den Arm nehmen, nach Berlin rennen und dort erklären, dass der Niedersächsische Landtag - mächtig, wie er ist, mit FDP und CDU an der Seite - diesen verminderten Mehrwertsteuersatz will. Dies wird aber nicht funktionieren; denn die SPD unterstützt die Grünen zwar in dem Wunsch nach sofortiger Abstimmung, wird allerdings bei der Abstimmung über den Antrag gegenteilig votieren: Wir werden den Antrag nämlich ablehnen.
Die Fraktionen von CDU und FDP werden heute auf Vertagung drängen. Dies ist nichts anderes als eine Beerdigung erster Klasse, um sich den Rücken freizuhalten und um in der Sache keine Aussage treffen zu müssen. Die CDU möchte sich wegen der Situation in Berlin nicht festlegen, und die FDP freut sich darüber, dass sie sich nicht festlegen kann, weil die CDU verhindert, dass heute sofort abgestimmt wird.
Diese Situation in diesem Hause ist auch ein Signal nach Berlin: Handlungsunfähigkeit der Landesregierung, Position der Grünen radikal verändert; die einzige Linie, die einigermaßen stimmig bleibt, ist die der SPD.
Ich will Ihnen auch deutlich sagen, warum ich der festen Überzeugung bin, dass die Position der
SPD richtig ist. Das stimmt mit einer Passage der Antwort der Landesregierung überein. Der Finanzminister hat nämlich deutlich gesagt, dass das, was in Berlin zurzeit schon Beschlusslage ist und auch in der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition festgelegt ist, die eine Summe ist, die in Rede steht. Die Summe der drei Maßnahmen, die ich eben genannt habe, sind 2,5 Milliarden Euro. Das sind fixe Verluste auf der Einnahmeseite der staatlichen Haushalte. Das, was Herr Hagenah gegengerechnet hat, sind hypothetische Einnahmen, die nach der Auswertung der Modellversuche in das Nirvana abgeschrieben werden müssen,
weil sie real gar nicht erzielbar sind, Herr Kollege, da die Mitnahmeeffekte und die Subventionstatbestände einen wesentlich größeren Umfang haben als der Effekt, den Sie hier in den Raum gestellt haben.
Es bleibt der Punkt: Wie rücke ich der Schwarzarbeit zuleibe? - Erst einmal müssen wir uns darauf verständigen, nicht nur über die hohen Summen zu lamentieren, die angeblich der Volkswirtschaft verloren gehen. Wir sollten uns vielmehr darüber einig werden, dass die Verluste im Wesentlichen aufseiten der Steuern und der Sozialabgaben liegen. Innerhalb des Wirtschaftskreislaufes wird natürlich eine Menge bewegt, nicht nur an Löhnen und Gehältern sowie an Rechnungen, die bezahlt werden, sondern es werden auch Leistungen erbracht, und es werden Investitionen getätigt, nur eben vorbei an unseren staatlichen Sicherungssystemen, von den steuerfinanzierten Leistungen bis hin zu den Leistungen der Sozialversicherungen.
Es wäre schon ganz schön, wenn sich dieser Landtag wenigstens darauf verständigen könnte, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist, sondern mit strategisch angelegter Steuerhinterziehung gleichzusetzen ist. Was da betrieben wird, wirkt gesellschaftsschädlich. Dazu gehören immer zwei. Meiner Meinung nach ist ganz eindeutig der Auftraggeber der Verursacher. Denn wenn niemand einen Auftrag gibt, kann auch niemand einen Auftrag zur Schwarzarbeit annehmen.
Damit ist für mich relativ klar, welcher Ansatz gewählt werden muss und in welchen Bereichen die Kontrollen konsequent weitergeführt werden müssen.
Ich will ausdrücklich den Herrn Finanzminister loben, der zusammen mit Einrichtungen des Bundes, insbesondere des Zolls, Maßnahmen weiterentwickelt hat, die Schwarzarbeit da massiv bekämpfen, wo sie offenkundig wird. Für mich ist völlig klar, dass bei dieser Bekämpfung zwei Gruppen mit ins Boot müssen: die Verbände, die genau wissen, wo ihre Mitglieder im Bereich Schwarzarbeit tätig sind, und die Gewerkschaften, die sehr genau wissen, auf welchen Baustellen, in welchen Gewerken und bei welchen Handwerks- und Dienstleistungen Schwarzarbeit im großen Stil abgewickelt wird. Mit diesen Kenntnissen kann man staatlich intervenieren. Man muss kein Geld für Mitnahmeeffekte und falsch platzierte Subventionen ausgeben.
Von daher ist über diesen Antrag nach meiner Einschätzung heute abzustimmen. Aus Sicht der SPD ist er abzulehnen, damit ein klares Votum in Richtung Berlin gegeben werden kann. - Schönen Dank.
Herr Ministerpräsident, Sie haben eben wieder das getan, was Sie auch gestern in der Debatte über Tariffragen getan haben. Sie sind auf den Haushalt ausgewichen, was ja Ihr gutes Recht ist.
Ich komme nun auf das zurück, was sich hier im Augenblick abspielt. Ihre beiden Fachminister - das gilt für Herrn Möllring gestern und die Sozialministerin heute - sind offensichtlich nicht in der Lage, die fachspezifischen Antworten zu geben, die erwartet werden. Sie springen nun ein und schweifen vom Thema ab. Das ist keine angemessene Auseinandersetzung mit dem Thema heute. Ich stelle das einfach einmal fest.
Zweiter Punkt.
Uns ist vorgeworfen worden, dass wir nach den Berechnungsgrundlagen in der jetzigen Verhandlungssituation zwischen Landesregierung und Blindenverband gefragt haben. Ich frage die Landesregierung, ob es nicht vernünftiger gewesen wäre, vorher zu berechnen, welche Probleme Ihre Streichungen im Sozialbereich, insbesondere beim Blindengeld, im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen aufwerfen würden. Ich beziehe
mich hier auf den Bereich der Sozialhilfe und verweise auf die Verlagerung von Kosten aus dem Landeshaushalt in die kommunalen Haushalte sowie auf die Beschwerungen für die 10 000 Blinden in diesem Lande. Das wäre nicht nur eine mathematische Aufgabe gewesen, sondern auch eine politische Aufgabe.
Ich stelle noch eine zweite Frage.