(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)
Ministerpräsident Staatssekretärin Dr. Gabriele W u r z e l , Christian W u l f f (CDU) Staatskanzlei
Finanzminister Staatssekretär Dr. Lothar Hagebölling , Hartmut M ö l l r i n g (CDU) Niedersächsisches Finanzministerium
Staatssekretär Gerd H o o f e , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Kultusminister Staatssekretär Hartmut S a a g e r , Bernd B u s e m a n n (CDU) Niedersächsisches Kultusministerium
Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)
Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 24. Sitzung im 9. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode.
Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 14: Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 19.05 Uhr enden.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst - bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr - wird erinnert.
Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Ministerpräsident Herr Wulff und Justizministerin Frau Heister-Neumann, von der Fraktion der CDU Herr Ripke und von der Fraktion der SPD Herr Brockmann und Herr Haase.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident ist für zwei Stunden heute Vormittag entschuldigt. Im Augenblick ist er noch anwesend. Das ist hier ganz akkurat vonstatten gegangen.
a) Zukunft der Frauenbeauftragten in Niedersachsen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/734
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihren Überlegungen zur Abschaffung der kommunalen Frauenbeauftragten verunsichert die Landesregierung die Betroffenen und die Frauen in Niedersachsen.
Die Signale, dass die Frauenbeauftragten abgeschafft werden sollen bzw. massive Änderungen ihrer Stellung zu befürchten haben, verdichten sich. Überall im Land formieren sich die Proteste, aber die Landesregierung, allen voran die Frauenministerin Frau von der Leyen, weigert sich hartnäckig, eindeutig Position zu beziehen.
2. Welche konkreten Pläne verfolgt sie bei der Änderung der NGO bzw. NLO bezüglich der Stellung der Frauenbeauftragten?
3. Wie gedenkt die Landesregierung sicherzustellen, dass auch zukünftig in den Kommunen eine aktive Gleichstellungspolitik betrieben wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit mehr als zehn Jahren sind die kommunalen Frauenbeauftragten bei uns in Niedersachsen gesetzlich verankert. Sie haben sich bewährt
en, sondern von uns allen zu verbessern. Sie setzen sich für Familien mit Kindern ein und bringen die Notwendigkeit einer besseren Kinderbetreuung auf die Tagesordnung der Kreis- und Gemeinderäte. Sie sind oftmals die Triebfeder für Verwaltung und Politik. Sie wissen, wo der Schuh drückt. Deshalb engagieren sie sich für die Errichtung von Mütterzentren und für Tagesmutterbetreuung. Deshalb holen sie die Gewalt gegen Frauen und Kinder aus der Tabuzone und helfen mit, Netzwerke und Hilfesysteme aufzubauen. Sie thematisieren die Lebenssituationen von Frauen im Alter, von allein erziehenden oder behinderten Frauen. Sie sind Anlauf- und Beratungsstelle für Fragen zur Gleichberechtigung und Frauenförderung. Sie bringen die Interessen und Sichtweisen von Frauen und Familien mit Kindern in die Kommunen ein, in deren Räten die Frauen nach wie vor nur zu 20 % vertreten sind. Sie setzen sich dafür ein, dass mehr Frauen in Führungspositionen der Kommunalverwaltungen kommen. Sie machen sich stark für mehr Teilzeitarbeit von Frauen und Männern.
Meine Damen und Herren, die Frauenbeauftragten in den Kommunen sind ein wichtiger Motor für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in diesem Land.
Sie tragen somit dazu bei, den Gleichberechtigungsauftrag aus Artikel 3 Grundgesetz und Artikel 3 Niedersächsische Verfassung in die Lebenswirklichkeit umzusetzen.
Die Frauenbeauftragten wollen etwas verändern. Es ist nur menschlich, dass dies nicht immer ohne Konflikte ausgeht. Der Gesetzgeber hat sich 1993 dafür entschieden, den Frauenbeauftragten einen besonderen Status zuzuerkennen. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsunabhängig und können nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.
und es gibt auch Schwierigkeiten, die manchmal mit den handelnden Personen zu tun haben. In solchen Fällen ist die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Rat und Frauenbeauftragten nicht einfach. Aber Einzelfälle dürfen nicht das Gesamt