Ursula von der Leyen
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen, dass Sie das Thema Hospiz und Palliativbewegung auf die Tagesordnung gesetzt haben. Es ist ein wichtiges Thema. Ich bin der festen Überzeugung, dass es hier keine linke Position und auch keine rechte Position gibt; es kann nur eine richtige Position geben, nämlich eine bewusste gesamtgesellschaftliche Debatte darüber auch zuzulassen.
Jeder Tod ist anders, und wir können und müssen den Raum dafür schaffen, dass der Tod enttabuisiert wird - ich meine nicht den schnellen Tod, wie wir ihn im Fernsehen immer sehen; das ist er nicht - und dass er in seiner ganzen Dimension angenommen wird. Das bedeutet, dass wir seitens der Gesellschaft dem Prozess des Sterbens eben auch seine Zeit, seinen Raum und seine Hinwendung gewähren, von den Schmerzen bis hin zur Einsamkeit oder zu der Angst, den Angehörigen zur Last zu fallen. Ich bin der Meinung, wer dem schnellen, assistierten Tod Vorrang einräumt, der verhindert eben auch Ressourcen, Diskussionen und gemeinsame Anstrengungen dahin, den Weg zum natürlichen Tod zu erleichtern und diese ge
meinsame Wegstrecke auch als gemeinsame letzte, zum Teil auch bereichernde Zeit zu erfahren.
Die Erfahrungen aus dem Ausland - Herr Bookmeyer hat es schon angesprochen - zeigen ja auch, dass die Erweiterung der Sterbehilfe eben nicht den Druck aus dem Thema nimmt, sondern das Gegenteil bewirkt: Der Druck wird erhöht. Die Zahl der assistierten Sterbehilfefälle ist ebenso gestiegen wie die vermutete Dunkelziffer; das zeigen Gutachten des Gesundheits- und Justizministeriums der Niederlande. Es hat sich aber auch der Kreis derer erweitert, denen die Sterbehilfe nahe gelegt wird. Dies macht doch deutlich, dass es auch an uns ist, die Verantwortung dafür anzunehmen, wohin wir die gesamtgesellschaftliche Diskussion leiten, ob wir also den Blick eher auf das Thema Sterbehilfe richten oder ob wir eher sagen: Hospiz, Palliativmedizin, die Begleitung des Sterbenden - das sind unsere vorrangigen Ziele, und deshalb investieren wir dort Kraft, Zeit, Gedanken und Forschung. Deshalb muss einerseits die rechtliche Seite in unserem Land einwandfrei geklärt sein; denn ich denke, es ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber, diejenigen, die Tag für Tag mit diesem Thema umgehen, nicht in einer juristischen Grauzone allein zu lassen. Im Zweifelsfalle machen sie es dann falsch. Vielmehr müssen wir ganz klar sagen, was wir gesamtgesellschaftlich juristisch festlegen, und wir müssen Hilfestrukturen aufbauen. Herr Rösler, ich bin ganz Ihrer Meinung, dass wir Situationen vermeiden müssen, in denen Menschen aus Verzweifelung, z. B. weil sie Angst haben, ihren Angehörigen zur Last zu fallen, den Freitod suchen.
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, die bereits angesprochen worden ist, hat einen Zwischenbericht über die Palliativund Hospizversorgung in Deutschland veröffentlicht. Dabei steht Niedersachsen an dritter Stelle bei der Anzahl der Palliativstationen, an dritter Stelle bei der Anzahl der Hospize und an vierter Stelle bei der Anzahl der ambulanten Hospizdienste. Wenn man diese Daten aber auf die Anzahl der Einwohner herunterbricht, dann stehen wir auf der Liste weit hinten. Das zeigt nur: Wir haben ganz, ganz viele Angebote in Niedersachsen; das ist gut für ein Flächenland. Aber es sind kleine Einrichtungen.
Diese Tatsache und diese Erkenntnisse hat die Landesregierung gemeinsam mit dem Gutachten
zum Anlass genommen, ein abgestuftes Handlungskonzept für diesen Bereich zu entwickeln. Erstens bin ich der Meinung: Forschung und Lehre müssen vorangetrieben werden; denn beim Thema Palliativmedizin haben wir kein Kästchen mit dem vorhandenen Wissen, mit dem wir umgehen können. Nein! Die Forschung muss immer weiter vorangetrieben werden. Denken Sie bitte zurück: Vor 20 oder 30 Jahren gab es das Fach fast noch nicht. Was ist in dieser Zeit zur Linderung der Schmerzen Sterbender nicht alles segensreich geschaffen worden? Deshalb begrüße ich in hohem Maße, dass in Göttingen jetzt das palliativmedizinische Zentrum an der Universitätsklinik geschaffen wird
und dass dort auch das Modellprojekt SUPPORT einfließen wird, das wir seitens des Ministeriums seit 2002 mit rund 250 000 Euro in der Finanzierung überbrückt haben, damit diese wichtigen Erkenntnisse dort einfließen können.
Zu diesem Punkt möchte ich sagen, dass sich an der Arbeit von SUPPORT zeigt, dass ein parteiübergreifender Konsens vorhanden ist. Ich danke den Abgeordneten Noack und Oppermann noch einmal für ihren Einsatz für dieses Thema.
Zweitens. Ich habe bei der Amtschefkonferenz im Oktober angemeldet, dass wir eine Bundesratsinitiative beraten, um die Palliativversorgung als Pflichtveranstaltung in der Medizinerausbildung zu verankern, also nicht mehr als Wahlfach; denn nur wenn das Wissen um die Möglichkeiten in der Palliativversorgung ganz breit verankert ist, wird dies auch breit in die Fläche ausstrahlen.
Drittens. Ich habe im Sommer eine Fachtagung mit den beteiligten Gruppen der Palliativ- und Hospizbewegung veranstaltet, bei der wir die Ergebnisse des Gutachtens für Niedersachsen diskutiert haben. Wir erarbeiten jetzt ein Konzept, um auf Kreisebene Palliativstützpunkte einzurichten, um diese vielen, vielen guten, aber heterogenen Angebote, von denen ich vorhin sprach, miteinander zu vernetzen; denn es ist ganz wichtig: Wenn eine Familie, wenn ein Mensch in die Situation kommt, dass Hilfe benötigt wird, dann wird sie jetzt und sofort benötigt, d. h. man braucht erstens einen Ansprechpartner. Der nächste wichtige Punkt: Die
vielen Angebote müssen miteinander vernetzt und untereinander koordiniert sein, abgestimmt sein. Außerdem muss die Professionalität gleichberechtigt und flankierend vom Ehrenamt - zwei ganz, ganz wichtige Säulen in der Hospizbewegung - begleitet werden. Selbstverständlich müssen schließlich die Finanzströme geklärt werden. Auch hier gibt es Möglichkeiten: Fallpauschalenentwicklung, integrierte Versorgungsverträge. Einen entsprechenden Vorstoß gibt es jetzt seitens des Bundesgesundheitsministeriums. Also auch hier erkennt man die parteiübergreifende Arbeit, die Tür auf diesem Gebiet nicht zuzuschlagen, sondern sie zu öffnen und die Zeit des Sterbens als gemeinsamen Weg zu begreifen. Das müssen wir in dieser Gesellschaft wieder lernen.
Inzwischen haben mehrere Kommunen hohes Interesse angemeldet, mit der Landesregierung solche Palliativstützpunkte auf Kreisebene zu schaffen. Ich sehe unsere Aufgabe vor allem in der Koordination und in der Schaffung des Netzwerkes mit den entsprechenden Unterstützungsleistungen.
Damit bin ich wieder beim Ausgangspunkt. Bei diesem Thema gibt es keine linke Position, und es gibt keine rechte Position. Meines Erachtens gibt es nur eine richtige, gemeinsame Position, nämlich dem Sterben Raum und Zeit zu lassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja eine eigenwillige Phantomdebatte, die die Opposition hier führt. Das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz sieht seit seinem In-Kraft-Treten im Jahr 1982 in § 3 die Möglichkeit der Beleihung Dritter zur Durchführung des Maßregelvollzugs vor - genau wie viele andere Ländergesetze in der Bundesrepublik. Ich nenne nur Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Wenn man die Beratungsprotokolle zum Gesetzentwurf 1982 ansieht, wird deutlich, dass damals keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken dahin gehend geltend gemacht wurden, dass die gesetzliche Möglichkeit der Beleihung Dritter nicht in Ordnung wäre.
Auch in den Folgejahren - seit In-Kraft-Treten des Gesetzes - gab es keine Bedenken, schon gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie hatten 13 Jahre Zeit gehabt, sich diese Gedanken zu machen. Jetzt will die SPD die Rolle rückwärts. Während also andere Länder die Dinge fortentwickeln, würden wir uns damit zurückentwickeln, und zwar ohne überhaupt die Frage geprüft zu haben, unter welchen Rahmenbedingungen und in welchen engen Grenzen eine Beleihung Dritter bei der operativen Umsetzung des Maßregelvollzugs möglich ist. Das gehört aber zu einer differenzierten Betrachtungsweise.
Meine Damen und Herren, die zehn Landeskrankenhäuser umfassen zu drei Vierteln - Frau Helmhold: drei Viertel! - die allgemeine Psychiatrie, wie sie in vielen Krankenhäusern in anderer Trägerschaft angeboten wird. Hier plant die Landesregie
rung einen Trägerwechsel. Die allgemeine Psychiatrie, die eine Fachrichtung wie Chirurgie oder Kinderheilkunde ist, wird vollständig privatisiert. Das Land wird somit in Zukunft keine Krankenhäuser einzelner Fachrichtungen mehr in eigener Trägerschaft bewirtschaften.
Etwa ein Viertel - mehr nicht! - der Arbeit der Landeskrankenhäuser umfasst den Maßregelvollzug. Das ist eine hoheitliche Aufgabe, soweit das Thema Freiheitsentzug und bestimmte Bereiche der Therapie betroffen sind. Es bleibt eine hoheitliche Aufgabe, auch wenn man Dritte in die Umsetzung der Aufgabe einbezieht. Hierzu kann ich nur aus der vorangegangenen Plenarsitzung zitieren:
„Eines ist klar. Das Land bleibt verantwortlich für die Leistungsqualität, für die Sicherung und Finanzierung, und steuert diese Prozesse im Interesse der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung. Wir brauchen Investitionsmittel, um die immer weiter steigende Zahl der Patienten im Maßregelvollzug angemessen unterbringen zu können und auch angemessen“
- qualitativ hochwertig
„therapieren zu können.“
Nein. - Deshalb gehen wir eine Public Private Partnership ein. Allein um diese Fragen geht es.
Mittlerweile haben mehrere Länder - Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hamburg - bereits den Schritt der Beleihung vollzogen, wobei die Vertragsgestaltungen durchaus unterschiedlich sind. Darauf kommt es an. Nach meiner Kenntnis gibt es weitere Länder, die derzeit prüfen, Dritte an der Durchführung des Maßregelvollzugs zu beteiligen. In diesem Prozess befinden auch wir uns. Wir werden im Rahmen unseres Prüfprozesses sorgfältig arbeiten. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir den grundrechtsrelevanten Kernbereich des Maßregelvollzuges auch im Wege der Beleihung nicht antasten; im Gegenteil. In Niedersach
sen werden weiterhin Landesbedienstete diese Aufgabe wahrnehmen.
Dieser Umstand ändert aber nichts an der Tatsache, dass im Rahmen eines abgestuften Systems trotzdem auch Dritte außerhalb des Kernbereichs in die operative Umsetzung des Maßregelvollzuges einbezogen werden können. Dies macht auch Sinn, wenn es um Qualität und Leistungsfähigkeit geht. Ich erwähne nur Stichworte wie Verpflegung, Wäscherei, Apotheke, Gebäude- oder Investitionsmanagement. Das gilt es, vorurteilsfrei zu prüfen. Die Einbeziehung Dritter und auch die Beleihung sind nicht per se bedenklich oder unzulässig. Der konkrete Ausgestaltungsrahmen ist entscheidend. Die beabsichtigte Einbeziehung Dritter in die operative Umsetzung des Maßregelvollzug ist auch nicht im Ansatz ein Einfallstor für die Aufgabe des Gewaltmonopols des Staates. Wer das behauptet, redet wider besseres Wissen.
Sie soll allein dazu beitragen, die Aufgabenerledigung den aktuellen Betriebs- und Investitionsbedürfnissen anzupassen. Hoheitliche Aufgabe bleibt dabei immer hoheitliche Aufgabe.
Abschließend lassen Sie mich sagen: Wir werden das realisieren, was verfassungsrechtlich zulässig ist, und kein unkalkulierbares Risiko eingehen. Aber wir müssen auch die Gelegenheit haben, dies alles mit Sorgfalt und ohne Legendenbildung prüfen zu können. Deshalb lehne ich die Intention dieses Gesetzentwurfes ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frauenpolitik hat in den letzten Jahrzehnten merkliche Erfolge zu verzeichnen gehabt. Das Verständnis der Gesellschaft von der Rolle der Geschlechter hat sich erheblich verändert. Die Berufstätigkeit von Frauen ist eine Selbstverständlichkeit geworden. Die Bildungsbeteiligung von Mädchen ist erheblich angewachsen, und ihre Leistungen übertreffen inzwischen häufig die der Jungen.
In allen öffentlichen Verwaltungen im Bund und in den Ländern sorgen Gleichstellungsgesetze dafür, dass der öffentliche Sektor beim Abbau von Unterrepräsentanz und Diskriminierung zum Vorbild für die Privatwirtschaft wird.
Dennoch bleibt viel zu tun. Es ist nicht selbstverständlich, dass bei allen Entscheidungen darauf geachtet wird, wie sie sich auf Männer und Frauen auswirken. Es gilt weiterhin, die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit zu verbessern, um die
Entscheidung für Kinder zu erleichtern, aber auch, weil Wirtschaft und Verwaltung auf die gut ausgebildeten und motivierten Frauen nicht verzichten können.
Es hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Veränderung der Lebens- und Berufsbedingungen von Frauen auch eine Mitarbeit der Männer erfordert. Nur wenn Männer bereit sind, sich an Erziehungs- und Hausarbeit zu beteiligen, wird die Sorge für Kinder nicht mehr allein zu Lasten der Lebensund Karrierechancen von Frauen gehen und damit die Wahrscheinlichkeit steigen, dass junge Menschen sich für Kinder entscheiden.
Mit der Entwicklung der Aufgabenstellung müssen sich aber auch die Instrumente der Gleichstellungspolitik verändern. Die Europäische Union hat sich für das Prinzip von Gender Mainstreaming entschieden. Dort, wo Entscheidungen getroffen werden, soll eine Prüfung auf die Auswirkungen auf Frauen und auf Männer stattfinden. Der Blick auf die Geschlechter soll in den Entscheidungsprozess einbezogen und nicht erst von außen herangetragen werden. Gender Mainstreaming darf deswegen gerade nicht in spezielle Gremien für Frauen abgeschoben werden, sondern muss seinen Platz in allen Ministerkonferenzen und Fachgremien haben.
Infolge dieses veränderten Strategieansatzes sind in allen Bundesländern die eigenständigen Frauenministerien der 90er-Jahre in größere Sachzusammenhänge einbezogen worden. Dies hatte Auswirkungen auf die GFMK, also die Frauenministerkonferenz: Die beteiligten Ministerinnen und Minister sind nicht mehr ausschließlich für Frauenpolitik zuständig, sondern tragen Verantwortung für Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Innenpolitik, um nur einige Verknüpfungen zu nennen.
Dies vorangestellt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung hält es für erforderlich, auch weiterhin an der tatsächlichen Gleichstellung und Teilhabe beider Geschlechter an allen gesellschaftlichen Bereichen zu arbeiten. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Eine Zusammenlegung der GFMK mit der JMK, also der Jugendministerkonferenz, stünde dem nicht entgegen. Beide Konferenzen haben bereits
jetzt einen großen Bereich gemeinsamer Themen. Eine der wichtigsten Fragestellungen der kommenden Jahre wird sein, inwieweit sich tatsächliche Gleichstellung durch eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit erreichen lässt und wie die Rahmenbedingungen für Familien verbessert werden können. Diese Aufgabe gewinnt in größerem Sachzusammenhang an politischem Gewicht. Daneben werden aber auch die Gleichstellungsthemen, die nicht unmittelbar mit der Erziehung von Kindern zusammenhängen, ihre Bedeutung behalten und in den Konferenzen bearbeitet.
Mit der Zusammenlegung wird das Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz erreicht, eine effektivere und sparsame Abstimmung der Länder und eine Reduzierung der Gremien herbeizuführen.
Zu 2: Im Jahre 2006 werden die GFMK und die JMK zum gleichen Termin, aber als getrennte Konferenzen, in Hamburg tagen. Auf diesen Tagungen werden die näheren Modalitäten der künftigen Zusammenarbeit festgelegt werden. In einer neuen Konferenz sind die Themen aus beiden bisherigen Fachministerkonferenzen einzubringen. Selbstverständlich werden auch die bisherigen GFMK-Themen weiter verfolgt. In der Folge werden Tagungsdauer und -häufigkeit auf den Arbeitsanfall abzustimmen sein.
Zu 3: Entsprechende Überlegungen bestehen zurzeit nicht. Niedersachsen wird aber in allen Gremien auf effektive Arbeitsstrukturen drängen.
Ich betrachte dies nicht als eine Auflösung der Frauenministerkonferenz - genauso wenig wie ich die Jugendministerkonferenz dadurch als aufgelöst betrachte -, sondern als eine Zusammenlegung. Das ist auch Frage der Effizienz; denn - wenn ich es überblicke - ich habe allein in meinem Ressort fünf verschiedene Fachministerkonferenzen. Oft sind die Anreisezeiten zum Tagungsort länger als die Tagungszeiten selbst. Insofern ist es auch eine Frage des Zeitmanagements, zwei Konferenzen zusammenzulegen, bei denen die Themen sehr nahe beieinander liegen und bei denen oft dieselbe Person für beide Ressorts oder Themen zuständig ist.
Allein die Tatsache, dass es uns gelungen ist, bei der Gewaltprävention gegen Frauen die BISSStellen zu erhalten, auszubauen und bis zum Ende der Legislaturperiode ein flächendeckendes Netz
aufzubauen, zeigt, dass wir ein höchst frauenspezifisches Thema unabhängig von der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr Ernst nehmen und sehr zukunftsweisend behandelt haben.
Das zweite Thema, das klassischerweise nicht im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht, also keinen familienpolitischen Schwerpunkt hat, ist das Thema Zwangsheirat, zu dem wir gerade in einer Arbeitsgruppe der Ressorts, aber auch innerhalb der Fraktionen einen guten gemeinsamen Beschluss gefasst haben.
Aber auch auf anderen Gebieten, die ich für wichtig halte, habe ich maßgebliche Schritte unternommen, z. B. mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen die Offensive „Familienfreundliche Arbeitswelt“. Das halte ich für wichtig; denn ich bin der Überzeugung: Wenn es nicht gelingt, das Thema Erziehung von Kindern in die Arbeitswelt hineinzubringen, dann wird es uns auch nicht möglich sein, gerade bei Männern eine Gleichstellung zu erreichen, dass sie nämlich die Chance haben, ihre Rolle als Väter wahrzunehmen. Entsprechend müssen auch Mütter ihre Chancen in der Umsetzung ihrer Fähigkeiten im Beruf durchsetzen können.
Das ist nur ein kleiner Abriss der Dinge. Ich kann Ihnen gerne noch eine umfangreichere Liste zukommen lassen.
Dies detailliert aufzuführen, ist in der Tat zu viel. Dazu müssten wir detailliert die Tagesordnungen der verschiedenen Konferenzen durchgehen. Beim letzten Mal wurden 20 Beschlüsse gefasst. Aber alleine - Frau Helmhold, Sie hatten es ja aufgeführt - 20 % davon waren Beschlüsse wie Fortsetzung der Arbeitsgruppe „Frauenförderung im Bereich der Wissenschaft“, Fortsetzung der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarkt für Frauen“, Fortsetzung der Arbeitsgruppe „soziale Sicherung von Frauen“, Fortsetzung der Arbeitsgruppe „Familienrecht und Familienpolitik“. Man muss also auch die Relation zwischen der Anzahl der Beschlüsse und ihrer der Inhaltsschwere sehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal ganz kurz auf den Beitrag von Herrn Schwarz eingehen - nicht auf den strittigen Beitrag, über den wir gleich im Ältestenrat sprechen werden. Im Allgemeinen ist es so, dass man die Anträge der verschiedenen Fraktionen im Plenum miteinander diskutiert. Herr Schwarz, es fällt mir schwer, zu dem, was Sie gesagt haben,
eine sachliche Äußerung zu finden; denn Sie haben ein Feindbild gezeichnet. Das bin ich von Ihnen gewohnt. Das erinnert mich immer daran, dass ich im Medizinstudium - ich glaube, im ersten oder zweiten Semester Psychologie gelernt habe, dass die Bildung eines Feindbildes oft dazu da ist, Frustrationen zu kompensieren. Bei Ihrem Feindbild kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen.
Der zweite Punkt ist eine Nebensächlichkeit, aber wir sollten sie doch festhalten. Die Präsidentin hat zu Recht gesagt, wir haben uns hier geeinigt, die Abgeordneten mit „Herr“ anzusprechen. Sie haben mich mit „diese Dame“ angesprochen. Auch Sie dürfen mich mit „Frau von der Leyen“ ansprechen!
Zum dritten Punkt. Sie haben aus einem Landtagsprotokoll zitiert. Auch da, Herr Schwarz, bitte ich Sie, dann doch das ganze Zitat zu nennen. Sie haben zitiert, dass für mich kein Anlass bestünde, die öffentliche Trägerschaft infrage zu stellen; dritte Plenarsitzung am 2. April 2003. Der ganze Satz heißt: „Zum jetzigen Zeitpunkt
besteht für mich kein Anlass, die öffentliche Trägerschaft infrage zu stellen.“
Das, was in der Zwischenzeit passiert ist, werde ich im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünen mit Ihnen, Frau Helmhold, diskutieren; denn damit hat sich die Rede von Herrn Schwarz auch schon erschöpft.
Ich möchte zunächst einmal eine Gemeinsamkeit zu dem Antrag der Grünen ansprechen. Es geht Ihnen wie uns darum, dass die psychisch kranken Menschen in Niedersachsen auch in Zukunft leistungsstarke Krankenhäuser haben, eine wohnortnahe Versorgung. Das ist in der Psychiatrie, Frau Helmhold, genauso selbstverständlich, wie sich das für die innere Medizin gehört, wie das für die Chirurgie zutrifft, wie das für die Kinderheilkunde zutrifft. Alle diese Gebiete sind durchaus wohl in kommunalen Krankenhäusern vertreten, aber auch in privaten Krankenhäusern, kirchlich getragenen Krankenhäusern, von der AWO oder vom DRK getragenen Krankenhäusern.
Ich frage mich also, ob Sie die Anwürfe, die Sie in der Psychiatrie gegenüber den Privaten erheben, auch gleichlautend auf alle anderen Krankenhäuser in Niedersachsen in privater Trägerschaft, die gute Arbeit leisten, übertragen würden.
Nächster Punkt. Über die Verweildauer der Patienten entscheidet nicht das Land, sondern das Gericht.
Der Unterschied zwischen Ihnen und uns scheint darin zu liegen, dass Sie der Auffassung sind, dass eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Versorgung - die es in Niedersachsen im Übrigen auch heute schon in nichtöffentlicher Trägerschaft gibt - nur in öffentlicher Trägerschaft möglich sei. Dazu noch einmal der Hinweis, dass es eine rotgrüne Koalition in Schleswig-Holstein gewesen ist, die zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Kliniken in privater Trägerschaft besser für die Zukunft gerüstet sind. Genau darüber wollen wir diskutieren.
Sie haben hier die Finanzsituation der Landeskrankenhäuser angesprochen. Sie haben gesagt, es habe einen Bilanzgewinn von über 5 Millionen Euro im Jahre 2004 gegeben. - Das ist richtig. Aber, Frau Helmhold, Sie hätten dann auch sagen müssen, dass der Bilanzgewinn ein kumulierter Gewinn über mehrere Jahre ist. Verschwiegen haben Sie, dass der Jahresüberschuss im Jahre 2004 bei 218 000 Euro lag. Das ist eine andere Summe als „über 5 Millionen Euro“. Der Jahresfehlbetrag im Jahre 2003 lag sogar bei minus 1 783 000 Euro.
Entscheidend ist - und das haben die Landeskrankenhäuser, die diese Entwicklung sehr wach verfolgen, schon frühzeitig gesehen -, dass wir schon im Jahre 2003 Hinweise über die Finanzentwicklung der Krankenhäuser bekommen haben. Ich darf Ihnen aus einem an uns gerichteten Brief der Verwaltungsdirektoren aller Landeskrankenhäuser vom 6. November 2003 zitieren. Das Thema war die Finanzentwicklung.
In diesem Brief heißt es u. a.:
Im letzten Satz dieses Briefes steht:
„Aus unserer Sicht sollte aktuell beurteilt werden, ob die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in den niedersächsischen Landeskrankenhäusern in der gegebenen Rechtsform zeitnah und inhaltlich möglich sind.“
Das heißt, die Landeskrankenhäuser haben längst verstanden, dass zunehmender Wettbewerbsdruck da ist, dass zunehmende Kostensteigerung sie auch zum Reagieren zwingen. Hier zu sagen „Bewegung wollen wir nicht haben“ entspricht nicht der Höhe der Probleme, die wir haben.
Denn wir haben von Ihnen eine Lücke von 200 Plätzen im Maßregelvollzug übernommen. Das ist der Punkt, über den ich - wo ist Herr Schwarz denn jetzt hin? - da ist er - in dem Zitat „zum jetzigen Zeitpunkt“ gesprochen habe, Herr Schwarz. Wir haben zu dem Zeitpunkte ein Minus von 200 Plätzen im Maßregelvollzug übernommen.
Die Zahl der Patienten ist gestiegen. Wir haben uns in der Zwischenzeit sehr bemüht, mit den Investitionen hinterherzukommen. Wir haben 149 Plätze geschaffen. Aber es reicht nicht, weil in der Zwischenzeit auch die Zahl der benötigten Plätze im Maßregelvollzug gestiegen ist.
Dann will ich Ihnen einmal vorlesen, wie die Landeskrankenhäuser - zu Recht - auf die Überbelegung im Maßregelvollzug hinweisen. Wir haben einen Brief aus dem Landeskrankenhaus Lüneburg bekommen, von der Krankenhausverwaltung, am 14. September 2004, in dem steht:
„Mittlerweile hat die Überbelegung in unserer Maßregelvollzugsabteilung rund 10 % erreicht.“
Etwas später heißt es:
„Diese Patientenzahl konnte schon in den vorhandenen Räumlichkeiten kaum untergebracht werden. Die oben genannte Belegung führt uns an die Grenze, unserem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen zu können. Wir sind gezwungen, die überzähligen Patienten durch Zustellen von Betten in den belegten Zweibettzimmern unterzubringen. Die Abteilungen sind überbelegt. Es herrscht drangvolle Enge.“
Zum Schluss steht der entscheidende Satz:
„Die innere Sicherheit schätzen wir als zunehmend bedrohlich ein.“
Meine Damen und Herren, das ist der Grund, warum die Landesregierung jetzt gesagt hat: Wir müssen handeln. Wir haben die Investitionsmittel nicht. Deshalb brauchen wir einen starken Partner. Deshalb gehen wir an den Markt und sagen, wir brauchen jemanden, der die Investitionen leisten kann. Wir gehen die Public Private Partnership ein. Denn wir sehen auch darin, dass die Qualität der Behandlung für die Patienten verbessert werden muss, dass es eine Frage ist für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dass es auch eine Frage ist für die Sicherheit der Bevölkerung, die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte eine Sache aufklären, Frau Helmhold; ich glaube, Sie haben es angesprochen. Die Landesregierung denkt nicht daran, alle zehn niedersächsischen Landeskrankenhäuser einem Träger zu übertragen. Es spricht vieles dafür, dass eine solche Übertragung schon aus kartellrechtlichen Gründen auf mindestens zwei Träger erfolgen muss. Damit ich an dieser Stelle nicht wieder missverstanden werde: Auch eine höhere Zahl von Trägern ist damit nicht ausgeschlossen.
Diese Frage bedarf einer genauen Prüfung. Wir werden sie vor allem mit externem Fachverstand intensiv erörtern müssen.
Nein, ich rede jetzt erst einmal weiter; denn ich habe lange genug gewartet, bis ich drankam.
Deshalb haben wir auch am Anfang dieser Woche, am 12. September, eine Projektgruppe aus Ärztlichen Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektoren und den Personalräten der Landeskrankenhäuser eingesetzt. Diese Projektgruppe wird die Fragen der Sicherung der Qualität in den
Leistungsangeboten der Landeskrankenhäuser, aber eben auch die Fragen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beraten. Uns ist sehr wichtig, dass darüber hinaus sowohl die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als auch die Fachgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes vertreten sind; denn wir wollen ganz klar - das sieht der Zeitplan auch vor -, dass ein Abschlussbericht Einfluss nimmt und einfließt in die Bedingungen, die formuliert werden, wenn ein europaweites Bieterverfahren ausgeschrieben wird.
Meine Damen und Herren, ich kann nicht auf jeden einzelnen Aspekt des Entschließungsantrages eingehen. Lassen Sie uns offen diskutieren. Ich danke den Grünen, dass sie diese Offenheit gezeigt haben.
Noch einmal der Hinweis auf die Fallstudie, die Untersuchungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die gerne die Ergebnisse von Privatisierungsprozessen im Krankenhausbereich untersucht haben wollte. Was war das Ergebnis? - Positive Effekte durch die Privatisierung im Management, in der Entscheidungsgeschwindigkeit, in der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, in der Vornahme notwendiger Investitionen, in der Kostensenkung, in der strategischen Ausrichtung, in der Optimierung von Aufbau- und Ablauforganisation, in der besseren Transparenz über Ziele und Leistungen.
Also, die privaten Anbieter als Feindbild hinzustellen, ist der Sache absolut nicht angemessen. Wir brauchen starke Partner, und wir gucken uns im Lande auch um, um das zu erreichen.
Es erschwert auch den Diskussionsprozess mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn solche Ergebnisse nicht offen diskutiert werden können. Ich verstehe die Sorgen und Ängste und die Unruhe, die durch Veränderung aufkommen. Aber man muss zumindest einmal die Diskussion zulassen, dass die Arbeitsbedingungen - wie das Gutachten von ver.di zeigt - tendenziell sogar besser geworden sind. Man muss darüber reden können, wie wir einen Trägerwechsel umsetzen, und nicht wie ich es auf der linken Seite des Hauses erlebt habe, die Haltung haben: grundsätzlich nein. Denn Stillstand bedeutet Rückschritt, und den können wir uns nicht mehr leisten.
Es ist richtig, dass es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, inwieweit die Durchführung der Aufgaben im Maßregelvollzug rechtlich privatisierbar ist bzw. an einen beliehenen Unternehmer übertragen werden kann.
Interessant ist es auch, einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass in anderen Ländern wie Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Lösungen gefunden worden sind. Die schlafen eben auch nicht auf den Bäumen; man kann also durchaus einmal über den Tellerrand gucken. Die dort gefundenen Lösungen unterscheiden sich durchaus. Für uns ist interessant, dass wir schauen können, welche Wege die anderen gegangen sind, welche Lösungen sie gefunden haben und welche Ergebnisse sie erzielt haben.
Tatsache ist, dass es in der Frage nach der verfassungsrechtlichen Grenze auf die konkrete Ausgestaltung der Beleihung und die damit verbundene Aufgabenund Verantwortungsteilung ankommt. Die gerichtliche Entscheidung aus Schleswig-Holstein ist deshalb auch nicht einfach auf andere Bundesländer übertragbar, weil diese gerichtliche Entscheidung explizit die in SchleswigHolstein gefundene Lösung zum Gegenstand hat.
Ich begrüße es daher sehr, dass die Fraktion der CDU den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages bereits mit einer Prüfung dieser Frage beauftragt hat. Auch innerhalb der Niedersächsischen Landesregierung wird diese Frage nach den zu ziehenden Grenzen, also nach der Ausgestaltung des Wie, intensiv geprüft.
Eines ist klar: Das Land bleibt verantwortlich für die Leistungsqualität, für die Sicherung und Finanzierung, und steuert diese Prozesse im Interesse der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung. Wir brauchen Investitionsmittel, um die immer weiter steigende Zahl der Patienten im Maßregelvollzug angemessen unterbringen zu können und auch angemessen therapieren zu können. Investitionen bedeuten eben auch positive Einflüsse auf die Qualität der Therapie und die Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Bevölkerung. Uns geht es darum, jetzt in einem offenen Diskussionsprozess unvoreingenommen zu beraten, wie wir den richtigen Weg zum richtigen Zeitpunkt gehen können, damit die Landeskrankenhäuser die Qualität der Behandlung ihrer Arbeit auch in Zukunft sicherstellen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ein kleiner Exkurs, Frau Helmhold, außerhalb der Aidsthematik zum Thema Präventionsgesetz. In der Tat, das Präventionsgesetz ist im Bundesrat gestoppt worden. Es war gemeinsam verabredet worden, dass es entwickelt wird. Es ist lange nichts geschehen. Wir haben dann in den Ländern eine Vorlage gemacht, die im Bund mit aufgenommen worden ist. Wir haben das diskutiert und länderübergreifend einen Konsens gefunden. Ein Punkt, der immer strittig war, war die Frage:
Brauchen wir eine neue Behörde auf Bundesebene? - Die Länder haben gesagt, wir brauchen es nicht. Wir haben z. B. die BZgA. Das war der Grund dafür, dass es gescheitert ist, was aber nicht bedeutet, dass es auf der Blaupause, die die Länder entwickelt haben, nicht wieder aufgebaut werden kann.
Ich denke, wir sind uns alle über die Bedeutung einig, die Prävention im Aidsbereich hat. Deshalb war es auch gut, dass wir gemeinsam zu diesem Beschluss gekommen sind. Natürlich verändert sich - und darüber möchte ich sprechen - die Struktur der Gruppen, die sich mit HIV infizieren. Bei Männern mit gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten wird heute etwa die Hälfte der HIVInfektionen diagnostiziert.
Untersuchungen zum Risikoverhalten homosexueller Männer belegen seit einigen Jahren einen allmählichen Rückgang des Kondomgebrauchs und damit eine Zunahme von sexuellen Risikokontakten. Es kann also keineswegs beim Thema Aufklärung nachgelassen werden. Um dem entgegenzuwirken, fördert die Landesregierung auch 2005 ohne finanzielle Abstriche das Modellprojekt „Hin und weg“. Ziel dieses Modellprojektes ist es, die Zahl der Neuinfektionen in der Gruppe homosexueller Männer in Niedersachsen deutlich zu senken. Auch für die übrigen Aidshilfen haben wir in 2005 Haushaltsmittel in derselben Höhe wie im Vorjahr bereitgestellt. Wir machen damit deutlich: Es gibt bei Aids keine Entwarnung.
Eine neue Herausforderung für die Aidshilfeeinrichtungen in Deutschland ist die zunehmende Zahl von HIV-infizierten Zuwanderern. Die meisten dieser HIV-Infektionen bei Zuwanderern sind zweifellos bereits in den Herkunftsländern erworben und daher durch primärpräventive Maßnahmen in Deutschland nicht zu verhindern. Dieser Personenkreis ist natürlich außerordentlich schwer zu beraten und zu betreuen und stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aidshilfen.
Um diese Anforderungen meistern zu können, arbeitet insbesondere der Landesverband der Niedersächsischen Aidshilfen eng mit den im Entschließungsantrag genannten Institutionen wie der Deutschen Aidshilfe, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen zusammen. Dabei stehen die Präventionskonzepte ständig auf dem Prüfstand - ich habe eben auch geschildert,
wie sich das Szenario verändert - und werden nach den neuesten Entwicklungen angepasst. Zudem werden gemeinsam landesweite Veranstaltungen durchgeführt, die 2005 unter dem Motto „Migranten“ stehen werden. Die unter Nr. 2 des Entschließungsantrages geforderte Vernetzung der Bundesländer findet bereits seit vielen Jahren über die Bund-Länder-Gremien zur Koordinierung von Maßnahmen der Aidsaufklärung statt.
Dieses Gremium, bei dem auch das Robert-KochInstitut, wieder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auch immer wieder die regionalen Aidshilfen vertreten sind, tagt zweimal jährlich. Das Gremium dient dem Austausch und der Koordination der Arbeitsschwerpunkte in den Bundesländern.
Aidsprävention in den niedersächsischen Schulen ist richtig und wichtig. Es ist eben auch Aufgabe der Schulen, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, gesundheitsund verantwortungsbewusst zu leben.
Die Beurteilung der epidemiologischen Lage von HIV-Infektionen und Aidserkrankungen ist zum einen durch die bundesgesetzlich vorgeschriebene anonyme Meldepflicht gewährleistet, zum andern durch das beim Robert-Koch-Institut geführte anonyme Fallregister. Auf dieser Grundlage werden halbjährlich Berichte veröffentlicht. Darüber hinaus habe ich auch schon in der Vergangenheit das Robert-Koch-Institut gebeten, mir detailliertere Zahlen für Niedersachsen zur Verfügung zu stellen. Ich bin auch gerne bereit, worum hier ja gebeten wurde, Sie regelmäßig hierüber zu unterrichten, und werde das Landesgesundheitsamt entsprechend beauftragen.
In dieser Unterrichtung werden auch Übertragungswege im Sinne von sozialen Aspekten und Ansätzen für Präventionsstrategien berücksichtigt. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Grundgedanke der Mehrgenerationenhäuser ist, die positiven Aspekte der Großfamilie, also der gemeinsam gelebten Tage mehrerer Generationen unter einem Dach, in moderne Sozialpolitik zu übertragen.
Wir haben heute viele öffentliche Einrichtungen, die gute Arbeit leisten, aber alle getrennt voneinander - Altenbegegnungsstätten, Jugendzentren, Kindergärten, Krabbelgruppen, Mütterzentren, Seniorencafés. Die Altersgruppen bleiben immer unter sich. Je weniger Kontakte die Generationen miteinander haben, desto eher blühen Vorurteil und Ablehnung. Je selbstverständlicher alle Altersgruppen miteinander umgehen, desto mehr profitieren sie voneinander und desto mehr helfen sie einander.
Mehrgenerationenhäuser sind solche Orte. Es gibt Mehrgenerationenhäuser mit einem Frühstück für Schulkinder, mit Selbsthilfegruppen, mit Erzählstunden, mit Senioren- und Kleinkind-Turnen, mit Secondhandbörsen oder Computerräumen. Die Möglichkeiten sind so vielfältig wie die Menschen, die diese Einrichtungen besuchen und das Leben dort mitgestalten.
Wichtig ist: Die Mehrgenerationenhäuser müssen allen Altersgruppen vor Ort offen stehen, sie sollen keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen vor Ort sein, sondern diese integrieren, und sie müssen von den Akteuren vor Ort getragen werden. Ziel der Landesregierung ist es, 50 Mehrgenerationenhäuser innerhalb dieser Legislaturperiode in ganz Niedersachsen einzurichten, nach Möglichkeit in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt eines.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Es werden zurzeit 20 Mehrgenerationenhäuser in folgenden Orten gefördert: Pattensen, Hameln, Langenhagen, Nordstemmen, Lüneburg, Wildeshausen, Dörverden, Braunschweig, Dannenberg, Barnstorf, Gifhorn, Hannover, Oldenburg, Seesen, Waffensen, Stuhr, Horneburg, Osnabrück, Peine und Uslar.
Zu 2: Das Interesse an den Mehrgenerationenhäusern ist anhaltend hoch: Es liegen weitere 38 Anträge auf Förderung vor, die noch einer intensiven Beratung bedürfen, damit sie dem Konzept der Mehrgenerationenhäuser entsprechen. Außerdem liegen rund 250 Anfragen vor, davon 30 aus anderen Bundesländern und auch aus angrenzenden Ländern, nämlich zwei aus Österreich.
Zu 3: Die Mehrgenerationenhäuser sind schon jetzt eine Erfolgsstory. Wir erhalten äußerst positive Rückmeldungen aus den bereits geförderten Häusern. Zwischen den Trägern und meinem Haus besteht reger Kontakt. Auch die Einrichtungen untereinander helfen sich mit Rat und Tat; sie beginnen, sich zu vernetzen, und haben bereits gemeinsame Workshops durchgeführt. Die Hilfe zur Selbsthilfe gilt also auch untereinander.
Das Konnexitätsprinzip ist nicht berührt. Das ist eine Pflichtaufgabe weder des Landes noch der Kommune. Es ist ein Angebot an die Kommunen - genauso ist es auch in der Förderrichtlinie formuliert -, das sie annehmen oder ablehnen können. Es gibt keine finanzielle Vorgabe für die Kommunen. Von vornherein wurde klargestellt, dass die
Förderung über fünf Jahre läuft, weil es das Prinzip der Mehrgenerationenhäuser ist, dass sie auf die Dauer selbständig sein sollen.
Die Mehrgenerationenhäuser haben völlig unterschiedliche Träger. Zu nennen sind der Verein allein erziehender Mütter und Väter, die Diakonie, die Caritas, die AWO. Wir haben auch Selbsthilfegruppen, den Verein der Angehörigen von Demenzkranken, Mütterzentren. Es sind also völlig unterschiedliche Träger vor Ort, die diese Häuser initiiert haben. Bevor ein Mehrgenerationenhaus genehmigt wird, wird in den Gesprächen ganz klar gemacht, dass die Ziele Selbständigkeit und Unabhängigkeit sind. Eine Voraussetzung für die Genehmigung ist auch, dass die Kommune das Vorhaben mitträgt, dass sie also damit einverstanden ist. Insofern hat die Kommune die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Aber sie ist zu nichts verpflichtet.
Ja, das ist unbedingte Grundvoraussetzung. Wenn ein Konzept vorliegt, in dem nicht alle Generationen, von ganz jung bis ganz alt, integriert sind und vor allem Angebote finden - sie sollen auch eigene Aktivitäten einbringen -, dann wird das Konzept nicht genehmigt. Das ist eine Grundbedingung, um überhaupt ein Mehrgenerationenhaus zu werden.
Nein, dieses ist völlig unabhängig von der Förderung durch die Kommune. Wir möchten nur, dass die Kommune grundsätzlich zu dem Prinzip Ja sagt, dass es also von den Akteuren vor Ort getragen wird. Wir möchten nicht, dass die Kommune - aus welchen Gründen auch immer - sagt „Wir wollen eigentlich kein Mehrgenerationenhaus haben“ und dass dann ein Mehrgenerationenhaus gefördert wird. Es gibt keinerlei finanzielle Verpflichtung der Kommune.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, ich finde es bedauerlich, dass Sie sich bereits im Vorfeld, 14 Tage vor der gemeinsamen Fachtagung, so festbeißen;
denn hier geht es wirklich darum, ein Konzept gemeinsam zu entwickeln, und nicht darum, von vornherein zu sagen, was man nicht will, was nicht geht und was vor allem nicht möglich ist.
Sie haben das hochspezialisierte Forschungszentrum angesprochen, Herr Oppermann: Genau dieses Forschungszentrum hat seinen Sitz zu Recht in Göttingen, weil dort eine universitäre Expertise sitzt, weil dort SUPPORT integriert wird und weil das eine Vorreiterfunktion gehabt hat. In Emden/Leer gibt es nun einmal keine Universität, also können wir dort auch keinen universitären Forschungsstützpunkt einrichten. Die Alternative wäre allerhöchstens noch die Medizinische Hochschule Hannover gewesen. Sie haben aber suggeriert, als wäre es der einzige Palliativstützpunkt, der als Forschungsschwerpunkt in Göttingen eingerichtet werden soll. Nicht erwähnt haben Sie die regionalen Palliativstützpunkte, die eingerichtet werden sollen. Die Frage ist, wie wir sie organisieren. Das Wort „virtuell“ steht im Gegensatz zum Wort „real“. Dort geht es nur um die Frage, wie diese Stützpunkte personell organisiert werden. Wird nämlich ein fester Personalpool z. B. auf Kreisebene eingerichtet, dann muss auch beantwortet werden, wer das trägt und finanziert. Das ist mit hohen Personalkosten behaftet. Die andere Möglichkeit ist - das stand bei den Gutachtern, die das Wort „virtuell“ geprägt haben, dahinter -: Wir vernetzen die Strukturen, die vor Ort schon gewachsen sind und ihre Berechtigung haben, die wir nicht einfach wegwischen können, so, dass es auf der Kreisebene Stützpunkte gibt.
Genau darüber, wie wir das entwickeln wollen und was der beste Weg ist, wollen wir mit denjenigen,
die dieses Feld in der Realität tagtäglich bearbeiten, bei unserer Fachtagung diskutieren, zu der ich Sie gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen eingeladen habe. Ich freue mich, dass es bereits die ersten Zusagen aus den Fraktionen gegeben hat.
Es ist doch entscheidend, das, was in dem Gutachten dargelegt worden ist, in dem nämlich eine Bestandsaufnahme gemacht worden ist, zunächst einmal zu analysieren. Anschließend ist zu prüfen, ob die Vorschläge der Gutachter umsetzbar sind und was wir kurz-, mittel- und langfristig realisieren können.
Ganz entscheidend ist, dass die Gutachter festgestellt haben - das kann man positiv wie negativ bewerten -, dass wir in Niedersachsen eine ganz interessante und vielfältige Landschaft der Hospizund Palliativversorgung haben. Sie ist enorm vielfältig. Daraus das Beste zu machen, wird unsere Aufgabe sein. Die Palliativversorgung und das Thema Hospiz sind allerdings bei den finanziellen Transferströmen nicht klar geordnet. Insofern müssen wir auch darauf Rücksicht nehmen. Man kann sich nicht als Land hinstellen und sagen „Wir wollen jetzt eine Palliativstation“. Das könnte ich überhaupt nicht bestimmen. Ich habe überhaupt nicht das Recht, so etwas im Krankenhausplanungsausschuss festzulegen. Aber ich möchte gerne eine Moderatorenfunktion übernehmen, um genau das, was vor Ort gut ist, zusammenzufassen.
Es ist klug, zunächst einmal darauf zu hören, was vor Ort gewachsen ist. In Celle sind die Strukturen anders als in Hannover. Aber beides ist interessant und wird von Experten als gangbarer und guter Weg bezeichnet. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über das Ziel sind wir uns sicherlich einig, nämlich Wege zu finden, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann. Wir haben darüber diskutiert, dass Transplantationsbeauftragte einen Weg zu diesem Ziel darstellen können. Es gibt in Niedersachsen zurzeit in zwei Dritteln aller Krankenhäuser auf freiwilliger Basis Transplantationsbeauftragte. Ein möglicher Weg zur Erreichung des Zieles wäre ein Transplantationsausführungsgesetz mit gesetzlich vorgeschriebenen Transplantationsbeauftragten.
Bei dieser Problematik sind zwei Dinge zu unterscheiden, die auch für die Ausschussberatungen wichtig sind.
Erstens müssen wir uns mit der Frage befassen, wie man eine höhere Zahl von Organspenden erreicht. Ganz am Anfang steht die freiwillige Entscheidung des Spenders und seiner Angehörigen. Das möchte ich hier erst einmal klarstellen. Es sollte nicht so aussehen, als läge alles an den Ärzten und Krankenhäusern, die sich nicht richtig verhielten.
Zweitens stellt sich die Frage, ob ein Gesetz wirklich etwas ändert oder nicht. Uns liegen inzwischen die Zahlen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation - das sind die genauesten Zahlen, die verfügbar sind - aus dem Jahre 2004 vor. Ich möchte Ihnen einmal die im Bereich der Organspenden führenden Bundesländer darstellen. Auf dem ersten Platz liegt Mecklenburg-Vorpommern, wo es ein Ausführungsgesetz gibt. An zweiter Stelle folgt Bremen, das kein Ausführungsgesetz hat. Den dritten Platz nimmt Hamburg ein, wo die Zahl der Organspenden deutlich gestiegen ist. Hamburg hat kein Ausführungsgesetz. Auf Platz vier folgen Sachsen-Anhalt ohne Ausführungsgesetz und Rheinland-Pfalz mit Ausführungsgesetz.
An fünfter Stelle steht das Saarland ohne Ausführungsgesetz. Das zeigt, dass es offensichtlich keine direkte Koppelung von Ausführungsgesetz und Zahl der Organspenden gibt.
Es ist weiterhin wichtig zu wissen, dass es noch zwei weitere Länder mit Ausführungsgesetzen und Transplantationsbeauftragten gibt. Eines davon ist Hessen. Hessen liegt knapp vor NordrheinWestfalen an vorletzter Stelle, also auch noch weit hinter Niedersachsen. In Bayern, das eben zitiert worden ist, ist die Zahl der Organspenden von 2003 auf 2004 trotz eines Ausführungsgesetzes zurückgegangen. Mit anderen Worten: Die direkte Verbindung von Ausführungsgesetz und Organspenden scheint nicht das Allheilmittel zu sein. Keiner von uns verfügt meines Erachtens über den Stein der Weisen.
Ein weiterer Punkt, über den im Ausschuss ausführlich diskutiert werden muss, ist ein juristischer. Es gibt in der Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“. Ich möchte hier anmerken, dass diese Arbeitsgruppe völlig weisungsfrei und parteiübergreifend arbeitet. Sie war bereits unter der früheren SPD-Landesregierung tätig, und zwar unter derselben Leitung, und hat seinerzeit von einem ähnlichen Gesetzgebungsvorhaben der ehemaligen SPD-Landesregierung abgeraten. Die Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ hat erklärt, sie habe verfassungsrechtliche Bedenken. Denn der Bund habe bereits Regelungen getroffen, die diesen Bereich abdecken. Bezüglich der Kliniken sei nicht geklärt, ob nicht in einem nicht unerheblichen Umfang in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird. Bezüglich der betroffenen Ärzteschaft wird problematisiert, dass das Recht der Berufsausübung tangiert sein könnte. Dieses sind ausschließlich juristische Fragen. Ich kann mich jetzt nicht hier hinstellen und mich über die juristischen Bedenken hinwegsetzen. Insofern ist es gut, darüber noch einmal ausführlich mit den juristischen Experten im Ausschuss zu diskutieren.
Es ist, wie gesagt, allerdings eine andere Frage, ob dies der richtige Weg ist, um die Zahl der Organspenden zu steigern, oder ob es auch andere Wege gibt, insbesondere wenn uns der erstgenannte Weg aus verfassungsrechtlichen Gründen versperrt sein sollte. - Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 37:
Tagesordnungspunkt 11:
Tagesordnungspunkt 38:
IV
Tagesordnungspunkt 39:
Tagesordnungspunkt 40:
Zweite Beratung: Weiterentwicklung des Pferdelandes Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/684 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/2042.......... 7484
und
Tagesordnungspunkt 41:
Zur Geschäftsordnung: Rolf Meyer (SPD)............................................... 7494
Tagesordnungspunkt 42:
Zweite Beratung: Luftfahrtkonzept Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1414 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Drs. 15/2044............................................................ 7495 Günter Lenz (SPD)............................................. 7495
Tagesordnungspunkt 43:
Tagesordnungspunkt 46:
Selbstbewusstsein schützt vor Gewalt - Rehabilitationssport in Niedersachsen stärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1964....................... 7506 Ausschussüberweisung........................................... 7506
Nächste Sitzung....................................................... 7506
V
Vom Präsidium:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Frau Polat, es ist richtig, dass der Bundestag die Bundesstiftung Baukultur einstimmig beschlossen hat. Aber der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund nicht die verfassungsrechtliche Kompetenz für die Einrichtung einer Bundesstiftung Baukultur hat; denn eine Bundesstiftung Baukultur mit einem 500-köpfigen Konvent
aus Vertretern aller für das öffentliche und private Planen und Bauen Zuständigen würde die kulturpolitischen Zielsetzungen festlegen, die aber in der Verantwortung der Länder liegen. Deshalb hat der Bundesrat ausdrücklich betont, dass er es für wichtig hält, Baukultur in Deutschland zu fördern, aber diese Zielsetzungen sollten in einer verfassungsrechtlich korrekten Weise abgehandelt werden.
Meine Damen und Herren, das Land Niedersachsen misst der Stärkung der Baukultur bereits seit Jahren eine große Bedeutung bei; denn der politische Stellenwert baukultureller Themen ist unbestritten.
Gerne.
Nein, denn der Antrag der Grünen hat ja nicht nur die Zeilen über die Bundesstiftung Baukultur, sondern er umfasst auch noch andere Themen, u. a. das Thema der finanziellen Förderung, worauf ich gleich eingehen werde.
Wir unterstützen ausdrücklich die Aktionsprogramme zur Förderung der Baukultur in Niedersachsen. Architektur und Baukultur - das sagen wir ganz deutlich - sind kulturell, wirtschaftlich und gesellschaftlich prägend. Aber ich weiß, dass über die Notwendigkeit der Förderung der Baukultur grundsätzlich ein breiter Konsens besteht. Eine solche Initiative muss aber auf mehreren Schultern ruhen; denn im aktuellen Landeshaushalt stehen keine Mittel zur Verfügung, also sind Kooperationspartner zu suchen.
Aus dem Kreis der Mitglieder der Konzertierten Aktion hat sich zwischenzeitlich eine enge Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Niedersachsen zu diesem Thema entwickelt. Die gemeinsame Einwerbung von weiteren Sponsorengeldern hatte bisher noch nicht den gewünschten Erfolg. Es hat sich lediglich ein kleiner Kreis potenzieller Mitstreiter bereit erklärt, gemeinsame Aktivitäten in der Baukultur zu entwickeln. Das bedeutet allerdings nicht, dass grundsätzlich kein Interesse besteht. Auch diejenigen, die derzeit keine Möglichkeit für ein finanzielles Engagement sehen, haben deutlich gemacht, dass sie eine Förderung der Baukultur in Niedersachsen für wichtig halten.
Der Niedersächsische Staatspreis für Architektur stellt für die Landesregierung zurzeit in der Tat den Schwerpunkt der Förderung der Baukultur in Niedersachsen dar. Seine Konzeption verbindet in idealer Weise inhaltliche Qualitätsansprüche mit sozialpolitischen Zielvorstellungen. Er trägt zugleich zur Stärkung und zur Schärfung des baukulturellen Bewusstseins bei. In diesem Jahr wer
den die Ergebnisse der Preisverleihung 2004 gemeinsam mit der Architektenkammer an weiteren Orten in Niedersachsen ausgestellt und diskutiert. Die Vorbereitungen zum Wettbewerb um den Staatspreis für Architektur 2006 haben bereits begonnen. Weitere finanziell wirksame Aktivitäten sind von der Landesregierung zurzeit nicht vorgesehen; denn Mittel im Landeshaushalt können wir nicht bereitstellen. Außerdem sehen wir die Schaffung neuer Gremien und Institutionen skeptisch.
Deshalb schließe ich mich dem Votum des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit an, den Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerade in den letzten Tagen nahm sich die Presse in Niedersachsen der Alkoholproblematik junger Menschen an. Anlass war die Presseerklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 7. Juni dieses Jahres. Die BZgA bezog sich auf die von ihr veranlasste kontinuierlich durchgeführte Drogenaffinitätsstudie. Hier ging es um Daten aus dem Jahr 2004.
Die dort getroffenen Feststellungen zeigen, dass der vorliegende Entschließungsantrag richtig ist. 72 % der 12- bis 15-Jährigen haben schon einmal Alkohol konsumiert, 28 % in den letzten 30 Tagen Alkoholmixgetränke. 6 % tranken mindestens einmal pro Woche Bier, und 12 % haben diese eben schon angesprochenen Binge-Drinking-Erfahrungen, haben also schon einmal bis zum Rauschzustand getrunken.
Diese Zahlen muss man aber auch andersherum betrachten. Wenn in den letzten 30 Tagen 28 % der 12- bis 15-Jährigen mindestens einmal Alkoholmixgetränke getrunken haben, so sind es auch 48 %, die nicht, und 24 %, die seltener als einmal im Monat getrunken haben. Ich sage dies nicht, um das Problem zu verharmlosen, sondern um den Gedanken der Präventionsarbeit zu unterstreichen. Offensichtlich sind die Präventionsbemühungen der Gesellschaft nicht umsonst geblieben. Die langfristigen Statistiken belegen zwar, dass die Zahlen auf einem hohen Niveau liegen, zeigen aber letztlich doch, dass kein Anstieg des Konsums legaler und illegaler Drogen stattgefunden hat. Das ist keine Entwarnung, denn es gibt Verschiebungen innerhalb des Systems. Der Alkoholkonsum ist bei den Älteren stabil geblieben und hat bei den Jüngeren etwas zugenommen. Das ist beunruhigend. Nichtsdestotrotz stärken oder unterstützen diese Zahlen den Erfolg von Präventionsarbeit.
Die genannten Zahlen zeigen, dass es einerseits gilt, die abstinent lebenden jungen Menschen in ihrem Verhalten zu bestärken, andererseits aber natürlich auch jenen, die Missbrauch betreiben oder bereits in die Sucht abgerutscht sind, zu helfen.
Hier engagiert sich das Land in dem Bundesmodell HALT. Dieses Modell nimmt sich der alkoholvergifteten Kinder und Jugendlichen in Krankenhäusern durch aufsuchende Arbeit an. Bei Erfolg dieses Ansatzes muss geprüft werden, in welcher Form diese Hilfe in die Regelleistungen des Gesundheitssystems aufgenommen werden kann.
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist erforderlich, die gesamte Bandbreite jener Maßnahmen zu betrachten, die vorbeugend wirken. Hierzu gehören eben nicht nur die pädagogischen und kommunikativen Maßnahmen in der Schule und bei Kampagnen. Auch die Rahmenbe
dingungen, unter denen Missbrauch und Sucht entstehen, müssen genauer betrachtet werden. Ich denke in diesem Zusammenhang z. B. an das eben schon genannte Thema des allzu leichten Zugangs für Kinder und Jugendliche gerade zu den legalen Drogen. Die Möglichkeiten einer konsequenten Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes müssen voll genutzt werden.
Aber auch das Jugendschutzgesetz ist kritisch zu hinterfragen. Hier komme ich wieder auf die Diskussion im Zusammenhang mit den Alkopops. Die Alkopops zu besteuern, ist richtig. Es hat dieses Marktsegment zwar nicht zum Einbruch gebracht. Aber das Trinkverhalten hat sich nicht verändert, sondern nur auf andere Marktsegmente verschoben. Ich bin da, wie Sie wissen, anderer Meinung. Ich bin der Meinung, dass das Jugendschutzgesetz konsequent sein muss, dass man sagen muss „kein Alkohol unter 18“,
anstatt zwischen branntweinhaltigen und nicht branntweinhaltigen Getränken zu unterscheiden, die jeweils verschiedenen Altersgruppen zugänglich sind. Der Unterschied, dass die eine Sorte von Getränken erst ab 18 Jahren frei verkäuflich ist, die andere bereits ab 16 Jahren, hat überhaupt keine medizinische oder pharmakologische Erklärung. Alkohol bleibt Alkohol, insbesondere wenn es Kinder und Jugendliche betrifft. Wir sollten hier nicht nachlassen, mit den Fachleuten und Interessenvertretern darüber zu diskutieren, ob es nicht angebracht ist, Alkohol grundsätzlich erst ab 18 Jahren zuzulassen.
Ich weiß sehr genau, dass bei diesem Thema ein Riss quer durch alle Parteien geht, dass dies also weiß Gott kein parteipolitisch isoliertes Thema ist, sondern eine Frage der Grundhaltung.
Frau Krämer, was Ihr Spötteln über Schirmherrschaften angeht, lassen Sie mich noch einmal Bezug nehmen auf die Sitzung am 25. Februar dieses Jahres. Ich sagte, dass wir uns darum bemühen, die Spirituosenindustrie in die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen einzubeziehen. Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass dies geglückt ist. Die Spirituosenindustrie sieht durchaus ihre Verantwortung als Produzent. Bei allen natürlichen Gegensätzen, die es zwischen Herstellern und Handel einerseits und der Suchtprävention andererseits gibt, gibt es dennoch auch eine gemein
same Schnittmenge: die Abstinenz während der Schwangerschaft, die Einhaltung des Jugendschutzes und natürlich die Abstinenz im Straßenverkehr und bei der Arbeit. So kann ich Ihnen heute von einem gelungenen ersten Schritt berichten: Die Spirituosenindustrie in Niedersachsen wird sich finanziell an Präventionsmaßnahmen beteiligen, und zwar zunächst einmal im Bereich des Fahrens ohne Alkohol. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schwerpunkt des Artikelgesetzes liegt in der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung. Vor allem zwei Ziele sind vorrangig zu nennen, nämlich die Kosteneinsparung beim Bauen und die Erleichterung und Beschleunigung von Verfahren. Das ist ein wichtiges Ziel unter dem Begriff des Bürokratieabbaus.
Eben wurde bereits die Nutzungsänderung bei der Errichtung von Antennenanlagen bis 10 m Höhe diskutiert. Ich weiß, dass in der Bevölkerung Ängste wegen der elektromagnetischen Strahlen bestehen, die von solchen Antennenanlagen ausgehen können. Durch die beabsichtigte Regelung soll aber nur klargestellt werden, dass auch eine Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes,
auf dem die Antenne angebracht ist, genehmigungsfrei sein soll.
Zwei Dinge sind hier wichtig: Nach der bisherigen Regelung waren die Antennenanlagen an sich schon genehmigungsfrei. Weiterhin wird durch eine Standortbeschreibung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bescheinigt, dass die Antennenanlage die vorgeschriebenen Grenzwerte für die abgegebenen elektromagnetischen Strahlungen einhält.
Der zweite Punkt bei dieser umfassenden Änderung der Bauordnung ist die Stärkung des barrierefreien Bauens. Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat empfohlen, auf die Selbstverpflichtung der Verbände der Wohnungswirtschaft zu setzen. Im Einzelfall soll dafür gesorgt werden, dass Rollstuhlfahrern geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Sie haben die Diskussion im Ausschuss ausführlich geführt. Es wurde beklagt, dass die bisherige Vorgabe, jede achte Wohnung rollstuhlgerecht neu zu bauen, den Wünschen von Mietern und Vermietern nicht gerecht würde, wenn z. B. eine barrierefreie neue Wohnung keinen Abnehmer findet, während sich ein Mieter an einem anderen Ort den barrierefreien Umbau in der gewohnten Umgebung wünscht. Also scheint die bisherige Regelung starr zu sein und nicht den Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden.
Eines aber sage ich ganz klar: Die neue Regelung darf keinen Anreiz geben, weniger barrierefrei zu bauen. Deshalb begrüße ich die Selbstverpflichtung der Wohnungswirtschaft und die QuasiBefristung der Änderung. Die gesetzliche Regelung, im Neubau jede achte Wohnung in einem Gebäude rollstuhlgerecht zu bauen, wird versuchsweise für vier Jahre ausgesetzt. Wir werden nach vier Jahren Bilanz ziehen können, ob diese Regelung - das ist das Ziel - tatsächlich flexibler ist und vor allem den Bedürfnissen der Beteiligten eher gerecht wird.
Nun zum Antrag der SPD betreffend die Rauchmelder. Herr Harden, Ihre persönlichen Angriffe auf meine Person sind so meilenweit von einer Sachdiskussion entfernt, dass ich mich auf dieses Niveau nicht herabbegeben werde.
Zwei Fragen stehen hier im Raum: Erstens. Inwieweit gehen dadurch die Zahlen der Todesfälle stärker zurück, als wenn der Einbau von Rauch
meldern freiwillig ist? Zweitens. Wie lassen sich die Kontrollen durchführen? - Es ist hier ausführlich die Frage des Zugangs des Vermieters zu einer Wohnung des Mieters thematisiert worden.
Herr Harden, die Bauministerkonferenz der Länder hat wiederholt und in großer Mehrheit von der Verpflichtung Abstand genommen. Da sind auch SPD-regierte Länder mit dabei gewesen. Die Aufnahme entsprechender Regelungen in die Musterbauordnung der Länder wurde abgelehnt, da die Wirkung und der bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
Es ist weiterhin nicht bekannt, ob die Regelung in den Ländern, die in ihren Landesbauordnungen bereits eine Installationspflicht für Rauchwarnmelder in Wohnungen haben, wirkt. Das Land Rheinland-Pfalz - wir haben dort nachgefragt - hat mitgeteilt, dass dort über den Vollzug der Regelung bisher nichts bekannt ist. In den übrigen Ländern, in denen entsprechende Regelungen eingeführt worden sind, ist dies erst kürzlich geschehen, sodass Erfahrungen mit dem Vollzug hier auch nicht erwartet werden konnten.
Es gibt eine Zahl aus dem Ausland, die auch Sie genannt haben. In Großbritannien z. B. sind nach Einführung der Installationspflicht 80 % der privaten Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet gewesen, und die Zahl der Brandopfer ist um 40 % zurückgegangen. Aber diese Zahlenangaben aus Großbritannien konnten nicht durch amtliche Quellen bestätigt werden, sondern sie stammen von diversen Internetseiten von Rauchwarnmeldeherstellern. Insofern ist und bleibt das ein kontroverses Thema.
Der zweite Punkt, wie die Verpflichtung durchzusetzen ist, ist hier, glaube ich, ausführlich diskutiert worden, sodass ich darauf jetzt nicht mehr eingehen werde.
Schließlich ändern wir mit diesem Gesetz auch das Gesetz über die Landesversicherungsanstalt Braunschweig-Hannover vom 20. November 2002. Der Grund für dieses Vorgehen ist einzig und allein terminlicher Natur. Es war ausgesprochen wichtig, diesen Teil hier anzuhängen. Ich möchte mich bei allen Beteiligten im Ausschuss ausdrücklich dafür bedanken, dass sie hoch kooperativ mit daran gearbeitet haben, dass dieses heute technisch möglich ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja eben bereits thematisiert worden: Die Selbstverwaltung entscheidet selbst darüber, wie viele Wahlkreise sie zulässt. Die Ärztekammer hat sich für sechs Wahlkreise entschieden. Die Apotheker-, die Tierärzte- und die Zahnärztekammer haben sich für je vier Wahlkreise und die Psychotherapeutenkammer hat sich für einen Wahlreis entschieden.
Was würde besser, wenn die rund 32 000 Kammermitglieder der Ärztekammer genau so wie die rund 2 800 Mitglieder der Psychotherapeutenkammer gesetzlich gezwungen würden, in einem Wahlkreis zu wählen? - Eine Antwort habe ich vonseiten der Opposition nicht gehört.
Mit der letzten Änderung des Heilkammergesetzes ist die Anzahl der Kammerversammlungsmitglieder von bisher 104 auf künftig 60 reduziert worden, damit die Kammern die Aufgaben effektiver und kostengünstiger wahrnehmen können.
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt insbesondere auf die Ärztekammer ab, die für über 40 verschiedene Fachbereiche zuständig ist. Das heißt, eine repräsentative Berücksichtigung aller Facharztbereiche ist bei dieser Größe der Kammerversammlung auch in nur einem Wahlkreis nicht erreichbar.
Ein weiterer Punkt betrifft die Repräsentanz von Frauen in den Kammerversammlungen. In diesem Punkt stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. Es ist richtig, den Kammern gesetzlich vorzuschreiben, Frauen bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen angemessen zu berücksichtigen. Das ist bereits in § 18 des geltenden Gesetzes geregelt. Wenn man sich aber einmal die Wahllisten anschaut, dann stellt man fest, dass das Problem nicht in der Wahlkreiszahl, sondern ganz woanders liegt.
Der Prozentsatz von Frauen auf den Listen spiegelt sich fast gleichsinnig im Wahlergebnis, also in der Kammerbesetzung, wider. Das Problem ist aber, dass sich in Relation zu dem weiblichen Anteil der Kammermitglieder zu wenige Frauen überhaupt erst zur Wahl aufstellen lassen.
Das lässt sich am Beispiel der Ärztekammer ablesen. Es gibt 37 % weibliche Kammermitglieder. Aber bei der Aufstellung der Listen, also bei denen, die überhaupt nur gewählt werden können, finden sich nur 15,3 % Frauen. Es gibt, fast gleichsinnig, 14,4 % Frauen in der Kammerversammlung. Bei den anderen vier Kammern ist der Prozentsatz, den Frauen in der Kammerversammlung erreichen, sogar durchweg höher, also besser, als der Prozentsatz von Frauen auf der Liste.
Mit anderen Worten: Die Frage der angemessenen Repräsentanz von Frauen findet ihre Antwort nicht in der Wahlkreiszahl. Wenn sich Frauen zur Wahl stellen, können sie gewählt werden, und sie werden gewählt. Das ist gut so. Entscheidend ist, dass sich mehr Frauen zur Wahl stellen.
Ich habe dazu keine neuen Erkenntnisse aus der Diskussion hier gewonnen. Insofern stehen wir dem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute in unserem Land zunehmende Mobilität, Zu- und Einwanderung, den demografischen Wandel oder auch nur den Trend zu einem weitaus mehr auf Freizeit orientierten Lebensstil. All diese Faktoren erfordern neue Strategien. Das betrifft den Staat genauso wie die Immobilienwirtschaft.
Bei der insgesamt guten Wohnungsversorgung in Niedersachsen gibt es, wie Sie zu Recht zitiert haben, erhebliche regionale und sektorale Unterschiede. Der homogene niedersächsische Wohnungsmarkt existiert also nicht.
Wie aus der Wohnungsmarktbeobachtung zu erkennen ist, gibt es Regionen und Landkreise, die bereits stagnierende Bevölkerungszahlen und einen schnell wachsenden Anteil älterer Menschen haben. Wir haben bereits gestern im Rahmen der
Debatte über den demografischen Wandel darüber gesprochen.
In diesen Regionen sind Mieter rar, und Wohnungen stehen leer. Anderswo steigt die Nachfrage. Bei steigender Nachfrage haben insbesondere Familien und größere Haushalte Schwierigkeiten, am Markt angemessenen Wohnraum zu finden.
Auch altersgerechter Wohnraum ist gesucht. Die Auflösung der traditionellen familiären Strukturen zeigt sich vor allem in zwei Phänomenen: Immer weniger Menschen beanspruchen immer mehr Wohnraum, und die Singles sind für die Wohnungswirtschaft eine wichtige Zielgruppe geworden.
Meine Damen und Herren, wie Sie der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage entnehmen können, befindet sich die Landesregierung in einem ständigen Dialog mit Akteuren der Immobilien- und Wohnungswirtschaft, mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit den Banken und Sparkassen. In regelmäßigen Regionalkonferenzen bzw. wohnungspolitischen Kongressen werden Fragen zum Thema Wohnen in Niedersachsen diskutiert und Lösungen gesucht. Ein besonderer wohnungs- und baupolitischer Gesprächskreis des Landes ist die konzertierte Aktion „Bauen und Wohnen“.
Die Zielsetzung war und ist es, die Verbände möglichst früh in die Überlegungen des Landes einzubinden und zu abgestimmten, sinnvollen und effektiven Handlungskonzepten zu gelangen. Diese konzertierte Aktion ist bundesweit einmalig. In ihr sind alle Akteure des Wohnungsmarktes durch ihre Verbände vertreten.
Meine Damen und Herren, seit Mitte der 90erJahre übernimmt die Niedersächsische Landestreuhandstelle, die LTS, die kontinuierliche Wohnungsmarktbeobachtung für Niedersachsen. Dadurch haben wir ein Instrument, um kontinuierlich durch statistische Daten die Entwicklung der einzelnen Wohnungsmärkte darzustellen. Wir haben Informationen zur aktuellen Situation und zur weiteren Entwicklung und somit durch die Wohnungsmarktbeobachtung die Möglichkeit, für Politik und Wohnungswirtschaft die richtigen Strategien zu formulieren.