Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

Die Landesregierung bedauert, dass die Ursache der Erkrankungshäufigkeit bei Kindern aus der Samtgemeinde Elbmarsch trotz enormer Bemühungen der Experten nicht aufgeklärt werden konnte. Angesichts des Umfanges der bereits durchgeführten Untersuchungen sowie Begutachtungen und der Zeit, die seit dem Auftreten der Leukämiehäufung bei Kindern aus der Samtgemeinde Elbmarsch vergangen ist, sahen die Sprecher der Expertenkommission und der AG Belastungsindikatoren allerdings keinen Ansatz für ein erfolgversprechendes Fortsetzen ihrer Ermittlungstätigkeit.

Ohne konkreten Ortsbezug zur Region Elmarsch/Geesthacht geht die Ermittlung möglicher Risikofaktoren für Kinderleukämien weiter. Das Mainzer Kinderkrebsregister widmet sich auf Anregung von Onkologen derzeit der Frage, ob sich das Spektrum der verschiedenen Leukämie- und Lymphomformen durch den Zustrom von Migranten verändert. Auslöser dieser Forschungen ist die Erkenntnis, dass bestimmte genetische Faktoren das Leukämierisiko erhöhen. Darüber hinaus wird das Mainzer Kinderkrebsregister eine internationale Literaturrecherche durchführen mit dem Ziel, weitere neue Untersuchungsansätze ausfindig zu machen.

Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Bevölkerung in der Region Elbmarsch sehr ernst. Wir stehen diesbezüglich in engem Kontakt mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 des Abg. Hans-Christian Schack (SPD)

Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Realschule Bookholzberg

Im Delmenhorster Kreisblatt vom 6. November 2006 wird berichtet, dass an der Realschule Bookholzberg für einzelne Klassen der Unterricht sogar tageweise ausgefallen sei. Und weiter heißt es: „Dabei versucht der Schulleiter nach eigenen Worten alles, um die Unterrichtsversorgung so gut es geht aufrechtzuerhalten. Sein bereits vor den Herbstferien gestellter Antrag auf eine ‚Feuerwehrkraft‘, die an einer

Schule aushilft, wenn es ‚brennt‘, sei von der zuständigen Schulbehörde abgelehnt worden.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Realschule Bookholzberg?

2. Warum wurde der Antrag auf eine „Feuerwehrlehrkraft“ nicht genehmigt?

3. Werden alle gestellten Anträge auf „Feuerwehrlehrkräfte“ landesweit zurzeit von den Schulbehörden abgelehnt? Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Anträge von allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen auf „Feuerwehrlehrkräfte“ bewilligt?

Die Landesregierung stellt sich der Herausforderung, die Unterrichtsversorgung auch bei schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu verbessern. Noch nie in der Geschichte Niedersachsens gab es so viele Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen wie jetzt. Nach dem Regierungswechsel 2003 wurden 2 500 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt, davon 1 500 an den allgemeinbildenden Schulen.

Im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 wurden insgesamt 1 441 Neueinstellungen an den allgemeinbildenden Schulen vorgenommen, sodass zum Stichtag 14. September 2006 eine rechnerische Unterrichtsversorgung von durchschnittlich 100,0% erreicht werden konnte (Grundschulen 102,4 %, Hauptschulen 99,1 %, Realschulen 99,6 %, För- derschulen 98,9 %, Gesamtschulen 98,4 %, Gym- nasien 98,4 %).

Die Realschule Bookholzberg war am 14. September 2006, dem Stichtag der Erhebung der Unterrichtsversorgung, mit 98,7 % versorgt. Über die Stunden, die für das Erteilen des Pflichtunterrichts erforderlich sind, hinaus verfügte die Schule über weitere 24 Poolstunden, die für eine besondere Schwerpunktbildung, Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht, aber gegebenenfalls auch zur Sicherung des Pflichtunterrichts in Vertretungsfällen verwendet werden können.

Vor den Herbstferien ist eine Lehrkraft mit dem Unterrichtsfach Französisch für einen längeren Zeitraum ausgefallen. Nach Angabe der Landesschulbehörde sind gegenwärtig keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehramtsbefähigung für das Fach Französisch in der Region vorhanden, die als sogenannte Feuerwehrlehr

kräfte eingesetzt werden können. Die Mittel hierfür wären vorhanden.

Der Schulleiter und der zuständige Dezernent der Landesschulbehörde haben vereinbart, aus pädagogischen Gründen weder eine Lehrkraft mit einer entsprechenden Lehrbefähigung mit einem Teil ihrer Stunden an die Realschule Bookholzberg abzuordnen noch eine Feuerwehrlehrkraft mit anderen Fächern einzusetzen. Beides wäre möglich gewesen.

Von der Häufung kurzfristiger Erkrankungen bis zu einer Dauer von einer Woche an der Schule erfuhr die Landesschulbehörde erst am 10. November 2006. Bei solchen Ausfällen ist es nicht möglich, jeweils eine Feuerwehrlehrkraft einzustellen. Dies muss von der Schule selbst mit einem eigenen Vertretungskonzept aufgefangen werden.

Die Schulleitung hat zu viele kleine Lerngruppen im Wahlpflichtbereich gebildet, die viele Lehrerstunden gebunden haben. Zudem stehen 17 Wochenstunden weniger zur Verfügung, die sich im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes im Vorjahr in Vertretungsfällen angesammelt hatten und im laufenden Schulhalbjahr ausgeglichen werden sollen. Diese schulinternen Entscheidungen lassen keinen Spielraum für eine Vertretungsregelung.

Die Landesschulbehörde ist gebeten worden, den Schulleiter zu beraten und gemeinsam mit der Schule eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Ausgleichen von Überstunden im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes soll ausgesetzt, das erlasswidrige Abbestellen von Klassen für ganze Tage unterlassen werden. Die Einrichtung der zahlreichen kleinen Wahlpflichtkurse muss zum nächsten Schulhalbjahr gegebenenfalls neu geregelt werden.

Zum 1. Februar 2007 wurde für die Schule eine Planstelle mit der Fächerkombination Französisch/Englisch ausgeschrieben, die hoffentlich besetzt werden kann. Die längerfristig erkrankte Lehrkraft wird ihren Dienst nach Angabe der Landesschulbehörde spätestens nach den Weihnachtsferien wieder antreten, sodass dann die Unterrichtsversorgung im zweiten Schulhalbjahr bei 101,4 % liegen wird. Diese überdurchschnittlich gute Versorgung ist bewusst so geplant, um die im ersten Schulhalbjahr aufgetretenen Stundenausfälle im zweiten Schulhalbjahr kompensieren zu können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Unterrichtsausfälle sind zum einen schulintern verursacht worden. Zum anderen konnte der Ausfall einer Französischlehrerin mangels Bewerberinnen und Bewerber nicht aufgefangen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Der Antrag auf Zuweisung einer Feuerwehrlehrkraft wurde nicht abgelehnt. Es standen keine Bewerberin und kein Bewerber mit der benötigten Lehrbefähigung im Unterrichtsfach Französisch zur Verfügung. Mittel waren und sind ausreichend vorhanden.

Zu 3: Die Anträge auf Feuerwehrlehrkräfte werden von den Schulbehörden nicht abgelehnt.

Kurzfristige Ausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich zunächst einmal mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Es ist Aufgabe der Schulen, ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln. Bei gehäuft auftretenden kurzfristigen Erkrankungen von Lehrkräften kann an einer Schule trotz einer ausreichenden rechnerischen Unterrichtsversorgung Unterrichtsausfall nicht immer vermieden werden. Die Schule hat allerdings dafür Sorge zu tragen, dass vorübergehende Unterrichtskürzungen nicht einseitig zulasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgen.

Bei längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften oder in Mutterschutzfällen kann die Schule einen Antrag auf Zuweisung einer Feuerwehrlehrkraft stellen, der im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewilligt wird. Die Landesregierung hat die Mittel hierfür für das Kalenderjahr 2006 um 2 Millionen Euro auf 22,8 Millionen Euro erhöht. Allein für den Monat Dezember stehen noch Mittel im Umfang von 4,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Bei Vertretungsbedarf in den sogenannten Mangelfächern wie Mathematik, Physik, Chemie, Französisch, Latein, Spanisch, Musik, Kunst, Arbeit/Wirtschaft und Technik kann es jedoch trotz vorhandener Mittel zu Engpässen kommen, da kaum noch Bewerberinnen und Bewerber mit den entsprechenden Lehrbefähigungen zur Verfügung stehen. Diese Situation besteht auch in den anderen Bundesländern.

Anlage 8

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Finanzierung der Leitstellen der Regionen des Lernens

2001 sind in Niedersachsen Regionen des Lernens eingerichtet worden, die durch intensive Kooperation von verschiedenen Schulformen und außerschulischen Partnern die Orientierung der Berufswahl der Schülerinnen und Schüler unterstützen und ihre Berufsfähigkeit fördern sollten.

Der Niedersächsische Landtag hat am 25. Januar 2006 einstimmig beschlossen:

„Der Landtag bittet (…) die Landesregierung,

- in den bestehenden Regionen des Lernens und darüber hinaus landesweit in die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen nachhaltig zu intensivieren, (…)

- die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen an berufsbildenden Schulen zu schaffen, damit die notwendigen Koordinierungsmaßnahmen auch weiterhin wahrgenommen werden können. Dazu beteiligt sich das Land in der Regel durch die Freistellung vom Unterricht im Umfang einer halben Stelle (Gehaltsstufe einer Lehrkraft für Fachpraxis).“

In der Debatte zu dieser Beschlussempfehlung hat der Kultusminister im Landtag zugesichert: „Deshalb wird die Landesregierung (…) Folgendes tun: Wir werden einmal dazu beitragen, dass bestehende Leitstellen fortgeführt werden können. (…) Da wir wollen, dass diese Leitstellen vor Ort aktiv arbeiten können, haben wir vorgeschlagen (…), dass wir je Leitstelle eine halbe Stelle mit dem Niveau ‚Lehrer für Fachpraxis’ zur Verfügung stellen. (…) betone ich, dass es sich um eine halbe Stelle pro Leitstelle zusätzlich handelt. Diese halbe Stelle kommt also nicht aus der Substanz der Schule.“

Nach der Auskunft von betroffenen Schulen sind diese Leitstellen für 2006 jedoch nicht vom Kultusministerium finanziert worden. Schulen, die die Leitstellen vorfinanziert haben, haben jetzt entsprechende Haushaltslöcher.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat die Landesregierung nicht in Umsetzung des o. g. Beschlusses des Landtages die Finanzierung der Leitstellen der Regionen des Lernens für 2006 sichergestellt?

2. Ab wann wird die Landesregierung die zugesagte Finanzierung der Leitstellen der Regionen des Lernens übernehmen?

3. Wie sollen die Schulen, die ihre Leitstellen vorfinanziert haben, die dadurch entstandenen Haushaltslücken ausgleichen?

Alle Fraktionen sind sich darüber einig, dass der Förderwettbewerb „Regionen des Lernens - Berufsbildende Schulen als Leitstelle eines regionalen Qualifizierungsnetzwerkes“ überaus erfolgreich war und über den Erprobungszeitraum hinaus fortgesetzt werden soll. Der Niedersächsische Landtag hat daher in seiner Sitzung am 25. Januar 2006 einstimmig die Entschließung angenommen, das Projekt „Regionen des Lernens“ landesweit fortzusetzen. In der Entschließung heißt es:

„Der Landtag bittet (...) die Landesregierung,

- in den bestehenden Regionen des Lernens und darüber hinaus landesweit in die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen nachhaltig zu investieren,

- die gesammelten Erfahrungen und Kompetenzen aus den Leitstellen der Regionen des Lernens landesweit zu berücksichtigen,

- die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen an berufsbildenden Schulen zu schaffen, damit die notwendigen Koordinierungsmaßnahmen auch weiterhin wahrgenommen werden können. Dazu beteiligt sich das Land in der Regel durch die Freistellung von Unterricht im Umfang einer halben Stelle (Ge- haltsstufe einer Lehrkraft für Fach- praxis).“

In der Debatte zu dieser Beschlussempfehlung habe ich ausführlich dargelegt, wie wir unsere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen im Hinblick auf den Übergang in die Berufswelt wahrnehmen. Und ich habe auch klargestellt, dass die erfolgreiche Arbeit der Leitstellen mit finanzieller Unterstützung des Landes fortgesetzt werden wird. Wie von Frau Korter zutreffend dargestellt, habe ich betont, dass es sich hierbei um eine halbe Stelle pro Leitstelle zusätzlich handelt und diese halbe Stelle also nicht aus der Substanz der Schule kommt. Dabei sind wir von einem Gesamtvolumen von 500 000 bis 600 000 Euro pro Jahr ausgegangen.