Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 der Abg. Dörte Weddige-Degenhard (SPD)

Ist Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer Luxus?

In allen Bereichen fordern wir heute, dass sich Menschen fortbilden. Fortbildung ist ein Teil der Qualitätssicherung. Besonders im Bildungsbereich wissen wir spätestens seit der PISA-Studie, dass der Schlüssel für ein besseres Abschneiden unserer Schülerinnen und Schüler in der guten Ausbildung der Lehrkräfte liegt. Bisher wurde die Lehrerfortbildung durch das NLI organisiert. Heute werden durch die Volkshochschulen Fortbildungskurse für Lehrerinnen und Lehrer mit Referenten aus der Schulverwaltung zum Preis von beispielsweise 160 oder 180 Euro angeboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Weiterbildungsangebote gab es in den letzten drei Jahren?

2. Wie viele Angebote mit Kostenbeteiligung gab es in den letzten drei Jahren?

3. Wie ist die dienstrechtliche Situation von Referentinnen und Referenten, die kostenpflichtige Fortbildungsveranstaltungen über andere Träger anbieten?

Selbstverständlich ist es kein Luxus, dass Lehrkräfte sich in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen qualifizieren. Dass Fortbildung für Lehrkräfte vielmehr ein notwendiges und sehr wichtiges Instrument zur Qualitätsverbesserung von Unterricht und Schule ist, hat diese Landesregierung von Beginn an erkannt. Dies wird schon beim Blick auf die Haushaltsmittel deutlich, die sie für Zwecke der Fort- und Weiterbildung zur Verfügung stellt. Im laufenden Haushaltsjahr sind dies insgesamt etwa 4,4 Millionen Euro, im kommenden Jahr werden es gemäß Haushaltsentwurf 5,3 Millionen Euro sein. So viel Fortbildungsmittel hat das Land in den zurückliegenden Legislaturen nicht bereitgestellt.

Die dienstliche Fort- und Weiterbildung für das niedersächsische Schulwesen wird durch das am 1. Februar 2004, also vor knapp drei Jahren, gegründete Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hildesheim (NiLS) und durch die Landesschulbehörde mit ihren derzeit 16 Fortbildungsregionen geplant und durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahmen des NiLS sind zentral organisiert und richten sich landesweit fast ausschließlich an Funktionsträger wie Schulleiterinnen und Schulleiter oder an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Der überwiegende Teil der dienstlichen Fortbildung, auf den Schulen und Lehrkräfte unmittelbar zugreifen können, wird bereits seit 1993 schulnah in den Fortbildungsregionen durchgeführt.

In der regional organisierten Fortbildung hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Wandel vollzogen. Während Lehrkräfte früher ihre Fortbildung aus einer Angebotspalette wählten, bevorzugen Schulen heute zunehmend den Weg der gezielten Nachfrage. Die daraus resultierenden Fortbildungsveranstaltungen sind genau an den Bedarfslagen der Schulen ausgerichtet. Die allgemeinbildenden Schulen verfügen seit 1998 über eigene Haushaltsmittel für schulinterne Fortbildungen. In den letzten Jahren waren dies jährlich mehr als 800 000 Euro; das ist auch im Haushaltsentwurf 2007 so fortgeschrieben. Zur Finanzierung

einer Eigenbeteiligung für Fortbildung kann das schuleigene Budget herangezogen werden. Die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen verfügen über ein Budget, aus dem sie alle Fortbildungen ihres Personals bestreiten. Die Schulen nehmen dabei Leistungen sowohl des NiLS, der Fortbildungsregionen, anderer berufsbildender Schulen als auch von externen Anbietern in Anspruch.

Auch die allgemeinbildenden Schulen greifen vermehrt auf Angebote und Dienstleistungen externer Erwachsenenbildungseinrichtungen zurück. Dies wird von der Niedersächsischen Landesregierung ausdrücklich gewünscht und gefördert. In den nächsten Jahren sollen landesweit regionale Bildungsmärkte entstehen, die den Schulen qualifizierte Fort- und Weiterbildungen zur Verfügung stellen. Im Gegenzug sollen die Eigenverantwortlichen Schulen künftig mit einem erweiterten Budget ausgestattet werden, aus dem die Anbieter für Fort- und Weiterbildungen bezahlt werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Von 2004 bis 2006 wurden landesweit 10 229 dienstliche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten.

Zu 2: Von diesen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind insgesamt 2 756 mit einer Kostenbeteiligung ausgeschrieben worden, das sind etwa 26,9 % vom Gesamtangebot. Dies bedeutet: Bei etwa jeder vierten Fortbildungsmaßnahme haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Eigenbeteiligung geleistet. Diese beträgt in der Mehrzahl 10 Euro und wird in der Regel aus Haushaltsmitteln der Schule gezahlt. In Ausnahmefällen werden auch Beteiligungen von bis zu 75 Euro gefordert, etwa wenn externe, d. h. nicht im Landesdienst stehende Experten für Referententätigkeiten gewonnen werden.

Zu 3: Bei Fortbildungsveranstaltungen externer Anbieter können Bedienstete, die im Dienste des Landes Niedersachsen stehen, im Rahmen einer genehmigungsfreien Nebentätigkeit als Referentinnen und Referenten tätig werden. Dies ist im Niedersächsischen Beamtengesetz und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) genau geregelt. Im Einzelnen ist dort Folgendes festgehalten:

Beamtinnen und Beamte müssen ihrer Dienstbehörde die Nebentätigkeit vor ihrer Aufnahme und in jedem Einzelfall nach Art und Umfang sowie der

voraussichtlichen Höhe der Entgelte und der geldwerten Vorteile schriftlich mitteilen, soweit diese, auf das Jahr bezogen, mehr als 250 Euro betragen. Die Dienstbehörde kann im Übrigen aus begründetem Anlass verlangen, dass Beamtinnen und Beamte über eine von ihnen ausgeübte nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit, insbesondere über deren Art und Umfang, schriftlich Auskunft erteilen. Eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ist ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Beamtinnen und Beamte bei ihrer Ausübung dienstliche Pflichten verletzen.

Den nicht verbeamteten Beschäftigten kann die vergütete Nebentätigkeit versagt oder mit Auflagen versehen werden, wenn sie geeignet ist, berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen oder die Gefahr besteht, dass durch die Beschäftigten die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Einschränkungen der Sprachförderung in den Städten?

Durch die Veränderung der Richtlinien für die Vergabe von Sprachfördermitteln werden Förderstunden nicht mehr nur für Kindertagesstätten gewährt, in denen mehr als die Hälfte der Kinder sprachliche Probleme hat. Stattdessen erhalten jetzt Einrichtungen mit mehr als fünf Kindern mit sprachlichen Defiziten Fördermittel. Dies führt zu erheblichen Verschiebungen in der Förderung, und zwar in der Regel zulasten der Kindertagesstätten in den Städten und sozialen Brennpunkten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wirkt sich die Änderung der Förderrichtlinien auf die Kindertagesstätten in der Stadt Osnabrück aus?

2. Wie viele Förderstunden wurden in der Stadt Osnabrück nach den alten Richtlinien und wie viele werden nach den neuen Richtlinien durch das Land gefördert, und wie hat sich die Mittelzuweisung verändert?

3. Welche Mindestförderdauer pro Kind/Woche hält die Landesregierung für unabdingbar, um die gesetzten Ziele zu erreichen?

Es trifft zu, dass die gesamte vorschulische Sprachförderung zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2006/2007 neu geregelt wurde.

Alle fünfjährigen Kinder mit einem durch die Grundschule festgestellten Sprachförderbedarf werden nun ein ganzes Jahr lang mit einer Wochenstunde pro Kind durch Lehrkräfte gefördert. Das Förderprogramm für die Kindergärten wurde von der Zuweisung nach Quoten auf eine ProKopf-Förderung umgestellt - ausgenommen sind diejenigen Kinder der Zielgruppe, die sich nur in geringer Anzahl in einer Kita befinden. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche die Mittel an öffentliche und freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder auf der Grundlage eines mit diesen abgestimmten regionalen Förderkonzepts weitergeben.

Diese Umstellung war unabweisbar, da im letzten Jahr nur noch Einrichtungen mit über 59 % Kinder der Zielgruppe mit einer Förderkraft ausgestattet werden konnten. Lag eine Kita nur mit 1 % darunter, konnte keine Zuwendung erteilt werden. Zudem hatten kleinere Einrichtungen mit absolut weniger Kindern tendenziell mehr Chancen, das Quorum zu erreichen als große.

Es sollen aber grundsätzlich alle Kinder der Zielgruppe direkt oder indirekt, z. B. durch den Einsatz von Multiplikator/innen, erreicht werden können. Davon profitieren Regionen, in denen zugewanderte Familien räumlich mehr verstreut sind, naturgemäß stärker, als etliche Städte, in denen zugewanderte Familien mehr verdichtet wohnen.

Im Bereich der Region Weser-Ems sind dies z. B. die LK Ammerland, Emsland, Friesland und Vechta. Die gesamte Region erhält aufgrund dieses neuen Verteilungsmodus knapp 1 Millionen Euro mehr Mittel für die Sprachförderung (genau 925 266 Euro).

Damit wir uns richtig verstehen: Das Sprachförderprogramm ist kein Programm speziell für Brennpunktkindergärten, sondern soll dem Erfordernis der frühen sprachlichen Förderung insbesondere von Kindern nichtdeutscher Muttersprache im ganzen Land Rechnung tragen. Wir haben die Mittel für die Sprachförderung in Kitas auf 6 Millionen Euro für das laufende Jahr aufgestockt und geben für die vorschulische Sprachförderung insgesamt rund 18 Millionen Euro aus. Damit können wir uns im Ländervergleich durchaus sehen lassen. Kein Bundesland stellt, gemessen an der Anzahl der Kinder der Zielgruppe, mehr Mittel für diese Aufgabe bereit.

Zu 1: Vergleiche Vorbemerkungen und Antwort auf Frage 2.

Zu 2: In der Stadt Osnabrück wurden im Kindergartenjahr 2005/2006 Mittel für Sprachförderkräfte in Höhe von 252 749,65 Euro für insgesamt neun Kindertagesstätten bewilligt. Für das laufende Kindergartenjahr beträgt die Summe der zugewiesenen Mittel 190 181,33 Euro. Die Stadt Osnabrück hat zum 1. August 2006 mit der Maßnahme begonnen.

Zu 3: Die Dauer der sprachlichen Förderung ist identisch mit der Besuchszeit der Kinder nichtdeutscher Muttersprache in der jeweiligen Einrichtung. Die regulären Fachkräfte sind durch umfangreiche Fortbildungen und Materialien darauf eingestellt, situationsentsprechend sprachlich zu kommunizieren. Diese alltägliche Sprachförderung wird ergänzt durch systematisch aufgebaute kürzere Förderzeiten in kleinen Gruppen. Diese werden angeboten entweder von speziellen Sprachförderkräften oder den regulären Fachkräften, die an den seit Jahren vom Land initiierten Fortbildungsangeboten teilgenommen haben oder aber dabei von den vor Ort eingesetzten Sprachförderkräften angeleitet werden.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 der Abg. Alice Graschtat, Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Petra EmmerichKopatsch, Axel Plaue, Isolde Saalmann und Wolfgang Wulf (SPD)

Studienkredite ohne Beratung nicht gefragt?

Wissenschaftsminister Lutz Stratmann hat gegenüber dem Niedersächsischen Landtag am 6. Oktober 2005 erklärt, er gehe davon aus, dass etwa 30 % der Studierenden Studiendarlehen nachfragen werden. Nach den bis Ende Oktober bekannt gewordenen Zahlen haben jedoch nur knapp 5 % der Studienbeitragspflichtigen ein Studiendarlehen beantragt.

In den Untersuchungen der Studentenwerke ist deutlich geworden, dass die wirtschaftliche Situation der Studierenden immer schlechter wird. Die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master verringert zudem für die Studierenden die Zeit zum Jobben. Insofern wird die Frage nach Finanzierungsquellen wie Darlehen, BAföG, Kinder- und Wohngeld immer wichtiger.

Die Komplexität und die Zusammenhänge der Finanzierungsquellen sind für Studienanfänger, die in der Regel keine Erfahrungen mit Krediten

haben, nur schwer durchschaubar, insbesondere hinsichtlich der Verschuldung und der Rückzahlungsmodalitäten. Deshalb ist in den Beratungen über die Gewährung von Studiendarlehen von verschiedenen Seiten, u. a. den Studentenwerken, darauf hingewiesen worden, dass ein Beratungsangebot unabdingbar ist.

Hamburg hat sich deshalb jetzt entschlossen, eine persönliche Beratung einzurichten. Im Gegensatz dazu sieht das niedersächsische Studienkreditmodell über die NBank dies nicht vor, sondern wird ausschließlich online abgewickelt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Erklärung hat die Landesregierung für die so deutlich unter den Schätzungen liegende geringe Inanspruchnahme der Studienkredite?

2. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Inanspruchnahme von Studienkrediten prozentual deutlich zunehmen wird, wenn alle Studierenden zahlungspflichtig werden?

3. Hält die Landesregierung es nach den bisherigen Erfahrungen für verantwortbar, weiterhin auf eine persönliche Beratung zu den Studienkrediten zu verzichten?