Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

3. Hält die Landesregierung es nach den bisherigen Erfahrungen für verantwortbar, weiterhin auf eine persönliche Beratung zu den Studienkrediten zu verzichten?

Zum Wintersemester 2006/2007 werden von den Studierenden, die ihr Studium aufnehmen, Studienbeiträge erhoben; Studierende, die vor dem WS 2006/2007 bereits immatrikuliert waren, müssen ab SS 2007 Studienbeiträge zahlen. Ebenfalls zum WS 2006/2007 wurde das Förderprogramm „Studienbeitragsdarlehen“ aufgelegt, das die Sozialverträglichkeit der Studienbeitragsdarlehen sicher stellt. Studierende können, sofern sie allgemein zum Kreis der Darlehensberechtigten gehören, die Studienbeiträge über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren; eine Bonitätsprüfung findet nicht statt. Sie müssen mit der Rückzahlung des Darlehens erst zwei Jahre nach Studienende und nur dann beginnen, wenn sie ein hinreichendes Einkommen erzielen.

Mit Stichtag 23. Oktober 2006 lagen der Förderbank 1 049 Anträge vor; 682 waren bereits bewilligt. Die NBank teilte ferner mit, dass je Woche etwa 200 telefonische Beratungen und täglich etwa 200 unterschiedliche Internetzugriffe zu verzeichnen sind. Die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester an Hochschulen in staatlicher Verantwortung im WS 2006/2007 beträgt nach der aktuellen Hochschulstatistik 20 004 Studierende (Stand: 1. November 2006).

Zu den einzelnen Fragen wird namens der Landesregierung wie folgt Stellung genommen:

Zu 1: Die Tatsache, dass die Einführung der Studienbeiträge und das Förderprogramm Studienbeitragsdarlehen noch neu und sowohl für die Studienanfängerinnen und -anfänger als auch für die Hochschulen ungewohnt waren, hat möglicherweise zu einer verhaltenen Nachfrage beigetragen. Es bleibt abzuwarten, ob künftig die Nachfrage nach Studienbeitragsdarlehen wächst, weil die Möglichkeiten und Vorteile bestehender Förderprogramme einer großen Zahl von Studienanfängerinnen und anfängern bekannt gemacht werden konnten.

Zu 2: Ja.

Zu 3: Wie oben beschrieben, werden die Informationen aus dem Internet und die Hotline der NBank gut angenommen. Die Immatrikulationsämter und Studienberatungen der Hochschulen weisen die Studienanfängerinnen und -anfänger auf die Darlehensmöglichkeiten und auf das Informationsangebot der NBank hin. Hinzu kommt, dass die Hochschulen und auch die Studierendenschaften Erfahrungen mit dem Förderprogramm aufbauen werden, die künftig dort nachgefragt oder den entsprechenden Internetseiten entnommen werden können.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 16 des Abg. Claus Johannßen (SPD)

ILEK - Welche Förderung hat die Landesregierung vor?

Mit dem ILEK-Programm steht z. B. den Kommunen in Niedersachsen ein Programm zur Verfügung, das u. a. auch die geforderte und zugesagte Förderung des ländlichen Raums möglich macht.

Äußerungen aus Kreisen der Niedersächsischen Landesregierung bzw. von Abgeordneten der Regierungskoalition konnte ich aber entnehmen, dass die bereitstehenden Mittel nicht zur Förderung von Projekten in Städten und Gemeinden vorgesehen sind, sondern der Finanzierung von Großprojekten wie dem Hafen Cuxhaven und der A 22 dienen sollen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Mittel aus dem ILEKProgramm o. g. und anderen Großprojekten zur Verfügung stehen?

2. Wie soll die Umsetzung von kleineren Projekten gesichert werden?

3. Welche Begründung für eine ausschließliche Förderung von Großprojekten will die Landesregierung den vielen ehrenamtlichen Teilnehmern an Arbeitsgruppen geben, die für ihre Kommune zukunftsweisende Projekte entwickelt haben und auf eine zumindest teilweise Umsetzung hoffen?

Mit den Richtlinien „Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)“ wurden in Niedersachsen die Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt. Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie die Grundsätze der AGENDA 21 Berücksichtigung finden. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

In den Richtlinien sind u. a. die Dorferneuerung und - entwicklung, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes sowie die Förderung weiterer investiver Einzelmaßnahmen zusammengefasst worden. Gleichzeitig ist die Förderung von integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) und das Regionalmanagement aufgenommen worden.

Ziel der Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungsstrategien ist die konzeptionelle Verbindung von ansonsten isolierten Einzelmaßnahmen und ihr gezielter Einsatz zur Entwicklung ländlicher Regionen. Wichtig ist dabei die Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft und weiterer Sektoren in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft.

Die Förderung des Regionalmanagements (RM) unterstützt die zielgerichtete Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte. Das Regionalmanagement dient der Moderation und Organisation des regionalen Entwicklungsprozesses und übernimmt damit Aufgaben, die in der gebotenen fachlichen Tiefe auch durch ein engagiertes Ehrenamt auf Dauer nicht geleistet werden könnte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Förderung von Projekten richtet sich nach ZILE. Es sind dies insbesondere die Projekte zur Dorfentwicklung, Maßnahmen in Verbindung mit der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes sowie investive Projekte zur Unterstützung des ländlichen Tourismus, zur Umnutzung vorhandener Bausubstanz und zur Schaffung von Dienstleistungseinrichtungen als beispielhaft zu nennende Instrumente der integrierten ländlichen Entwicklung. Die Mittel stehen den Gemeinden; Verbänden, Vereinen und den Bürgern und Bürgerinnen im ländlichen Raum zur Verfügung. Der ländliche Raum definiert sich dabei über die maximale Einwohnergröße eines Ortes von bis zu 10 000 Bewohnern. Großprojekte werden über ZILE nicht gefördert, da die Richtlinie entsprechende Regelungen und Beschränkungen enthält. Eine Verbindung zu ILEK gibt es bei Großprojekten allerdings in Form einer begleitenden Planung, um die Auswirkung dieser Großprojekte in eine integrierte Entwicklung der betroffenen Räume einzubinden und eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu ermöglichen. Kleine Vorhaben nach ZILE können somit Großprojekte positiv ergänzen.

Zu 2: Die Umsetzung kleinerer Projekte ist auch zukünftig über ZILE gesichert. Hierfür stehen Mittel aus der GAK und aus dem ELER-Fonds zur Verfügung. Weiterhin können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen auch Mittel aus den anderen Fonds eingeworben werden.

Zu 3: Durch die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Vereine und Verbände in die ILEK-Prozesse erhält insbesondere das ehrenamtliche Engagement eine besondere Bedeutung. ZILE mit der Möglichkeit der investiven Förderung soll daher auch nicht nach der Planungsphase enden, sondern im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten und der verfügbaren Mittel die Realisierung der Ideen verfolgen. Neben kommunalen Vorhaben können auch die Projekte von Vereinen und Privatleuten gefördert werden.

Anlage 14

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Einschränkungen der Sprachförderung in Göttingens Kindertagesstätten?

Durch die Veränderung der Richtlinien für die Vergabe von Sprachfördermitteln werden Förderstunden nicht mehr nur für Kindertagesstätten gewährt, in denen mehr als die Hälfte der Kinder sprachliche Probleme haben. Stattdessen erhalten jetzt Einrichtungen mit mehr als fünf Kindern mit sprachlichen Defiziten Fördermittel. Dies führt zu erheblichen Verschiebungen in der Förderung, und zwar in der Regel zulasten der Kindertagesstätten in den Städten und sozialen Brennpunkten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wirkt sich die Änderung der Förderrichtlinien auf die Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen aus?

2. Wie viele Förderstunden wurden in der Stadt Göttingen nach den alten Richtlinien und wie viele werden nach den neuen Richtlinien durch das Land gefördert, und wie hat sich die Mittelzuweisung verändert?

3. Welche Mindestförderdauer pro Kind/Woche hält die Landesregierung für unabdingbar, um die gesetzten Ziele zu erreichen?

Es trifft zu, dass die gesamte vorschulische Sprachförderung zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2006/2007 neu geregelt wurde.

Alle fünfjährigen Kinder mit einem durch die Grundschule festgestellten Sprachförderbedarf werden nun ein ganzes Jahr lang mit einer Wochenstunde pro Kind durch Lehrkräfte gefördert. Das Förderprogramm für die Kindergärten wurde von der Zuweisung nach Quoten auf eine Pro Kopf-Förderung umgestellt - ausgenommen sind diejenigen Kinder der Zielgruppe, die sich nur in geringer Anzahl in einer Kita befinden. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche die Mittel an öffentliche und freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder auf der Grundlage eines mit diesen abgestimmten regionalen Förderkonzepts weitergeben.

Diese Umstellung war unabweisbar, da im letzten Jahr nur noch Einrichtungen mit über 59 % Kinder der Zielgruppe mit einer Förderkraft ausgestattet werden konnten. Lag eine Kita nur mit 1 % darunter, konnte keine Zuwendung erteilt werden. Zudem hatten kleinere Einrichtungen mit absolut weniger Kindern tendenziell mehr Chancen, das Quorum zu erreichen als große.

Es sollen aber grundsätzlich alle Kinder der Zielgruppe direkt oder indirekt, z. B. durch den Einsatz von Multiplikatorinnen/Multiplikatoren, erreicht wer

den können. Davon profitieren Regionen, in denen zugewanderte Familien räumlich mehr verstreut sind, naturgemäß stärker, als etliche Städte, in denen zugewanderte Familien mehr verdichtet wohnen.

Im LK Göttingen beispielsweise befand sich kein Kindergarten, der in früheren Jahren das Quorum erfüllen konnte. Mit diesem Jahr hat er nun erstmals eine Zuwendung erhalten, und zwar in Höhe von 47 590,06 Euro.

Damit wir uns richtig verstehen: Das Sprachförderprogramm ist kein Programm speziell für Brennpunktkindergärten, sondern soll dem Erfordernis der frühen sprachlichen Förderung insbesondere von Kindern nichtdeutscher Muttersprache im ganzen Land Rechnung tragen. Wir haben die Mittel für die Sprachförderung in Kitas auf 6 Millionen Euro für das laufende Jahr aufgestockt und geben für die vorschulische Sprachförderung insgesamt rund 18 Millionen Euro aus. Damit können wir uns im Ländervergleich durchaus sehen lassen. Kein Bundesland stellt, gemessen an der Anzahl der Kinder der Zielgruppe, mehr Mittel für diese Aufgabe bereit.

Zu 1: Vergleiche Vorbemerkungen und Antwort auf Frage 2.

Zu 2: In der Stadt Göttingen wurden im Kindergartenjahr 2005/2006 Mittel für Sprachförderkräfte in Höhe von 224 375,00 Euro für insgesamt sieben Kindertagesstätten bewilligt. Für das laufende Kindergartenjahr beträgt die Summe der zugewiesenen Mittel 127 449,67 Euro.

Zu 3: Die Dauer der sprachlichen Förderung ist identisch mit der Besuchszeit der Kinder nichtdeutscher Muttersprache in der jeweiligen Einrichtung. Die regulären Fachkräfte sind durch umfangreiche Fortbildungen und Materialien darauf eingestellt, situationsentsprechend sprachlich zu kommunizieren. Diese alltägliche Sprachförderung wird ergänzt durch systematisch aufgebaute kürzere Förderzeiten in kleinen Gruppen. Diese werden angeboten entweder von speziellen Sprachförderkräften oder den regulären Fachkräften, die an den seit Jahren vom Land initiierten Fortbildungsangeboten teilgenommen haben oder aber dabei von den vor Ort eingesetzten Sprachförderkräften angeleitet werden.

Anlage 15

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 18 des Abg. Claus Johannßen (SPD)

Sicherheitsrisiko Kanalschleuse Otterndorf Klimawandel und Elbvertiefung gefährden Deichsicherheit

Die Sturmfluten im November 2006 haben wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig ein verlässlicher Küstenschutz ist. Die letzten Deichschauen haben ergeben, dass der Hauptdeich an der Elbe im Bereich Otterndorf in gutem Zustand ist, Sorgenkind ist aber nach wie vor die Kanalschleuse in Otterndorf. Die Erneuerungsbedürftigkeit ist laut Antwort des Umweltministers auf meine Kleine Anfrage vom 17. Mai 2005 dort im Hause bekannt.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserhöhen und damit auch auf die Belange des Küstenschutzes wurden anlässlich der Landtagssitzung vom 12. Oktober 2006 lebhaft und widersprüchlich diskutiert. Notwendige Reaktionen auf steigende Wasserhöhen wurden aber von keinem Diskussionsteilnehmer bestritten.

Die geplante nächste Elbvertiefung wird ebenfalls für höhere Wasserstände sorgen, ein weiterer Grund, sich um die Sicherheit im Bereich der Kanalschleuse Otterndorf zu sorgen.