Zu 3: Die Frage der Unterstützungsleistungen seitens des Landes wird vor dem Hintergrund des Gesprächs am 30. November 2006 geprüft.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 der Abg. Wolfgang Jüttner und Gerd Will (SPD)
Der JadeWeserPort (JWP) in Wilhelmshaven ist als Tiefwasserhafen mit einem Containerterminal von 3 Millionen Standardcontainer (TEU) Umschlagsleistung pro Jahr geplant. Er soll für Niedersachsen den Anschluss an die internationale Hafenwirtschaft garantieren, in Konkurrenz zu anderen Häfen im Inland (Hamburg) und dem näheren europäischen Ausland (Rot- terdam, Antwerpen) bestehen können und so für das Land insgesamt, für Wilhelmshaven und die gesamte Nordwestregion Niedersachsens auch ein Motor für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung sein. Als eines der größten Investitionsvorhaben des Landes wurde seine Errichtung von der vorherigen Landesregierung eingeleitet und jetzt von der neuen Landesregierung auf dieser Grundlage weiterbetrieben.
Als notwendige Voraussetzungen, um diese Ziele zu erreichen, müssen drei im unmittelbaren Zusammenhang stehende Vorgaben erfüllt sein.
- Eine möglichst zeitgleiche Aufspülung des Geländes hinter dem unmittelbaren Hafengebiet (des sogenannten Grodens), um hier Logistik-, Weiterverarbeitungs- und Dienstleistungsbetriebe ansiedeln zu können. Geschieht dies nicht, so besteht die Gefahr, dass sich diese Betriebe in anderen bereits bestehenden Standorten, wie z. B. in Bremen, ansiedeln und die Container per Schiff, Straße und Bahn dorthin transportiert werden. Der JWP wäre dann nur Umschlagplatz für den sogenannten Feederverkehr.
- Nach der Anlandung der Container müssen diese entweder direkt auf einem Gewerbegelände hinter der unmittelbaren Hafenanlage oder im näheren Umland der weiteren industriellen Be- und Verarbeitung zugeführt werden können. Dazu muss die landseitige Abwicklungsquote bei 60 bis 70 % liegen, der Weitertransport per Schiff, sogenannter Feederverkehr, darf nicht mehr als 30 bis 40 % betragen. Das zeigen die Verteilungsquoten aller konkurrierenden Häfen.
- Die Transportkapazitäten auf Straße und Schiene müssen ausreichend ausgebaut sein, um den Hafen als Containerumschlagplatz mit angesiedeltem Weiterverarbeitungsgewerbe etablieren zu können. Derzeit ist zwar die Anbindung über die Straße gewährleistet, auf der Schiene
Werden alle diese Voraussetzungen oder auch nur einige nicht erfüllt, besteht die Gefahr, dass sich der JWP lediglich als ein Umschlaghafen oder Überlaufhafen für andere Häfen etablieren kann. Das Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung der Region und der Schaffung von Arbeitsplätzen wäre verfehlt.
1. Stehen die Mittel für die Aufspülung des Grodens/Gewerbegebietes noch zur Verfügung und, wenn ja, zu welchem Datum?
2. Ist auch weiterhin geplant, die Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven zweigleisig und elektrifiziert auszubauen, und, wenn ja, zu welchen Zeitpunkt wird sie fertig gestellt?
3. Welcher Feederanteil wurde für das Planfeststellungsverfahren für den JWP eingesetzt? Sind dies 60 % oder mehr oder weniger?
Der JadeWeserPort hat unter den deutschen Häfen und neben Rotterdam am Nordkontinent das Alleinstellungsmerkmal der uneingeschränkten Abfertigungsmöglichkeiten. Dies gilt besonders für die größten in diesem Jahr in Dienst gestellten Containerschiffe (Emma Maersk - 398 m Länge) und wird damit zum Systembestandteil überseeischer Liniendienste der großen Containerreedereien.
Durch die Konzentration der Großcontainerschiffe auf Haupthäfen steigen die seewärtigen Verteilerverkehre, was zur schnellen Auslastung von Häfen mit entsprechendem Beschäftigungsanstieg führt. Die landseitigen Verkehre bedürfen dagegen insbesondere beim Bahntransport möglichst in Ganzzügen einer längeren Aufbauzeit, während LkwVerkehre flexibel aufgebaut werden können.
Zu 1: Mit Priorität werden die Flächen des Containerterminals JadeWeserPort (120 ha) aufgespült und dem Betreiber zur Aufnahme des Terminalbetriebes zur Verfügung gestellt. Die Mittel für die weitere bedarfsgerechte Aufspülung des Hafengrodens stehen zur Verfügung; von diesen insgesamt 170 ha werden die zunächst für Ansiedlungen erforderlichen Flächen bedarfsgerecht etwa ein Jahr nach Fertigstellung des Terminals bereitgestellt. Dazu gibt es auch bereits Vereinbarungen mit dem Betreiber über den Aufbau erster wertschöpfender Tätigkeiten im Hafengroden. Die Ansiedlung von gewerblicher Wirtschaft auf dem Ha
fengroden befindet sich also auf gutem Wege und wird durch die zügige Gründung einer Vermarktungsgesellschaft noch verstärkt werden.
Zu 2: Im August des Jahres hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG gegenüber der Landesregierung erklärt, dass die Herstellung der durchgehenden Zweigleisigkeit der Bahnstrecke zwischen Sande und Oldenburg und deren Elektrifizierung vor Inbetriebnahme des JadeWeserPorts im Jahre 2010 erfolgen soll. Im Investitionsrahmenplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für den Zeitraum von 2006 bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ist der Streckenausbau mit rund 196 Millionen Euro als eine der 15 gelisteten Infrastrukturprojekte mit erster Priorität zur Förderung der Seehafenverkehre enthalten. Wir sind optimistisch, dass dieser Zeitplan zum Ausbau der Bahnstrecke gehalten wird.
Auf der 5. Nationalen Maritimen Konferenz in Hamburg am 4. Dezember 2006 hat Bundesverkehrsminister Tiefensee jüngst die Notwendigkeit einer Ertüchtigung der Bahnstrecke Wilhelmshaven Oldenburg für den JadeWeserPort unterstrichen.
Zu 3: Wir erwarten aufgrund der beschriebenen Großschiffsabfertigungen bei normalem Terminalbetrieb einen Feederanteil von 60 %. Die 40 % landseitigen Verkehre teilen sich dann nach unserer Einschätzung je zur Hälfte auf Bahn und Lkw auf. Aufgrund des schnellen Mengenaufbaus und des gewählten beschäftigungswirksamen Terminalsystems werden die vereinbarten 1 000 Arbeitsplätze im Terminal unabhängig von den Verkehrsanteilen ca. fünf Jahre nach Aufnahme des Betriebes erreicht; in diesem Zeitraum rechnen wir mit weiteren 1 000 Folgearbeitsplätzen.
Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Stadtwerke vor dem Hintergrund nicht genehmigter Strompreisanträge zum 1. Januar 2007 und geplanter Kürzung von Netznutzungsentgelten durch die Bundesnetzagentur?
In der Antwort auf die Kleine Mündliche Anfrage Nr. 3 des November-Plenums des Landtages führt die Landesregierung aus, dass sie sich „für die Verstärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und für die Entstehung von Wettbewerb auf dem Gasmarkt“ einsetzt.
Tatsächlich ist aber tätiges Handeln nicht erkennbar, obwohl die Landtagsdebatte zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion „Kommunale Energieversorgung gewährleisten - Monopolbildung im Strommarkt brechen“ (Drs. 15/3076) und verschiedene Kleine Anfragen den Handlungsbedarf wegen des zu befürchtenden Strukturwandels in Richtung Zerschlagung kleiner und mittlerer kommunaler Stadtwerke deutlich aufzeigten.
Stattdessen ist festzustellen, dass andere Bundesländer mit eigener Regulierungsbehörde oder gegenüber der Bundesnetzagentur in verschiedenen im Antrag genannten Problembereichen im Interesse der Erhaltung von Wettbewerbsstrukturen und Ausschöpfung vorhandener Effizienzpotenziale auf den Energiemärkten konkrete Maßnahmen ergriffen haben. Hiervon ist in Niedersachsen keine Rede.
Im Gegenteil wird durch die Nichtbescheidung von Anträgen auf Anhebung von Strompreisen nach § 12 BTOElt zum 1. Januar 2007 wegen kräftig gestiegener Bezugspreise die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Stadtwerke gefährdet.
Es kommt hinzu, dass die Bundesnetzagentur trotz eines nicht nur in Niedersachsen breiten politischen Konsenses über die Fragwürdigkeit der von dort vorgenommenen Ermittlung der Netznutzungsentgelte und der unweigerlich daraus folgenden Zerschlagung wichtiger kommunaler Strukturen der Daseinsvorsorge bei ihrem Vorgehen geblieben ist.
1. Wie beurteilt sie das Vorgehen der Bundesnetzagentur bei der Berechnung von Netznutzungsentgelten bei Gas und Strom unter Berücksichtigung der Forderungen im oben genannten Entschließungsantrag der SPD-Landtagsfraktion im Vergleich zu bekannten Maßnahmen und Entscheidungen anderer Bundesländer oder Bundesländer mit eigener Regulierungsbehörde?
2. Warum werden die nach § 12 BTOElt fristgerecht gestellten Anträge nicht fristgerecht beschieden, und ist dieses Vorgehen der Strompreisaufsicht in Niedersachsen rechtlich zulässig?
3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Preisaufsicht und Preisgenehmigung vor dem Hintergrund explodierender Gewinne im Bereich der Stromproduktion, die sich zu über 90 % in den Händen von vier großen Betreibern befindet, einzuführen, oder sind andere Maßnahmen geplant oder rechtlich zulässig?
Nach Auffassung der Landesregierung kommt dem Instrumentarium des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes die entscheidende Rolle bei einer Verstärkung des Wettbewerbs auf den Energie
märkten zu. Dabei ist der Landesregierung bekannt, dass sich die Wettbewerbswirkungen der Unternehmensentflechtung und Netzregulierung insbesondere auch auf Grund der spezifischen energiewirtschaftlichen Investitions- und Planungsbedingungen erst mittelfristig voll entfalten können. Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass die Stärkung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten eine Veränderung der relativen Wettbewerbsposition einzelner Akteure und Akteursgruppen zur Folge haben wird. Nach Einschätzung der Landesregierung bietet jedoch die ordnungspolitisch gebotene Öffnung der gegenwärtigen Marktstrukturen gerade auch Stadtwerken gute Chancen, zusätzliche Marktanteile zu gewinnen und neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Bislang liegen der Landesregierung nur einige wenige Netznutzungsentgeltgenehmigungen für niedersächsische Strom- und Gasversorgungsunternehmen vor. Im Übrigen ist die Praxis anderer Landesregulierungsbehörden nach Medienberichten in deutliche Kritik geraten.
Zu 1: Die Landesregierung ist überzeugt, dass die Bundesnetzagentur die Anträge für Netznutzungsentgelte rechtmäßig und zweckmäßig prüft.
Zu 2: Voraussetzung für einen fristgerecht gestellten Antrag gemäß § 12 BTOElt ist die Beifügung der für eine sorgfältige Prüfung notwendigen Unterlagen, zu denen vor allem auch die Dokumentation des gültigen Netznutzungsentgeltes gemäß § 23 a EnWG zu zählen ist. Dies steht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung, nach der es zu einer sachdienlichen Aufklärung der Genehmigungsvoraussetzungen gehört, die genehmigten Netzkosten als wesentlichen Preisbestandteil in die Prüfung einzubeziehen. Da der Landesregierung für nahezu alle der Strompreisprüfung unterworfenen Stromversorgungsunternehmen in Niedersachsen noch keine Netzentgeltgenehmigungen vorliegen, kann in diesen Fällen folglich nicht von einem fristgerechten Antrag gemäß § 12 BTOElt gesprochen werden.
Zu 3: Die in der Frage aufgeworfene Gewinnsteigerung im Strombereich ist auch bei Stadtwerken feststellbar. Derzeit werden zwischen Bund und Ländern verschiedene Vorschläge für eine Dämpfung der Strompreisentwicklung diskutiert. Nach Einschätzung der Landesregierung wird die Be
wertung dieser Vorschläge insbesondere im Hinblick auf ordnungspolitische Angemessenheit, rechtliche Zulässigkeit sowie politische Durchsetzbarkeit frühestens Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein.
In wie vielen Fällen hat die Telekom die Fahndung nach gefährlichen Gewaltverbrechern wirklich behindert?
„Der Vorwurf von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) könnte schwerwiegender nicht sein“, berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom 10. November 2006: „Die spielen mit Menschenleben, sagt Schünemann über den Mobilfunkanbieter T-Mobile. Die Telekom-Tochter leiste rechtswidrigen und völlig unverständlichen Widerstand gegen richterliche Beschlüsse, mit denen die Polizei gefährliche Gewaltverbrecher orten wolle, um Menschenleben zu retten“.
Obwohl T-Mobile diese Vorwürfe zurückgewiesen hatte und den vom Innenminister geschilderten Vorfall zum Anlass für eine interne Überprüfung genommen hatte, sah sich dieser zu der Aussage veranlasst, dass der „hinhaltende Widerstand“ der Telekom-Tochter kein Einzelfall sei. Man habe eine Reihe solcher Vorkommnisse registriert.