Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

Obwohl T-Mobile diese Vorwürfe zurückgewiesen hatte und den vom Innenminister geschilderten Vorfall zum Anlass für eine interne Überprüfung genommen hatte, sah sich dieser zu der Aussage veranlasst, dass der „hinhaltende Widerstand“ der Telekom-Tochter kein Einzelfall sei. Man habe eine Reihe solcher Vorkommnisse registriert.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen und wann wurde in Niedersachsen die Fahndung nach gefährlichen Gewaltverbrechern durch die Telekom oder eine ihrer Tochterfirmen tatsächlich behindert, um was für Fälle hat es sich dabei jeweils konkret gehandelt, und wie sah der vom Innenminister geschilderte „hinhaltende Widerstand“ jeweils konkret aus?

2. Wie hat die Telekom bzw. T-Mobile auf die Vorwürfe des Innenministers reagiert?

3. Hat der Innenminister dieses Thema - wie von ihm angekündigt - auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz gesetzt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw., wenn nein, warum nicht?

Die Polizei kann auf der Grundlage des § 33 a des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Ordnung (Nds. SOG) die Telekommunikation überwachen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist. Insbesondere bei der Suche nach Personen, die ihren Suizid angekündigt

haben, aber auch bei akuten Bedrohungslagen, wenn es darum geht, eine gefährdete Person oder einen Gefährder zu finden, hat sich die Telekommunikationsüberwachung als wichtiges Mittel erwiesen. Die Umsetzung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung ist nur unter Mitwirkung der Telekommunikationsunternehmen möglich, die nach § 33 a Abs. 5 Nds. SOG verpflichtet sind, die Überwachung zu ermöglichen. Nach dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung haben die Unternehmen im Einzelnen geregelte technische und organisatorische Vorkehrungen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zu treffen.

Die T-Mobile Deutschland GmbH hat die Ansicht vertreten, als in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen nicht an niedersächsisches Landesrecht gebunden zu sein, und mit dieser Begründung mehrfach die Umsetzung vollziehbarer richterlicher oder behördlicher Anordnungen nach § 33 a Nds. SOG verweigert. Dieses Vorgehen war unabhängig von der Unhaltbarkeit der Auffassung zum Geltungsbereich des Landesrechts offensichtlich rechtswidrig, weil vollziehbaren richterlichen Anordnungen ebenso wie vollziehbaren behördlichen Anordnungen in jedem Falle Folge zu leisten ist und die Rechtmäßigkeit solcher Anordnungen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Verfahren überprüft wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Polizeidirektionen haben über sieben Fälle berichtet, in denen die T-Mobile Deutschland GmbH die Umsetzung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung nach § 33 a Nds. SOG verweigert hat. Dabei handelte es sich um einen Fall aus dem Monat Juni 2004, um vier Fälle aus dem Monat Juli 2006, um einen Fall aus Oktober 2006 und um einen Fall aus November 2006. In der Sache ging es in drei Fällen um Bedrohungslagen, in denen die gegenwärtige Gefahr der Begehung von schweren Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit bestimmter Opfer bestand, um drei Vermisstenfälle (Verdacht der Frei- heitsberaubung, Drohung mit Tötungsdelikten und Selbstmord, Selbstmorddrohung) und in einem Fall um die gegenwärtige Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten.

Die T-Mobile Deutschland GmbH hat unabhängig von der zugrunde liegenden Fallgestaltung jeweils

erklärt, Anordnungen, die auf niedersächsisches Landesrecht gestützt sind, nicht auszuführen. In einem Fall wurde die Maßnahme mit mehreren Tagen Verzögerung durchgeführt, nachdem das Amtsgericht ein Zwangsgeld angedroht hatte; in einem weiteren Fall wurde die Maßnahme nach telefonischer Intervention des Richters am Amtsgericht mit mehreren Stunden Verzögerung eingeleitet. In einem Fall wurde die Maßnahme nach mehreren Telefonaten mit einer Stunde Verzögerung durchgeführt. In einem Fall wurde aufgrund der Weigerung der T-Mobile Deutschland GmbH, die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen durchzuführen, eine Anordnung auf der Grundlage der Strafprozessordnung erwirkt. Die übrigen Fälle konnten anderweitig gelöst werden, ohne dass es zu einer Umsetzung der angeordneten Telekommunikationsüberwachung gekommen ist.

Zu vergleichbaren Problemen mit anderen Unternehmen der Telekom liegen keine aktuellen Berichte vor. Von einer gesonderten Erhebung wurde wegen des damit verbundenen Aufwands abgesehen.

Zu 2: Die T-Mobile Deutschland GmbH hat inzwischen zugesichert, ihre Praxis zu ändern und vollziehbaren Anordnungen unverzüglich Folge zu leisten.

Zu 3: Nachdem die T-Mobile Deutschland GmbH zugesichert hat, die an sie gerichteten Forderungen zu erfüllen, war eine Befassung der Innenministerkonferenz auf Ministerebene nicht mehr erforderlich. Die Problematik wird jedoch im Rahmen einer Arbeitsgruppe der IMK aufgearbeitet.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 34 der Abg. Susanne Grote (SPD)

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Krankenstand in der Landesverwaltung zu verringern?

Die Durchführung der Verwaltungsreform hat zu erheblichen Arbeitsverdichtungen bei den Landesbediensteten geführt. Gleichzeitig ist eine Zunahme von krankheitsbedingten Personalausfällen, insbesondere die Zunahme der Zahl von Langzeitkranken, zu beobachten. Als Prävention ist die Ausübung sportlicher Aktivitäten nachweislich zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden bestens geeignet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um Landesbedienstete zur Sportausübung in ihrer Freizeit zu motivieren?

2. Welche Sportarten werden in welcher Form von der Landesregierung gefördert?

3. Wie viele Landesbedienstete nehmen die Maßnahmen in Anspruch (bitte eine Auflistung nach Maßnahme und Behördenzugehörigkeit)?

Die Landesverwaltung verfügt derzeit noch nicht über systematisch erhobene Daten über den Krankenstand ihrer Beschäftigten. Im Rahmen des Gesundheitsmanagements finden hierzu Abstimmungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes statt. Mit der flächendeckenden Einführung der automatisierten Personaldatenverarbeitung soll eine Erhebung und Auswertung der Gesundheitsquote der Landesbeschäftigten einhergehen.

Im Rahmen der Organisationsentwicklung fördert das Ministerium für Inneres und Sport das Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung. Mit dieser Maßnahme werden die Beschäftigten an der Organisation ihrer Arbeitsumgebung maßgeblich beteiligt, um gerade auch gesundheitsgefährdende Belastungen zu erkennen und zu beseitigen.

Die grundsätzlich positive Wirkung sportlicher Aktivitäten auf die Gesundheit steht außer Frage. So wird sportliches Engagement im Rahmen von Betriebssport - z. B. Fußball - unterstützt. Daneben werden für Beschäftigte in verschiedenen Behörden gesundheitsförderliche Maßnahmen wie Rückenschule, Walking und Yoga angeboten.

Eine systematische Erhebung in allen Behörden des Landes zum Betriebssport beabsichtigt die Landesregierung nicht, da Sport in der Freizeit der Beschäftigten stattfindet.

Die von der Fragestellerin erbetenen konkreten Angaben zu den Fragen konnten aus den genannten Gründen daher nicht erhoben werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 35 des Abg. Ingolf Viereck (SPD)

Streetworker Fanprojekt Wolfsburg

Die Stadt Wolfsburg betreibt in der VW-Arena das Streetworker Fanprojekt Wolfsburg zur sozialpädagogischen Betreuung von jugendlichen Fans des VfL Wolfsburg. Das Streetworker Fanprojekt Wolfsburg ist ein von der Deutschen Fußball Liga (DFL), dem Land Niedersachsen und der Stadt Wolfsburg gefördertes FußballFanprojekt. Die Fördersummen betragen im Jahr 2006: DFL 51 130 Euro, Land Niedersachsen 30 677 Euro (50 % Innen-, 50 % Sozialmi- nisterium) sowie Stadt Wolfsburg 99 000 Euro. Das Team Fanprojekt Wolfsburg besteht seit 1997. Mit dem Aufstieg des VfL Wolfsburg in die erste Fußball Bundesliga konnte das Projekt, das seinen Ursprung in der aufsuchenden, lebensweltorientierten und akzeptierenden Arbeit der Streetworker des Jugendamtes fand, seine Arbeit im Rahmen des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit aufnehmen. Die Ziele des Fanprojekts Wolfsburg leiten sich aus dem 1993 vorgestellten Bericht der Arbeitsgruppe „Nationales Konzept Sport und Sicherheit“ ab. Zu ihnen gehören z. B. die Steigerung von Selbstwertgefühl und Verhaltenssicherheit bei jugendlichen Fans, die Stabilisierung von Gleichaltrigengruppen und nicht zuletzt auch der Abbau extremistischer Orientierungen. Die Zielgruppe umfasst Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist es angesichts der vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) gegründeten Task Force (dort sind die Fanprojekte durch einen Vertreter eingebunden worden) zum Thema Gewalt und Rechtsradikalismus in Fußballstadien zu erklären, dass sich das Innenministerium ab 2007 komplett aus der Finanzierung der beiden Fanprojekte in Niedersachsen in Hannover und Wolfsburg zurückzieht?

2. Wie passt der Rückzug des Innenministeriums aus der Förderung der Erstligisten mit der Absichtserklärung des Ministerpräsidenten zusammen, ein Fanprojekt beim Zweitligisten Braunschweig unterstützen und einführen zu wollen?

3. Wieso positioniert sich das Innenministerium in der Frage der Sicherheit der Stadien nicht deutlich zu dem mindestens vom DFB und dem Innenminister des Bundes priorisierten Thema?

Die Arbeit der beiden niedersächsischen Fanprojekte in Hannover und Wolfsburg wird vom Land Niedersachsen entsprechend den Abreden im

„Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ finanziell unterstützt. Wie ich bereits in der 105. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. November zu Frage 2 der Fragestunde („Ge- waltsame Ausschreitungen in Fußballstadien“) ausgeführt habe, ist die finanzielle Unterstützung der beiden Fanprojekte auch für die Zukunft beabsichtigt.

Das Thema Sport und Sicherheit wird nicht nur vom deutschen Fußballbund und vom Bundesminister des Innern, sondern von allen Innenministern priorisiert und ist während der Innenministerkonferenz (IMK) am 16./17. November 2006 eingehend erörtert worden.

Gemäß dem in der IMK gefassten Beschluss wird die aktuelle Sicherheitslage im Zusammenhang mit Fußballspielen auch in unteren Spielklassen durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der auch Niedersachsen beteiligt ist, analysiert. Der Arbeitskreis II der IMK wird sich in einer Sondersitzung am 11. Januar 2007 mit der Thematik befassen und weitere Maßnahmen initiieren.

Darüber hinaus habe ich mich deutlich zu diesem Thema positioniert, insbesondere gegenüber den Medien am 6. November 2006 sowie mit der Beantwortung zu Frage 2 am 10. November 2006 (siehe oben). Wegen dieser besonderen Priorisierung werde ich am 13. Dezember 2006 mit Vertretern des Niedersächsischen und des Norddeutschen Fußball-Verbandes, den Polizeipräsidenten und weiteren Fachleuten das Thema umfassend und nicht nur fokussiert auf den Teilaspekt Sicherheit der Stadien erörtern. Auch auf diesen Runden Tisch bin ich bereits am 10. November 2006 im Plenum eingegangen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es kann keine Rede davon sein, dass sich das Ministerium für Inneres und Sport ab 2007 aus der Förderung der beiden Fanprojekte in Niedersachsen zurückzieht.

Zu 2: Ministerpräsident Wulff hat keine materielle Erklärung abgegeben, ein Fanprojekt beim Zweitligisten Eintracht Braunschweig unterstützen und einführen zu wollen.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 33

Antwort