Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Danke schön, Herr Kollege Böhlke. - Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Janssen-Kucz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stellen hier und heute Kinder in den Mittelpunkt. Das ist ein großer Anspruch, der im Alltag und im politischen Geschäft leider nicht ausreichend verwirklicht ist. Alle Kinder haben ein Recht darauf, dass ihre Entwicklung gefördert und ihnen optimale Perspektiven eröffnet werden. Das ist auch eine Frage der Chancengerechtigkeit. Politik muss deshalb konsequent auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet werden.

Dazu ist ein Perspektivwechsel notwendig. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Wünschen und Rechten, die wir als Politik und Gesellschaft wahrzunehmen und in geeigneter Form umzusetzen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kinder haben Rechte, auch heute schon. Unter Rot-Grün in Berlin wurde das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. Einige werden sich erinnern: Auch das war nicht ganz einfach, auch dort gab es Widerstände. Eigentlich ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung eine Selbstverständlichkeit. Deshalb sagen wir Grüne: Es ist ein wichtiges gesellschaftliches Signal, hier in Niedersachsen die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen ein gesellschaftliches Signal zum Wohl der Kinder.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir unterstützen daher ausdrücklich den Kinderschutzbund mit seiner Forderung, die Kinderrechte auch in die Niedersächsische Verfassung aufzunehmen. Es ist richtig und notwendig, die Rechte von Kindern zu betonen, die von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch bedroht sind. Alle Formen der Ausgrenzung und Vernachlässigung, der Verwahrlosung schaden der kindgerechten Entwicklung. Das Elternrecht hat da seine Grenzen, wo das Kindesrecht und das Kindeswohl verletzt werden.

Meine Damen und Herren, da wo es an menschlicher Zuwendung fehlt und kognitive Anreize zu kurz kommen, da bleiben Kinder hinter ihren Möglichkeiten zurück. Eigentlich haben wir in § 1 des

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - einen Anspruch formuliert:

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

Von diesem Anspruch sind wir weit entfernt. Die frühkindliche und vorschulische Förderung, Erziehung, Bildung und auch Betreuung stecken in den Kinderschuhen. Ansprüche auf bzw. zentrale Bausteine für frühkindliche Förderung werden formuliert; wenn es jedoch um die Umsetzung geht, gibt es viel Wenn und Aber. Die Umsetzung geht viel zu langsam. Die gesellschaftlichen Herausforderungen an uns sind sehr viel größer. Wir müssen sehr viel schneller reagieren, wenn wir unsere eigenen Bausteine ernst meinen. Von daher ist eine Klarstellung in der Verfassung mehr als sinnvoll und ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sollten in die Beratung möglichst zügig einsteigen.

Es geht aber nicht nur um die Vernachlässigung und Misshandlung von bedrohten Kindern. Zumindest uns Grünen geht es dabei auch um elementare Kinderrechte. Es geht z. B. um Kinder als Flüchtlinge, deren Rechte endlich uneingeschränkt Geltung und Beachtung erlangen müssen. Auch Flüchtlingskinder müssen klare Aufenthaltsrechte haben. Es darf nicht sein, dass Flüchtlingskinder kein volles Recht auf Schulbesuch haben; so wird es nämlich zur Zeit in Niedersachsen praktiziert.

Uns in Niedersachsen liegt das Recht aller Kinder am Herzen. Die Politik muss in vielen Bereichen sehr viel stärker aus der Perspektive von Kindern gedacht werden, sei es in der Schulpolitik, in der Stadtplanung oder in der Verkehrspolitik. Ich könnte noch einige Beispiele anführen. Durch eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung können die Ansprüche der Kinder und Jugendlichen in vielen Bereichen gestärkt werden. Aber Kinderrechte dürfen nicht nur auf dem Papier gestärkt werden; sie müssen dann auch wirklich mit Leben gefüllt werden. Das Land Niedersachsen muss von daher letztendlich auch mehr Finanzmittel für den Bereich Kinder- und Jugendpolitik aufbringen.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist immer ein Stiefkind der Politik gewesen. Das große Jammern in den Kommunen im Rahmen der Haushaltsberatungen geht doch jetzt schon wieder los: „Die Kinder- und

Jugendhilfe kostet uns zu viel Geld.“ - Das hat auch damit zu tun, wenn an Präventionsmaßnahmen, gerade im frühkindlichen Bereich, gespart wird. Wir müssen gerade im präventiven Bereich Handlungskonzepte entwickeln und auch Gelder einsetzen.

Meine Damen und Herren, wir halten, wie gesagt, nichts von einem blinden Aktionismus, sondern plädieren für ein zielgerichtetes Handeln mit den dafür erforderlichen Finanzmitteln. Wenn Sprüche wie „Kinder sind unsere Zukunft“ keine hohlen Phrasen sein sollen, dann heißt es wirklich Ärmel hochkrempeln und anpacken. Nur Placebos auf den Weg zu bringen, bringt den Kindern nichts. Grüne wollen und werden an dieser Stelle keine Feigenblattpolitik mitmachen. Wir wollen, dass Kinder wirklich im Mittelpunkt von Politik stehen. Wir wollen, dass Kinder eigenständige Rechte haben, und dafür streiten wir weiterhin. Wir haben klare Leitaufgaben: Chancengerechtigkeit durch Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder.

Meine Damen und Herren, lassen Sie es nicht dazu kommen, dass es heute hier im Plenum bei Sonntagsreden oder - irgendwann - schönen Verfassungsartikeln bleibt, sondern lassen Sie uns die Sorge für unsere Kinder jeden Tag beweisen, in praktischer Politik ausführen und diesen wichtigen Baustein - Kinderrechte in die Verfassung - gemeinsam auf den Weg bringen!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Frau Janssen-Kucz. - Herr Kollege Professor Dr. Zielke, Sie haben für die FDPFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinder sind das Wichtigste. Ohne Kinder gibt es keine Zukunft, ohne Kinder ist alles nichts. Insbesondere weil Kinder so ziemlich das Einzige sind, was wir nicht im Überfluss haben, sondern woran es unserer Gesellschaft immer sichtbarer fehlt, steht alles, was sich um Kinder dreht, mittlerweile im öffentlichen Blickpunkt. Wir alle wollen für unsere Kinder

das Beste: die beste Bildung, die beste Gesundheit. Wir wollen sie vor Gefahren schützen. Wir wollen, dass sie glücklich sind. Ich glaube, das Beste für Kinder sind Liebe, Geborgenheit, Zuwendung. Ich behaupte, das ist fast immer elterliche Liebe, elterliche Zuwendung und Geborgenheit in der Familie.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Der Staat ist dabei ganz weit außen vor, und das ist gut so. Das soll auch so bleiben. Liebe zu geben, ist Sache des Staates nicht, und er sollte es sich auch nicht anmaßen. Nicht ohne Grund erfand George Orwell für seine düstere Vision eines totalitären Überwachungsstaates eine Institution namens Liebesministerium. Der Staat soll sich um das Wohl der Kinder kümmern wie um das aller Menschen, und er soll nur dann eingreifen, wenn das Wohl des Einzelnen gefährdet ist und er sich selbst nicht helfen kann. Unser Grundgesetz sagt klipp und klar: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Eingeschränkt wird das nur durch den Nachsatz: Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Diese Überwachung ist in unserem Staat, im Land und den Gemeinden vielfältig und komplex organisiert. Nicht zuletzt deshalb, weil sich die Familienstrukturen in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten gewandelt haben und sich noch immer im Umbruch befinden, müssen staatliche Eingriffe neu überdacht werden. Aber - und hierum geht es im vorliegenden Antrag - bedarf der wohlwollend aufmerksame Blick der Obrigkeit auf die Kinder der Bürgerinnen und Bürger einer Verankerung in der Landesverfassung? Wird dadurch irgendetwas für die Kinder, für die Eltern besser? Darüber wird zu diskutieren sein. Leicht lassen sich Forderungen nach Verfassungsänderungen für einen völlig unstreitigen guten Zweck aufstellen - sei es die Kultur, der Tierschutz oder der Umweltschutz. Das ist immer populär und verpflichtet die Politik oft nur zu wenig konkretem Handeln. Übrigens verdankt die Verfassung der Vereinigten Staaten ihren hohen Rang nicht zuletzt der Tatsache, dass man sie nur selten geändert hat.

Sei es, wie es sei. Kinderrechte haben mittlerweile in der einen oder anderen Form in die Verfassungen von elf Bundesländern Eingang gefunden. Wenn man sich aber anschaut, wie es den Kindern wo geht, dann ist es nicht offensichtlich, welche elf Länder dies sind. Weder der Grad der Vernachläs

sigung von Kindern noch das Vorkommen einzelner schrecklichster Verbrechen an Kindern scheinen mit der Frage des Verfassungsrangs von Kinderrechten viel zu tun zu haben.

Worum geht es dann? - Auf einer Anhörung der Kinderkommission des Bundestages zum Thema Kinderrechte am 20. November des letzten Jahres hat die SPD-Politikerin Lore Peschel-Gutzeit erklärt, das Grundgesetz bevorzuge im Verhältnis Eltern-Kind-Staat über Gebühr die Eltern. Sie fand dafür das Bild, derzeit sei dies ein ungleichschenkliges Dreieck, und daraus solle durch die Stärkung der Kinderrechte ein gleichschenkliges werden. Abgesehen davon, ob man das für eine geglückte Metapher hält, ist das natürlich Vernebelung. Kinder können ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen, sondern hier soll es offenbar der Staat an ihrer Stelle tun. Also geht es eher um eine Waage als um ein Dreieck, um die Gewichte. Die Rechte sollen von den Eltern weg und hin zum Staat verschoben werden. Der Generalsekretär der BundesSPD, Olaf Scholz, brachte es seinerzeit mit einer anderen Metapher auf den Punkt: Es gehe darum, die Lufthoheit über den Kinderbetten zu erringen.

Aber ideologische Verblendung bei SPD-Politikern muss einen Vorschlag nicht komplett entwerten. Man kann diskutieren, ob es sinnvoll ist, gewisse Selbstverständlichkeiten in der Landesverfassung festzuschreiben. Die Inhalte hinter den Formulierungen in den elf Ländern sind ähnlich. Wer wäre nicht gegen Ausbeutung, Vernachlässigung oder Gewalt, gegen Misshandlung, gegen geistige oder körperliche Gefährdung oder Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen?

Unterschiede in den Formulierungen in den Verfassungen gibt es nur in Nuancen, so wenn in einigen Ländern der Schutz vor sittlicher Gefährdung genannt wird und in anderen nicht. Jedenfalls hat sich die niedersächsische SPD in ihrem Antrag entschieden, die Formulierung aus der nordrheinwestfälischen Verfassung wörtlich abzuschreiben. Echt kreativ wird der Antrag erst in Absatz 3. Ob die dortigen Formulierungen und konkreten Aufzählungen so in eine Landesverfassung gehören, wage ich zu bezweifeln. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, das in alle Richtungen ausführlich zu erörtern; das sollten wir tun.

Trotzdem beschleicht mich ein ungutes Gefühl, wenn ich diese Verfassungsdebatte im Zusammenhang mit anderen Entwicklungen der öffentlichen Meinung sehe. In den letzten Monaten ist

immer mehr von frühkindlicher Bildung die Rede. Niemand sagt es - Herr Jüttner hat das ein bisschen angedeutet -, aber es schwingt immer so etwas davon mit, dass die Eltern auch damit, ebenso wie mit der allgemeinen Erziehung ihrer Kinder, eigentlich nicht so richtig zurande kämen. Sie seien immer mehr überfordert und bedürften professioneller Entlastung und Anleitung. Auch darin mag ein Körnchen Wahrheit stecken. Aber ich meine, irgendwo stoßen wir doch an die Grenzen des allfürsorgenden Staates. Mutterliebe, elterliche Zuwendung und Geborgenheit lassen sich nicht professionalisieren und auch nicht delegieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir sollten auf diesem Weg sehr vorsichtig sein. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Professor Dr. Zielke. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin RossLuttmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder sind unser wertvollstes Gut. Wir müssen alles dafür tun, ihre Entwicklung zu fördern, sie umfassend zu schützen und ihre Position in der Gesellschaft zu stärken. Um dies zu erreichen, muss die Gesellschaft gegenüber den Kindern nicht nur aufgeschlossen, sondern auch wachsam sein, wenn ihnen Ungemach droht.

(Zustimmung von Norbert Böhlke [CDU])

Ich bin sehr dankbar, dass durch das entschlossene und tatkräftige Eingreifen von Herrn Oynak der kleinen Emily geholfen werden kann. Damit ist auch sehr deutlich geworden, dass unsere Gesellschaft nicht tatenlos wegsieht, sondern sehr wachsam ist und entschlossen handelt, wenn etwas passiert.

Ferner müssen die Behörden effektiv und schnell zum Wohl der Kinder handeln. Schließlich muss die Politik zum Schutz der Kinder entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Mit Blick auf diese

Rahmenbedingungen ist Politik aufgefordert, darüber nachzudenken, ob die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung erforderlich ist, um einen umfassenden Kinderschutz zu gewährleisten. Aber beim Thema Kinderrechte dürfen wir nicht bei symbolischen Gesten stehen bleiben. Jedes Kind, das Hilfe braucht, muss sie bekommen, und zwar schnell, richtig und vor allem fachlich kompetent.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine gesetzliche Vorschrift allein ist zu wenig.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch hinzufügen: Bremen hat in seiner Landesverfassung die Kinderrechte umfassend geregelt. Der Fall Kevin hat aber gezeigt, dass verbriefte Rechte allein nicht ausreichen, um unsere Kinder wohlbehütet aufwachsen zu lassen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielmehr bedarf es vielfältiger früher und sachgerechter Hilfen für Kinder, um einen wirksamen Kinderschutz gewährleisten zu können. Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb vielfältige Anstrengungen unternommen. Es ging und es geht uns um praktische Hilfen, die den Kindern wirklich zugute kommen. Ich möchte hier beispielhaft nur nennen: die Familienhebammen und deren Qualifikation, damit in gefährdeten Familien von Anfang an für das Wohl der Kinder Sorge getragen werden kann. Seit 2002 konnte in Niedersachsen schon mehr als 500 Familien geholfen werden. Ferner nenne ich: eine Standardisierung der Kinderfrüherkennungsuntersuchung U 1 bis U 10 und J 1. Seit zwei Jahren diskutiert der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen darüber, wie das Untersuchungsschema, das aus den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammt, modernisiert werden kann. Wir brauchen endlich konkrete Fortschritte bei der Formulierung neuer Untersuchungsrichtlinien, die stärker auf eine mögliche Vernachlässigung oder Misshandlung ausgerichtet sein müssen. Es geht hier um mehr als nur um Gewicht, Größe oder Infektionskrankheiten. Ich nenne auch das Modellprojekt „Pro Kind“, das am 1. November 2006 nach einer Pilotphase in fünf niedersächsischen Kommunen gestartet worden ist. In diesem Projekt wird erstgebärenden Schwangeren in schwierigen finanziellen und sozialen Verhältnissen und ihren Familien Hilfe angeboten. Sehr geehrter Herr Jüttner, Sie sprachen von 2,7 % der Kinder unter drei Jah

ren, die betreut werden. Diese Zahl ist nicht korrekt. Es sind 7,9 %. Das ist für die Niedersächsische Landesregierung Veranlassung gewesen, ein Programm über 100 Millionen Euro aufzulegen, und zwar gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass bei den unter Dreijährigen ein Nachholbedarf besteht. Es ist also frühzeitig für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu sorgen, Kinder sind auch frühzeitig zu bilden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In diesen 7,9 % sind die Kinder in Kinderkrippen enthalten. Aber eigentlich ist die Zahl etwas höher, weil die Kinder bei Tagespflegepersonen nicht darin berücksichtigt sind.

Unser Hauptanliegen in dieser Diskussion muss meiner Meinung nach doch sein, vom Kind her zu denken, und zwar vom Lebensanfang an.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Kinder, meine Damen und Herren, sind auf die professionelle Aufmerksamkeit und die Verantwortung von Fachkräften angewiesen, die mit Kindern und in ihren Familien arbeiten und Problemsituationen frühzeitig erkennen können. Zum Schutz des Kindeswohls müssen deshalb verschiedene Akteure an einen Tisch gebracht werden: von Kommunen über Länder, Geburtshilfe, Hebammen, Kinderärzte, Kinderpsychiater bis zur Jugendhilfe, unsere Jugendämter und auch die Kindertagesstätten. Deshalb habe ich in den vergangenen Monaten darauf gedrängt, diese Akteure so miteinander zu vernetzen, dass es in der Verantwortung keine Lücke mehr gibt. Aus der Sicht des Kindes müssen alle Beteiligten abgestimmt zusammenarbeiten. Hierzu diente die von mir im Dezember 2006 einberufene Kinderschutzkonferenz mit allen relevanten Expertenverbänden, u. a. auch dem Kinderschutzbund Niedersachsen und den Kinderschutzzentren in Hannover und Oldenburg. Die zweite Niedersächsische Kinderschutzkonferenz wird im Frühjahr 2007 folgen. Auch den Aufbau von vier Koordinierungszentren Kinderschutz in Niedersachsen nenne ich. Damit, meine Damen und Herren, können wir besser vernetzt helfen.