Dies trifft insbesondere Niedersachsen; denn wir liegen mitten in Europa, verfügen über die Anbindung an die Seehäfen und haben als Transitland - das ist hier gesagt worden - natürlich auch die Güterströme in Ost-West-Richtung zu verkraften.
Die von Ihnen angeführte Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen - BASt - liegt dem MW seit wenigen Tagen vor. Die erste Auswertung hat ergeben, dass einige in dieser Studie fehlende Betrachtungen Bestandteil unseres Pilotprojektes sind. Dieses stellt somit eine sinnvolle Ergänzung dar. Die BASt-Studie selbst entkräftet wiederum Vorbehalte einer erhöhten infrastrukturellen Schädigung sowie Bedenken hinsichtlich des Verkehrsablaufes und der Verkehrssicherheit.
Sie sagen, es gebe immer böse Menschen, die sich nicht an die Gesetze halten. Wir haben ja den Lösungsansatz: maximal 40 t.
- Das ist doch ganz einfach: Dann muss man eben den Einbau von Achslastmessgeräten vorschreiben - genauso, wie in den Lkws schon heute Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut sind. Dann kann bei jeder Kontrolle sofort geschaut werden, welche Last auf welcher Achse liegt, und das Problem ist reduziert.
Wir haben geprüfte Strecken vorgegeben, wir geben Vorgaben technischer Art sowie fahrpersonelle Randbedingungen und lösen damit die Vorbehalte der BASt auf.
Ich will Ihnen kurz die ökonomischen und ökologischen Vorteile dieser Fahrzeuge nennen. Sie haben 50 % mehr Transportvolumen. Es geht ja um das Volumen und gar nicht um die Last. Es werden zwei Gigaliner verwendet. Zwei Gigaliner ersetzen drei herkömmliche Lkw. Damit wird eine Reduzierung der Zahl der Fahrten um 33 % stattfinden. Es ergibt sich also ein um 15 % je Tonnenkilometer verringerter Kraftstoffverbrauch.
Auch darüber muss man diskutieren. Auf das von Herrn Gabriel und Herrn Tiefensee Angesprochene - dass ein großer Motor technisch in der Lage ist, mehr CO2 auszustoßen - kommt es gar nicht an. Vielmehr ist der Ausstoß pro Tonne wichtig. Dieser wird hier deutlich reduziert. Ein geringerer Kraftstoffverbrauch bringt natürlich auch eine Verringerung von Schadstoffen mit sich. Außerdem ge
Ich meine, dass wir diesen Versuch zu Ende führen sollten; denn dafür sind Versuche da. Danach sollten wir ihn gemeinsam bewerten. Bei einer objektiven Bewertung werden Sie feststellen, dass die Vorteile wahrscheinlich die Nachteile überwiegen. Deshalb werden Sie letztendlich zustimmen müssen - auch aus ökologischen Gründen.
Danke schön, Herr Minister. - Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hat Herr Kollege Hagenah für eine Minute das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Möllring, ein Ergebnis ohne wissenschaftliche Begleitung hat natürlich nicht wirklich eine Aussagekraft, die in der anschließenden Bewertung eine Rolle spielen kann. Das ist das Problem dieses niedersächsischen Versuches.
Nun sind Sie nicht Verkehrsminister. Ihre Aussage, die Schiene könne nicht mehr aufnehmen, ist zumindest vom Konzernbeauftragten für Norddeutschland, Herrn Meyer, gestern deutlich bestritten worden. Er hat noch einmal betont, natürlich könne die Schiene mehr aufnehmen, man werde in den nächsten Jahren und auch schon in diesem Jahr entsprechend investieren und sich um weitere Marktanteile bewerben. Insofern kann man mit dieser Argumentation sicherlich nicht die zwangsweise Notwendigkeit zusätzlicher RiesenLkws ableiten.
Nun zu Ihrem Ausweg mit den Achslastmessgeräten: Ich frage mich, warum diese Geräte nicht schon heute in Ihrem Modellversuch eingesetzt sind, um das Ganze auch kostenmäßig abschätzen zu können. Und wie wollen Sie so etwas europaweit durchsetzen? - Denn eine Zulassung von Gigalinern muss ja insgesamt erfolgen. - Vielen Dank.
Ebenfalls nach § 71 Abs. 3 erhält Herr Professor Zielke das Wort, gleichfalls für eine Minute. Bitte schön!
Ich möchte mich zu dem Terminus „wissenschaftliche Begleitung“ äußern. Wie wollen Sie denn etwas wissenschaftlich begleiten, bevor das Experiment durchgeführt worden ist? - Zunächst einmal braucht man doch das Experiment, und erst dann kann man auswerten. Genau so gehen wir vor.
Wir können keine wissenschaftliche Begleitung des Verbrauchs und der Höhe der Einsparungen sowie der Vorteile für das Klima und der CO2-Verminderungen durchführen, bevor wir nicht gemessen haben.
(Enno Hagenah [GRÜNE]: Herr Pro- fessor, wenn man es nicht macht, kann man es auch nicht auswerten!)
Insofern stelle ich fest: Eine wissenschaftliche Begleitung kann auch darin bestehen, dass man hinterher sorgfältig wissenschaftlich auswertet. Und genau das wird geschehen.
Herr Kollege Will, Sie haben noch eine Redezeit von anderthalb Minuten. Sie möchten auch das Wort haben. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, bisher ist festzustellen, dass der linksdrehende Jogurt noch immer sein Ziel erreicht hat auch ohne Gigaliner.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal ausdrücklich auf die Bundestagsdrucksache 16/2965 zurückkommen. Herr Minister, Sie haben eben nicht alles zitiert. Dort heißt es auf die Frage eines FDP-Kollegen:
„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das als Modellversuch deklarierte Vorgehen Niedersachsens rechtswidrig ist.“
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Letztendlich hat die Bundesregierung zugeben müssen, dass wir nach dem Grundgesetz hierfür zuständig sind. Deshalb ist die Äußerung des Ministeriums völlig unbeachtlich. Das, was der Wissenschaftliche Dienst dazu gesagt hat, habe ich Ihnen vorgetragen.
Herr Zielke hat hier völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass eine wissenschaftliche Begleitung sinnvoll erst ist, wenn das Experiment begonnen worden ist. Deshalb wird der Fachbereich Verkehrswesen der Universität Hannover - ich habe im Moment den genauen Terminus dieses Fachbereichs nicht parat - das Projekt begleiten und es wissenschaftlich auswerten. Gegen die Universität Hannover werden Sie sicherlich nichts einwenden.
- Entschuldigen Sie! Die Achsmessgeräte, die Sie angesprochen haben, betreffen einen Versuch mit drei besonders ausgewählten Fahrzeugen und drei besonders geschulten Personen. Diese Personen werden mit Sicherheit keine schwarzen Schafe sein. Wenn der Versuch positiv verläuft, die Universität Hannover, gegen die niemand etwas hat, ihn als positiv und sinnvoll bewertet und das System generell eingeführt wird, wird man EU-rechtlich die Begrenzung einführen müssen, so wie auch die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund von EG-Recht eingeführt worden ist. Diese Technik gibt es heute schon. Aber bei den drei Versuchs
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 41: Zweite Beratung: Humanitäres Bleiberecht nicht aus den Augen verlieren! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3364 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3564