jetzige Eigentümer mit einer Ordnungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde aus dem Jahr 1971 konfrontiert, deren Existenz dem Land als Zwischeneigentümer nicht bekannt war - offensichtlich der Stadt Emden auch nicht, da sie zwischenzeitlich Asylbewerber in diesen Gebäuden untergebracht hatte, also zu Wohnzwecken genutzt hatte. Durch die Ordnungsverfügung wird die Nutzung der vermieteten Dachgeschosswohnungen zu Wohnzwecken untersagt. Mit dem jetzigen Eigentümer wird gegenwärtig über die Möglichkeit einer Rückabwicklung verhandelt.
Sofern für die vorgesehene zukünftige Nutzung einer Immobilie die Bauleitplanung geändert werden muss, wird der Kaufvertrag regelmäßig unter einer entsprechenden Bedingung geschlossen. Die endgültige Rechtswirksamkeit hängt dann davon ab, ob der Käufer/Investor mit den kommunalen Planungsbehörden eine Einigung erzielt.
Im Landkreis Schaumburg hat der LFN eine Restfläche (der Straßenbauverwaltung) im Rahmen einer Auktion veräußert. Erst anschließend wurden Rechte Dritter bekannt, die nicht im Grundbuch eingetragen und dem LFN auch nicht mitgeteilt worden waren. Betroffen ist u. a. ein Amphibienleitsystem, über dessen Fortbestand sich die vor Ort Beteiligten zurzeit abstimmen. Die Gemeinde prüft derzeit, ob sie von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen soll.
In der Drs. 15/3570 wird beschrieben, wie und mit welchen Mitteln der türkische Serienstraftäter Osman Ö. seine Exfreundin u. a. sexuell ausgebeutet hat. Nachdem sie sich unter Mitwirkung ihrer Familie aus dem Milieu befreien konnte, hat Ö. unter Zuhilfenahme einer Pistole und Morddrohungen bis zum heutigen Tage immer wieder versucht, sich sein „Eigentum“ (Angelique C.) zurückzuholen. Obwohl der Sachverhalt eindeutig ist und in der öffentlichen Diskussion breiten Raum eingenommen hat, prüft die Staatsanwaltschaft laut Aussage der Landesregierung vom 8. März 2007 immer noch, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Untersuchungshaft gegeben sind.
1. Ist sie der Auffassung, dass die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Straftaten des Ö. von der hannoverschen Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der immer noch drohenden Gefahren für die Opfer ausreichend konsequent verfolgt worden sind?
2. Was ist erforderlich, damit nicht unter den aus dem Milieu ausstiegswilligen Frauen der Eindruck entstehen kann, dass sie in ähnlich gelagerten Fällen keine Hilfe vom Staat zu erwarten haben?
3. Würde eine schnellere Ermittlungsarbeit, die in diesem Fall schon über drei Wochen dauert, nicht auch abschreckende Wirkungen auf die potenziellen Straftäter ausüben?
Gegenstand der Drucksache 15/3570 sind Presseberichte, wonach der Heranwachsende Osman Ö. seine damalige Freundin u. a. sexuell ausgebeutet habe. Zudem ist dort ein Fall geschildert, in dem er mithilfe von Drohungen und unter Einsatz einer Pistole versucht haben soll, den Aufenthaltsort seiner damaligen Freundin zu erfahren.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte bereits zuvor wegen dieser Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses hat sie nach umfangreichen und sorgfältigen Ermittlungen schon im März dieses Jahres mit einer Anklage gegen Osman Ö. zum Jugendschöffengericht abgeschlossen. In der Anklage werden Osman Ö. u. a. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Freundin zur Last gelegt. In diesem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft sorgfältig geprüft, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorliegen. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ist das nicht der Fall. Insbesondere haben die gerade auch in dieser Hinsicht intensiv geführten staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen keine Anhaltspunkte für ein Fortdauern einer Bedrohungslage durch Osman Ö., auf die ein Haftbefehl gestützt werden könnte, erbracht. Die Staatsanwaltschaft wird, wie in solchen Fällen üblich, die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und im Bedarfsfall reagieren. Zudem hat die Staatsanwaltschaft zur Vermeidung von Unwägbarkeiten die für den Schutz von möglicherweise gefährdeten Zeuginnen und Zeugen zuständige Polizeidienststelle informiert. Diese Stelle ist für die Abwehr von Gefahren verantwortlich, die insbesondere den Opfern von Menschenhandel drohen können. Sie kann und wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit umgehend Maßnahmen zum Schutz der ehemaligen Freundin des
Osman Ö. und eventuell weiterer Zeuginnen ergreifen, wenn dies erforderlich werden sollte. Das Angebot von Zeugenschutzmaßnahmen ist vielfältig. Es reicht von bloßen Beratungen über Hilfestellungen im Einzelfall bis hin zur Verschaffung einer neuen Identität.
Zu 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die Straftaten des Osman Ö. konsequent und mit der gebotenen Gründlichkeit verfolgt hat und auch weiterhin verfolgt. Dabei hat die Staatsanwaltschaft besonders die Interessen und den Schutz der Opfer im Blick. Die ihr möglichen Maßnahmen zum Opferschutz wird sie veranlassen, sofern diese notwendig werden sollten.
Zu 2: Nach Auffassung der Landesregierung ist es erforderlich, aus dem Milieu ausstiegswilligen Frauen Hilfen und Schutz anzubieten. Die Landesregierung setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass Frauen, die aus dem Prostitutionsmilieu aussteigen wollen und mit psychischer und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen werden, konsequenter Schutz angeboten wird. Darüber hinaus kann - falls erforderlich und vom Opfer gewünscht eine psychosoziale Betreuung durch professionelle Opferhilfeeinrichtungen initiiert werden. Durch die intensive Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen im Rahmen von Netzwerken und sogenannten Runden Tischen ist die Vermittlung eines Opfers an diese Organisationen schnell und unbürokratisch möglich. Einzelfallabhängig kommen hierfür in Niedersachsen u. a. die Beratungs- und Interventionseinrichtung BISS, die Stiftung Opferhilfe und der Weiße Ring in Betracht. Auch können die Ermittlungsbehörden die ausstiegswilligen Frauen auf die Möglichkeit der Beantragung einer Schutzanordnung gegen den Störer beim zuständigen Amtsgericht hinweisen. Zudem suchen Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen für Prostituierte, wie z. B. der Verein Phönix, regelmäßig Prostituierte auf dem Straßenstrich und auch in Bordellen auf. Neben allgemeiner Fürsorge beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen Prostituierte, sofern diese den Wunsch äußern, die Prostitution aufgeben zu wollen. Über diese Möglichkeiten informieren Faltblätter der Institutionen, die regelmäßig an Prostituierte verteilt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei- und Justizbehörden werden gezielt darauf geschult, Opfer von Zwangsprostitution zu erkennen. Sie nutzen hierzu seit Jahren die bestehenden umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten im Deliktsbereich „Menschenhandel“. Außerdem werden die niedersächsischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter für die Bearbeitung von Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Menschenhandels kontinuierlich fortgebildet. Das Fortbildungsreferat des Niedersächsischen Justizministeriums führt regelmäßig unter Einbindung der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel (KOBRA) überregionale Informationsveranstaltungen „Menschenhandel“ durch. Die bei diesen Tagungen behandelten Themen beziehen sich auch auf die Betreuung von Zeuginnen. An den Veranstaltungen nehmen Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus ganz Niedersachsen teil.
Zu 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine gründliche, sorgfältige und sachgerechte Ermittlungsarbeit, die zielstrebig betrieben wird, am ehesten zu Ermittlungserfolgen und damit auch zu Anklagen, die potenzielle Straftäter abschrecken können, führt. Hiervon hat sich auch die Staatsanwaltschaft Hannover bei dem in Rede stehenden Verfahren leiten lassen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
2006 hat die Polizei einen Anstieg der Zahl der Getöteten auf niedersächsischen Autobahnen von 10,5 % feststellen müssen, obwohl die passive Sicherheit der Kraftfahrzeuge sich noch weiter verbessert hat. Bei der Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik am 30. Januar 2007 hat Innenminister Schünemann erklärt, dass die Zunahme neben der A 7 südlich von Hannover dem westlichen Bereich der A 2 zuzuordnen sei. Insbesondere auf der A 2 haben sich deutlich mehr Unfälle ereignet, bei denen mehr als eine Person tödlich verletzt worden sind. Der Innenminister betonte, dass „immer die Geschwindigkeit für die Schwere der Unfallfolgen mitursächlich sei“.
Am 14. März 2007 stellte Verkehrsminister Hirche ein Maßnahmenkonzept für den Autobahnabschnitt der A 2 westlich von Hannover vor. Künftig sollen dort in vier Tempolimitzonen ab
gestufte Temporegelungen als zweijähriges Pilotprojekt dafür sorgen, dass in diesem unfallträchtigen Abschnitt eine größere Verkehrssicherheit gewährleistet wird. Von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bis zur Anschlussstelle Bad Eilsen gilt Tempo 120, von Bad Eilsen bis Anschlussstelle Rehren Tempo 100, von Rehren bis Anschlussstelle Bad Nenndorf wieder Tempo 120 und von Bad Nenndorf bis Anschlussstelle Garbsen Tempo 130. Ein generelles Tempolimit und ein Überholverbot für Lkw für den gesamten Streckenabschnitt lehnt der Minister ab.
Der hannoversche Polizeipräsident Klosa hat Anfang des Jahres maximal Tempo 120 auf dem Abschnitt gefordert, die jetzt gefundene Lösung bezeichnet er als „keine ideale“ (rund- blick, 15. März 2007). Auch ein streckenweises Lkw-Überholverbot hält er weiter für nötig. Der Bürgermeister der Gemeinde Auetal hatte sich ebenfalls Anfang des Jahres für Tempo 100 zwischen Bad Nenndorf und Bad Eilsen eingesetzt.
1. Warum wurde erst so spät und nicht in vollem Umfang den bekannten Empfehlungen der Polizei zu Geschwindigkeitsbeschränkungen gefolgt?
2. Warum wurde angesichts der häufigen Beteiligung von Lkw, die in schwere Unfälle verwickelt waren, nicht zugleich der Forderung der Polizei nach einem Überholverbot für Lkw gefolgt?
3. Nach welchen Kriterien will die Landesregierung den Erfolg bzw. die Wirksamkeit der erlassenen Maßnahmen des Pilotversuchs messen und bewerten?
Für die Landesregierung ist die Sicherheit im Straßenverkehr von herausragender Bedeutung. Die Verkehrssicherheitsarbeit zielt darauf ab, insbesondere die Zahl der schweren Verkehrsunfälle zu minimieren.
Die Verkehrsunfallstatistik 2006 zeigt insgesamt eine Tendenz zu weniger Verkehrstoten, weniger Schwerverletzten und weniger Unfällen. Zu diesem Ergebnis hat auch das Zusammenwirken von Polizei- und Verkehrsbehörden einen wichtigen Beitrag geleistet hat.
Im Gegensatz zu dieser insgesamt positiven Entwicklung weisen die für das vergangene Jahr vorliegenden Zahlen für den westlich von Hannover verlaufenden Teil der Autobahn 2 einen deutlichen Anstieg der Unfallzahlen, insbesondere der Unfälle mit Schwerverletzten und Toten, auf. Auch im Vergleich zu den übrigen Autobahnabschnitten im Verantwortungsbereich der Polizeidirektion Han
nover (A 7, A 37 und A 352) ist die A 2 stärker von Unfällen betroffen. Die Anrainergemeinden und die Polizeidirektion Hannover haben sich angesichts dieser Entwicklung für geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen und die Einführung eines Lkw-Überholverbots auf diesem Abschnitt der A 2 eingesetzt.
Die daraufhin erfolgte Analyse und Bewertung des Unfallgeschehens in 2006 bestätigten, dass die Verhältnisse auf dem in Rede stehenden Abschnitt der A 2 eine gegenüber dem Normalmaß erheblich gesteigerte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer begründen. Die Ursachen liegen zum einen in dem sehr hohen Verkehrsaufkommen, zum anderen aber auch - insbesondere westlich der Anschlussstelle (AS) Bad Nenndorf - an den gegebenen topographischen Bedingungen. Im Ergebnis ist eine Geschwindigkeitsreduzierung für den gesamten Streckenabschnitt der A 2 zwischen der AS Bad Nenndorf und der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen auf 120 km/h bzw. für einen Teilbereich auf 100 km/h angeordnet worden.
Im Abschnitt von der Tank- und Rastanlage Garbsen bis nach Bad Nenndorf, mit einem ebenfalls nicht zu vernachlässigenden Unfallgeschehen, wäre ohne eine Regelung zur Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Streckenzug in Fahrtrichtung Dortmund ein isolierter Abschnitt vorhanden. Im Abschnitt davor befindet sich der Autofahrer im Bereich einer Verkehrsbeeinflussungsanlage, im Abschnitt danach in einer Geschwindigkeitsreduzierung durch Beschilderung. Es steht nach Einschätzung der Unfallkommission zu befürchten, dass sich hier auf der relativ kurzen Strecke „freier Fahrt“ ein überproportionales Unfallgeschehen infolge zu hoher gefahrener Geschwindigkeiten und zu großer Geschwindigkeitsunterschiede verfestigt. Mit der Drosselung der Geschwindigkeit auf 130 km/h wird auf eine Kappung der Geschwindigkeitsspitzen und damit, im Sinn eines Geschwindigkeitstrichters, auf eine Verstetigung der Reisegeschwindigkeit abgezielt.
Die als weitergehende Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Harmonisierung des Verkehrsflusses vonseiten der Polizei ursprünglich geforderte Einrichtung von streckenbezogenen Lkw-Überholverboten auf dem o. g. Abschnitt der Autobahn 2 ist, in Übereinstimmung aller Beteiligten, zurückgestellt worden. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass bereits die vorstehend geschilderten Maßnahmen zu einer deutlichen Senkung der Unfallzahlen führen werden.
Insbesondere wird mit der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf eine Reduzierung des Geschwindigkeitsunterschieds zwischen dem überholenden Verkehr und dem Lkw-Verkehr abgezielt. Unabhängig davon wird noch im laufenden Jahr mit einer Projektarbeit zur Untersuchung eines streckenbezogenen Lkw-Überholverbotes begonnen, die von der Technischen Universität Wolfenbüttel begleitet wird.
Zu 1: Die Maßnahmen sind nach der erforderlichen inhaltlichen Analyse zügig und in zeitlicher Nähe zu den Auswertungen des Unfallgeschehens aus dem Jahr 2006 erfolgt. Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben der StVO sind die geeigneten und an der Situation orientierten geschwindigkeitsregelnden Maßnahmen angeordnet worden.
Zu 2: Das als weitergehende Maßnahme geforderte Überholverbot für Lkw kann nur dann angeordnet werden, wenn dieses tatsächlich geeignet und aufgrund zwingender Umstände geboten ist. Da die hohen Differenzgeschwindigkeiten auf den Fahrstreifen offenbar eine der wesentlichen Unfallursachen darstellen, ist davon auszugehen, dass die damit im Zusammenhang stehenden Beteiligungen überholender Lkw zurückgehen werden. Die Maßnahme ist mit der Polizei abgestimmt.
Zu 3: Ein entscheidendes Kriterium ist die Entwicklung der Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden, neben einer Bewertung der Unfälle mit Leichtverletzten und der Gesamtunfälle. Es wird sowohl eine ganzheitliche Analyse der Unfalllage auf der A 2 als auch eine spezielle auf die neu geregelten Strecken ausgerichtete Betrachtung erfolgen. Die Verkehrsunfallentwicklung wird dazu monatlich im Dreijahresvergleich analysiert. Darüber hinaus wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung verstärkt werden.
Privatisierung der Dienstleistungen bei der Polizei - Land spart nun auch bei der Sicherheit in Dienststellen!
rung die Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung in Niedersachsen beschlossen, weil sie der Auffassung ist, dass hier deutliche Einsparpotenziale liegen. Unter anderem sollen die Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung, Wartung und Inspektion technischer Anlagen, aber auch Pförtner- und Gebäudesicherheitsdienste auch für die Polizei privatisiert und Fahrdienste mit Standort Hannover zentralisiert werden. Dabei ist zunächst eine regionale Erprobung in Braunschweig ab Juli 2007 vorgesehen. Das z. B. für Hausmeisterdienste eingesetzte Personal soll zunächst mit dem Personalkostenbudget zum Staatlichen Baumanagement (SBM) wechseln, erledigt seine Aufgaben dort ressort- und liegenschaftsübergreifend und soll längerfristig abgebaut werden. Schon jetzt regt sich Kritik aus der Polizei, weil befürchtet wird, dass nicht nur ein Qualitäts-, sondern auch ein Sicherheitsverlust in den Polizeidienststellen eintreten wird. Durch die Vergabe der Arbeiten in den Dienststellen an Fremdfirmen entstehen auch zusätzliche Aufgaben für die Polizeibeamten vor Ort; denn diese müssen die Mitarbeiter der Fremdfirmen bei der Durchführung ihrer Arbeiten wegen der Sicherheit beaufsichtigen.