Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Die einzelfallbezogene Zuschlagsregelung wird in 2009 auf der Grundlage der gesammelten Erfahrung und der Mittelsituation evaluiert und, soweit erforderlich, angepasst.

Zu 2: In einem Land wie Niedersachsen, immerhin das zweitgrößte Flächenland in Deutschland, kann es kein „Entweder-Oder“ zwischen Metropolregionen und ländlichem Raum geben, keine alleinige Konzentration auf Wachstumskerne oder strukturschwache Gebiete. In einem Land wie Niedersachsen, dessen Facettenreichtum und damit verbundene Heterogenität sein Markenzeichen sind, kann es immer nur ein „Und“ geben. Dies gilt ohne Einschränkung auch für die Konvergenzregion Lüneburg. Innerhalb der einzelnen Förderbereiche werden die EU-Mittel deshalb gezielt zur Finanzierung der jeweiligen zentralen Programme und Projekte eingesetzt. Dabei wird die Förderung zukünftig an der Qualität der Anträge und an dem zu erwartenden Beitrag der einzelnen Projekte zu den Zielen der Programme ausgerichtet.

Ein entsprechendes System von bewertungsrelevanten Indikatoren („Qualitätskriterien“) wird derzeit für jede einzelne Förderrichtlinie entwickelt. Diese Qualitätskriterien werden dann richtlinienspezifisch gewichtet und mit einem Punktwert versehen. Letztlich werden dann jene Projekte gefördert, welche den höchsten Punktwert im Antragsverfahren erhalten. Dabei wird die Landesregierung darauf achten, dieses System so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.

Zu 3: Eine unabhängige Evaluation der EU-Programme ist von jeher verbindlich durch die entsprechenden EU-Verordnungen vorgeschrieben. Aktuell bewerten sowohl die Fortschreibung der Halbzeitevaluierung des EU-Programms aus dem Jahr 2005 als auch die Ex-Ante-Evaluationen zur Förderperiode 2007 bis 2013 die niedersächsische EU-Förderung insgesamt positiv. Diese Bewertung gilt insbesondere für die Neuausrichtung der Programme ab dem Jahr 2003. Alle hier genannten Evaluationen der niedersächsischen Programme zur EU-Förderung sind im Internet des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unter der Rubrik „Europäische Wirtschaftsund Arbeitsmarktförderung“ veröffentlicht.

Für die Förderperiode 2007 bis 2013 ist ebenfalls eine begleitende Evaluation verbindlich vorgesehen. Die entsprechende europaweite Ausschreibung ist abgeschlossen. Sobald die Vergabe rechtskräftig geworden ist, werden dann die Vorarbeiten für die künftige Evaluierung beginnen. Erste Sonderuntersuchungen sind für 2009 vorgesehen.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 8 des Abg. Hermann Dinkla (CDU)

„Dichtung und Wahrheit“ im SPD-Wahlprogrammentwurf?

Am 30. Juni 2007 hat der SPD-Landesverband auf einer Landesdelegiertenversammlung in Hannover den Entwurf eines Wahlprogramms zur Landtagswahl 2008 vorgestellt.

Der Entwurf enthält in einem einleitenden Kapitel folgende Aussage über die derzeitige wirtschaftliche Situation Niedersachsens: „Mitten im wirtschaftlichen Aufschwung haben wir die geringste wirtschaftliche Wachstumsrate im Bund, unterdurchschnittliche Gewerbe- und Patentanmeldungen sowie die niedrigsten Löhne.“

Diese Situationsbeschreibung steht im Widerspruch zu aktuellen Erhebungen und Studien. So kommt etwa die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft in ihrem jüngsten Bundesländerranking, das sie im Auftrag der Wirtschaftswoche gemeinsam mit IW Consult aus Köln erstellt hat, zu einer gänzlich anderen Einschätzung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie die Situationsbeschreibung, die der Entwurf des SPD-Wahlprogramms vornimmt?

2. Wie haben sich die entsprechenden wirtschaftlichen Rahmendaten seit 2003 tatsächlich entwickelt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagefähigkeit eines Wahlprogramms, das schon im Eingangskapitel offenbar unvollständige oder grob verzerrende Situationsdarstellungen enthält?

Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung hat dazu geführt, dass sich das Land seit dem Regierungswechsel wieder auf Wachstumskurs befindet. Seit 2003 hat das Wachstum der niedersächsischen Wirtschaft von Jahr zu Jahr zugelegt. Im Bundesländerranking, das die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und die Wirtschaftswoche zusammen mit dem Institut der deutschen Wirtschaft aufgestellt haben, liegt Niedersachsen bei der Entwicklung der Wirtschaftskraft zwischen 2004 und 2006 auf Platz 2 hinter Baden-Württemberg. Laut der Studie hat Niedersachsen unter allen Bundesländern - gemessen am Personal im öffentlichen Dienst - die niedrigste Bürokratiedichte. 66 % der befragten Unternehmen haben mit der Bürokratie in Niedersachsen kein Problem - Platz 1 in Deutschland!

Alle Branchen des niedersächsischen verarbeitenden Gewerbes konnten auf ein erfolgreiches Jahr 2006 zurückblicken. Der Inlandsabsatz wuchs um 5,5 %, ausländische Abnehmer bezogen rund 10 % mehr Erzeugnisse von niedersächsischen Herstellern. Die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe sind zuletzt (Stand April) noch einmal um 17 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2003 legten die Ausfuhren um 31 % zu und spiegeln damit die gewachsene Internationalität der niedersächsischen Wirtschaft wider. Nachdem das Jahr 2005 erstmals Ausfuhren im Wert von mehr als 60 Milliarden Euro bescherte, stiegen die Warenexporte 2006 nochmals um 11,3 % auf einen neuen Rekordwert von 67,1 Milliarden Euro.

Die hohe wirtschaftliche Dynamik hat sich auch auf den Arbeitsmarkt übertragen. Die Zahl der Arbeitslosen liegt aktuell um 67 000 Personen oder 17 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, sank von 8,8 % im Mai auf 8,5 % im Juni 2007. Vor einem Jahr lag sie noch bei 10,2 %. Gleichzeitig sind binnen eines Jahres 43 000 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Das bedeutet 43 000 mehr Menschen in stabilen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein, diese Beschreibung ist ein Zerrbild der Wirklichkeit.

Zu 2: Als die Wirtschaft in Deutschland 2003 (- 0,2 %) insgesamt schrumpfte, legte Niedersachsen beim Bruttoinlandsprodukt um 0,4 % zu. In den Jahren 2004 und 2005 verfestigte sich in Niedersachsen die positive Entwicklung mit 0,9 % bzw. 1,8 %. Im Jahr 2006 wurde mit 2,6 % das stärkste Wachstum seit dem Jahr 2000 gemessen bzw. das zweitstärkste Wirtschaftswachstum seit der Wiedervereinigung verzeichnet. Im Bundesländerranking, das die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und die Wirtschaftswoche zusammen mit dem Institut der deutschen Wirtschaft aufgestellt haben, liegt Niedersachsen bei der Entwicklung der Wirtschaftskraft zwischen 2004 und 2006 auf Platz 2 hinter Baden-Württemberg. Das wichtigste Stimmungsbarometer im Land, der Konjunkturklimaindex der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, befindet sich auf Rekordniveau und verspricht eine noch weiter zunehmende wirtschaftliche Dynamik.

Die Zahl der Gewerbeanmeldungen erreichte in Niedersachsen im Jahr 2002 mit 62 032 Anmeldungen den niedrigsten Stand seit 1996. In den Jahren 2003 (72 099), 2004 (84 472), 2005 (77 461) und 2006 (76 736) lag die Zahl der Gewerbeanmeldungen auf deutlich höherem Niveau und blieb auch - nach den aktuell vorliegenden Zahlen - bis April 2007 auf anhaltend hohem Niveau. Nach einer Untersuchung der Creditreform Wirtschaftsforschung steht Niedersachsen im ersten Halbjahr 2007 bei den Handelsregisterneueintragungen je 10 000 Unternehmen unter den Flächenländern auf Platz 1. Beim Saldo aus Neueintragungen und Löschungen liegt Niedersachsen auf Platz 3.

In der Patentstatistik steht Niedersachsen seit vielen Jahren auf Platz 5 im Bundesländerranking (2003: 2 983 Anmeldungen, 2004: 2.813 Anmel- dungen, 2005: 2 738 Anmeldungen, 2006: 2 603 Anmeldungen). Die Patentstatistik ist aber nicht unbedingt aussagekräftig hinsichtlich der Innovationskraft eines Bundeslandes: Die hohen Anmeldezahlen großer Unternehmen verzerren das Bild.

Tarifvertragliche Regelungen bestimmen gegenwärtig die Lohnfindung von rund drei Vierteln sämtlicher abhängigen Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Dies gilt auch für nicht gewerkschaftlich orientierte Arbeitnehmer. Damit tragen die Tarifparteien im wesentlichen Verantwortung für die Lohnhöhe - auch in Niedersachsen.

Zu 3: Die Bewertung von Wahlprogrammen und deren Detailaussagen muss den politischen Parteien und den Wählerinnen und Wählern überlassen bleiben. Bei Analysen sollte der Wahrheitsgehalt der zentrale Maßstab sein.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 9 des Abg. Klaus-Peter Bachmann (SPD)

Wer finanzierte in der Vergangenheit und wer finanziert in der Zukunft die Hubschrauberlandeplätze an den Krankenhäusern und Kliniken in Niedersachsen?

Mit Antwort vom 30. Juni 2007 (Drs. 15/3852) auf meine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung: „Soll die Stadt Braunschweig den Hubschrauberlandeplatz am Städtischen Klinikum - Abteilung Salzdahlumer Straße - allein finanzieren?“ führte die Staatssekretärin des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit aus, dass Hubschrauberlandeplätze zu den Einrichtungen des Rettungsdienstes und daher nicht unmittelbar zur stationären Krankenversorgung gehören. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 Nr. 1 KHG sei daher ein Hubschrauberlandeplatz nicht nach § 9 KHG förderungsfähig. Krankenhausträger hätten daher nur die Möglichkeit, die Errichtung, den Um- und Ausbau oder die Verlegung etc. von Hubschrauberlandeplätzen aus Eigenmitteln zu finanzieren.

Da die Luftrettung (gemäß NRettDG) ohne Hubschrauberlandeplätze an Kliniken und Krankenhäusern nicht funktionieren würde und insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Zuständigkeit des Landes für die Luftrettung frage ich die Landesregierung:

1. An welchen Kliniken bzw. Krankenhäusern im Land Niedersachsen bestehen Hubschrauberlandeplätze im Rahmen der Luftrettung, und wo stehen in nächster Zeit bauliche Veränderungen bzw. Neuerrichtungen an?

2. Welche Hubschrauberlandeplätze wurden davon in der Vergangenheit mit Finanzhilfe des Landes Niedersachsen errichtet bzw. bezuschusst, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel gegebenenfalls gezahlt?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Krankenhausträger mit der Finanzierung zukünftig allein zu lassen (Finanzierung nur aus Eigen- mitteln), oder werden im Rahmen des Rettungsdienstes (Luftrettung) hierfür zukünftig Fördermittel des Landes zur Verfügung gestellt?

Das Land ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 NRettDG Träger der Luftrettung. Zur Sicherstellung der schnellen medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Luftrettung werden in Niedersachsen fünf Rettungstransporthubschrauber und ein Intensivtransporthubschrauber vorgehalten. Die Rettungstransporthubschrauber sind ausnahmslos an Kliniken stationiert, der Intensivtransporthubschrauber am Flughafen Hannover-Langenhagen.

Um eine optimale medizinische Hilfe zu gewährleisten, sind die Besatzungen der Rettungstransporthubschrauber gehalten, einen Erkrankten oder Verletzten in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zu transportieren. Hierfür bedarf es keines genehmigten Landeplatzes an der Zielklinik. Gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG sind eine Landung und ein Wiederstart auch außerhalb von genehmigten Landeplätzen zulässig, wenn dies bei Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich ist. Bei Einsätzen von Rettungstransporthubschraubern und Intensivtransporthubschraubern ist regelmäßig davon auszugehen, dass es sich bei Landungen und Wiederstarts um entsprechende dringende Hilfeleistungen handelt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Stationierungsorte für die Rettungstransporthubschrauber der Luftrettung sind:

- Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch,

- Städtisches Klinikum Wolfenbüttel,

- Kliniken Uelzen und Bad Bevensen GmbH, Uelzen,

- Uni-Klinikum Göttingen,

- Medizinische Hochschule Hannover.

Konkrete Erkenntnisse über bauliche Veränderungen bzw. Neuerrichtungen liegen zu diesen nicht vor.

Zu 2: Das Land hat sich in der Vergangenheit bei der Errichtung und dem Ausbau von Hubschrauberlandeplätzen an Kliniken beteiligt, an denen ein Rettungstransporthubschrauber stationiert ist. Aus Fördermitteln des Rettungswesens sind darüber hinaus keine Infrastrukturmaßnahmen für die Luftrettung an Krankenhäusern finanziert worden, die nicht Standort eines Rettungstransporthubschraubers sind.

Zu 3: Die Finanzierung des Rettungsdienstes (Luft- rettung) ist ein geschlossenes System, das sich über die Erstattungen für medizinische Behandlungs- und Transportleistungen durch die Kostenträger refinanziert. Hiervon abzugrenzen ist die Errichtung von Landeplätzen. Die Errichtung von Landeplätzen gehört zu den freiwilligen Infrastrukturmaßnahmen eines Krankenhauses, die diese über die Behandlungskostenerstattung amortisieren. Eine zusätzliche Finanzierung aus Fördermitteln des Landes im Rahmen des Rettungsdienstes ist nicht vorgesehen.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 10 der Abg. Jörg Bode und Christian Dürr (FDP)

Plant die Landesregierung, Umwelt-Bingo und Prämiensparen zu verbieten?