Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 16 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

Innenminister macht Kurztrip ins Krisengebiet

Am 19. Juni 2007 brach der Niedersächsische Innenminister zu einer viertägigen Reise ins östliche Mittelmeer auf, um die Fregatten „Niedersachsen“ und „Schleswig-Holstein“ zu besuchen, die sich dort im UN-Einsatz befinden. Das Besuchsprogramm sieht zusätzlich auch ein Gespräch mit dem Kommandeur des Einsatzkontingents und auf Zypern mit zypriotischen Regierungsmitgliedern und dem deutschen

Botschafter vor. Der Besuch auf der Fregatte „Niedersachsen“ im östlichen Mittelmeer wurde mit dem „Ausdruck der besonderen Verbundenheit zu dem Schiff“ begründet. Bereits mehrfach hatte die Landesregierung diese Verbundenheit zum Ausdruck gebracht. So traf sich das Kabinett im Mai des vergangenen Jahres an Bord des Schiffes in Wilhelmshaven zu einer Sitzung, und Innenminister Schünemann verabschiedete am 20. Februar 2007 die Fregatte ins Mittelmeer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Nutzen verspricht sich die Landesregierung von dieser Reise, und in welcher Höhe sind Kosten damit verbunden, die von wem getragen werden?

2. Welche außen- und verteidigungspolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung, die es erfordern, dass ein Landesinnenminister eine solche Reise absolviert und mit zypriotischen Regierungsvertretern spricht?

3. Erschiene es der Landesregierung nicht sinnvoller und vor allem kostengünstiger, wenn der Innenminister die Fregatte „Niedersachsen“ nach Beendigung des Einsatzes im östlichen Mittelmeer am 28. Juli bei ihrer Rückkehr in Wilhelmshaven begrüßen würde?

Das Land Niedersachsen unterhält eine Patenschaft zu der Fregatte „Niedersachsen“ seit deren Indienststellung am 15. Oktober 1982. Die Zuständigkeit für die Durchführung und Pflege dieser Patenschaft des Landes obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als dem für die zivil-militärische Zusammenarbeit verantwortlichen Ministerium. Die nahezu 25-jährige Verbindung ist gekennzeichnet durch einen intensiv gelebten Kontakt der Besatzung mit unserem Bundesland. Hier sind beispielhaft die regelmäßigen Besuche von Besatzungsabordnungen bei den Landesfesten „Tag der Niedersachsen“, im Niedersächsischen Landtag, in niedersächsischen Städten und von kulturellen Einrichtungen in Niedersachsen zu erwähnen. Dieses partnerschaftliche Miteinander und die guten Beziehungen sollen auch für die Zukunft erhalten und vertieft werden. Das Land will damit deutlich seine Verbundenheit für sein Patenschiff zum Ausdruck bringen.

Mein Besuch auf der Fregatte während des Einsatzes vor der Küste des Libanon vom 19. bis 22. Juni 2007 erfolgte auf wiederholte Einladung des derzeitigen Kommandanten des Schiffes, Herrn Fregattenkapitän Müller-Meinhard. Ich bin dieser Einladung gerne nachgekommen, um der Besatzung deutlich zu machen, dass auch die Niedersächsische Landesregierung bei diesen

friedenserhaltenden Einsätzen hinter ihren Soldaten steht und damit diesen Einsatz entsprechend würdigt. Unter diesem Aspekt war im Übrigen auch mein Besuch bei den Soldaten der 1. PanzerDivision im Kosovo im Jahr 2005 zu sehen.

Bei meinem jetzigen Besuch der Fregatte „Niedersachsen“, die ein wichtiger Teil des Einsatzverbandes UNIFIL im östlichen Mittelmeer zur Überwachung des Waffenstillstandes im Libanon ist, konnte ich mir durch die Gespräche mit der Führung und mit der Besatzung des Schiffes einen Einblick in die Hintergründe und Verfahren der Friedensmission verschaffen. Hierbei war festzustellen, dass die Soldaten hoch motiviert und engagiert dem UN-Auftrag gemäß handeln und sie allein schon durch ihre Präsenz zur Festigung der Stabilität in diesem Spannungsgebiet beigetragen haben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Hierzu verweise ich zunächst auf meine Vorbemerkungen. Der Programmablauf für meinen Besuch wurde durch den Kommandanten der Fregatte zusammen mit dem deutschen Verbindungskommando in Limassol (Zypern) und in enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Botschafter ausgearbeitet. Ich halte es im Übrigen für selbstverständlich, dass im Rahmen eines derartigen Besuches mit den politisch Verantwortlichen im Gastland Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht werden, die gemeinsame Interessenlagen berühren.

An Kosten ist für die Reise, bei der mich mein Pressesprecher und der für militärische Angelegenheiten in meinem Ministerium zuständige Referatsleiter begleitet haben, ein Betrag in Höhe von 2 375,85 Euro für den Hin- und Rückflug entstanden. Als Dank für die Einladung habe ich mich veranlasst gesehen, eine Abordnung der Fregatte zu einem Abendessen einzuladen. Hierfür sind Kosten in Höhe von 507,77 Euro angefallen. Weitere Kosten sind nicht entstanden. Die ebenfalls meiner Delegation angehörenden zwei Redakteure von niedersächsischen Tageszeitungen sind auf eigene Kosten mitgereist.

Zu 2: Bei meinen Gesprächen mit dem Innenminister und dem Staatssekretär des Justizministeriums von Zypern sowie dem deutschen Botschafter wurden Fragen der Innenpolitik angesprochen. Im Vordergrund standen hierbei die Probleme des

Landes, vornehmlich die illegale Einwanderung von Staatsangehörigen verschiedener Nationen, vor allem aber aus dem Nahen Osten, die aus dem nördlichen Teil der Insel über die von der UN bewachte grüne Linie in den griechischen Teil des Staates gelangen. Nach der vollständigen Anwendung des Schengener Abkommens durch Zypern können die Probleme im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten verstärkt betreffen. Allein die Tatsache, dass sich jeder zehnte Bewohner im griechischen Teil des Inselstaates illegal aufhalten soll, verdeutlicht diese Situation.

Zu 3: Eine Begrüßung der Fregatte „Niedersachsen“ bei der Rückkehr aus dem UNIFIL-Einsatz am 28. Juli in Wilhelmshaven durch das Land kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil auf ausdrücklichen Wunsch des Kommandanten der Fregatte die Angehörigen der Soldaten, die dann über fünf Monate im Einsatz waren, den Vorrang haben sollen.

Anlage 16

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 17 des Abg. Volker Brockmann (SPD)

Vollstreckung von Rundfunkgebühren durch kommunale Vollstreckungsstellen

Seit dem 20. September 2001 wird per Landesverordnung die Höhe der Gebührenerstattung für Vollstreckungsverfahren, die durch kommunale Vollstreckungsstellen für die GEZ durchgeführt werden, unverändert geregelt.

Mittlerweile klagen viele Kommunen und Landkreise über bei Weitem nicht mehr kostendeckende Erstattungen durch die GEZ.

Zusätzlich werden vermehrt Befürchtungen geäußert, dass nach ungelösten, aber abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verfahren die GEZ private Inkassounternehmen einschalten würde.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die pauschalen Erstattungsbeträge pro Fall in Niedersachsen und im Vergleich dazu in allen anderen Bundesländern?

2. Wie nehmen die kommunalen Spitzenverbände zu dieser Problematik Stellung?

3. Hält die Landesregierung den für Niedersachsen geltenden pauschalen Erstattungsbetrag für ausreichend, und, falls nicht, was gedenkt sie auch angesichts der Befürchtungen

um die Einschaltung privater Inkassounternehmen durch die GEZ zu tun?

Die Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Festsetzung des Erstattungsbetrages für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren richtet sich nach den jeweils geltenden Vollstreckungskostenverordnungen der Länder. In der nachfolgenden Übersicht sind die Erstattungsbeträge, die in Niedersachsen und den anderen Bundesländern gelten, aufgeführt, soweit sie in der Kürze der Zeit und ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand ermittelt werden konnten.

Bundesland Betrag (in Euro) Besonderheiten

Niedersachsen 20,50

Hamburg 20,45

Schleswig-Holstein 20,45

MecklenburgVorpommern 8,69

NordrheinWestfalen 23,00 Hinzu kommt nach der Vollstreckung eine Kostenberechnung der Gemeinden i. H. v. 35 Euro bis 50 Euro.

Rheinland-Pfalz 12,78

Bayern Keine pauschale Kostenerstattung. Einziehung durch Gerichtsvollzieher.

Thüringen 20 DM Noch keine Umstellung in EuroWährung erfolgt.

Hessen 10 v. H. des zu erhebenden Betrages.

Berlin 20 Einziehung durch den Außendienst der Finanzämter. Sollte dies erfolglos sein, wird der Innendienst der Finanzämter tätig. Dann fallen zusätzlich 20 Euro an und ggfs. Portokosten.

Brandenburg vergleichbar Berlin.

Bremen 12,27

Sachsen Keine pauschale Kostenerstattung. Einziehung durch Gerichtsvollzieher.

Zu 2: Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine Anpassung des mit der VO über die Zwangsbeitreibung rückständiger Rundfunkgebühren vom 14. Juni 1990 (Nds. GVBl. S. 193), zuletzt geändert durch Artikel 1 der VO vom 14. September 2001 (Nds. GVBl. S. 604), festgesetzten Erstattungsbetrages von 20,50 Euro an die gestiegenen, tatsächlichen Personalkosten der Gemeinden.

zu 3: Rundfunkgebühren sind öffentlich-rechtliche Geldforderungen. Für die Vollstreckung der Be

scheide über rückständige Rundfunkgebühren sind die Gemeinden zuständig gemäß § 7 Abs. 3 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) vom 2. Juni 1982 (Nds. GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 394) i. V. m. § 7 Abs. 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 31. August 1991 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Staatsvertrages vom 31. Juli/10. Oktober 2006 (Nds. GVBl. 2007 S. 54). Einer Einschaltung privater Inkassounternehmen im Rahmen öffentlichrechtlicher Vollstreckungsaufgaben stünden verfassungs-, verwaltungs- und datenschutzrechtliche Bedenken entgegen. Die Landesregierung beabsichtigt, im Zuge der Verwaltungsreform die Verordnung über die Zwangsbeitreibung rückständiger Rundfunkgebühren mit verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Verordnungen aus dem Bereich des MI zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang wird erörtert werden, ob der pauschale Erstattungsbetrag zu erhöhen ist.