Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

scheide über rückständige Rundfunkgebühren sind die Gemeinden zuständig gemäß § 7 Abs. 3 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) vom 2. Juni 1982 (Nds. GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 394) i. V. m. § 7 Abs. 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 31. August 1991 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Staatsvertrages vom 31. Juli/10. Oktober 2006 (Nds. GVBl. 2007 S. 54). Einer Einschaltung privater Inkassounternehmen im Rahmen öffentlichrechtlicher Vollstreckungsaufgaben stünden verfassungs-, verwaltungs- und datenschutzrechtliche Bedenken entgegen. Die Landesregierung beabsichtigt, im Zuge der Verwaltungsreform die Verordnung über die Zwangsbeitreibung rückständiger Rundfunkgebühren mit verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Verordnungen aus dem Bereich des MI zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang wird erörtert werden, ob der pauschale Erstattungsbetrag zu erhöhen ist.

Anlage 17

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 18 der Abg. Heiner Bartling und Volker Brockmann (SPD)

Täuschungsmanöver von Kali und Salz oder stillschweigende Duldung durch untätigen Umweltminister?

Seit Oktober 2006 häufen sich in den Medien alarmierende Meldungen über die Kali und Salz GmbH und die Planung einer 60 km langen Pipeline von ihrem Werk in Neuhof bei Fulda nach Philippstal. Über diese Pipeline sollen zusätzlich 700 000 m³ Salzlauge (Haldenabwäs- ser) in die Werra geleitet werden und somit auch die Weser hinabfließen. Eine weitere erhöhte Salzfracht würde den Zustand beider Gewässer wieder deutlich verschlechtern. In einem Interview am 20. Juni 2007 bei Radio Aktiv äußert sich Umweltminister Sander ausführlich zu dem Vorhaben. Er kündigt an, dass im Juli zu der „Salzpipeline“ ein Antrag von Kali und Salz erwartet wird und dass der Kontakt zu seinem hessischen Kollegen in der Angelegenheit sehr eng sei. Zudem sei das Thema bei jedem persönlichen Treffen und bei jedem Telefonat immer ein wichtiger Gesprächsgegenstand. Erst letzte Woche habe er mit dem hessischen Ministerkollegen über die ökologische Durchgängigkeit des Flusssystems gesprochen.

In der Deister-Weser-Zeitung vom 1. Juni 2007 ist zu lesen: „Umweltminister ziehen an einem Strang“. Gemeint sind hier die Umweltminister aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Hans-Heinrich Sander und Eckhard Uhlenberg,

die sich laut Presse darin einig sind, dass Weser und Werra bis 2015 für Fische wieder durchgängig sein sollen. Die Versalzung der Weser war bei der Bereisung der Mittelweser laut Berichterstattung hier jedoch kein Thema.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie konnte es dazu kommen, dass dem Niedersächsischen Umweltminister, der laut Interview einen ständigen Austausch mit seinem hessischen Ministerkollegen in der Sache führt, nicht bekannt war, dass bereits seit Pfingsten 2007 täglich bis zu 100 Tanklastzüge die Laugenabwässer von Kali und Salz abtransportieren und direkt in die Werra einleiten und somit die Menschen an der Werra und Weser hinters Licht geführt werden, da sie glauben, dies sei erst mit einer neuen Genehmigung möglich, gegen die gerade vehement protestiert wird?

2. Der Niedersächsische Umweltminister erklärt im Interview am 20. Juni, dass Niedersachsen erst nach Prüfung des Sachverhalts und der Sondergenehmigung reagieren wird. Bis zu diesem Zeitpunkt gelangen von Niedersachsen geduldet täglich etwa 2 000 m³ Salzlauge in das Flusssystem. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung nun vor, um den von Kali und Salz angegebenen Sachverhalt einzuschätzen, dass eine Sondergenehmigung vorliegen würde, die sich auf den Ausnahmetatbestand eines Notfalls bezieht, und um was für einen Notfall soll es sich hier dann konkret handeln, von dem die Anrainerländer offensichtlich auch nicht in Kenntnis gesetzt worden sind?

3. Der Niedersächsische Umweltminister erklärt im Interview weiterhin, dass es politisches Ziel sei, Kali und Salz klarzumachen, dass eine Salzerhöhung mit allen Anrainern nicht infrage kommt. Das Ziel sei: Nicht mehr Salz als 2 500 mg. Angestrebt sei eine Senkung pro Liter. Was genau meint der Umweltminister mit diesen Angaben, und worauf nimmt er hierbei konkret Bezug?

Der Firma K+S Kali GmbH wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom Regierungspräsidium Kassel zur Erweiterung der Halde in Neuhof-Ellers von April 2003 aufgegeben, eine ordnungsgemäße Beseitigung der Haldenwässer bei möglichen kurzfristig auftretenden Entsorgungsengpässen sicherzustellen. Im Rahmen dieses Verfahrens zur Haldenerweiterung Neuhof-Ellers wurde der Firma vorgegeben, die am Werk Neuhof-Ellers im Falle eines Entsorgungsengpasses auftretenden überschüssigen Haldenabwässer in die Salzlaststeuerung des Werkes Werra einzuleiten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierbei sind die am Werk Werra geltenden, genehmigten Grenzwerte der Einleiteerlaubnis einzuhalten, d. h. die Einleitung aus dem Werk Neuhof-Ellers geht zulasten des Werks Werra. Der Firma K+S Kali GmbH wurde

weiter aufgegeben, die hierfür erforderliche Anpassung der Einleiteerlaubnis des Werkes Werra zu veranlassen.

Dem wurde mit der Beantragung der Einleitungserlaubnis von 2003 am Werk Werra entsprochen. Die Einleitung der Haldenwässer aus dem Werk Neuhof-Ellers, das bei Entsorgungsengpässen zum Werk Werra transportiert und über die Salzlaststeuerung des Werkes Werra entsorgt wird, wurde mit beantragt und mit Erlaubnisbescheid vom 26. November 2003 genehmigt.

Sofern ein Entsorgungsengpass, z. B. wie jetzt durch lang anhaltende Regenfälle verursacht, am Werk Neuhof-Ellers eintritt, ist dieser, wie jetzt auch geschehen, gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel anzuzeigen. Die überschüssigen Haldenwässer werden per Tanklastzug zum Werk Werra transportiert und der Salzlaststeuerung des Werkes Werra zugeführt und hieraus aufgeteilt vergleichmäßigt in die Werra eingeleitet bzw. im Plattendolomit versenkt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Transport der Haldenwässer bei kurzfristig auftretenden Entsorgungsengpässen am Standort Neuhof-Ellers zum Werk Werra und die Entsorgung über die Salzlaststeuerung des Werkes Werra sind mit der Einleiteerlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel vom 26. November 2003 am Werk Werra genehmigt. Der aktuelle Entsorgungsengpass ist durch die anhaltenden starken Regenfälle eingetreten.

Zu 2: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu 3: Die Landesregierung nimmt die Verpflichtung zur Reduzierung der Salzbelastung der Werra und Weser sehr ernst. Dem Verbesserungsgebot der EG-WRRL folgend, wird die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und insbesondere im Rahmen des Vorsitzes der Flussgebietsgemeinschaft Weser alles daran setzen, dass die Umweltbelastung, damit auch die Salzfracht, von Werra und Weser grundsätzlich geringer wird.

Aktuell wirkt die Landesregierung in persönlichen Gesprächen mit den Anrainerländern, mit der Firma K+S Kali GmbH sowie in den Beratungen der FGG Weser darauf hin. Hierbei wurde der Firma K+S Kali GmbH mehrfach deutlich gemacht, dass die Umweltminister der Weseranrainerländer einig

sind und sich für eine Senkung des Chloridgrenzwertes am Pegel Gerstungen, spätestens nach Ende des jetzigen Genehmigungszeitraumes im November 2012, einsetzen werden.

Entsprechend der Bewirtschaftungszyklen gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie sind Strategien für die Reduzierung zu entwickeln. Im Hinblick auf die Maßnahmenplanung und Umweltzielbestimmung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie gilt es, unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit sowie von ökologischen, ökonomischen und sozioökonomischen Gesichtspunkten, Maßnahmen zu identifizieren, die zu einer weiteren schrittweisen Verringerung auch bei der vergleichmäßigten Salzbelastung führen können.

Anlage 18

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 19 der Abg. Volker Brockmann und Heiner Bartling (SPD)

Werra-Weser-Versalzung: Lässt sich der Niedersächsische Umweltminister von Kollegen und Kali und Salz für dumm verkaufen?

Seit Oktober 2006 häufen sich in den Medien alarmierende Meldungen über die Kali und Salz GmbH und die Planung einer 60 km langen Pipeline von ihrem Werk in Neuhof bei Fulda nach Philippstal. Über diese Pipeline sollen zusätzlich 700 000 m³ Salzlauge (Haldenabwäs- ser) in die Werra geleitet werden und somit auch die Weser hinabfließen. Eine weitere erhöhte Salzfracht würde den Zustand beider Gewässer wieder deutlich verschlechtern. In einem Interview am 20. Juni 2007 bei Radio Aktiv äußert Umweltminister Sander sich ausführlich zu dem Vorhaben. Er kündigt an, dass im Juli zu der „Salzpipeline“ ein Antrag von Kali und Salz erwartet wird und dass der Kontakt zu seinem hessischen Kollegen in der Angelegenheit sehr eng sei. Zudem sei das Thema bei jedem persönlichen Treffen und bei jedem Telefonat immer ein wichtiger Gesprächsgegenstand. Erst letzte Woche habe er mit dem hessischen Ministerkollegen über die ökologische Durchgängigkeit des Flusssystems gesprochen.

In der Deister-Weser-Zeitung vom 1. Juni 2007 ist zu lesen: „Umweltminister ziehen an einem Strang“. Gemeint sind hier die Umweltminister aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Hans-Heinrich Sander und Eckhard Uhlenberg, die sich laut Presse darin einig sind, dass Weser und Werra bis 2015 für Fische wieder durchgängig sein sollen. Die Versalzung der Weser war bei der Bereisung der Mittelweser laut Berichterstattung hier jedoch kein Thema.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In dem Radiointerview und dem o. g. Presseartikel bekennt sich der Niedersächsische Umweltminister zur Verbesserung der Gewässerqualität gemäß EU-WRRL ab 2009. Er spricht sich für die ökologische Durchgängigkeit der Weser bis 2015 aus. Gleichwohl reagiert er abwartend bei der Meldung, dass täglich bis zu 100 Tanklastzüge im benachbarten Hessen direkt Salzlauge in die Werra einleiten. Wie gedenkt die Landesregierung die angekündigten Qualitätsziele für die Weser vor diesem Hintergrund zu erreichen, und wie sehen die konkreten Maßnahmen und Abstimmungen mit den Anrainerländern aus?

2. Der Hessische Umweltminister steht nach eigenen Angaben des Niedersächsischen Umweltministers mit ihm in engem und kontinuierlichem Austausch zu dem „Salzproblem“. Bei einer gemeinsamen Bereisung mit dem Ministerkollegen aus NRW wird das Thema nicht angesprochen. Wie erklärt die Landesregierung dann den Missstand der aktuellen und noch immer praktizierten Einleitungen im Länderkontext, und wie schätzt sie die Chancen einer konstruktiven länderübergreifenden Vorangehensweise in der Frage ein, oder sieht sie hier auch Widersprüche?

3. Die Stadtwerke Hameln haben eine Klage gegen Kali und Salz vorbereitet. Hierbei geht es um Sachgüterschäden durch die erhöhten Salzlaugenfrachten an eigenen Einrichtungen, wie z. B. Turbinenanlagen in der Weser, mit denen 5 % der Stromversorgung Hamelns gewährleistet werden. Inwieweit wird die Niedersächsische Landesregierung hier unterstützend tätig werden?

Die Niedersächsische Landesregierung betrachtet das geplante Vorhaben der Firma Kali und Salz in Hessen mit erhöhter Aufmerksamkeit. Sie ist insbesondere im Rahmen des Vorsitzes der Flussgebietsgemeinschaft Weser bestrebt, darauf zu achten, dass die Umweltbelastung, damit auch die Salzfracht, von Werra und Weser grundsätzlich geringer wird.

Zum geplanten Bauvorhaben der Rohrleitung der Firma K+S Kali GmbH zwischen dem Standort Neuhof-Ellers und dem Werk Werra wurde aktuell am vergangenen Freitag (6. Juli 2007) dem Regierungspräsidium Kassel der Genehmigungsantrag eingereicht.

Die Zuständigkeiten für das jetzt zu führende Verfahren und die Entscheidung über den Bau der Rohrleitung liegen ausschließlich in Hessen. Gleichwohl wirkt die Niedersächsische Landesregierung aktuell in persönlichen Gesprächen mit den Anrainerländern, mit der Firma K+S Kali GmbH sowie in den Beratungen der FGG Weser darauf hin, dass die Salzbelastung spätestens mit

Ende des jetzigen Genehmigungszeitraumes der Einleitung am Werk Werra im November 2012 reduziert wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der mit Erlaubnisbescheid vom 26. November 2003 für die Einleitung des Werkes Werra genehmigte Grenzwert von 2 500 mg/l Chlorid wird aktuell eingehalten.

Dem Verbesserungsgebot der EG-WRRL folgend, wird die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und insbesondere im Rahmen des Vorsitzes der Flussgebietsgemeinschaft Weser alles daran setzen, dass die Umweltbelastung, damit auch die Salzfracht, von Werra und Weser grundsätzlich geringer wird. Spätestens mit Ende des jetzigen Genehmigungszeitraumes für die Einleitung am Werk Werra im November 2012 sind in Abstimmung mit den Anrainerländern der Weser entsprechend den Bewirtschaftungszyklen gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie für die Reduzierung Strategien zu entwickeln. Im Hinblick auf die Maßnahmenplanung und Umweltzielbestimmung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie gilt es, unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit sowie von ökologischen, ökonomischen und sozioökonomischen Gesichtspunkten Maßnahmen zu identifizieren, die zu einer weiteren schrittweisen Verringerung auch bei der vergleichmäßigten Salzbelastung führen können.

Zu 2: Die aktuell praktizierte Einleitung am Werk Werra entspricht der Einleitegenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel vom 26. November 2003. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 3: Die Landesregierung vertritt sowohl in den o. g. Gesprächen mit den Anliegerländern und in Verhandlungen in der FGG Weser als auch gegenüber der Firma K+S Kali GmbH zur Salzbelastung der Weser aktuell und grundsätzlich die Interessen aller Weseranrainerkommunen und -gemeinden sowie der Firmen, Verbände und Bürger, nicht zuletzt aufgrund der bei ihr zahlreich eingegangenen und eingehenden Resolutionen und Eingaben hierzu.

Anlage 19

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 20 der Abg. Gerd Will, Heinrich Aller, Ulrich Biel, Werner Buß, Swantje Hartmann, Frauke Heiligenstadt, HansWerner Pickel, Klaus Schneck und Erhard Wolfkühler (SPD)

Zukunft der FinanzIT - Zukunft des ITStandorts Niedersachsen

Die FinanzIT GmbH ist das Rechenzentrum der Sparkassen und Landesbanken in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin und dem Saarland sowie der ostdeutschen Länder. Die Gesellschaft verfügt neben ihrem Hauptsitz in Hannover über Standorte in Berlin, Leipzig und Saarbrücken. Die FinanzIT kam 2006 auf 650 Millionen Euro Umsatz und beschäftigt rund 2 700 Mitarbeiter, davon 1 800 in Hannover.

Die Sparkassen Informatik (SI) mit Sitz in Frankfurt versorgt Sparkassen und Landesbanken in fast ganz Süddeutschland sowie in Nordrhein-Westfalen mit Software- und Datenverarbeitungsdienstleistungen und ist damit das größere der beiden noch verbliebenen Sparkassenrechenzentren. Es ist vor 15 Monaten aus der Fusion zweier regionaler Rechenzentren entstanden.

Beiden Rechenzentren ist gemein, dass die den Sparkassen zur Verfügung gestellte Kernbankensoftware in die Jahre gekommen ist und eine grundlegende Überarbeitung ansteht. Hinzukommt ein großer Kostendruck vonseiten der Sparkassen, die nicht nur Kunden, sondern über ihre regionalen Verbände gleichzeitig Eigentümer der Rechenzentren sind. Sowohl die FinanzIT als auch die SI sind ausschließlich für die sie tragenden Sparkassen und Landesbanken tätig.

Die Geschäftsführung der FinanzIT hat vor wenigen Wochen erklärt, dass sich die FinanzIT nicht in der Lage sehe, die anstehenden Herausforderungen der Zukunft alleine zu bewältigen.

Es wurden unter den Gesellschaftern verschiedene Lösungen diskutiert. Hierunter war auch die vom Betriebsrat favorisierte sogenannte Marktlösung, die einen Zusammenschluss mit einem Partner außerhalb der Sparkassenorganisation vorsah.