Es wurden unter den Gesellschaftern verschiedene Lösungen diskutiert. Hierunter war auch die vom Betriebsrat favorisierte sogenannte Marktlösung, die einen Zusammenschluss mit einem Partner außerhalb der Sparkassenorganisation vorsah.
Die Gesellschafterversammlung hat jedoch beschlossen, Fusionsverhandlungen mit der Sparkassen Informatik aufzunehmen. Es wird von der niedersächsischen Sparkassenseite betont, dass es sich hier nur um Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe handeln kann, bei der FinanzIT und SI als gleichwertige Partner verhandeln.
Es scheint unvermeidbar, dass der Zusammenschluss zum Verlust von Arbeitsplätzen führen wird. Gewerkschaftsvertreter befürchten, dass langfristig jeder zweite Arbeitsplatz gefährdet sei. Für die FinanzIT und den Standort Hannover ist problematisch, dass die Beschäftigten der Sparkassen Informatik bis 31. Dezember 2011 Kündigungsschutz genießen. Es steht daher zu befürchten, dass der Arbeitsplatzabbau schwerpunktmäßig in Hannover und Berlin stattfindet. Den kleinen Standorten Leipzig und Saarbrücken droht gar die Schließung.
Größte Gesellschafter der FinanzIT sind die Sparkassenverbände Niedersachsens sowie Ostdeutschlands mit jeweils 16,5 %, die Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) mit 15,6 %, die Landesbank Berlin mit 15 % und die NORD/LB-Tochter Bremer Landesbank mit 10,4 %. Der Rest liegt bei anderen Sparkassenverbänden sowie Landesbanken.
2. Wie beurteilt die Landesregierung die angestrebte Fusion im Hinblick auf die 1 800 größtenteils hoch qualifizierten Arbeitsplätze in der Landeshauptstadt und Hannover als IT-Standort?
3. Was unternimmt das Land - auch in seiner Eigenschaft als Miteigentümer eines wichtigen FinanzIT-Gesellschafters -, um möglichst viele Arbeitsplätze und Know-how in Niedersachsen zu erhalten?
Der Sparkassenverband Niedersachsen und die NORD/LB haben sich sehr stark für einen Erhalt der FinanzIT in der heutigen Form (Stand-Alone- Lösung) eingesetzt. In der Gesellschafterversammlung der FinanzIT, die neben dem Sparkassenverband Niedersachsen und der NORD/LB neun weitere Gesellschafter umfasst, war dafür jedoch keine Mehrheit zu finden.
Eine nachhaltige Überlebenschance der FinanzIT ist nur bei einem Zusammenschluss gewährleistet. Der Erhalt des Standortes Hannover ist nach Angabe des Sparkassenverbandes Niedersachsen und der NORD/LB gesichert. Alle anderen untersuchten Optionen der Weiterentwicklung (Marktlö- sungen) hätten den Standort Hannover nicht abgesichert und damit in hohem Maße Arbeitsplätze in der Region gefährdet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Gerd Will, Heinrich Aller, Ulrich Biel, Werner Buß, Swantje Hartmann, Frauke Heiligenstadt, Hans-Werner Pickel, Klaus Schneck
Zu 1: Die FinanzIT stellt eine hohe Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze in der Region Hannover zur Verfügung. Dies ist für die Region von großer Bedeutung. Als Dienstleister für die niedersächsischen Sparkassen und die NORD/LB erbringt die FinanzIT spezielle Leistungen für ihre Kunden. So werden im produktiven Betrieb der IT-Anwendungen für die Sparkassen und Landesbanken in Niedersachsen Hardware- und Software-Systeme von führenden Marktanbietern eingesetzt und laufend dem neuesten Technologiestandard angepasst, z. B. Sysplex-Technologie, zentrale Produktionsplattform und perspektivisch VPN (Virtual Private Network) von der Telekom.
Zu 2: Nach Information des Sparkassenverbandes Niedersachsen und der NORD/LB bedeutet dies die bestmögliche zu erzielende Lösung. Es gelingt dadurch, die FinanzIT als Verbundunternehmen im Eigentum der Sparkassen-Finanzgruppe (unter- nehmerische Führung) mit optimierten, aber verbundgerechten Steuerungselementen zu erhalten und den Standort Hannover sowie möglichst viele Arbeitsplätze durch Schaffung eines zukunftsfähigen Unternehmens zu sichern.
Trotz eines geringen möglichen Arbeitsplatzabbaus wird Hannover als wichtiger IT-Standort der künftig fusionierten Rechenzentren bestehen bleiben können. Nach wie vor werden in Hannover ITDienstleistungen produziert und Software-Entwicklungen umgesetzt. Durch leistungsfähigere und kostengünstigere IT-Dienstleistungen werden die niedersächsischen Sparkassen und die NORD/LB in die Lage versetzt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und damit auch flächendeckend Arbeitsplätze zu sichern.
Zu 3: Das Land ist mit dem Sparkassenverband Niedersachsen und der NORD/LB im Gespräch und unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die kommunizierte Verhandlungsposition.
In Bezug auf einen möglichen Arbeitsplatzabbau ist verbindlich seitens NORD/LB und Sparkassenverband Niedersachsen verhandelt worden, dass dieser nicht einseitig zulasten der FinanzIT gehen darf, sondern verteilt auf alle Standorte von FinanzIT und Sparkassen Informatik erfolgen muss.
Die Erhaltung des Standorts Hannover für Produktion und Anwendungsentwicklung sowie der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze sind für den Spar
kassenverband Niedersachsen, die NORD/LB und das Unternehmen FinanzIT eine unabdingbare Voraussetzung für einen Zusammenschluss und wird als Eckpunkt in die Gespräche eingebracht.
Der Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen, Uwe Schünemann, hat in einem Grußwort, abgedruckt im Polizei Extrablatt 1/2006, Seite 3, bekannt gegeben, dass eine Vereinbarung mit der polnischen Woiwodschaft Niederschlesien geschlossen wurde. Diese Vereinbarung betreffe die Zusammenarbeit der Polizeien beider Länder. Es sei beabsichtigt, insbesondere den Erfahrungsaustausch und die Kooperation der Polizeipraktiker bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Verkehrssicherheitsarbeit in den Vordergrund zu stellen. Ein weiterer Kooperationsvertrag zwischen der polnischen Woiwodschaft Großpolen und Niedersachsen stehe bevor.
1. Wurde die Vereinbarung hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen der Polizei Niedersachen und der Polizei Großpolen von polnischer Seite an das Ministerium für Inneres und Sport übersandt? Wenn ja, wann?
2. Hat der Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen diese Vereinbarung unterschrieben? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist dies geschehen, wenn nein, warum nicht?
Im August 2000 wurde eine „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Wojewodschaft Großpolen in der Republik Polen und dem Land Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Marschall der Wojewodschaft Großpolen und dem damaligen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachen unterzeichnet. Durch den damaligen niedersächsischen Innenminister Bartling erfolgte mit Schreiben vom 20. Juli 2000 an den damaligen Wojewoden Stanislaw Tamm der Vorschlag zur Ausweitung der Zusammenarbeit auch auf den polizeilichen Bereich. Seinerzeit sprach Minister Bartling eine Einladung zum Besuch einer großpolnischen Delegation nach Niedersachsen aus.
Dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ist sehr daran gelegen, zu den Partnerregionen des Landes gute Kontakte aufzubauen, um dadurch gerade auch im polizeipraktischen Bereich über einen regen Informations- und Erfahrungsaustausch zu enger Zusammenarbeit kommen. Insofern wurde im Sommer 2004 der Prozess einer möglichen polizeilichen Zusammenarbeit wieder in Gang gesetzt. Schließlich hat im April 2005 der Landespolizeipräsident eine Einladung an den Wojewodschaftskommandanten der Polizei in Posen zu einem Arbeitsbesuch ausgesprochen, um sich über Rahmenbedingungen einer Kooperationsvereinbarung auszutauschen. Nach einer weiteren vorbereitenden fernmündlichen Abstimmungsphase erfolgte im Oktober 2005 auf Bitten der polnischen Seite von hier die Übersendung einer Mustervereinbarung.
Nach Sachstandsanfragen des Landespolizeipräsidiums an den Leiter des Präsidialbüros der Wojewodschaftskommandantur der Polizei in Posen ging im September 2006 beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport der überarbeitete Vereinbarungsentwurf aus Polen ein. Diese Vorlage ergab weiteren, zum Teil neuen fachlichen Abstimmungsbedarf, der zunächst in einem Schriftwechsel auf Arbeitsebene geklärt werden musste. Letztlich mündete das Verfahren darin, dass im April 2007 der aus niedersächsischer Sicht nunmehr unterschriftsreife Vereinbarungsentwurf der Wojewodschaftskommandantur der Polizei in Posen übermittelt werden konnte. Danach ist vorgesehen, diesen bilateralen Kontrakt in analoger Verfahrensweise zu Regelungen mit anderen Partnerregionen vom Präsidenten des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz und dem Wojewodschaftskommandanten der Polizei in Posen unterzeichnen zu lassen. Dieser Entwurf wird nach Auskunft der polnischen Seite derzeit von der Hauptkommandantur in Warschau geprüft.
Zu 1: Der Entwurf für eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Polizei des Landes Niedersachsen und der Polizei Großpolen ist im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport im September 2006 eingegangen.
Zu 3: Dem Ministerium in Warschau wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport keine Vereinbarung übersandt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 22 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)
Die Landesregierung hat es seit Beginn der Wahlperiode abgelehnt, für das vom Bund aufgelegte Programm „Stadtumbau West“ Komplementärmittel bereitzustellen. Darüber hinaus hat sie die im letzten Jahr vom Bund im Bereich des Programms „Soziale Stadt“ zusätzlich bereitgestellten Mittel der „Initiative Soziale Stadt“ nicht gegenfinanziert.
1. Wie viele Haushaltsmittel des Bundes sind dem Land seit Beginn der Wahlperiode 2003 durch Nichtteilnahme am Programm „Stadtumbau West“ entgangen?
2. Wie viele Mittel sind dem Land durch die Nichtteilnahme am Programm „Initiative Soziale Stadt“ seit dem Haushaltsjahr 2006 entgangen?
3. Wie gedenkt die Landesregierung die Kommunen vor dem Hintergrund der mit den demografischen Entwicklungen einhergehenden notwendigen Umstrukturierungen im Bereich des Städtebaus finanziell zu unterstützen?
Der demografische und wirtschaftsstrukturelle Wandel erfordert eine langfristige Stabilisierung unserer Innenstädte. Diese sind als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte, als Motoren der regionalen Entwicklung und als Stätten der Innovation zu stärken. Ein zentrales Ziel im Rahmen der Städtebauförderung ist weiterhin die Revitalisierung der bebauten Ortslage als Wohn- und Wirtschaftsstandort.
Die Bedeutung des Städtebauförderungsprogramms einschließlich der Programmkomponente „Soziale Stadt“ als hervorragendes Investitionsprogramm für die Stadtentwicklung, für die Sozialpolitik und für die Bauwirtschaft ist unumstritten. Seit 1971 werden hiermit strukturelle Schwächen und Ungleichheiten in den Ländern und Regionen in besonders erfolgreicher Weise ausgeglichen. Viele Stadt- und Ortskerne konnten bereits zu qualitativ
Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung der Städtebauförderung als Daueraufgabe bewusst. Obwohl die Haushaltskonsolidierung noch nicht abgeschlossen ist und weiterhin strenge Ausgabendisziplin geboten ist, hat das Land wegen der herausragenden investiven Bedeutung der Städtebauförderung nach den Sparbeschlüssen des Haushaltsjahres 2005 und dem damit verbundenen einjährigen Aussetzen der Städtebauförderung sowohl im Jahr 2006 als auch im Haushaltsjahr 2007 erneut Mittel hierfür bereitgestellt und wird dieses - vorbehaltlich der Zustimmung des Niedersächsischen Landtages - auch im Jahr 2008 fortsetzen.
Das Land Niedersachsen hat sich im Übrigen bereits sehr frühzeitig mit den Herausforderungen des demografischen Wandels sowie seinen Auswirkungen auf den Bereich des Städtebaus auseinandergesetzt und sich mit zwei Pilotprojekten (Wilhelmshaven und Salzgitter) an dem im Jahr 2002 vom Bund initiierten Forschungsvorhaben „Stadtumbau West“ des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus beteiligt. Für die Gegenfinanzierung der Bundesmittel in Höhe von 2 370 000 Euro sind Landesmittel in Höhe von insgesamt 1 150 000 Euro bereitgestellt worden.
Zu 1: Die von der Vorgängerregierung hinterlassene angespannte Haushaltslage und die deshalb erforderlichen intensiven Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung ließen die Gegenfinanzierung der beginnend mit dem Programmjahr 2004 vom Bund neu aufgelegten Programmkomponente „Stadtumbau West“ bisher nicht zu.