Eine weitere zeitliche Aufgliederung nach Regionen oder nach unterschiedlicher Arten der technischen Sicherung liegt nicht vor.
Zu 2: Ein besonderes Programm zum präventiven Umbau unbeschrankter Bahnübergänge im Bereich der Straßenbaulastträger Land und Bund für Kreuzungen mit Eisenbahnen ist nicht existent. Gleichwohl sind die Eisenbahnen und die zuständigen Straßenbaulastträger bemüht, die Sicherheit an Bahnübergängen durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen. So ist bereits ein Großteil der alten Blinklichtanlagen durch neuere, besser erkennbare Lichtzeichenanlagen (Gelb/Rot) ersetzt und in diesem Zusammenhang häufig auch durch Halbschranken ergänzt worden. Bei der Erneuerung von Sicherungsanlagen im Zuge von Bundes- und Landesstrassen werden immer Halbschranken bzw. Schranken eingebaut, sofern sie nicht bereits vorhanden sind. Unabhängig davon werden Bahnübergänge mit Schrankenanlagen, zusätzlichen Lichtzeichen oder einer ergänzenden Beschilderung nachgerüstet, wenn die Kreuzungsbeteiligten dies aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten, insbesondere wenn bei den Verkehrsschauen Sicherheitsdefizite erkennbar sind.
Zu 3: Die Landesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Einbau von Schrankenanlagen und auch alle anderen Maßnahmen, die zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen beitragen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 26 der Abg. Swantje Hartmann (SPD)
Die Metro AG hat Anfang des Jahres angekündigt, die neun Wal-Mart-Standorte in Niedersachsen mit insgesamt rund 700 Beschäftigten zu schließen.
1. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um die Arbeitsplätze in den neun Wal-Mart-Filialen sowie die betroffenen Einzelhandelsstandorte als Nahversorger zu erhalten?
2. Zu welchem Ergebnis ist das vom Ministerpräsidenten im März 2007 angekündigte Gespräch mit der Metro AG über die Sicherung der Arbeitsplätze für die Wal-Mart-Mitarbeiter gekommen?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Zukunftsperspektiven der neun bisher von Wal-Mart genutzten Einzelhandelsstandorte sowie deren Arbeitsplätze vor?
Mitte der 90er-Jahre versuchte das US-Unternehmen Wal-Mart, in Deutschland Fuß zu fassen und übernahm 21 Wertkauf-SB-Warenhäuser und 74 Interspar-Häuser. Der Konzern machte aber in Deutschland ausschließlich Verluste und konnte im bestehenden Markt keinen nennenswerten Wettbewerbsvorteil erreichen. Auch die Unternehmenskultur von Wal-Mart wurde weder von deutschen Mitarbeitern noch von Kunden angenommen.
Im Juli 2006 hat das Unternehmen Wal-Mart den Rückzug aus Deutschland beschlossen und die noch verbliebenen 85 Märkte mit 12 000 Beschäftigten an die Metro AG zur Eingliederung in die Linie der Real-Supermärkte abgegeben. Ende des Jahres 2006 hat die Metro AG bekannt gegeben, dass im Laufe des Jahres 2007 15 Standorte geschlossen werden sollen, von denen 9 in Niedersachsen liegen (Aurich, Delmenhorst (2), Hannover, Nordenham, Pattensen, Ritterhude, Salzgitter und Wilhelmshaven). Auch nach intensiver Prüfung durch die Metro AG wurde keine Chance gesehen, diese Märkte langfristig betriebswirtschaftlich sinnvoll zu betreiben. Betroffen sind rund 700 Beschäftigte.
Erklärtes Ziel der Übernahme der deutschen Standorte von Wal-Mart durch die Metro AG war die Stärkung der Vertriebslinie Real. Entsprechend wurden von der Metro AG rund 80 % der übernommenen Wal-Mart-Märkte bis Mitte 2007 auf Real umgestellt.
Die Metro AG beabsichtigt vorrangig den Weiterbetrieb der abgegebenen Märkte unter Führung eines Wettbewerbers, möglichst mit Übernahme der Belegschaft.
Zu 1: Die Perspektiven der einzelnen Standorte und die Übernahmeaussichten der Mitarbeiter der Wal-Mart-Märkte sind von der Landesregierung mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di sowie Betriebsratsmitgliedern der betroffenen Märkte in mehreren Gesprächen intensiv erörtert worden. Die NBank wurde eingeschaltet, um Informationen zum Thema Beschäftigtentransfer zu vermitteln. Die Sorgen der Landesregierung und der betroffenen Kommunen wurden sowohl mündlich als auch in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Metro AG zum Ausdruck gebracht.
Zu 2: Auf Initiative der Landesregierung fand Ende April 2007 ein Gespräch mit der Geschäftsführung der Metro AG statt, an dem Herr Ministerpräsident Wulff und ich uns massiv für die Standorte in Niedersachsen eingesetzt und die positive zukünftige Entwicklung in den Regionen aufgezeigt haben. Insbesondere in den strukturschwachen Gebieten Aurich, Wilhelmshaven und Nordenham sollten Arbeitsplatzverluste vermieden werden. Die Metro AG bot in dem Gespräch schließlich die Zusage an, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig auf frei werdende Stellen in Nachbarmärkten des Konzerns zu vermitteln. Eine Transfergesellschaft soll zudem den nahtlosen Übergang in eine neue Tätigkeit erleichtern und Weiterqualifizierung für ältere Beschäftigte anbieten.
Aurich: Entgegen der Schließungsabsicht durch die Metro AG wird der Markt als Real-Markt weitergeführt. Die Mitarbeiter werden übernommen.
Delmenhorst - Reinersweg: Der Markt wird voraussichtlich an einen Wettbewerber abgegeben, der voraussichtlich alle Mitarbeiter übernimmt.
Delmenhorst - Seestraße: Der Markt wird zum 31. Juli 2007 geschlossen. Mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern sind ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt worden. Den Auszubildenden wird die Fortsetzung ihrer Ausbildung an den nächstgelegenen Standorten des Konzerns angeboten.
Hannover-Wülfel: Zum 1. Juli 2007 hat Edeka Minden-Hannover den Standort übernommen. Die rund 85 Mitarbeiter sollen bei Edeka beschäftigt werden. Nach dem Abriss des Gebäudes soll ein eingeschossiger Neubau zu Ostern 2008 eröffnet werden.
Pattensen: Der Markt hat zum 30. Juni 2007 den Geschäftsbetrieb eingestellt. Gespräche mit Interessenten laufen. Mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern sind ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt worden. Den Auszubildenden wird die Fortsetzung ihrer Ausbildung an den nächstgelegenen Standorten des Konzerns angeboten.
Salzgitter-Bad: Der Markt hat zum 23. Juni 2007 den Geschäftsbetrieb eingestellt. Mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern sind ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt worden. Den Auszubildenden wird die Fortsetzung ihrer Ausbildung an den nächstgelegenen Standorten des Konzerns angeboten.
Wilhelmshaven: Der Markt schließt zum 21. Juli 2007. Es laufen intensive Verhandlungen mit einer Investmentgesellschaft. Die Standortbewertung der Interessentin ist deutlich positiv. Den Auszubildenden wird die Fortsetzung ihrer Ausbildung an den nächstgelegenen Standorten des Konzerns angeboten.
111 Unterschriften für eine Ausnahmeregelung zur Klassenbildung - Klassenneubildung erneute Benachteiligung für Gymnasialklassen der KGS Hemmingen
Mit einer Resolution haben sich die Elternvertretungen der 8. Gymnasialklassen der KGS Hemmingen an den Bürgermeister der Stadt gewandt. Sie begehren eine Ausnahmegenehmigung von der Regelung, die „mit Beginn des 9. Schuljahres eine Auflösung der jetzt vier 8. Klassen mit dem Ziel der Neubildung von dann drei Klassen“ erzwingen würde. Da der Schulträger gegenüber der Elternschaft richtig erklärt hat, er könne „keinen Einfluss auf die Entscheidung des Kultusministeriums und der Landesschulbehörde nehmen“, erwarten die Eltern jetzt zu Recht eine Entscheidung in ihrem Sinne vom Kultusminister bzw. der Landesschulbehörde.
diesen Punkten (sie müssten inzwischen der Schulaufsicht bekannt sein) deutlich wird, war ein reibungsloser Unterrichtsverlauf aufgrund der Vielzahl an Neuerungen seit nunmehr fast drei Jahren nicht möglich. Vor diesem Hintergrund empfinden wir eine Zerschlagung der jetzigen Klassengemeinschaften als unzumutbare Härte gegenüber den Schülern und Schülerinnen. Wir fordern eine Ausnahmegenehmigung der Landesschulbehörde, damit unsere Schüler und Schülerinnen endlich in Ruhe ihre Schullaufbahn verfolgen können und nicht weiterhin Spielbälle von Zahlen und Reformen sind!“
1. Wie beurteilt die Landesregierung die von den Eltern als Begründung für eine Ausnahmeregelung von der Vorgabe zur Klassenzusammenlegung vorgebrachten Argumente?
2. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Begründungen hat die Landesregierung Klassenneubildungen aufgrund zurückgegangener Klassenfrequenzen an anderen Schulen abweichend von der Regel zugelassen?
3. Wird die Landesregierung dem Begehren der Eltern der 8. Gymnasialklassen der KGS Hemmingen auf eine Ausnahmeregelung für das 9. Schuljahr kurzfristig positiv bescheiden, um die Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler abzuwenden und Planungssicherheit für die Schule herzustellen?
Die Elternvertreter der 8. Gymnasialklassen der KGS Hemmingen haben sich mit einem Schreiben an das Kultusministerium gewandt, in dem sie insbesondere auf die Reformen im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform eingehen und vor diesem Hintergrund eine Ausnahmeregelung zur Klassenbildung fordern.
Die Auflösung der Schulform Orientierungsstufe sowie die Angliederung der Schuljahrgänge 5 und 6 an die weiterführenden Schulen sind das Ergebnis der Entscheidung des Niedersächsischen Landtags zur Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 2. Juli 2003. Ein eindeutiges Wählervotum hat zu den hier vorliegenden parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen geführt und so die Verabschiedung des neuen Schulgesetzes möglich gemacht. Insbesondere von Elternseite in Gestalt des Landeselternrates ist verlangt worden, dass zum Schuljahresbeginn 2004/2005 kein Schuljahrgang mehr an der Orientierungsstufe beschult wurde. Deshalb wurde der jetzige 8. Schuljahrgang nach einem Jahr Orientierungsstufe als 6. Schuljahrgang an den weiterführenden Schulen geführt. Das Kultusministerium hat die Schulstrukturreform zum Schuljahr 2004/2005
konsequent und Zug um Zug umgesetzt. Der Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen" vom 9. Februar 2004 wurde den neuen Bedingungen angepasst, die Grundsatzerlasse für die verschiedenen Schulformen wurden neu erstellt, für alle Fächer wurden sofort curriculare Vorgaben für die Schuljahrgänge 5 und 6 herausgegeben, und die geltenden Rahmenrichtlinien für die übrigen Schuljahrgänge wurden den neuen strukturellen Verhältnissen angepasst. Für die basalen Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schulen sind inzwischen neue Lehrpläne in Kraft.
Über die Einführung von „Profilen“ bzw. Schwerpunkten nach dem Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule“ vom 3. Februar 2004 hat die Schule unter Beteiligung der gewählten Elternvertretung in eigener Verantwortung entschieden. Die Eltern, die mit der von der Schule getroffenen Profil- und Schwerpunktsetzung nicht einverstanden sind, müssen dieses im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Elternvertretung in der Schule thematisieren.
Die Kooperative Gesamtschule Hemmingen hat im Schuljahr 2004/2005 100 Schülerinnen und Schüler im Gymnasialzweig aufgenommen und für diese Schüler vier Klassen mit einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 25 Schülerinnen und Schülern je Klasse gebildet. Da die Schülerhöchstzahl nach dem geltenden Klassenbildungserlass für den Gymnasialzweig in den Schuljahrgängen 5 bis 10 je Klasse 32 Schülerinnen und Schüler beträgt, hätten bei insgesamt 93 Schülerinnen und Schülern zu Beginn des 8. Schuljahrgangs bereits nur drei Klassen gebildet werden sollen. Zurzeit befinden sich in den vier Gymnasialklassen noch 92 Schülerinnen und Schüler. Von diesen Schülerinnen und Schülern haben insgesamt zwölf zum 1. Februar bzw. 30. April eine Versetzungswarnung erhalten; voraussichtlich werden mindestens vier Schülerinnen und Schüler aus Leistungsgründen den Schulzweig oder die Schulform wechseln müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Schulleitung entschieden, aus den vier Klassen im kommenden 9. Schuljahrgang drei Klassen mit voraussichtlich 29 bis 30 Schülerinnen und Schülern zu bilden.
Durch den Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 9. Februar 2004 ist vorgegeben, dass
einmal gebildete Klassen in der Regel nur nach dem 2., 4., 6. und 8. Schuljahrgang, also nach jeweils zwei Schulbesuchsjahren aufgrund veränderter Schülerzahlen angepasst werden. Der zurzeit im 8. Schuljahr befindliche Schuljahrgang ist dahin gehend besser gestellt, dass nach den Vorgaben des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 9. Februar 2004 erst nach drei Schulbesuchsjahren über Klassenumbildungen zu entscheiden ist.
Zu 2: Der Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 9. Februar 2004 gibt eindeutige Regelungen vor. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass entgegen den Vorgaben an einzelnen Schulen zusätzliche Klassen eingerichtet wurden. Mit Inkrafttreten des Deregulierungserlasses „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortlichen Schulen“ vom 9. Juni 2007 werden die Schulen über Klassenbildungen in eigener Verantwortung entscheiden. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass der Pflichtunterricht in allen Klassen auch weiterhin erteilt wird.