Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Die Niedersächsische Landesregierung kann nicht erkennen, dass das „Fachgebiet Kältetechnik demnächst nicht mehr an einer Hochschule in Deutschland zu finden sein wird und Nachwuchs nicht mehr ausgebildet wird“. Das Gebiet wird ihrer Einschätzung nach auch weiterhin im Bereich Maschinenbau/Thermodynamik/Energietechnik an Hochschulen in und außerhalb Niedersachsens vertreten sein.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 38 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Sicherung und Erhaltung der Krabbenfanggebiete im Jadegebiet

Durch den Bau des JadeWeserPorts geht ein Teil der Krabben- und Plattfischfanggebiete im Jadegebiet verloren. Die übrigen Bestände werden mit dem Wegfall dieser Gebiete durch stärkere Befischung zusätzlich belastet. Darüber hinaus wird durch die beabsichtigte Verlagerung der bisher in Ditzum (Rheiderland) und Greetsiel (Krummhörn) beheimateten Fischereibetriebe an die Jade der fischereiliche Druck weiter erhöht. Um die Fisch- und Krabbenbestände des Jadegebietes dennoch langfristig zu bewahren, ist es erforderlich, die Belastungen durch Fischerei und andere Umwelteinflüsse auf einem verträglichen Maß zu halten.

Mit Schreiben vom 20. Juni 2007 wandte sich der Landrat des Landkreises Friesland, Herr Ambrosy, an Herrn Minister Ehlen. In dem Schreiben bat der Herr Landrat darum, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Größe der im Jadebusen für den Fisch- und Krebsfang zugelassen Fischerkutter auf 30 BRZ zu begrenzen.

Eine solche Begrenzung würde die Krabbenund Plattfischbestände effizienter schützen und durch die damit verbundenen verbesserten Wettbewerbsbedingungen für kleinere Fischereibetriebe die lokalen wirtschaftlichen Kreisläufe in der Region Friesland stärken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse über die Veränderung der Krabben- und Plattfischbestände an der niedersächsischen Küste in den letzten fünf Jahren liegen der Landesregierung vor?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass durch den Ausbau des JadeWeserPorts die friesländischen Fischereibetriebe zusätzlich belastet werden und hier dringend Handlungsbedarf besteht? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der Größenbeschränkung für Fischkutter im Jadegebiet auf 30 BRZ, um den dauerhaften Erhalt der Fanggründe zu sichern?

Seit 1995 liegen die Fänge der niedersächsischen Krabbenfischer mit wenigen Ausnahmen über den Ergebnissen früherer Jahre. Indem von den größeren Kuttern auch Fanggebiete vor den ostfriesi

schen Inseln und vor Nordfriesland aufgesucht werden, hat sich gleichzeitig der Aktionsradius deutlich vergrößert. Damit haben sich für diese Betriebe jedoch auch die Zeiten und Kosten für die An- und Abfahrt vergrößert. Es gibt daher seitens größerer Kutter Überlegungen, ihre Standorte näher an ihre Hauptfangplätze zu verlegen. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass diese Betriebe weiterhin vor allem auf den schon heute aufgesuchten Fangplätzen fischen werden, sodass eine verstärkte „Konkurrenz“ zu den ansässigen Kutterbetrieben, die aufgrund der geringeren Größe über einen kleineren Aktionsradius verfügen, nicht entstehen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Nordseekrabbenbestände unterliegen populationsdynamischen Schwankungen. Es gibt daher Jahre mit hohen und mit weniger guten Erträgen. Die Fänge der letzten Jahre lagen im oberen Bereich dieser Schwankungsgrenzen.

Die Plattfischbestände an der niedersächsischen Küste befinden sich bereits seit mehreren Jahren auf einem niedrigen Niveau. Diese Situation hat u. a. zu dem vor wenigen Tagen verabschiedeten Mehrjahresplan der EU für die Fischereien auf Scholle und Seezunge in der Nordsee geführt.

Zu 2: Der JadeWeserPort wird auf der westlichen Seite der Jade gebaut. Eine Fischerei findet hier mit Ausnahme eines derzeitigen Pilotprojekts zur Muschelfischerei selten statt.

Während des Baus des JadeWeserPorts wird es durch Sandentnahmen, Unterhaltungsbaggerungen und Verklappungen zu indirekten Beeinträchtigungen für die Fischerei kommen, deren Umfang derzeit nicht genau abgeschätzt werden kann. Auswirkungen bis in den Jadebusen hinein sind aber nicht auszuschließen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es durch baggerungsbedingte Schwebstofffrachten zu erheblichen Problemen bei den Muschelkulturen im östlichen Teil der Inneren Jade kommen kann.

Zu 3: Im Jadebusen fischen derzeit „Revierfischer“ aus Varel mit Schiffen unter 30 BRZ1. Die Fischer aus Hooksiel und die größeren Betriebe aus Ditzum und Greetsiel sind selten im Jadebusen und ziehen es vor, in der Innen- und Außenjade bzw.

1 BRZ = Bruttoraumzahl

überwiegend ganz außerhalb des Gebietes zu fischen. Die Fischer aus Harlesiel und Neuharlingersiel fischen äußerst selten südlich Minsener Oog.

Aufgrund der vergleichsweise geringen Fangmöglichkeiten im Jadegebiet ist nicht zu erwarten, dass es durch die Verlagerung von Kutterbetrieben aus Ditzum und Greetsiel nach Hooksiel zu einer nennenswerten Zunahme der lokalen Krabbenfischerei kommen wird. Diese Betriebe werden weiterhin auf ihren weiter entfernt liegenden Fangplätzen fischen.

Die Landesregierung beabsichtigt daher nicht, Teile des niedersächsischen Küstenmeeres für Kutter ab einer bestimmten Größe zu sperren.

Anlage 38

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 39 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Klajić und Ralf Briese (GRÜNE)

Wann wird im Vergabeausschuss der nordmedia ein Platz für einen unabhängigen Experten der Film- und Medienwirtschaft geschaffen?

Im Sommer des Jahres 2003 diskutierte der Niedersächsische Landtag über die Fördermodalitäten und Förderprinzipien der nordmedia. Hintergrund der Debatte waren die aus Sicht verschiedenster Kritiker fragwürdigen, hohen Förderzuschüsse an den NDR. Es wurde vor allem bemängelt, dass sich der NDR durch die nordmedia quasi selbst finanziere und das dort eingestellte Geld wieder absauge. Neben der fragwürdigen Förderung von „normalem Fernsehprogramm“ wurden zudem die Intransparenz der Vergabeverfahren und die Zusammensetzung des Vergabeausschusses der nordmedia von mehreren Abgeordneten hinterfragt.

In der Landtagsdebatte wurde u. a. gefordert, dass in dem Vergabeausschuss zukünftig ein unabhängiger Experte aus der Filmwirtschaft Mitglied werden solle. Begründet wurde dies damit, dass es nicht sinnvoll sein kann, dass die Finanziers der nordmedia ausschließlich unter sich entscheiden, wer und was gefördert wird. Verschiedene Medienrechtler sehen es sogar als unabdingbar an, dass Entscheidungsgremien der Kunst- und Kulturförderung die nach dem Grundgesetz in Artikel 5 gebotene Freiheit und Zensurfreiheit gewährleisten. Danach ist ein unabhängiger Vertreter im Vergabeausschuss der nordmedia nicht nur ein Garant für mehr Vielfalt und Kompetenz, sondern auch verfassungsrechtlich geboten.

Neben der Diskussion über einen freien Vertreter im Vergabeausschuss hat die Landesregierung in der damaligen Antwort (Drs. 15/2280) in Aussicht gestellt, zukünftig mindestens 10 % der Mittel aus dem Vorab für freie Produktionen zur Verfügung zu stellen, die nicht im Auftrag eines Gesellschafters der nordmedia oder mit ihm gemeinsam zustande kommen. Die Landesregierung hat damals zugesagt, einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes zu unterbreiten.

Wir fragen die Landesregierung nach den entsprechenden Konsequenzen aus der Entschließung und den zugesagten politischen Konsequenzen:

1. Wird noch in dieser Legislatur ein unabhängiger Experte der Film- und Medienwirtschaft Niedersachsens Mitglied im Vergabeausschuss der nordmedia, unter Umständen durch Verzicht eines Mitglieds der Landesregierung?

2. Wann legt die Landesregierung die zugesagte Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes vor, mindestens 10 % der Mittel aus dem Vorab für freie Produktionen zur Verfügung zu stellen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die verfassungsrechtliche Forderung des Juristen Schulenbach nach mehr Unabhängigkeit der Vergabegremien, um die Freiheit der Kunst nach Artikel 5 GG zu gewährleisten?

Ziel der Förderung der nordmedia ist die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und Bremen. Zur Erreichung dieses Ziels tragen Kino-, Dokumentar- oder Kurzfilmproduktionen ebenso bei wie Produktionen von TVFormaten, sofern sie ohne Förderung nicht realisierbar wären. Ein Beispiel für Letzteres ist die Telenovela „Rote Rosen“, die seit August 2006 in Lüneburg produziert wird, dort für Qualifizierung und Beschäftigung sorgt und die Stadt im In- und Ausland öffentlichkeitswirksam in Szene setzt. Ohne Förderung wäre die Telenovela an irgendeinem anderen Ort in Deutschland entstanden, die kulturwirtschaftlichen und werbenden Effekte für Niedersachsen wären nicht eingetreten. Die Förderung der nordmedia begünstigt einen Mix aus vorwiegend kulturell, zum Teil experimentell geprägten Projekten und solchen Vorhaben, die - wie „Rote Rosen“ oder der Tatort mit Kommissarin Charlotte Lindholm - eher massenattraktiv und wirtschaftlich relevant sind.

Die Förderentscheidungen, die regelmäßig von der normedia ins Internet gestellt werden (so zuletzt am 25. April 2007, s. www.nordmedia.de), spiegeln

auch die Zusammensetzung des Vergabeausschusses realistisch wider. Neben je drei Vertretern des NDR und des Landes Niedersachsen sind das Land Bremen, Radio Bremen und das ZDF mit je einem stimmberechtigten Mitglied vertreten. Mitglieder ohne Stimmrecht sind die Direktoren der beiden Landesmedienanstalten und der Geschäftsführer der normedia. Der Vergabeausschuss entscheidet grundsätzlich mit einer Stimmenmehrheit von mindestens sieben (von neun) Stimmen. Eine positive Entscheidung gegen die Stimmen des Landes Niedersachsen oder des NDR ist also nicht möglich. Das bedeutet, dass NDR und Land über jede Förderentscheidung Einigkeit erzielen müssen. Dass dies regelmäßig gelingt, ist im Wesentlichen Resultat des ausgeglichenen Kräfteverhältnisses beider Gesellschafter im Vergabeausschuss. Ein Verzicht des Landes auf einen oder mehrere Sitze würde seine Position gegenüber dem NDR schwächen. Die Landesregierung kann daher nur dann bereit sein, auf ein Mitglied im Vergabeausschuss zu verzichten, wenn diese Bereitschaft auch beim NDR besteht. Bisher ist das nicht der Fall. Im Übrigen ist es aber auch durchweg üblich, wenn die zum Finanzaufkommen der Gesellschaft beitragenden Gesellschafter in ihren Entscheidungsgremien mit nicht nur marginalen Stimmrechten vertreten sind. Da die zum Gesellschaftsvermögen beitragenden Gesellschafter durch die Förderrichtlinie als Begünstigte ausgeschlossen sind, entstehen auch keine Befangenheitssituationen im Vergabeausschuss. Dagegen könnte bei einem unabhängigen Experten der Film- und Medienwirtschaft durchaus die Situation auftreten, dass sein eigener Antrag im Vergabeausschuss beraten und entschieden wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung wird den Wechsel in der Führung des NDR im Januar 2008 zum Anlass nehmen, verschiedene Rundfunkangelegenheiten, darunter auch Fragen der Film- und Medienförderung, mit dem NDR zu erörtern. Die Besetzung des Vergabeausschusses ist ein denkbares, aber nicht vordringliches Gesprächsthema; denn die Zusammenarbeit mit dem NDR verläuft im Vergabeausschuss zurzeit problemlos. Hier zeichnet sich seit dem Sommer 2003 eine deutlich positive Entwicklung ab.

Zu 2: Die Forderung, mindestens 10 % der Mittel aus dem Vorab für freie Produktionen zur Verfügung zu stellen, erfüllt der NDR inzwischen, ohne

dass es hierzu einer gesetzlichen Regelung bedurfte. Der NDR hat hierzu im Juni 2006 folgende Selbstverpflichtung auf Wunsch der Staatskanzlei übernommen:

„Der NDR wird - zunächst bis zum Ende der jetzigen Gebührenperiode (31. Dezember 2008) - pro Jahr im Durchschnitt ca. 10 % der Mittel gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 NMedienG zur Förderung von freien Produktionen in den Bereichen Film- und Fernsehen verwenden. Die Mittel sollen die Entwicklung innovativer Produktionen unterstützen. Als Begünstigte kommen Produzenten, insbesondere Nachwuchskünstler, in Betracht, die in keinem Beteiligungsverhältnis mit dem NDR stehen. Der NDR wird auch diese Mittel über die nordmedia Fonds GmbH vergeben. Soweit der NDR entsprechende Rechte an den geförderten freien Produktionen erwirbt, wird er im Rahmen seiner Programmautonomie die Ausstrahlung derartiger Produktionen, z. B. innerhalb einer ‚Kurzfilm-Nacht‘, prüfen.“

Welche Produktionen bislang von dieser Regelung profitiert haben, weist die nordmedia auf ihrer Website (s. Vorbemerkungen) gesondert aus. Daraus folgt, dass der NDR nach Wirksamwerden der Selbstverpflichtung in nur einem halben Jahr ca. 260 000 Euro an Mitteln aus dem Kontingent des § 51 Abs. 3 S. 1 NMedienG an freie Produktionen vergeben hat. 10 % des Jahreskontingents betragen ca. 380 000 Euro. Darüber hinaus hat der NDR am 5. Januar 2007 ab 22 Uhr einen Sendeplatz für geförderte freie Produktionen zur Verfügung gestellt. Bei der letzten Novellierung des Niedersächsischen Mediengesetzes konnte daher auf eine entsprechende gesetzliche Regelung verzichtet werden.

Zu 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass mit der aktuellen Besetzung des Vergabeausschusses in angemessenem Umfang künstlerischer Fachverstand für die Beurteilung der Förderanträge vorhanden ist. Bei einer kulturwirtschaftlichen Förderung fließen nicht ausschließlich künstlerische Aspekte in die Förderentscheidung ein (s. Vorbemerkungen). Kein Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Förderung. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Film- und Medienförderung der nordmedia schon wegen des

erheblich höheren Fördermittelaufkommens der beteiligten Sender (drei Viertel zu einem Viertel) unter keinem beherrschenden staatlichen Einfluss steht.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 40 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Ist die Rechtsstaatlichkeit bei der aktuellen Sammelanhörung in Braunschweig gewahrt?