Am Mittwoch, dem 27. Juni 2007, waren 350 geladene und 50 spontan erschienene Gäste zur Abschiedsvorlesung des Hochschullehrers Klaus Bade, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Osnabrück, gekommen. Seitens der Landesregierung war Herr Minister Stratmann anwesend; Ministerpräsident Wulff ließ sich mit dem Hinweis, er stehe im Stau, kurzfristig entschuldigen.
Darüber hinaus waren Hundertschaften der Polizei und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsschutzes vor Ort. Nach Berichten von Teilnehmern waren die Einlasskontrollen so streng, dass selbst die ehemalige Bundestagspräsidentin Professor Dr. Rita Süssmuth und der zu verabschiedende Professor Bade Mühe hatten, zum Veranstaltungsort zu gelangen.
Etwa 50 Studierenden und den Referentinnen und Referenten des AStA, die dem Staatsschutz offenbar aufgrund ihrer Aktivitäten gegen die Einführung von Studiengebühren persönlich bekannt waren, blieb der Zugang verwehrt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des von Professor Bade geleiteten Instituts für Migrationsforschung wurden zunächst abgewiesen und erst hereingelassen, als sich Professor Bade persönlich für seine ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbürgte.
Polizei und Staatsschutz zogen ab, als Minister Stratmann das Universitätsgelände unmittelbar nach Ende des Vortrages von Professor Bade wieder verließ.
1. Welche Gefahr im Verzug hat die Landesregierung veranlasst, die Teilnahme von Minister Stratmann an der Abschiedsvorlesung von Professor Bade durch mindestens 200 Polizeibeamte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsschutzes abzusichern?
2. Reicht es in Niedersachsen aus, als Studierender gegen die Einführung von Studiengebühren zu protestieren, um nicht mehr an Veranstaltungen des eigenen Fachbereichs teilnehmen zu dürfen?
3. Wurden Aktivitäten der Referentinnen und Referenten des AStA der Universität Osnabrück im Zusammenhang mit der Einführung von Studiengebühren durch den Staatsschutz beobachtet, oder aus welchen anderen Zusammenhängen war dieser Personenkreis dem Staatsschutz persönlich bekannt?
Zu der Mündlichen Anfrage habe ich mir von der zuständigen Polizeidirektion Osnabrück berichten lassen. Die folgenden Ausführungen basieren auf der Stellungnahme dieser Behörde.
In der jüngsten Vergangenheit sind Veranstaltungen an der Universität Osnabrück unter Teilnahme von Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung in zwei Fällen durch Protestaktionen von Studenten begleitet worden, bei denen durch die Protestierenden teilweise Gewalt angewandt wurde.
brück durch demonstrierende Personen blockiert worden. Minister Stratmann, der die Preisverleihung besuchen wollte, war es nicht möglich, in das Gebäude der Universität zu gelangen. Er verzichtete aber auf die zwangsweise Durchsetzung des Betretungsrechts.
Im Vorfeld der offiziellen Feierstunde der Universität anlässlich der Verleihung des niedersächsischen Staatspreises am 22. Januar 2007 ist durch Studierende der Universität Osnabrück unter Bezugnahme auf die Blockadeaktion vom Dezember dazu aufgerufen worden, die geplante Teilnahme von Ministerpräsident Wulff an der Veranstaltung ebenfalls zu verhindern.
Vor dem Hintergrund der damaligen Erfahrungen und dieses neuerlichen Aufrufes hatte die Polizei ein Maßnahmenkonzept entwickelt, wie derartige Blockadeaktionen bei etwaigen zukünftigen Veranstaltungen zu verhindern sind, und dieses der Universität Osnabrück vorgestellt. Das Konzept sieht eine polizeiliche Absperrung des Schlossgartens und eine Einlasskontrolle am Haupteingang vor.
Im Hinblick auf die Feierstunde am 22. Januar 2007 war die Anwendung dieses Maßnahmenkonzeptes durch den Präsidenten der Universität als Inhaber des Hausrechts abgelehnt worden, da es den Lehrbetrieb eventuell zu stark beeinträchtigten könne. Am Veranstaltungstag gelang es dann ca. 120 Personen, die sich zunächst im Schlossgarten versammelt hatten, den Haupteingang des Gebäudes zu blockieren. Erst während der laufenden Veranstaltung konnte der Eingang geräumt werden. Dabei kam es durch einige der Blockierer zu Widerstandshandlungen gegenüber Polizeibeamten. Gegen 33 Personen wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Nötigung bzw. Widerstandes eingeleitet. Die Mehrzahl der Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück mittlerweile gemäß § 153 StPO eingestellt, gegen vier Personen wurde Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehl beantragt.
Anlässlich der Feierstunde und Abschiedsvorlesung von Herrn Professor Dr. Klaus. J. Bade am 27. Juni 2007, zu der Ministerpräsident Wulff und Minister Stratmann als Ehrengäste eingeladen waren, waren ebenfalls Störungen zu erwarten. So wurde am Veranstaltungstag um 12.45 Uhr in der Universität ein Flugblatt aufgefunden, in dem auf den Polizeieinsatzes vom 22. Januar 2007 Bezug genommen und wegen der Erhebung von Studiengebühren sowie der Ausländer-/Asylpolitik der
Im Einvernehmen mit der Universität Osnabrück und mit Herrn Professor Bade sind die Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes vorbereitet und der polizeiliche Kräfteansatz kurzfristig auf ca. 145 Beamtinnen/Beamte erhöht worden. Der Präsident der Universität übertrug dem Einsatzleiter der Polizei die Ausübung des Hausrechts. In Umsetzung des Konzeptes sperrte die Polizei den Schlossgarten ab. Die seitlichen Tore wurden verschlossen und eine Einlasskontrolle am Haupteingang durch zwei Mitarbeiter von Professor Bade durchgeführt. Polizeikräfte unterstützten diese dabei. Mitarbeiter des polizeilichen Staatsschutzes waren daran nicht beteiligt. Die geladenen Gäste wurden am Eingang durch die Mitarbeiter des Instituts begrüßt und konnten ausnahmslos ohne Störungen zur Veranstaltung gelangen. Von einer Zutrittsbehinderung zum Nachteil von Frau Dr. Süssmuth oder Herrn Professor Dr. Bade ist hier nichts bekannt geworden, ebenso wenig davon, dass eingeladenen Personen abgewiesen worden sind.
Zeitgleich war zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der Uni der Zugang zum Gebäude für Studierende über einen Seiteneingang möglich.
Ca. 25 Demonstranten, die ab 16.30 Uhr im Haupteingangsbereich zwei Plakate zu den Themen „Studiengebühren“ und „ZAAB Bramsche“ zeigten, konnten ihr Demonstrationsrecht auf dem Gehweg vor dem Schloss wahrnehmen. Sie versuchten nicht, auf das abgesperrte Gelände zu gelangen.
Zu 3: Weder waren Mitarbeiter des polizeilichen Staatsschutzes an der Einlasskontrolle beteiligt, noch sind staatsschutzpolizeiliche bzw. sonstige polizeiliche Erkenntnisse dazu herangezogen worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
In einem an den Ministerpräsidenten gerichteten Schreiben vom 12. Juni 2007 beklagt die Mutter eines ehemaligen Schülers der Grimsehlweg-Grundschule, Hannover, massive körperliche Gewalt gegen ihren Sohn und andere Kinder durch einen anderen Schüler der Schule und mangelnde Hilfe seitens der Schulleitung, der Landesschulbehörde und des Kultusministeriums. Die in o. g. Schreiben beklagten Verletzungen des Schülers nach drei verschiedenen Vorfällen (zwei ausgeschlagene Schneide- zähne, flache bis tiefe Schürfwunden an Knie und Rücken, Strangulationsmerkmale an Hals und Augen) sind durch Unfallanzeigen der Schule belegt. Wie aus einem Schreiben der Gemeindeunfallversicherung an die Grundschule Grimsehlweg vom 14. November 2005 hervorgeht, sind sämtliche Unfallanzeigen der o. g. Vorfälle mit zum Teil mehr als zweijähriger Verspätung und erst auf Anforderung der Gemeinde-Unfallversicherung erfolgt. Die Mutter des betroffenen Schülers beklagt in ihrem o. g. Schreiben an den Ministerpräsidenten ferner, die Schule habe die Vorfälle in einem Aushang am schwarzen Brett unter Nennung von Namen und Adresse des betroffenen Schülers heruntergespielt; so sei etwa die Strangulation als harmloses Pferdchenspiel bezeichnet worden. Ferner fügt die betroffene Mutter ihrem Schreiben eine Liste von acht namentlich benannten weiteren Opfern von Gewalttaten desselben Schülers bei.
Einen Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 17. März 2006 zum Thema Schülergewalt der Grimsehlweg-Grundschule, in dem verschiedenste, zum Teil gravierende Vorfälle dargestellt werden, kommentierte die Schulleitung in einem Elternbrief vom 18. Juli 2006 als „an den Haaren herbeigezogen“.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung wann ergriffen, um den ihr bekannten Problemen an der GrimsehlwegGrundschule entgegenzuwirken?
2. Von welcher neutralen Stelle wurden die massiven Vorwürfe von Eltern der Grimsehlweg-Grundschule gegen die Schulleitung und die Landesschulbehörde im Zusammenhang mit der Schülergewalt an der Schule aufgeklärt?
3. Auf welche konkreten Unterstützungsangebote seitens des Landes kann ein mit Schülergewalt konfrontiertes Lehrerkollegium zurückgreifen?
Der Schulelternrat hat sich von der Aussage, dass es Gewalt an der Grundschule Grimsehlweg gebe, nach dem am 17. März 2006 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erschienenen Bericht
„Wir widersprechen nachdrücklich den Vorwürfen, dass an unserer Schule das Thema Gewalt und die Besorgnisse der Eltern nicht ernst genommen werden. Seit mehreren Jahren befasst sich die GS Grimsehlweg mit dem Thema Gewaltprävention. Es finden mindestens zweimal jährlich Vorträge, Theaterbesuche und Selbstverteidigungskurse etc. statt. Auf der letzten Schulelternratssitzung wurde das Thema Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen erörtert und festgestellt, dass an unserer Schule Gewalt in ausgeprägter Form (wie in dem Artikel dargestellt) kein allgemeines Thema an dieser Schule ist. Auch nach einer aktuellen Befragung der Elternvertreter sämtlicher Klassen ergibt sich kein anderes Bild. Der Ruf unserer Schule, die sich u. a. durch engagierte Lehrer, eine angenehme Lernatmosphäre und vielfältige interessante Unternehmungen besonders auszeichnet, ist in dieser einseitig negativen Berichterstattung beschädigt worden. Wir erwarten in dem von Herrn Wiechers angekündigten neuen Artikel eine objektive Stellungnahme und nicht die Meinung einzelner Eltern“.
Zu den in der Anfrage angesprochenen bedauerlichen Vorfällen, die sich am 19. März 2003 im Sportunterricht, am 2. April 2003 und am 6. Mai 2004 auf dem Schulhof und sowie am 2. Mai 2005 wieder im Sportunterricht ereignet haben, ist noch nicht geklärt, inwieweit die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Jungen hierauf zurückzuführen sind. Die betroffenen Schüler besuchen inzwischen Gymnasien.
Zu 1 und 2: Die Vorwürfe wurden im Rahmen der eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden von der dafür zuständigen Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, geprüft. Die eingehende Prüfung erfolgte unter der intensiven Beteiligung der Dezernate 2 (Allgemeinbildende Schulen (ohne Gymnasien und Sek II-Bereich der Gesamtschulen), 9 (Schulorga
nisation, Schulrecht, Haushalt), 10 (Lehrerperso- nalien) und 11 (Verwaltung der Abteilung, hier: Personalien der Schulaufsicht). Die Prüfung ergab, dass gegen den Schulaufsichtsbeamten keine Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten vorlagen, ebenso ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Rektors, welches zu dienstrechtlichen Maßnahmen Anlass gegeben hätte. Diese Entscheidung wurde den Eltern am 21. April 2006 ausführlich schriftlich dargelegt. Aus dieser geht auch hervor, dass an der Grundschule Grimsehlweg kein allgemeines Klima der Gewalt herrscht. Die Schule hat auf alle Vorfälle reagiert und verfügte als eine der ersten Schulen über ein Konzept zur Gewaltprävention. Die Schule arbeitet außerdem mit dem Kontaktbeamten der Polizei eng zusammen.
Zu 3: Niedersachsen verfügt über ein breit gefächertes Angebot zur schulischen Gewaltprävention. Dabei liegt der maßgebliche Ansatz schulischer Gewaltprävention im Bereich primärpräventiven Handelns, d. h. in der Entwicklung und Förderung prosozialer Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen sowie in der Vermittlung von Strategien zur Konfliktschlichtung. Hierbei hat sich pädagogisches Handeln in Form von peer education als besonders wirkungsvoll erwiesen.
Auf das Gesamtkonzept zur schulischen Gewaltprävention kann in diesem Rahmen nicht im Einzelnen eingegangen werden. Wesentliche Teile sind:
- Der gemeinsame Runderlass von MI, MK und MJ „Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft“ aus dem Jahr 2003 hat zu einer klaren Kooperationsstruktur, zur verbesserten gegenseitigen Information und zur Verhaltenssicherheit im Umgang mit Straftaten im Kontext von Schule geführt. Ergänzt wurde er durch den im Jahr 2005 in Kraft getretenen Runderlass des MK „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen“, der die Erstellung eines schulspezifischen Sicherheitskonzeptes fordert.
- Ziel des ressortübergreifenden Projekts Niedersächsische Kooperations- und Bildungsprojekte (NiKo) - unter Federführung des MS unter Beteiligung des MK - ist es, durch lokale Konzepte eine konsistente Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und Familie zu erreichen, um die Bildung, Förderung, Erziehung, gesundheitliche Entwicklung und gesellschaftliche Integration von ge
- Aktuell sind 1559 Beratungslehrkräfte in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen tätig. Sie bilden dort z. B. Konfliktlotsen aus und betreuen diese bzw. setzen andere Gewaltpräventionsprojekte um.
- In jeder Abteilung der Landesschulbehörde ist eine Beauftragte für Gewaltprävention eingesetzt, deren Aufgabe darin besteht, die Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung gewaltpräventiver Maßnahmen und der Überprüfung ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. In diesem Zusammenhang führen sie auch Schulungen im Bereich Mediation durch.
- Für einen vor- und nachsorgenden Umgang mit Krisen und für psychologische Soforthilfe nach einem kritischen Ereignis steht in jeder Abteilung der Landesschulbehörde das „Team Notfallpsychologie bzw. Krisenintervention“ des Schulpsychologischen Dienstes zur Verfügung.