- Natürlich stimmt es. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat daran aber den geringsten Anteil. Auf diesem Gebiet sind Sie doch Trittbrettfahrer der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung.
Was tun Sie selbst? - Nichts! Wir brauchen jetzt keine Regierungskommission, die wieder einmal ein ganzes Jahr lang hinter verschlossenen Türen tagt, sondern wir brauchen ein umfassendes Klimaschutzkonzept. Ein solches Konzept muss schnell erarbeitet werden, weil wir kaum noch Zeit haben, die Erderwärmung abzubremsen. Sie sollten handeln wie jedes gut geführte Unternehmen: Setzen Sie sich ein Ziel! - Das Ziel heißt: 40 % Treibhausgasreduzierung bis zum Jahr 2020. Das Handlungskonzept muss an der Frage ausgerichtet werden, wie dieses Ziel zu erreichen ist. So handelt aus gutem Grund jedes Unternehmen. Dieses Ziel sollte sich auch die Landespolitik setzen.
Ein letzter Satz noch, Frau Präsidentin. Ich habe die Klingel gehört. - Sie nehmen die Folgen des Klimawandels mit Ihren Vorschlägen auf die leichte Schulter. Sie sind sich nicht zu schade, Klimaschutz als Salamitaktik zu betreiben. Immer mal ein Scheibchen, wenn die Not zu groß wird. Wenn Sie in diesem Kriechgang weitermachen, werden Sie noch nicht einmal in 30 Jahren dem für das Jahr 2020 angestrebte Ziel näher gekommen sein. Deshalb sage ich Ihnen: Wir sind für mehr Tempo beim Klimaschutz und für eine breite öffentliche Diskussion darüber, was wir alle verändern müssen, um das Klimaschutzziel zu erreichen.
Jetzt ist der Satz zu Ende. - Deshalb lehnen wir die von Ihnen vorgeschlagene Regierungskommission total ab. - Vielen Dank, Frau Präsidenten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es doch gut, dass wir uns alle in einem Punkt einig sind: Klimaschutz ist nicht mehr bloß eine Frage der Umweltpolitik, sondern Klimaschutz ist ein gesellschaftspolitisches Thema ersten Ranges in allen Bereichen.
Das hat sich z. B. gestern darin ausgedrückt, dass der Kultusminister hier zum Aktionsplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ gesprochen hat. Es muss auch in andere Bereiche gehen.
Frau Steiner, ich schließe mich Ihnen an: Die diesjährige Verleihung des Friedensnobelpreises an das IPCC hat das nachdrücklich unterstrichen. Klimaschutz ist zwingendes Gebot, und an Warnhinweisen fehlt es nicht. Allerdings hat Frau Zachow in dieser Debatte auf einen wichtigen Punkt aufmerksam gemacht, nämlich darauf, dass es jetzt nicht so sehr darum geht, mit Flächeninstrumenten etwas zu bewirken, sondern vielmehr darum, dass man zunächst einmal guckt, welches die effizientesten Methoden sind und in welchen Bereichen man mit entsprechenden ökonomischen Überlegungen am weitesten vorankommen kann. Das ist der Punkt: ein umfangreiches Bündel konkreter Technologien und Lösungen auf den unterschiedlichen Handlungsfeldern. - Deshalb hat die Landesregierung eine ganze Reihe von Initiativen eingeleitet und kann inzwischen auch auf Fortschritte und Resultate verweisen. Ich glaube von daher nicht, dass die Einsetzung weiterer Sachverständigenräte ein so wichtiger Punkt ist.
Vielmehr müssen weitere Handlungsschritte eingeleitet werden. Wenn Niedersachsen heute im Bereich der erneuerbaren Energien führend ist, dann liegt das maßgeblich daran, dass hier in diesem Bundesland vor 20 Jahren von einer schwarzgelben Koalition das erste Windenergieförderungsprogramm in Deutschland aufgelegt worden ist.
Ich bin auch heute noch der Überzeugung, dass man dann, wenn man sich wirtschaftspolitisch auf Umwelttechnologien versteift, Exporterfolge erzielen und gleichzeitig auch Umweltprobleme lösen kann. Deshalb gibt es hier ein Hand-in-Hand. Deshalb hat die Landesregierung ein Innovationsförderprogramm aufgestellt, mit dem eine gezielte Förderung neuer Energietechnologien ermöglicht wird. Außerdem haben wir die Landesinitiative Brennstoffzelle ins Leben gerufen und schließlich die Energieforschung durch die Gründung des Energieforschungszentrums in Goslar auf eine neue Grundlage gestellt. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass mich der Leiter dieses Zentrums, Herr Professor Beck, auf meinen Delegationsreisen ins Ausland begleitet hat, um dort - zuletzt in Nowosibirsk - mit Experten in aller Welt Wissenschaftskontakte zu knüpfen.
Wir handeln in Bezug auf notwendige Anpassungen an den Klimawandel. Der Forschungsverbund zum Klimawandel ist ausgeschrieben. Inzwischen liegen uns 24 Anträge vor. Mit einem endgültigen Förderbescheid ist im Frühjahr zu rechnen. Wir wollen aber auch in Zukunft mit dem bewährten Instrument der Regierungskommission arbeiten, meine Damen und Herren. Die neue Regierungskommission wird den erfolgreichen Ansatz, der sich schon bei der letzten in der Vorlage eines klimapolitischen Instrumentenbündels gezeigt hat, weiter fortführen.
Meine Damen und Herren, ich bin ganz sicher, dass dort - anders als in einem bloßen Expertenrat - konkrete Ergebnisse vorgelegt werden. Vielleicht ist das doch auch das Gemeinsame, ohne dass man sich da gegenseitig irgendwelche Leerformeln vorhalten muss. Wir sind in der Phase konkreter Maßnahmen und nicht mehr allgemeiner Diskussion. Denn in der allgemeinen Diskussion sind wir uns in diesem Hause einig. Die effektive Umsetzung der Maßnahmen ist allerdings bei dieser Landesregierung besser aufgehoben als bei jedem anderen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Stärkung der Unabhängigkeit in der Justiz - Richterwahlausschüsse einrichten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4013 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/4092
Ich eröffne die Beratung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Briese zu Wort gemeldet. - Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. „Mehr Selbstbestimmung und Autonomie in der Justiz“ ist ein sehr komplexes Thema. Dafür reichen dreieinhalb Minuten wahrscheinlich gar nicht aus. Aber ich will einige wenige der Kerngedanken anführen, die uns dazu veranlasst haben, dieses Thema hier in dieser Legislaturperiode doch noch einmal zu besetzen. Wir wollen, dass über das große Thema „mehr Mitbestimmung, mehr Selbstverwaltung in der Justiz“ diskutiert wird. Denn dieses Thema wird momentan bundesweit in ganz verschiedenen Gremien der Richterinnen und Richter diskutiert, und die ganze Diskussion ist wahrlich auch nicht neu.
Seit sehr langer Zeit fordern Richterverbände und Richterstandesorganisationen zumindest etwas mehr Mitsprache bei der Selbstverwaltung und bei der Richterbestellung in der Justiz.
sagte z. B. die damalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, ihrer Meinung nach sollten zukünftig alle Richter von Gremien gewählt werden, und davor solle man auch keine Angst haben. Das ist also, höchstrichterlich abgesegnet, eine klare Forderung nach Richterwahlausschüssen nicht nur auf Bundesebene, sondern für alle Gerichte in diesem Land.
Die Richterinnen und Richter, meine sehr verehrten Damen und Herren, bemängeln immer wieder sehr stark, dass die Gewaltenteilung - das ist ein verfassungsrechtliches Argument - nicht wirklich vollzogen ist, solange die Justiz von der Exekutive benannt wird. Wir haben also immer noch das Phänomen, dass Legislative, Exekutive und dritte Gewalt nicht wirklich verfassungskonform voneinander getrennt sind, solange die Verwaltung die Möglichkeit hat, Richterinnen und Richter zu benennen.
Ich habe es in dem Antrag auch geschrieben: Bereits die ersten parlamentarischen Versammlungen in Deutschland haben gefordert, dass es sehr wichtig sei, ganz entscheidend sei im gewaltengeteilten Staat, dass Richterinnen und Richter völlig, vollständig unabhängig seien.
Sie wissen, dass der Deutsche Richterbund jetzt mit einem sehr - so will ich es einmal sagen - innovativen oder - wie man auch sagen kann - radikalen Modell quasi die Totalreform eingefordert hat, das die komplette Selbstverwaltung der Justiz durch ein sogenanntes Zwei-Säulen-Modell, einen sogenannten Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat, vorsieht. Was das bedeuten würde, müsste man hier einmal ganz genau durchdiskutieren. Das bedeutete nämlich in großen Teilen fast die komplette Abschaffung des Justizministeriums. Es ist mir natürlich klar, dass sich die Exekutive dagegen wehrt, wenn sie quasi zur Hälfte abgeschafft werden soll. Ob das ein großer Schaden für die niedersächsische Rechtspolitik wäre, da bin ich mir - ehrlich gesagt - nicht so ganz sicher.
Ein weiterer Richterverband, die Neue Richtervereinigung, fordert zumindest das, was wir in unseren Antrag aufgenommen haben, also einen kleinen Baustein für mehr Selbstverwaltung der Justiz in Form von Richterwahlausschüssen.
Die Neue Richtervereinigung ist ein kleinerer, aber sehr progressiver Richterverband. Er hat schon am Anfang der Legislaturperiode gesagt: Wir wollen
zumindest die Möglichkeit der erhöhten Mitsprache bei der Richterbenennung durch Richterwahlausschüsse haben.
Nun gibt es verschiedene Modelle. Ich will gar nicht sagen, dass unser Modell das optimale ist. Man hätte es aber zumindest etwas länger im Ausschuss diskutieren können. Der einzige, der sich einigermaßen vernünftig auf die inhaltliche Diskussion eingelassen hat, war der Staatssekretär. Von den anderen Fraktionen kam inhaltlich eigentlich kaum etwas dazu.
Abschließend will ich gern Folgendes sagen. Es hat auch mich überrascht, dass der Niedersächsische Richterbund gesagt hat, mehr Selbstverwaltung sei ein spannendes Thema, aber das habe bei ihm momentan nicht Priorität. Da war ich überrascht. Das will ich gern zugeben. Dort will man anscheinend lieber noch ein bisschen länger am exekutiven Gängelbändchen hängen und merkt doch gleichzeitig, wie schlecht eigentlich die niedersächsische Justiz ausgestattet ist. Die Klagen gestern Abend waren wiederum sehr groß, dass die personelle Ausstattung in Niedersachsen mehr als schlecht sei.
Meine Damen und Herren, natürlich halten wir unseren Antrag aufrecht. Wer sich die Modelle des Deutschen Richterbundes und auch der Richtervereinigung ansieht, der weiß, dass Richterwahlausschüsse zumindest ein Schritt in die richtige Richtung wären. Wir wollen in Niedersachsen ein bisschen mehr Freiheit wagen, und wir wissen, dass viele Richterinnen und Richter hinter uns stehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine zweifelhafte Art aufgedrängter Bereicherung, welche die Grünen der dritten Gewalt in Niedersachsen angedeihen lassen wollen. In der Tat hat nämlich der Niedersächsische Richterbund in einem Gespräch mit dem Rechtsausschuss gestern Abend ausdrücklich betont, er wolle keine Richterwahlausschüsse, und das sei auch die Position des Deutschen Richterbundes.
Ernst Gottfried Mahrenholz hat in seiner gutachterlichen Stellungnahme zu der Frage, ob im Lande Niedersachsen Richterwahlausschüsse eingeführt werden sollen, vor vier Jahren zusammengefasst - ich zitiere -:
„Unabhängig hiervon aber ist - wie oben bemerkt - ein Desinteresse der Parteien zu konstatieren, die im Niedersächsischen Landtag vertreten sind. Dieses Desinteresse währt nun schon ein halbes Jahrhundert. Es scheint, als bedürfe es besonderer Ereignisse, um das Thema der Richterwahlausschüsse einer landespolitischen Erörterung zugänglich zu machen.“
Nun sind wir uns sicherlich einig, Herr Briese, dass ein Entschließungsantrag der Grünen kein singuläres Ereignis von überragender Bedeutung ist, das das Desinteresse aller Parteien an der Einführung von Richterwahlausschüssen überlagern könnte.