Harald Noack

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jura Bolognese - das unendlich köchelnde Gericht der Juristenausbildung wird jetzt mit Bologneser Sauce gewürzt. Im Mai 2007 hat in Berlin eine von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gegründete Arbeitsgruppe zur Reform der Juristenausbildung getagt und festgestellt - wie die Verlautbarung des Ministeriums herausstellt -: Der Bologneser Prozess, der Bologna-Prozess, bietet uns die Chance, das dramatische Arbeitsmarktproblem in den Griff zu bekommen, dem sich junge Juristinnen und Juristen zunehmend ausgesetzt
sehen. Mit dem Bachelorabschluss, so das Ministerium, können wir dafür sorgen, dass viele junge Juristinnen und Juristen nicht wie bisher im Alter von etwa 30 Jahren erkennen müssen, dass ihre lange Ausbildung sie in eine Sackgasse geführt hat.
Ein auf drei Jahre angelegtes Bachelorstudium werde einen vielseitig einsetzbaren Juristen hervorbringen, dem ein breites Betätigungsfeld offenstehe. Wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden wolle, müsse die Ausbildung allerdings mit einem Masterstudium und einem anschließenden Vorbereitungsdienst fortsetzen.
Die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen haben im März 2007 einen Vorstoß für eine grundlegende Reform der Juristenausbildung gemacht. Nach der Vorstellung dieser Länder soll das Referendariat gänzlich abgeschafft und das Jurastudium auf einen Bachelor- und Masterabschluss umgestellt werden.
Der Deutsche Anwaltsverein hat vor einem Jahr einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung vorgelegt. Ziel ist eine Anwaltsausbildung im Anschluss an das erste Examen und somit eine Abkehr vom bisherigen Einheitsjuristen. Erreicht werden soll eine Ablösung des herkömmlichen Referendariats durch getrennte Ausbildungsgänge für Richter, Anwälte und Verwaltungsjuristen.
Die von den Fraktionen der CDU und der FDP mit dem Entschließungsantrag zur Einführung von
Spartenausbildung Ende November 2005 angestoßene Diskussion hat - wie aus weiteren Entschließungsanträgen, Gesetzentwürfen und Memoranden ersichtlich - deutlich an Kraft, an Momentum gewonnen. Nun wissen Sie natürlich alle, dass bereits 1968 Juristen in einem sogenannten Loccumer Memorandum eine Reform der Rechtswissenschaft gefordert haben. Die Kritikpunkte damals - erstaunlich aktuell -: Zu lange Studiendauer, zu wenig moderne Rechtspraxis in der Ausbildung, Festhalten am Einheitsjuristen als Ausbildungsziel.
Anfang der 70er-Jahre gab es dann an einigen Rechtsfakultäten in Deutschland konkrete Reformbestrebungen, die darauf gerichtet waren, Studium
und Referendariat stärker an den Bedürfnissen der anwaltlichen Praxis zu orientieren. Nachdem allerdings rund zehn Jahre später diese Experimentierphase ohne große Fortschritte beendet worden war, machte die sich abzeichnende sogenannte Juristenschwemme in den 90er-Jahren deutlich, dass eine umfassende Ausbildungsreform vonnöten sei.
Durch die deutsche Einigung allerdings und das hierdurch faktisch einsetzende Beschäftigungsprogramm für Juristinnen und Juristen in den neuen Bundesländern trat die Dringlichkeit einer umfassenden Reform in den Hintergrund.
Nun, nach der Jahrtausendwende, haben wir die Notwendigkeit einer Reform der Juristenausbildung wieder auf der Agenda. Hauptargument für die Notwendigkeit einer Ausbildungsreform ist nach wie vor, dass Studium und Referendariat völlig am Markt vorbeigehen. Nur etwa 10 % aller Juraabsolventen haben die Möglichkeit, eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufzunehmen. Etwa 75 % - drei Viertel - werden nolens volens Anwälte. Es erscheint deshalb wenig zeitgemäß, an der Universität und im Staatlichen Vorbereitungsdienst am Ausbildungsziel der Befähigung zum Richteramt festzuhalten. Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2005 in Berlin hat folgerichtig beschlossen, den Bologna-Prozess und seine möglichen Auswirkungen auf die Juristenausbildung zu überprüfen.
Der für die erste Jahreshälfte 2008 mit der Erstellung eines Berichts beauftragte Koordinierungsausschuss hat bereits jetzt darüber unterrichtet, dass sein Bericht hinsichtlich der juristischen Ausbildung im Referendariat die folgenden Punkte enthalten wird: Darstellung der Entwicklung der deutschen Juristenausbildung, Darstellung der
Juristenausbildung in anderen europäischen und außereuropäischen Staaten und - hier kommt wieder unser Antrag ins Spiel - die Vorstellung des Modells einer Spartenausbildung. Im Ergebnis wird der Ausschuss eine gemeinsame staatliche Spartenausbildung von 24 Monaten Dauer empfehlen, die nach dem Y-Modell angelegt ist, sich also gegen Ende in die Justiz- bzw. Verwaltungsausbildung verzweigen wird. Daneben wird es - natürlich mit wesentlich größeren Teilnehmerzahlen - eine anwaltliche Spartenausbildung geben. Dabei sind naturgemäß Eckpunkte die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses dieser jungen Juristinnen und Juristen, also insbesondere das Problem der Vergütung dieser Nachwuchskräfte und die Einfüh
rung eines Mindestlohns für solche jungen Anwaltsanwärter sowie die Frage, ob eine abschließende Prüfung von den Rechtsanwaltskammern vorgenommen werden soll oder ob sie wie bisher als Staatsprüfung ausgestaltet werden wird.
Das alles macht deutlich, dass unser Antrag vom 23. November 2005 richtungsweisend war. Er enthält alle wesentlichen Aspekte einer umfassenden Reform der juristischen Ausbildung in ihrem zweiten, praktischen Teil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Goethe war Jurist. Unser Ministerpräsident ist Jurist. Mein Fraktionsvorsitzender ist Jurist. Der Oppositionsführer ist kein Jurist. Das macht deutlich, wie wichtig Juristen sind.
Das erfordert eben auch, dass wir uns mit den Zukunftsaussichten und der Reform der Juristenausbildung nachhaltig befassen. - Ich bin froh, dass es mir zum Schluss gelungen ist, wieder Ihre Aufmerksamkeit zu erhalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine zweifelhafte Art aufgedrängter Bereicherung, welche die Grünen der dritten Gewalt in Niedersachsen angedeihen lassen wollen. In der Tat hat nämlich der Niedersächsische Richterbund in einem Gespräch mit dem Rechtsausschuss gestern Abend ausdrücklich betont, er wolle keine Richterwahlausschüsse, und das sei auch die Position des Deutschen Richterbundes.
Ernst Gottfried Mahrenholz hat in seiner gutachterlichen Stellungnahme zu der Frage, ob im Lande Niedersachsen Richterwahlausschüsse eingeführt werden sollen, vor vier Jahren zusammengefasst - ich zitiere -:
„Unabhängig hiervon aber ist - wie oben bemerkt - ein Desinteresse der Parteien zu konstatieren, die im Niedersächsischen Landtag vertreten sind. Dieses Desinteresse währt nun schon ein halbes Jahrhundert. Es scheint, als bedürfe es besonderer Ereignisse, um das Thema der Richterwahlausschüsse einer landespolitischen Erörterung zugänglich zu machen.“
Nun sind wir uns sicherlich einig, Herr Briese, dass ein Entschließungsantrag der Grünen kein singuläres Ereignis von überragender Bedeutung ist, das das Desinteresse aller Parteien an der Einführung von Richterwahlausschüssen überlagern könnte.
Der Antrag selbst ist übrigens in seiner Überschrift verräterisch: Stärkung der Unabhängigkeit in der Justiz, also nicht Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz. In diese Richtung zielen Reformbestrebungen des Richterbundes, die aber noch in der Phase der Formulierung sind und mit denen wir uns nach ihrem Vorliegen eingehend befassen werden.
Die Mitglieder unseres Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen wissen, dass ich im Einklang mit den Ausschussmitgliedern bei unseren häufigen Bereisungen der Gerichtsstandorte stets herausgestellt habe: Aus unserem demokratischen Grundverständnis der Gewaltenteilung resultiert, dass es einen Kernbereich der Rechtsprechung geben muss, der dem Zugriff und der Gestaltung durch die Exekutive als zweiter Gewalt entzogen sein muss.
Gerade die Auswahl von neuen Richterinnen und Richtern ist derzeit in Niedersachsen so gestaltet, dass zunächst bei einer Vorauswahl und dann bei den sehr eingehenden Bewerbergesprächen Mitglieder der Justiz, Herr Briese, die entscheidende Funktion haben. Die Vorauswahl wird in den Mittelbehörden des Gerichtsaufbaus getroffen. Die Bewerbergespräche führen drei Personen - ein
Vertreter des Oberlandesgerichts, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft sowie ein Vertreter des Justizministeriums.
Richterwahlausschüsse nach den Vorstellungen der Grünen sollen von Landtagsabgeordneten dominiert werden. Sie sollen die Hälfte der Sitze erhalten, nämlich sieben, wohingegen nur fünf Richterinnen und Richter sowie zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen sollen. Bei etwa 80 Auswahlverfahren im Jahr, dem notwendigen Studium der Bewerbungsunterlagen, der Durchführung der mehrstündigen Bewerbungsgespräche und der notwendigen Fortbildung wären wir Landtagsabgeordnete mit ganz anderem Pflichtenkreis unseres Mandats über Gebühr gefordert, ja, überfordert, zumal uns die notwendigen Detailkenntnisse der richterlichen Anforderungsprofile im Regelfall fehlen - in diesem Hause vielleicht mit Ausnahme des Kollegen Helberg sowie des Kollegen Möllring, beides frühere Richter. Dabei gehe ich davon aus, dass der Kollege Helberg eine ehrenvolle Berufung in einen solchen Richterwahlausschuss dankend ablehnen würde und der Kollege Möllring andere wichtige Aufgaben zu erfüllen hat und diese zumindest zum ungeteilten Beifall der Regierungsfraktionen auch wahrnimmt.
Kurzum: Neben der von keiner wichtigen Organisation oder einer mehrheitsbeteiligten Partei im Bund und im Land Niedersachsen aufgestellten Forderung nach Einführung von Richterwahlausschüssen steht dem Projekt auch die offenkundige Verschlechterung des Auswahlverfahrens, dessen Politisierung durch die vorgesehene dominante Beteiligung von Landtagsabgeordneten und die ebenso deutliche Qualitätsverschlechterung des Verfahrens gegenüber.
Bei aller von mir geschätzten Sponaneität der Grünen und ihrem Hang zu radikal-demokratisch motivierten Änderungsversuchen an sich bewährter Verfahren, bei gleichzeitiger Fähigkeit zur Selbstironie wie dem kollektiven Blöken beim Hammelsprung: Dieser Antrag gehört in die parlamentarische Tonne! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenige Wochen nach dem Unfall auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland in Lathen am 22. September 2006 und noch unter dem Eindruck der schrecklichen Unfallbilanz mit 22 getöteten Personen und zehn Verletzten hat der Landtag in seiner 108. Plenarsitzung den 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ein wesentlicher Grund war, dass der Ausschuss für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach der Unterrichtung durch die Landesregierung am 29. September und 13. Oktober 2006 in seinen Anhörungen am 3. November 2006 und 24. November 2006 die von den beteiligten Institutionen erbetenen Auskünfte nur bruchstückhaft und zögerlich, teilweise gar nicht, erhielt, weil einzelne Institutionen den Einladungen des Ausschusses zu den Anhörungen nicht Folge leisteten.
Aus diesem Grund hat der Landtag dann auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 1. November 2006 - Beitritt sämtlicher Mitglieder der Fraktion der SPD durch Schreiben vom 27. November 2006 und Zustimmung der Fraktionen von CDU und FDP nach Modifizierung und Ergänzung der Fassung des Untersuchungsauftrages - zu einem „scharfen Schwert“ zur Aufklärung des Sachverhaltes gegriffen. Bei dem 19. Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages ging es - das ist eine Besonderheit - weder um eine Minderheitsenquete noch um einen Untersuchungsauftrag der Mehrheit, sondern das war ein von allen Fraktionen des Hauses getragener Untersuchungsausschuss.
Dem Untersuchungsausschuss gehörten von der Fraktion der CDU fünf Mitglieder, von der Fraktion der SPD vier Mitglieder, von der Fraktion der FDP ein Mitglied und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls ein Mitglied an.
Die Vernehmung der Zeugen erfolgte grundsätzlich in öffentlicher Sitzung; teilweise - bei vier Zeugen - schloss sich an die Vernehmung in öffentlicher Sitzung eine Vernehmung in nicht öffentlicher Sitzung an. Die Erörterungen des Ausschusses erfolgten nach Maßgabe der vom Landtag vorgegebenen besonderen Geschäftsordnung in nicht öffentlicher Sitzung.
Rechtsgrundlage eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages ist Artikel 27 unserer Verfassung mit insgesamt acht Absätzen. Der Landtag hat, anders als der Bundestag in seinem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages vom 19. Juni 2001, nicht von der Verfassungsermächtigung Gebrauch gemacht, das Verfahren durch Gesetz zu regeln, sondern von der gleichfalls in Artikel 27 Abs. 6 vorhandenen Befugnis zur Regelung durch Geschäftsordnung. So waren auf die Erhebungen des Ausschusses die Vorschriften über den Strafprozess sinngemäß anzuwenden. Dieser Rechtsrah
men hat dem Ausschuss ein flexibles Instrumentarium zur Durchführung der Beweiserhebung gegeben, aber auch ad hoc zu lösende Problemstellungen wie die Möglichkeit der Heranziehung der strafprozessualen Vorschriften im Detail, so bei der Beurteilung des Antrages auf Beeidigung der Zeugen Hirche und Harnacke seitens der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich wäre übrigens in diesem Zusammenhang dankbar, wenn in einer der Rechtsfakultäten Niedersachsens eine Dissertation zur detaillierten Bestimmung der rechtlichen Grundlagen und des Verfahrens von Untersuchungsausschüssen des Niedersächsischen Landtages ausgegeben werden könnte.
Die insgesamt 35 in den Beweisbeschlüssen benannten Zeugen folgten der Ladung des Ausschusses bereitwillig und ohne juristisches Geplänkel. Das traf auch auf Zeugen wie den bayerischen Staatsminister Erwin Huber und den Vorsitzenden der DB, Hartmut Mehdorn, zu.
Der Untersuchungsausschuss hat zudem in seinen Beweisbeschlüssen umfangreiche Akten sowie sonstige schriftliche und elektronische Unterlagen beigezogen, die zum Teil bereitwillig und prompt, zum Teil auch erst, wie in ganz wenigen Fällen Aussagegenehmigungen, nach gütlichem Zureden und modifizierten Beschlüssen, teilweise auch nach Zeigen der „Folterinstrumente“, herausgegeben wurden.
Der Bericht des Untersuchungsausschusses enthält in seinem Abschnitt über Einsetzung, Auftrag und Verfahren des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eine lesenswerte Übersicht über die Fülle der beigezogenen Akten, die von der Landtagsverwaltung in einem gesonderten Akteneinsichtsraum getreulich verwahrt wurden.
Hervorheben will ich in diesem Zusammenhang die sehr gute Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die unter Federführung des sachbearbeitenden Staatsanwaltes Schröder weitgehend zeitgleich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durchführte. Der Untersuchungsausschuss hat aber stets deutlich gemacht, dass er seine Aufgabe nicht in der Funktion einer Oberstaatsanwaltschaft sehe, sondern den Unfallhergang und die Rahmenabläufe für seine politische Bewertung untersuche.
Bereits bei der Untersuchung vor Ort am 17. Januar und der informatorischen Anhörung der Be
triebsleiter, aber auch im Zuge der umfangreichen Zeugenvernehmungen und des Aktenstudiums sowie der Auswertung der Gutachten gewann der Ausschuss hinsichtlich des Unfallhergangs und der unmittelbaren Verantwortlichkeit fast deckungsgleiche Erkenntnisse wie die parallel untersuchende Staatsanwaltschaft Osnabrück, wobei der Ausschuss nicht beurteilen kann, ob Erkenntnisse und Zwischenergebnisse seiner Untersuchungstätigkeit wiederum in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft eingeflossen sind.
Der Ausschuss hat in seinen detaillierten Ermittlungen keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten oder für Organisationsfehler der Landesregierung oder der zuständigen Landesbehörde ermittelt, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Sowohl das Rechtsgutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als auch das Gutachten des Eisenbahn-Bundesamtes haben ergeben, dass die bundesgesetzlichen Vorgaben keine Betriebsaufsicht über die Anlage vorsehen und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr lediglich für die Genehmigung der Betriebsvorschriften zuständig war. Die Genehmigungsbehörde hat sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eine Kontrolle der Einhaltung der Betriebsvorschrift durch eine Sachverständigenorganisation, den dann von der Betreibergesellschaft beauftragten TÜV, zur Auflage gemacht.
Ob die bundesrechtlichen Vorgaben des Versuchsanlagengesetzes ausreichend sind, ob hier nicht unter Berücksichtigung der Ermittlungen des Ausschusses Veränderungen erforderlich sind, liegt nicht in der Entscheidungskompetenz des Niedersächsischen Landtages und damit auch nicht seines Untersuchungsausschusses.
Der Ausschuss hat keinerlei Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Meldungen von Mitarbeitern vorlagen, welche im sogenannten Parallelbetrieb des Testfahrzeuges Transrapid und der Wartungsfahrzeuge eine nicht ausreichend berücksichtigte Gefährdung sahen.
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass der Untersuchungsausschuss in der Beweiserhebung festgestellt hat, als technische Sicherungsmaßnahme zum zeitgleichen Betrieb von Magnetfahrzeugen und Radfahrzeugen auf der Teststrecke sei eine elektronische Fahrwegsperre vorhanden gewesen, deren Einlegung in Fällen wie am Unfalltag eine zwingende Vorgabe von Hersteller, Genehmigungsbehörde und Gutachter war, welche aber
- auch korrespondierend mit entsprechenden Auffassungen, es seien keine Angaben vorhanden gewesen, dass dies zwingend erforderlich gewesen sei - von der Betreibergesellschaft nicht gesetzt worden war. Der Ausschuss hat sich ausdrücklich nicht der Position der Betreibergesellschaft angeschlossen, dass es sich lediglich um eine Empfehlung gehandelt habe. Über diese technische Sicherungsmaßnahme der elektronischen Fahrwegsperre hinaus waren zum Unfallzeitpunkt keine technischen Sicherheitsmechanismen verfügbar.
Der Ausschuss hat im Rahmen seiner Untersuchung keine Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit der beteiligten Personen in der gutachterlich tätigen TÜV-Arbeitsgemeinschaft, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium gewonnen. Über die Genehmigungsprüfung der Betriebsvorschrift hinaus bestand, was noch herauszustellen ist, keine besondere Überwachungszuständigkeit niedersächsischer Behörden, die konkret hätte verletzt sein können.
Insbesondere dieser Bewertung, aber auch weiteren Ergebnissen und Bewertungen im Detail haben sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht anschließen können. Vielmehr haben sie einen eigenen, von dem Bericht des Ausschusses abweichenden Bericht erarbeitet, der sich in seinem das Verfahren beschreibenden Teil nur in einzelnen Ergänzungen vom Bericht des Ausschusses unterscheidet, im Übrigen den Text des Berichtes übernimmt, hingegen in seiner gesamten Würdigung des Untersuchungsergebnisses zu der Auffassung gelangt, dass das niedersächsische Wirtschaftsministerium die ihm obliegende Aufgabe der Fachaufsicht über die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr offensichtlich nur unzureichend wahrgenommen habe. Mängel bei der Überwachung der Einhaltung der Betriebsvorschrift in Lathen durch den TÜV fielen als Organisationsverschulden auf das Land zurück. Das Land habe seine Pflicht zur Gefahrenabwehr nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Hieraus folge, dass der Ministerpräsident den Wirtschaftsminister Hirche zu entlassen habe. Dem bisherigen Betreiber sei wegen offenkundig gewordener Unzuverlässigkeit keine neue Betriebsgenehmigung zu erteilen. Die Prüfung der Einhaltung der Betriebsgenehmigung sei dem Eisenbahn-Bundesamt zu übertragen, und die Organisationsstruktur, die Kontrolle, die technischen Vor
gaben und die Betriebsvorschriften müssten überarbeitet und korrigiert werden. Schließlich üben SPD und Bündnis 90/Die Grünen an der Ausschusswürdigung des Untersuchungsergebnisses Kritik.
Ich gehe davon aus, dass diese unterschiedlichen Standpunkte in der anschließenden Debatte von den Sprechern der Fraktionen noch einmal herausgearbeitet werden, wobei ich davon ausgehe, dass diese Debatte wie die gesamte Untersuchungstätigkeit des Untersuchungsausschusses verantwortungsvoll unter dem Eindruck der nicht zu verdrängenden Bilder des Unglückes auf der Teststrecke am 22. September 2006 erfolgen wird. Die Ausschussmitglieder jedenfalls waren nach dem Ansehen und Anhören der multimedialen Ablaufdarstellung unter Verwendung der originalen Sprachaufzeichnungen, welche die Staatsanwaltschaft hatte erstellen lassen, außerordentlich bewegt und vom Ablauf der an eine griechische Tragödie erinnernden Zwangsläufigkeit des Aufpralles nach der versehentlichen Freigabe der Strecke für das Transrapid-Fahrzeug durch die Fahrdienstleiter tief betroffen.
Letztlich, so die Ermittlungsergebnisse, war Ursache des Unfalls die Verkettung der menschlichen Fehlentscheidungen durch Betriebsleiter und Fahrer des Transrapid-Fahrzeuges, dazu die fehlende Setzung der Fahrwegsperre.
Ich danke zum Schluss meiner Ausführungen den Mitarbeitern des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, insbesondere den Herren Winkelmann und Dr. Kannengießer, für ihre sachkundige Begleitung des Ausschusses, ihren Rat und ihre rechtsgutachterliche Stellungnahme, insbesondere aber für das rasche Erstellen des Entwurfes des Abschlussberichtes noch am 26. Juli und damit die Ermöglichung der Erörterung des Berichtes bereits in diesem Plenum. Herzlichen Dank!
Der Dank des Ausschusses und mein persönlicher Dank gelten ebenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, namentlich Herrn Dr. Enste und Frau Lütjering, für die rasche und gekonnte Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses und die Vorbereitung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen. Herzlichen Dank!
Mein Dank als Vorsitzender gilt schließlich den Mitgliedern des Ausschusses sowie den stellvertretenden Mitgliedern und den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der zweiten Reihe, die mit erheblichem Zeitaufwand, akribischem Aktenstudium und stets sachorientierten, regelmäßig auch sachkundigen Beiträgen die Ausschussarbeit gefördert haben.
Dass die politische Bewertung auf der Ziellinie der Ausschussarbeit nicht übereinstimmend war, liegt in der Natur parlamentarischer Auseinandersetzung.
Der Abschlussbericht des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses enthält eine Fülle von Detailergebnissen. Er verdient sorgfältige Lektüre. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich damit einleiten, dass ich trotz der pauschalen und insoweit auch unzutreffenden Kritik von Herrn Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr dankbar dafür bin, dass er dieses Thema heute zum Gegenstand der Fragestunde gemacht hat - schlichtweg deshalb, weil offensichtlich die sich bessernden Verhältnisse in Hameln und die noch vorhandene öffentliche Meinung nicht übereinstimmen - das hat sich auch aus der Presseberichterstattung ergeben -, sodass es Not tut, die Erfolge, die sich in Hameln eingestellt haben, hier der Öffentlichkeit klarzumachen.
Mich interessiert im Zusammenhang mit dem, was Sie vorgetragen haben, ob es eine Art Frühwarnsystem in Hameln gibt. Ich habe mir das, was Sie gesagt haben, angehört, und das klang für mich überzeugend. Das, was Sie gesagt haben, war aber eher eine Art Reaktion: Gruppen, die sich Vorkommnisse genau ansehen und entsprechende Überprüfungen und Therapiemaßnahmen vornehmen. Ich meine, dass die Maßnahmen noch etwas früher ansetzen müssten. Die Maßnahmen müssten so ansetzen, dass es gar nicht erst zu Übergriffen kommt, indem bereits im Vorfeld, im Rahmen der Vorbereitung eines entsprechenden Haftplanes, möglicherweise aus dem Täterprofil oder der Verurteilung geklärt wird, ob es im Einzelfall besondere Gefahrenmomente oder -potenziale gibt, sodass man bereits agieren kann, bevor ein gravierendes Verhalten einsetzt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Briese, Sie wissen, dass sich gerade der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit diesem Thema befasst hat und dass wir gewohnt
sind, differenzierend zu prüfen und zu argumentieren. Deshalb ist es unzulässig, beide gesetzlichen Maßnahmen über einen Leisten zu scheren. Zutreffend ist allerdings, dass das PsychKG nur in wenigen Normen geändert worden ist. Ansonsten wird es so, wie es der Landtag am 16. Juni 1997 mit den Stimmen der SPD-Fraktion verabschiedet hat, fortbestehen.
Wir setzen nicht etwa etwas fort, was schon immer so war. Es gibt keinerlei ernst zu nehmende Kommentarmeinungen und Entscheidungen, die insoweit eine Abänderung dieses Gesetzes und nicht etwa der Praxis verlangt. Aus diesem Grunde bleibt das PsychKG so bestehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Nach meiner Information hat der Investor Delta Bau keine Verfügungsgewalt über das angebotene Grundstück, sondern steht es im Eigentum der Stadt Hannover.
Die aktuelle Bauleitplanung der Stadt Hannover sieht auf diesem Grundstück ein Kulturzentrum vor.
Nun meine Frage an die Landesregierung. Ist es zutreffend, Frau Ministerin, dass ein Letter of Intent eine formalisierte Darlegung der Ansprüche umschreibt, welche der mit einem Angebot Bedachte darlegt, um darzutun, unter welchen Grundsätzen und nach welchen einzelnen Fakten man dieses Angebot näher prüfen und möglicherweise zu einem Abschluss gelangen wird?
Ich frage die Landesregierung: Hat sich die Versetzungsbewerberin, die heute Gegenstand der Anfrage ist, in dem von ihr selbst angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahren eigentlich auf eine Zusage von Herrn Dr. Oehlerking berufen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick ein unterstützenswerter Antrag, auf den zweiten Blick ein wenig zu simpel! Auch die Stoßrichtung, die aus dem letzten Satz deutlich geworden ist, passt nicht zur Mediation.
Was ist das eigentlich, gerichtsnahe Mediation? Es ist eigentlich ein Ausdruck, der den Sachverhalt nicht richtig trifft. Es ist nämlich keine gerichtsnahe Mediation, sondern es ist eine gerichtliche Mediation, ein Verfahren, das innerhalb der Gerichte läuft, also nicht etwa im Vorfeld, sondern eingeleitet wird, nachdem bereits Klage erhoben ist und nachdem im Regelfall eine Klageerwiderung vorliegt. Dann hat man nämlich den Streitstoff. Man weiß, worüber man redet.
In diesem Verfahren ist es dann möglich, durch Zustimmung der beteiligten Parteien das gerichtliche Streitverfahren gleichsam anzuhalten und in ein gerichtliches Mediationsverfahren überzuleiten. Das Wesentliche an diesem Verfahren besteht darin, dass nicht etwa der Richter oder die Kammer, die zur streitigen Entscheidung berufen ist, dieses Verfahren fortsetzt, sondern ein anderer Richter, eine andere Richterin, der oder die auch eine spezielle Ausbildung im Bereich der Mediation hat.
Das bedeutet, das Verfahren wird angehalten, wird übergeleitet in ein Mediationsverfahren. Man kann jederzeit dieses Verfahren wieder in das streitige Verfahren überleiten. Man verliert keine Zeit. Im Gegenteil, dieses gerichtsnahe Mediationsverfahren bringt es mit sich, dass sehr kurzfristig - das ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren - Termin zum Gespräch anberaumt werden kann.
Nachdem zunächst einmal überlegt worden ist, ob möglicherweise diese Mediationsverfahren ohne Anwälte stattfinden sollten, hat man sehr schnell in der Praxis gemerkt, dass die Anwälte tragende Säulen dieses Mediationsverfahrens sind. Sie müssen nämlich davon überzeugt sein, dass es Sinn macht, in einem solchen Verfahren aufeinander zuzugehen, Themen zu erörtern und insbe
sondere noch nicht im streitigen Verfahren enthaltene Problempunkte einzubeziehen.
Nur dann, wenn die Anwälte in der Lage sind, mit ihren Parteien zusammen ein solches Mediationsverfahren durchzuführen, kann man auch zu vernünftigen Ergebnissen kommen. Für die Anwälte ist das interessant. Denn Verfahren, die sonst eine Fülle von Schriftsätzen, von Arbeit hervorrufen würden, lassen sich so in relativ kurzer Zeit in aller Regel mit hoher Erfolgsquote - über 80 % - beilegen. Die Anwälte verlieren nichts. Es wird gehandhabt, als wäre es ein streitiges Verfahren.
Es kommt ein Weiteres hinzu. Wenn Sie in einem solchen Mediationstermin eine Einigung erzielt haben, dann kann der Richter, kann die Richterin, der oder die dieses Mediationsverfahren durchführt, als ersuchte Richterin/als ersuchter Richter sofort an Ort und Stelle ein gerichtliches Protokoll aufnehmen. Diese Protokolle, diese gerichtlichen Vergleiche sind vollstreckbare Titel. Das macht einen großen Erfolgsfaktor dieses Verfahrens aus.
Es ist also ein gerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung konsensualer Art mit großen Erfolgsquoten. Es ist nicht zutreffend, dass die Niedersächsische Landesregierung das nicht fördern würde. Im Gegenteil, im Zusammenwirken mit der Niedersächsischen Landesregierung, im Übrigen aber auch unter ständiger positiver Begleitung durch den Rechtsausschuss sind diese Mediationsverfahren in Niedersachsen an nunmehr fast allen Gerichtsstandorten eingerichtet.
Nachdem sie zunächst einmal nur für Landgerichte vorgesehen waren, haben wir sie zwischenzeitlich auch an den Amtsgerichten, und - was von besonderer Bedeutung ist - wir haben sie auch beim Verwaltungsgericht Hannover, beim Verwaltungsgericht in Braunschweig sowie bei den Sozialgerichten in Hannover und Lüneburg. Das bedeutet: Was Sie mit Ihrem Antrag wollen, ist eigentlich schon vorhanden, nämlich eine an fast allen Gerichtsstandorten eingerichtete Mediation.
Es kommt ein Weiteres hinzu. Da dieses Mediationsverfahren bisher lediglich ein Projekt ist, noch nicht gesetzlich festgelegt ist, müssen die Gerichte, müssen die Gerichtspräsidien mitwirken. Nur im Zusammenwirken zwischen Justizministerium und Präsidien ist es möglich, diese Mediationsverfahren einzurichten. Nichts ist erfolgreicher als der Erfolg. Nach den sehr erfolgreichen Ansätzen z. B. beim Landgericht Göttingen haben andere Ge
richte dieses Modell übernommen. Es ist zu einem Exportschlager Niedersachsens in der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Übrigens: Das ist ein Beispiel dafür, dass Wettbewerb im Verfahren unter den Ländern zu durchaus zukunftweisenden Ergebnissen führen kann. Auch ein Argument für die Föderalismusreform!
Was jetzt Not tut, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass wir dieses Verfahren in die Zivilprozessordnung und in die Verfahrensordnungen der anderen beteiligten Gerichtszweige übernehmen. Wir müssen nämlich von einem Projekt hin zu einer in der Zivilprozessordnung zunächst verankerten Verfahrensform überleiten. Es wird der Auftrag, auch an das Justizministerium, sein, zusammen mit dem Parlament, zusammen mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, eine solche Initiative auf Bundesebene einzuleiten. Ich bin zuversichtlich, dass wir das hinbekommen werden. Das wäre ein sehr schöner Erfolg für Niedersachsen.
Ich räume durchaus ein - das haben Sie auch gesagt, Frau Kollegin -: Gestartet worden ist das Projekt von der Vorgängerregierung. Wir haben es übernommen, wir haben es deutlich unterstützt, wir haben es im Projektstadium verlängert. Ich meine, wir sollten zusammenwirken, das auch in Zukunft so zu gestalten.
Es ist noch nicht alles bis ins letzte Detail geklärt. Sie wissen, dass es auch eine vorgerichtliche konsensuale Streitschlichtung gibt. Es gibt besonders ausgebildete Mediatoren, die natürlich argwöhnisch darauf achten, ob nicht möglicherweise ihre Tätigkeit und ihre Einkünfte beschnitten werden. Da muss man vernünftige Lösungen finden. Da gilt es, auch wettbewerbsrechtliche Fragen zu klären. Auch das werden wir tun.
Übrigens - damit lassen Sie mich schließen -, was der Staatssekretär zitiert hat, ist nichts anderes als der Beschluss der Justizministerkonferenz. Die hat nämlich Folgendes beschlossen: „Förderung der konsensualen Streitbeilegung. Die gerichtsinterne Mediation“ - das ist das, worüber wir eben geredet haben - „kann als Übergangslösung ein lohnender Weg sein, um konsensuale Streitbeilegung zu fördern.“ Der Staatssekretär hat also nichts anderes gemacht, als die bereits getroffene Festlegung, die einstimmig getroffen worden ist, zu vertreten, was ja auch seine Aufgabe ist. Ich halte die For
mulierung für nicht sonderlich fördernd. Das habe ich auch deutlich gesagt.
Wir sollten - und das machen wir in Niedersachsen ja auch - über die Beschlüsse der Justizministerkonferenz hinaus neue Impulse geben. Aber dafür haben wir ja eine gute Justizministerin. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trete Frau Meißner in vollem Umfang bei und weise auf Folgendes hin: Der ursprüngliche Antrag enthält nicht die Einschränkung, dass dies für Schwerstabhängige sei, sondern es soll darauf hingewirkt werden, „dass Heroin durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als verschreibungspflichtiges Medikament seitens der Krankenkassen in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel aufgenommen und eine Änderung der Behandlungsrahmenbedingungen beschlossen wird“.
Ich mache ganz deutlich: Diese umfassende und nicht einschränkende Formulierung ist nicht hinnehmbar und hat nichts damit zu tun, dass wir uns mit dem Problem nicht befasst hätten. Uns geht es vielmehr darum, dass in den Antrag genau die Intention, die Frau Meißner genannt hat, aufgenommen wird. Dieser Änderungsantrag enthält sie.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat erschien es uns notwendig, und zwar einstimmig, auch die Notare bei der Revision zu einer Deckung des entstehenden Kostenaufwandes heranzuziehen. Das ist etwas, was wir in anderen Bereichen auch haben, sei es bei den Seelotsen, sei es bei den Schornsteinfegern, sei es bei den Vermessungsingenieuren. Wie ich höre, gibt es entsprechende Bestrebungen auch bei den Fahrlehrern.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass dies Neuland ist. Weil das so ist und weil man einem Notar nur sehr schwer vermitteln kann, dass eine solche Revision zu seinen Gunsten durchgeführt wird und dass man eine entsprechend gestufte und unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten angemessene Beteiligung vom Notar verlangt, haben wir uns für die im Gesetzentwurf enthaltene Staffelung entschieden. Die Staffelung, die die SPD befürwortet, weicht davon nur geringfügig ab. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir mit diesem Gesetz Erfahrungen sammeln müssen und dass wir es zu einem späteren Zeitpunkt evaluieren müssen. Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetz zuzustimmen. Es ist eine sinnvolle Regelung. Wir haben die Bedenken der Praxis aufgenommen. Es
wäre gut, wenn wir dieses Gesetz einstimmig verabschieden könnten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine griffige Farbkombination für das Zusammenwirken aller Fraktionen ist mir noch nicht eingefallen.
Ich trage jetzt den Bericht vor.
Der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2544, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Haushalt und Finanzen einstimmig zustande.
Die weiteren Gesetzentwürfe der Fraktionen zum Thema Konnexität sollen für erledigt erklärt werden.
Wie Sie wissen, ist der Gesetzentwurf ohne erste Beratung hier im Plenum direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Ich möchte deshalb die Gelegenheit wahrnehmen, etwas zum Anlass und zum Inhalt des Entwurfs zu sagen.
Allen Fraktionen ist es ein Anliegen, eine verfassungsrechtliche Absicherung zu schaffen, die den kommunalen Körperschaften für den Fall einer Aufgabenübertragung einen verbesserten Schutz vor finanziellen Mehrbelastungen gewährt. Ich darf insoweit auf die verschiedenen, in ihren Regelungsansätzen und in ihrer Reichweite durchaus unterschiedlichen Gesetzentwürfe der Fraktionen verweisen.
Der Ihnen nun zur Beschlussfassung vorliegende gemeinsame Gesetzentwurf aller hier vertretenen Fraktionen enthält in seinem Artikel 1 eine Neufassung des Artikel 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung, die sicherlich ein Kompromiss ist, aber dennoch das beschriebene fraktionsübergreifende Grundanliegen umsetzt. Vorgesehen ist, den kommunalen Körperschaften im Falle einer gesetzlichen Aufgabenübertragung oder -änderung durch das Land einen finanziellen Ausgleich der hierdurch entstehenden Kosten zu gewähren. Das gilt nicht für den Fall einer direkten Aufgabenzuweisung oder Aufgabenänderung durch den Bund.
Erstattungsfähig sind aus Gründen der Praktikabilität nur „erhebliche“ Kosten, und es muss sich um „notwendige“ Kosten handeln. Das Land ist im Übrigen verpflichtet, den finanziellen Ausgleich „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern, zu regeln.
Für den Fall einer erheblichen Kostenerhöhung, die sich aus der Änderung einer Rechtsvorschrift ergibt, besteht für das Land die Verpflichtung, den finanziellen Ausgleich anzupassen. Im Falle einer Kostenreduzierung steht die Anpassung im pflichtgemäßen Ermessen des Landes.
Der finanzielle Ausgleich für die Aufgaben, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verfassungsbestimmung bereits übertragen gewesen sind, richtet sich nach dem bisher geltenden Recht. Allerdings gilt auch für diese Altaufgaben das Konnexitätsprinzip, wenn durch Gesetz eine Aufgabenänderung erfolgt, die zu finanziellen Mehraufwendungen führt. Im Falle eines sich ergebenden finanziellen Vorteils verbleibt dieser aber bei den kommunalen Körperschaften. Werden hingegen Aufgaben insgesamt verlagert, so besteht für das
Land die Möglichkeit, den hierfür bisher geleisteten finanziellen Ausgleich zu streichen. Für die sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften bleibt es bei der schon bisher geltenden Rechtslage.
In einem neuen Absatz 7 soll eine grundsätzliche Regelung für die Rückgriffsmöglichkeit des Landes gegenüber kommunalen Körperschaften getroffen werden. Diese soll bestehen, wenn das Land wegen eines Rechtsverstoßes einer Kommune in Anspruch genommen wird. Die näheren Bestimmungen sollen einfachgesetzlich getroffen werden.
Die Regelung in Artikel 2 des Gesetzentwurfs verlängert die Frist für die Erhebung der kommunalen Verfassungsbeschwerde. Bisher hatten die Kommunen ein Jahr nach In-Kraft-Treten eines Gesetzes Zeit, vom Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen, ob ein Gesetz das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Zukünftig soll dies innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren möglich sein.
Schließlich weise ich noch darauf hin, dass dieses Gesetz rückwirkend, und zwar zum 1. Januar 2006, in Kraft treten soll.
Da es sich um einen Gesetzentwurf aller hier im Landtag vertretenen Fraktionen handelt, wird es nicht überraschen, dass eine inhaltliche Diskussion in den Ausschüssen nicht stattgefunden hat. Ich komme deshalb auch zum Ende.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2544 zu beschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte von dem Kollegen Gabriel nur wissen, ob das wörtliche Zitat in der Meldung von ihm stammt. Es heißt dort: So etwas haben bisher in Deutschland nur Nazis gemacht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Zeit harter Prüfungen für die deutsche Sozialdemokratie richtet sich der Fokus
auch und vor allen Dingen auf den Landesverband und die Landtagsfraktion, aus der ein sich dynamisch und fortschrittlich gebender Führungspolitiker der SPD den Weg nach Berlin begonnen hat. What is left? So lautet die wieder häufiger gestellte Frage leicht ironisch: Was ist links?, aber auch: Was ist übrig geblieben?
Was ist die Substanz niedersächsischer sozialdemokratischer Reformpolitik, wenn sie unter der Generalüberschrift „Justizmodernisierung statt Ausverkauf wichtiger Bereiche der Justiz“ antritt? Nach der Debatte am 21. April bei der ersten Beratung zu diesem Thema in diesem Hause und der Erörterung im Rechtsausschuss stelle ich Folgendes fest.
Erstens. Die SPD-Fraktion ist strukturkonservativ. Sie wehrt sich gegen Veränderungen, die sie als bedrohlich empfindet. Sie sehnt sich in das letzte Jahrhundert zurück. Sie will nicht gestalten; sie will bewahren. Sie vertritt idealtypisch Ärmelschoner, Strickweste und Bakelitaugenschirm im bürokratischen Dreiklang:
Das war schon immer so. Das haben wir noch nie so gemacht. Da kann ja jeder kommen.
Zweitens. Die SPD-Fraktion hat weder einen rationalen noch einen emotionalen Zugang zu den freien Berufen. Deren Dynamik, deren Wettbewerbsverständnis und deren Gewinnstreben betrachtet sie mit stetem Misstrauen. Sie unterstellt prima facie, dass eine besoldete Richterin, aber auch ein besoldeter Rechtspfleger qualitativ bessere Arbeit lieferten als ein Notar, dessen Bestellung in Niedersachsen übrigens zwangsläufig mehrjährige Berufserfahrung, nachweisliche Fortbildung und eine überdurchschnittliche Note im zweiten juristischen Staatsexamen voraussetzt.
Drittens. Die SPD-Fraktion hat keine ausreichenden Kenntnisse von der Gebührensystematik bezüglich Leistungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit insbesondere unter EU-Vorgaben. Wenn der erste Erbe eines wertvollen Nachlasses gegen die geltende Gebührenordnung für die Erbscheinerteilung eine Beschwerde vorbringen will, braucht er
nur die Ausführungen des geschätzten Kollegen Helberg über die Kostenüberdeckung aus dem Landtagsprotokoll abzuschreiben, um eine vergleichbare Entscheidung wie bei den Handelsregistergebühren zu erreichen.
Viertens. Die Justizmodernisierung beschränkt sich in diesem Betonantrag auf den Vorschlag, Aufgaben vom Richter auf den Rechtspfleger zu verlagern. Das ist erkennbar kein Modernisierungskonzept.
Wir von der CDU gehen deshalb zur Tagesordnung über, lehnen diesen Antrag ab, führen den Dialog mit unserer innovativen Justizministerin, die die große Justizreform vorantreibt, und nur hin und wieder sehnen wir uns klammheimlich nach einer ideenreichen Opposition als Sparringpartner. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anders als mit Ihren vorbeugenden Unterlassungsanträgen haben Sie mit diesem Entschließungsantrag in der Tat ein Problem aufgegriffen, das es zu lösen galt. „Zu lösen galt“ sage ich, weil es das Justizministerium - ideenreich, fast listig - erfreulicherweise geschafft hat, die meisten der Problemfälle zu lösen. Das war eigentlich überobligationsmäßig, mehr, als zunächst zu erwarten war.
Lassen Sie mich, weil Ihr Antrag unter Ziffer 1 mit einer allgemeinen Bemerkung beginnt, noch etwas zur Qualität der niedersächsischen Justiz sagen. Die niedersächsische Justiz leistet qualitativ hochwertige Arbeit. Sie versteht nicht nur ihr Handwerk, sondern ist auch innovativ und hat Vorreiterfunktion, so z. B. mit den Modellprojekten „Gerichtsnahe Mediation“. Diese Vorbildfunktion der niedersächsischen Justiz hat übrigens Tradition. So hat Peter Hoffmann in seiner niedersächsischen Geschichte über die entsprechenden Reformen 1848 ausgeführt:
„Mit seiner Justizgesetzgebung und der Städteordnung, die eine Stärkung der bürgerlichen Selbstverwaltung brachte, wurde das Land Hannover Vorbild für andere deutsche Staaten.“
Genau diese Vorbildfunktion wollen wir heute wieder erreichen und ausbauen.
Das, was Sie über die Einstellungssorgen in der Justiz gesagt haben, ist vom Grunde her berechtigt. Ich teile Ihre Auffassung, Herr Schneck, dass die Grundfunktionen der Justiz als dritter Säule unseres demokratischen Staatsaufbaus durch Legislative und Exekutive in der Tat nicht eingeschränkt werden dürfen. Insofern bedarf es eines steten Respekts auch dieses Hauses gegenüber der Justiz, und es bedarf der gemeinsamen Anstrengung, dass wir diese dritte Säule unseres demokratischen Staatswesens funktionsfähig erhalten, ausbauen und bürgerfreundlich gestalten. Dabei haben Sie uns auf Ihrer Seite. Es wäre gut gewesen, wenn Sie das in der Vergangenheit selbst beachtet hätten. Denn entgegen Ihren Ausführungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Bearbeitungszahlen in der niedersächsischen Justiz in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in den letzten Jahren nicht gestiegen, sondern sie sind gesunken. Die Rückstände sind geringer geworden. Das bedeutet, dass es die niedersächsische Justiz trotz der relativ starken Sparmaßnahmen, die auch im Justizhaushalt erforderlich waren, fertig gebracht hat, ihre Erledigungsziffern zu steigern. Dem gebührt unser Dank.
Dass wir in zwei Spezialgerichtsbarkeiten, nämlich in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch in der Finanzgerichtsbarkeit noch Rückstände größeren Umfangs und längere Bearbeitungsdauern als in der Zivilgerichtsbarkeit haben, macht es gerade erforderlich, dass wir diese Spezialgerichtsbarkeiten zusammenfassen, straffen und rationalisieren, um auch dort entsprechende Bearbeitungszeiten zu ermöglichen. Lassen Sie uns alle daran mitarbeiten.
Ansonsten hat die Frau Ministerin alles gesagt, was zur Einstellungspraxis zu sagen ist. Dem schließe ich mich an. Dort leistet die Exekutive, leistet das Justizministerium gute Arbeit.
Frau Ministerin, ich frage die Landesregierung: Ist es zutreffend, dass die in dem eben von meiner geschätzten Kollegin Bockmann zitierten Artikel in der Nordwest-Zeitung enthaltenen Informationen aus einem Beschluss des Rechtsausschusses resultieren, der einen CDU-Abgeordneten, nämlich den Berichterstatter zu der Petition, beauftragt hatte, sich in Oldenburg an Ort und Stelle zu informieren - das ist auch geschehen und von der Presse dankbar aufgegriffen worden -, dass diese Informationen aber keineswegs das beinhalteten, was Sie eben dankenswerterweise über die Kabinettsvorlage und die entsprechende Beschlussfassung sowie die Gegenzeichnung ausgeführt haben?
Von Göttingens Philosophen Lichtenberg stammt der Satz: Es muss sich Vieles ändern, damit es so bleibt, wie es ist. - In der Tat: Die Justiz, die seit den Reichsjustizgesetzen von vor nahezu zwei Jahrhunderten ständig neuen Reform- und Erneuerungsschüben ausgesetzt war, sieht sich heute angesichts steigender Verfahrenszahlen, aber auch ausufernder Gesetzestätigkeit und neuer Gesetze, insbesondere im europäischen Raum, vor der Notwendigkeit einer tief greifenden Strukturreform.
Es ist ein großes Verdienst unserer Justizministerin, dass sie seit ihrem Amtsantritt im März 2003 diese Strukturprobleme aufgegriffen hat und insbesondere durch Einbeziehung von externem Sachverstand Lösungsansätze herbeiführt, so z. B. durch das Gutachten „Zukunftsfähige Justiz Strukturreform durch Konzentration auf ihre Kernaufgaben.“ Es geht nämlich darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir eine einheitliche und ganzheitliche Justizreform und keine Patchwork-Reform anstreben. Es geht nicht darum, an kleinen Stellschrauben zu drehen, sondern wir müssen uns der Herausforderung dieser Zeit zur Neustrukturierung der Justiz stellen. Der Justizministerin gilt unser Dank dafür, dass sie das so beherzt und zukunftsweisend aufgegriffen hat.
Die Justizministerin hat insbesondere auch auf Bundesebene im Verein der Justizminister eine neue Dynamik in die Diskussion hineingebracht. Sie werden urplötzlich den Namen Niedersachsen und den Begriff „niedersächsische Reformvorschläge“ in Justizfachzeitschriften und auch in den entsprechenden Fachkommentaren lesen. Das ist für unser Land von großer Bedeutung. Wir verharren nicht, sondern wir setzen uns an die Spitze dieser Reformbemühungen. Die heutigen Ausführungen der SPD-Fraktion zu diesem Thema sind eher bedauerlich.
Ich möchte zunächst einmal deutlich machen, dass Notare Teil der Justiz sind. Sie sind Träger eines öffentliches Amtes. Sie sind Teil der Rechtspflege.
Wer behauptet, durch Aufgabenverlagerung an Notare würden insgesamt Aufgaben aus der Justiz verlagert, der verkennt die Rolle der Notare in unserem Rechtssystem.
Während wir in Niedersachsen - wie Sie wissen, Herr Kollege Helberg - freundliche und duldsame Notare sind, dürften Sie einen solchen Vortrag vor bayrischen Notaren nicht halten. Der Fehler, den Sie zunächst einmal machen, ist, dass Sie verkennen, dass die Notare bereits heute, insbesondere auch in Niedersachsen, eine Fülle von zusätzlichen Aufgaben im Nachlassbereich wahrnehmen. So hat z. B. Niedersachsen - ebenso wie Bayern und Hessen - im Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit geregelt: Den Notaren kann die Aufnahme von Nachlassverzeichnissen und Nachlassinventaren sowie die Anlegung und Abnahme von Siegeln im Rahmen eines Nachlasssicherungsverfahrens auch durch Anordnung des Nachlassgerichts übertragen werden. - Das ist eine besondere Befugnis.
Artikel 14 bestimmt: Zur Vermittlung der Auseinandersetzung über einen Nachlasses und über das Gesamtgut einer ehelichen oder fortgesetzten Gütergemeinschaft sind neben den Amtsgerichten auch die Notare zuständig. - Auch dies macht deutlich, dass wir in Niedersachsen bereits eine ganze Reihe von Aufgaben übertragen haben.
Nein, es geht nicht darum, dass wir weniger Aufgaben zuweisen, sondern darum, dass wir mehr zuweisen. So kann überwiesen werden - und dies prüfen wir -: die Bestellung von Notaren zu Nachlasspflegern und Verwaltern, die notarielle Erbschaftserteilung, die notarielle Verwahrung von Testamenten, was derzeit nur bei Erbverträgen möglich ist, die notarielle Zuständigkeit auch für die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen. Wir können die Übertragung der Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen auf die Notare vornehmen. Dies sind Tätigkeiten, die den Notaren z. B. in unserem Nachbarland Frankreich seit mehr als 100 Jahren zu einem großen Teil zugewiesen sind und die von diesen zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeübt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie mit dieser Haltung in der Bundesrepublik Deutschland allein stehen. Während die Justizminister in der Justiz
ministerkonferenz gerade die Übertragung von Aufgaben auf die Notare prüfen lassen und dies mit Nachdruck vorantreiben, nehmen Sie eine Blockadehaltung ein.
Dies ist verwunderlich. Sie spielen in Niedersachsen den Geist, der stets verneint. Während Sie im Rechtsausschuss in Einzelberatungen durchaus sachkundige und kritische Beiträge leisten, kommt es dann, wenn Sie sozusagen die „Volonté générale“ der Sozialdemokraten formulieren, zu einer ständigen Blockadehaltung.
Sie wollen keine Änderungen in Strukturen. Sie sagen: Zusammenführung von Arbeitsgerichtsbarkeit und Zivilgerichtsbarkeit: Nicht mit uns! Sie sagen: Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeit - also der Sozialgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit -: Um Gottes willen! Sie sagen: Eine Strukturänderung durch einen sachgerechten Aufbau, einen dreistufigen Aufbau in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit: Teufelswerk! Sie sagen: Verlagerung von Aufgaben auf andere Registerführer oder die Notare: Um Gottes willen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, wenn ich sehe, wie Sie sich hier verweigern, dann fällt mir spontan der Aufmacher der gestrigen taz ein - Sie haben ihn wahrscheinlich noch vor Augen, auch wenn er natürlich aus ganz anderem Anlass gewählt worden ist -: eine große schwarze, zappendustere Seite, auf der in Negativschrift kläglich steht: „Oh, mein Gott!“ - Genau das ist es!
Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung über die konkrete Höhe der Versorgungsbezüge von Beamtinnen und Beamten nachvollziehbar hier keine Angaben machen kann, frage ich die Landesregierung: Gibt es möglicherweise Beispiele, die sie uns nennen kann und die die Höhe verdeutlichen, die derzeit nicht aktive Beamtinnen und Beamte betreffen?
Der Justizhaushalt des Landes Niedersachsen ist gestern ohne jegliche Kritik der Fraktionen von SPD und Grünen geblieben.
Wertet die Landesregierung diese völlig einheitliche Billigung des Justizhaushaltes als Auftrag, nunmehr gestärkt auf Bundesebene als Motor der Justizreform aufzutreten?
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Auslagerung der Register auf die Handelskammern, wie sie zunächst von der Landesregierung beabsichtigt war, am hartnäckigen und unverständlichen Widerstand der Bundes-SPD gescheitert ist, frage ich die Landesregierung, ob wenigstens jetzt gewährleistet ist, dass die Bundes-SPD nicht bremst, sondern mit im Boot ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst sehr herzlich für die Nachsicht.
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit nur wenigen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden, wobei bei der Einzelabstimmung über die Wahlkreiseinteilung in der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes die Vertreter der Fraktionen von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen gegen den Entwurf gestimmt haben. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich ebenfalls einstimmig für diese Beschlussempfehlung ausgesprochen, während der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im mitberatenden Innenausschuss dagegen gestimmt hat.
Der Gesetzentwurf aller Landtagsfraktionen zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes und die mit dem Entwurf verbundenen Ziele sind im ersten Beratungsdurchgang bereits umfassend gewürdigt worden. Ich möchte deshalb hier in erster Linie die Diskussion zusammenfassen, die wir im federführenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und in den mitberatenden Ausschüssen geführt haben und die zu wenigen inhaltlichen Änderungsempfehlungen geführt haben, die ich Ihnen ebenfalls kurz vorstellen möchte. Dabei lasse ich ausschließlich redaktionelle und technische Änderungen beiseite.
Zunächst hat sich der Ausschuss mit der Änderung des Landeswahlgesetzes befasst. Er schlägt Ihnen hierzu geringfügige, allerdings wichtige Änderungen zu der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Gesetzes mit der Liste der Wahlkreise vor. Zum einen haben sich die Kolleginnen und Kollegen aus Braunschweig dafür stark gemacht, dass die Einteilung der Braunschweiger Wahlkreise nicht, wie im Ent
wurf vorgesehen, nach den statistischen Bezirken erfolgt, sondern nach den Stadtbezirken.
Vielen Dank. - Ich meine schon, dass das wesentliche Dinge sind, die für uns als Abgeordnete von Bedeutung sind. Die Braunschweiger haben gebeten, nicht nach den statistischen Bezirken, sondern nach den Stadtbezirken einzuteilen. Dies entspricht der Zielsetzung des Entwurfs, nach Möglichkeit gewachsene regionale Grenzen bei der Wahlkreiseinteilung zu berücksichtigen.
Sodann waren bei den hannoverschen Wahlkreisen vereinzelt die Bezeichnungen der Stadtteile zu korrigieren, während der Ausschuss Ihnen zu den Wahlkreisen 32 und 33 empfiehlt, jeweils den Namen der Wahlkreise zu ändern. Diese Wahlkreise - und nur diese - bestehen jeweils aus zwei Gemeinden, und der Ausschuss schlägt Ihnen vor, den Namen der Wahlkreise aus den Namen beider Gemeinden zu bilden.
Eine inhaltliche Änderung - die einzige - empfiehlt Ihnen der Ausschuss zu den Wahlkreisen 49 und 50. Danach soll die Samtgemeinde Amelinghausen nicht zum Wahlkreis Nr. 50 - Winsen -, sondern zum Wahlkreis Nr. 49 - Lüneburg - gehören.
Weitere Änderungsanträge hat es nicht gegeben.
Von den vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes hat der Ausschuss besonders eingehend die Vorschriften des § 7 Abs. 2 Satz 2 und des neuen § 36 a erörtert. § 7 Abs. 2 Satz 2 betrifft den Höchstbetrag, bis zu dem der Präsident des Landtages den Abgeordneten Aufwendungen für die Beschäftigung von Schreib- und Bürokräften erstattet.
Wie Sie wissen, lehnt sich die Bemessung des Höchstbetrages an die Vergütung von Landesbediensteten nach dem Bundesangestelltentarif an, wobei jedoch der Präsident eine eigene, vom Bundesangestelltentarif im Detail abweichende Vergütungstabelle für die Grundvergütung festgesetzt hat. Auch bei den weiteren Vergütungsbestandteilen besteht keine volle Übereinstimmung zwischen der Vergütung der Angestellten des Landes und der Bemessung des Höchstbetrages nach § 7 Abs. 2 Satz 2. Auch bisher hatte der Präsident hier einen gewissen Handlungsspielraum, um insgesamt angemessene Höchstbeträge festsetzen zu können. Der Entwurf sah nicht vor, dass sich hieran irgendetwas ändern sollte. Der Ausschuss war der Auffassung, dass diese Regelungsabsicht in der nunmehr empfohlenen Formulierung der Vorschrift noch deutlicher zum Ausdruck kommt.
Die zu § 36 a Abs. 1 vorgeschlagene Änderung liegt in der ursprünglichen Regelungsabsicht des Entwurfs. Die neue Anrechnungsvorschrift in § 20 Abs. 5 soll vom Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens an unterschiedslos für bereits bestehende und für neu entstehende Versorgungsansprüche gelten, um das System der Versorgungsansprüche folgerichtig auszugestalten.
Der Ausschuss ist im Übrigen übereingekommen, weitere Differenzierungen bei den Versorgungsansprüchen in diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht weiter zu verfolgen.
Zu den mit dem Entwurf vorgesehenen Änderungen des Ministergesetzes empfiehlt Ihnen der Ausschuss lediglich vereinzelte redaktionelle Änderungen, die den Inhalt der Regelungen unberührt lassen.
Zum Schluss meines Berichts möchte ich noch einmal herausstellen, dass die Anliegen des Gesetzesvorhabens auch in den Ausschussberatungen in engem Einvernehmen von allen Fraktionsvertretern getragen worden sind. Auch deshalb ist die Zahl der Änderungsvorschläge sehr gering.
Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Anflug von Frivolität wollte ich eigentlich meine Ausführungen zu diesem Thema in der 42. Plenarsitzung am 17. September wiederholen in der Annahme, dass jedenfalls die Redner der
anderen Fraktionen das bemerken, lautstark rügen und mir dann die Möglichkeit geben würden, darauf zu verweisen, dass sich die Beurteilung dieses Antrages um kein Jota geändert hat. Ich darf aber wenigstens zusammenfassen.
Der Antrag behauptet zwar leicht dahin gesagt, es gebe gute Gründe, das repräsentative parlamentarische System um plebiszitäre Elemente auf Bundesebene zu erweitern, aber liefert hierzu - mit Ausnahme einer sehr emotionalen und freudestrahlenden Rede des Kollegen Briese - kein einziges Argument.
Der Antrag unterschlägt das wohl abgewogene System der direkten Bürgerbeteiligung auf der kommunalen und Landesebene, Herr Briese, und das plebiszitäre Element des Artikels 29 des Grundgesetzes.
Erkennbares Vehikel zur Einführung der weiteren plebiszitären Elemente im Grundgesetz soll die Premiere, nämlich das Referendum über den Vertrag über die Europäische Verfassung sein - übrigens im Gegensatz zum erklärten Willen des grünen Übervaters Joschka Fischer.
Eine Abstimmung über ein veritables trojanisches Pferd, die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der türkischen Republik, ist allerdings nicht vorgesehen, und es sollen, wie wir zwischenzeitlich wissen, darüber hinaus Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und die Wiedereinführung der Todesstrafe explizit ausgenommen werden. Da zweifeln also SPD und Grüne an der Reife des Staatsvolkes.
Am 17. September 2004 hat die geschätzte Kollegin Susanne Grote unter - wie das Protokoll vermerkt - lebhaftem Beifall bei der SPD und bei den Grünen gesagt: „Ich freue mich auf interessante Diskussionen im Plenum und in den Ausschüssen.“ Diese Freude muss angesichts der kurzen und von Wiederholungen geprägten Ausschussberatung arg begrenzt gewesen sein.
Allerdings gibt es eine bemerkenswerte Änderung zum Stand 17. September. Am 29. Oktober nämlich haben die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen im Bundestag den Fraktionen von
CDU/CSU und FDP den Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes „Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“ übermittelt. Sie haben zugleich Sondergespräche über eine kurzfristige gemeinsame Gesetzesinitiative vorgeschlagen. Da die Fraktionen von CDU/CSU und FDP solche Sondergespräche aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt haben, steht nun das parlamentarische Verfahren im Bundestag offen. Eingebracht in dieses geordnete Verfahren der repräsentativen Demokratie ist allerdings dieser Gesetzentwurf nach meinem Kenntnisstand noch nicht. Anlass für den Niedersächsischen Landtag, unsere Landesregierung zur Einflussnahme auf den Bundesrat aufzufordern, gibt es daher nicht. Wahrscheinlich wird sich die Spitze der Bundes-SPD durchringen, den Gesetzentwurf dem Bundesparlament vorzulegen, wohl wissend, dass es sich um „ein Feld folgenloser und deshalb geduldeter Profilierung“ für die Bündnisgrünen handelt, wie Günter Bannas im Leitkommentar „Sperrige Grüne“ der FAZ vor zwei Wochen süffisant angemerkt hat.
Im Ernst: An folgenloser und deshalb geduldeter Profilierung von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag wollen wir uns, bei aller persönlichen Wertschätzung für meinen Gruppenpartner im Kreistag des Landkreises Göttingen, im parlamentarischen Beratungsgang nicht mehr als notwendig beteiligen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwar haben die Grünen soeben eine Seniorenvereinigung gegründet, aber gegenüber Verfassungsstrukturen haben sie immer noch eine
liebenswerte Unbekümmertheit und eine spontane Lust zur Veränderung.
Nun muss man natürlich sagen, dass dieser Antrag, gekoppelt an die Vorstellung eines Referendums zur Europäischen Verfassung, einen gewissen Charme hat. Diesem Charme ist u. a. auch der Müllermeister Michael Glos schon erlegen, dem man nun nicht gerade Spontaneität im äußersten vorwerfen kann. Es ist also gewissermaßen unverdächtig, einen solchen Antrag zu stellen. Aber, wie bei spontanen Aktionen ja so häufig, sind diese mit heißer Nadel gestrickt.
Schon die Überschrift ist fraglich. Denn sie lautet „Direkte Demokratie ins Grundgesetz“. Wie Sie, Frau Kollegin Langhans, zutreffend ausgeführt haben, taucht der Begriff Abstimmung bereits in Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 auf. Aber entgegen Ihrer Auffassung hat das Grundgesetz bereits eine Form der Abstimmung geregelt.
- Ja, das haben Sie unterschlagen. Das betrifft die Neugliederung des Bundesgebietes. - Das steht in Artikel 29. Es lohnt sich immer, in das Grundgesetz zu schauen. Das erspart lange Diskussionen.
Nun ist die nächste Frage, wie lautet denn die Begründung dieses Antrages. Der erste Absatz dieses Antrages ist bemerkenswert. Darin steht nämlich:
„Es gibt gute Gründe, das repräsentativ-parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland um plebiszitäre Elemente zu erweitern. Die Instrumente Volksbegehren, Volksinitiative und Volksentscheid sind dabei umfassend in das Grundgesetz aufzunehmen.“
Das ist ein typischer Zirkelschluss. Denn Sie sagen nicht, welche guten Gründe es denn gebe; Sie schreiben nur: Es gibt sie. Weil es gute Gründe gibt, muss man sie aufnehmen. - Nein, das ist juristisch gesehen ein Zirkelschluss und staatpolitisch allemal. Da sind wir uns, meine ich, einig. Wenn man an die bewährten Strukturen des Grundgesetzes geht, wenn man sie ändern will - angesichts der Erfahrungen der Weimarer Repu
blik und des Dritten Reiches sind ja diese Strukturen von dem Parlamentarischen Rat mit Bedacht gewählt worden, und sie haben sich bewährt -, dann muss man in der Tat gute Gründe dafür vorlegen. Dieser Antrag weist diese Gründe nicht auf. Sie sind in der Darlegungslast; der sind Sie bisher nicht gerecht geworden.
Die Antragsbegründung nennt diese guten Gründe nicht, sondern sie nennt den Anlass, nämlich die Einigung des Europäischen Rates und das sich anschließende Ratifizierungsverfahren. Das sei, so wörtlich, „eine ausgezeichnete Gelegenheit, dieses Grundgesetz... zu ändern“. Warum ausgezeichnet? - Darüber gibt es keine Angabe. Warum das so eine tolle Gelegenheit ist, dass man gleich alles ändern muss, und dass man umfassend Plebiszite einführen soll - auch darüber schweigt sich dieser Antrag aus.
Nun kann man ja spekulieren, was Sie alles haben wollen. Fangen wir doch einmal an. Hartz IV zur Abstimmung gestellt - ich bin gespannt, was bei einem Volksentscheid über Hartz IV herauskommen würde.
Oder aber Rechtschreibreform. Wir könnten das einmal zur Abstimmung stellen. Aber, Herr Briese, wir könnten auch einmal über Studiengebühren abstimmen lassen oder über Abgeordnetenvergütung. - Alles denkbare Abstimmungsgegenstände!
Nun wollen Sie allen Ernstes über den Vertrag für eine Verfassung in Europa abstimmen lassen. Ich habe das mitgebracht; die meisten kennen das. Sie haben sorgfältig gelesen, was drin steht. Und nun wollen Sie dieses Werk zu einer Ja-/Nein-Abstimmung stellen. Das macht deutlich, das dies nicht durchdacht ist. Bei der Frage geht es nicht darum, dass Sie tatsächlich inhaltlich darüber abstimmen wollen, sondern Sie wollen eine Bekenntnisabstimmung haben. Es ist eine äußerst gefährliche Sache, in einem funktionierenden Staat lediglich Bekenntnisse zu machen.
Richard von Weizsäcker hat gesagt: Die Bevölkerung ist zu groß, und die Probleme sind zu komplex. - Das ist eine vernünftige Erwägung.
Sie kennen die Überlegungen von Niklas Luhmann, der gesagt hat: Menschen tendieren dazu, Komplexität durch Emotionen zu reduzieren. Oder im Klartext: Wenn es unübersichtlich wird, dann entscheiden die Leute aus dem Bauch. Man muss sehr vorsichtig sein, ob man das wirklich will. Ich persönlich sehe da große Probleme.
Sie wissen, dass die repräsentative Demokratie, die wir haben, durch ein hohes Maß an politischer Entscheidungsfähigkeit und ein hohes Maß an politischer Stabilität ausgezeichnet ist. Ich persönlich habe erhebliche Bedenken, ob man durch spontane Entscheidungen, durch solche Ja-/Nein-Abstimmungen hier eine Änderung herbeiführen sollte. Parlamentarische Demokratie ist ein lernendes Verfahren. Sie haben erlebt, wie wir z. B. die Materie Fusion Lüneburg im Ausschuss abgeändert haben. Wir haben um vernünftige Lösungen gerungen. Im Ergebnis ist, in Teilbereichen, etwas ganz anderes herausgekommen als das, was der Gesetzesvorschlag enthielt. Das haben Sie in einer Volksabstimmung nicht. Sie können dieses lernende Verfahren nicht durchführen.
Und es ist ein Problem der politischen Verantwortlichkeit. Wenn die SPD, wie in der Vergangenheit in Niedersachsen, schlechte Politik abliefert, dann wird sie abgewählt. Sie trägt die Verantwortung. Wenn wir keine gute Politik machen würden, dann würden wir ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Wer zieht das Volk zur Verantwortung? - Das ist ein Problem.
Sie wissen auch, dass eine ganze Fülle von Entscheidungen der Verfassungsgesetzgeber des Grundgesetzes der normalen Mehrheitsentscheidungen entzogen sind. Das ist auch sinnvoll. Die Juristen sprechen von Rule of Law. Rule of Law bedeutet, eine ganze Fülle von Staatsgrundentscheidungen ist der Mehrheitsentscheidung entzogen. Was passiert denn nun, wenn Sie eine Entscheidung durch das Volk herbeiführen? Ist das ein revolutionärer Akt, der zu einer neuen Republik führt? Ist es das? Wollen Sie das wirklich? - Das sind Dinge, die man durchdenken muss.
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Ich werde sonst nicht fertig. Das ist ein ganz wichtiges Thema.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass gerade in den Städten, Kreisen, Kommunen und Ländern Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, durch direkte Beteiligung an konkreten Projekten die Gesellschaft mitzugestalten. Wer mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen möchte, muss deshalb verstärkt dort ansetzen, wo die meisten Menschen den Bezug zu ihrem Umfeld erfahren. Dort werden die Entscheidungen getroffen, die die Bürger konkret in ihren Lebensbereichen betreffen. Deswegen halten wir die Einführung auf Bundesebene für den falschen Weg.
Eines ist klar: Vielfach resultiert der Wunsch, Plebiszite einzuführen, aus der Erwägung, dass die Regierung schlecht sei, dass man sie durch das Volk dahin bringen müsse, wo der richtige Weg ist. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Natürlich haben wir eine Regierung in Berlin, und sie macht schlechte Politik. Dort wird es einen Volksentscheid im Jahr 2006 geben - das kann ich Ihnen versprechen -, und Sie werden abgewählt. - Vielen Dank.
Herr Minister, um Legendenbildungen und Fehlinformationen insbesondere an den Standorten der Stiftungsuniversitäten zu vermeiden, bitte ich um eine Klarstellung. Ist es zutreffend, dass die von Ihnen angesprochene Regelungen hinsichtlich der notwendigen Einsparungen im Kernbereich der Verwaltung für die Stiftungsuniversitäten in diesem Jahr nicht unmittelbar umgesetzt werden können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat das Vertragswerk des Journalisten mit dem früheren Ministerpräsidenten Gabriel als Werkvertrag eingestuft. Ich habe da Bedenken; denn die Vergütung war ja offensichtlich auch geschuldet, wenn dieses Werk nicht gelingt.
Die Frage, die sich für mich als Anwalt im Anschluss stellt, ist:
Hat die Landesregierung Überprüfungen angestellt, oder prüft sie, ob eine Rückforderung dieses gezahlten - -
- Ich bin auf meinen Beruf sehr stolz, Herr Plaue.
Ich frage die Landesregierung, ob sie juristische Überprüfungen anstellt, diese möglicherweise rechtswidrig gezahlten Beträge aus dem Landesetat von Herrn Gabriel zurückzufordern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Politische Kommunikation“ - so Coordt von Mannstein im Behördenspiegel dieses Monats - „muss Stimmungen aufnehmen, erzeugen und für sich selbst nutzen, um Stimmen für sich zu gewinnen. Es geht um den ‚voters value‘.“ - So betrachtet, ist dieser Antrag ein Lehrbeispiel. Herr Oppermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, greift die bei den verantwortungsvoll Handelnden seit Wochen bekannte Gefahr des Weggangs der Avontec GmbH nach München in einer dramatischen Entschließung öffentlich auf und will die Landesregierung verpflichten, die Sitzverlegung des Unternehmens, die im Übrigen bereits beschlossen ist, nach München zu verhindern. Gelänge das der Landesregierung, wären Herr Oppermann und seine Fraktion die wahren Urheber. Verlagert das Unternehmen, kann die SPD die Regierung öffentlich der Unfähigkeit zeihen. Ein typischer Antrag aus dem Lehrbuch „Wie maximiere ich meine Stimmen?“. Dabei bedurfte, wie der Ministerpräsident überzeugend dargelegt hat, die Landesregierung des öffentlichen Eilanstoßes nicht, denn - auch das hat der Ministerpräsident bereits gesagt - alle drei direkt gewählten Göttinger Abgeordneten - nämlich Ilse Hansen, Lothar Koch und ich - haben bereits zu Beginn dieses Jahres
in ähnlich lautenden Schreiben den Ministerpräsident unterrichtet und ihn gebeten, in Gesprächen mit der Unternehmensführung die Möglichkeiten zusätzlicher Landeshilfe auszuloten.
Der auch in uns aufkeimenden Versuchung, dies durch die Medien öffentlich zu machen, haben wir widerstanden.
- Das ist zweischneidig, was Sie jetzt sagen, lieber Herr Gabriel.
Der SPD-Entschließungsantrag wirft aber noch weitere Fragen auf:
Erstens. Ist es mit unseren - sicherlich übereinstimmenden - Regeln politischer Moral vereinbar, wenn bei der Begründung der Dringlichkeit des Antrages am Mittwoch von Herrn Oppermann darauf verwiesen wurde, ein Geschäftsführer der Avontec GmbH sei schließlich Dr. von der Leyen, der Ehemann unserer Sozialministerin, und deshalb müsse doch die Landesregierung über die internen Vorgänge Bescheid wissen? Meint denn der wirtschaftspolitische Sprecher der SPDFraktion tatsächlich, dass über Firmeninterna der Avontec GmbH am Küchentisch von der Leyen diskutiert wird und Frau von der Leyen nichts anderes zu tun hat, als diese Interna dann der Kabinettsrunde vorzutragen?