- Tagesordnungspunkt 19 - auf Verschiebung der Beschlussfassung über den Verordnungsentwurf der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wir haben mittlerweile - das haben Sie erwähnt, Herr Biestmann - drei Gesetzentwürfe zur Erdverkabelung von Hochund Höchstspannungsleitungen vorliegen. Gleichzeitig wurde, wie es in der Vorlage heißt, eine Ergänzung in Korrespondenz zum Erdkabelgesetz vorgelegt - eine Änderung zum Verordnungsentwurf über das Landes-Raumordnungsprogramm, ein Verordnungsentwurf, der also in direktem Bezug zum Erdkabelgesetz steht, natürlich zu dem von CDU und FDP, ein Verordnungsentwurf über das Landes-Raumordnungsprogramm, der heute zur Beschlussfassung ansteht, obwohl die Beratungen zum Erdkabelgesetz gerade erst begonnen haben.
Das zeigt deutlich, dass Sie überhaupt kein Interesse an einer offenen Beratung haben, sondern dass es Ihnen nur darum geht, den Menschen in den betroffenen Regionen Sand in die Augen zu streuen, sie ruhigzustellen, damit Sie über den Wahltermin kommen - mit einem Gesetzentwurf, der jede Menge Hintertürchen offen lässt. Diese Rechnung, meine Damen und Herren, ist nicht aufgegangen.
Wir fordern die Landesregierung auf, das Erdkabelgesetz und die Veränderungen zur Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm ge
meinsam zu verabschieden. Zu dem Antrag in der Drucksache 4184 - „Erdkabel-Gesetzgebung: Keine Vorabfestlegung in der Landesraumordnung“ beantrage ich hiermit schon einmal die sofortige Abstimmung.
Meine Damen und Herren, bei dieser Vorgehensweise verwundert es natürlich überhaupt nicht, dass die Fraktionen von CDU und FDP sich vehement gegen eine Anhörung zum Erdkabelgesetz ausgesprochen und erst nach dem massiven
Druck der SPD-Fraktion und wahrscheinlich auch aus Sorge vor dem Protest in der Öffentlichkeit eingelenkt haben.
Meine Damen und Herren, die Anhörung hat am Dienstag stattgefunden. Ich will der Auswertung nicht vorgreifen. Aber wenn es dem Ministerpräsidenten ernst ist mit der Erdverkabelung, warum hat er dann nicht wenigstens im Vorfeld einmal mit seinem Parteifreund, dem Bundeswirtschaftsminister Glos, gesprochen? Der hat ihm ja wohl bei der Anhörung den Kampf angesagt.
Jetzt wirkt sich aus, meine Damen und Herren, dass sich dieser Ministerpräsident noch vor zwei Jahren im Umweltausschuss des Bundesrates
An den Vorarbeiten hapert es eben bei Ihnen bzw. bei dieser Landesregierung. Das haben wir ja heute Morgen schon mal gehabt. Das klappt ja selbst in Ihrem Kabinett nicht.
14. November. Darin sagt Dieter Mentz aus dem Bundeswirtschaftsministerium, er habe der Presse entnehmen müssen - der arme Mann! -, dass das Bundesumweltministerium mit dem Land einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. - Das heißt, dieser Ministerpräsident hat seinen Bundeswirtschaftsminister über dieses Vorhaben noch nicht einmal informiert.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Der traut dem nicht! Die trauen sich nicht! - Ge- genruf von David McAllister [CDU])
- Herr McAllister, ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Herr Wulff wesentlich besser mit Herrn Gabriel zurechtkommt; denn Sie haben die Gegner in den eigenen Reihen sitzen. Von daher sind wir wirklich gespannt auf die weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, die Änderungen der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm liegen vor, und darum will ich noch auf einen Teil unserer Änderungsvorschläge, außerhalb der bereits dargestellten Einwendungen zur unseriösen und unsensiblen Vorgehensweise, eingehen.
Wandel hat zwei Jahre lang gearbeitet und sich gerade mit dem Bereich Raumordnung und Landesentwicklung sehr intensiv auseinandergesetzt. Unsere Befürchtungen, dass die Ergebnisse bei dieser Landesregierung gleich in der Schublade landen, bestätigen sich leider schon jetzt, nach knapp drei Monaten.
Der Landkreis Holzminden ist der Bitte des Fachausschusses, den Verordnungsentwurf unter dem Gesichtspunkt der Demografie zu überprüfen,
gramm Grundsätze und Ziele zu formulieren und für die Gestaltung des demografischen Wandels im Land aktiv Verantwortung zu übernehmen.
Das Land kann sich nicht auf allgemeine Grundsätze oder eine Mentorenrolle beschränken. Dem Thema ist
„vermisse landesweite Regelungen bzw. Grundsätze und Ziele z. B. zur Gestaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge in den betroffenen Räumen.“
Meine Damen und Herren, dieser Stellungnahme ist unsererseits nichts mehr hinzuzufügen, außer dem Zusatz, dass man das nun endlich auch in die Verordnung übernehmen sollte.
Im Zusammenhang mit der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung ist von allen Anzuhörenden und auch von allen Raumordnungsexperten vorgetragen worden, dass das
Festhalten des Landes am Zentrale-Orte-Konzept zwingend erforderlich ist. Dazu hat ja eben auch Herr Biestmann gestanden. Wenn Sie es nur umsetzen würden! Das ist nämlich nicht der Fall.