Neben diesem ambulanten Angebot bestehen in Niedersachsen gegenwärtig 14 stationäre Hospize, von denen eines - das Kinderhospiz Löwenherz in Syke - auf die Betreuung von Kindern spezialisiert ist.
Der Schwerpunkt der Hospizarbeit liegt in der Palliativpflege sowie in der psychosozialen und spirituellen Begleitung der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen. Eine über die palliative Pflege hinausgehende medizinische Versorgung wird in der Regel von den Hospizen nicht geleistet, sondern von externen Ärzten - Hausärzten, Onkologen, Schmerztherapeuten - erbracht.
Zu 2: Die Organisationsformen der Hospize sind sehr unterschiedlich und richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. In dem Verzeichnis der LAG Hospiz sind die jeweiligen Trä
Zu 3: Nach entsprechenden Angaben der LAG Hospiz sind gegenwärtig landesweit etwa 8 500 Personen ehrenamtlich in der Hospizarbeit tätig.
Leuchttürme der Landesregierung in Schieflage? - Nicht nur einweihen, sondern Verantwortung übernehmen
Wie die Aller-Zeitung am 24. September 2007 berichtete, ist die drohende Insolvenz des rund 20 Millionen Euro teuren Tourismusprojektes Erlebniswelt Renaissance (EWR) im Weserbergland abgewendet. Die EWR hätte im Fall einer Insolvenz sämtliche Fördermittel in Höhe von etwa 15 Millionen Euro zurückzahlen müssen.
„Die finanziellen Probleme der EWR sind vor allem auf das Ausbleiben der Besucher im Hochzeitshaus (Hameln) zurückzuführen. Nur ein Bruchteil der knapp 200 000 von Gutachtern prognostizierten Besucher pro Jahr wollte die Multimediapräsentation sehen.“
Dieses Beispiel zeigt, dass auch hochkarätige Leuchtturmprojekte in eine finanzielle und existenzbedrohende Schieflage geraten können,
Für die Therme „Kristall Heißer Brocken“, deren Realisierung seitens der Landesregierung ausdrücklich gewünscht wurde, werden laut Presseinformation des Wirtschaftsministeriums vom 4. Juli 2006 jährlich 100 000 Besucher erwartet. Die Gesamtinvestitionen liegen bei 6,8 Millionen Euro. Das Vorhaben wird mit 2,4 Millionen Euro aus dem europäischen Ziel-2-Programm unterstützt.
1. Welches Risiko sieht die Landesregierung - und wenn, für wen - für die Therme in Altenau - angesichts der Erfahrungen mit der EWR -, sollten sich die Besucherzahlen anfangs nicht wie vorhergesagt entwickeln?
2. Ist die Landesregierung bereit, dieses und die anderen sogenannten Leuchtturmprojekte des Masterplans Harz mit Landesbürgschaften zu untermauern?
3. Inwieweit werden die Erfahrungen mit der EWR in die Planungen für künftige Leuchtturmprojekte des Masterplans Harz, deren Erfolg
von der Besucherzahl abhängig ist, mit einbezogen (Auffangpläne für eine bestimmte An- laufzeit, überregionales Marketing, Werbespots in Rundfunk, Printmedien und Fernsehen etc.)?
2001 ist von der SPD-Landesregierung entschieden worden, die Erlebniswelt Renaissance (EWR) wegen ihres innovativen Ansatzes und der Anknüpfung an ein Alleinstellungsmerkmal als
Leuchtturm des Tourismus im Weserbergland zu fördern. Das Projekt ist bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 14,1 Millionen Euro mit Fördermitteln in Höhe von 9,8 Millionen Euro unterstützt worden. Neben gravierenden Managementfehlern war die nicht funktionierende Technik der entscheidende Auslöser für die gegenwärtigen Probleme. Die Verantwortung lag zum einen bei der Geschäftsführung, zum anderen bei den Gesellschaftern der EWR GmbH (LK Hameln-Pyrmont, LK Holzminden, LK Schaumburg) und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Das MW ist heute aktiv daran beteiligt, trotz aller vor Ort verursachten Missstände Wege für eine gute Zukunft der EWR zu finden.
Bei der in meiner Verantwortung getroffenen Entscheidung über eine Förderung der Thermen- und Saunalandschaft in der Bergstadt Altenau war mir besonders wichtig, die Investition an den Möglichkeiten des Standortes zu orientieren. Mein Haus hat darauf gedrängt, das Projektvolumen und die Besucherprognosen an den derzeit vorhandenen Gästezahlen auszurichten. Mit Beginn des Projektes konnte auch der Abriss der nicht mehr zeitgemäßen und hochdefizitären (mehr als 700 000 Euro pro Jahr) Einrichtungen Wellenbad und Eishalle erreicht werden. Die Bergstadt Altenau hat damit die Chance, den kommunalen Haushalt deutlich zu entlasten.
Zu 1: Nach Intervention des Wirtschaftsministeriums und der NBank ist Anfang 2005 die ursprüngliche geplante Investition einer ca. 18,9 Millionen Euro teuren Thermen- und Saunalandschaft in der Bergstadt Altenau nochmals kritisch hinterfragt worden. Daraufhin ist einvernehmlich mit dem Investor, der Bergstadt Altenau und dem Landkreis Goslar eine für den Standort Altenau angepasste Thermen- und Saunalandschaft mit einer Gesamtinvestition von 6,8 Millionen Euro entwickelt worden. Mit der Kristallbäder AG steht ein sehr erfahrener Investor und Betreiber hinter dem Projekt, der an den bisherigen Standorten der AG den wirt
nachgewiesen hat. Die den Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde gelegten Besucherprognosen sind seriös kalkuliert und werden von der NBank und dem Wirtschaftsministerium als belastbar eingestuft. Es werden daher keine besonderen Risiken für das Projekt gesehen.
Zu 2: Es handelt sich um ein Projekt mit gesicherter Gesamtfinanzierung. Die Bergstadt Altenau und die Samtgemeinde Oberharz haben zur Absicherung der Kreditfinanzierung eine Kommunalbürgschaft geleistet. Generell können auch Landesbürgschaften bei der Realisierung touristischer Projekte in Betracht kommen. Die Voraussetzungen, unter denen solche Gewährleistungen übernommen werden können, sind in der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes ausgeführt.
Zu 3: Der Betrieb und damit auch die Vermarktung von Projekten sind grundsätzlich Aufgabe des Projektträgers oder des Betreibers und nicht Aufgabe des Landes Niedersachsen als Fördermittelgeber. Die Vermarktung der von der Kristallbäder AG betriebenen Saunalandschaft wird von der Kurbetriebsgesellschaft „Die fünf Oberharzer“ und der regionalen Marketingorganisation, dem Harzer Verkehrsverband e. V., nachhaltig unterstützt.
und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Familienpolitik. Die Bundesregierung hat am 5. September 2007 das Programm zum Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren beschlossen. Das Land Niedersachsen erhält dabei aus dem Sondervermögen des Bundes bis 2013 insgesamt 214 Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen sowie erhöhte Umsatzsteueranteile für die Betriebskosten. Bei den Investitionen sollen sich Land und Kommunen zusammen mit einer Kofinanzierung von 10 % beteiligen. Seit Anfang Oktober laufen Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung des Bun
desprogrammes. Darüber hinaus sieht ein ESFProgramm des Bundes für den Ausbau betrieblich unterstützter Kinderbetreuung eine An
schubfinanzierung von bis zu 10 000 Euro für jeden neu eingerichteten Platz vor. Durch eine Vielfalt der Träger können Potenziale für einen schnellen Ausbau der Betreuungsplätze besser genutzt werden. Daher sollten insbesondere auch flexible Betreuungsformen und privat
gewerbliche Anbieter in die Förderung einbezogen werden. Zudem sollte der bürokratische Aufwand möglichst gering bleiben.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Einbeziehung privater oder gewerblicher Anbieter bei der Verteilung der Investitionsmittel aus dem Sondervermögen des Bundes?
2. Wie könnte aus Sicht der Landesregierung ein möglichst unbürokratisches Verteilungsverfahren für die Bundesmittel aussehen?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, um für eine Beteiligung am ESFProgramm zum Ausbau betrieblich unterstützter Kinderbetreuung zu werben und die Umsetzung zu unterstützen?
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ausbau der Kinderbetreuung hat sich am 28. August 2007 auf den Entwurf einer „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013“ geeinigt. Ministerpräsident Christian Wulff hat als Ländervertreter maßgeblich zum Gelingen dieser wichtigen Einigung beigetragen. Die Landesregierung wird nun die erforderlichen
Schritte einleiten, damit es in Niedersachsen zu einem weiteren zügigen Ausbau der Betreuungsangebote kommen wird. Das Kabinett hat am 2. Oktober 2007 den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Kommunen in Niedersachsen erhalten von 2008 an 214 Millionen Euro entsprechend der Kinderzahl aus einem Sondervermögen des Bundes zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesstätten und Kindertagespflegeplätzen. Zusätzlich wird Niedersachsen von 2009 bis 2013 rund
181 Millionen Euro aus dem Umsatzsteuervorab zur Finanzierung der durch den Ausbau zusätzlich entstehenden Betriebskosten erhalten. In den Folgejahren kommt es zu jährlichen zusätzlichen Mitteln aus dem Umsatzsteueranteil des Bundes für Niedersachsen in Höhe von 75 Millionen Euro. Zur Umsetzung des Investitionsprogramms, für das der Bund Mittel ab Januar 2008 zur Verfügung stellt, hat die Landesregierung bereits Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Die Abstimmungsgespräche zur Förderrichtlinie des Landes, die das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in Niedersachsen umsetzen wird, sind noch nicht abgeschlossen.
Zu 2: Vergleiche die Antwort zu Frage 1. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wird auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung ein möglichst unbürokratisches Verteilungsverfahren