Eine Festlegung von Nährwertprofilen ist von der Ernährungswirtschaft kritisiert worden. Sie befürchtet, dass Nährwertprofile dazu missbraucht werden könnten, eine Einteilung in vermeintlich „gute“ und vermeintlich „schlechte“ Lebensmittel zu manifestieren. Die Folge könnten wirtschaftlich negative Auswirkungen auf Branchen wie z. B. die Süßwarenindustrie oder Snackhersteller sein.
Von Verbraucherverbänden ist die Verordnung einhellig begrüßt worden. Sie unterstreichen die Notwendigkeit für einheitliche Regelungen bei den nährwertbezogenen Angaben im europäischen Binnenmarkt und begrüßen ausdrücklich die Vorschriften zur Zulassung gesundheitsbezogener Angaben auf der Basis einer wissenschaftlichen Prüfung. Damit werde dem Verbraucher die Sicherheit gegeben, dass eine ausgelobte Eigenschaft eines Lebensmittels
auch tatsächlich vorhanden sei. Die Nährwertprofile seien erforderlich, um zu verhindern, dass Verbraucher ihren Verzehr ernährungsphysiologisch weniger vorteilhafter Lebensmittel wegen der nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne einer gesunden Ernährung unangemessen erhöhen.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Festlegung der Nährwertprofile im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers, über
seine Ernährung frei entscheiden zu können, und welchen Beitrag leistet sie zum Schutz des Verbrauchers?
2. Welche Vorteile sind für die Wirtschaft mit der Verordnung verbunden, und stehen die zu erwartenden Kosten für die Wirtschaft in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der
3. Teilt die Landesregierung die Befürchtung der Wirtschaft, dass durch die Festlegung der Nährwertprofile negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung bestimmter Lebensmittelbranchen zu erwarten sind?
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel findet seit dem 1. Juli 2007 Anwendung. Sie legt einheitliche Kriterien auf europäischer Ebene fest, die einzuhalten sind, wenn bei Lebensmitteln freiwillig nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden. Damit soll der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung gewährleistet werden, der freie Warenverkehr im Binnenmarkt verbessert, die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsak
Bis Ende Januar 2009 wird die Europäische Kommission die Nährwertprofile für Lebensmittel oder Lebensmittelkategorien als Voraussetzung für die nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben festlegen. Bis Ende 2009 sollen die gesundheitsbezogene Angaben zugelassen werden. Bis Anfang 2010 können Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben wie bisher in den Verkehr gebracht werden, auch wenn die Angaben nicht auf europäischer Ebene zugelassen wurden. Die Verordnung wirkt zurzeit nur in Hinblick auf die Nährwertangaben, die seit dem 1. Juli 2007 den einheitlichen Vorgaben entsprechen müssen (z. B. fett- arm = weniger als 3 g Fett pro 100 g festes Le- bensmittel; reich an Vitamin C = 30 % der empfoh- lenen Tagesdosis pro 100 g Lebensmittel; o. Ä.).
Zu 1: Die Europäische Kommission befürchtet, dass durch die nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben Verbraucherinnen und Verbraucher verleitet werden könnten, den so beworbenen Lebensmitteln einen unangemessen hohen Stellenwert in ihrer Ernährung einzuräumen, der ihnen aufgrund der sonstigen Zusammensetzung nicht gebührt. So soll die Nährwertangabe über den Vitamingehalt von Bonbons nicht dazu führen, den täglichen Vitaminbedarf durch einen entsprechenden Verzehr an Bonbons zu decken, da der hohe Zuckergehalt zu nachteiligen Auswirkungen auf die Zähne führen dürfte. Dieser Gedanke ist nachvollziehbar.
Die Landesregierung ist aber der Auffassung, dass Nährwertprofile nicht zur Diskriminierung bestimmter Lebensmittel als „schlechte“ Lebensmittel führen dürfen, da es im Grundsatz keine „guten“ oder „schlechten“ Lebensmitteln gibt, sondern nur eine „gute“ oder „schlechte“ Ernährungsweise. Eine gute Ernährung sollte den physiologischen Bedarf an Nährstoffen und Energie decken, aber auch die Aspekte Genuss und Freude am Essen bedienen. Nährwertprofile sollten deshalb den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über
Nährwerte im Vergleich zum täglichen Bedarf zu den einzelnen Lebensmitteln liefern, die leicht verständlich sind. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch in der Auswahl ihrer Lebensmittel nach persönlichen Vorlieben nicht eingeschränkt werden. Vielmehr sollen sie darin unter
stützt werden, die Zusammenstellung ihrer Ernährung so einrichten zu können, dass sie einer „guten“ im Sinne von „gesunden“ Ernährung entspricht.
dieses Ziel mit den Angaben des Brennwertes, des Gehaltes an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz, bezogen auf die Portion, in einheitlichen und wiedererkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten und unter Bezug auf die empfohlene Tageszufuhr für die genannten Nährstoffe erreicht werden. Bei Überschreiten
noch zu bestimmender Grenzwerte für den Brennwert und der Gehalte an Nährstoffen pro Portion könnte die Verwendung gesundheitsbezogener
bensmittel wie Obst und Gemüse, Milch, Fisch, Fleisch und Eier sollten grundsätzlich mit wissenschaftlich geprüften gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen.
Mit diesem System könnten die Nährwertprofile zu einer Verbesserung der Nährwertinformation für die Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen, ohne die Bürgerinnen und Bürger in ihrer freien Entscheidung über ihre Ernährung einzuschränken.
Zu 2: Ein entscheidender Vorteil für die Wirtschaft besteht in den nunmehr festgelegten Vorgaben und Verfahren für die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben, die Wettbewerbsverzerrungen verhindern und den freien Warenverkehr im Binnenmarkt fördern.
Krankheitsbezogene Angaben waren bisher bei Lebensmitteln nicht erlaubt. Insofern wird der Wirtschaft mit der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben die Auslobung zusätzlicher Eigenschaften eröffnet, die dem Informationsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der Bedeutung einer gesunden Ernährung entsprechen. Die wissenschaftlichen
schaftsakteure verbunden sein. Im Verhältnis zum Ziel der Verordnung, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit verlässlichen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln zu versorgen, hält die Landesregierung die zu erwartenden Kosten für die Wirtschaft für angemessen.
Zu 3: Die Auswirkungen der Festlegung der Nährwertprofile hängen entscheidend von deren Ausgestaltung ab. Der Diskussionsprozess auf europäischer Ebene dazu ist noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung hält negative Auswirkungen für vermeidbar, wenn die Nährwertprofile nicht dazu führen, den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung zu beeinflussen, sondern zur sachlichen Information beitragen. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Diskussionsprozess zur Gestaltung der Nährwertprofile in diesem Sinne einbringen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Dörte Weddige-Degenhard, Michael Albers, Christa ElsnerSonar, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer und Uwe Schwarz (SPD)
Getarnte Werbeveranstaltung der Pharmaindustrie - Macht sich die Landesregierung zum Helfershelfer von Pharmalobbyisten?
11. Oktober 2007 u. a. Gesundheitspolitikerinnen und -politiker der im Landtag vertretenen Parteien zu einem interdisziplinären Expertenforum über Lungenembolie- und Thromboseprophylaxe nach Hannover eingeladen.
Er erklärte im Vorwege seine Motivation für die Organisation eines solchen Forums damit, dass ihm das Thema sehr am Herzen liege und es sein Ziel sei, dieses Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden außer den Gesundheitspolitikerinnen und -politikern u. a. auch Ärzte, Krankenkassenvertreterinnen und -vertreter und ein Mitarbeiter des Sozialministeriums gewonnen.
Obwohl von dem Arzt auf Nachfrage ein Zusammenhang mit der Pharmaindustrie verneint wurde, erschien auf dem Einladungsflyer ein Pharmakonzern als Sponsor des Expertenforums. Außerdem erhielten die vorgesehenen Referentinnen und Referenten vorab einen Vertragsentwurf über ein Referentenhonorar von 800 Euro zuzüglich Fahrtkosten übersandt, die der Pharmakonzern komplett bezahlen wolle.
1. Hält sie es für rechtlich zulässig und politisch geboten, dass Ärzte und Krankenkassenvertreter unter den oben geschilderten Bedingungen an derartigen als wissenschaftliche Foren ge
2. Hat der teilnehmende Mitarbeiter des Sozialministeriums ebenfalls ein Referentenhonorar erhalten, und, falls ja, wie beurteilt die Landesregierung dies mit Blick auf die Antikorruptionsbestimmungen des Landes?
nen/Mitarbeiter der Landesregierung in der Vergangenheit an vergleichbaren Veranstaltungen der Pharmaindustrie mit werblichem Hintergrund teilgenommen, und, falls ja, wurden auch dort Honorare gezahlt?
11. Oktober 2007 in Hannover handelte es sich um eine Veranstaltung im Rathaus Hannover mit dem Titel „1. Hannoveraner Rathausgespräch“. Der Initiator dieser bereits in mehreren Städten durchgeführten Rathausgespräche, Herr Stadtrat Dr. med. Moerchel aus Mainz-Mombach, hatte sich im Juli 2007 mit der Bitte um Unterstützung für diese Veranstaltung an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gewandt. Die Anfrage wurde abschlägig beschieden.
Zu 1 und 2: Es hat kein Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit an der Veranstaltung teilgenommen. Insoweit kann auch nicht beurteilt werden, ob es sich bei dieser Veranstaltung um eine als wissenschaftliches Forum getarnte Werbeveranstaltung von Arzneimittelherstellern (Sponsoring durch Sanofi-Aventis) gehandelt hat. Somit ist die erbetene rechtliche und politische Einschätzung nicht möglich.
Zu 3: Die Arzneimittelüberwachung untersteht der Aufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Darüber hinaus bestehen Kontakte und Anknüpfungspunkte zur Pharmaindustrie auch im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.
Sofern Landesbedienstete als Referentinnen und Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen für ihre Vorträge ein Honorar erhalten, ist darauf zu achten, dass es nicht zu Interessenkonflikten kommt und dass die Nebentätigkeitsbestimmungen eingehalten werden.