Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

Das Bergbauunternehmen Kali und Salz AG (K+S) aus Kassel beabsichtigt zusätzliche

Salzeinleitungen in das Werra-Weser-Fluss

system. Hierzu hat es im Niedersächsischen Landtag in den letzten Plenarsitzungen bereits intensive Debatten gegeben. Fraktionsübergreifend besteht die Auffassung, dass die Salzwerte abgesenkt werden müssen. Zudem haben sich mittlerweile 21 betroffene Kommunen zusammengefunden, die gegen das Vorhaben der K+S klagen werden.

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet nun in ihrer Ausgabe vom 26. Oktober 2007, dass der Hessische Ministerpräsident Roland Koch die bis 2012 geltenden Grenzwerte der Salzbelastung nicht antasten will. Diese Äußerung steht allen bisherigen Aussagen und erarbeiteten Positionen entgegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie schätzt sie die Aussage des Ministerpräsidenten Koch aus Hessen in Bezug auf den aktuellen Vorgang und die laufenden Verhandlungen und Gesprächsrunden ein, und wie ist diese mit Niedersachsen abgestimmt?

2. Inwiefern wird die Landesregierung die o. g. Gemeinschaftsklage, die die Interessen Niedersachsens verfolgt, und insbesondere die daran beteiligten niedersächsischen Kommunen unterstützen bzw. sich daran beteiligen?

3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung - hier speziell der Niedersächsische Ministerpräsident -, um die Einbeziehung niedersächsischer Anrainerkommunen und somit der niedersächsischen Belange im laufenden Verfahren und somit vor allem gegenüber dem Hessischen Ministerpräsidenten und der Hessischen Landesregierung sowie dem Regierungspräsidium Kassel sicherzustellen?

Mit der Vorlage des Antrags der Firma K+S Kali GmbH am 6. Juli 2007 beim Regierungspräsidium Kassel als zuständiger Genehmigungsbehörde ist das bergrechtliche Verfahren zum Bau der Rohrleitung von Neuhof-Ellers nach Hattorf eingeleitet worden. Die Vorprüfung des Antrages bei der Genehmigungsbehörde ist abgeschlossen. Eine Beteiligung der Anliegerländer an dem bergrechtli

chen Verfahren wird von der hessischen Behörde nicht vorgesehen.

Die Niedersächsische Landesregierung ist der

Auffassung, dass die bisherige Erlaubnis die ständige Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers nicht mit abdeckt: Es liegt eine Erweiterung der wasserrechtlichen Benutzung vor, da an die Stelle einer bisher fallweisen nunmehr eine dauerhafte Einleitung treten soll. Hierfür ist ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich, das die Beteiligung von Kommunen, Kreisen und Trinkwasserversorgern vorsieht. Das

bergrechtliche Verfahren ist daher um das wasserrechtliche Verfahren zu ergänzen und alleine nicht ausreichend.

Niedersachsen hat wiederholt auf das mögliche Erfordernis wasserrechtlicher Verfahrensschritte,

zuletzt auf der gemeinsamen Kabinettssitzung von Hessen und Niedersachsen am 24. September 2007, hingewiesen und die dann notwendige Beteiligung der in Niedersachsen betroffenen Weseranrainerkommunen eingefordert.

Die hessischen Behörden beabsichtigen bisher nicht, das Genehmigungsverfahren zum Bau der Rohrleitung um ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zu erweitern.

Die Bildung eines Runden Tisches mit den Beteiligten ist in Vorbereitung. Aufgabe des Runden Tisches soll die Erarbeitung eines langfristigen Entsorgungskonzeptes für die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen sein. Hier werden die Interessen des Landes Niedersachsen Berücksichtigung finden. Niedersachsen, Thüringen und Hessen werden ihre Interessen einbringen und gleichberechtigt vertreten können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Hessische Ministerpräsident hat mit seiner Aussage auf die Rechts- und Sachlage hingewiesen. Die Niedersächsische Landesregierung

unterstützt die Auffassung Hessens, dass das Unternehmen K+S Kali GmbH in der Pflicht steht, nachhaltige, technisch machbare Vermeidungs

und Entsorgungsstrategien zu erforschen, zu entwickeln und anzuwenden, um kontinuierlich eine Verringerung der Chloridbelastung von Werra und Weser zu erreichen.

Die Bildung eines Runden Tisches mit dem Unternehmen ist in Vorbereitung. Die Niedersächsische

Landesregierung unterstützt die Hessische Landesregierung in der Zielrichtung des Runden Tisches zur Erarbeitung eines langfristigen Entsorgungskonzeptes für die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen.

Zu 2: Die Landesregierung unterstützt den Ansatz der Klage der Kommunen, mit der die Feststellung der wasserrechtlichen Erlaubnisbedürftigkeit des Vorhabens begehrt wird. Eine Beteiligung ist nicht vorgesehen.

Zu 3: Vertreter der Landesregierung werden mit am Runden Tisch sitzen und die Interessen des Landes Niedersachsen einbringen. Im Übrigen

siehe Antwort zu 2.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Blockiert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur den neuen Stiftungsrat für die Leuphana Universität Lüneburg?

Die Findungskommission unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Ute Stoltenberg ist geschlossen zurückgetreten. Die Kommission wurde im November vergangenen Jahres vom Senat der Hochschule gebildet, um Kandidaten für einen neuen Stiftungsrat zu benennen.

Frau Prof. Dr. Ute Stoltenberg soll in einem Brief an den Präsidenten der Universität, Prof. Dr. Sascha Spoun, schwere Vorwürfe gegen das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur erhoben haben. Der Brief liegt der örtlichen Presse vor. In einem Artikel der Landeszeitung vom 23. Oktober 2007 heißt es dazu: „Das Ministerium bringe politische Motive ins Verfahren, lehne selbst hochrangige Kandidaten ohne Nennung von Gründen ab.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Stimmt es, dass seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur elf von zwölf Personalvorschlägen der Findungskommission abgelehnt wurden?

2. Welche Kriterien legt das Ministerium bei der Beurteilung der von der Findungskommission benannten Kandidaten für den Stiftungsrat an?

3. Worin liegen nach Einschätzung der Landesregierung die Schwierigkeiten bei der Benennung eines neuen Stiftungsrats an der Leuphana Universität Lüneburg?

Nach § 60 Abs. 1 NHG sind fünf Mitglieder des Stiftungsrates „mit dem Hochschulwesen vertraute,

der Hochschule nicht angehörende Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, die im Einvernehmen mit dem Senat vom Fachministerium bestellt werden und aus wichtigen Grund vom Fachministerium entlassen werden können“. Das Gesetz lässt offen, von wem die Initiative auszugehen hat. Praxis in Niedersachsen ist es, dass die Hochschule ihre Vorstellungen vertraulich - um nicht Institution und Persönlichkeiten zu schädigen - vor einer Entscheidung des Senats in nicht öffentlicher Sitzung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur abstimmt, um vorab die Einvernehmlichkeit sicherzustellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Findungskommission hat dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Frühjahr 2007 eine Liste mit zwölf potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt, von der ein Vorschlag in der Besprechung wegen persönlicher Befangenheit zurückgezogen wurde. Von dieser Liste wurde zu zwei Vorschlägen seitens des Ministeriums das Einvernehmen signalisiert. Weil trotz mehrfacher Nachfrage keine weiteren Vorschläge genannt wurden, hat das Ministerium der Universität im September 2007 eigene Vorschläge für die drei weiteren zu besetzenden Plätze übersandt. Eine Reaktion der Universität auf diese Vorschläge steht noch aus.

Zu 2: Aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sollte bei der Neubesetzung des Stiftungsrates darauf geachtet werden, dass z. B. besonders aktive Vertreter der Wirtschaft im bisherigen Stiftungsrat erneut gewonnen werden, um eine Kontinuität im Informationsstand und damit in der Arbeit des Stiftungsrates zu sichern. Außerdem sollten Personen mit überregionalen Erfahrungen aus dem Wissenschaftsbereich gewonnen werden. Hier ist insbesondere an früher in Gremien der überregionalen Wissenschaftsorganisationen, wie z. B. dem Wissenschaftsrat, tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu denken. Aber auch frühere Mitglieder der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen kämen diesbezüglich in Betracht.

Wegen der zurzeit stattfindenden grundlegenden Neuorientierung der Leuphana Universität Lüneburg hält das Ministerium für Wissenschaft und Kultur es für erforderlich, dass der Stiftungsrat möglichst vielfältig zusammengesetzt ist und die künftigen Mitglieder über nachhaltige Erfahrungen

mit dem Hochschulwesen - national und international - verfügen. Die Neuorientierung der Universität erfordert, dass neben dem Präsidium und dem Senat ein Stiftungsrat die Verantwortung trägt, der aufgrund seiner Zusammensetzung wie auch

durch Verantwortungsbewusstsein für die Weiterentwicklung der Wissenschaft und der Universität sowie Integrität jedes einzelnen Mitglieds eine Zusammenarbeit zum Wohl der Universität erwarten lässt.

Zu 3: Die Schwierigkeiten bei der Benennung eines neuen Stiftungsrates der Leuphana Universität Lüneburg liegen aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zum einen in dem nach der Fusion noch nicht abgeschlossenen Zusammenwachsen der früheren Universität Lüneburg und der früheren Fachhochschule Nordostniedersachsen begründet. Zum anderen scheint noch ein Vorrang von Partikularinteressen vor der Verpflichtung zum gemeinsamen Zusammenwirken angesichts der hohen Anforderungen, die mit der Umstrukturierung der gesamten Universität in Lehre, Forschung und Weiterbildung und der Anerkennung als Modellhochschule verbunden sind, zu bestehen.

Anlage 14

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 der Abg. Isolde Saalmann und Klaus-Peter Bachmann

(SPD)

Diskreditiert Kultusminister Bernd Buse

mann die IGS Franzsches Feld in Braunschweig?