Eine Änderung der Sätze der Erschwerniszulagenverordnung würde in jedem Fall eine Gesetzesänderung erfordern. Sofern dabei die Sätze nicht unmittelbar durch Landesgesetz neu festgelegt werden sollen, müsste zumindest die bislang fortgeltende Ermächtigungsgrundlage des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes, der die Bundesregierung zum Erlass der Erschwerniszulagenverordnung ermächtigte, durch eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage zugunsten der Landesregierung ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Herrn Bartling im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Gewährung von Erschwerniszulagen richtet sich nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818). Die Zulagen werden gezahlt, um besondere Erschwernisse abzugelten, die bei der Bewertung des Amtes nicht berücksichtigt worden sind.
Eine dieser Zulagen ist die für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), §§ 3 ff. EZulV. Beamte erhalten sie, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden. Hierunter ist der Dienst an Samstagen nach 13 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den übrigen Tagen in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu verstehen.
Die Höhe der Zulage ist unterschiedlich gestaffelt und liegt zwischen 0,64 Euro und 2,72 Euro je Stunde. Sie wurde zuletzt zum 1. April 2004 erhöht.
Eine weitere Zulage wird zur Abgeltung der durch Wechselschicht- und Schichtdienst verursachten Erschwernisse gezahlt, § 20 EZulV. Diese Zulage soll die besonderen Belastungen durch den ständigen Wechsel im Schicht- und Tagesrhythmus ausgleichen. Sie wird pauschaliert in festen Monatsbeträgen gezahlt, dienstplanmäßiger Nachtdienst bedingt die höchsten Zulagensätze.
Zu 2: Diese Zulagen werden in erster Linie im Polizei- und im Justizvollzugsbereich gezahlt, da hier üblicherweise sowohl Dienst zu ungünstigen Zeiten als auch Schicht- oder Wechselschichtdienst abzuleisten ist.
1 Die Beträge ergeben sich aus den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2007 zu Kapitel 0320, da die dortigen Veranschlagungen nach Ermittlung der tatsächlich geleisteten Zahlungen zum Stand Juni 2006 erfolgten.
1. für die Berufsgruppe der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten auf rund 10 611 000 Euro für die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie rund 3 848 000 Euro für Wechsel
2. für die Berufsgruppe der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten auf rund 2 725 700 Euro für die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Wechselschicht- und Schichtzulagen.
schicht-/Schichtzulage um 10 % wären im Polizeivollzugsbereich mit Mehrausgaben in Höhe von 1 445 900 Euro, für den Justizvollzugsbereich mit Mehrausgaben in Höhe von 272 570 Euro zu rechnen.
In dem kürzlich erschienenen, in Isernhagen (Region Hannover) herausgegebenen Werbemagazin Top Recht, Steuern & Finanzen, Ausgabe 1/2007, hat die amtierende CDU-Justizministerin ein Grußwort verfasst. In diesem Grußwort nimmt sie zum Thema Mediation wörtlich wie folgt Stellung: „(…) Mediation ist vielmehr eine Möglichkeit, Konflikte zu lösen. Nicht zuletzt um diesen Aspekt zu unterstreichen, haben die Fraktionen der CDU und der FDP im April 2007 den Entwurf eines Niedersächsischen Mediations- und Gütestellengesetzes vorgestellt. Dieses Gesetz normiert Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards der Mediation (…).“
1. Inwieweit ist es mit den Verhaltensregeln der amtierenden Landesregierung vereinbar, wenn eine Landesministerin in einem Grußwort derart einseitige parteipolitische Stellungnahmen abgibt, und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorgang?
2. Trifft es zu, dass dieses Gesetz nicht etwa von den Fraktionen von CDU und FDP, sondern vollständig im Justizministerium erarbeitet worden ist? Wenn nein, wie beziffert die Landesregierung den Eigenanteil der Fraktionen;
wenn ja, ist die Landesregierung angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen bereit, auch den anderen Fraktionen im Landtag Gesetzentwürfe vorzuformulieren und diese dann in offiziellen Stellungnahmen der Regierungsmit
3. Warum erweckt die Justizministerin in ihrem Grußwort den Eindruck, das Niedersächsische Mediations- und Gütestellengesetz sei bereits in Kraft getreten, obwohl das Gesetz noch nicht vom Landtag beschlossen worden ist?
Zu 1: Das knapp achtzigzeilige Vorwort befasst sich mit dem für Gesellschaft und Justiz sehr wichtigen Anliegen der Mediation als Konfliktlösungsmethode und als Alternative zu gerichtlichen Verfahren. Es verfolgt das erklärte Ziel der Landesregierung und jedenfalls der Regierungsfraktionen des Niedersächsischen Landtages, dieses in der Öffentlichkeit noch zu wenig bekannte Instrument einer seriösen, chancenreichen und nachhaltigen Konfliktlösung weiterzuverbreiten und zu etablieren. Der Entwurf eines Niedersächsischen Mediations- und Gütestellengesetzes verfolgt dieses Ziel gleichermaßen. Über die wesentlichen Inhalte des Entwurfs wird in dem Vorwort auf 18 Zeilen informiert. In einer Zeile findet sich dabei der Hinweis, dass der Entwurf durch die Fraktionen der CDU und FDP in den Niedersächsischen Landtag eingebracht worden ist. Dies ist der Vollständigkeit und Seriosität der Information geschuldet. Eine parteipolitische Stellungnahme wird daraus nicht erkennbar. Ein Verstoß gegen Verhaltensregeln der Landesregierung ist bereits im Ansatz nicht ersichtlich.
Zu 2: Zum Gesetzentwurf sind im Justizministerium Vorarbeiten geleistet worden. Die Landesregierung maßt sich nicht an, zu Arbeitsumfängen bzw. Arbeitskraftanteilen von Mitgliedern des Niedersächsischen Landtages Erhebungen durchzuführen,
Zu 3: In dem Vorwort ist ausdrücklich von dem „Entwurf eines Niedersächsischen Mediations- und Gütestellengesetzes“ die Rede, wie dies im Vorspann der Anfrage im Übrigen zutreffend zitiert ist. Der Landesregierung erschließt sich nicht, wodurch danach der Eindruck erweckt sein könnte, dass das Gesetz bereits in Kraft getreten sei.
Hat der Ministerpräsident auf die falsche Karte gesetzt? Warum bröckelt die kommunale Unterstützung für die Ehrenamtskarte?
Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbar. Gute Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement sind wiederum unverzichtbare Voraussetzung für den Erhalt und gegebenenfalls sogar den Ausbau bürgerschaftlicher Teilhabe. Diese Erkenntnis scheint wohl auch beim amtierenden Ministerpräsidenten
vorhanden zu sein, hat er doch Anfang September 2007 eine Pressemitteilung zur Einführung der von ihm aufgelegten „niedersächsischen Ehrenamtskarte“ unter die Überschrift „Landesweite Ehrenamtskarte Motivation und Dankeschön, für alle freiwillig Engagierten“ gestellt. Allerdings trifft diese Ehrenamtskarte
nicht ausschließlich auf Begeisterung. Insbesondere im Bereich des Sports herrscht erhebliche Verwunderung darüber, dass die Landesregierung nunmehr eine Konkurrenzkarte zur bereits 2006 eingeführten SportEhrenamtsCard Niedersachsen auflegt. Diese wiederum war aus der vom Niedersächsischen Turnerbund bereits 1995 eingeführten GymCard hervorgegangen und ist in allen Sportfachverbänden mit über 90 000 ehrenamtlich Tätigen sehr gut eingeführt.
amtskarte scheint demgegenüber mit gewissen Anlaufschwierigkeiten verbunden zu sein, da die kommunale Unterstützung bröckelt. Die
Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 31. Oktober 2007 unter der Überschrift „Ehrenamtskarte kommt nicht in Gang“, dass sich gegen die vom Ministerpräsidenten präsentierte Karte Bedenken mehren. Es ist von „finanziellen Auswirkungen, die man schwer einschätzen kann“ die Rede. Die Bürgermeister der Kommunen in der Region Hannover haben sich parteiübergreifend einstimmig gegen eine Beteiligung an dieser Karte ausgesprochen, andere Kommunen haben sich ebenfalls ablehnend geäußert.
1. Wo ist - abgesehen von der über den Sport hinausgehenden Zielgruppe - der Unterschied zwischen der vom Ministerpräsidenten kürzlich vorgestellten niedersächsischen Ehrenamtskarte und der bereits 2006 eingeführten, aus der GymCard des Niedersächsischen Turnerbundes hervorgegangenen Sport-EhrenamtsCard Niedersachsen?
2. Wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass zahlreiche niedersächsische Kommunen die Teilnahme an der Ehrenamtskarte absagen, weil sie sich nicht zuletzt aufgrund der KFA-Kürzungen der Landtagsmehrheit finanziell außerstande sehen, derartige Vergünstigungen für ehrenamtlich Tätige zu gewähren?
3. Wie begegnet die Landesregierung - zumal vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Einführung der Ehrenamtskarte mit dem als symbolisch empfundenen einmaligen Betrag von 3 000 Euro unterstützt - dem Vorwurf, dass die niedersächsische Ehrenamtskarte angesichts des Einführungstermins sowie der unzureichend vorbereiteten und sichtbar abbröckelnden kommunalen Unterstützung eher als Werbegag des Ministerpräsidenten denn als ernsthafte landesweite Unterstützung des Ehrenamts in Niedersachsen zu werten sei?
In Niedersachsen sind 2,4 Millionen Menschen bürgerschaftlich in den Städten und Gemeinden aktiv. Das ist gegenüber 1999 ein Anstieg von 31 % auf 37 % der Gesamtbevölkerung (+ 20 %). Es ist bundesweit der größte Zuwachs. Damit liegt Niedersachsen zusammen mit Bayern in einem bundesweiten Vergleich an dritter Stelle.
Das bürgerschaftliche Engagement ist unverzichtbarerer Bestandteil unserer Gesellschaft. Aufgabe aller staatlichen Institutionen ist es, das Engagement der vielen Aktiven in den Kommunen zu fördern, d h. gute Rahmenbedingungen zu schaffen und auszubauen, um Menschen für ein nachhaltiges Engagement zu motivieren. In Niedersachsen ist in den vergangenen Jahren eine „Kultur der Anerkennung“ von den Kommunen, den Trägerorganisationen und durch Maßnahmen der Landesregierung aufgebaut worden. Beispielhaft wird auf folgende Initiativen verwiesen: