Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

Die Information hinsichtlich der Entwicklung der Finanzhilfe für die kommunalen Einrichtungen

gemäß § 6 NEBG von 2004 bis 2008 ist der beigefügten Datenübersicht zu entnehmen. Hierbei wurden die Jahre 2005 bis 2007 als Durchschnittswerte dargestellt, da gemäß § 6 Abs. 5 i. V. m. § 5 Abs. 1, Satz 2 NEBG die Anteile der Finanzhilfe für einen Dreijahreszeitraum festgelegt werden. Abweichungen in einzelnen dieser drei Jahre sind bei den Volkshochschulen nur bei der Grundförderung, die einwohnerabhängig gezahlt wird, möglich. Diese Abweichungen haben einen Umfang von maximal 500 Euro (= 0,1 %) je VHS.

Zu 2: In einer Gegenüberstellung der tatsächlichen Zahlen (durchgeführte Bildungsmaßnahmen) der Jahre 2004 und des Durchschnitts der Jahre 2005 bis 2007 (erstmalige Anwendung des novellierten NEBG vom 23. November 2004) sind bei den städtischen Einrichtungen gemäß § 6 NEBG Rückgänge bei der Grundförderung festzustellen (siehe Anlage zur Anlage 31). Diese ergeben sich aus der Neuregelung der Förderung gemäß § 6 Abs. 3 NEBG, die auf der Einwohnerdichte basiert, anstelle der im Vorgängergesetz festgelegten Regelung eines festen Betrages (150 000 DM/76 700 Euro) pro Gebietskörperschaft. Durch diese Regelung hatten kommunale Einrichtungen, die ihre Bildungsleistungen in mehreren Gebietskörperschaften anboten, einen Vorteil, weil sie zwei Grundbeträge zuzüglich zur einwohnerbezogenen Förderung erhielten. Aussagen über die Auswirkungen des novellierten NEBG auf die Finanzhilfe insgesamt sind deshalb wegen der eingeschränkten Vergleichbarkeit des Datenmaterials und der Übergangsprobleme schwierig. Grundsätzlich ist der Anteil der Leistungsförderung mit 70 % so hoch gewählt, dass leistungsstarke Einrichtungen am Ende hinsichtlich der Gesamtfinanzhilfe davon

profitieren und sich die anfänglichen Rückgänge aufgrund der Neuregelung der Grundförderung wieder ausgleichen dürften.

Zu 3: Die Begrenzung der Steigerung des Mittelansatzes für einzelne Einrichtungen gemäß § 6 NEBG entspricht dem Wunsch der Gruppen von Einrichtungen, auf der einen Seite Leistungsentwicklungen zuzulassen, anderseits aber unkalkulierbare Schwankungen zu vermeiden. Ob und

inwieweit sich beide Ansätze bewähren, wird die Landesregierung auf der Grundlage der weiteren Entwicklung prüfen. Falls erforderlich, wird sie gemeinsam mit dem Landesverband der Einrichtungsgruppe gemäß § 6 NEBG gegebenenfalls notwendige Korrekturen vornehmen.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Versprochen - gebrochen! Was dürfen die Butjadinger Bürgerinnen und Bürger noch von der Landesregierung erwarten?

Viel Zeit ist nach Einschätzung örtlicher Experten nicht mehr, um den einstimmigen Beschluss des Landtages vom November 1997 zur Freihaltung der Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel umzusetzen: Das weiterhin rapide abnehmende Prielvolumen ist ein sicheres Indiz, dass schon bald keine Hafenzufahrt mehr vorhanden sein wird, die freizuhalten den betroffenen Fischern, Tourismusbetrieben und engagierten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder versprochen wurde.

„Wulff macht Zusage: CDU-Spitzenkandidat will als Regierungschef Rettung des Priels finanzieren“, berichtete die Kreiszeitung Wesermarsch am 26. Juli 2002 von einer Tour des damaligen CDU-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl

2003. Auch der damalige FDP-Landesvorsitzende Walter Hirche wollte nicht nachstehen: Er wolle sich für die Mittelbereitstellung starkmachen, berichtete die Kreiszeitung Wesermarsch am 8. August 2002 von einem Besuch des heutigen Wirtschaftsministers in Butjadingen. Einem Bericht der Nordwest-Zeitung vom 6. August 2002 zufolge hat Herr Hirche sogar versprochen, die Freihaltung des Priels in einem etwaigen Koalitionsvertrag festschreiben zu wollen.

Auch nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten sagte Herr Wulff die Freihaltung des Priels unmissverständlich zu: „Wulff erneuert Garantie zur Hafenzufahrt“, titelte die Kreiszeitung Wesermarsch am 22. Mai 2003. Die Verwaltung sei bereits beauftragt, die weitere Entwicklung des Priels zu untersuchen. Das beinhalte auch die gutachterliche Prüfung der Wega-Rinne zum Fahrwasser. Die Untersuchung wurde

zwar im März 2004 von der Forschungsstelle Küste vorgelegt, jedoch ohne die vom Ministerpräsidenten zugesagte Prüfung der Wega-Rinne. Auch spätere Zusagen des Wirtschaftsministers, die Machbarkeit der Wega-Rinne zu untersuchen, wurden nicht eingehalten: Am

19. November 2005 berichtete der Weser-Kurier, das Wirtschaftsministerium habe zugesagt, die Machbarkeit einer direkten Rinne von der Weser zum Hafen und die Zusammenlegung

von Flut- und Ebbstrom zu prüfen. Eine solche Prüfung liegt noch immer nicht vor.

In der Folgezeit wurden die Butjadinger auf eine weitere in Auftrag zu gebende Studie verwiesen: Im Rahmen eines Gesprächs in Butjadingen wurde am 15. November 2005 eine großräumige Untersuchung des Einzugsgebiets des Priels, des sogenannten Langlütjen Sandes, vereinbart, die laut Antwort des Wirtschaftsministers vom 12. Juni 2006 auf meine Anfrage dazu dienen sollte, mögliche technische Maßnahmen zur Schiffbarkeit des Fedderwarder Priels zu optimieren. Vorliegen sollte sie im Frühjahr 2006. Anstatt die Ergebnisse - wie angekündigt - öffentlich vor Ort vorzustellen, wurden sie am 22. November 2006 einem kleinen internen Personenkreis präsentiert.

Es wurde auch nicht die im November 2005 angekündigte Studie erarbeitet, sondern lediglich eine „Machbarkeitsstudie hinsichtlich großräumiger Untersuchungen von Gestaltungsvorgängen im Bereich Langlütjen Sand“ präsentiert, wie aus der Antwort der Landesregierung vom 8. Dezember 2006 auf meine Anfrage hervorgeht. Die in der genannten Antwort für das Frühjahr zugesagte Vorstellung gegenüber „einem größeren interessierten Kreis“ ist nach meiner Kenntnis bisher unterblieben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen zur Freihaltung des Fedderwarder Priels wurden zwischen 2003 und 2007 mit welchem Erfolg durchgeführt?

2. Wie gedenkt die Landesregierung die vor der Wahl gegebenen Zusagen noch bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode umzusetzen?

3. Wie lange wird der Fedderwarder Priel bei weiterhin unterbleibenden Maßnahmen zur

Freihaltung und dem Fortschreiten bisheriger Verlandungstendenzen nach Einschätzung der Landesregierung noch schiffbar sein?

Die Rahmenbedingungen für die Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel sind im Jahre 2001 mit der Gemeinde und den Hafennutzern vereinbart worden. Diese Bedingungen haben alle Beteiligten vor Ort mitgetragen. Die Festlegung der Rahmenbedingungen orientierte sich an dem Machbaren und berücksichtigte auch die von der Landeshaushaltungsordnung gebotene Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen.

Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Hafennutzer um die Zukunft der Hafenzufahrt ernst und hat bereits in den Jahren 2003 und 2004 Baggermaßnahmen zur Erhaltung der Schiffbarkeit im Fedderwarder Priel durch das damalige Niedersächsische Hafenamt durchführen lassen. Diese Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der

Forschungsstelle Küste und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen geplant und durchgeführt. Aufgrund der immer noch vorhandenen starken Dynamik des Priels hat sich dieser in der Folgezeit jedoch wieder verlagert und hat sich die vorhandene Rinne in Querschnitt und Tiefe verändert. Während des gesamten Zeitraumes - seit den durchgeführten Baggerungen bis heute - war jedoch die Erreichbarkeit des Landeshafens ohne große Einschränkungen gewährleistet.

Mit dem Ziel, die Unterhaltungsmaßnahmen zu optimieren und eine verbesserte Nachhaltigkeit zu erreichen, hat die Landesregierung durch die Forschungsstelle Küste eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Diese Studie diente dazu zu prüfen, inwieweit die künftige Entwicklung des Priels anhand der heute verfügbaren wissenschaftlichen Daten prognostisierbar ist. Die Ergebnisse wurden im Laufe des Jahres 2006 in mehreren Veranstaltungen den Hafennutzern, der Gemeinde Butjadingen und der Fischereigenossenschaft Butjadingen vorgestellt. Die zugesagte Unterrichtung gegenüber einem erweiterten Kreis fand aufgrund mehrerer Terminverschiebungen seitens der Betroffenen vor Ort erst im Oktober dieses Jahres statt.

Die Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle

Küste hat sich in den vergangenen Jahren bewährt; die wissenschaftliche Begleitung hat die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen sicherer gemacht. Darüber hinaus hat die Forschungsstelle Küste von massiven Wasserbaumaßnahmen im Priel abgeraten. Die Landesregierung wird sich weiterhin an diese Empfehlung halten.

In zuletzt geführten Gesprächen mit den Hafennutzern gab es eine Verständigung dahin gehend, auf Empfehlung der Forschungsstelle Küste auf Unterhaltungsmaßnahmen bis auf Weiteres zu verzichten. Sollten sich hier kurzfristig Änderungen ergeben, wird Niedersachsen Ports umgehend alle Interessierten vor Ort über das weitere Vorgehen unterrichten.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Zur Erhaltung der Schiffbarkeit wurden mehrere Baggermaßnahmen und regelmäßige Peilungen vorgenommen. Im Frühjahr 2003 wurden

Nassbaggerarbeiten (rund 125 000 m³) zur Umsetzung der Variante 4 der Forschungsstelle Küste durchgeführt. Hergestellt wurde dabei eine Rinne

von ca. 40 m Breite und -1 m SKN-Tiefe, die noch heute befahrbar ist, obwohl sie sich vor dem Buhnenstrich um rund 400 m Richtung Norden verschoben hat. Im Herbst 2004 wurden zusätzlich zur Beseitigung des morpholgischen Nachlaufes weitere rund 2 000 m³ Boden gebaggert. Darüber hinaus wurden ca. sechsmal jährlich in Zusammenarbeit mit dem Entwässerungsverband Butjadingen konzentrierte Entwässerungsmaßnahmen über das Fedderwarder Sielbauwerk vorgenommen. Zur regelmäßigen Kontrolle der Wirksamkeit aller Maßnahmen wurden die vorhandenen Tiefen zweimal jährlich gepeilt und einmal jährlich das gesamte Gebiet des Langlütjen Sands zur Beobachtung großräumiger Veränderungen überflogen. Der Hafen Fedderwardersiel ist zurzeit ohne wesentliche Einschränkungen erreichbar.

Zu 2: Die Forschungsstelle Küste und die Bundesanstalt für Wasserbau sind sich darin einig, dass zum heutigen Zeitpunkt keine baulichen Maßnahmen empfohlen werden können. Die Bundesanstalt für Wasserbau wird darüber hinaus noch weitergehende Untersuchungen durchführen. Nach Vorliegen dieses Ergebnisses wird das künftige Vorgehen abgestimmt.

Zu 3: Es gibt seitens der Forschungsstelle Küste und der Bundesanstalt für Wasserbau keine Aussagen hierzu. Ein Vergleich mit den Verhältnissen an anderen Hafenstandorten an der Wurster Küste lässt jedoch eine dauerhafte Schiffbarkeit des Fedderwarder Priels erwarten, wenn auch gegebenenfalls mit der Einschränkung eines kleineren Tidefensters.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 35 der Abg. Gerd Will, Heinrich Aller, Ulrich Biel, Werner Buß, Swantje Hartmann, Frauke Heiligenstadt, Hans-Werner Pickel, Jürgen

Lanclée, Klaus Schneck und Erhard Wolfkühler (SPD)

„ EXPO REAL in München - Größte Messe für Gewerbeimmobilien“ fast ohne Niedersachsen

„Die EXPO REAL, Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien“, fand von 6. bis 8. Oktober 2007 in München statt. Die Veranstaltung ist die Messe für Networking bei branchen- und länderübergreifenden Projekten, Investitionen

und Finanzierungen. Sie bildet das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft ab und bie

tet eine internationale Networking-Plattform für die bedeutenden Märkte von Europa über

Russland, den Mittleren Osten bis in die USA. „... Auf der EXPO REAL 2007 stellten 1 823 Unternehmen aus 43 Ländern aus, und es kamen 23 800 Besucher aus 77 Ländern“, so beschreibt die Münchener Messegesellschaft die diesjährige Veranstaltung. Zahlreiche niedersächsische Städte wie Hannover, Hildesheim und Wolfsburg waren mit eigenen Messeständen präsent.

Das Land Niedersachsen verfügte bei dieser wichtigen Veranstaltung zur Vermarktung von Gewerbeimmobilien über keinen eigenen Messestand. Das Land in Form der IPA und von Niedersachsen Ports war lediglich Untermieter des Standes C3.120. Als Hauptaussteller dieses Standes wird in den Messeunterlagen die „Stadt Braunschweig Referat Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing“ geführt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wieso ist es nach Auffassung der Landesregierung nicht angezeigt - anders als bei der Stadt Braunschweig -, mit einem eigenen Stand auf der EXPO REAL vertreten zu sein und sich stattdessen nur unter den Marken IPA und NPorts als Untermieter eines anderen Ausstellers zu präsentieren?

2. Welchen Anteil an der Gesamtstandfläche des Messestandes C3.120 haben die Präsentationen der IPA und NPorts eingenommen?

3. Welchen messbaren Erfolg hat der Messeauftritt der IPA erzielt?