Protokoll der Sitzung vom 22.01.2004

Nun zu dem Mahnverfahren. Die für deren Bearbeitung erforderlichen Rechtskenntnisse sind im mittleren Dienst durchweg - ich betone - nicht vor

handen. Zumal gilt das für folgende Aufgaben: wenn sich der Mahnantrag gegen Streitgenossen richtet, bei prozessunfähigen und juristischen Personen aufseiten der Antragsgegner, bei der Prüfung des Gerichtsstandes, bei der exakten Bezeichnung des Anspruchs, bei der Prüfung der Zulässigkeit des Anspruchs, bei der Prüfung der Vollständigkeit der notwendigen Angaben, bei der Prüfung ungerechtfertigter Mehrforderungen, bei überhöhten Zinsansprüchen oder Inkassogebühren und bei Prüfung der betragsmäßig im Antrag bezeichneten Verfahrenskosten. Dafür sind ausgeprägte Rechtskenntnisse erforderlich. Ohne zusätzliche Ausbildung ist der mittlere Dienst mit diesen Angelegenheiten überfordert. Aber in jedem Fall sollten auch hier Aufgaben mit besonderem Schwierigkeitsgrad zunächst in der Zuständigkeit des Rechtspflegers verbleiben. Ich denke dabei an die Urkunden-, Scheckund Wechselmahnbescheide und auch an Verfahren mit Auslandsberührung. Das übrige Massengeschäft der Mahnbescheide wird vom mittleren Dienst bald sachkundig bearbeitet werden können. Dies gilt zumal nach der Einrichtung des Zentralen Mahngerichts.

Abschließend eine Bemerkung zu Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion. Im Bundestag haben Ihre Abgeordnete seinerzeit den Antrag, den Sie jetzt mit der CDU-Fraktion zusammen einbringen, inhaltlich in allen Lesungen strikt abgelehnt - das war wortgleich.

(Heike Bockmann [SPD]: Genau um- gekehrt zum Bundestag!)

Waren Ihre Abgeordneten im Bundestag bei der Beurteilung der Rechtsfragen überfordert, und sind Sie es jetzt nicht mehr? Oder passen Sie sich hier dem Willen der CDU-Fraktion an? - Das sollten Sie bitte schön erklären. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Grünen hat der Abgeordnete Briese das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Grünen kann diesem Antrag im Großen und Ganzen zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der FDP)

Die Intention des Antrages wurde auch von den von mir geschätzten Kollegen Nacke, Helberg und natürlich von Minister Möllring, der meines Wissens Staatsanwalt und Richter war, in hervorragender Weise dargestellt. Aufgabenverlagerungen oder Zusammenführungen können sinnvoll sein, wenn sie systematisch passen. Gegen Vereinfachung und Effizienzsteigerung gibt es von unserer Seite keine Einwände. Grüne sind im 21. Jahrhundert sehr viel moderner, als das konservative Weltbild es manchmal vorgibt.

Ich habe aber doch noch zwei Einwände zu machen. Wenn das nämlich der Einstieg in eine „Justiz light“ ist, dann werden Sie unsere Widerstände schnell zu spüren bekommen. Eine starke Justiz ist Motor des Rechtsstaates.

(Zuruf von der CDU: Donnerwetter!)

Die Justiz ist eine Kernaufgabe des Staates.

(Beifall bei der CDU)

Aber auch das muss gesagt werden: Momentan entkernen Sie die Justiz in Niedersachsen.

(Zurufe von der CDU: Was?)

Die Justizministerin ist uns jedenfalls den Beweis schuldig geblieben, was ihr eine starke und effiziente Justiz wert ist. Ich wiederhole es gern noch einmal: Um Ihre überflüssigen Polizisten zu bezahlen, müssen jetzt die Gerichte abspecken.

(Unruhe)

Ich zitiere den OLG-Präsidenten Kramer aus Oldenburg: Es ist ein Widerspruch, dass die Landesregierung mehr Polizisten einstellt, aber bei den Gerichten einspart. Diese Regierung muss sich daher fragen, was ihr ein funktionierender Rechtsstaat wert ist. - Bisher ist das erschreckend wenig. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Lehmann das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde wahrscheinlich meine Redezeit gnadenlos ausreizen müssen, um zu diesem doch sehr streitigen Thema alle Facetten auszuleuchten. Aber mal ganz im Ernst: Es hat sich der Konsens zwischen den Fraktionen bereits angedeutet, bis auf einige Anmerkungen, die Herr Helberg noch gemacht hat.

Zu Ihrer Frage, ob die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion in dem Fall überfordert waren, kann ich nicht beantworten. Wir sind es auf jeden Fall nicht. Ich meine, Sie haben bei uns auch noch nicht erlebt, dass wir überfordert waren. Im Gegenteil. Unsere Klasse spricht insofern für sich.

(Beifall bei der FDP)

Ganz kurz zu diesem Thema. Wir sind uns einig. Es ist ein guter und richtiger Antrag in die richtige Richtung. Denn wir tun das, was die Bediensteten sowohl im gehobenen Dienst als auch im mittleren Dienst wollen. Die einen wollen von Aufgaben entlastet werden, die anderen wollen mehr Verantwortung übernehmen. Darüber besteht auch mit den Gewerkschaftsvertretern aus diesen Bereichen Einigkeit. Von daher vertun wir uns nichts, wenn wir in der Sache möglichst schnell zu einer Entscheidung kommen. Ich meine, dass deshalb auch die Beratungen zu diesem Thema eher kurz ausfallen werden. Es ist ein guter Beitrag zur Reorganisation der Justiz, einer effizienten und modernen Justizverwaltung. Auf diesem Wege wollen - das habe ich eben auch dem Beitrag des Kollegen Briese entnommen - wir alle mitarbeiten. Deshalb sollten wir alle dem Antrag zustimmen. Ich hoffe auf baldige Unterstützung auch von der SPDFraktion, sodass wir vielleicht schon im nächsten Plenum sagen können: Wir tun etwas für unsere Justiz in Niedersachsen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Oder schon jetzt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Wer zustimmen will, dass der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen dafür zuständig sein und dar

über beraten soll, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr hier wieder.

Schluss der Sitzung: 19.16 Uhr.