Protokoll der Sitzung vom 16.09.2004

Sie müssen dann auch zuhören. Herr Althusmann hat dargestellt, dass die Fraktionen der CDU und

der FDP eine Regelung überlegen, damit die Gemeinden in einem gewissen Umfang wieder an der Spielbankabgabe beteiligt werden. Darüber wird nachgedacht. Das wird sicherlich in die Ausschussberatung eingebracht werden, sodass allen Interessen gerecht wird.

Herr Lennartz, Sie haben gemeint, wir würden die Spielsucht nicht berücksichtigen. - Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium eine Formulierung gewählt, die in § 3 Abs. 3 Nr. 7 Alternative 5 dargestellt ist. Vielleicht haben Sie nicht so weit gelesen. Darin steht nämlich, dass es bei der Auswahl unter mehreren Antragstellern u. a. darauf ankommt, wer das wirksamere Sozialkonzept vorgelegt hat. Unter Sozialkonzept verstehen wir hier die Bekämpfung der Spielsucht und nicht, dass Sozialräume u. ä. vorhanden sein müssen.

Vor einem würde ich allerdings warnen, Herr Lennartz: dass man in dieses Gesetz bereits die Zweckbindung der Konzessionsabgabe schreibt. Das zu entscheiden, ist nun wirklich Aufgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzgebers. Das kann man nicht auf 20 Jahre festschreiben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Brigitte Somfleth [SPD])

Danke schön. - Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Herr Kollege Bartling.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet - ich wollte nicht die Möglichkeit der persönlichen Erklärung nutzen, weil wir noch Redezeit haben -, um eines zurückzuweisen: Der Finanzminister hat sich hier hingestellt und gesagt, ich hätte die kriminellen Aktivitäten rund um die Spielbanken gedeckt. Ich weise so etwas mit Entschiedenheit zurück und halte solche Äußerungen für ein Mitglied der Landesregierung für unwürdig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Von der Landesregierung hat sich noch einmal Herr Minister Möllring zu Wort gemeldet.

Herr Bartling, ich habe gesagt, dass das unter der Verantwortung Ihres Staatssekretärs Lichtenberg geschehen ist und dass Sie selbstverständlich auch für das verantwortlich sind, was Ihr Staatssekretär macht.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Sie haben gesagt „geduldet“! - Brigitte Somfleth [SPD]: Sie haben gesagt „gedeckt“!)

- Natürlich geduldet. Er hat geduldet, dass Überwachungskameras mit Tesaband abgeklebt wurden, sodass sie ihrer Funktion der Überwachung eben gerade nicht entsprechen können. Die Klebebänder auf den Überwachungskameras sind übrigens erst auf meine Veranlassung hin entfernt worden. Nach unserer Regierungsübernahme haben sie noch existiert. Erst als ich sie gesehen habe, sind sie entfernt worden.

Wer im Tarifvertrag zulässt, dass Überwachungskameras abgeklebt werden - das hat Herr Lichtenberg getan -, der braucht keine Überwachungskameras, denn damit konnte man nicht überwachen. Es ist nachgewiesen worden, dass damals beim Spiel betrogen worden ist.

Wenn es ein Staatssekretär als Aufsichtsratsvorsitzender zulässt, dass fehlerhafte Kessel wieder eingebaut werden, dann halte ich das nicht für richtig. Diesen Vorwurf werde ich immer wieder erheben, denn wir können ihn beweisen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Für die Mitberatung war bisher nur der Ausschuss für Inneres und Sport vorgeschlagen worden. Ich habe die Information bekommen, dass sowohl die CDU- als auch die FDP-Fraktion beantragen, an der Mitberatung auch noch den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu beteiligen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drs. 15/1277

und

Tagesordnungspunkt 17: Einzige (abschließende) Beratung: Personalkosten reduzieren, einstweiligen Ruhestand begrenzen, Beamtenrecht modernisieren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1089 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1278

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 17 lautet auf Ablehnung.

Zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 17 rufe ich die Kollegin Frau Peters auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1278 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der CDUund der FDP-Fraktion gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Stimmenthaltung der Vertreter der SPD-Fraktion, den Entschließungsantrag in der Drucksache 1089 abzulehnen.

Der Antrag ist dem Haushaltssausschuss direkt zur Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Demgemäß erläuterte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der öffentlichen Erörterung des federführenden Haushaltsausschusses die Zielsetzung des Entschließungsantrags seiner Fraktion. Danach solle die Landesregierung vor allem aufgefordert werden, von einem Gebrauch des § 109 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes, also der Möglichkeit von Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand bei Auflösung von Behörden, grundsätzlich abzusehen. Bestätigt fühle sich seine Fraktion durch die Antwort der Landesregierung auf seine Mündliche Anfrage zum Thema „Einstellungsstopp“, denn seit Beginn des Einstellungsstopps

seien bereits für 449 Stellen Einzelausnahmen erteilt worden. Hier bestehe ein klarer Widerspruch, indem einerseits Stellen extern wiederbesetzt würden und andererseits jedoch Beamte ab einem Alter von 55 Jahren die Möglichkeit hätten, in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Seine Fraktion vertrete den Standpunkt, so der Sprecher der Grünen abschließend, dass auch bei Auflösung einer Behörde in erster Linie eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Beamten anzustreben sei.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD schloss sich grundsätzlich den Ausführungen des Sprechers der Grünen an und ergänzte, dass ein Kabinettsbeschluss vom 24. August dieses Jahres einen extensiven Gebrauch des § 109 Abs. 2 NBG zulasse. Bei entsprechender Bereitschaft bestünde danach für Beamte aus dem gesamten Bereich der Landesverwaltung die Möglichkeit, in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Dies könne über das so genannte Tauschpartnermodell geschehen: Beamte anderer Behörden könnten vor Auflösung einer Behörde in diese versetzt werden, wenn dort ein geeigneter Tauschpartner vorhanden sei. Dieses Vorgehen zeige nach Auffassung ihrer Fraktion, dass es der Landesregierung nicht mehr darum gehe, die Arbeitskraft und vor allem auch die Fachkompetenz der von der Auflösung einer Behörde betroffenen Beamten für das Land zu erhalten. Vielmehr werde ein möglichst rascher und hoher Stellenabbau angestrebt, der sich allerdings haushaltsmäßig kaum auswirke, da den Betroffenen eine entsprechende Altersversorgung gezahlt werden müsse. Die Sprecherin der SPDFraktion betonte abschließend, dass ihre Fraktion ein derartiges Vorgehen der Landesregierung ablehne und dies durch einen Änderungsantrag im September-Plenum verdeutlichen werde.

Der Sprecher der CDU-Fraktion entgegnete, seine Fraktion werde in Übereinstimmung mit dem FDPAusschussmitglied den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen. Für die Kritik der Oppositionsfraktionen an der Anwendung des § 109 Abs. 2 NBG habe er kein Verständnis. Es sei eine von vielen Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung, und es könne angesichts der Haushaltsnotlage nicht darauf verzichtet werden.

Dieser Aussage schloss sich auch der Vertreter der Landesregierung an. Bezogen auf den Hinweis des Sprechers der antragstellenden Fraktion, die Landesregierung habe in 449 Fällen Ausnahmen

vom Einstellungsstopp zugelassen, führte er aus, dass der größte Teil dieser Ausnahmen auf Spezialberufe entfalle, für die Überhangpersonal aus der allgemeinen Verwaltung nicht eingesetzt werden könne. Im Hinblick auf die zu erwartenden Ausgaben dieser Maßnahme verdeutlichte der Ministerialvertreter, dass ein Beamter, der gemäß § 109 Abs. 2 NBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt werde, zunächst drei Monate seine vollen Bezüge erhalte, sodann drei Jahre 75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge und danach das nach dem Beamtenrecht Erworbene.

Zum Abschluss der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen äußerte sich auf Wunsch der Mitglieder auch die Präsidentin des Landesrechnungshofs zu dem Vorhaben der Landesregierung. Selbstverständlich setze sich auch der Rechnungshof mit der Frage auseinander, wie sich der Stellenabbau unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes am effizientesten und wirtschaftlichsten realisieren lasse. In Bezug auf die Handhabung des § 109 Abs. 2 NBG wünsche sich der Landesrechnungshof, dass diese Vorschrift nur dann angewandt werde, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft seien.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich sodann dem Beratungsergebnis des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ohne weitere Diskussion angeschlossen.

Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1278 zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Zur Einbringung des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 16 hat sich die Kollegin Frau Leuschner von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war ja eine sehr umfangreiche Berichterstattung. Ich denke, sie hat sehr deutlich gemacht hat, wie die Verhandlungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen gelaufen sind. Aus diesem Grunde haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Wir haben schon vor der Sommerpause gesehen, dass man bei der Landesregierung im Zuge der Verwaltungsreform ein - vorsichtig formuliert - sehr merkwürdiges Vorgehen an den Tag legt.

Erst beschließt man die Abschaffung der Bezirksregierungen. Wir haben gesagt, das ist der falsche Weg, aber - insofern ist es schade, dass Herr Biallas heute nicht da ist - wir haben nie gesagt, wir wollen die Bezirksregierungen alter Couleur behalten.

(David McAllister [CDU]: Herr Bartling faselt immer etwas anderes!)

Nachdem die Landesregierung das so entschieden hat, gießt man die Zerschlagung der Mittelinstanz in Gesetzesform, und erst anschließend rechnet der Innenminister aus, ob das Land damit denn auch Geld spart. Dies macht er dann auch noch fehlerhaft und - ich formuliere es jetzt einmal sehr freundlich - nach sehr gewünschten haushaltsrelevanten Zahlen. Das erscheint uns sehr fragwürdig.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiteres Stück aus dem Tollhaus scheint uns die groß angelegte Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zu werden, die die Landesregierung jetzt durchführen will. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dieser aus unserer Sicht unsinnigen Maßnahme Einhalt gebieten.

Die CDU/FDP-Landesregierung beabsichtigt, den von ihr angestrebten Stellenabbau teilweise dadurch zu erreichen, dass von der Möglichkeit des § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes Gebrauch gemacht wird, wonach Beamtinnen und Beamte bei der Umbildung von Behörden in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Das ist zunächst einmal auch nicht zu kritisieren. Aber, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat vor, davon extensiv Gebrauch zu machen, denn sonst hätte das Kabinett in seiner Sitzung am 24. August nicht beschließen müssen, dass nicht nur Beamte aus den von der Umorganisation betroffenen Behörden - gemeint sind hier in erster Linie die von der Auflösung der Bezirksregierungen betroffenen Kolleginnen und Kollegen -, sondern darüber hinaus auch Beamte aus dem gesamten Bereich der Landesverwaltung einschließlich der Ministerialverwaltung - wenn die Betroffenen dazu ihre Bereitschaft erklären - in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.

Um diese Ausweitung erreichen zu können, soll nun ein Trick angewendet werden: Diejenigen, die davon Gebrauch machen wollen, können sich nach Vorstellung der Landesregierung einfach an eine Behörde versetzen lassen, die künftig aufgelöst werden soll, und sie können dann in den Genuss dieser - ich denke doch - sehr lukrativen Regelung kommen. Durch dieses Vorhaben und die Ausweitung der Fristen von derzeit sechs auf zwölf Monate, in denen nach der Auflösung oder Umbildung einer Behörde eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgen muss, wird der Kreis derer, die von dieser Regelung Gebrauch machen können, erheblich erweitert und der ursprüngliche Anwendungsbereich des § 109 NBG ausgedehnt. Damit wird dem so genannten goldenen Handschlag im öffentlichen Dienst Tür und Tor geöffnet, und das wollen wir nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Unsinn!)

Herr Minister Schünemann, ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass die Beschäftigten der Landesverwaltung Ihnen nicht glauben, dass der Stellenabbau überwiegend durch Ausscheiden aus Altersgründen realisiert werden soll. Dies widerspricht auch Ihrem angekündigten Einsparziel.

Nun kommen Sie mit dieser Maßnahme, um diesen Prozess zu beschleunigen und einzelne gut Verdienende mit Privilegien zu überschütten. Soll dies etwa ein reines Ablenkungsmanöver von anderen, von uns bereits angekündigten Maßnahmen sein?

Herr Minister, Sie haben vor, das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst zu streichen, auch für diejenigen, die im öffentlichen Dienst eher über ein geringes oder ein mittleres Einkommen verfügen. Das ist im Landesdienst die Mehrheit der Beschäftigten. Sie schaffen durch Ihre Verwaltungsreform Verschiebebahnhöfe für die Beschäftigten. Die Beschäftigten, Herr Minister, glauben Ihnen schon lange nicht mehr, dass Ihre Verwaltungsreform sozialverträglich durchgeführt wird. Das haben Sie gestern und vorgestern auf den Demonstrationen ganz eindeutig sehen können.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie, Herr Minister, haben die 81er-Vereinbarung, die die betriebsbedingte Kündigung im Landes