29 470,15 Verschiedene Projekte (Schutz von Gewässerrand- streifen, Planung Umfluter in Barn- stedt, Umsetzung GEPL. Hardau, Pflegemaßnahme „Südergellerser Bachniederung“)
Die A 2, wegen Bauarbeiten zurzeit von sechs auf vier Fahrspuren verengt, hat sich im Bereich Lahe/Altwarmbüchen zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt. Am Sonntag, dem 20. Juni 2004, um 15.30 Uhr, hat es in einem Abstand von 300 m zweimal gekracht. Elf Autos wurden zerbeult und dreizehn Menschen verletzt. Am 3. Juni waren am Stauende drei Lastwagen aufeinander gefahren, ein Sattelzug
stürzte um, 15 000 l Farbe liefen aus. Kleinere Unfälle werden fast täglich registriert. Polizei und ADAC halten wegen der ständigen Staugefahr und des Unfallrisikos eine Bauzeit, die auf anderthalb Jahre geplant ist, für nicht vertretbar. Neben zusätzlichen Warnhinweisen, Geschwindigkeitskontrollen und elektrischen Schilderbrücken, die in einigen Wochen einsetzbar sein sollen, würde die größte Entschärfung durch eine Verkürzung der Bauzeit eintreten. Polizei und ADAC plädieren dafür, die Bauarbeiten rund um die Uhr, also auch in Nachtschichten, durchzuführen.
1. Hält sie es in Anbetracht des erheblichen Sicherheitsrisikos auf der stark frequentierten Ost-West-Achse für wünschenswert, denkbar und realisierbar, die Bauzeiten, entsprechend den Vorstellungen von Polizei und ADAC, durch Arbeiten rund um die Uhr zu verkürzen?
2. Sieht sie Alternativen, diesen Unfallschwerpunkt erheblich zu entschärfen, und was wird sie unternehmen?
3. Hält sie es für glaubhaft, dass die Baufirmen, entsprechend der Aussage der bauausführenden Firma, keine Kapazitäten haben, um in Nachtschichten zu Bauzeitenverkürzungen kommen zu können?
Träger und Verantwortlicher der Baumaßnahme „Stadtbahnverlängerung“ ist die infra-GmbH bzw. TransTec. Über die Baumaßnahme wurde eine Vereinbarung zwischen dieser Firma und der Straßenbauverwaltung geschlossen, in der die notwendigen Abstimmungen und Zuständigkeiten geregelt sind.
Das Straßenbauamt Hannover ist für die BAB 2 im angesprochenen Abschnitt zuständige Verkehrsbehörde. In dieser Eigenschaft wurde festgelegt, dass Aktivitäten, die eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf der BAB 2 nach sich ziehen, erst nach den großen Leitmessen 2004 in Hannover begonnen werden dürfen und dass erste Brückenbauwerk bis Mitte Dezember 2004 fertig zu stellen ist und somit der Verkehr während der Wintermonate wieder sechsstreifig geführt werden kann. Im Jahr 2005 werden die Einschränkungen auf der BAB wieder erst nach den zwei Messen beginnen und zum Jahresende aufgehoben.
Die gesamte Baumaßnahme der „Stadtbahnverlängerung“ im Zuge der Stadtstraße erstreckt sich nach den vorliegenden Informationen über einen längeren Zeitraum bis in das Jahr 2006 und wird auch in den Wintermonaten nicht unterbrochen.
Bei der Konzeption der Bauphasen und Verkehrsführung wurden auch die Belange der Gewerbetreibenden in der Nähe der Anschlussstelle Lahe (Altwarmbüchen) berücksichtigt.
Zu 1: Arbeiten auf Betriebsstrecken der Bundesautobahnen werden im Auftrag des Bundes grundsätzlich unter Beachtung kurzer Bauzeiten durchgeführt. Dabei soll das Tageslicht weitgehend ausgenutzt werden, sodass ein Mehrschichtbetrieb entsteht. Zur Einhaltung werden regelmäßig Vertragsstrafen vereinbart. Nachtarbeit wird bisher bei besonders einschneidenden Maßnahmen vorgesehen, wenn z. B. für einen Brückenabriss eine Vollsperrung der BAB erforderlich wird.
Durch Nachtarbeit über einen längeren Zeitraum entstehen erhöhte Kosten, und die tatsächlich eingesparte Bauzeit steht dabei nicht immer in einer vertretbaren Relation zu den erforderlichen zusätzlichen Finanzmitteln. Zu bedenken ist auch, dass aus bauund verkehrssicherungstechnischen Gründen die Einführung von Nachtschichten bei derartigen Bauvorhaben nicht immer sinnvoll ist. So sind Ruhezeiten der Baustelle, etwa im Rahmen von Betonarbeiten notwendig. Auch kommt es durch die Einrichtung von Nachtbaustellen infolge der notwendigen Ausleuchtung der Baustelle sowohl für Verkehrsteilnehmer als auch Baustellenmitarbeiter zu zusätzlichen Unfallgefährdungen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme des ÖPNV, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezuschusst wird. Voraussetzung für eine Förderung nach dem GVFG ist u. a., dass das Vorhaben unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist. Nicht zwingend notwendige Mehrkosten, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, zählen nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.
Zu 2: Hauptanliegen des Straßenbauamtes in seiner Funktion als Verkehrsbehörde sind die Sicherheit auf der BAB und eine kurze Bauzeit. Deshalb wurden im Vorfeld und auch während der Bauphasen verschiedene Gespräche unter Beteiligung der Polizei und des Maßnahmenträgers durchgeführt. Bereits kurz nach Einrichtung der Baustelle wurde gemeinsam mit der Polizei eine Ergänzung der Beschilderung vorgenommen, die bereits erste
Am 24. Juni 2004 fand eine Besprechung mit den Beteiligten zur Frage weiterer Maßnahmen und einer Verkürzung der Bauzeit statt. Dieser Termin war bereits verabredet, bevor es zu dem bisher schwersten Unfall gekommen ist. Als zusätzliche Maßnahme wurde eine elektronische Anzeigetafel im Bereich AK Hannover-Ost aufgestellt, die bereits während der EXPO eingesetzt wurde. Hiermit ist es möglich, frei programmierbare Informationen zu geben. Der Erfolg hat sich bereits eingestellt.
Zu 3: Diese Frage lässt sich nicht generell für alle Baufirmen gleichermaßen beantworten; es bedarf hier immer einer Prüfung im Einzelfall. Das Straßenbauamt Hannover hat mit dem Vorhabenträger ein Gespräch über Maßnahmen geführt, die zu einer Bauzeitverkürzung führen. Zwischenzeitlich liegt eine Zusage der infra-GmbH zur Verkürzung der Bauzeit des 1. Brückenbauwerks der Autobahnbaustelle um drei Wochen im Jahr 2004 vor. Durch die Einführung eines Mehrschichtenbetriebes (55 Wochenstunden) ist nunmehr mit einer Einstellung der Bauarbeiten auf der BAB A 2 Ende November 2004 zu rechnen.
Bei mehreren öffentlichen Anlässen hat Justizministerin Heister-Neumann geäußert, dass der Kostendeckungsgrad der Gerichte sich verbessern müsse. In diesem Zusammenhang wurde mehrfach auch die Prozesskostenhilfe (PKH) genannt. Die PKH dient dazu, Parteien, welche die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte zu ermöglichen.