Protokoll der Sitzung vom 17.09.2004

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 9 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Zuerst die Partei, dann das Land - Wird die Förderung niedersächsischer Spitzenhochschulen am Widerstand der Landesregierung scheitern?

Die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich in einer Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) am 29. März 2004 grundsätzlich darauf verständigt, ein gemeinsames Förderprogramm unter dem Titel „Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen" aufzulegen. Von 2006 an sollen die besten Hochschulen jährlich 380 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren erhalten. Ein Teil des Geldes soll in die Schaffung von Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung und in Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses fließen. Der Hauptanteil in Höhe von 250 Millionen Euro ist für bis zu zehn Spitzenuniversitäten vorgesehen. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 75 : 25 v. H. getragen. Über diese Verhandlungsergebnisse sollte eine formelle Beschlussfassung in der BLK am 5. Juli 2004 erfolgen. Diese Beschlussfassung ist jedoch aufgrund der Ablehnung der CDU-regierten Länder nicht zustande gekommen. Die Entscheidung über die Exzellenzinitiative wurde auf die nächste BLK-Sitzung vertagt, die voraussichtlich am 15. November 2004 stattfinden wird. Diese Verschiebung wurde von der Hochschulrektorenkonferenz, der DFG und auch niedersächsischen Universitäten scharf kritisiert. HRK-Präsident Gaethgens hatte zuvor an die Verantwortung der Ministerpräsidenten appel

liert, dem Förderprogramm zuzustimmen. Die Hochschulen benötigten die vorgesehenen Mittel dringend. Der Förderwettbewerb der Spitzenhochschulen dürfe nicht durch die ablehnende Haltung einzelner Ministerpräsidenten gefährdet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe waren für sie maßgeblich, der Exzellenzinitiative in der BLK-Sitzung am 5. Juli 2004 ihre Zustimmung zu verweigern und den Hochschulen so die dringend benötigten Gelder vorzuenthalten?

2. Von welchen Kriterien bzw. weiteren Beratungsergebnissen will sie abhängig machen, ob sie der Exzellenzinitiative auf der BLK-Sitzung im November ihre Zustimmung erteilen wird?

3. Verpflichtet sie sich im Falle der Auswahl niedersächsischer Hochschulen, die erforderlichen Finanzmittel im Hochschulhaushalt zur Verfügung zu stellen, und zwar zusätzlich?

Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen wird derzeit beraten und bedarf noch der Klärung zentraler Fragen. Nach dem Beschluss der KMK vom 4. März 2004 zum Netzwerk der Exzellenz und dem Beschluss der BLK vom 29. März 2004 zur Förderung von Exzellenz soll es einen Gesamtwettbewerb zur Förderung von Spitzenuniversitäten, Exzellenzclustern und Graduiertenschulen geben. In der breit geführten Diskussion um die Reform des Hochschulwesens in Deutschland kommt der Graduiertenausbildung eine herausragende Bedeutung zu. Niedersachsen hat schon frühzeitig die Förderung von Exzellenz vorangetrieben und ist mit seinen elf Graduate Schools beispielgebend auch für andere Länder. Es kann also keine Rede davon sein, dass den Hochschulen „dringend benötigte Gelder vorenthalten“ würden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine Verabschiedung der Exzellenzinitiative in der 121. BLK war nicht möglich, da der vorgelegte Entwurf in mehrfacher Hinsicht unzureichend war. Unklarheiten bestehen insbesondere zum Verfahren (wer führt es durch, wer entscheidet?) und zur Finanzierung (zusätzliche Bereitstellung von Mitteln durch den Bund ohne Kürzung an an- derer Stelle). Die Erörterungen zwischen Bund und Ländern sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 2: Da die Durchführung des neuen gemeinsamen Programms auch Fragen der künftigen Auf

gabenverteilung zwischen Bund und Ländern berührt, sind die Beratungen der Föderalismuskommission abzuwarten.

Zu 3: Die Finanzierung der Exzellenzinitiative hängt von der Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch den Bund ab. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Land Niedersachsen bereits im Rahmen der so genannten Innovationsoffensive ein Förderprogramm zur Finanzierung von Promotionsprogrammen/-studiengängen geschaffen hat. Das Land fördert mit dem Graduiertenprogramm besonders befähigte und ausgewählte Nachwuchsforscherinnen und -forscher. Die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen hat in zwei Auswahlrunden insgesamt neun Programme (2000, 2001) zur Förderung empfohlen, zwei weitere kamen 2003 hinzu. Das „Lerning Lab Lower Saxony (L3S)“ hat sich in kurzer Zeit zu einem Exzellenzzentrum entwickelt, das sich international erfolgreich positioniert hat. Wenn es zu einem gemeinsamen Bund-Länder-Programm zur Exzellenzförderung kommt, wird das Land Niedersachsen die Finanzierung des Landesanteils sicherstellen.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 der Abg. Ralf Briese und Ina Korter (GRÜNE)

Künftige Organisation der Schulbehörden in Niedersachsen

Laut Presseberichten gibt es offenbar weiterhin Unklarheiten und Unstimmigkeiten über die künftige Organisation der Schulbehörden im Land. Vor allem über den zukünftigen Standort der niedersächsischen Schulinspektion in Weser-Ems scheint es unterschiedliche Meinungen zu geben. Da die Verwaltungsreform des Landes Niedersachsen zu wesentlichen Teilen finanzpolitisch motiviert ist, müssen bei der Neuordnung alle zusätzlichen Kosten vermieden werden, wenn nach den allgemeinen Leitlinien der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgegangen wird. Die Stadt Oldenburg verliert durch die Abschaffung der Bezirksregierung mehrere hundert Arbeitsplätze. Gleichzeitig werden große Räumlichkeiten im alten Oldenburger Landtag frei. Die Ansiedlung der zukünftigen Schulinspektion Weser-Ems würde also sowohl aus ökonomischer als auch aus kompensatorischer Perspektive Sinn machen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Warum nutzt sie für die Schulinspektion Weser-Ems nicht die frei werdenden Räumlichkei

ten der sich in der Auflösung befindlichen Bezirksregierung Weser-Ems?

2. Welche Mehrkosten entstehen durch die Anmietung von Räumen für die Schulinspektion in Osnabrück und die Umzugsbeihilfen und Trennungsgelder für Beamte, die von Oldenburg nach Osnabrück versetzt werden müssen?

3. Wie sind diese vermeidbaren Kosten vor dem Hintergrund der desolaten Haushaltslage des Landes zu rechtfertigen?

Von „Unklarheiten und Unstimmigkeiten über die künftige Organisation der Schulbehörden im Land“, die in der Anfrage unterstellt werden, kann überhaupt keine Rede sein: Die Landesregierung hat am 13. Juli 2004 die Errichtung einer Landesschulbehörde mit Wirkung vom 1. Januar 2005 beschlossen, die ihren Standort in Lüneburg und Außenstellen in Braunschweig, Hannover und Osnabrück hat. Da es sich hierbei ausdrücklich um eine „Übergangslösung“ handelt, sollen die Fachaufgaben zunächst an diesen Standorten wie bisher im Wesentlichen von den Schulabteilungen der Bezirksregierungen wahrgenommen werden.

Die zukünftige Organisation der Schulverwaltung wird zurzeit in einem Projekt entwickelt, dessen Ergebnisse im Frühjahr 2005 vorgelegt werden sollen. Dazu gibt es lediglich zwei schulpolitische Vorgaben:

Erstens. Die zukünftige Schulverwaltung soll grundsätzlich von dem Konzept der „Eigenverantwortlichen Schule“ ausgehen.

Zweitens. Zur externen Überprüfung der Schulqualität soll eine „Schulinspektion“ eingerichtet werden. Als Standort für diese Schulinspektion hat das Kabinett bereits am 23. März 2004 Bad Iburg in Aussicht genommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Bei allen Entscheidungen steht die Landesregierung vor der nicht immer einfachen Aufgabe, auch den notwendigen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Anforderungen herzustellen. Insbesondere gilt dies für den Ausgleich regionaler Betroffenheiten. In Abwägung aller Aspekte hat sich das Kabinett darauf verständigt, die geplante Schulinspektion in Bad Iburg anzusiedeln. Dafür sprach auch die Möglichkeit, ein passendes landeseigenes Gebäude sinnvoll nutzen zu können und für die neu aufzubauende Schulin

spektion einen eigenen Standort zu finden, der die besondere Bedeutung der neuen Aufgabe durch eine klare räumliche Trennung von anderen Bereichen der Schulaufsicht deutlich macht.

Die Stelleneinsparung in Oldenburg wird sozialverträglich erst über einen gewissen Zeitraum erwirtschaftet werden. Insgesamt ist und bleibt Oldenburg ein starker Verwaltungsstandort: Zum Beispiel wurde 2001 das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dort eingerichtet, der Justizbereich ist mit dem Oberlandesgericht, dem Landgericht, dem Amtsgericht, dem Verwaltungsgericht, dem Sozialgericht und der Staatsanwaltschaft-Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen mit insgesamt über 1 000 Beschäftigten dort vertreten. Mit der künftigen Ansiedlung der Regierungsvertretung, der Konzentration der zentralen Aufgaben der Oberfinanzdirektion im Bereich Steuern und zentralen Aufgaben bei der in Vorbereitung befindlichen Vereinigung der Landwirtschaftskammern wurde im Rahmen des Interessenausgleichs eine für Oldenburg, auch im Vergleich mit den anderen besonders betroffenen Standorten bisheriger Bezirksregierungen, tragfähige Lösung entwickelt.

Zu 2: Die Schulinspektion bezieht ungenutzte Räume im Iburger Schloss, das sich im Landesbesitz befindet und von der Größe her gut geeignet ist, neben dem dort bereits vorhandenen Amtsgericht auch noch die zukünftige Niedersächsische Schulinspektion aufzunehmen. Mietkosten entstehen nicht.

Es ist außer in Einzelfällen nicht beabsichtigt, Beamtinnen und Beamte von Oldenburg nach Osnabrück zu versetzen. Osnabrück wird - wie einleitend ausgeführt ein Außenstellenstandort der Landesschulbehörde ab 1. Januar 2005 sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Schulabteilung der Bezirksregierung Weser-Ems haben schon jetzt Osnabrück als Dienstort. Deshalb fallen Umzugsbeihilfen und Trennungsgelder nicht an.

Zu 3: Durch die Auflösung der Bezirksregierungen zum 31. Dezember 2004 ändert sich die Raumnutzungsstruktur an allen bisherigen Standorten der Bezirksregierungen und deren Außenstellen. Unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Frage 1 werden vermeidbare Kosten auch vermieden. Die Ausführungen zur Landesschulbehörde und zur Schulinspektion belegen, dass die Landesregierung erfolgreich die gesamte Situation ins Blickfeld

genommen hat und bei den vorgeschlagenen Lösungen Härten vermieden werden konnten.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 11 des Abg. Claus-Peter Poppe (SPD)

Wie werden Standortentscheidungen im Zuge der Forstreform begründet?

Im Zuge der Forstreform wird es zu einer Reihe von Schließungen von Forstämtern in Niedersachsen und zu zahlreichen Standortverlagerungen kommen.

Die Entscheidung der Landesregierung, z. B. das neue Forstamt für Westniedersachsen in Ankum einzurichten, hat in der Region erhebliche Unruhe ausgelöst. Das Verfahren und die Bedingungen, zu denen das Gebäude in Ankum angemietet wird, werfen diverse Fragen auf, die u. a. vom Stadtdirektor in Fürstenau und vom Fürstenauer Bürgermeister auch öffentlich geäußert wurden. In einem Artikel des Bersenbrücker Kreisblattes vom 1. Juli 2004 wird bezüglich der Ansiedlung des Forstamtes in Ankum das Landwirtschaftsministerium mit den Worten, „dass Ankum ein besonders attraktives Angebot abgegeben habe“, zitiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gesichtspunkte sind außer finanziellen gegen die möglichen Standorte im zentral gelegenen Fürstenau und für die Immobilie in Ankum vorgetragen worden?

2. Was prädestiniert die ehemalige Diskothek am Standort Ankum für den Sitz eines Forstamts, und wer bezahlt die Umbaukosten?

3. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf des ruinösen Wettbewerbs zwischen Kommunen, der mit der öffentlich kolportierten Zahl von 1 Euro pro Quadratmeter als Mietzins begründet wird?

Die vom Abgeordneten Claus-Peter Poppe (SPD) gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Im Zuge der Forstreform werden die 45 Niedersächsischen Forstämter (NFÄ) zum 1. Januar 2005 aufgelöst und daraus 26 NFÄ mit neuem Gebietszuschnitt eingerichtet. Soweit geeignet, nutzen die neuen Forstämter bestehende Forstamtsstandorte.

Die NFÄ Lingen mit Sitz in Lingen sowie Palsterkamp mit Sitz in Palsterkamp/Bad Rothenfelde werden mit Teilen der NFÄ Ahlhorn und Erdmannshausen zum künftigen Forstamt Ankum zu

sammengelegt. In diesem Fall kommt wegen der extremen Randlage keiner der beiden aufgelösten Standorte als Sitz in Frage. Daher war ein möglichst zentral gelegenener neuer Forstamtsstandort im Raum Fürstenau/Bersenbrück/Bramsche zu suchen. Dafür wurden insgesamt neun Angebote aus Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Bramsche, Fürstenau und Rulle außer den finanziellen nach betrieblichen und sozialen Gesichtspunkten geprüft und bewertet. Im Ergebnis fiel die Wahl auf das ehemalige Feuerwehrhaus Ankum.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: