Protokoll der Sitzung vom 17.09.2004

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat sich die Rechtslage seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage am 27. Juni 2003 geändert?

2. Welche rechtlichen Bedenken haben den Innenminister von einer Mitzeichnung des entsprechenden Erlasses des Verkehrsministers abgehalten?

3. Wie bewertet die Landesregierung die von Rechtsanwalt Waldraff geäußerte Rechtsmeinung?

Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) sollen grundsätzlich nur dann aktiviert werden, wenn aus Verkehrssicherheitsgründen eine Geschwindigkeit unterhalb der Autobahn-Richtgeschwindigkeit (130 km/h) vorgeschrieben werden soll. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO) sieht vor, dass mit dem Verkehrszeichen 274 als Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 120 km/h (z. B. 140 km/h) zugelassen werden dürfen.

Auf der sechsspurig ausgebauten A 2 ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf lediglich 120 km/h bei entsprechenden Verkehrslagen nicht akzeptiert worden. Die Alternative, die VBA abzuschalten und damit „freie Fahrt“ und als Konsequenz Höchstgeschwindigkeiten zuzulassen,

war aus Sicherheitsgründen nicht gewollt. Als sinnvoller und verkehrsgerechter Kompromiss sind die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass auf geeigneten Abschnitten der A 2 durch die VBA die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h angezeigt werden kann. Rechtlich handelt es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung von den VwV-StVO, wozu MW als zuständige oberste Landesbehörde nach § 46 Abs. 2 StVO berechtigt ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Da sich mit der Thematik der „Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit oberhalb von 120 km/h“ die zuständigen Bund-Länder-Fachgremien beschäftigen, hat Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Auffassung vertreten, dieses Beratungsergebnis zunächst abzuwarten. Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Befugnis (des MW), im Wege der Ausnahme gem. § 46 Abs. 2 StVO als zuständige oberste Landesbehörde höhere Geschwindigkeiten als 120 km/h zuzulassen, bestanden nicht.

Zu 3: Die zitierte Auffassung trifft nicht zu; das Zeichen 274 (weißes Feld mit rotem Rand) ist in der StVO nur beispielhaft mit der Zahl „60“ versehen. Es kann je nach Erforderlichkeit auch andere Angaben enthalten (also auch „120“ oder - im Wege der Ausnahme gemäß § 46 Abs. 2 StVO - „140“).

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 31 der Abg. Christina Bührmann und Isolde Saalmann (SPD)

Sicherstellung der Finanzierung des GeorgEckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im November 2003 angekündigt, aus der Finanzierung des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung (GEI) aussteigen zu wollen, wenn sich nicht auch andere nicht zahlende Bundesländer, z. B. Bayern und BadenWürttemberg, finanziell am Institut beteiligen würden. Eine breite internationale Solidaritätsbekundung macht die Wichtigkeit der Arbeit und das Renommee des Instituts deutlich.

Wie die Braunschweiger Zeitung vom 11. August 2004 berichtet, ist die Finanzierung des

Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung über das Frühjahr 2005 hinaus jedoch immer noch nicht gesichert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie steht sie zu der Auffassung, dass auf die Arbeit des GEI, auch gerade in Zeiten der europäischen Erweiterung nach Osten, nicht verzichtet werden kann?

2. Was hat diese bisher unternommen, um die Finanzierung und damit die Arbeit des GEI sicherzustellen?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Finanzierung des GEI langfristig abzusichern, z. B. durch Aufnahme des GEI in die so genannte Blaue Liste, und welche Schritte hat sie dahingehend unternommen?

Zu 1: Die Landesregierung bedauert die Entscheidung von Nordrhein-Westfalen, aus der gemeinsamen Finanzierung des GEI auszusteigen, hält die Arbeit des Instituts jedoch weiterhin für unverzichtbar. Die wachsende Bedeutung unterschiedlicher Ethnien in den Schulen steigert die Notwendigkeit, gegen klischee- und vorurteilsbehaftete Darstellungen in den Schulbüchern vorzugehen. Darüber hinaus sind durch die Osterweiterung der EU wichtige Aufgabenfelder zu bearbeiten, u. a. das deutsch-tschechische und das deutsch-polnische Verhältnis, wozu das GEI international beachtete Beiträge geleistet hat und leistet.

Zu 2: Es wurden intensive Gespräche mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern geführt, um die Weiterfinanzierung des GEI zu sichern. Baden-Württemberg und Bayern lehnen eine gesonderte Mitfinanzierung außerhalb der gemeinsamen Förderung von Bund und Ländern ab. Auch Nordrhein-Westfalen macht seine Beteiligung über den 30. Juni 2005 hinaus davon abhängig, dass alle Bundesländer und möglichst auch der Bund sich finanziell engagieren.

Zu 3: Das GEI wird zur Zeit von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) evaluiert. Der Abschlussbericht soll in der Herbstsitzung der WKN am 18. Oktober 2004 verabschiedet werden. Ein positives Ergebnis vorausgesetzt, erwägt die Landesregierung, die Aufnahme des GEI in die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (Blaue Liste) zu betreiben.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 32 der Abg. Meta Janssen-Kucz und Dorothea Steiner (GRÜNE)

Regionalabwicklung durch gigantische Gewächshausprojekte?

Der Lingener Tagespost vom 2. August 2004 ist zu entnehmen, dass mit den Bauarbeiten für die größte Gewächshausanlage Europas - 60 000 m2 Gewächshausfläche -, die der niederländische Unternehmer Kuipers in der Gemeinde Emsbüren errichten will, begonnen wurde. Gleichzeitig führt die grenznahe Gemeinde Eemsmond, Bezirk Groningen, in der Ortschaft Oudeschip die Planungen für ein ähnlich gigantisches Gewächshausprojekt durch - siehe Emder Zeitung vom 10 August 2004 -, dessen Größe mit 3,5 km Breite, 1,5 km Länge und 7 m Höhe angegeben wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchen Auswirkungen auf regional bereits ansässige Gewächshausbetreiber - Wiesmoor, Papenburger Gemüseanbau - ist nach ihrer Einschätzung zu rechnen?

2. Hat sie die Absicht, das Gewächshausprojekt des niederländischen Unternehmers Kuipers in der Gemeinde Emsbüren zu fördern? Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Mitteln?

3. Welche Auswirkungen wird das Gewächshausprojekt in der Gemeinde Eemsmond, von dem eine nicht unerhebliche Lichtemission sowie Belastungen des Grundwassers befürchtet werden, nach Auffassung der Landesregierung haben auf

- die Tourismusentwicklung der Region, insbesondere auf die der Insel Borkum und die der Krummhörn,

- die Fauna des nahen Nationalparks Wattenmeer,

- die Ansätze von Regionalentwicklung in Ostfriesland, wie sie z. B. der Verein Region Ostfriesland vertritt?

Die Abgeordneten Janssen-Kucz und Steiner nehmen Bezug auf aktuelle Presseberichte, in denen über zwei geplante Gewächshausgroßanlagen zu lesen war. In der Lingener Tagespost wurde am 2. August 2004 über das Bauvorhaben des niederländischen Gartenbauunternehmers Kuipers in Emsbüren im Landkreis Emsland informiert. Geplant sind der Bau einer heizbaren Unterglasfläche von 600 000 m² - nicht 60 000 m² - in mehreren

Bauabschnitten und die Errichtung eines Logistikzentrums zur Vermarktung der Zierpflanzenbauerzeugnisse. Mit dem Bau des ersten Gewächshauskomplexes von 150 000 m², einer der wohl größten und modernsten Gewächshausanlagen in Europa, ist mittlerweile begonnen worden.

Der Artikel in der Emder Zeitung vom 10. August 2004 bezieht sich auf ein auf niederländischer Seite in der grenznahen Gemeinde Eemsmond in Planung befindliches noch größeres Gewächshausprojekt.

In der niedersächsischen Gartenbauwirtschaft mit ihrer mittelständischen Struktur sind Gewächshausanlagen dieser Größenordnung nicht anzutreffen. Insbesondere die regionale, aber auch die überregionale wirtschaftspolitische Brisanz der Projekte ist unstreitig, weshalb die Landesregierung u. a. auch ein besonderes Augenmerk auf mögliche Auswirkungen auf bestehende Wirtschaftsstrukturen hat.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Sofern das Projekt wirklich in der gesamten Dimension realisiert wird - immerhin beinhaltet diese unternehmerische Entscheidung auch ein sehr hohes Risiko - wird sich durch den Bau einer Gewächshausfläche von 60 ha die intensiv genutzte Unterglasfläche im Weser-Ems-Gebiet nahezu verdoppeln. Für die ansässigen Gartenbaubetriebe, die seit Monaten mit einem erheblichen Preisdruck auf dem bereits überversorgten Markt für Zierpflanzen zu kämpfen haben, würde dies eine massive Verschärfung des Wettbewerbes bedeuten. Es ist zu erwarten, dass durch einen solchen Verdrängungswettbewerb die Existenz zahlreicher kleiner und mittlerer Gartenbaubetriebe gefährdet ist, da sie dem Wettbewerbsdruck auf Dauer wahrscheinlich nicht standhalten können. Der Ausfall von Produktionskapazitäten würde dann auch Umsatzeinbußen bei den in der Vergangenheit teilweise öffentlich geförderten Absatzgenossenschaften nach sich ziehen und damit eine Verringerung ihrer Wirtschaftlichkeit hervorrufen.

Zu 2: Für den im Aufbau befindlichen Produktionsbetrieb wurde bislang kein Förderantrag gestellt.

Anders verhält es sich auf der Absatzseite. Die Vermarktung, der vom Unternehmer Kuipers in der Gemeinde Emsbüren produzierten gärtnerischen Produkte, soll vor allem über die Firma Emsflower

- ein Unternehmen der Kuipers-Gruppe - erfolgen. Die Firma Emsflower hat am 17. Juni 2004 bei der Bezirksregierung Weser-Ems einen Antrag auf Förderung im Rahmen von PROLAND - Förderung von Projekten zur Marktstrukturverbesserung - für die Errichtung eines Logistikzentrums für Blumen und Zierpflanzen in der Gemeinde Emsbüren gestellt. Im Rahmen der Antragsprüfung ist die Bezirksregierung Weser-Ems zu dem Ergebnis gekommen, dass förderungsrelevante Zuwendungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der Antrag daher abzulehnen ist. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Überprüfung in meinem Hause hat dieses Ergebnis bestätigt. Die Förderung der geplanten Errichtung des Logistikzentrums ist daher aus diesem Förderprogramm ausgeschlossen.

Zu 3: In dem gegenwärtigen sehr frühen Planungsstadium können die Auswirkungen des Gewächshausprojektes noch nicht abgeschätzt werden. Für das Vorhaben wird von der Provinz Groningen und der Gemeinde Eemsmond ein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Bezirksregierung Weser-Ems nimmt auf deutscher Seite die Aufgabe der Anlaufstelle für die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung wahr. Der für das Genehmigungsverfahren festzulegende Untersuchungsrahmen wird in einem schriftlichen Verfahren und in einer öffentlichen Auslegung der „Startnotiz Umweltverträglichkeitsprüfung“ abgeklärt. Die Bezirksregierung Weser-Ems hat in ihrer Stellungnahme u. a. die Einhaltung der in den „Hinweisen zur Beurteilung von Lichtimmissionen“ des Länderausschusses für Immissionsschutz ausgewiesenen Richtwerten auf deutschem Hoheitsgebiet und eine Untersuchung über den Einfluss auf ziehende Vögel, die sich an der Küstenlinie orientieren, gefordert. Die Festlegung des Untersuchungsrahmens erfolgt durch eine Richtlinie. Diese wird demnächst fertiggestellt. Zurzeit liegen der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer noch keine genaueren Angaben, etwa eine Umweltverträglichkeitsstudie, zu dem Vorhaben vor. Erst wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Antragsunterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie vorliegen, werden die Planungen im Detail erkennbar sein, und es wird abgeschätzt werden können, welche Auswirkungen das Vorhaben auf deutsches Gebiet hat. Die möglicherweise berührten deutschen Stellen werden weiterhin am Verfahren beteiligt werden.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 des Abg. Manfred Nahrstedt (SPD)

Finanzierung des Elberadweges