Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2004 einstimmig den folgenden Beschluss (Finanzierung des Elbe- radweges: Freigabe der Mittel aus der Gemein- samen Landesplanung) gefasst und mit Schreiben vom 1. Juni 2004 an die Niedersächsische Staatskanzlei gesandt:
„Die Landesregierung wird durch eine Entschließung aufgefordert, die bereits durch Beschlüsse der Gremien der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg/Niedersachsen gebundenen Mittel des Haushaltsjahres 2003 für den Radwegebau im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbblaue freizugeben. Zur Begründung wird ausgeführt, dass in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg die Elbeanliegergemeinden Förderanträge für den Ausbau des Elberadweges gestellt haben. Für die Maßnahmen liegen bereits Bewilligungsbescheide aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) - Ziel 2 Programm - der Bezirksregierung Lüneburg vor. Eine zeitliche Streckung des Ausbauprogramms gefährdet die EUMittel und führt zu wesentlich höheren Kosten in der Herstellung, wenn die Baumaßnahmen nicht zeitgleich mit dem Bau des neuen Elbdeiches realisiert werden. Nach Angaben des Neuhauser Deichverbandes kann durch eine gleichzeitige Ausschreibung eine Kostenersparnis von mindestens 40 % erzielt werden.
Der Elberadweg nimmt eine zentrale Stellung im Projekt ‚Wirtschaftsraum Süderelbe‘ ein. Weitere flankierende Maßnahmen stützen die touristische Entwicklung im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Unter Hinweis auf § 27 des Biosphärenreservatsgesetzes vom 14.11.2002 wird die Niedersächsische Landesregierung gebeten, die notwendige Freigabe der in 2003 durch Beschlüsse gebundenen Mittel zu beschließen."
1. Wann ist mit der Freigabe der bereits durch Beschlüsse der Gremien der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg/Niedersachsen gebundenen Mittel in Höhe von 975 000 Euro zu rechnen?
2. Hat es gegenüber dem Landkreis Lüneburg und/oder dem Amt Neuhaus mündliche oder schriftliche Zusagen über die Bereitstellung von 175 000 Euro (für das Jahr 2005) aus den o. a. Mitteln gegeben, und wurde in diesem Zusam
menhang erklärt, dass ein vorzeitiger Baubeginn im Jahr 2004 die spätere Mittelvergabe nicht gefährdet?
3. Sind die Angaben des Neuhauser Deichverbandes zutreffend, dass durch die gleichzeitige Ausschreibung und einen zeitgleichen Bau von Deich und Radweg eine Kostenersparnis von mindestens 40 % erzielt werden kann?
Der Elberadweg ist ein zentraler Baustein des Landesweiten Radfernwegnetzes (N-Netz) und hat daher im Rahmen der Tourismusförderung besondere Priorität. Eine schnellstmögliche Realisierung wird von der Landesregierung begrüßt und unterstützt. Diesem Umstand hat die Landesregierung durch die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Ziel 2 Programm - auch Rechnung getragen. Grundsätzlich ist der Elberadweg den Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes für die Metropolregion Hamburg-Handlungsrahmen (REK) „Erweiterung des freizeitorientierten Radwegeangebotes“ und „Erholungsraum Elbe“ zuzuordnen und somit gemäß Ziffer 2.1 Satz 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderfonds Hamburg /Niedersachsen besonders förderwürdig.
Zu 1: Die im Haushaltsjahr 2003 gebildeten und zur Übertragung nach 2004 angemeldeten Ausgabereste aus Mitteln der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg/Niedersachsen in Höhe von 2 015 501,06 Euro wurden von MF in Höhe 1 763 084,97 Euro freigegeben.
Zu 2: Es hat keine schriftliche oder mündliche Zusage von Mitteln des Förderfonds Hamburg/Niedersachsen gegeben. Der Förderantrag der Gemeinde Amt Neuhaus zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen am Elberadweg ist nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg fachtechnisch noch nicht entscheidungsreif. Die Bezirksregierung Lüneburg hat mit Schreiben vom 21. Mai 2004 wesentliche Unterlagen wie etwa eine detaillierte Kostenaufstellung, einen Übersichtsplan usw. nachgefordert. Dieses Schreiben ist von der Gemeinde bisher nicht beantwortet worden. Gleichwohl hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 3. Juni 2004 auf Antrag der Gemeinde eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns zugelassen, sodass ein vorzeitiger Baubeginn eine spätere Mittelvergabe nicht gefährdet.
Zu 3: Grundsätzlich ist der Radwegebau im Rahmen laufender Deichbaumaßnahmen aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen, da dies aufgrund der Synergieeffekte (z. B. bei der Baustellenein- richtung) zu Kostenersparnissen führt. Die Kostenersparnis kann, wie vom Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband für den Elberadweg genannt, bis zu 40 % betragen. Sie ist aber stark abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Zudem ist bei zeitgleichem Bau von Deich und Radweg zu berücksichtigen, dass unvermeidbare Setzungen des Deiches Nacharbeiten am Radweg erforderlich machen. Die sich bei der zeitgleichen Ausführung ergebenden Kostenersparnisse können sich somit relativieren. Ferner dürfen die Arbeiten am Radweg nicht zu Verzögerungen bei den Deichbaumaßnahmen führen, die eine Verteuerung des Deichbaus zur Folge haben.
Niedersächsische Gerichte klagen über eine unzureichende personelle Ausstattung. Der Präsident des Richterbundes fürchtet ein Chaos in der Justiz, sollte die Landesregierung ihren Sparkurs fortsetzen.
Zumindest vier Großverfahren, die erhebliche politische Ausstrahlung auf das gesamte Land haben - u. a. über die Zulässigkeit so genannter Factory Outlet Center -, liegen zurzeit beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Mit Schreiben des Vorsitzenden des 9. Senates vom 20. Juli 2004 wurde den Beteiligten eines dieser Verfahren mitgeteilt, dass sich die ursprünglich vom Senat angekündigte Zeitvorstellung, insbesondere die beabsichtigte Beschleunigung des Verfahrens, nicht realisieren lässt, weil der Senat seit Mitte Mai 2004 nur noch mit dem Vorsitzenden und einem Berichterstatter besetzt ist und sich die anhängigen sowie die neu eingehenden Verfahren dadurch nur noch auf zwei Bearbeiter verteilen. Schon die angekündigte „Beschleunigung“ hatte bei Beteiligten wegen der Zeitdauer zu Verwunderung geführt. Ab 2005 ist zudem vor dem Hintergrund der Neuregelung der Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zum SGB II - Hart IV - mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen.
richt in Lüneburg seit der eigenständigen obergerichtlichen Errichtung eines OVG in Schleswig-Holstein von der Anrufung der ersten oder zweiten Instanz über die Durchführung bis zur Urteilsverkündung entwickelt?
2. Wie hat sich seit dieser Zeit die Stellensituation im richterlichen Dienst am OVG Lüneburg entwickelt, wie viele Stellen sind derzeit frei, und wann werden diese Stellen wieder besetzt?
3. Ab welcher Zeitdauer von der Anrufung bis zur Aufnahme des Verfahrens ist verfassungsrechtlich von „Deni de Justice“ - Rechtsverweigerung - auszugehen, und mit welchen konkreten Maßnahmen ohne die in absehbarem Zeitraum nicht umsetzbare Bundesinitiative zur Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten will die Landesregierung dies zukünftig verhindern?
Zu 1: Die durchschnittliche Dauer der erledigten erstinstanzlichen Verfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist zwar von 20,4 Monaten 1992 auf 25,4 Monate 2003 gestiegen, jedoch im ersten Halbjahr 2004 auf 16,1 Monate gesunken. Die Berufungen sind dagegen 1992 in durchschnittlich 11,3 Monaten erledigt worden, 2003 in 6,5 Monaten und im ersten Halbjahr 2004 in nur 5 Monaten.
Zu 2: 1992 waren im Stellenplan für das OVG neben den Planstellen für den Präsidenten und den Vizepräsidenten elf Stellen der Besoldungsgruppe R 3 und 35 Stellen der Besoldungsgruppe R 2 vorhanden. Dieser Bestand ist im Bereich R 3 gleich bleibend bis 1998 erhalten worden. Im Bereich der Stellen der Besoldungsgruppe R 2 erfolgte 1993 eine Reduzierung auf 32 Stellen. Diese Zahl hatte sodann ebenfalls Bestand bis 1998. Im Jahr 1999 wurde mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Stellenabbaukonzept vereinbart. Daraufhin erfolgte bis 2004 schrittweise eine weitere Reduzierung auf 9 Stellen der Besoldungsgruppe R 3 und auf 24 Stellen der Besoldungsgruppe R 2. Der Gesamtbestand der Planrichterstellen hat sich damit von 48 im Jahre 1992 auf 35 im Jahre 2004 reduziert. Seit 1992 beträgt die Zahl der Hilfsrichterstellen 4. Gegenwärtig vakant ist eine Stelle im Bereich der Besoldungsgruppe R 2, für die ein Besetzungsverfahren läuft, sowie eine weitere halbe Stelle dieser Besoldungsgruppe für die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung bis zum 30. September 2006.
Zu 3: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich ein konkret bemessener Zeitraum, ab dem eine verfassungswidrige Verfahrensdauer vorliegt, nicht bestimmen. Vielmehr hängt es von mehreren Faktoren ab, ob eine Verfahrensdauer noch angemessen ist. Dies sind vor allem die Natur des Verfahrens, die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten wie beispielsweise Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter (z. B. Sachverständi- ge). Im Hinblick auf die unter Frage 1 dargestellte Entwicklung der Verfahrensdauer sieht die Landesregierung derzeit bis auf die Entscheidung über die freie Stelle keinen aktuellen Handlungsbedarf.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 36 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜ- NE)
Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Kleinfahrzeugführer - Ausbau von der BABAnschlussstelle Rehren bis Hattendorf-West
In der Gemeinde Auetal liegt seit dem Jahre 1996 eine Ausbauplanung für den Ausbau der L 439 vor. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der L 439 u. a. von der Anschlussstelle Rehren bis zur Ortsdurchfahrt HattendorfWest. Der bauliche Zustand der Landesstraße entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur. Die Anlage eines Radweges soll für eine Entmischung der Verkehrströme und dadurch für mehr Sicherheit des nicht motorisierten Verkehrs sorgen.
Die L 439 zeichnet sich in diesem Bereich durch eine besonders schlechte Straßenoberfläche aus. Die Zufahrt zur A 2 (Linksabbieger- spur) weist tiefe Löcher und Unebenheiten auf. Gleichzeitig ist die Straße sehr schmal. Fußgänger, Radfahrer und Kleinfahrzeugführer sind extrem gefährdet, zumal die L 439 Umleitungsstrecke für die viel befahrene A 2 ist. Die Gesamtbaumaßnahme ist seit dem 10. Januar 2003 plangenehmigt, der Grunderwerb ist in 71 Grundstückskaufverträgen geregelt. Die 50prozentige Kostenübernahme für den Radweg hat die Gemeinde erklärt.
Laut Mitteilung des Straßenbauamtes Hameln vom 2. Oktober 2002 stand die Baumaßnahme im Rahmen des Straßenbauprogramms 2002 zur Freigabe an und war in dem Haushaltsanschlag 2003 eingeplant.
1. Welche Kosten sind dem Land Niedersachsen bislang für die Planungen und Grundstückskäufe entstanden?
2. Wann ist angesichts des Straßenzustandes und der Gefährdung von Radfahrern und Kleinkrafträdern mit einem Baubeginn zu rechnen?
Zu 1: Für die Planungsleistungen wurden bisher 93 600 Euro aufgewendet. Für den bisher durchgeführten Grunderwerb sind Kosten in Höhe von 18 844,83 Euro entstanden. Dabei handelt es sich zum größten Teil (etwa 90 %) um Flächen für den Radweg. Die übrigen Flächen sind dem Fahrbahnausbau zuzuordnen.
Zu 2: Eine Aussage über einen ungefähren Baubeginn des Radweges kann erst dann getroffen werden, wenn die Haushaltsmittel für den Neubau von Radwegen für das Jahr 2005 ff. bekannt sind und der Radweg als eigenständige Radwegmaßnahme vom Straßenbauamt Hameln in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen vor Ort (Landkreis, Kommunen etc.) in das landesweite Radwegekonzept aufgenommen wurde. Eine Fortschreibung dieses Konzeptes ist ab dem Jahr 2006 vorgesehen.
Zu 3: Seit Fertigstellung des sechsstreifigen Querschnittes der BAB A 2 im Jahre 2000 ist die L 439 in diesem Bereich keine offiziell ausgewiesene Umleitungsstrecke mehr. Die Umleitungsstrecke U 5 verläuft von der Anschlussstelle Rehren bis zur Anschlussstelle Lauenau über die L 443.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 37 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Kulturminister Stratmann hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2005 bekannt gegeben, dass er plant, im Bereich der freien Kulturarbeit acht von neun zur Verfügung stehenden Millionen Euro einsparen zu wollen. Die Förderung solle sich deshalb künftig stärker an Qualität und überregionalem Stellenwert von Projekten
ausrichten, präzisierte Stratmann in einem dpaGespräch. Aus dem Ministerium hieß es außerdem, dass „in Zukunft nur noch die Projekte gefördert werden, die für alle Niedersachsen wichtig sind“. Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Dr. Lange, soll darüber hinaus die bisherige Kulturförderpolitik als „niedersächsische Krankheit“ bezeichnet haben, die er heilen wolle.