Protokoll der Sitzung vom 17.09.2004

Zu 3: Auch zu dieser Frage wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 30. April 2004 verwiesen. Soweit die Kommunen für den betroffenen Personenkreis auch weiterhin zuständig sein sollten, kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: erstens eine Erstattung der Ausleihkosten an die Kommunen, zweitens eine direkte Zuweisung von Mitteln aus dem Haushalt des Kultusministeriums an die Schulen.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 40 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Die Ständige Impfkommission hat empfohlen, alle Kinder im Alter zwischen elf und vierzehn Monaten ab sofort gegen Windpocken zu impfen und diese Impfung als Standardimpfung in den Impfkalender aufzunehmen. Nach Aussagen von empörten Vertretern und Vertreterinnen der Kinderärzte in der Nordwest-Zeitung ist dies überflüssig und medizinisch nicht nachzuvollziehen. Windpocken gehörten zwar zu den lästigen, aber völlig harmlosen Kinderkrankheiten. Kinder mit geschwächtem Immunsystem würden ohnehin geimpft, um möglichen schweren Nebenwirkungen entgegenzuwirken.

Nach Angaben von Kinderärzten beruht die Empfehlung auf einer von der interessierten Pharmaindustrie gesponserten Studie, deren Ergebnisse auch von Fachzeitschriften wie dem Arznei-Telegramm als fragwürdig eingestuft werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten einer solchen Windpockenimpfung übernehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Studie, auf die sich die Ständige Impfkommission in ihrem Beschluss beruft?

2. Teilt sie die Meinung der Kinderärztinnen und Kinderärzte, dass eine Reihenimpfung für alle Kinder gegen Windpocken medizinisch nicht geboten und daher überflüssig ist?

3. Will sich die Landesregierung die Empfehlungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst zu Eigen machen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt Empfehlungen zu Schutzimpfungen und macht Vorschläge zum effektiven Einsatz der Impfstoffe. Sie wurde vor über 30 Jahren am damaligen Bundesgesundheitsamt eingerichtet. In einem Grundsatzurteil zu Schutzimpfungen des Bundesgerichtshofes im Jahr 2000 wurde festgestellt, dass die Empfehlungen der STIKO medizinischer Standard sind. Mit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 wurde diese zentrale Bedeutung der STIKO für die Impfempfehlungen gesetzlich verankert. Die Empfehlungen der Kommission sollen die Grundlage der von den obersten Landesgesundheitsbehörden ausgesprochenen öffentlichen Empfehlungen bilden. Dieser öffentlichen Empfehlung nach IfSG liegt weniger eine fachliche Bewertung zugrunde - hierfür wurde eben die STIKO eingerichtet - als vielmehr die Möglichkeit der versorgungsrechtlichen Absicherung im Falle einer eventuellen gesundheitlichen Schädigung durch die Impfung.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es handelt sich nicht nur um eine Studie, sondern um eine große Anzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen und Erfahrungen auch aus anderen Staaten, insbesondere den USA, auf die sich die Empfehlung stützt. Die Begründung ist nachzuvollziehen.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Die aktuelle Empfehlung der generellen Impfung gegen Varizellen gibt keine Veranlassung, von dem gültigen Erlass abzuweichen. Danach werden alle Schutzimpfungen nach den von der STIKO erteilten Empfehlungen öffentlich empfohlen.