Als neue Zielzahl wird nun für Soltau-Fallingbostel nach Umsetzung der Polizeireform 287 Polizistinnen und Polizisten genannt, die wohl auch die aus Celle abgezogenen Aufgaben der 13 Beamten, die bisher für Soltau-Fallingbostel tätig waren, übernehmen müssen.
Es entsteht der Eindruck, dass von einer Stärkung der Polizeipräsenz in der Fläche durch die Polizeireform zumindest im Landkreis SoltauFallingbostel keine Rede sein kann.
1. Wie hat sich die Anzahl der im und für den Landkreis Soltau-Fallingbostel tätigen Polizeibeamten insgesamt und in den einzelnen Städten und Gemeinden sowie in Celle seit 1990 jeweils zum gleichen Stichtag bis 2004 entwickelt, und wie sieht die konkrete Planung nach Umsetzung der Polizeireform aus?
2. Welche Polizeiaufgaben werden künftig am Polizeiinspektionsstandort in Soltau konzentriert, und mit welcher zusätzlichen Fahrzeitbelastung/Kilometerfahrleistung, monetär quantifiziert, rechnet man in etwa pro Jahr?
3. Welche Aufgaben der Polizei wurden bisher von den 13 Polizeibeamten in Celle für den Landkreis Soltau-Fallingbostel ausgeführt, und mit wie viel zusätzlichem Personal wird die Polizeiinspektion Soltau für diese Zwecke ausgestattet?
Seit 1999 werden die den Bezirksregierungen und Polizeidirektionen zur Verfügung stehenden Planstellen für den Polizeivollzugsdienst durch Berechnung auf der Grundlage eines entsprechend entwickelten Modells verteilt. Zielzahlen oder Zielstärken werden seitdem nicht mehr entwickelt.
Im Rahmen der Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen ist ein neues Planstellenverteilungsmodell für die Polizeidirektionen konzipiert worden, das sich sehr viel stärker an Belastungs- und Strukturdaten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich orientiert. Neben dem Kriminalitätsund Verkehrsunfallaufkommen werden insbesondere auch die zu betreuende Bevölkerung und Fläche berücksichtigt. Dieses Modell bewirkt eine ausgewogene Personalausstattung auf der Basis objektiver und nachvollziehbarer Belastungsdaten. In Anlehnung an dieses Landesmodell wird das Verteilungsmodell unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten durch die zukünftigen Polizeidirektionen umgesetzt.
Im Rahmen der Umorganisation werden auch Anzahl und Struktur der Polizeiinspektionen verändert. Als Voraussetzung für eine bürgernahe und professionelle Polizeiarbeit werden sie eigenstän
dig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik bewältigen. Dies bedingt einen identischen Aufgabenbestand und eine nach einheitlichen Rahmenvorgaben strukturierte Aufbauorganisation. So werden bisherige Zusatzaufgaben der Polizeiinspektion Celle, die von Celle für SoltauFallingbostel aus wahrgenommen wurden, zukünftig eigenständig durch die Polizeiinspektion SoltauFallingbostel wahrgenommen. Die Eigenständigkeit der Polizei in Soltau-Fallingbostel wird damit gestärkt, zusätzliche Belastungen der Polizei durch die Aufgabenwahrnehmung von Celle aus, das ca. 50 km entfernt liegt, entfallen.
Zu 1: Daten über die Personalstärke (Polizeivoll- zug) in den Landkreisen Soltau-Fallingbostel und Celle liegen bis zum Jahr 1994 zurückgehend vor. Dabei wurden lediglich die Gesamtpersonalstärken auf Inspektionsebene und nicht auf Kommissariatsoder Stationsebene erfasst:
Die für den 1. Oktober 2004 genannten Stärken wurden bereits im Hinblick auf die Umorganisation und auf der Grundlage des neuen Planstellenverteilungsmodells entwickelt. Diese Übersicht basiert auf vergleichbaren Grunddaten.
Die Diensthundführergruppe sowie das Personal für das Systemische Einsatztraining werden im Rahmen der Umorganisation auf Ebene der Polizeidirektion angegliedert und dort entsprechend personell geführt. Da sie auch weiterhin disloziert Dienst versehen werden, ändert sich an der Stärke des vor Ort tätigen Personals nichts.
Zu 2: Über die bisherigen Zuständigkeiten hinaus werden bei der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel künftig die Aufgaben der spezialisierten Tatortaufnahme, Kriminalaktenhaltung, Vermögensabschöpfung und Bekämpfung der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität wahrgenommen. Eine zentrale Fahndungsgruppe sowie eine zentrale DV-Gruppe werden in Soltau eingerichtet. Eine Verfügungseinheit wird gebildet, die von Bad Fallingbostel aus landkreisweite Aufgaben wahrnimmt. Die bereits disloziert in Soltau-Fallingbostel wahrgenommene Aufgabe des Staatsschutzes wird künftig auch organisatorisch in der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel angebunden sein.
Durch die zukünftig landesweit einheitliche Organisation der dargestellten Zuständigkeiten auf Ebene der Polizeiinspektionen werden notwendige Spezialisierungsbereiche in effizienter und effektiver Anzahl vorgehalten. Sie werden ausgelastet und damit mit einer Fallhäufigkeit arbeiten, die für Routine und Erfahrung und zur professionellen Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Eine von diesen Sacherfordernissen abgekoppelte Betrachtungsweise mit einer einfachen Berechnung der veränderten Fahrleistungen wäre - wenn überhaupt - nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und einer retrograden Erfassung und Auswertung einzelner Fahrten möglich. Eine solche Berechnung dürfte jedoch hinfällig sein, da einerseits durch beispielsweise die spezialisierte Tatortaufnahme mitunter zusätzliche oder längere Fahrten erforderlich werden, andererseits jedoch zusätzliche Fahrzeitbelastungen und Kilometerfahrleistungen durch die Aufgabenwahrnehmung von Soltau anstatt von Celle aus entfallen.
Zu 3: Zur Beantwortung der dritten Frage bedarf es einer Richtigstellung der Ausgangssituation. Derzeit sind in der PI Celle 26 Dienstposten für Zusatzaufgaben eingerichtet, die von Celle aus übergreifend für Soltau-Fallingbostel und Celle wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich um Aufgaben aus den Bereichen Vermögensermittlungen, Wirtschaftskriminalität, DV-Gruppe, Kriminalaktenhaltung, Kriminaltechnik, Regionale Lageund Führungszentrale, Diensthundführergruppe und Technischer Fachdienst. Die 26 Dienstposten lassen sich nicht einfach rechnerisch durch zwei teilen und auf die beiden Polizeiinspektionen Celle und Soltau-Fallingbostel verlagern. Vielmehr sind diese Bereiche im Hinblick auf die zukünftige Aufgabenwahrnehmung differenziert zu betrachten, da sie unterschiedlich angebunden sein werden. Einige Aufgaben werden zur Polizeidirektion in Lüne
burg und zur Zentralen Kriminalinspektion verlagert, andere Aufgaben werden von Soltau-Fallingbostel und Celle aus wahrgenommen werden. Hinsichtlich Auswirkungen auf die Personalstärke verweise ich auf die Ausführungen zum neuen Planstellenverteilungsmodell sowie auf die Beantwortung der ersten Frage.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 der Abg. Brigitte Somfleth und Volker Brockmann (SPD)
Rohstoffsicherung ist Teil der Daseinsvorsorge, auch in Niedersachsen. In den letzten Jahren ist es jedoch, angesichts immer neuer Abbauvorhaben insbesondere von Hartgestein, innerhalb der Bevölkerung zu starken Protesten gekommen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sehen zunehmend eine einseitige Belastung durch die Rohstoffsicherung und -gewinnung in ihren Gebieten. Als Beispiel seien hier das Wesergebirge und der Süntel angeführt, wo es allein elf in Betrieb befindliche Steinbrüche gibt und acht weitere als Vorsorgegebiete für den Gesteinsabbau gelten. Einzeln betrachtet mögen diese Steinbrüche verträglich sein, doch im Zusammenspiel aller Auswirkungen kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen.
Wichtige Entwicklungschancen, wie im Bereich des Tourismus, können nicht mehr genutzt werden, wenn durch den Gesteinsabbau die Grundlage - eine intakte Landschaft - dafür entzogen wird.
Bisher wurde die Rohstoffsicherung in Niedersachsen nicht allein mit der Daseinsvorsorge, sondern auch mit der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Deckung des regionalen Bedarfs an Rohstoffen begründet. Im Falle des Hartgesteins gibt es nach Ansicht von Experten mittlerweile jedoch Alternativen sowohl im Bereich des Recyclings als auch durch die Möglichkeit von Importen. Darüber hinaus haben die bisher in Niedersachsen ansässigen Firmen ihren Firmensitz in andere Bundesländer verlagert - und damit ein Großteil der Arbeitsplätze. Auch die Notwendigkeit zur Deckung des regionalen Bedarfs mit niedersächsischem Hartgestein wird angezweifelt, da mittlerweile die Rohstoffe sogar auf dem europäischen Markt verkauft werden.
1. Wann sind die Grenzen der Rohstoffsicherung und -gewinnung in Niedersachsen erreicht, und nach welchen Kriterien werden die
konkurrierenden Nutzungen in einem Gebiet wie dem Wesergebirge und dem Süntel z. B. zwischen Rohstoffsicherung und -gewinnung auf der einen Seite sowie Tourismus/Naherholung und Natur- und Landschaftsschutz auf der anderen Seite abgewogen?
2. Wird bei der Beurteilung der Rohstoffsicherung eine Gesamtschau der bisherigen und zukünftig zu erwartenden Auswirkungen der Rohstoffgewinnung (Hydrologie, ökologisches Gleichgewicht, Landschaftsbild, Artenspektrum, Erosionsgefahr etc.) z. B. für das gesamte Gebiet der Weserberge und des Süntels vorgenommen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt man? Wenn nein, warum nicht?
3. Erwägt die Landesregierung angesichts der erheblichen Auswirkungen von Hartgesteinabbau in einigen wenigen Gebieten in Niedersachsen, die Straßenbauämter des Landes, die Hauptabnehmer des Hartgesteins sind, anzuhalten, bei der Ausschreibung von Projekten umweltverträglichere und Kosten sparendere Alternativen zu nutzen?
Die Rohstoffsicherung ist ein Element der Daseinsvorsorge, das nicht zur Disposition stehen kann. Hierfür sprechen nicht nur gesetzliche Verpflichtungen, sondern insbesondere das volkswirtschaftliche Interesse an einer nach Qualität und Menge ausreichenden Verfügbarkeit von Rohstoffen. Die Verträglichkeit mit anderen Nutzungen und die Umweltverträglichkeit haben dabei einen hohen Stellenwert. Rohstoffsicherung bedeutet gerade auch, die infolge geologischer Gegebenheiten nur begrenzt vorhandenen Rohstoffe auf lange Sicht für zukünftige Generationen verfügbar zu halten.
Der Landesregierung liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass es in Niedersachsen - wie in der Anfrage dargestellt - „immer neue Abbauvorhaben insbesondere von Hartgestein“ gebe. Das Gegenteil ist der Fall. Auch die Aussage, dass es in Wesergebirge und Süntel „acht weitere als Vorsorgegebiete für den Gesteinsabbau“ geltende Bereiche gebe, kann nicht nachvollzogen werden. Sofern hier in Raumordnungsplänen festgelegte „Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung“ gemeint sein sollten, ist diese Aussage eindeutig unzutreffend. Nach Auffassung der Landesregierung führen ein fahrlässiger Umgang mit Fakten und übertriebene und unsachliche Darstellungen letztendlich zu einer Emotionalisierung, die bei der Durchsetzung tragfähiger und akzeptierter Lösungen im Bereich der Rohstoffsicherung nicht hilfreich ist.
nen des Landes - eine unzweifelhaft wichtige Rolle. Eine besondere, landesweite Bedeutung hat hier die Gewinnung von Naturstein. Die Natursteinvorkommen des Weserberglandes werden durchweg in Abbaustätten abgebaut, die bereits seit Jahrzehnten betrieben werden. Für die Mehrzahl der Abbaubetriebe im Weserbergland ist in wenigen Jahren mit einem vollständigen Abbau der genehmigten Reserven zu rechnen. Gänzlich neue Abbauvorhaben, die über eine partielle Erweiterung vorhandener Betriebe hinausgehen, sind in dieser Region nicht geplant. Raumordnerische Festlegungen zur Rohstoffsicherung, die bislang noch nicht genutzte Lagerstätten für einen Abbau in Zukunft sichern würden, bestehen im Weserbergland ebenfalls nicht. Von der Festlegung eines Vorranggebiets zur Rohstoffgewinnung im Dachtelfeld/Süntel durch das Landes-Raumordnungsprogramm ist im Jahr 2002 ausdrücklich abgesehen worden. Insofern ist bei diesen Voraussetzungen zukünftig mit einem deutlichen Rückgang - und nicht mit einer Zunahme - der Abbautätigkeit im Weserbergland zu rechnen.
Speziell im Weserbergland ist in den vergangenen Jahren ein starker Widerspruch zwischen den Zielen der Rohstoffsicherung und den Interessen an der Bewahrung der Natur, der Wohnumfeldqualität und der Heimat deutlich geworden und entsprechend artikuliert worden. Für die Landesregierung war dies Anlass für die Initiierung eines so genannten Rohstoff-Forums, das in diesem Sommer vom Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeleitet worden ist. Am Rohstoff-Forum beteiligt sind die kommunalen Spitzenverbände, die Landtagsfraktionen, Wirtschafts- und Umweltverbände, Sachverständige und die betroffenen Ressorts. Einbezogen ist auch die „Aktionsgemeinschaft Weserbergland“, die sich bereits mit einer umfangreichen Stellungnahme eingebracht hat.
Ziel des Rohstoff-Forums ist es, zu einer objektivierten Auseinandersetzung im Konfliktfeld Rohstoffsicherung beizutragen. Dabei werden auch Versorgungsalternativen durch Import und Recycling und die Bedeutung des Gesteinsabbaus als Wirtschaftsfaktor beleuchtet. Insofern hat die Landesregierung mit ihrer Initiative die zentralen Fragestellungen, die hier in der Anfrage angesprochen werden, längst in Angriff genommen.
Zu 1: Eine verantwortungsvolle Rohstoffpolitik hat die Aufgabe, auch für die weitere Zukunft die Nutzbarkeit von Bodenschätzen sicherzustellen. Als Ergebnis einer möglichst verträglichen Gestaltung von Bodenabbauten und einer maßvollen Beanspruchung der Reserven - unter Ausnutzung vorhandener Einspar- und Substituierungsmöglichkeiten - muss es gerade gelingen, Rohstoffgewinnung als eine nachhaltige Nutzung zu betreiben, die nicht an Belastungsgrenzen stößt.
Die Grenzen der Rohstoffsicherung und -gewinnung wären insofern dann erreicht, wenn der Bodenabbau zu Belastungen führte, die unter Abwägung aller betroffenen Belange nicht mehr vertretbar wären. Diese Belastungsgrenzen müssen in Abhängigkeit von Kriterien wie Auswirkung auf die Bevölkerung, Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und Schutzstatus von Natur und Landschaft, touristische Bedeutung, verkehrliche Erschließung oder Lage zu Verbrauchsschwerpunkten jeweils neu abgesteckt werden. Aus rohstofffachlicher Sicht müssen die Qualität und Abbaubarkeit der Vorkommen als Grundvoraussetzung gewährleistet sein; die regionale Häufigkeit und Bedeutung eines Rohstoffs fließen als Kriterien ebenfalls in die Abwägung ein.