Das Niedersächsische Schulgesetz ermächtigt die Landesregierung, durch eine Verordnung für jeweils ein Berufsfeld landesweit oder regional das schulische Berufsgrundbildungsjahr verbindlich einzuführen. Wer seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in dem Gebiet hat, in dem das schulische Berufsgrundbildungsjahr für das Berufsfeld in dem angestrebten Ausbildungsberuf eingeführt worden ist, muss zusätzlich dieses BGJ besuchen und damit seine Berufsschulpflicht erfüllen.
Nun besteht Uneinigkeit darüber, ob das Berufsgrundbildungsjahr in der Region Ostfriesland-Emsland auch für die neu gestalteten Ausbildungsberufe verpflichtend ist. In einer Presseerklärung vom 20. Juni 2003 erklärte Kultusminister Bernd Busemann: „Weil sich der niedersächsische Änderungsantrag“ (zur An- rechnung des BGJ) „durchgesetzt hat, wird nun
1. Wieso gibt es bis heute keine Rechtsverordnung der Niedersächsischen Landesregierung zur BGJ-Pflicht der neu gestalteten Ausbildungsberufe in Ostfriesland-Emsland?
3. Wann strebt Kultusminister Bernd Busemann eine klare, rechtsverbindliche Regelung zur BGJ-Pflicht in der genannten Region an?
Das schulische Berufsgrundbildungsjahr für die Berufsfelder Metalltechnik und Elektrotechnik wurde durch die 8. und 9.Verordnung des Niedersächsischen Landesministeriums im Regierungsbezirk Weser-Ems für die Gebiete der Landkreise Aurich, Emsland, Grafschaft Bentheim, Leer, Wittmund und der Stadt Emden ab 1. August 1981 verbindlich eingeführt.
Die Zuordnung von anerkannten Ausbildungsberufen zu den Berufsfeldern erfolgt bei Neuordnungsverfahren durch einen einvernehmlichen Beschluss der Sozialpartner, des Bundes und der Länder. Die rechtliche Absicherung dieser Beschlüsse erfolgt in den Anlagen zu den BGJ Anrechnungsverordnungen. Die Anrechnungsverordnungen werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung erlassen und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Seit dem Jahre 1990 hat es der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit trotz wiederholten Drängens der Länder versäumt, die Anlagen der Anrechnungsverordnungen fortzuschreiben. Erst als die Länder im Bund-Länder-Koordinierungsausschuss mit der Blockade von Neuordnungsverfahren drohten, legte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dem Bundesrat im Frühjahr 2003 einen Entwurf einer BGJ-Anrechnungsverordnung vor, die jedoch nicht in allen Teilen den Ergebnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe entsprach. Mit dem niedersächsischen Änderungsantrag wurde dies vom Bundesrat korrigiert, sodass mit Recht angenommen werden konnte, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die neue Anrechnungsverordnung nun endlich rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2003/2004 in Kraft setzen würde. Die In-Kraft-Setzung erfolgte jedoch nicht, vielmehr wurde die Verzögerungstaktik des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fortgesetzt.
Unter Verweis auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz wurde angekündigt, dass die Anrechnung eines erfolgreich besuchten Berufsgrundbildungsjahres oder einer Berufsfachschule in der anstehenden Novellierung des Berufsbildungsgesetzes geregelt werden sollte. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. September 2004 eine Stellungnahme zu einem Entwurf eines Berufsbildungsreformgesetzes, das eine Novellierung sowohl des Berufsbildungsgesetzes als auch der Handwerksordnung vorsieht, abgegeben. In Bezug auf die Anrechnung von in berufsbildenden Vollzeitschulen erbrachten Leistungen auf eine nachfolgende Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sind sich Bund und Länder einig, dass die Verordnungsermächtigung für eine solche Anrechnung in Zukunft bei den Landesregierungen liegen soll.
Zu 1: Bei der In-Kraft-Setzung neuer oder novellierter Ausbildungsberufe, die einem existierenden Berufsfeld zugeordnet worden sind, bedarf es in Hinblick auf verbindlich eingeführte Berufsgrundbildungsjahre keiner Rechtsverordnung der Niedersächsischen Landesregierung. Nach gegenwärtiger Rechtslage muss der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung der Absprachen im Erarbeitungsverfahren die Anlagen der Anrechungsverordnungen fortschreiben.
Zu 2: Die berufsbildenden Schulen und die zuständigen Stellen der Region Emsland-Ostfriesland sind gebeten worden, die einvernehmlichen Beschlüsse der Sozialpartner, des Bundes und der Länder in Bezug auf die Zuordnung neuer oder novellierter Berufe zu einem Berufsfeld zu berücksichtigen, und zwar unabhängig vom Stand der redaktionellen Fortschreibung der Anlagen der Anrechnungsverordnungen durch den Bundeswirtschaftsminister. Nur so kann zurzeit gewährleistet werden, dass keine Ausbildungsplätze, die in der gegenwärtigen Situation dringend benötigt werden, verloren gehen.
Zu 3: Die durch die Untätigkeit des Bundeswirtschaftsministers verursachten rechtlichen Unsicherheiten müssen endlich beseitigt werden können. Sowie durch In-Kraft-Setzung des Berufsbildungsreformgesetzes den Landesregierungen die
rechtliche Grundlage gegeben wird, eigene Rechtsverordnungen zur Anrechnung von in berufsbildenden Vollzeitschulen erworbenen Qualifikationen zu erlassen, wird die Landesregierung die notwendigen Entscheidungen unverzüglich treffen.
Im Oktober 2003 hat die Gemeinde Neu Wulmstorf als Schulträger der örtlichen Hauptschule bei der Bezirksregierung Lüneburg einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule gestellt. Im vorgelegten Konzept ist die Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Jugendsozialarbeit an der Schule fest eingeplant. Mit Schreiben vom 25. März 2004 (eingegan- gen bei der Hauptschule am 20. April 2004) hat die Gemeinde Neu Wulmstorf von der Bezirksregierung Lüneburg erfahren, dass die Hauptschule Neu Wulmstorf neben der Hauptschule Ilmer Barg in Winsen/Luhe als zweiter Standort für eine Ganztagsschule im Landkreis Harburg gemäß § 23 Abs. 4 NSchG zum 1. August 2004 vorgesehen ist. Vertrauend auf die erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Lüneburg, wurden in kürzester Zeit an der Schule die Voraussetzungen für die Umsetzung des genehmigten Ganztagsschulkonzeptes an der Hauptschule geschaffen. Doch die in dem Konzept der Hauptschule Neu Wulmstorf fest eingeplante Stelle eines Sozialpädagogen wurde zum Schuljahresbeginn nicht besetzt; die Bewilligung dieser Stelle durch das Kultusministerium ist bis heute an der Schule nicht eingegangen.
1. Wurde der Hauptschule Neu Wulmstorf mit der Genehmigung mitgeteilt, dass sie keine Sozialpädagogenstelle für den Ganztagsschulbetrieb zugeteilt bekommen bzw. erhalten würde, und hätte sie dann gegebenenfalls ihren Antrag noch zurückziehen können?
2. Wurden bei der Zuteilung von Sozialpädagogenstellen für neue Ganztagsschulen vorrangig Schulen in sozialen Brennpunkten bedacht? Wenn ja, welche?
Die Errichtung einer Ganztagsschule kann hinsichtlich der Personalausstattung ohne besondere Einschränkungen oder - auf Antrag im Rahmen eines besonderen Konzepts nach Nr. 8.2 des Erlas
ses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004 - ohne Anspruch auf zusätzliche personelle Ressourcen erfolgen. Zum Schuljahresbeginn wurden 46 Ganztagsschulen genehmigt, die die ganztagsspezifischen Angebote mit den verfügbaren Lehrerstunden und in Kooperation mit außerschulischen Partnern durchführen. Die übrigen Schulen erhalten nach Nr. 5.1 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an allgemein bildenden Schulen“ vom 9. Februar 2004 einen Zuschlag zur Versorgung mit Lehrerstunden, der auf Vorschlag der Schule in ein Budget zur Beschäftigung von außerschulischen Fachkräften umgewandelt werden kann. Dieser „Ganztagszuschlag“ wird bei der Erhebung zur Unterrichtsversorgung auf Grundlage der von der Schule gemeldeten Teilnehmerzahlen rechnerisch ermittelt und bei der Personalplanung berücksichtigt.
Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Nr. 6.3 des Erlasses „unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben sowie der Anzahl der am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe des Haushalts von der Schulbehörde eingestellt und können für mehrere Ganztagsschulen eines Standorts eingesetzt werden.“ Darüber hinaus können unter Nutzung des zugewiesenen Budgets auch weitere pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden.
Sofern keine freien Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen zur Verfügung stehen, können zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten durch Umwandlung von Lehrerstellen geschaffen werden. Aus dem Einstellungskontingent für die allgemein bildenden Schulen konnten im Jahre 2004 keine solche Umwandlungen erfolgen, da alle Stellen vollständig zur Sicherung der Unterrichtsversorgung benötigt wurden. Zusätzliche Stellen bzw. Stellenanteile für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen wurden deshalb bisher den Bezirksregierungen nicht zugewiesen.
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2003 hat die Gemeinde Neu Wulmstorf den Antrag auf Führung der Hauptschule Neu Wulmstorf als Ganztagsschule über die Bezirksregierung Lüneburg und den Landkreis Harburg zum 1. August 2004 gestellt. Mit Schreiben vom 22. April 2004 wurden von der Hauptschule Neu Wulmstorf fehlende Unterlagen nachgereicht und am 27. April.2004 von der Bezirksregierung Lüneburg an das Kultusministerium weitergeleitet. Die Genehmigung zur Ein
Aus dem im Kultusministerium vorliegenden Konzept der Schule ist nicht zu entnehmen, dass „die Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft fest eingeplant“ oder deren Zuweisung Voraussetzung für das Erreichen der dargestellten Ziele der Ganztagsschule sei.
Die Ausführungen zur „Personalorganisation“ heben lediglich auf den begrenzten Nachmittagseinsatz der Lehrkräfte, deren Aufsichtsverpflichtung und den Einsatz „externer Mitarbeiter“ ab.
Gleichwohl ist für die Hauptschule Neu Wulmstorf angesichts der gemeldeten Schülerzahlen im Nachmittagsbereich ein Stellenanteil zur Beschäftigung einer pädagogischen Mitarbeiterin bzw. eines pädagogischen Mitarbeiters vorgesehen, sobald hierfür die haushaltrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Unabhängig davon erhält die Schule gegenwärtig einen „Ganztagszuschlag“ zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 71 Lehrerstunden. Auf Vorschlag der Schule sind davon 20 Lehrerstunden kapitalisiert worden, sodass sie über ein Jahresbudget von 34 840 Euro verfügen kann.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die gestellten Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Genehmigungserlasse für Ganztagsschulen enthalten keine Aussagen zur Zuweisung von Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 der Abg. Ulf Thiele und Hermann Dinkla (CDU)
Bereits zum dritten Mal hat Niedersachsen dieses Jahr den Landespreis „Fahrradfreundliche Kommune“ vergeben. Mit diesem Preis sollen vorbildliche Lösungen und Initiativen für mehr Radverkehr honoriert werden. In den Kommunen besteht vielfach noch großes Potenzial, um den Radverkehrsanteil weiter zu erhöhen. Sein
Anteil liegt heute bei rund 10 % des innerörtlichen Verkehrs. Niedersachsen hat mit mehr als 10 000 km straßenbegleitender Radwege bundesweit eine Spitzenposition als Fahrradland.
Von den vier Finalisten des diesjährigen Wettbewerbs stammen mit Esens und Uplengen gleich zwei Kommunen aus der Tourismusregion Ostfriesland. Wegen ihrer sicheren Radwege, attraktiven Netzrouten, praktischen Abstellplätze und eines fahrradfreundlichen Klimas insgesamt hat die Stadt Esens den Wettbewerb sogar gewonnen. Bereits vor zwei Jahren ging die Stadt Leer als Sieger hervor. Dies beweist einmal mehr die hohe Attraktivität Ostfrieslands insgesamt für den Fahrradtourismus.
Die Landesinitiative „Fahrradfreundliche Kommune“ fand inzwischen deutschlandweit Beachtung und wurde im September mit dem zweiten Preis des bundesweiten Wettbewerbs „best for bike“ ausgezeichnet.
1. Wie beurteilt sie die touristischen Aussichten fahrradfreundlicher Kommunen und damit insbesondere auch der Städte Esens und Leer sowie der Gemeinde Uplengen?
2. Welche Möglichkeiten sieht sie, damit Kommunen auch ohne großen finanziellen Aufwand ihre touristische Attraktivität für Fahrradtouristen steigern?
3. Was hat sie bisher getan und was möchte sie zukünftig unternehmen, um die führende Position Niedersachsens als Fahrradland in Deutschland zu stärken?