Protokoll der Sitzung vom 29.10.2004

Anhaltspunkte für die von der Fragestellerin beschriebene Meinungsäußerung der Bevölkerung und der Kaufmannschaft über das geplante Einkaufscenter sind der Landesregierung nicht bekannt. Eine Mitfinanzierung des geplanten Einkaufscenters durch öffentliche Mittel würde bei Realisierung des Vorhabens nicht erfolgen. Vorgesehen ist, die mit der Stadt Norden weiterhin zu führenden Gespräche in der beschriebenen Zielsetzung fortzuführen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Janssen-Kucz wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Für den Fall der Erreichbarkeit einer kostenneutralen Lösung widerspräche dies nicht dem Haushaltskonsolidierungskonzept der Landesregierung.

Zu 2: Die personalwirtschaftlichen Maßnahmen für die Polizeidienststellen in Ostfriesland, die Auswirkungen auf Umzüge mit sich bringen könnten, sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Aussage zu den Kosten kann deshalb zurzeit noch nicht erfolgen.

Zu 3: Nach derzeitigem Planungsstand werden keine polizeilich genutzten Liegenschaften in einer Weise freigezogen werden können, die eine Verwertung oder andere Landesnutzung mit sich bringen kann.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 29 des Abg. Ingolf Viereck (SPD)

Neubau Jugendgästehaus Wolfsburg

Seit mehreren Jahren bemüht sich das Deutsche Jugendherbergswerk - Landesverband Hannover - um eine Verbesserung der Raumsituation des Jugendgästehauses in Wolfsburg. Mit einer Kapazität von 60 Betten entspricht die Einrichtung schon lange nicht mehr der deutlich gestiegenen Nachfrage.

Vor diesem Hintergrund fasste der Rat der Stadt Wolfsburg im Jahr 2001 einen Planungsbeschluss über einen Neubau eines Jugendgästehauses mit einer Kapazität von 140 Betten und einem Kostenvolumen von rund 4,6 Millionen Euro. Angesichts der Finanzentwicklung der Stadt und der dramatischen Gewerbesteuereinbrüche konnte das Vorhaben bisher nicht realisiert werden.

Nach intensiven Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium konnte der DJH-Landesverband Hannover eine grundsätzliche Förderfähigkeit von Neubaumaßnahmen in diesem Bereich über EU-Mittel bis zu 50 % der Investitionssumme erreichen - Ziffer 2.2.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der touristischen Entwicklung.

Der Standort Wolfsburg erfreut sich einer ständig steigenden Nachfrage nach preiswerten Übernachtungsmöglichkeiten für Schulklassen, Jugendgruppen und Familien. Zur Attraktivität Wolfsburgs tragen nicht zuletzt die Autostadt - bereits über neun Millionen Tagesbesucher -, das neue Badeland, das Planetarium, das Kunstmuseum und die Volkswagen Arena bei. Im Jahr 2005 wird das im Bau befindliche Science Center Phaeno viele junge Menschen anziehen. Auch das geplante Fußballmuseum im Allerpark und weitere Aktivitäten der Erlebniswelt werden eine hohe Anziehungskraft ausüben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Hat der Neubau eines Jugendgästehauses in Wolfsburg Chancen auf EU-Förderung über das Wirtschaftsministerium?

2. Trifft es zu, dass die entsprechende Richtlinie zum Jahresende außer Kraft gesetzt werden soll?

3. Zu welchem Zeitpunkt muss ein entscheidungsreifer Antrag vorliegen und ein Neubau realisiert sein?

In touristischen Schwerpunkten sind Neubauten von Infrastruktureinrichtungen zur Schaffung von Angeboten für die Kernzielgruppen der Region aufgrund der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der touristischen Entwicklung“ (RdErl. MW vom 17. Oktober 2000, Nds. MBl S. 686) förderfähig. Hierunter sind auch Investitionen in überregionalen Jugendherbergen und Jugendbegegnungsstätten zu verstehen, die eine besondere touristische Bedeutung (z. B. Kernzielgruppen wie Jugend- und Fahrradtouris- mus) nachweisen können. Die Förderung solcher Projekte erfolgt ausschließlich aus EU-Mitteln, nämlich aus Mitteln des Ziel 2-Programms.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Neubau eines Jugendgästehauses in Wolfsburg erfüllt die o. g. Voraussetzungen und ist somit grundsätzlich förderfähig. Leider stehen für neue touristische Infrastrukturprojekte keine EUMittel mehr zur Verfügung. Die Förderung des Neubaues eines Jugendgästehauses in Wolfsburg kann deshalb nicht in Aussicht gestellt werden.

Zu 2: Da EU-Mittel für neue touristische Infrastrukturprojekte nicht mehr zur Verfügung stehen, ist beabsichtigt, die Förderung von Jugendherbergen zum Ende des Jahres 2004 einzustellen.

Zu 3: Siehe hierzu meine Antwort zu Frage 1.

Anlage 26

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 30 der Abg. Ingrid Eckel und Ingolf Viereck (SPD)

Finanzielle Belastung der Spielbankgemeinden

Nach den Plänen der Landesregierung sollen die Spielbanken in Niedersachsen privatisiert werden. Derzeit erhalten zehn Gemeinden Mit

tel über die Spielbankabgabe. Bereits in diesem Jahr sind diese Mittel von 9,2 Millionen Euro auf 4,6 Millionen Euro durch das Land halbiert worden. Nachdem die Fraktionen von CDU und FDP zunächst den völligen Wegfall der Spielbankabgabe vorgesehen hatten, haben sie mit Datum vom 8. Oktober 2004 einen Änderungsvorschlag in die Ausschussberatungen gegeben, wonach der Spielbankgemeindeanteil künftig „nach Maßgabe des Landeshaushalts“ gewährt werden soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie hat sich der kommende Anteil der Spielbankabgabe in Wolfsburg und an den anderen Standorten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

2. Auf welche Weise sollen die Spielbankgemeinden für den Verlust bzw. die weitere Reduzierung der Spielbankabgabe entschädigt werden?

3. Haben bereits Gespräche mit den betroffenen Kommunen stattgefunden, und zu welchem Ergebnis ist es dabei gekommen?

Im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Nach Mitteilung der Oberfinanzdirektion Hannover beträgt der kommunale Anteil der Spielbankabgabe (bei der Bezeichnung als „kommen- der Anteil“ in Frage 1 handelt es sich offensichtlich um einen redaktionellen Fehler), d. h. der Anteil der Spielbankgemeinden an den Bruttospielerträgen der Spielbanken in den Jahren 1999 bis 2003 für Wolfsburg und die anderen Standorte:

Spielbankstandort bzw. Spielbankgemeinde

1999 2000 2001 2002 2003

in Mio. Euro

Wolfsburg *./. 0,655 0,656 0,638 0,606

Bad Harzburg 0,604 0,603 0,663 0,674 0,650

Bad Bentheim 0,378 0,383 0,418 0,428 0,434

Bad Zwischenahn 0,645 0,661 0,727 0,749 0,746

Osnabrück **./../. 0,171 1,103 1,0

Hittfeld/ Seevetal 1,029 1,029 1,155 1,193 1,159

Bad Pyrmont 0,599 0,601 0,630 0,644 0,692

Hannover 2,664 2,687 4,226 3,685 3,611

Borkum 0,151 0,152 0,164 0,165 0,163

Norderney 0,163 0,163 0,178 0,179 0,177

Aufnahme des Spielbetriebs 1/2000

Aufnahme des Spielbetriebs 11/2001

Zu 2: Da sich der von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachte Entwurf eines neuen Spielbankengesetzes derzeit in der Beratung befindet, kann die Landesregierung diese Frage nicht beantworten.

Zu 3: Die Neufassung des Spielbankengesetzes ist eine Gesetzesinitiative der Fraktionen von CDU und FDP. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit Schreiben vom 21. Oktober 2004 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Zudem ist die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens in der 52. Sitzung des Ausschusses für Hauhalt und Finanzen am 21. Oktober 2004 angehört worden. Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Gesetzesinitiative der Fraktionen von CDU und FDP handelt, keine Gespräche mit den Spielbankgemeinden geführt.