Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als CDU/FDP-Koalition zeigen - in diesem Fall gemeinsam mit den beiden anderen Fraktionen Tatkraft im Umsetzen von Gesetzentwürfen, die dieses Land voranbringen. Ich möchte bei dem einhaken, was Kollege Möhrmann eben gesagt hat und was von der SPD gern kolportiert wird: Es sei gut, dass wir es gemacht hätten; das sei aber nur der Fall, weil die anderen gesagt hätten, es müsste
Meine Damen und Herren, der Unterschied zwischen der Koalition, die jetzt das Land regiert, und den Vorgängerregierungen von SPD und Grünen liegt in Folgendem: Sie haben gesagt, wir könnten den Landtag ja mal verkleinern. Das wurde dann auch in der Enquete-Kommission so beschlossen. Aber auf den Weg gebracht wurde überhaupt nichts. - Im Gegensatz dazu haben wir es geschafft, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, ihn vorzulegen, ihn mit Ihnen abzustimmen und ihn jetzt zusammen mit Ihnen in das Parlament einzubringen. Diesen großen Unterschied müssen Sie endlich zur Kenntnis nehmen.
Jetzt sagen Sie auf einmal, Sie wollten sogar noch mehr machen. - Ich sage Ihnen: Hätten Sie damals überhaupt etwas gemacht! Das wäre eine große Tat gewesen. Aber jetzt der Musik hinterher zu laufen und zu sagen, Sie hätten sogar noch mehr gemacht, ist ein eher bescheidener Beitrag.
Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir - dabei schließe ich alle Kolleginnen und Kollegen ein - in Zeiten knapper Mittel an, bei uns selbst zu sparen. Wir machen damit deutlich, dass wir nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land schwerwiegende Einschnitte zumuten, sondern dass wir sie auch bei uns selbst vornehmen. Wir erschweren uns in gewisser Weise unsere eigene Arbeit, indem wir es künftigen Abgeordneten zumuten, größere Wahlkreise zu betreuen. Ich denke, das ist ein Zeichen in die richtige Richtung. Meine Vorrednerin hat das ja auch gesagt.
Wir sparen immerhin bei den Diäten, bei der Altersversorgung, bei den Fraktionskostenzuschüssen und auch bei der Ministerversorgung - ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Zunächst zur Landtagsverkleinerung. Wir verkleinern den Landtag um 13 %. Das hört sich nach wenig an, hat aber einen großen Effekt. Eine Reduzierung um 20 Abgeordnete bedeutet nämlich eine Einsparung von mehr als 12 Millionen Euro. Wenn man die Zahl der Abgeordneten von 183 auf 135 herunterrechnet, beträgt die Einsparung sogar gut 30 Millionen Euro. Das ist ein gewichtiger Beitrag und eine Menge Geld, das wir für viele andere wichtige Aufgaben in diesem Land verwenden
Dabei muss man aber schon kritisch sehen, dass sich die Wahlkreisbetreuung verschlechtern wird. Man kann nicht einfach sagen: Na ja, ihr Abgeordnete macht das schon. - Es ist ganz wichtig, auch einmal nach außen zu tragen, dass wir unsere Arbeit auch in einem angemessenen Umfang leisten können müssen. Wir alle - das werden sicherlich alle Kolleginnen und Kollegen bestätigen - leisten vor Ort über das Obligatorische hinaus unsere Arbeit und wenden dafür viel Zeit auf.
Diese Angemessenheit muss auch im Zusammenhang mit der Diätendiskussion, die wir immer wieder haben - bei den Diäten erlegen wir uns erneut eine Beschneidung auf -, immer wieder nach außen hin deutlich gemacht werden. Wir brauchen unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Wir müssen sagen: Hier wird Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen geleistet. Wir sind bereit, diese Arbeit weiter zu leisten und dabei Einschnitte in Kauf zu nehmen.
Ich denke, es ist angemessen, die Zahl der Abgeordneten nicht auf weniger als 135 zu reduzieren. Einem Flächenland wie Niedersachsen steht es durchaus an, sich ein relativ großes Parlament zu leisten, um eine angemessene Wahlkreisbetreuung sicherzustellen. Wir wollen aber nicht nur die Wahlkreise betreuen; wir müssen auch unsere Ausschussarbeit leisten. Gerade den kleinen Fraktionen muss es ermöglicht werden, mit einem angemessenen Stab von Abgeordneten und Mitarbeitern eine vernünftige und erfolgreiche Landtagsarbeit zu leisten. Ich denke, die Zahl von 135 Abgeordneten, auf die wir uns Gott sei Dank geeinigt haben, ist durchaus angemessen.
Zu den Wahlkreisen die folgende Anmerkung: Es war klar, dass nicht aus allen Landesteilen eine breite Zustimmung zu der Einteilung kommen würde, die wir vorgenommen haben. Der Kollege Althusmann und ich haben einen Vorschlag erarbeitet, dem Sie jetzt hoffentlich in großen Teilen zustimmen werden.
Wir mussten versuchen, die Zugehörigkeit bestimmter Gemeinden und auch historische Belange unter einen Hut zu bringen. Das kann nicht immer gelingen. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass wir in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten eine maximale Größe von 86 546 haben, wird deut
Das tut uns Leid, aber es war nicht anders möglich. Hier müssen Kompromisse eingegangen werden. Auch Landkreisgrenzen oder Stadtgrenzen konnten nicht immer berücksichtigt werden. Aber auch hier ist es richtig, dass wir einen Kompromiss gefunden haben, auch wenn es vielleicht in Einzelbereichen bei uns so gewesen wäre, dass wir uns einige sachbezogene Entscheidungen gewünscht hätten, statt eine Entscheidung personenbezogen zu treffen. Nichtsdestotrotz ist es aber so, dass wir auf diesen Kompromiss aus waren und eine einvernehmliche Lösung aller Fraktionen haben wollten. Ich wäre sehr dankbar, wenn alle Fraktionen dem zustimmen würden und nicht, wie Sie es schon angekündigt haben, bei den Wahlkreisen die Zustimmung verweigern würden.
Ich meine, es wäre ein richtiges Zeichen, wenn wir als Parlament geschlossen auftreten und sagen würden, wir haben uns entschieden, auch bei uns selbst anzusetzen, bei uns selbst Beschränkungen vorzunehmen und das Parlament zu verkleinern. Das wäre das richtige Signal an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, um deutlich zu machen, dass wir in der gleichen Weise ein Zeichen setzen, wie wir anderen Einschränkungen zumuten. Deshalb bitte ich Sie, sich noch einmal zu überlegen, ob es wirklich Sinn macht - -
Entschuldigung, Herr Lehmann, Sie haben Ihre Redezeit überschritten. Einen Satz gestatte ich Ihnen noch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Meinhold, wir hätten die zwei Sitze in Hannover auch so bekommen. Sie sollten sich überlegen, ob Ihre Zustimmung an dem Zuschnitt in Hannover scheitern sollte.
Ansonsten bitte ich darum, die Diskussion im Ausschuss nicht unbedingt noch einmal auf die Wahlkreise zu beziehen; denn sonst haben wir den Dominoeffekt und kommen gar nicht zusammen. Ich bitte insgesamt um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, mit der federführenden Beratung den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu beauftragen. Zur Mitberatung soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen.
Heute Morgen ist bereits bekannt gegeben worden, dass Tagesordnungspunkt 10 nach Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen wird. Ich weise nur noch einmal darauf hin, weil schon einige Wortmeldungen abgegeben worden sind.
Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: a) Härtefallkommission einrichten! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1210 b) Gestaltungsmöglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes bei Härtefällen nutzen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/1269 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1399 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1437
Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Für eine humanitäre Altfallregelung 2004 Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1132 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1429 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1438
Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Bleiberecht für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1148 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1430 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1434
Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 11 a) lautet auf Ablehnung und zu Tagesordnungspunkt 11 b) auf Annahme in geänderter Fassung. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 12 lautet auf Ablehnung. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 13 lautet auf Ablehnung.
Ich eröffne daher die Aussprache. Als erste Rednerin hat sich die Frau Kollegin Langhans von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Anhörung zu dem Thema Härtefallkommission und Altfallregelung haben Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nicht für notwendig erachtet. Dennoch wird es Ihnen nicht erspart bleiben, die Forderungen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen und Gewerkschaften zur Kenntnis zu nehmen. Sie alle fordern die Besetzung einer Härtefallkommission mit externem Sachverstand. Hauptaufgabe der Kommissionsmitglieder soll das nichtoffizielle Prüfen und Diskutieren der Anträge unter humanitären und sozialen Gesichtspunkten sein. Ein wesentlicher Faktor hierfür sind die intensive Vorbereitung, die Würdigung des Einzelfalls, der Sachverstand und die Dialog- und Konfliktfähigkeit der Mitglieder und deren vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, die Vertreter und Vertreterinnen der einzelnen Verbände haben sich diese Kompetenz über Jahre hinweg angeeignet.
Ich betone hier noch einmal ganz ausdrücklich: Das kann niemand von Abgeordneten im Petitionsausschuss erwarten und verlangen.
Meine Damen und Herren, in Ihrem Antrag bleibt externer Sachverstand unerwünscht. Mit Ihrem kategorischen Ausschluss aller Personen, die öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen, wird von vornherein ein großer Teil von Antragstellern ausgeschlossen. Unter ihnen sind übrigens auch allein stehende Frauen mit Kindern, Kranke, Kriegsinvaliden und Schwerbehinderte. Ihnen wird keine Chance auf einen Antrag an die Härtefallkommission eingeräumt.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit fairen Chancen wundert mich doch eines: Ich vermisse die intensiven Bemühungen des Innenministers, sich dafür einzusetzen, dass der Arbeitsmarktzugang für geduldete Flüchtlinge verbessert wird, damit auch tatsächlich eine faire Chance für den Zugang zur Härtefallkommission gegeben ist.
Meine Damen und Herren, Sie wollen ausschließlich bei Vorliegen eines, wie Sie es formulieren, außergewöhnlichen Härtefalls die Aufenthaltsgenehmigung verlängern. Von „außergewöhnlichem Härtefall“ ist in § 28 des Aufenthaltsgesetzes überhaupt nicht die Rede. Das Wort „außergewöhnlich“ kommt darin gar nicht vor. Sie werden mit Ihrem Antrag der eigentlichen Intention des Zuwanderungsgesetzes, Härtefällen eine faire Chance einzuräumen, nicht gerecht. Dieser Antrag lässt eine Fortsetzung restriktiver Ausländerpolitik befürchten - eine Politik, die weiterhin auf Ausgrenzung und Diskriminierung setzt, und das mit ausdrücklicher Zustimmung einer liberalen Partei.
Eine Bemerkung zum Kompromissvorschlag der SPD. Das wäre eine Möglichkeit. Wir befürchten allerdings, dass ein zusätzlich zum Petitionsausschuss vorgehaltenes Beratungsgremium zu viel Zeit beansprucht und damit die Verfahrensdauer unnötig verlängert wird.
Meine Damen und Herren, Härtefallregelungen sind kein Ersatz für eine Bleiberechtsregelung. Das gilt auch für eine Bleiberechtsregelung für Minderheiten aus dem Kosovo. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden mit unserem Antrag das Land aus seiner Verantwortung, ein multiethnisches Zusammenleben zu ermöglichen, entlassen. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Wir eröffnen dem Land die Chance, zunächst die Lage vor Ort zu stabilisieren und zu verbessern.
Eine erzwungene Rückkehr setzt auch das noch heute äußerst fragile ethnische Gleichgewicht aufs Spiel und erhöht damit erneut die Gefahr von innerethnischen Auseinandersetzungen. Wir haben jetzt im Kosovo Wahlen erlebt. Diese Wahlen sind angefochten worden. Sie sind demokratisch verlaufen, aber sie sind angefochten worden. Offensichtlich hat es doch Unregelmäßigkeiten gegeben. Ich fürchte, dass sich dieser Umstand nicht gerade stabilisierend für die Region auswirken wird.
Die Innenminister der Länder Berlin, NordrheinWestfalen, Mecklenburg-Vorpommern, SchleswigHolstein und Rheinland-Pfalz haben sich auf der Innenministerkonferenz auf eine Protokollnotiz geeinigt, die besagt, dass man den Angehörigen von ethnischen Minderheiten aus dem Kosovo, die sich in die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse integriert haben, ein Bleiberecht gewähren will. Meine Damen und Herren, ich meine, dass unter diesen Umständen der Kompromiss, den wir Ihnen jetzt anbieten und der darin besteht, den Minderheiten ein vorübergehendes Bleiberecht, zumindest für ein Jahr, zu gewähren, ein guter Vorschlag ist, dem auch Sie folgen können.
Meine Damen und Herren, die Frage einer Bleiberechtsregelung ist nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Uns allen ist die Problematik von langjährig geduldeten Flüchtlingen aus einer Vielzahl von Einzelschicksalen bekannt. Viele der geduldeten Flüchtlinge in Niedersachsen hätten nach dem neuen Zuwanderungsgesetz einen sicheren Aufenthaltstitel. Das neue Gesetz sieht vor, dass Flüchtlinge bei Abschiebungshindernissen, die sie nicht selbst zu verantworten haben, wie z. B. im Falle eines Krieges, nach 18 Monaten einen Aufenthaltstitel erhalten.