Protokoll der Sitzung vom 14.12.2004

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

und wer sich heute darüber beschwert, dass dort dieser Schund läuft. Das war die Regierung Kohl Kohl, der übrigens einen sehr schönen Beratervertrag mit Leo Kirch hatte: 600 000 DM fürs Nichtstun!

(Zurufe von der CDU)

Sie haben das Privatfernsehen in der Bundesrepublik vorangebracht, und heute beschweren Sie sich über den Quotenschund, der da geliefert wird.

(Zurufe von der CDU)

Das ist sehr ahistorisch argumentiert gewesen, und das kritisieren wir, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Dem Rundfunkstaatsvertrag - das möchte ich hier abschließend sagen - werden wir trotz aller Kritik zustimmen - -

(Oh! bei der CDU - Weitere Zurufe von der CDU)

Herr Kollege Briese, Sie haben Ihre Redezeit überschritten.

Frau Präsidentin, ich habe nur noch einen Halbsatz.

Einen Halbsatz; gut.

Dem Rundfunkstaatsvertrag werden wir trotzdem zustimmen, weil die Intendanten in der Bremer Anhörung gesagt haben, sie möchten gerne, dass der

Vertrag ohne Probleme durch die Länderparlamente geht. Da fühlen wir uns verpflichtet. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Kuhlo, bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, mir trotz der fortgeschrittenen Zeit noch für drei Minuten Ihr geschätztes Ohr zu leihen. Ich verspreche Ihnen dafür, möglichst wenig von dem zu wiederholen, was schon drei Vorredner gesagt haben,

(Beifall bei der SPD)

und mich darauf zu konzentrieren, Frau Merk, welches die positiven Punkte und welches die Kröten für die FDP im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind.

Positiv ist zunächst für uns die Stärkung der Regionalfenster bei ARD und ZDF zu bewerten, die in Zukunft noch stärker - hier zitiere ich - aktuelle und authentische Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im jeweiligen Bundesland zum Inhalt haben. Fraglich ist für die FDP allerdings, ob es dabei für die Forderung nach redaktioneller Unabhängigkeit des Fensterprogrammveranstalters eines Eingriffs in die Gesellschafterstruktur bedarf, um sicherzustellen, dass es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt.

(Beifall bei der FDP)

Positiv bewerten wir auch die Vereinfachung im Verfahren der Gebührenbefreiung für Einkommensschwache.

Ebenso positiv sehen wir, dass die Landesmedienanstalten erstmals nicht an der Gebührenerhöhung teilnehmen. Auch hier gibt es nämlich Einsparpotenziale.

Positiv für die Verbraucher ist ferner die Reduzierung der Einnahmen von ARD und ZDF aus den Telefonmehrwertdiensten auf die technischen Mehrkosten der jeweiligen Aktion.

Im Ansatz allerdings nur positiv beurteilen wir auch, dass endlich die Anzahl der Hörfunkprogramme der Öffentlich-Rechtlichen begrenzt wird. Allerdings findet diese Begrenzung auf einem viel zu hohen Niveau statt.

(Beifall bei der FDP)

Es kann nämlich nicht sein, dass 67 Programme zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrages notwendig sind und festgeschrieben werden sollen. Eine Rückführung der Sender auf eine deutlich geringere Zahl ist mehr als geboten.

(Unruhe)

Einen kleinen Moment bitte, Frau Kollegin Kuhlo. Es sind noch zwei Minuten. Ich bitte wirklich ums Zuhören. - Frau Kollegin Kuhlo, Sie haben das Wort.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Nicht weit genug geht uns die Begrenzung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF auf 0,75 % des Gebührenaufkommens. Wir fordern nach wie vor eine ausschließlich programmorientierte Ausrichtung der Online-Aktivitäten und ihre Begrenzung auf 0,5 %. Das waren in 2002 immerhin 33,4 Millionen Euro.

(Beifall bei der FDP)

Negativ werden sich nach Meinung der FDP das Auslaufen des PC-Moratoriums zum Ende des nächsten Jahres auf die Kostenstruktur von Kleinstbetrieben und das Zurückführen des Hotelprivilegs auf den niedersächsischen Tourismus auswirken. Auch wenn es sich hier nur um wenige Betriebe und geringe Beträge handelt, ist das ein Schlag ins Gesicht der Unternehmen, die dringend auf Deregulierung und Kostenentlastung warten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Kernpunkt des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der Erhöhung der Rundfunkgebühr um 88 Cent ab 1. April 2005, will ich die Haltung der FDP wie folgt erläutern:

Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Programme hat sich in den letzten Jahren ständig verschlechtert. Sie hat sich der der Privaten, vor allem im Unterhaltungsbereich, mehr und mehr angenähert,

sodass eine Vielzahl von Sendeformaten absolut austauschbar geworden ist. Diese Entwicklung spricht eher für eine Reduzierung als für eine Anhebung der Zwangsgebühren. Auch die Einnahmeentwicklung der letzten Jahre bei ARD und ZDF einerseits und den Privaten andererseits verhält sich umgekehrt proportional zur Qualitätsentwicklung. Während die Einnahmen der Privaten von 2001 auf 2002 von 4,6 auf 4,3 Milliarden Euro sanken, stiegen sie bei den Öffentlich-Rechtlichen laut des KEF-Berichts von 6,9 auf mehr als 7 Milliarden Euro.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das be- weist doch nichts!)

Meine Damen und Herren, wir sind daher zu dem Schluss gekommen, dass unter Beachtung der verschlechterten wirtschaftlichen Lage der Menschen in Deutschland - damit sind nicht nur die Empfänger des Arbeitslosengeldes II ab 1. Januar 2005 gemeint, sondern die breite Allgemeinheit einer Erhöhung um den von den Ministerpräsidenten ausgehandelten Betrag von 88 Cent gerade noch zugestimmt werden kann. Oder, meine Damen und Herren, um es positiv auszudrücken: Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden ein Richtungswechsel und ein Umdenken hin zu Strukturveränderungen bei ARD und ZDF eingeleitet, wozu der vierzehnte KEF-Bericht mit seinen Hinweisen auf weitere Sparpotenziale den Anstoß gegeben hat.

Meine Damen und Herren, bekanntlich kommen nach dem Achten der Neunte und der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und dann können wir zur Abwechslung ja einmal über eine Gebührenreduzierung nachdenken.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Sehr gut!)

Das war der letzte Satz. Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen.

Bevor Sie den Saal verlassen, möchte ich daran erinnern, dass heute in der unteren Wandelhalle eine Veranstaltung stattfindet. Es wäre ratsam, die persönlichen Unterlagen, die Sie hier im Saal haben, mitzunehmen.

Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr mit Ihren Unterlagen, die dann noch vollständig sind, wieder. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 19.01 Uhr.

Anlage zu TOP 16: