Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den uns zur parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Vorfeld wesentlich heftiger und kontroverser diskutiert worden, als es bei den Vorgängern in den letzten Jahren der Fall war. Das hat mehrere
Erstens schlägt die Landesregierung bzw. schlagen die Ministerpräsidenten eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ab dem 1. April 2005 um 0,88 Euro pro Monat und Teilnehmer vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Faktor im Rahmen der Meinungsbildung, aber auch der Information. Jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät besitzt, ist zur Finanzierung dieser Aufgaben über die Rundfunkgebühr verpflichtet. Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass eine Pflicht der Anstalten zum sorgsamen Umgang mit den Gebührengeldern besteht. Vor jeder Erhöhung sind deshalb unserer Meinung nach alle Einsparpotenziale zu nutzen, denn auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland muss zur Kenntnis nehmen, dass es in unserem Land nicht mehr - so wie früher - immer nur bergauf geht.
Mit dem jetzt vorgeschlagenen Erhöhungsbetrag wird erstmals von einem Petitum der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rundfunk, der so genannten KEF, abgewichen. Diese Abweichung beruht aber auf Umständen, die von der KEF bei der Anmeldung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Deshalb werden auch das KEFVerfahren und die KEF selbst durch die Abweichung in keiner Weise beschädigt. Denn verändern sich die Grundlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, so ist nur der Erhöhungsbetrag angemessen, der solche Veränderungen berücksichtigt. Dieses steht auch - darauf will ich hinweisen - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, sodass man mit großer Gelassenheit den hier und da geäußerten Andeutungen der Intendanten entgegenkommen kann, in dieser Frage nach Karlsruhe zu gehen.
Möglich wird die geringe Absenkung durch verschiedene Faktoren. Erster wichtiger Punkt in dieser Angelegenheit sind, wie soeben der Ministerpräsident auch schon sagte, die so genannten Selbstverpflichtungen der Sendeanstalten. Das betrifft z. B. auch die Entwicklung des Personalaufwandes, die unseres Erachtens vonseiten der Politik mit großer Aufmerksamkeit weiter begleitet und kontrolliert werden muss. Denn nicht nur die politischen Mandatsträger haben die Pflicht, sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen, sondern auch die öffentlichen Einrichtungen, die auf die Gebühren der Benutzer angewiesen sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ermächtigung an die Landesrundfunkanstalten, die terrestrische analoge Versorgung mit Fernsehsignalen dort abzubauen, wo kaum noch über Antenne Fernsehen empfangen wird und eine ausreichende Versorgung durch Kabel und Satellit sichergestellt ist.
Ein zusätzliches Element für die Absenkung der neuen Gebühren macht die Änderung des Rundfunkgebührenrechtes aus. In Zukunft genügt zum Nachweis der Bedürftigkeit bei der Gebührenbefreiung die Vorlage eines entsprechenden sozialrechtlichen Leistungsbescheides. Davon profitiert im Übrigen auch die Staatsverwaltung, da die umfassenden Berechnungen bei den Gemeinden entfallen.
Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ein immer relevanter werdendes Problem hinsichtlich der neuen Kommunikationsgeräte im Staatsvertrag geregelt werden. Wie Sie wissen, gilt das Moratorium für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, bis Ende 2006. Doch aktuell nicht gelöst ist das Problem aller anderen, nämlich der neuen Kommunikationsgeräte. Aufgrund der weiten Definition drohte all den UMTS-Geräten und sonstigen Neuentwicklungen die Rundfunkgebührenpflicht. Deshalb regelt der Staatsvertrag eine umfassende Zweitgerätefreiheit. Das heißt mit anderen Worten: Solange ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät in einem Haushalt oder einem Unternehmen vorhanden ist und dafür Gebühr bezahlt wird, sind diese neuartigen Empfangsgeräte gebührenfrei.
Zudem wird drittens in dem uns vorliegenden Staatsvertrag erstmals ein Problemfeld angefasst, das uns in der rundfunkpolitischen Diskussion der letzten Jahren schon mehrfach beschäftigt hat: Nämlich die Frage, ob man die Zahl der öffentlichrechtlichen Rundfunkprogramme auf Bundesebene nicht staatsvertraglich begrenzen sollte. Diese Frage haben die Ministerpräsidenten bei ihrer letzten Konferenz bejaht und sich darauf verständigt, die Zahl der Programme bundesweit auf dem Stand vom 1. April 2004 zu deckeln. Ich wage aber - das muss ich ehrlicherweise gestehen - die Prognose, dass angesichts der Zahl von zurzeit 67 öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen dieses noch nicht das Ende der entsprechenden öffentlichen Diskussion sein wird und dass die Frage, was wir diesbezüglich leisten wollen und was die An
stalten leisten sollen, uns mit Sicherheit rundfunkund gesellschaftspolitisch noch weiterhin intensiv beschäftigen wird.
Von politischer Bedeutung ist viertens auch die Festlegung in dem neuen Staatsvertrag, dass die regionale Berichterstattung bei den privaten Sendern mit großer Reichweite gestärkt werden soll, und zwar in dem Sinne, dass eine redaktionelle Unabhängigkeit dieser Fenster bei RTL und SAT.1 sicherzustellen ist. Dieses ist, so meinen wir von der Union, ein wichtiger Beitrag zur regionalen Rundfunkstruktur und zur Meinungsvielfalt im jeweiligen Bundesland - gerade wo man hier und da leider erleben muss, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bereit sind, eine Reduzierung der regionalen Berichterstattung im Vorabendprogramm hinzunehmen.
Fünftens wird der Landtag durch die neuen Bestimmungen im Staatsvertrag darum gebeten, der Einfrierung des Anteils der Landesmedienanstalten am Aufkommen der Rundfunkgebühr zuzustimmen, ebenso der Änderung des so genannten Hotelprivilegs, das den Hotels bisher eine Gebührenbefreiung um 50 % für Geräte in den Gästezimmern gewährte. Sie gilt künftig nur noch für Betriebe, auch für Ferienwohnungsanlagen, mit bis zu 50 Gästezimmern. Größere Betriebe bekommen nur noch eine Ermäßigung von 25 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag ist, wie der Herr Ministerpräsident zu Recht sagte, ein Kompromiss unter den 16 Bundesländern. Er wird von allen Ministerpräsidenten als Einstieg in strukturelle Veränderungen unseres Rundfunksystems verstanden. Weitere Strukturreformen werden in Zukunft notwendig sein, um das politisch gebotene Ziel, nämlich die Aufgabenerfüllung innerhalb des derzeitig gegebenen Finanzrahmens in der nächsten Gebührenperiode zu ermöglichen, tatsächlich zu erreichen. Davon müssen wir uns auch bei den folgenden Diskussionen im zuständigen Landtagsfachausschuss leiten lassen. Ich gehe davon aus, dass die Grundlage dafür gegeben ist. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Pörtner hat es schon gesagt: Diese achte Fassung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages hat eine in ihrer Dimension nahezu einmalige Debatte ausgelöst. Anstoß dazu war der Vorschlag der KEF für eine Gebührenerhöhung. Darauf folgten ganz heftige Debatten, die weit über den zu beratenden Gegenstand hinaus gingen, und das in einer politischen Konstellation, wie sie auch nicht jeden Tag zu erleben ist.
Nachdem die KEF fleißig gewesen war, waren es drei Ministerpräsidenten, die öffentlich ein Positionspapier präsentierten, in dem sie nicht nur zu der Höhe der Gebühr Stellung genommen, sondern in dem sie auch gleich umfangreiche Strukturveränderungen und Einsparungen eingefordert haben. Damit war eine Grundsatzdebatte angestoßen über die Fragen: Wie viel öffentlichrechtlichen Rundfunk wollen wir uns in Zukunft leisten? Welche Entwicklungsmöglichkeiten in den neuen Medien werden ihm garantiert? Wie viel Sport und Spaß sollen bei ARD und ZDF erlaubt und finanziert werden? Wo fängt die Verpflichtung der privaten Sender zum Grundauftrag des Rundfunks an und vor allem, wo hört sie auf?
Diese Verquickung von Grundsatzdebatte und Gebührenstreit hat Kritik hervorgerufen, und diese Kritik ist in unseren Augen nachvollziehbar. Sie ist vor allem nachvollziehbar, wenn wir jetzt auf das Ergebnis, auf den vor uns liegenden Staatsvertrag, schauen. Von all den angestoßenen großen Themen wie einer neuen Struktur oder neuer Programme ist nichts übrig geblieben außer einer Handvoll Protokollnotizen im Anhang zum Staatsvertrag.
Im Staatsvertrag selbst gibt es einige wenige Neuerungen, über die der Kollege Pörtner und der Herr Ministerpräsident bereits berichtet haben: Erleichterung beim Ausstieg aus der Terrestrik, Erleichterung beim Gebühreneinzug, Verbesserungen und Vereinfachungen bei der Gebührenstruktur usw. Ich will als Beispiel noch die veränderte und verbesserte Finanzierung von jugendschutz.net hinzufügen.
Hauptthema war jedoch wieder nur die Höhe der Rundfunkgebühr. Über sie wurde mit harten Bandagen gekämpft, und diese Diskussion wurde von den Medien vielstimmig begleitet. Geeinigt hat man sich schließlich auf einen Betrag unterhalb der
Es ist niemals falsch, Gebühren so niedrig wie möglich zu halten, und wir alle sind Nutznießer dieses Verhandlungsergebnisses. Die norddeutschen Ministerpräsidenten gehörten übrigens nicht zu denjenigen, die die Grundsatzdebatte losgetreten haben. Deshalb wurden sie auch von allen Mitgliedern der Fachausschüsse aus den vier NDR-Bundesländern mitsamt Bremen in der so genannten Bremer Erklärung über Parteigrenzen hinweg einmütig gelobt.
Die Medienfachleute aus den Parlamenten haben darüber hinaus formuliert, dass sie erwarten, dass das verfassungsrechtlich geforderte staatsvertraglich verankerte Verfahren der Gebührenfestsetzung beachtet wird. Und damit kommen wir zum Knackpunkt und zur Einmaligkeit dieses Staatsvertrages.
Erstmals haben sich Ministerpräsidenten über den Vorschlag der KEF hinweggesetzt und einen eigenen Vorschlag in den Staatsvertrag geschrieben. Nach dem Gesetz dürfen sie das auch, allerdings in sehr eng gefassten Grenzen. Kritiker meinen, dass sie diese Grenzen überschritten haben. Ich schließe mich dieser Kritik an, und ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Staatsvertrag bzw. das Verfahren, das zu diesem Vertrag geführt hat, vor dem Kadi landet.
Nun ist der Vertrag formuliert und wartet auf seine Beschlussfassung. Veränderungsmöglichkeiten haben die Landtage nicht.
Im Rückblick auf die Debatten der letzten Monate fragt man sich, wie es dazu kommen konnte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk plötzlich so umfassend und so grundsätzlich zur Diskussion gestellt wurde. Bisher hat der Verband der Privaten immer tapfer die angeblich ungleichen Chancen im Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeprangert. Damit stand er eigentlich ziemlich allein.
Doch offensichtlich höhlt steter Tropfen den Stein. Während in den vergangenen fünf Jahrzehnten der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Kulturgut galt und einmütig als Grundlage für unsere wohl weltweit beste Fernsehlandschaft angesehen wurde, ist es heute schick, einmal ganz unbedarft nachzufragen, warum eigentlich Rundfunk etwas anderes ist als ein Wirtschaftsgut, mit dem man Geld verdienen kann.
Wir alle wissen, dass die Gebührenfinanzierung des Rundfunks in Deutschland bei der EU in Brüssel bereits diskutiert wird. Das hinter uns liegende Verfahren, mit dem die staatsferne Ermittlung des Gebührenbedarfs durch die KEF durchbrochen wurde, hat unsere Position in Brüssel nachweislich geschwächt.
Wenn infolge dieser Ereignisse auf EU-Ebene unsere Rundfunkstruktur grundsätzlich angegriffen oder in Frage gestellt wird, dann war die Abweichung vom KEF-Vorschlag ein sehr hoher Preis, ich meine, ein zu hoher Preis. Wer garantiert uns eigentlich, dass dieser Sündenfall sich nicht wiederholt? - Dann allerdings können wir die KEF langsam nach Hause schicken.
Der Gedanke, sehr viel umfangreicher und grundsätzlicher über die Zukunft unserer Rundfunklandschaft zu debattieren, ist angesichts der vor uns liegenden tief greifenden Veränderungen in der Medienlandschaft richtig. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur die beiden Stichworte Digitalisierung und Konvergenz der Medien.
Aber wir sollten diese Diskussion nicht nur den Ministerpräsidenten überlassen, sondern sie in die Landtage holen. Wir sollten das Thema hier in Ruhe und mit viel Sachlichkeit und Sachkenntnis behandeln und unabhängig von Gebührenstreitereien und Standortinteressen zu Rahmenfestlegungen kommen. Ich finde, das hat unser erfolgreiches, weltweit bewundertes duales Rundfunksystem verdient. - Ich danke Ihnen,
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat - die Kolleginnen und Kollegen haben es gesagt - zu Wirbel und Kontroversen in Deutschland geführt. Zu Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn wieder mischt sich die Exekutive in einen Bereich ein, in dem sie lieber Zurückhaltung üben sollte. Aber die Staatskanzleien und die Ministerpräsidenten der Länder waren nicht in der Lage, ein sehr gutes, ein unabhängiges Verfahren seinen Lauf nehmen zu las
Es geht neben einigen kleineren Änderungen, die hier schon angesprochen wurden, wie das Hotelprivileg oder auch das PC-Moratorium um die ganz entscheidende Frage, wie wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk ausstatten wollen. Aber vor allem geht es um die viel wichtigere Frage, wer darüber bestimmt, wie viel Geld er bekommen soll.
Zur Erinnerung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem achten Rundfunkurteil festgestellt, dass zur Gebührenermittlung ein Verfahren gewählt wird, das dem Rundfunk die erforderlichen Mittel gewährleistet und - jetzt kommt die entscheidende Stelle - ihn vor Einflussnahmen auf sein Programm sichert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Rundfunkfreiheit ist Programmfreiheit, die in Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet wird. Die Ministerpräsidenten der Länder haben diese höchstrichterliche Rechtsprechung mit ziemlicher Sicherheit unterlaufen; da nutzen auch all die beschwichtigenden Worte des Kollegen Pörtner nichts. Im übrigen, Herr Pörtner, entscheiden immer noch die Gerichte darüber, ob das Vorgehen verfassungskonform war.
Meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland ein ausgezeichnetes, ein transparentes, ein professionelles Verfahren zur Gebührenermittlung, nämlich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, bestehend aus Mitgliedern der Landesrechnungshöfe, Wirtschaftsprüfern und Medienrechtlern. Diese Leute sind nicht unbedingt dafür bekannt, dass sie Geld verprassen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ignorieren. Vor allem aber ist die KEF ein staatsund politikfernes Organ, so wie es das Verfassungsgericht angemahnt hat. Ich würde mich freuen, wenn diese Landesregierung in ihrer Haushaltspolitik öfter über die Vorschläge des Landesrechnungshofes hinausgehen und sagen würde: Was uns der Landesrechnungshof vorschlägt, überbieten wir noch in unserem Sparzwang. Da gehen wir noch stärker in Vorleistung. Aber das haben Sie bisher nicht geschafft. Nur bei diesem Finanzierungsverfahren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterläuft man Vorschläge der Landesrechnungshöfe, und das kritisieren wir.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht uns in keiner Weise darum, schützend die Hand über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten und zu sagen, der gute NDR oder die ARD oder das ZDF müssten keine Einsparungen leisten und keine Strukturveränderungen vornehmen. Man kann darüber diskutieren - wir finden das auch gut und richtig -, dass die Sendeanstalten bei sich anfangen, dass sie Verpflichtungen eingehen und sagen: Wir verpflichten uns auf die Selbstbeschränkung; wir wollen keine weitere Programmausweitung etc. pp. Die sehr üppigen Altersversorgungsleistungen müssen abgebaut werden usw. Sie kennen unsere Kritik z. B. an der Filmförderpraxis des NDR. Glauben Sie uns: Da stinkt uns manches. Aber all diese Notwendigkeiten von Einsparungen bei den öffentlichen Rundfunkanstalten waren in dem KEF-Beschluss schon enthalten, also schon eingerechnet worden. Das unterschlagen Sie ja auch in der Debatte: Die KEF-Vorschläge implizierten z. B. schon, dass die Sender in den nächsten Jahren mehrere tausend Leute abbauen und dass die Sender sehr starke Einschnitte bei den Programmveranstaltungen machen. Das Deutschlandradio z. B., meiner Meinung nach ein ganz hervorragendes Programm,
muss in Zukunft massiv Programm abbauen. Es findet unsere Kritik, dass die Ministerpräsidenten sehr lapidar über dieses Verfahren hinweggegangen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend noch eines sagen: Ich habe mich sehr darüber geärgert, dass der Ministerpräsident uns heute Morgen in der Aktuellen Stunde Quotenfetischismus und quasi Vulgärjournalismus vorgeworfen hat.
- Anscheinend genau ins Schwarze getroffen; sonst würden Sie sich nicht so aufregen! Das können Sie gerne im Protokoll nachlesen, was der Ministerpräsident gesagt hat.
Ich möchte einmal daran erinnern, wer dem Privatfernsehen in der Bundesrepublik den Weg bereitet hat, wer hier sehr viel Steuergelder und Subventionen in den 80er-Jahren zur Verfügung gestellt und gesagt hat „Wir wollen Privatfernsehen“, wer den roten Teppich für Leo Kirch und andere Leute ausgelegt hat