Amei Wiegel

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Herr Minister, Sie haben sich in den vorhergehenden Ausführungen über polemische Äußerungen von Abgeordneten aus diesem Hause beklagt. Ich
empfinde es als polemisch, wenn Sie von „Zwangsbeglückung“ sprechen. Ich glaube nicht, dass das zu dem normalen und sachlichen Wortgebrauch in diesem Hause gehört.
Ich halte es auch für polemisch, wenn darüber gelästert wird, die Gesamtschulen hätten nur da einen Zulauf, wo sie existieren; nur dort gäbe es hohe Anmeldezahlen. Na, witzig! Wo sollen sich die Eltern denn auch bewerben, wenn keine Gesamtschulen vor Ort sind?
Nun zum Elternwillen. Wir alle freuen uns über die sogenannte Schwemme von Schülern an den Gymnasien. Eltern, die ihre Kinder an Gymnasien anmelden, halten sie für leistungsorientiert und melden sie eben dort an, obwohl die Schullaufbahnempfehlung in vielen Fällen vielleicht anders ist. Eltern, die ihre Kinder an Gesamtschulen anmelden, unterstellen Sie, Herr Busemann, dass sie Ausweichverhalten zeigen. Wie haben Sie sich eigentlich Ihre Meinung darüber gebildet, dass Eltern, die ihre Kinder an der Gesamtschule anmelden, ausschließlich die Hauptschule umgehen wollen und nicht ebenso auf die Leistung der Schule achten, an der sie ihr Kind anmelden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte um etwas Sympathie für dieses Thema werben. Dass wir jetzt eineinhalb Stunden Rückstand haben, liegt nicht an mir.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was fällt uns zum Stichwort „Medien“ ein? - Uns fällt dazu z. B. das Wohnzimmer unserer Jugendzeit ein. Seinerzeit thronte der Fernseher in der guten Stube. Daneben gab es noch das eine oder andere Radiogerät im Haushalt. Das war es dann aber auch schon mit der Mediennutzung. Zwei TV-Programme und vielleicht ein Dutzend Radiosender - das war sie, die schöne alte heile Medienwelt.
Der Vergleich mit heute veranschaulicht die Revolution, in der wir uns heute immer noch befinden. Telefon, Fernsehen, Radio, Computer - das sind unsere täglichen Allzeitbegleiter. Mit dem Mobiltelefon wird telefoniert, fotografiert und gefilmt. Aus dem Computer holen wir uns unsere Fernsehprogramme. Auf den iPod laden wir uns die Musiksendungen herunter, damit wir sie dann hören können, wenn wir es wollen, nicht aber dann hören müssen, wenn das Radio sie sendet. Auch die Zeitung wird am Computer gelesen.
Der Zuschauer wird zum Nutzer. Jeder kann jederzeit mit jedem an fast jedem Punkt der Welt kommunizieren. Diese enorm expandierten Angebote von Information und Unterhaltung bergen, denke ich, riesige Chancen in sich. Jeder einzelne von uns kann sich individuell informieren und sich zu einem autonomen Bürger in einer aufgeklärten Gesellschaft weiterentwickeln. Internet und Medienlandschaft können zur Überwindung von Unkenntnis und Ungleichheit genutzt werden. Sie können letztendlich auch zu einer demokratischen Entwicklung von Information und Vernetzung beitragen.
Die Gefahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen aber gleich nebenan. Wir werden mit Inhalten konfrontiert, die wir gar nicht haben wollen, mit
denen wir belästigt werden und von den wir manipuliert werden. Wie viele Inhalte verstoßen gegen die Menschenwürde, verherrlichen Gewalt und verletzen Geschmacksgrenzen! Unsere Kinder sind relativ schutzlos brutalen, hetzerischen oder pornografischen Inhalten ausgesetzt.
Die Vielfältigkeit der Medien lässt sich nur dann sinnvoll ausschöpfen, wenn wir sachgemäß damit umgehen können. Darum ist „Medienkompetenz“ ein Begriff unserer Zeit. Sie ist uns aber nicht in die Wiege gelegt worden, sondern wir müssen sie lernen. Es gibt nicht wenige Fachleute und Medienpolitikerinnen und -politiker, die von der Medienkompetenz als der vierten Kulturtechnik sprechen. Das heißt, sie ist genauso wichtig wie Rechnen, Lesen und Schreiben. Wer keine Chance erhält, sich Medienkompetenz anzueignen, wird abgehängt. Dann sind wir bei dem Zustand einer digitalen Spaltung unserer Gesellschaft.
Medienkompetenz umfasst die Bereiche Mediennutzung, Medienkunde, Medienkritik und Mediengestaltung. Medienkompetenz zu erreichen, ist keine Privatangelegenheit. Darum gehören Pädagogik, Medienpädagogik und Medienbildung in jeden Kindergarten und in jede Schule. Sie gehören auch in die Wohnzimmer und in die Kinderstuben. Eltern und Großeltern müssen umfassend informiert und weitergebildet werden, damit sie wissen, was auf den Computern ihrer Kinder überhaupt abläuft.
Die Förderung von Medienkompetenz ist also eine gesamtgesellschaftspolitische Aufgabe, der wir uns schnellstens widmen müssen.
Bis hierhin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir alle uns sicherlich einig, nicht wahr?
Dann lassen Sie uns jetzt doch einmal einen Blick auf den Istzustand in Niedersachsen werfen. Was macht die Landesregierung zu diesem Thema? An die Spitze gesetzt hat sich unser Innenminister Herr Schünemann. Er hat mit markigen Sprüchen zu gewalthaltigen Computerspielen auf sich aufmerksam gemacht und dabei seinen bayerischen Kollegen Beckstein fast noch überholt. Seine einzige Antwort war: Verbot, Verbot und nochmal Verbot.
Doch den vollmundigen Ankündigungen ist leider fast gar nichts gefolgt. Das Thema ist erst einmal auf die Ebene von Arbeitskreisen versenkt worden.
Danach hat die Sozialministerin die Zeichen der Zeit erkannt. Sie hat Kurse aufgelegt, in denen Elternmedientrainer ausgebildet werden. Wie sinnvoll dies ist, zeigt eine Veranstaltung vor gut zwei Wochen in Celle. Einer dieser frisch ausgebildeten Medientrainer hat zu einer LAN-Party eingeladen, ausschließlich für Eltern. Gekommen sind 120 Mütter und Väter, die das Angebot dankbar aufgenommen haben und sich hinterher einhellig geäußert haben, sie hätten viel über die virtuellen Welten dazugelernt, in denen sich ihre Kinder vermutlich schon längst bewegen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Initiative des Sozialministeriums ist auf zwei Durchgänge begrenzt; im Herbst ist Schluss.
Auch die Staatskanzlei hat ihre Aufmerksamkeit zu diesem Thema erhöht. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Niedersächsische Landesmedienanstalt seit geraumer Zeit darum bemüht, Initiativen zur Medienkompetenz zu bündeln und zu koordinieren. Der dafür ins Leben gerufene „Runde Tisch Medienkompetenz“ tagt im Viermonatstakt und soll zu Absprachen zwischen den Playern in Sachen Medienkompetenz führen. Das Output des Runden Tisches ist bisher sehr mager. Es scheint offensichtlich schwierig zu sein, eine gemeinsame Aktion zustande zu bekommen, bei der sich mehrere Ministerien vernetzen und koordinieren müssen.
Das Kultusministerium hat sich jahrelang auf das Argument fehlender Mittel zurückgezogen. Doch das kann es nicht sein, meine Kolleginnen und Kollegen; denn die Landesmedienanstalt hat ja einen Topf speziell zur Förderung von Medienkompetenz. Die NLM ist dazu im Rundfunkstaatsvertrag benannt. Die Zuständigkeit des Kultusministeriums auf Landesebene muss sich auch darin zeigen, dass eigene Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind die jetzt eingestellten 200 000 Euro eindeutig zu wenig. Wir plädieren dafür, dies in einem Vierjahresplan in eine Kontinuität zu setzen, und zwar im Haushalt des Kultusministeriums.
Andere kleinere Bundesländer sind längst auf diesem Weg.
Wir sagen nicht, dass in Niedersachsen bisher keine Förderung von Medienkompetenz stattfindet. Aber es fehlen Bündelung und Kontinuität. Wenn es nicht zu verbindlichen Rahmenvereinbarungen
kommt, dann bleibt es beim Flickenteppich aus einzelnen Initiativen, und dann war es schön, dass wir mal darüber geredet haben.
Die vorhandenen Ansätze müssen koordiniert und vernetzt werden und dürfen nicht, wie bisher, in Krümelmanier jedem überlassen werden, der sich dazu berufen fühlt.
Medienkompetenz muss als Gesamtaufgabe definiert und auch so praktiziert werden. Unsere Forderungen lauten deshalb: Medienkompetenz muss Schwerpunktthema in unseren Schulen werden und sich durch den gesamten Unterrichtskanon ziehen. Medienbildung ist künftig verbindlicher Bestandteil der Lehreraus- und -fortbildung. Eltern müssen von den Schulen kontinuierlich in die Medienbildung einbezogen und informiert werden. Die technische Ausstattung der Schulen und die Nutzung dieser Einrichtung muss nachgefragt werden. Es reicht nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es diesen berühmten Medienraum irgendwo im Schulgebäude gibt und dass vielleicht ein oder zwei Computerfreaks aus dem Kollegium diese Aufgabe schultern. Computer gehören in jedes Klassenzimmer!
Die flächendeckende Ausstattung der Schulen mit Breitband sollte als Ziel definiert werden. Die früher so erfolgreiche Initiative n-21 darf deshalb nicht weiter heruntergefahren werden, wie es zurzeit geschieht, sondern muss wieder ausgeweitet werden wie zu Zeiten der Vorgängerregierung.
Für ein erfolgreiches Handeln der Landesregierung auf Bundesebene haben wir in diesem Antrag Vorschläge gemacht, die sich sicherlich noch vervollständigen lassen. Einige Beispiele nenne ich: Die Arbeit der gemeinsamen Einrichtung zum Jugendschutz im Internet - sie heißt „jugendschutznet.de“ - muss auch künftig von den Bundesländern finanziert werden. Die Länder sollten sich gemeinsam mit der Bundesregierung für mehr geschützte Chaträume für Kinder einsetzen. Die Länder sollten die Einhaltung der technischen Schutzeinrichtungen für junge Mobilfunknutzer verschärfen. Wir müssen vom Aktionismus im Bereich Medienkompetenzförderung wegkommen.
Über Verbote laut nachzudenken, ist das eine. Ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, ist das andere. So sieht es die SPD-Fraktion. Wir wollen das Thema positiv und konstruktiv anfassen. Stärken wir die Kompetenz unserer Kinder und Jugendlichen, die neuen Medien zu nutzen! Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch immer der beste Jugendschutz, den wir betreiben können. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, wir beantragen, die Federführung nicht in den Kultusausschuss zu geben, sondern in den Medienausschuss.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Albrecht, wenn Sie sich ein bisschen besser informiert hätten, dann wüssten Sie, dass mir niemand einen solchen Antrag aufschreiben muss.
- Doch, das haben Sie gerade gesagt; Sie sagten, ich solle meinen Informanten in der Landesmedienanstalt, der mir diesen Antrag geschrieben hat, informieren. Sie sollten wissen, dass ich stellvertretende Vorsitzende der Landesmedienanstalt bin. Deshalb bin ich direkt an den Themen dran und weiß, wovon ich rede. In dem „Runden Tisch Medienkompetenz“ passiert seit Jahren nichts. Die Koordinierung ist nicht möglich, weil aus den Ministerien nichts kommt bzw. weil mehr gestoppt als zusammengearbeitet wird.
Die Mittel der Landesmedienanstalt für diesen Bereich können nicht ausgeschöpft werden, weil die Zuarbeit aus den Ministerien fehlt. Einmalig 200 000 Euro einzusetzen, ist kein Beleg dafür, dass Sie das als eine kontinuierlich wahrzunehmende Gesamtaufgabe ansehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kuhlo und Herr Pörtner, ich muss Ihnen ein Geständnis machen:
Als ich diesen Antrag las, bekam ich richtig Kopfschmerzen. Dann habe ich ihn noch einmal und noch einmal gelesen.
Es tut mir leid. Ich zermartere mir den Kopf, und ich frage mich: Was soll dieser Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU?
Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? - Ich komme damit nicht klar. Ich sagen Ihnen auch, warum. Ich habe selten einen Antrag erlebt, der so viel Dampfplauderei und so viel Unverbindliches zusammenträgt wie dieser Antrag.
Wissen Sie, wie ich das nenne? - Das nenne ich Zeitklauerei.
Ich kann es ein bisschen konkreter machen. Zunächst wird die Erkenntnis bekannt gegeben, dass es in Niedersachsen eine Medienwirtschaft gibt
und dass die Medienwirtschaft boomt. Aber gleich wird die zweite Erkenntnis nachgeschoben, dass sie in Niedersachsen nicht so richtig boomt.
Denn sie boomt nur halb so stark wie im gesamten Bundesgebiet.
Das heißt, man gibt zur Kenntnis, dass man hier in den letzten vier Jahren eigentlich ziemlich gepennt hat.
Aber es soll ja nie zu spät sein. Wir wollen uns aufmachen und das verbessern.
Dann suche ich nach den konkreten Beispielen, nach den konkreten Wegen, wie wir das verbessern wollen. Gucken wir uns die sechs Spiegelstriche an! Interessant ist z. B., dass davor steht, der Landtag wolle die Landesregierung „bitten“. Ich dachte erst, das sei eine Art von Höflichkeit, dass nicht mehr gesagt wird, man möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern. Nein, es wird „gebeten“. Ich weiß auch warum, nämlich weil alles so unverbindlich und unkonkret ist, dass man nur „bitte, bitte“ machen, aber keine Forderungen aufstellen kann.
Die Aussage unter dem ersten Spiegelstrich kann ich noch nachvollziehen. Dort steht: Wir wollen die vorhandenen Kompetenzen zusammenfassen. Das nenne ich Clusterbildung. Mir ist zur Ohren gekommen, dass es nach sage und schreibe vier Jahren Arbeit im FDP-Ministerium nun zu einer Clustervereinbarung kommt. Das ist klasse. Dazu kann ich nur sagen, dass das ein prima Ding ist. Zugleich muss ich aber sagen, dass es ganz schön lange gedauert hat. Eigentlich ist dies eine Sache der Verwaltung und eine klassische Dienstleistung für den Bereich der Wirtschaftsförderung. Das muss meines Erachtens ein bisschen schneller gehen.
Was unter den folgenden fünf Spiegelstrichen steht, ist wirklich nur noch Dampfplauderei. Da wird gesagt: Wir wollen die Unternehmen unterstützen. - Das ist eine tolle Sache. Sie sagen aber nicht, wie Sie die Unternehmen unterstützen wollen. Es heißt dort: Wir wollen sie vernetzen. Okay. - Wir wollen Standortmarketing machen. Okay. - Können Sie uns einmal sagen, mit welchem Geld Sie dies tun wollen? Wie wäre es denn, wenn Sie in diesem Zusammenhang einmal das Stichwort „Innovationsfonds“ ins Gespräch bringen? - Soll ich Ihnen einmal sagen, wie viel für die Zwecke, die Sie hier ansprechen, bei der nordmedia ausgegeben werden kann? - Die nordmedia verfügt über 10 Millionen Euro. Ihr Schwerpunkt ist die Filmförderung. Für das, was Sie hier wollen, nämlich für HDT und technische Verbesserungen, sind in den letzten zwei Jahren sage und schreibe
50 000 Euro ausgegeben worden. Mehr kann die nordmedia dafür nicht ausgeben.
Ich bitte Sie ganz herzlich: Sagen Sie, was Sie hier an Butter bei die Fische geben wollen. Nehmen Sie uns nicht die Zeit, indem Sie hier nur um das herumplaudern, was Sie tun wollen.
Sie berufen sich des Weiteren auf Unternehmen, die in der technischen Entwicklung bereits weit vorne sind und weltweit agieren. Das ist toll. Den Unternehmen ist dies aber offensichtlich ohne Unterstützung des Wirtschaftsministeriums gelungen. Sonst hätten Sie ja ausweisen können, was Sie für diese Unternehmen bisher getan haben.
Das Tollste sind die letzten drei Spiegelstriche. Es heißt dort, man möge mit den Banken reden, damit die Unternehmen bessere Finanzierungsmöglichkeiten bekommen.
Solange ich in die Kreativwirtschaft hineinhöre, solange ich innovative Betriebe besuche, höre ich dort: Die Risikofinanzierung stimmt nicht. Die Banken geben uns das Geld nicht, weil wir keine materiellen Gegenwerte zu bieten haben. - Dort liegt also etwas im Argen. Angesichts dessen ist es doch schön, dass Sie aufschreiben, man möge einen Dialog führen. Meine Damen und Herren, wo sind wir hier eigentlich?
- Ja, im Landtag. Sie haben recht.
Gucken Sie doch einmal nach rechts und links. Es gibt Bundesländer, die sich längst auf den Weg gemacht haben. In Berlin, Brandenburg und Hamburg hat man längst begriffen, was für ein Entwicklungspotenzial es in diesem Wirtschaftszweig gibt. Ich nenne hier das Beispiel der Computerspiele, Games genannt. Leider ist dieses Thema nur von unserem Innenminister besetzt, der sich allerdings nur auf den sehr geringen Teil der Produktion gewalthaltiger Computerspiele bezieht, obwohl dieser Anteil weniger als 10 % der gesamten Computerspielproduktion ausmacht. In Bezug auf diesen Anteil artikuliert der Innenminister ziemlich krawallige Forderungen. Ich kann Ihnen sagen, dass 90 % der produzierten Computerspiele gewaltlos sind. Ich kann Ihnen auch sagen, dass aus den Computerspielen heute weltweit mehr Profite
gezogen werden als aus der gesamten Filmwirtschaft. Es wäre schön, wenn man heute endlich einmal dazu käme, sachlich über die Entwicklungsmöglichkeiten von Computerspielherstellern zu diskutieren, die es übrigens auch hier in Niedersachsen gibt. Zarte Pflänzchen sind hier schon vorhanden. Das wäre immerhin ein konkreter Hinweis auf das, was in Niedersachsen stattfindet.
- So geht es ja nun nicht! Wenn Sie in diesem Bereich bisher nichts getan haben, Herr Pörtner, dann halten Sie doch den Mund, und bringen Sie hier nicht einen solchen Antrag ein!
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich hoffe, ich höre dann, was Sie dieser Landesregierung an konkreten Maßnahmen ins Buch schreiben und wo nun endlich etwas passiert. Ich habe gehört, dass der Hebel angesetzt werden müsse. Wunderbar! Ich kann nur sagen: Es ist höchste Zeit. Packen Sie es bitte an!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz über die Beratung zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im zuständigen Fachausschuss berichten.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einvernehmlich, dem Gesetzentwurf der Landesregierung und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.
Der Gesetzentwurf wurde in der öffentlichen Erörterung des Fachausschusses von einem Vertreter der Staatskanzlei eingebracht. Er hob drei Regelungsziele des Staatsvertrages hervor.
Vom Umfang her entfalle der größte Teil des Staatsvertrages darauf, den Mediendienste-Staatsvertrag abzulösen.
Soweit dieser Staatsvertrag die in den Diensten übermittelten Inhalte betreffe, würden dessen Re
gelungen als Vorschriften über sogenannte Telemedien in einen neuen sechsten Teil des Rundfunkstaatsvertrages aufgenommen. Hierzu sei eine mündliche Anhörung auf Bundesebene durchgeführt worden; auch eine Beteiligung der Datenschutzbeauftragten sei erfolgt.
Ein zweiter wesentlicher Regelungsteil betreffe Artikel 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Damit sollten weitere finanzielle Anreize für Fusionen von Landesmedienanstalten gegeben werden, indem sie die dafür bereits vorgesehenen höheren Finanzzuweisungen für einen längeren Zeitraum beibehalten sollten; erst danach sollten sie abgebaut werden. Diese Regelung sei gerechtfertigt, weil sich Synergieeffekte regelmäßig erst in einem mittelfristigen Zeitraum ergäben. Sie seien nur für Fusionen innerhalb der nächsten fünf Jahre anwendbar, um die Anreizwirkung zu erhöhen.
Als dritten wichtigen Regelungsteil nannte der Vertreter der Staatskanzlei die Bestimmungen über die Auswahl der Veranstalter von sogenannten Drittsendezeiten. Dadurch sollten die Auswahlmöglichkeiten der Versammlungen der Landesmedienanstalten erweitert werden, um dem Ziel einer größeren Programmvielfalt näherzukommen.
Diese Regelungen des Staatsvertrages fanden in den Ausschussberatungen durchgängig Zustimmung. Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion erklärte allerdings, der Staatsvertrag löse nicht alle derzeit aktuellen Rechtsprobleme befriedigend. So seien die Befreiungstatbestände bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht auch nach der vorgesehenen Ergänzung zu eng gefasst. Auch sei fraglich, ob die vorgesehene Verbesserung der Fusionsprämie ausreiche, um konkreten Fusionsvorhaben tatsächlich zum Erfolg zu verhelfen. Auch die grundsätzliche Regelung der künftigen Rundfunkfinanzierung bleibe offen.
Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion wies darauf hin, dass es bezüglich der Erfolgsaussichten für Fusionen von Landesmedienanstalten nicht nur Grund zur Skepsis, sondern auch ermutigende Beispiele gebe.
Mit diesen Ausführungen möchte ich meinen Bericht bereits schließen und Sie um Zustimmung bitten. Ich möchte gleich im Anschluss an den Bericht die kurze Redezeit für meine Fraktion in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört: Dieser Rundfunkstaatsvertrag ist eigentlich mehr technischen Anforderungen entgegengekommen. Wir alle stimmen diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in dem Bewusstsein zu, dass die Hauptaufgabe des nächsten Jahres, die künftige Regelung der Rundfunkgebühr, noch vor uns liegt und mit diesem Staatsvertrag noch nicht gelöst wird. Wir haben festgestellt, dass die Befreiungstatbestände, wie sie im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt worden sind, nicht ausreichen. Vor allem wissen wir: Wir brauchen eine neue Gesamtstruktur.
Auf unsere Anregung hin gab es im Fachausschuss eine Anhörung zu diesem Thema. Spätestens seit dieser Anhörung ist uns klar, dass es nicht einfach wird, eine Antwort auf die Frage nach einer künftigen gerechten, technikkompatiblen und vor allen Dingen akzeptablen Rundfunkgebühr zu finden.
Ich appelliere im Namen meiner Fraktion an Sie alle, die künftige Rundfunkstruktur nicht zu einem Verwaltungsakt zu machen. Wir müssen bei der Neuregelung, die wir uns für das kommende Jahr vorgenommen haben, in eine breite Debatte um die künftige Rundfunkgebühr einsteigen. Diese Debatte muss mitten in der Gesellschaft stattfinden; denn es geht darum, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin zu stärken. Niemandem von uns ist geholfen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer mehr ins Abseits gerät und wir uns der Qualität dieses Rundfunksystems nicht mehr sicher sind.
Darum mein Appell an alle: Lassen Sie uns das kommende Jahr nutzen und gemeinsam an diesem Thema arbeiten. Wir dürfen nicht nur die Rundfunkreferenten und die Ministerpräsidenten an diesem Thema arbeiten lassen, sondern wir alle gemeinsam sollten dieses Thema transportieren, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Medienpolitikerin kann ich es nur begrüßen, dass es eine breite Debatte über dieses Problemfeld und dieses Thema gibt. Ich begrüße es auch, dass die Sozialministerin hier sehr umfangreich dazu Stellung genommen hat. Das ist eine völlig neue Sichtweise; denn bisher haben wir nur die platte Forderung nach einem Verbot von sogenannten Killerspielen gehört. In diesem Zusammenhang ist
insbesondere unser Innenminister immer wieder zitiert worden. Er hat u. a. gesagt, dass die Kontrollinstanz, die USK, gescheitert sei, und er hat eine staatliche Kontrolle gefordert.
Ich frage die Landesregierung: Ist dem Innenminister bekannt, dass in der USK ein Vertreter der Länder einen ständigen Sitz hat, der über ein Vetorecht verfügt?
Darüber hinaus frage ich: Hat die Landesregierung in irgendeiner Form in den vergangenen Jahren, seit der Vertreter der Länder in der USK installiert ist, jemals einen Versuch unternommen, zu Verbesserungen und zu Verschärfungen bei der Selbstkontrolle zu kommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte um die Rundfunkgebühren für internetfähige Computer, die wir zurzeit führen, hat gezeigt, wie es nicht gehen darf. Uns ist nämlich 2005 mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns von den Ministerpräsidenten vorgelegt worden ist, nachdem er vorher von den Staatskanzleien verhandelt worden war, angekündigt worden, dass man ab dem 1. Januar 2007 beabsichtige, internetfähige PCs gebührenpflichtig zu machen. Wir haben damals alle, mit Ausnahme der kleinen, feinen Partei der Grünen, zugestimmt. Wir haben aber - davon sind wir überzeugt - unter falschen Voraussetzungen zugestimmt. Die Informationen aus den Staatskanzleien zu den Auswirkungen dieser neuen Bestimmung waren völlig unvollständig und ohne jede realistische Grundlage.
Ich will nicht behaupten, wir wurden getäuscht. Aber wir wurden auf jeden Fall völlig falsch informiert. Da wurde uns z. B. erzählt, die neue Regelung betreffe nur einen verschwindend kleinen Anteil von Betrieben, weil ja in allen Betrieben schon jetzt Radiogeräte und Fernsehgeräte stünden. Dafür werde ja bereits bezahlt; also brauche man für den PC nicht extra zu bezahlen. Inzwischen haben uns die Verbände der Selbstständigen, die Handwerkskammern und die Unternehmerverbände nachgewiesen, dass in mehr als zwei Dritteln ihrer Betriebe weder ein Radiogerät noch ein Fernseher steht, dass sie also von der Gebühr in Höhe von 17,03 Euro pro Monat betroffen sind.
Es trifft also nicht eine Minderheit, sondern eine deutliche Mehrheit, die künftig bezahlen muss. Uns ist nicht gesagt worden, dass viele Betriebe überhaupt nicht anders können, als Computer anzuschaffen, weil die gesetzlichen Regelungen sie dazu zwingen, ihre Steueranmeldung an das Finanzamt per Internet zu mailen. Und die, von denen das verlangt worden ist, sollen jetzt die Gebühr zahlen? Es ist uns nicht gesagt worden, dass Sportvereine, Wohlfahrtsverbände, das Landvolk, wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben und internetfähige PCs haben, unter diese neue Gebühr fallen. Es ist uns verschwiegen worden, dass auch Computer in Universitäten unter die neue Gebührenpflicht fallen sollen. Das soll sogar für Computer mit analogem Anschluss gelten, die kaum über die Kapazität verfügen, Radio und TV zu empfangen; für die soll auch bezahlt werden.
Und die Spitze! Auf die Frage, ob künftig auch Einzelhandelsgeschäfte mit über das Internet vernetzten Kassensystemen zur Kasse gebeten werden sollen, hat die GEZ bis heute noch nicht geantwortet. Das kann es nicht sein; das kann man uns nicht als Peanuts verkaufen,
vor allen Dingen auch nicht angesichts der Schätzung der GEZ, dass man von dieser Gebühr Mehreinnahmen von etwa 10 Millionen Euro erwarte. Da ist es doch nur allzu verständlich, dass es zu heftigen Protesten kommt und uns vor Augen geführt wird, welche skurrilen Auswirkungen dieser Beschluss aus dem Jahr 2005 hat. Und so etwas sollen wir mittragen? - Meine Fraktion hat keine Lust mehr, etwas auszubaden, was von Ministerpräsidenten und Rundfunkreferenten schlampig verhandelt worden ist.
Auch in den letzten Wochen, als wir von allen Landvolkverbänden, Sportvereinen und vielen anderen Organisationen einleuchtend auf diesen Missstand aufmerksam gemacht worden sind, haben wir aus der Staatskanzlei und von unserem Ministerpräsidenten nichts gehört. Wir wurden nicht unterstützt. Der Protest landete bei uns. Erst in allerletzter Minute hatten die Herren Rundfunkreferenten dann ein Einsehen.
Wir haben mit unserem Antrag eine Fortsetzung des Moratoriums bis zu einer endgültigen grundsätzlichen Behandlung des Gebührenthemas gefordert. Inzwischen haben die ARD-Intendanten den Kompromissvorschlag, der eine Absenkung auf die reine Radiogebühr in Höhe von 5,25 Euro vorsieht, vorgelegt. Aller Voraussicht nach wird die Rundfunkkommission diesen Vorschlag in der nächsten Woche zum Beschluss erheben. Das ist nicht unsere Forderung, aber zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Allen Beteiligten ist spätestens durch den Umgang mit diesem Einzelproblem klar geworden, dass ganz grundsätzlich über eine neue Gebührenstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachgedacht werden muss. Die Debatte über die Frage, wie viel unseren Bürgerinnen und Bürgern ihr öffentlich-rechtlicher Rundfunk wert ist, gehört mitten in die Gesellschaft hinein und kann künftig nicht mehr in den Staatskanzleien per Geheimdiplomatie abgehandelt werden.
Die Nutznießer unseres Rundfunks - also wir alle müssen mitreden können. Nur so kann die breite Akzeptanz unseres dualen Systems auch in Zukunft erhalten bleiben. Wenn wir die Staatskanzleien weiterhin allein handeln lassen, wird es uns passieren, dass die Rundfunkgebühr immer mehr als Abzocke abgelehnt wird und die Akzeptanz weiter schwindet. Auch von Ministerpräsident Wulff war gelegentlich zu hören, die Rundfunkgebühr sei eine Zwangsabgabe. Das zeigt eine falsche Einstellung.
Die Einsicht, dass sich etwas tun muss, ist also groß. Forderungen nach einer neuen Gebührenstruktur hören wir landauf, landab schon eine ganze Zeit. Eine Reihe von Vorschlägen liegt auch schon auf dem Tisch. Die Medienabgabe, wie sie in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt wird, ist eine davon. Aber auch die Medienabgabe ist nicht ohne Haken und Ösen. Wir Sozialdemokraten werden auf jeden Fall darauf drängen, dass in einer neuen wie auch immer gearteten Rundfunkgebühr soziale Kriterien stark enthalten sind. Lassen Sie uns die Beratungen im Ausschuss als Anfang sehen, um in diese Debatte breit einzusteigen! - Ich danke Ihnen.
Wie schön, Frau Präsidentin! - Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Pressegesetz und das Rundfunkgesetz sind Länderrecht. Die Medienpolitik insgesamt ist ein wesentlicher Baustein im Gesamtbau der Länderkompetenzen. Das hört sich erst einmal sehr gut an. Aber sind wir doch einmal ehrlich, Kolleginnen und Kollegen:
Wie sieht es im wirklichen Leben dieses Parlaments aus?
Beispiel 1. Unser Niedersächsisches Pressegesetz ist von anno Tobak, und niemand in der Staatskanzlei oder in der CDU/FDP-Koalition ist daran interessiert, es den heutigen Anforderungen anzupassen.
Beispiel 2. Unser Mediengesetz wurde von Ihnen umgemodelt, damit die Einflussnahme der neuen Mehrheit in der Landesmedienanstalt gestärkt wird.
Beispiel 3. Auch der NDR-Staatsvertrag musste dran glauben, damit sich der Ministerpräsident einen Rundfunkrat nach seinem Gusto zurechtschnitzen kann.
Dafür hat er sogar die anderen NDR-Länder unter Druck gesetzt und mit Kündigung gedroht.
Diese seine Interessenpolitik wurde mit der Forderung nach „mehr Niedersachsen“ in der Berichterstattung verbrämt.
Die hat er auch bekommen.
Das war ein großer Auftritt für ein paar Sendeminuten mehr. Wir sagen: Das hätte Herr Wulff auch auf anderem Wege erreicht, wenn dieses Plus an Sendeminuten wirklich sein wichtigstes Ziel gewesen wäre.
Aber Medienpolitik ist mehr als ein bisschen Landesmedienanstalt und ein bisschen mehr „Herman & Tietjen“. Während man in Brüssel zum wiederholten Male die Gebührenstruktur des gesamten deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage stellt, gibt sich die CDU-Landtagsfraktion damit zufrieden, den NDR immer ein wenig mehr zu ihrem Haussender zu machen, und scheut auch vor ganz persönlicher Intervention nicht zurück. Da hört dann auch schon das medienpolitische Engagement der Regierungsfraktionen auf.
Der aufmerksame Blick in Sachen Medienpolitik beispielsweise nach Berlin ist bei Ihnen nicht fest
zustellen. Alle Welt ist z. B. aufgeschreckt, als eine traditionsreiche Berliner Zeitung von einem Finanzmagnaten aufgekauft wurde, der einzig und allein an Profitmaximierung und nicht am kulturellen Auftrag einer Zeitung interessiert ist.
Am Einspruch auch dieser CDU ist es gescheitert, neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zu etablieren, die auch unserer Zeitungslandschaft hier in Niedersachsen gut getan hätten.
- Unserer gemeinsamen, Herr Kollege McAllister. Wir erleben in diesen Tagen, dass in der Medienlandschaft kein Stein mehr auf dem anderen bleibt. Finanzgesellschaften greifen nach Senderfamilien, und wir haben weder die kartellrechtlichen Instrumente noch die nötigen medienrechtlichen Kriterien, um hier eine ausgewogene Regulierung durchzuführen. Presseunternehmen drängen in den Fernsehbereich. Netzbetreiber wie Kabel Deutschland leiten nicht mehr nur Programme durch, sie kaufen Übertragungsrechte und werden selbst zu Anbietern.
Satellitenbetreiber denken über Verschlüsselung nach, um für sich eine Gebühr einzutreiben und sich diese mit den privaten Sendern zu teilen.
Wann, meine Kolleginnen und Kollegen, wollen wir diese Themen in unser Parlament holen? Hierher gehören sie; hier liegt die Medienkompetenz. Wann wollen wir definieren, wie es mit dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch mit dem NDR weitergehen soll? Wie wollen wir ihn für die Zukunft aufstellen? Unsere ARDSender, das ZDF, das Deutschlandradio geraten immer mehr in einen Profilierungsdruck in einem immer komplexeren und sich immer mehr verdichtenden Medienmarkt. Wollen wir es wirklich dabei belassen, dem NDR ein wenig mehr Regionalberichterstattung abzutrotzen und den Rundfunkrat zu verkleinern? Ist das die ganze Medienkompetenz, die wir ausüben wollen?
Der Ministerpräsident hat sich z. B. mehrfach dazu geäußert, dass er die Gremien der öffentlich
rechtlichen Rundfunkanstalten stärken will. Wozu ist dazu Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren von CDU und FDP?
Der Ministerpräsident hat sich gewünscht, DVB-T als wirkliches Überallfernsehen in Niedersachsen zu erleben. Wo bleibt die Realisierung? Wo ist denn zumindest ein Finanzierungsvorschlag von Ihnen zu sehen?
Herr Wulff hat massiv für eine geringere TV-Gebühr gestritten, ausdrücklich mit dem Argument der sozialen Verträglichkeit. Demgegenüber hören wir in jeder Ausschusssitzung Klagen von den sozial Schwächsten, dass gerade sie durch das neue Gebührensystem aus der Befreiung herausgeflogen sind. Wo bleibt da Ihr Engagement, meine Damen und Herren? Haben Sie jemals Herrn Wulff auf diese Schieflage aufmerksam gemacht und ihm vielleicht entsprechende Änderungen für den kommenden neunten Staatsvertrag an die Hand gegeben? Im Entwurf des neunten Rundfunkstaatsvertrages habe ich davon nichts gelesen.
Soll die Medienpolitik wirklich in den Kaminrunden der Ministerpräsidenten bleiben? Wollen wir es dabei belassen, dass wir auch in Zukunft die Abnicker von Staatsverträgen und Gebührenverhandlungen sind? Wollen wir wirklich nichts mehr in diesen NDR-Staatsvertrag hineinschreiben, um unseren Sender hier im Norden zu stärken und weiterzuentwickeln?
CDU und FDP haben in den Beratungen im Ausschuss nicht einen konstruktiven Gedanken darauf verwendet, diese Möglichkeit zu nutzen, um den NDR qualitativ noch besser aufzustellen, um ihm noch mehr Profil abzuverlangen und ihn damit noch unverwechselbarer zu machen und um seine Gremien in ihrer Kontrollfähigkeit zu stärken.
Wir haben Vorschläge gemacht. Sie konnten sie nicht schnell genug abwinken: Nein danke, kein Interesse! - Das wird sich rächen. Davon sind wir überzeugt. Auch dem NDR haben Sie damit keinen Dienst getan. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir hier über den Norddeutschen Rundfunk gesprochen haben. Vor knapp einem Jahr war Ministerpräsident Wulff aufgebrochen, um mit mächtig viel Mediengeklingel mehr Niedersachsen zu erfechten.
Herausgekommen ist aber nicht so fürchterlich viel:
eine Handvoll mehr Minuten Regionalberichterstattung
und dazu eine gelegentliche Talkrunde in der Landeshauptstadt. Aber immerhin - das ist schön, und das freut uns alle.
Hinter der Fassade des fürsorglichen Landesvaters hatte der Ministerpräsident allerdings auch noch ganz andere Ziele auf seinem Block, und er hat sie großteils durchgesetzt. Denn wer so wie unser Ministerpräsident gerne das Wörtchen „ich“ benutzt, wenn er das Land Niedersachsen meint, der möchte auch gerne von „seinem“ Sender reden, wenn es um den NDR geht. Mehr Einflussnahme und Kontrolle, mehr Mitsprache bei den Personalien und ein Rundfunkrat nach konservativem Gusto
heißen darum die Ziele, die Ministerpräsident Wulff noch hat. Diesen Umgang mit dem NDR haben wir - Herr Wulff ist leider nicht da - von Anfang an angeprangert, und das werden wir auch weiterhin tun, meine Damen und Herren. Aber das ist eine andere Baustelle.
Mit unserem Entschließungsantrag, den wir heute vorlegen, plädieren wir für eine andere Debatte, nämlich für eine Qualitätsdebatte zum NDR. Lassen Sie uns gemeinsam nach Mitteln suchen, den Sender der vier norddeutschen Länder so aufzustellen, dass er gestärkt in die Zukunft geht - in eine Zukunft, die absehbar sehr große Veränderungen in der Medienlandschaft mit sich bringen wird.
Die Nutzung von Hörfunk und Fernsehen wird sich in rasantem Tempo ändern. Die Digitalisierung tut das Ihre dazu. Internet und Telefonie wachsen zusammen, mit Musikmarkt und Hörfunk, Filmwirtschaft und Fernsehen. Die Brüsseler Wettbewerbskommission hat erneut Zweifel am Finanzierungssystem unseres dualen Rundfunks in Deutschland angemeldet.
Wir machen Vorschläge, die sich aus der derzeitigen Debatte in der medienpolitischen Landschaft herausschälen, und greifen Erfahrungen von anderen Sendern auf, um über die bisherigen Anstrengungen hinaus den Norddeutschen Rundfunk weiterzuentwickeln. Unsere Vorschläge müssten eigentlich Konsens sein; denn die Forderungen danach hören wir aus allen Ecken, über alle Parteigrenzen hinweg.
Mehr Transparenz bei den Firmenverflechtungen rund um die Sender und mehr Kontrollmöglichkeiten der Rundfunkgremien z. B. forderten der Vorsitzende der Rundfunkkommission Kurt Beck ebenso wie Ministerpräsident Wulff beim Mediendisput in Mainz im vergangenen Jahr. Sie werden unterstützt von Bayerns Landtagspräsident Alois Glück (CSU), der unter dem Motto „Mehr Macht, weniger Ohnmacht“ fordert - ich zitiere -:
„Die binnenplurale Kontrolle ist eine der maßgeblichen Legitimationsgrundlagen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Deren Stärkung bedeutet also auch ein Stück Zukunftssicherung.“
Darum, meine Damen und Herren, sind wir für mehr Binnenkontrolle, ausgeübt auch durch die Gremien des NDR. Der Rundfunkrat soll zu seiner Beraterfunktion mehr Kontrollrechte erhalten. Die Gremien sollen kritisch hinterfragen, systematische Einblicke in Geschäftsgebaren und Programme nehmen, und sie müssen wirkungsvoll sanktionieren können.
Darum auch unsere Forderung nach mehr Sanktionsmöglichkeiten. Im Zusammenhang mit den aufgedeckten Skandalen um verbotene Schleichwerbung und Themenplatzierung kam die Frage auf, warum die Landesmedienanstalten bei Verstößen die kommerziellen Sender mit saftigen Strafen zur Kasse bitten können, es bei den öffentlich-rechtlichen Sendern aber nur bei Abmahnungen bleibt. Darüber sollten wir gemeinsam nachdenken; denn die bestehenden Unterschiede tragen nicht zur Akzeptanz bei. Es sollte unser aller Ziel sein, die Akzeptanz beim Publikum zu erhöhen. Darauf zielen auch unsere weiteren Forderungen.
Der Norddeutsche Rundfunk ebenso wie die anderen öffentlich-rechtlichen Sender in der Bundesrepublik haben derzeit eine ganze Menge Stärken, und zwar gegenüber der kommerziellen Konkurrenz. Sie sind im Zuschauervolk in der Regel weitaus solider und breiter verankert, sie treffen ihr Publikum mit den Dritten Programmen in den Regionen, sie sind glaubwürdig in ihren Informationssendungen, ja sie bieten ein Stück Heimat. Noch haben diese Sender diese Stärken. Doch dieser Vorsprung vor den Kommerziellen ist nicht für alle Zeit verbrieft; er muss mehr und mehr erkämpft werden. Darum müssen nach unserer Auffassung die Sender - und somit auch der NDR - ihr Profil weiter schärfen. Sie müssen für sich werben und sich präsentieren, um ihre Position im Rundfunkmarkt zu behaupten. Wir sollten dem NDR dabei so weit wie möglich helfen, und das mit modernsten Staatsvertragsregelungen.
Wir halten die Einrichtung einer Publikumsstelle und die Erarbeitung eines Leitbildes für gute Möglichkeiten, diese Position des NDR beim Publikum zu festigen. Klar können sich Hörerinnen und Hörer, Zuschauerinnen und Zuschauer auch heute schon beschweren. Sie können Anregungen geben, und sie können Fragen loswerden. Dazu gibt es Telefonnummern und Internetseiten. Intendanz und Rundfunkrat nehmen Beschwerden auf und
bearbeiten sie. Das alles geschieht allerdings hinter ziemlich geschlossenen Türen. Wäre es nicht eine gute Geste der Öffnung und der Transparenz, wenn alle Anregungen und Beschwerden bei einer Stelle zusammenlaufen, dort Vorschläge ausgearbeitet werden, die weitergegeben werden, und diese Arbeit öffentlich dokumentiert wird? Eine solche Stelle würde die Verbundenheit des NDR mit seinem Publikum, mit seinen Kunden, unterstreichen.
Darum auch unsere Forderung nach einem Leitbild. Klar gibt es schon diese Richtlinien, die mit dem neuen Staatsvertrag eingeführt wurden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ein Leitbild ist das noch lange nicht. Ein Leitbild sollte in der Öffentlichkeit eng mit dem Markenartikel „NDR“ verbunden sein. Es muss also allseits bekannt sein und nicht nur in irgendeinem Bekanntmachungsblatt veröffentlicht worden sein. Das Leitbild sollte den NDR charakterisieren, ihn als Alleinstellungsmerkmal charakterisieren. Es sollte ein Versprechen an sein Publikum sein. Ein Leitbild formuliert Selbstverpflichtungen und Zielvereinbarungen, die nachprüfbar und regelmäßig offen gelegt werden. Als Beispiel für ein vorbildliches Leitbild müssen wir gar nicht nach Großbritannien, z. B. zur BBC, schauen. Auch in unserer Republik finden sich bereits gute Vorlagen.
Meine Damen und Herren, wir verstehen unseren Antrag als einen Anstoß zu einer breiteren Debatte über den Norddeutschen Rundfunk, als wir sie bisher geführt haben. Der NDR sollte uns mehr Zeit und Mühe wert sein, als ihn nach gesetzestechnischen Notwendigkeiten und parteipolitischen Wünschen abzuarbeiten. Treten wir ein in einen breiten Diskurs über unsere Anforderungen an das öffentlich-rechtliche Fernsehen in unserem Land; denn es sind immer noch die Länder, die in Deutschland die Rundfunklandschaft qualitativ gestalten. Da das so ist, sollten wir auch so handeln und gestalten und nicht nur verwalten. - Ich danke Ihnen.
Werter Kollege Pörtner, ich möchte nur zwei oder drei Bemerkungen zu Ihren Ausführungen machen.
Erstens. Der Staatsvertrag ist noch nicht völlig abgearbeitet; das wissen Sie sehr genau. In diesem Jahr müssen wir sowieso noch einmal die Beratungen aufnehmen, um endgültig über ihn zu beschließen. Da sehen wir durchaus einen sinn
vollen Anlass, auch diese von uns aufgestellten Forderungen zu beschließen.
Zweitens. Ich glaube, Sie haben mir nicht genau zugehört. Ich habe sehr deutlich gesagt, dass ich die Richtlinien, die ich sehr wohl kenne und von deren Bestand ich ja auch weiß, nicht für ausreichend halte und dass ich sie nicht im Zusammenhang mit einem Leitbild sehe.
Drittens will ich etwas zum Vorwurf des Abkupferns sagen. Herr Pörtner, der NDR-Staatsvertrag ist von 1992. Wenn es im Jahre 2004 gute andere Staatsverträge gegeben hat, dann sehe ich das nicht als Abkupfern, sondern als eine sinnvolle Überprüfung der Tatsachen oder der Richtlinien, die wir jetzt im NDR-Staatsvertrag haben. Warum sollen wir nicht etwas, das sich als gut erweist, in einen über zehn Jahre alten Staatsvertrag übernehmen?
Gestatten Sie mir vorneweg die Feststellung, dass es nicht stimmt, dass an dieser Schule noch Geld für Lernmittel vorhanden ist. Nun aber meine Frage. Mehrere Schulen praktizieren das Verfahren, den Eltern einen Pauschalbetrag zur Deckung der Lernmittelkosten abzuverlangen. Wie beurteilt die Landesregierung dieses Verfahren, das unabhängig von den entstehenden Kosten angewandt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf und damit auch dem Änderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Dem hat sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bei Stimmenthaltung des Ausschussmitgliedes der Fraktion der Grünen einstimmig angeschlossen.
Über den Inhalt des Staatsvertrages, der Ihnen zur Zustimmung vorliegt, ist im Landtag bereits am 14. Dezember 2004 gesprochen worden, sodass ich mich ganz kurz fassen kann. Im Zentrum der
Ausschussberatung stand die Erhöhung der Rundfunkgebühr um 88 Cent monatlich.
Den Rest des Berichts möchte ich gern zu Protokoll geben, da die anschließende Debatte sicherlich die Inhalte aufnehmen wird. - Danke.
Die Ausschussvertreter der Fraktionen der SPD und der Grünen hielten es für bedenklich, dass die im Staatsvertrag vorgesehene Gebührenerhöhung hinter der Empfehlung der Sachverständigenkommission zurückbleibe, und erklärten dazu, dass das Ausmaß der Einsparung in keinem Verhältnis zu den politischen Folgen der Kürzung stehe. So zeige sich bereits, dass die Filmfördergesellschaft nordmedia ihr Engagement im Kulturbereich werde abbauen müssen. Die Vertreterin der SPD-Fraktion äußerte auch Bedenken gegen die Begrenzung der Finanzzuweisungen an die Landesmedienanstalt.
Ein Ausschussmitglied der CDU-Fraktion hielt dem entgegen, dass die Gebührenanhebung maßvoll ausfalle und Ausdruck von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sei. Die Abweichung von der Kommissionsempfehlung beruhe auf Veränderungen des Sachverhalts, die die Kommission nicht mehr habe berücksichtigen können. Auch mit den übrigen Inhalten des Änderungsstaatsvertrages könne seine Fraktion leben.
Die Vertreterin der FDP-Fraktion wertete den Änderungsstaatsvertrag wegen der erkennbaren Strukturreformund Einsparbemühungen als Schritt in die richtige Richtung.
Die mit dem Staatsvertrag bezweckte Stärkung der regionalen Berichterstattung wurde von Vertretern aller Fraktionen begrüßt. Der Ausschuss geht dabei davon aus, dass die bereits erteilten Zulassungen von der neuen gesellschaftsrechtlichen Anforderung in § 25 Abs. 4 Satz 4 des Rundfunkstaatsvertrages zunächst unberührt bleiben, da sie Bestandsschutz genießen.
Die in die Beratung einbezogene Eingabe soll der Landesregierung als Material überwiesen werden. Dabei geht es um die Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Personalcomputer.
Diese Gebührenpflicht soll erst zum 1. Januar 2007 einsetzen. Der Ausschuss geht davon aus, dass bis dahin die weitere technische Entwicklung noch beobachtet werden muss und dass damit auch noch Zeit für eine Überprüfung der hierzu im Staatsvertrag enthaltenen Rechtsgrundlage bleibt.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Staatsvertrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Parlament wird heute - mehrheitlich, wie wir gehört haben dem Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Damit beschließen wir eine höhere Rundfunkgebühr und: Die Regionalprogramme von RTL und SAT 1 werden konkretisiert. Die Finanzausstattung der Landesmedienanstalt wird eingefroren. Der Jugendmedienschutz wird weiter zusammengefasst. Die Regelungen zu Gebührenbefreiungen werden neu festgesetzt, und die Gebührenerhebung bei internetfähigen Computern wird ausgeweitet.
Öffentlich diskutiert worden ist in den vergangenen Wochen allerdings nur eine dieser zahlreichen Änderungen, die ich gerade genannt habe, diese dann allerdings umso heftiger, nämlich die künftige Höhe der Rundfunkgebühren.
Es war vor allem die Art und Weise, wie es zu dieser Festlegung gekommen ist, die die
Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Ich darf noch einmal daran erinnern: Um zu einer möglichst politikfernen Beurteilung der Frage zu kommen, welche Mittel ARD und ZDF benötigen, haben die Ministerpräsidenten der Länder vor zehn Jahren eigens eine Fachkommission eingerichtet: die KEF.
Die KEF hatte nach reiflicher Prüfung empfohlen, die Rundfunkgebühren um 1,09 Euro zu erhöhen. Auf diese KEF-Empfehlung folgte ein bisher einmaliger Vorgang. Drei Ministerpräsidenten - das so genannte SMS-Trio: Stoiber, Milbradt und Steinbrück - hatten damit ein Problem und machten dies auch pressewirksam öffentlich. Sie forderten eine Nullrunde. Wer überall im Lande Einsparungen und Streichungen vollziehen müsse, sagten sie, könne auf der anderen Seite nicht kritiklos für eine Gebührenerhöhung stimmen. Zusätzlich forderten sie eine Debatte über eine Strukturreform von ARD und ZDF und über ihre Finanzausstattung.
Und wie ging es weiter? - Am Ende nahmen die 16 Ministerpräsidenten von der anfänglichen Forderung nach einer Nullrunde Abstand und einigten sich auf einen Kompromiss: eine Absenkung der Empfehlung der KEF auf 88 Cent.
Beim Rückblick auf die jetzt abgeschlossene Prozedur bleibt ein schlechter Beigeschmack, meine Damen und Herren. Meiner Meinung nach - mein Kollege Briese sieht das auch so - ist durch dieses Verfahren nicht nur die KEF beschädigt, sondern auch die vielfach beschworene Staatsferne erschüttert worden. Das hat zu einem Glaubwürdigkeitsproblem geführt, und das nicht nur hier vor Ort, sondern auch bei der EU-Kommission in Brüssel.
Ich bleibe dabei: Die Gebührendebatte wurde ausgenutzt, nicht zuletzt auch aus Standortinteressen. Dabei blieben die wirklich spannenden Themen der zurückliegenden Diskussion, die Strukturdebatte, so ziemlich auf der Strecke. Sie landeten lediglich als Protokollnotizen im Anhang dieses Vertrages. Das zum Thema Rundfunkgebühr.
Es sei mir erlaubt, nach den Auswirkungen dieses Beschlusses zu fragen, die sich schon jetzt für Niedersachsen abzeichnen. Sie haben es gehört: Die Landesmedienanstalten werden zukünftig nicht an dem Aufkommen aus der erhöhten Rund
funkgebühr teilhaben. Für Niedersachsen bedeutet das, dass die Mittel, die die hiesige Landesmedienanstalt als Vorab in die Filmförderung gibt, nun gedrosselt werden. Damit wird die Filmförderung der nordmedia von zwei Seiten eingeengt. Zum einen wurden im Landeshaushalt fast 1 Million Euro der Mittel gestrichen, die bisher in die nordmedia geflossen sind. Auf der anderen Seite gehen die Mittel, die die Landesmedienanstalt für die Filmförderung bereitstellt, zurück.
Kontinuierlich abnehmen werden auch die Mittel, die die Landesmedienanstalt in die Stärkung der Medienkompetenz und in die Förderung der Medienpädagogik stecken kann. Das ist fatal: für die nordmedia, aber auch für die Landesmedienanstalt selbst. Ich frage mich, wie das noch zu der Aussage unseres Ministerpräsidenten passt, dass er den Medienstandort Niedersachsen stärken will. Das ist kein Signal zur Stärkung, meine Damen und Herren; das werden Sie mir wohl zugestehen.
Herr Ministerpräsident, bitte erklären Sie mir auch noch Folgendes: Sie fordern - wir haben es gehört - ein verstärktes Engagement des NDR in diesem Lande:
mehr Regionalprogramm, flächendeckendes DVB-T, alle Regionalprogramme über Satellit, mehr Fernsehproduktionen von Hamburg nach Hannover.
Meine Kolleginnen und Kollegen, das kostet Geld, das kostet richtig viel Geld.
- Ich bin nicht dagegen.
Wer vom NDR zusätzliche Leistungen fordert, der muss ihm aber auch die Möglichkeit geben, für eine angemessene Finanzausstattung zu sorgen, meine Damen und Herren. Sonst geht das nicht zusammen.
Ich hoffe, ich bekomme vom Ministerpräsidenten und von Ihnen bald eine angemessene Antwort darauf. Auch hoffe ich, dass wir nach dieser Beschlussfassung bald auf die wirklichen Kernprobleme zu sprechen kommen, die noch völlig ungelöst sind. Das betrifft z. B. die zukünftige Struktur. Wie wollen wir das Qualitätsniveau sichern, das wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten und das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem System gemacht hat, auf das wir stolz sein können, meine Damen und Herren? Schließlich haben wir immer noch eines der besten öffentlich-rechtlichen Rundfunksysteme weltweit, und das sollten wir uns auch etwas kosten lassen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einer guten Woche hat Herr Ministerpräsident Wulff zum großen Sprung angesetzt. Heute, wenige Tage später, ist dieser Sprung bereits zu einem Hüpfer geschrumpft.
Den NDR wollte er reformieren, gab er bekannt, weil so wenig Niedersachsen im Fernsehen zu sehen und im Radio zu hören sei und weil der Rundfunkrat so groß sei.
Und wenn der NDR nicht willig ist, dann werde der Vertrag gekündigt. Diesen Knüppel der Kündigung hat Knecht Ruprecht aus Osnabrück nicht lange schwingen können. Schon wenige Tage später
haben ihm seine Ministerpräsidentenkollegen und -kollegin diesen Knüppel aus der Hand geschlagen. Sie wollten nicht mitmachen bei diesem neuerlichen Coup aus der hannoverschen Staatskanzlei.
Nun bleibt Christian Wulff nur noch ein kleiner Taktstock, mit dem er sein Niedersachsenlied dirigieren darf.
Darum hören sich heute Wulffs Argumente schon etwas moderater an: Die Kündigung sei nur das letzte Mittel seiner vorgeschlagenen Reform. Und das versteht er unter der Reform: mehr Niedersachsen.
Das hört sich gut an. Wer wollte da nicht Beifall klatschen! Aber es lohnt sich, vorher einmal hinzusehen und hinzuhören, was es denn bereits alles für Niedersachen im NDR gibt. Die HAZ hat das getan. Sie hat ein gutes Fazit gezogen. Hamburg ist längst nicht mehr der Mittelpunkt, hat mein Journalistenkollege Mellin geschrieben. Richtig ist: Im NDR hat es noch nie so viel Niedersachsen gegeben wie heute. Das lässt sich belegen.
Ich nenne als Beispiele die vier Außenstudios in Braunschweig, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück. Mit einer ganzen Hand voll Sendungen geht der NDR regelmäßig über Land. Ich nenne die „Landpartie“, die „Aktuelle Schaubude“ oder die „Nordtour“. Der NDR ist beim Karnevalsumzug in Braunschweig und beim hannoverschen Schützenumzug dabei.
Der NDR ist außerdem Hauptsponsor des Musikprogramms beim Tag der Niedersachsen. Im Hörfunk, meine Damen und Herren, spielt Radio Niedersachsen nicht nur in der Bundesliga der dritten Hörfunkprogramme; nein, es hält seit Jahren bundesweit die Tabellenspitze.
Aber zurück zum Wunschzettel unseres Ministerpräsidenten. Wünschen kann man sich ja viel. Nach meinem Gefühl versucht man, Wünsche
durchzusetzen, indem man erst einmal Gespräche führt, indem man erst einmal verhandelt. Wenn jemand seine Wünsche aber über das Instrument des Staatsvertrages erfüllen will, dann nenne ich das einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit, meine Damen und Herren.
Wer dafür Staatsverträge kündigen will, verletzt das Gebot der Staatsferne und der Programmhoheit. Aber mit solchen Verletzungen der Staatsferne haben CDU und FDP ja sowieso keine Probleme. Das haben sie bei der eiligen Neufassung des Niedersächsischen Mediengesetzes bewiesen. Sie haben es „Gebot zur Staatsferne“ genannt und der SPD die Medienbeteiligungen an Verlagen aus der Hand geschlagen. „Effizienzsteigerung“ haben Sie es genannt, als Sie die Versammlung der Landesmedienanstalt mal eben um die Hälfte zurechtgestutzt haben. Aber Ihre Präsenz in diesem Gremium haben Sie kräftig erhöht. Der Begriff der Staatsferne wird von Ihnen, meine Damen und Herren, jeweils nach Gusto für den Einzelfall zurechtgerückt.
Wer also einen Staatsvertrag kündigen will, der hat anderes im Sinn als Programmgestaltung. Christian Wulff will bei der Gremienbesetzung mitreden. Die Forderung nach schlanken Gremien ist allseits in Mode, aber auch hier lohnt sich genaues Hinsehen. Der NDR-Rundfunkrat hat 58 Mitglieder, aber er vertritt vier Länder. Umgerechnet sind das gerade einmal 14,5 Personen pro Bundesland.
Das Einsenderland Hessen hat 16 Personen in seinem Rundfunkrat, der Zweiländersender Südwestrundfunk 70 Personen. Diese Zahlen nur zum Vergleich.
Ich bleibe dabei: Der Durchgriff in die Gremien des NDR ist Ihr wirkliches Anliegen, Herr Ministerpräsident. Das nenne ich „Liebäugeln mit einem Staatsfunk“. Der Pluralismus, der den NDRRundfunkrat jetzt auszeichnet, soll zugunsten eines kleineren, dafür aber steuerbaren Zirkels geopfert werden. Das ist das, was Sie wirklich wollen, Herr Wulff.
Das lässt Erinnerungen wach werden. Schließlich war es Ihr CDU-Vorgänger Ernst Albrecht, der 1978 einen Niedersachsensender durchsetzen wollte. Daraus wurde bekanntermaßen nichts. Ich erinnere an die damals erfolgreiche Kampagne „Drei Länder - ein Sender“.
Ja, Frau Präsidentin. - Aber Kündigungen werden ja offensichtlich zu Ihrem Spezialgebiet, Herr Ministerpräsident. Dummerweise sind alle Kündigungen, mit denen Sie gedroht haben, nur Ankündigungen geblieben. Kündigung der KMK, Front gegen die Rechtschreibreform und nun der Erpressungsversuch gegenüber dem NDR - das sind treffliche Themen, um sich bundesweit zu profilieren. Sie fußen sehr wenig in der Landespolitik, und sie haben einen ganz erheblichen Vorteil, Herr Ministerpräsident: Sie verursachen keine Kosten im Landeshaushalt. Damit kann man sich prima profilieren.
Ich halte es mit dem Kommentator Stefan Freiwald von der Oldenburgischen Volkszeitung und möchte, wenn Sie erlauben, Frau Präsidentin - -
Schade, meine Vorredner haben auch kräftig überzogen. - Es ist nur ein Satz.
Das Zitat: Wenn Christian Wulff unbedingt will, dass Niedersachsen in Rundfunk und Fernsehen erwähnt wird, dann sollte er mit seiner Politik für Schlagzeilen sorgen, am besten für positive.
Damit wäre allen am besten gedient - dem Land, dem Sender und dem Ministerpräsidenten. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Pörtner hat es schon gesagt: Diese achte Fassung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages hat eine in ihrer Dimension nahezu einmalige Debatte ausgelöst. Anstoß dazu war der Vorschlag der KEF für eine Gebührenerhöhung. Darauf folgten ganz heftige Debatten, die weit über den zu beratenden Gegenstand hinaus gingen, und das in einer politischen Konstellation, wie sie auch nicht jeden Tag zu erleben ist.
Nachdem die KEF fleißig gewesen war, waren es drei Ministerpräsidenten, die öffentlich ein Positionspapier präsentierten, in dem sie nicht nur zu der Höhe der Gebühr Stellung genommen, sondern in dem sie auch gleich umfangreiche Strukturveränderungen und Einsparungen eingefordert haben. Damit war eine Grundsatzdebatte angestoßen über die Fragen: Wie viel öffentlichrechtlichen Rundfunk wollen wir uns in Zukunft leisten? Welche Entwicklungsmöglichkeiten in den neuen Medien werden ihm garantiert? Wie viel Sport und Spaß sollen bei ARD und ZDF erlaubt und finanziert werden? Wo fängt die Verpflichtung der privaten Sender zum Grundauftrag des Rundfunks an und vor allem, wo hört sie auf?
Diese Verquickung von Grundsatzdebatte und Gebührenstreit hat Kritik hervorgerufen, und diese Kritik ist in unseren Augen nachvollziehbar. Sie ist vor allem nachvollziehbar, wenn wir jetzt auf das Ergebnis, auf den vor uns liegenden Staatsvertrag, schauen. Von all den angestoßenen großen Themen wie einer neuen Struktur oder neuer Programme ist nichts übrig geblieben außer einer Handvoll Protokollnotizen im Anhang zum Staatsvertrag.
Im Staatsvertrag selbst gibt es einige wenige Neuerungen, über die der Kollege Pörtner und der Herr Ministerpräsident bereits berichtet haben: Erleichterung beim Ausstieg aus der Terrestrik, Erleichterung beim Gebühreneinzug, Verbesserungen und Vereinfachungen bei der Gebührenstruktur usw. Ich will als Beispiel noch die veränderte und verbesserte Finanzierung von jugendschutz.net hinzufügen.
Hauptthema war jedoch wieder nur die Höhe der Rundfunkgebühr. Über sie wurde mit harten Bandagen gekämpft, und diese Diskussion wurde von den Medien vielstimmig begleitet. Geeinigt hat man sich schließlich auf einen Betrag unterhalb der
KEF-Empfehlung, nämlich 33 Cent pro Monat weniger.
Es ist niemals falsch, Gebühren so niedrig wie möglich zu halten, und wir alle sind Nutznießer dieses Verhandlungsergebnisses. Die norddeutschen Ministerpräsidenten gehörten übrigens nicht zu denjenigen, die die Grundsatzdebatte losgetreten haben. Deshalb wurden sie auch von allen Mitgliedern der Fachausschüsse aus den vier NDR-Bundesländern mitsamt Bremen in der so genannten Bremer Erklärung über Parteigrenzen hinweg einmütig gelobt.
Die Medienfachleute aus den Parlamenten haben darüber hinaus formuliert, dass sie erwarten, dass das verfassungsrechtlich geforderte staatsvertraglich verankerte Verfahren der Gebührenfestsetzung beachtet wird. Und damit kommen wir zum Knackpunkt und zur Einmaligkeit dieses Staatsvertrages.
Erstmals haben sich Ministerpräsidenten über den Vorschlag der KEF hinweggesetzt und einen eigenen Vorschlag in den Staatsvertrag geschrieben. Nach dem Gesetz dürfen sie das auch, allerdings in sehr eng gefassten Grenzen. Kritiker meinen, dass sie diese Grenzen überschritten haben. Ich schließe mich dieser Kritik an, und ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Staatsvertrag bzw. das Verfahren, das zu diesem Vertrag geführt hat, vor dem Kadi landet.
Nun ist der Vertrag formuliert und wartet auf seine Beschlussfassung. Veränderungsmöglichkeiten haben die Landtage nicht.
Im Rückblick auf die Debatten der letzten Monate fragt man sich, wie es dazu kommen konnte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk plötzlich so umfassend und so grundsätzlich zur Diskussion gestellt wurde. Bisher hat der Verband der Privaten immer tapfer die angeblich ungleichen Chancen im Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeprangert. Damit stand er eigentlich ziemlich allein.
Doch offensichtlich höhlt steter Tropfen den Stein. Während in den vergangenen fünf Jahrzehnten der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Kulturgut galt und einmütig als Grundlage für unsere wohl weltweit beste Fernsehlandschaft angesehen wurde, ist es heute schick, einmal ganz unbedarft nachzufragen, warum eigentlich Rundfunk etwas anderes ist als ein Wirtschaftsgut, mit dem man Geld verdienen kann.
Wir alle wissen, dass die Gebührenfinanzierung des Rundfunks in Deutschland bei der EU in Brüssel bereits diskutiert wird. Das hinter uns liegende Verfahren, mit dem die staatsferne Ermittlung des Gebührenbedarfs durch die KEF durchbrochen wurde, hat unsere Position in Brüssel nachweislich geschwächt.
Wenn infolge dieser Ereignisse auf EU-Ebene unsere Rundfunkstruktur grundsätzlich angegriffen oder in Frage gestellt wird, dann war die Abweichung vom KEF-Vorschlag ein sehr hoher Preis, ich meine, ein zu hoher Preis. Wer garantiert uns eigentlich, dass dieser Sündenfall sich nicht wiederholt? - Dann allerdings können wir die KEF langsam nach Hause schicken.
Der Gedanke, sehr viel umfangreicher und grundsätzlicher über die Zukunft unserer Rundfunklandschaft zu debattieren, ist angesichts der vor uns liegenden tief greifenden Veränderungen in der Medienlandschaft richtig. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur die beiden Stichworte Digitalisierung und Konvergenz der Medien.
Aber wir sollten diese Diskussion nicht nur den Ministerpräsidenten überlassen, sondern sie in die Landtage holen. Wir sollten das Thema hier in Ruhe und mit viel Sachlichkeit und Sachkenntnis behandeln und unabhängig von Gebührenstreitereien und Standortinteressen zu Rahmenfestlegungen kommen. Ich finde, das hat unser erfolgreiches, weltweit bewundertes duales Rundfunksystem verdient. - Ich danke Ihnen,
Herr Ministerpräsident, gestatten Sie eine Nachfrage. Die Überlegungen der KEF, auf deren Grundlage sie auf den Vorschlag von 1,09 Euro gekommen ist, sind in ihrem Bericht nachvollziehbar. Ich frage die Landesregierung: Nach welchen Kriterien hat die Ministerpräsidentenkonferenz festgelegt oder ermittelt, dass es genau diese 33 Cent weniger als 1,09 Euro sein müssen, damit diese Gebühr sozial verträglich ist? Bitte beantworten Sie die Frage vor dem Hintergrund, dass am Anfang dieses Jahres die meisten Kabelkunden Gebührenerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich hinnehmen mussten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon bei der Einbringung des Antrages von CDU und FDP wurde klar, dass wir in dem Wunsch, digitales terrestrisches Fernsehen in Niedersachsen zu installieren, nicht weit auseinander sind. Ich denke, wir sind uns auch heute darüber einig, dass uns die Installation sehr zufrieden stellen kann. Herr Pörtner, ich würde dasselbe Wort benutzen wie Sie: Da kann man schon von einer Erfolgsgeschichte sprechen.
- Was heißt „danke“? Wir können uns gegenseitig oder der Landesmedienanstalt gratulieren.
Es ist schon richtig, und das kann man ruhig noch einmal sagen: Niedersachsen war nach Berlin das erste Bundesland, das richtig an die Sache herangegangen ist. Wir haben die Nase vorn. Insofern fand ich es schon ganz interessant: In der vergangenen Woche fanden die Medientage in München statt. DVB-T war dort Thema, aber kein Mensch in Bayern nahm in den Mund, dass Niedersachsen dies schon längst installiert hat. Man hat zwar Nordrhein-Westfalen zitiert, wo es bald so weit ist, aber den Bayern fiel es schwer, Niedersachsen zu nennen, weil sie noch ein wenig darauf warten müssen, bis sie mit ihren Modellregionen München und Nürnberg ins DVB-T gehen.
Wie gesagt, Niedersachsen ist vorne und zusammen mit Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordhrein-Westfalen auf einem guten Weg. Erst im nächsten Jahr folgen Hessen und - im Mai - Bayern.