Protokoll der Sitzung vom 28.01.2005

Die Landesregierung hat zugesagt, gemeinsam mit den Trägern der freien Schulen die Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Finanzhilfe zu einem möglichst noch gerechteren und auch transparenteren System zu erörtern. In Gesprächen mit den Trägern habe ich die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe für den Beginn dieses Jahres vereinbart. Die Arbeiten dazu haben bereits - wie Sie es vom Kultusministerium gewohnt sind begonnen.

Sie wissen, dass die Landesregierung bei der Regierungsübernahme im März 2003 eine Gesamtverschuldung unseres Bundeslandes Niedersachsen in der katastrophalen Höhe von 40 Milliarden Euro übernommen hat. Um für das Land wieder einen verfassungskonformen Haushalt erreichen zu können und damit zugleich einen unverantwortlichen Schuldenberg für die kommenden Generationen zu vermeiden, mussten wir u. a. den Bediensteten des Landes tatsächliche Einkommensverluste abverlangen. Wenn die Landesregierung aber zu derart drastischen Einsparungen bei den eigenen Bediensteten gezwungen ist, dann ist es nicht zuletzt eine Frage der Gerechtigkeit und der Konsequenz aus der geschilderten Lage, alle Zuwendungsempfänger in den Blick zu nehmen und die Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft anzupassen. Bekanntlich werden aus der Finanzhilfe überwiegend auch Personalkosten gedeckt.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Ist-Ausgaben des Landes für die Finanzhilfe allein in den Jahren 2002 bis 2004 von rund 178 Millionen Euro auf nunmehr gut 194 Millionen Euro und damit um über 9 % erhöht haben.

Bei allen nachvollziehbaren Sorgen, die die Träger der freien Schulen mit der vom Landtag beschlossenen maßvollen Reduzierung verbinden, zeigten sie in den Gesprächen dennoch Verständnis für die Handlungszwänge des Landes. Dabei wurde begrüßt, dass die Reduzierung der Finanzhilfe in einem über mehrere Jahre andauernden Übergangszeitraum erfolgt und so langfristige Bindungen wie Arbeits- und Tarifverträge neu verhandelt werden können. Daneben sieht die hier im Landtag beschlossene Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes erstmalig die Möglichkeit vor, einer in wirtschaftliche Not geratenen Schule unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Zuwendung zu helfen. Auch dies wurde seitens der Träger begrüßt. In den ausführlichen Gesprächen zwischen Vertretern der freien Schulen und meinem Haus war der gemeinsame Wille vorherrschend, zu einer guten Lösung für alle Seiten zu kommen. Insoweit verkennt die Fragestellerin die gegenwärtige Ausgangslage.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Arbeitsgruppe zur Erörterung des Novellierungsbedarfes bei den Finanzhilferegelungen wird unverzüglich eingesetzt. Für die Träger der

freien Schulen werden die Evangelisch-lutherische Landeskirche, das Katholische Büro Niedersachsen, die Arbeitsgemeinschaft freie Schulen in Niedersachsen und der Verband Deutscher Privatschulen gebeten, Mitglieder zu benennen. Da eine Neuregelung der Finanzhilfebestimmungen eines Gesetzes bedarf, ist insoweit auch die Beteiligung der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages gewährleistet.

Zu 2: Zu einer qualifizierten Aussage sowohl über den Inhalt als auch den Zeitpunkt einer Neuregelung ist zunächst einmal ein Vorschlag der Arbeitsgruppe erforderlich. Es würde der Arbeitsgruppe vorgreifen und wäre unredlich, hier eine Festlegung dahin gehend zu treffen, dass eine dem System in einem anderen Bundesland entsprechende Regelung angestrebt werde.

Zu 3: Es steht der Landesregierung nicht an, eine Zusicherung über den Zeitpunkt oder den Inhalt einer vom Niedersächsischen Landtag zu beschließenden gesetzlichen Regelung zu geben.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 7 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Strukturkonferenz Lüchow-Dannenberg

In nunmehr sechs Veranstaltungen zur so genannten Strukturkonferenz Lüchow-Dannenberg erläuterte der dortige Landrat sein Konzept einer kreisfreien Regionalstadt oder Regionalgemeinde oder Ähnliches. Als Einspareffekt wurde in verschiedenen Variationen ein Betrag von ca. 10 Millionen Euro p. a. genannt. Unter anderem soll ein Betrag von mehr als 3 Millionen Euro durch die so genannte Einwohnerveredelung als Mehreinnahme - also nicht Einsparung - über den kommunalen Finanzausgleich erzielt werden. Obwohl mehrere ernst zu nehmende Stimmen bezweifeln, dass die Gesetzessystematik des FAG für ein Gebilde mit 52 000 Einwohnern auf mehr als 1 200 km2

Fläche eine solche Einwohnerveredelung zulässt, wird diese Behauptung konsequent weiter erhoben. Anwesende Vertreter des Innenministeriums haben während der Strukturkonferenzveranstaltungen trotz entsprechender Nachfrage zu dieser Thematik keine klare Auskunft gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Anforderungen werden an Kommunen gestellt, die den Status der Kreisfreiheit erhalten wollen?

2. Hält die Landesregierung die Bildung von kreisfreien Regionalstädten für eine beispielhafte Lösung der Finanzprobleme niedersächsischer Kommunen und Landkreise?

3. Kann die Landesregierung der Region Lüchow-Dannenberg die Einwohnerveredelung und die darauf folgenden Mehreinnahmen für den Fall der Bildung einer kreisfreien Regionalgemeinde oder Ähnlichem definitiv zusagen, und hat sie bereits eine entsprechende verbindliche Zusage gemacht?

Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Kreisfreiheit kann gemeindlichen Körperschaften nur im Einzelfall durch Gesetz verliehen werden. Verbindliche Anforderungen an Größe und Siedlungsstruktur gibt es dabei in Niedersachsen nicht.

Zu 2: Die Überlegungen zur kommunalen Neugliederung im Landkreis Lüchow-Dannenberg betreffen einen spezifisch gelagerten Einzelfall und sind nicht allgemein geeignet, die Finanzprobleme niedersächsischer Gemeinden und Landkreise zu lösen.

Zu 3: Sollte im jetzigen Landkreis Lüchow-Dannenberg nur eine finanzausgleichsberechtigte kommunale Körperschaft gebildet werden, die das gesamte bisherige Kreisgebiet umfasst, würde für diese neue Körperschaft grundsätzlich § 5 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes mit dem entsprechenden Gemeindegrößenansatz Anwendung finden. Für eine derartige Neugliederungsmaßnahme müssten zahlreiche gesetzliche Sonderregelungen geschaffen werden. Ob solche auch den Bereich des Finanzausgleichs berühren, wäre letztlich vom Gesetzgeber zu beurteilen und zu entscheiden. Eine Zusage der Landesregierung kann schon aus diesem Grund nicht erfolgen.

Anlage 5

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 8 des Abg. Friedhelm Helberg (SPD)

Unterrichtsversorgung im Fach Englisch am Gymnasium Bremervörde

Entgegen der Zusage einer 100-prozentigen Unterrichtsversorgung der CDU/FDP-Landesregierung an allen Schulformen beklagt sich der Elternrat des Gymnasiums Bremervörde über eine mangelhafte Unterrichtsversorgung im Fach Englisch. Seit Beginn des jetzigen Schul

jahres in den Klassen 5 bis 8 ist ein Unterrichtsausfall von ca. 30 Stunden eingetreten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Lehrerversorgung am Gymnasium Bremervörde im Fach Englisch gibt es?

2. In welchen Fächern gibt es darüber hinaus eine mangelhafte Unterrichtsversorgung?

3. Welche Ursachen gibt es an dem Gymnasium für die Unterschreitungen des 100-prozentigen Ziels, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die versprochene 100-prozentige Lehrerversorgung zu erreichen?

Vorrangige bildungspolitische Zielsetzung der Landesregierung ist die volle Unterrichtsversorgung aller Schülerinnen und Schüler in den allgemein bildenden Schulen des Landes. Dieses Ziel ist mit einer Unterrichtsversorgung von genau 100 % zum letzten Erhebungsstichtag im Bezirk Lüneburg auch erreicht. Bei der Vielzahl von Schulen und Schulformen sind Abweichungen vom Durchschnitt nicht zu vermeiden. Es ist dabei Aufgabe der Schule, die zugewiesenen Lehrerstunden verantwortungsvoll mit dem Vorrang für den Pflichtunterricht einzusetzen. Die Unterrichtsversorgung des Gymnasiums Bremervörde entspricht mit 98,9 % der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung aller Gymnasien im Bezirk Lüneburg.

Dies vorangestellt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Gymnasium Bremervörde verfügt über neun unterrichtende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Englisch, die maximal 167,5 Stunden in diesem Fach unterrichten können. Somit hat das Gymnasium genügend Fachlehrkräfte, um den Englischunterricht voll erteilen zu können. Die Prüfung des Unterrichtseinsatzes der Lehrkräfte hat ergeben, dass die Oberstufe des Gymnasiums Bremervörde zulasten des Sekundarbereichs I überversorgt wurde. Dies gilt auch für das Fach Englisch. Die Schulleitung wurde inzwischen aufgefordert, zum 1. Februar 2005 eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung herzustellen. Dies wird auch dadurch erleichtert, dass die Schule zum 1. Februar 2005 einen zusätzlichen „SpringerArbeitsplatz“ mit dem Fach Englisch als Ersatz für zwei Referendare erhält, die den Unterricht in eigener Verantwortung beenden. Bisher konnte jedoch noch keine Lehrkraft mit Englisch gefunden werden, die bereit ist, den Arbeitsplatz anzunehmen.

Zu 2: Die fachspezifische Lehrerversorgung der Schule ist so gestaltet, dass alle Unterrichtsangebote nach dem Pflichtbereich der Stundentafel zufrieden stellend mit Lehrerstunden erteilt werden könnten.

Zu 3: Die Schülerzahlen sind im Bezirk Lüneburg stärker angestiegen als in den anderen Landesteilen. Trotz einer überproportionalen Zuweisung bei der Lehrereinstellung liegt der Bezirk noch um einen Prozentpunkt unter dem Landesdurchschnitt. Die Angleichungen werden schrittweise zu dem nächsten Einstellungstermin vorgenommen. So hat die Abteilung Lüneburg der Landesschulbehörde zum 1. Februar 2005 mit 72 von 140 Neueinstellungen mehr als die Hälfte aller Einstellungen erhalten.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 9 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜ- NE)

Messingsberg I.: Der Berg ruft nicht mehr, er kommt jetzt selbst

Erstmals öffentlich wurde die Tatsache, dass der Messingsberg in Schaumburg als Folge des Abbaus nach Norden hin abrutscht, durch Messungen des Katasteramtes. Auf dem Kamm des Messingsberg ist ein Messpunkt der landesweiten Festpunktfeldüberwachung (als Drei- ecke in topografischen Karten verzeichnet) der LGN eingerichtet. Die Schaumburger Zeitung meldete am 11. Juni 1997, dass bei topographischen Routinemessungen des Katasteramtes festgestellt wurde, dass sich der ganze Bergabschnitt Richtung Norden mit einem Tempo von 2,5 cm pro Monat bewegt. Auf einer Länge von 100 m wurde damals mit einer Notsprengung ein Widerlager hergestellt, um die Bewegung des Berges an dieser Stelle zu stoppen. Weitere Vorsorgesprengungen wurden im Jahr 1999 vorgenommen, um das Zusammenbrechen weiterer Teile der durch den Abbau entstandenen Steilwand zu verhindern. Der jüngste Bergrutsch zeigt allerdings, dass die getroffenen Maßnahmen nicht geeignet waren, ein weiteres Abrutschen des Berges zu verhindern. Es kann nur als glücklicher Zufall bezeichnet werden, dass der Zeitpunkt des Vorfalls nicht in die Arbeitszeit fiel und somit keine dort Beschäftigten betroffen waren.

Die „Aktionsgemeinschaft Weserbergland“ hat am 15. Dezember 2004 Fotos vom Bergrutsch veröffentlicht, bei denen auf einer Zeichnung des ersten Aufmasses (Datum 12. Dezember 2004) der abgerutschten Gesteinsmassen das Wort „Abbauoptimierung“ erkennbar ist.

Zu diesem Zeitpunkt - unmittelbar nach dem Bergrutsch - von Abbauoptimierung zu sprechen, erscheint zumindest kühn. Zuerst müssen die zuständigen Behörden klären, ob überhaupt noch ein weiterer Abbau am Messingsberg ohne Gefährdung des Personals im Steinbruch möglich ist. Es kann auch nicht Ziel des Abbaus sein, den Berg vollständig abzutragen und damit die Landschaft und wertvolle Naturbereiche grundlegend zu verändern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bewegungen des Messingsbergs sind aus den vorliegenden Daten des dort vorhandenen Messpunktes der LGN seit Einrichtung des Messpunktes nachweisbar?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Einsturz der Steilwand in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember und in der Folge das Abrutschen des Bergkamms in Hinsicht auf die Anforderungen des Arbeitsschutzes für die im Steinbruch Beschäftigten sowie Anwohner und Erholung Suchende?

3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Tatsache ziehen, dass die in der Vergangenheit durch die Steinbruchbetreiber in Auftrag gegebenen und vom NLfB bewerteten Gutachten zur Standfestigkeit des Messingsberg offensichtlich zu falschen Schlussfolgerungen der Abbaufähigkeit des Bergs geführt haben?

Zum Unglück im Steinbruch Steinbergen kam es am Samstagabend, dem 11. Dezember 2004, gegen 22.15 Uhr MEZ, als ein keilförmiger Block aus dem Bergkamm des Messingsbergs im bisher nicht als akut rutschungsgefährdet beurteilten östlichen Bereich des Südhangs auf einer Länge von nahezu 300 m und einer Tiefe von bis zu 50 m abrutschte und dabei Gesteinsblöcke bis zu 340 m weit in den Tagebau stürzten. Nach Schätzungen beträgt das Gewicht der abgerutschten Gesteinsmasse ca. 1 Million t. Es handelt sich um einen Böschungsrutsch in einem Steinbruch von bisher ungekanntem Ausmaß. Die Ursachen werden derzeit umfassend untersucht; das Betreiberunternehmen informiert die Öffentlichkeit jeweils zeitnah bei Vorliegen neuer Erkenntnisse.

Zur Historie: Der Steinbruch ist eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG); die nach damaligem Recht erforderliche Bodenabbaugenehmigung wurde am 2. Dezember 1976 vom Landkreis erteilt. Nunmehr ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zuständige Aufsichtsbehörde nach Immissionsund Arbeitsschutzrecht