nert. Am 30. April 2004 antwortete in Vertretung der Ministerin erneut Staatssekretär Hoofe. Klar wird in diesem Brief auch wieder, dass auch ein Jahr nach dem Gespräch des Staatssekretärs beim Landesbehindertenbeirat immer noch kein innerhalb der Landesregierung abgestimmter Gesetzentwurf vorliegt.
Die gleiche Antwort bekamen wir übrigens auch im Sozialausschuss am 16. Juni 2004. Danach waren auf einmal sogar drei Punkte - einer sogar grundsätzlicher Art - strittig. Die Verhandlungen würden nun auf der Ebene der Staatssekretäre weitergeführt, hieß es im Ausschuss. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Frau Jahns, bat das Ministerium in der Ausschusssitzung pflichtschuldigst, den Abstimmungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen und den Ausschuss nach der Sommerpause zu unterrichten. Wohlgemerkt, Sie hat auch das Jahr dazu gesagt, in dem die Unterrichtung erwartet wird, nämlich nach der Sommerpause 2004. Nicht 2005, 2006 oder 2007. - Bis heute hat es eine solche Unterrichtung des Ausschusses aber natürlich noch nicht gegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Gesetzentwurf war nach Ihren Aussagen angeblich schwach. Das mag sein. Sie aber bringen auch nach zwei Jahren überhaupt noch keinen zustande. Wir bringen heute ehrlicherweise unseren alten Gesetzentwurf ein. Alles andere wäre auch unredlich. Wir wollen von Ihnen inhaltlich nicht mehr verlangen, als wir selbst hätten leisten können.
Die Menschen mit Behinderungen in diesem Lande wären froh, wenn sie endlich sehen würden. dass die derzeitige Landesregierung wenigstens ein klein wenig ihr Wohl im Auge hat, wenn endlich einmal überhaupt etwas vorgelegt würde, damit ein Weiterkommen signalisiert wird.
Wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen Leistungen zu kürzen und sie als Sparbüchse des Ministeriums zu benutzen, sind Sie jedenfalls erheblich schneller. Wir haben die letzten Haushaltsberatungen - insbesondere den Umgang mit den Blinden - noch in frischer Erinnerung.
In der Koalitionsvereinbarung steht: „Die Koalitionspartner streben eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an und fördern ihr Recht auf Selbstbestimmung.“ Fangen Sie doch bitte endlich damit an!
Bisher haben Sie nur das Gegenteil unter Beweis gestellt oder sind über vage Versprechungen und Andeutungen nicht hinausgekommen. Das werden wir Ihnen im Namen der Menschen mit Behinderungen aber auf keinen Fall durchgehen lassen. Wir werden hier immer wieder stehen und die Gesetzesvorlage einfordern. Es wäre für Sie also weniger stressig, wenn Sie endlich vernünftig arbeiten würden, damit es weitergeht. Die Menschen mit Behinderungen warten im wahrsten Sinne des Wortes vor den Stufen, weil Sie ihnen den Weg für eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft nicht ebnen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe Sie schon einmal inständig gebeten und tue es heute wieder: Lassen Sie es bitte nicht nur bei Absichtserklärungen! Bitte handeln Sie jetzt, und zwar schnell! Danke schön.
Liebe Kollegin Groskurt, Sie haben für die SPDFraktion Ihren alten Gesetzentwurf wieder eingebracht; das haben Sie auch zugegeben.
- Nein, das tue ich nicht. Ich will Sie ja nicht mit den alten Worten langweilen, sondern Ihnen etwas Neues sagen.
Aber ich muss Ihnen klar und deutlich sagen, meine Damen und Herren von der SPD: Ihr Gesetzentwurf ist natürlich Schnee von gestern. Sie haben ihn zwar um zwei Paragrafen erweitert, aber Sie haben - und das finde ich besonders bedauer
lich - noch nicht einmal den Begriff korrigiert, der schon damals von den Behindertenverbänden kritisiert worden ist: Im Behindertenrecht heißt es nämlich nicht „behinderte Menschen“, sondern „Menschen mit Behinderungen“. In Ihrem Antrag aus dem Jahr 2003 haben Sie den korrekten Begriff verwendet. Ich bitte Sie, das zu korrigieren.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat in der SPD schon eine lange Geschichte und macht die Versäumnisse der SPD-Landesregierung sehr deutlich.
Seit 1999 haben wir uns mit diesem Thema mehrfach beschäftigt. Gerade auch der Antrag der SPD aus dem Jahre 2003 hat deutlich gemacht, dass wir alle ein großes Interesse an der Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen haben. Deshalb will ich auch nicht alles wiederholen, was wir damals schon gesagt haben.
Das Thema ist für die SPD keine Erfolgsstory. Bereits zwischen 1990 und 1994, als Sie zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen regiert haben, haben Sie zwar vieles zu Papier gebracht, was zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung dienen sollte. Aber wie das bei Ihnen während der 13 Jahre Ihrer Regierungszeit oft der Fall war, galt auch hier: Papier ist geduldig. Geschafft haben Sie nichts.
Meine Damen und Herren, die Fehlbilanz Ihrer 13jährigen Regierungstätigkeit unterstreichen Sie auch durch den § 1 - das Gesetzesziel -, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf natürlich auch beibehalten haben:
„Ziel dieses Gesetzes ist es, in Niedersachsen die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen ei
Damit, meine Damen und Herren, dokumentieren Sie, dass Sie 13 Jahre lang keine Verbesserung für die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen erreicht haben.
Sie haben es nicht einmal geschafft, die Beschäftigungsquote in Ihren Ministerien zu erhöhen. Im Gegenteil: Auf Bundesebene haben Sie sogar dafür gesorgt, dass die Beschäftigungsquote verringert wurde. Das finden wir sehr bedauerlich. Sie haben damit die Situation der Menschen mit Behinderungen verschlechtert.
Deshalb sind wir auch besonders stolz darauf, dass sich unsere Sozialministerin dieses Thema seit Beginn der Legislaturperiode zu Herzen genommen und die Beschäftigungsquote der Menschen mit Behinderungen im Sozialministerium erhöht hat. Das ist eine Erfolgsbilanz.
Meine Damen und Herren, die damalige SPDLandesregierung hat den Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung jahrelang verschleppt. Selbst den Behindertenbeauftragten Ihrer eigenen Landesregierung haben Sie im Regen stehen lassen und seinen Gesetzentwurf in der Schublade versenkt. Erst die Grünen mussten diesen Gesetzentwurf im Jahre 2000 einbringen.
Kurz vor Ende Ihrer Regierungszeit haben Sie es dann endlich geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und das auch nur auf Druck der Opposition und der Behindertenverbände. Dieser Gesetzentwurf blieb jedoch - das hat die Kollegin Groskurt vorhin ja auch gesagt - weit hinter den Erwartungen zurück. Es gab auch viel Kritik von den Behindertenverbänden. Auf den Inhalt dieses Gesetzentwurfs will ich deshalb auch nicht lange eingehen. Er sagt halt nicht viel aus.
Der Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs war genau kalkuliert. Damit er nicht mehr beraten werden konnte, wurde er sechs Wochen vor der Abdankung der SPD-Regierung eingereicht.
Deshalb, meine Damen und Herren von der SPD, lassen wir uns jetzt auch nicht drängen. Unsere CDU/FDP-geführte Landesregierung wird einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen vorlegen,
Frau Kollegin Jahns, wenn Sie so sicher sind, dass Sie einen Gesetzentwurf einbringen: Können Sie sagen, wann das sein wird, oder wird das auch bei Ihnen sechs Wochen vor Ende Ihrer Regierungszeit sein?