Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Die o. g. vom Landkreis Holzminden favorisierte Lösung wurde von der Landesschulbehörde aus für Landrat Walter Waske nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Die Landesschulbehörde wolle nur die teuerste aller möglichen Lösungen, die bauliche Erweiterung der Förderschule „Schule an der Weser“ zulassen. Landrat Waske bezeichnet dieses in einer Pressemitteilung als „Schildbürgerstreich des Landes“. Auch der Niedersächsische Landkreistag kann die Position der Landesschulbehörde „nicht nachvollziehen“, wie der Tägliche Anzeiger Holzminden am 28. Januar 2005 berichtete. Um maximal sechs der mindestens zusätzlich benötigten acht Klassenräume an der Förderschule schaffen zu können, müsste der Landkreis Holzminden nach eigenen Angaben 1,2 Millionen Euro in der „Schule an der Weser“ investieren. Diese Investition würde angesichts der Haushaltssituation des Landkreises von der Kommunalaufsicht jedoch nicht genehmigt, erwartet die zuständige Dezernentin.

Um die Verlagerung der Förderschule an seine ehemalige Wirkungsstätte in Bevern zu verhindern, hat Umweltminister Hans-Heinrich Sander eine Reihe von Aktivitäten entfaltet: Sander habe die Bezirksregierung um rechtliche Prüfung gebeten, berichtete der TAH vom 18. Dezember 2004.

Auch ein Gespräch von Vertretern des Samtgemeinderates, der die Pläne des Landkreises mehrheitlich ablehnt, sei auf Vermittlung von Herrn Sander kurzfristig zustande gekommen, berichtete der TAH vom 3. Januar 2005. Dort habe man „eine Reihe guter Argumente gegen die Landkreispläne“ erfahren, heißt es im genannten Pressebericht weiter. Im Rahmen eines interfraktionellen Treffens des Beverner Samtgemeinderates habe Herr Sander zum Handy gegriffen und einen Vorschlag zur Verhinderung der Landkreispläne direkt mit Kultusminister Busemann erörtert, war dem TAH vom 21. Januar 2005 zu entnehmen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie rechtfertigt das Kultusministerium seine Entscheidung, den Landkreis zum Erhalt der Haupt- und Realschule Bevern zu verpflichten, vor dem Hintergrund der Bestimmungen der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung?

2. Welche sachlichen und rechtlichen Gründe waren für die Ablehnung des Lösungsvorschlags des Landkreises Holzminden ausschlaggebend, den Lernhilfebereich der Förderschule an den Standort der Haupt- und Realschule Bevern zu verlegen und die dortigen Schülerinnen und Schüler künftig in Holzminden zu beschulen?

3. In welchem Maße ist die Neutralität bzw. inhaltliche Zurückhaltung von Mitgliedern der Landesregierung geboten, wenn richtungsweisende Entscheidungen einer Landesbehörde über die Zukunft der ehemaligen und mögli

cherweise auch zukünftigen Wirkungsstätte des betreffenden Kabinettsmitgliedes zur Diskussion stehen?

Im Rahmen der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 19. Oktober 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. November 2003, obliegt die Gestaltung der Schullandschaft vor Ort dem jeweiligen Schulträger. Innerhalb der Zuständigkeit nach § 106 des Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) muss allerdings die Schulbehörde eine Schließung und Errichtung von Schulen genehmigen.

Aufgrund interner Überlegungen des Landkreises Holzminden zur Lösung der schon länger bestehenden erheblichen Raumprobleme der Förderschule „Schule an der Weser“ in Holzminden kam es auf Bitten des Kreises am 13. Januar 2005 zu einem Gespräch zwischen Vertretern des Landkreises Holzminden, der Samtgemeinde Bevern sowie der Landesschulbehörde - Abteilung Hannover. Dabei wurde die Möglichkeit der Genehmigung nach § 106 des Niedersächsisches Schulgesetzes für vier verschiedene schulorganisatorische Varianten zur Lösung der Problematik erörtert.

Die Landesschulbehörde hat den Landkreis Holzminden pflichtgemäß und sachlich richtig beraten über alle Vor- und Nachteile. Eine „Einflussnahme von außen“ hat dagegen nicht stattgefunden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Vorgang ist nicht im Niedersächsischen Kultusministerium zu entscheiden gewesen und auch nicht entschieden worden.

Zu 2: Zur Sicherung und Entwicklung des Sekundarstufenstandortes Bevern (Angebot bis Klas- se 10) waren eine Erweiterung der Hauptschule in Bevern um eine Realschule von der damaligen Bezirksregierung Hannover mit Verfügung vom 25. September 1998 genehmigt und zusätzlich eine Außenstelle der Orientierungsstufe Holzminden angegliedert worden. Eine Teilung der Grund- und Hauptschule Bevern wurde mit Verfügung vom 22. Mai 2000 mit Wirkung zum 1. August 2000 genehmigt. Die Aufnahme des Unterrichts im Realschulzweig wurde zum 1. August 2001 erlaubt. Diese seinerzeit getroffene Entscheidung stützte die Schulbehörde auf die Schülerzahlen und die zu erwartende weitere Entwicklung. Aus dem gleichen Grunde hat der Landkreis Holzminden in seinem zurzeit geltenden Schulentwicklungsplan für das

allgemein bildende Schulwesen mittel- und langfristig eine organisatorisch verbundene Haupt- und Realschule Bevern mit dem Einzugsbereich der Samtgemeinde Bevern ausgewiesen.

An dieser Gesamtsituation, wie sie zum Zeitpunkt der Genehmigung im Jahre 1998 bestand, hat es seither keine entscheidenden Veränderungen gegeben. Die Schülerzahlen belaufen sich jetzt in einer ähnlichen Höhe wie damals, der Bestand ist aufgrund der Schülerzahlenprognose mittelfristig gesichert. Somit konnte eine Aufhebung der Schule von der Landesschulbehörde nicht in Aussicht gestellt werden. Vor einer abschließenden Bewertung der Schulbehörde über einen noch ausstehenden Antrag muss der Landkreis Holzminden in jedem Fall zunächst intern zu einer abschließenden Entscheidung gelangen.

Zu 3: Die Neutralität von Amtsträgern bildet eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung des freiheitlichen Rechtsstaates. Allerdings ist es auch Mitgliedern der Landesregierung, die zugleich Mandatsträgerin oder Mandatsträger z. B. im Landtag, Kreistag oder Rat sind, nicht verwehrt, sich in Ausübung solcher Mandate der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft anzunehmen.

Auch die in der Frage intendierte persönliche Interessenkollision besteht nicht.

Der früher von Herrn Minister Sander innegehabte Dienstposten ist heute anderweitig wiederbesetzt worden.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Wird der Hafen Bensersiel zur Ruine?

„Frühzeitig gestalten statt später reagieren“ gibt Wirtschaftsminister Hirche als Motiv der zum 1. Januar 2005 vollzogenen Privatisierung der niedersächsischen Hafen- und Schifffahrtsverwaltung aus. Das Land Niedersachsen sehe darin ein Modell, die Herausforderungen der Zukunft in flexibler und ergebnisoffener Weise besser bestehen zu können. Die Leiter der Niederlassungen der Niedersachsen Ports GmbH hätten weitgehende Eigen- und Ergebnisverwaltung, heißt es in einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 3. Januar 2005.

Für den Hafen Bensersiel scheint der Leiter der Niederlassung Norden diese Eigen- und Ergebnisverantwortung jedoch nicht zu haben: Er könne der Entscheidung der Gesellschafterversammlung nicht vorgreifen, erklärte HansJoachim Hübner zur dringend erforderlichen Sanierung des Hafens Bensersiel. Im Bereich der Westkaje des Hafens mussten bereits große Mengen Füllsand eingespült und die Pflasterung im Oberflächenbereich aufgenommen werden, um damit den Folgen der großflächigen Durchrostung der Spundwand zu begegnen. Auch an der Ostkaje sind die Rostschäden inzwischen so stark, dass ein großes, ca. 1,50 m tiefes Loch im Parkplatz oberhalb der Hafenmauer (entstanden, weil der Parkplatz wegen der durchgerosteten Spundwand unter- spült wurde) durch Flatterband provisorisch abgesperrt werden musste, berichtete der Anzeiger für das Harlinger Land am 9. Februar 2005.

Die dringend erforderliche Sanierung der Westkaje sei in Planung und solle für 2006 in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden, wird Hans-Joachim Hübner im genannten Pressebericht zitiert. Von der Sanierung der Ostkaje ist offenbar noch nicht die Rede.

Von frühzeitiger Gestaltung kann angesichts durchgerosteter Spundwände und mit Flatterband abgesperrter Parkplätze wohl keine Rede sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum soll mit der Beseitigung der erheblichen Schäden, die die Funktionsfähigkeit des Hafens eklatant herabsetzen, erst 2006 begonnen werden, und wie umfassend ist diese geplant?

2. Wer ist für die Beseitigung der Schäden an der Ostkaje zuständig, und wann ist die Sanierung geplant?

3. Bis zu welcher Höhe kann die Leitung der jeweiligen Niederlassungen der Niedersachsen Ports GmbH, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Geschäftsführung, Ausgaben eigenverantwortlich tätigen?

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die niedersächsische Verwaltung zu modernisieren. Hierdurch soll die Verwaltung schlanker, effizienter und an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert zukunftsgerecht gestaltet werden. Die niedersächsische Häfen- und Schifffahrtsverwaltung wurde daher zu Beginn des Jahres in eine privatrechtliche Gesellschaftsstruktur (Niedersachen Ports) überführt, um Dienstleistungen für die Hafenwirtschaft und andere maritime Wirtschaftsbereiche effektiver und effizienter wahrnehmen zu können.

Die Investitionstätigkeit von Niedersachsen Ports basiert - wie bei anderen privatrechtlichen Gesell

schaften auch - auf einem vom Aufsichtsrat genehmigten Investitionsplan. Da Niedersachsen Ports mit begrenzten Mitteln eine Vielzahl von Hafenanlagen betreut, müssen bei jeder größeren Investitionsentscheidung Prioritäten gesetzt werden. Die Entscheidung hierüber ist ausschließlich dem Aufsichtsgremium vorbehalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Funktionsfähigkeit des Hafens Bensersiel - insbesondere die Inselversorgung und der Fährverkehr nach Langeoog - ist weiterhin mit geringen Einschränkungen im Bereich der Westkaje gewährleistet. Die abschließende Entscheidung über den Zeitpunkt einer Sanierung ist noch offen und wird von Niedersachsen Ports in Abstimmung mit dem Aufsichtsgremium gefällt.

Zu 2: Für die Beseitigung der eingetretenen Schäden im Bereich der Ostkaje ist die Sielacht Esens zuständig.

Zu 3: Die Festlegung, bis zu welcher Höhe die Niederlassungsleiter eigenverantwortlich Ausgaben tätigen dürfen, ist eine interne Entscheidung der Gesellschaft. Investitionen größeren Umfanges werden grundsätzlich, wie eingangs dargelegt, von dem zuständigen Gremium entschieden.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 18 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Enno Hagenah (GRÜNE)

Neuordnung der Kulturförderung in der Region Hannover

Die Landesregierung hat im Rahmen der Abschaffung der Bezirksregierungen beschlossen, die Landschaften und Landschaftsverbände stärker als bisher in die regionale Kulturförderung einzubinden. Dies geht einher mit einer teilweisen Aufgabenübertragung und der Aufstockung der dazu zur Verfügung gestellten Mittel. Neben einem Sockelbetrag von 43 000 Euro, der für Personal- und Sachausgaben der jeweiligen Geschäftsstellen vorgesehen ist, basiert der vom Land zur Verfügung gestellte regionale Förderbetrag auf einem Verteilungsschlüssel, der je zur Hälfte die Einwohnerzahl und die Fläche berücksichtigt.

Derzeit werden die Zielvereinbarungen zwischen dem Land, den Landschaften und Landschaftsverbänden sowie der Region Hannover ausgehandelt, teilweise sind sie bereits unter

zeichnet worden. Noch nicht abschließend geregelt ist die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und der Region Hannover.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie begründet sie die Tatsache, dass die derzeitigen Planungen für die Region Hannover nicht die Zuweisung des so genannten Sockelbetrages in Höhe von 43 000 Euro vorsehen?

2. Wie begründet sie den Umstand, dass die bisherigen Berechnungen für die Region Hannover einen Förderbetrag von lediglich 95 000 Euro vorsehen, obgleich ihr nach den Kriterien Einwohner und Fläche 9 % der Gesamtmittel, also mindestens 107 000 Euro, zustünden?

3. Welche alternative Organisation wäre aus Sicht der Landesregierung für die regionale Kulturförderung in der Region Hannover geeignet, sollte sich die Region Hannover unter den gegebenen Bedingungen entscheiden, diese Aufgabe nicht zu übernehmen?

Mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarungen mit den Landschaften, den Landschaftsverbänden, der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und der Region Hannover wurde der Startschuss für die Umsetzung der Stärkung der kulturellen Infrastruktur gegeben. Die bereits unterzeichnete Zielvereinbarung mit der Region Hannover tritt erst mit Zustimmung der Regionsversammlung in Kraft.

Die Fragen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: