Der Diagnosestatistik 2002 über Kinder und Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie ist zu entnehmen, dass im Jahre 2002 insgesamt 491 Kinder und Jugendliche vorübergehend auf Erwachsenenstationen untergebracht waren. Die durchschnittliche Verweildauer betrug im Jahre 2002 18,7 Tage. Daraus lässt sich ein fiktiver Bettenbedarf von 28 errechnen, wobei davon 20 auf die 17-Jährigen entfallen, die an der Schwelle zum Erwachsensein stehen und aus fachlicher Sicht ohne größere Probleme vorübergehend in der Erwachsenenpsychiatrie mitbetreut werden können.
Zu 1: Für das Jahr 2003 ergibt sich folgendes Bild: Insgesamt 353 Unterbringungen auf Erwachsenenstationen. Aufnehmende Einrichtungen: Privatnervenklinik Dr. Fontheim, NLKH Göttingen, NLKH Königslutter, NLKH Wunstorf, Medizinische Hochschule Hannover, St. Annen-Stift Twistringen, NLKH Hildesheim, NLKH Lüneburg, Krankenhaus Seepark in Debstedt, Psychiatrische Klinik Häcklingen, NLKH Wehnen, NLKH Osnabrück, Krankenhaus Norden, Christliches Krankenhaus Quakenbrück, Krankenhaus Emden, Reinhard-NieterKrankenhaus Wilhelmshaven, Grafschafter Klinikum Nordhorn.
Für das Jahr 2004 ergibt sich folgendes Bild: Insgesamt 310 Unterbringungen auf Erwachsenenstationen. Aufnehmende Einrichtungen: NLKH Königslutter, NLKH Göttingen, Privatnervenklinik Dr. Fontheim, NLKH Wunstorf, St. Annen-Stift Twistringen, NLKH Lüneburg, Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme), Krankenhaus Seepark in Debstedt, NLKH Osnabrück, NLKH Wehnen, Clemens-August-Klinik Neuenkirchen, Krankenhaus Norden, Christliches Krankenhaus Quakenbrück, Krankenhaus Emden, Reinhard-Nieter-Krankenhaus Wilhelmshaven, Grafschafter Klinikum Nordhorn, St. Vinzenz-Hospital Haselünne.
Zu 2: Wegen der noch nicht vorliegenden Diagnosestatistiken der Jahre 2003 und 2004 kann diese Frage zurzeit nicht beantwortet werden.
Zu 3: In der Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses vom 7. Dezember 2004 wurde den Mitgliedern der überarbeitete Entwurf eines landesweiten Konzeptes zur Versorgungsstruktur und Entwicklung der stationären Krankenhausversorgung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) vorgelegt. Eine weitere Beratung und Ergänzung dieses Konzeptes sind im Laufe dieses Jahres vorgesehen. Unabhängig davon liegt die in Niedersachsen vorgehaltene vollstationäre KJP-Kapazität pro 10 000 Kindern und Jugendlichen mit einem Wert von 3,7 bereits jetzt leicht über dem Bundesdurchschnitt von 3,2. Ebenso zeigt die Auswertung der Betriebsdaten zuletzt für das Jahr 2003, dass die tatsächliche Auslastung der KJP-Abteilungen - insbesondere nach Inbetriebnahme der neuen Abteilung in Rotenburg im Laufe des Jahres 2004 - landesweit sowie auch bezogen auf die Bereiche der einzelnen Regierungsvertretungen nur noch unwesentlich über dem Sollwert von 90 % liegt. Für die nächsten Jahre prognostiziert das Statistische Landesamt einen Rückgang der Zahl von Kindern und Jugendlichen. Unter diesen Voraussetzungen sind die Möglichkeiten einer weiteren Regionalisierung der KJP unter Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsaspekten vermutlich sehr begrenzt, und eine Ausweitung der vollstationären Kapazitäten kommt grundsätzlich nur noch in Einzelfällen zur Anpassung bestehender Abteilungen an einen nachgewiesenen tatsächlichen Bedarf in Betracht. Daneben wird zurzeit geprüft, ob und in welchem Umfang bestehende KJP-Einrichtungen, die bisher nicht über teilstationäre Angebote verfügen, um eine Tagesklinik ergänzt werden können.
Im Hamburger Abendblatt vom 9. Februar 2005 erklärt der Ministerpräsident Christian Wulff: „Seit meiner Wahl in den Landtag im Juni 1994 lebt meine Familie ausschließlich von meinen Diäten und dem Vorsitzendenzuschlag (…) und jetzt vom Ministerpräsidentengehalt.“
Im Landtagshandbuch ist zu lesen: „Seit 1990 Rechtsanwalt in der Sozietät Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde und Partner (seit März 2003 bestellter ständiger Vertreter).“
Auf der Internetseite dieser Sozietät war bis Januar ein Bild des Ministerpräsidenten eingestellt. Die Unterschrift lautete: „Mitglied des Niedersächsischen Landtages - Stellv. Bundesvorsitzender der Christlich Demokratischen Union.“ Auf dem Kanzleischild ist bis heute der Name des Ministerpräsidenten ohne Zusatz zu lesen.
1. Wenn Christian Wulff seit 1994 nicht mehr als Rechtsanwalt gearbeitet hat, warum wurde dann die öffentliche Darstellung nicht der Realität angepasst?
2. War dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden und heutigen Ministerpräsidenten der Punkt IV der Verhaltensmaßregeln für die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages nicht bekannt?
3. Ist die Bemerkung des Ministerpräsidenten im Hamburger Abendblatt so zu verstehen, dass er aus der Sozietät seit 1994 keinerlei Einkünfte bezogen hat?
Auf die Frage des Hamburger Abendblattes „Sie selbst sind Rechtsanwalt, Ihr Name steht auch noch auf einem Schild an der Kanzlei in Osnabrück.“ lautete die vollständige Antwort ausweislich des Hamburger Abendblattes vom 9. Februar 2005:
„Das dient meiner Unabhängigkeit mit der jederzeitigen Möglichkeit, in den gelernten Beruf zurückzukehren. Seit meiner Wahl in den Landtag im Juni 1994 lebt meine Familie ausschließlich von meinen Diäten und dem Vorsitzendenzuschlag - eingefroren in der Höhe von 1994 - und jetzt vom Ministerpräsidentengehalt. Diese Funktionen ließen von Anfang an zeitlich und jetzt als Ministerpräsident auch rechtlich keine anderen Aktivitäten zu.“
Mit der Wahl in den Niedersächsischen Landtag und zum Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und damit Oppositionsführer für die Zeit ab Beginn der neuen Legislaturperiode (21. Juni 1994) hat der damalige Oppositionsführer und heutige Ministerpräsident seine anwaltlichen Tätigkeiten in der Zeit zwischen der Landtagswahl im März 1994 und dem 21. Juni 1994 abgeschlossen bzw. an Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei zur Weiter
bearbeitung übergeben. Seitdem bezieht er (siehe obenstehendes Interview) aus der Anwaltstätigkeit keine Einkünfte mehr. Motivation hierfür war letztlich genau das, was der Fragesteller in einem BildInterview am 8. Februar 2005 im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den SPD-Fraktionsvorsitzenden Gabriel selbst festgestellt hat, nämlich:
„Jeder weiß, der Fraktionsvorsitz ist aus guten Gründen gut dotiert. Und da wird ein Rund-um-Einsatz erwartet. Das passt nicht zueinander, das ist das Problem. Da sind ein paar offene Fragen, die die Leute bewegen.“
Dies entspricht bereits seit Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit genau der Auffassung des damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden und heutigen Ministerpräsidenten Christian Wulff: klare Trennung, auch in finanzieller Hinsicht, zwischen der anwaltlichen Tätigkeit vor der Abgeordnetenzeit und der späteren Angeordnetentätigkeit und volle Konzentration auf die Arbeit als Fraktions- und Parteivorsitzender. Damit hat er zugleich für sich persönlich entschieden, eine eventuelle Berufung auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Steuergeheimnis, die Berufsfreiheit oder Wettbewerbsnachteile für sich und die Kanzlei von vornherein zu vermeiden und damit von Anfang an keine Fragen in der Öffentlichkeit entstehen zu lassen.
Auf Vorschlag des damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Wulff wurde außerdem die Fraktionszulage in der Zeit vom 21. Juni 1994 bis zum 4. März 2003 in einheitlicher Höhe auf dem Stand von 1994 belassen.
Die Regularien betreffend Amtschild, Briefbögen, Visitenkarten, Stempel und amtlich bestellten Vertreter sind nach der Amtsübernahme stets mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer Oldenburg abgestimmt worden und entsprechen den Geflogenheiten im Kammerbezirk Oldenburg. Ergänzend ist aufgrund einer Nachfrage eines Bürgers im Dezember 2004 zur Klarstellung - auch wenn die Regularien der Rechtsanwaltskammer Oldenburg dies nicht verlangen - im Januar 2005 der Eintrag „übt seinen Beruf zur Zeit nicht aus (Artikel 34 Abs. 2 Nds. Verfassung)“ aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang wurde der lediglich auf der Internetseite der Kanzlei enthaltene Hinweis auf die Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag weggelassen.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Zugehörigkeit zur Kanzlei beruht auf der persönlichen Entscheidung des Ministerpräsidenten, die Option auf eine Rückkehr in den erlernten und ausgeübten Beruf und Unabhängigkeit vom Mandat und von der Politik zu haben.
Zu 1: Die Darstellung im Landtagshandbuch entspricht den Vorgaben der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages, insbesondere der dortigen Ziffer I Ziffer 1 Buchst. c) und Ziffer 2. Entgegen der aus der Frage erkennbaren Ansicht des Fragestellers würde umgekehrt eine Nichtbenennung des Berufs den Intentionen der vorgenannten Verhaltensregeln zuwiderlaufen. Im Übrigen vergleiche Vorspann.
Zu 2: Die Verhaltensregeln sind dem Herrn Ministerpräsidenten bekannt und werden von ihm auch beachtet.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 33 des Abg. Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)
Nach meinen Informationen ist die Stelle des stellvertretenden Leiters (A 15) der Regierungsvertretung Hannover seit dem 1. Februar 2005 mit Herrn Eric Oehlmann besetzt. Herr Oehlmann war bisher Fraktionsgeschäftsführer und Referent für Innen und Recht der FDPLandtagsfraktion.
3. Gab es unter den vielen durch Abschaffung der Bezirksregierungen freigesetzten Beamtinnen und Beamten keine geeigneten Personen, die über die Job-Börse vermittelt werden konnten?
Die Regierungsvertretungen sind ein Novum in der deutschen Verwaltungslandschaft. Mit ihnen will die Landesregierung nach Auflösung der Bezirksregierungen in der Fläche präsent bleiben. Ihre Einrichtung als unselbständige Teile der Ministerien vor Ort hat zum Ziel, den ländlichen Raum mit seinen Regionen zu fördern und die dafür angemessenen Strukturen bereitzustellen.
Die in den Regierungsvertretungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Ministerien sollen die Kommunen unterstützen und dabei eng mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, mit betroffenen Fachbehörden, vorhandenen regionalen Kooperationen sowie der Wissenschaft zusammenarbeiten. Kooperation, Koordination und Kommunikation stehen dabei im Vordergrund der Arbeit.
In den Regierungsvertretungen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner für die regionalen Interessen dienen und die regionalen Innovationen und Aktivitäten vor Ort beobachten bzw. unterstützen. Sie sind wesentlicher Teil der neuen Vertrauenskultur zwischen der Landesregierung und den Kommunen. Besondere Bedeutung kommt ihnen als Entwicklungspartner der Regionen und Kommunen zu.
In den Regierungsvertretungen sollen eine intensive Beschäftigung mit den regionalen Belangen stattfinden und regionales „Expertenwissen“ vorgehalten werden. Die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über unverzichtbare „VorOrt-Kenntnisse“ als Basis für fundierte Entscheidungen der Ressorts verfügen. Durch ein schnelles Zusammenbringen von regionalen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen mit den Fachleuten aus den einzelnen Ressorts oder anderen Einrichtungen schaffen sie Grundlagen zur Klärung von Problemen und Konflikten sowie zur Vorbereitung von Entscheidungen. Damit werden die regionalen Belange in die Entscheidungen der Fachressorts unmittelbar eingebracht. Die Regierungsvertretungen arbeiten in Kooperationen mit den Regionen zusammen. Sie fördern die interkommunale Zusammenarbeit auch in Rechtsformen außerhalb des öffentlichen Rechts.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen bei den Beschäftigten in den Regierungsvertretungen ausdifferenzierte und vielfältige Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sein. Daher ist es wünschenswert, dass die Regierungsvertretungen neben dem bewährten Personal der Bezirksregierungen auch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten an den Schnittstellen zwischen Kommunen, Wirtschaft, Politik und Landesverwaltung in der jeweiligen Region über vielfältige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Herr Eric Oehlmann ist seit dem 1. Februar 2005 im Angestelltenverhältnis eingestellt und der Regierungsvertretung Hannover/Nienburg zugewiesen worden. Herr Oehlmann ist Volljurist und entspricht auch aufgrund seiner außerhalb des unmittelbaren Landesdienstes gewonnenen spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen den oben beschriebenen Anforderungen in besonderem Maße.
Zu 2: Mit Zustimmung des zuständigen Personalrats wurde der Angestellte unter Verzicht auf Ausschreibung eingestellt.
Zu 3: Nein. Der Job-Börse waren zu dem Zeitpunkt keine Beamtinnen und Beamten des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes oder mit entsprechender Qualifikation gemeldet.