Protokoll der Sitzung vom 24.06.2005

Städtebauförderung 2006

Bereits in 2005 hat die Niedersächsischen Landesregierung ihren Anteil zur Städtebauförderung ausgesetzt und somit Bundes- und kommunale Mittel verfallen lassen. Die beiden Kommunen Bramsche und Belm in meinem Wahlkreis haben dieses Aussetzen des Programms mit den damit verbundenen Schwierigkeiten geschultert. Dennoch blieb die Landesregierung bisher eine klare Aussage für 2006 und Folgejahre schuldig, obwohl die Kommunen Planungssicherheit brauchen.

Vor diesem Hintergrund und weil die Anstrengungen in der Gemeinde Belm sogar eine Bundesauszeichnung für erfolgreiche Integrationsarbeit erfahren haben, frage ich die Landesregierung:

1. In welcher Höhe werden der Gemeinde Belm mit dem Schwerpunkt „Sozialer Brennpunkt in 2006 und Folgejahre“ Mittel aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen (Bundes-, Länder-, kommunaler Anteil)?

2. Auf welche Beträge belaufen sich die Mittel für Bramsche?

Auf die leider unausweichlich gewesene Aussetzung der landesseitigen Städtebauförderung im Programmjahr 2005 ist die Landesregierung bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 2. September 2004 (Drs. 15/1352) ausführlich eingegangen. Nach inzwischen erfolgter Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms ist hierzu noch zu ergänzen, dass es mit Unterstützung der Kommunen trotz der erforderlichen Sparmaßnahmen gelungen ist, auch im Programmjahr 2005 auf bescheidenem Niveau weiter städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zu fördern. Erfreulicherweise haben mehrere niedersächsische Gemeinden von dem Angebot Gebrauch gemacht, den Landesanteil der Städtebauförderung zu ersetzen und insoweit die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen in Anspruch zu nehmen.

Unter Berücksichtigung des Anteils der Gemeinden sowie der mobilisierbaren zweckgebundenen Einnahmen konnte für die Städtebauförderung in Niedersachsen im Programmjahr 2005 ein Fördervolumen in Höhe von mehr als 22 Millionen Euro realisiert werden. Das Städtebauförderungsprogramm 2005 ist am 28. April 2005 öffentlich bekannt gemacht worden.

Das Aussetzen der Städtebauförderung im Programmjahr 2005 bedeutet daher auch keinen Ausstieg aus der Städtebauförderung. Im Übrigen wir die Landesregierung über die Städtebauförderung - wie über alle anderen Haushaltspositionen auch im Rahmen ihrer Beschlüsse zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2006 und der Mipla 2005 – 2009 entscheiden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Gemeinde Belm und die Stadt Bramsche haben nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Landesanteil im Programmjahr 2005 zu ersetzen. Eine Beantwortung der Frage, in welcher Höhe der Gemeinde Belm und der Stadt Bramsche im Programmjahr 2006 bzw. in den folgenden Programmjahren weitere Städtebauförderungsmittel zur Verfügung gestellt werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Hierzu sind zunächst die Ergebnisse der BundLänder-Besprechungen zu den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen und die Ergebnisse der alljährlich stattfindenden Einplanungsbesprechungen unter Beteiligung der Niedersächsischen Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen und der kommunalen Spitzenverbände abzuwarten.

Anlage 2

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 10 des Abg. Claus Johannßen (SPD)

Modellprojekt „Bürgerstaat Niedersachsen“ versus Rechtsstaat Niedersachsen?

In einigen Kommunen - so auch im Kreis Cuxhaven - soll nach jetzt bekannt gewordenen Plänen der Landesregierung ein Modellprojekt „Bürgerstaat Niedersachsen“ angeschoben werden, mit dem - wie zu hören ist - die gesamte Verwaltung umgegliedert und die Finanzkrise der Kommunen dauerhaft in den Griff bekommen werden sollen. Dazu müssten nach Aussagen der Akteure in 550 Landesgesetzen „die Schraubzwingen der Gesetzgebung“ gelockert und zwecks Entlastung finanzschwacher

Kommunen Vorschriften und Verordnungen befristet ausgesetzt werden können. Offenbar wird diskutiert, dass auch die landesgesetzlichen Bestimmungen zu den Standards in Kindertagesstätten ausgesetzt werden sollen.

Vor dem Hintergrund dieser Pläne wird jedoch befürchtet, dass damit ein fataler Einstieg in eine Zweiklassengesellschaft begonnen wird. Verkauft werden soll das Projekt unter dem Deckmantel einer Vereinfachung von Verwaltungsentscheidungen. Mit dem Zauberwort der Binnenmodernisierung der Verwaltung will das Land nicht mehr starre Kriterien bei der Ausführung seiner Vorschriften beibehalten, sondern lediglich Wirkungsziele vorgeben. Den Kommunen sei es dann überlassen, wie sie diese Ziele erreichen. Bei unterschiedlicher Finanzkraft der Kommunen steht jedoch zu befürchten, dass es dann ganz schnell zu unterschiedlichen Leistungsstandards und bei den Verwaltungen zu Verfahrensabläufen von unterschiedlicher rechtlicher Qualität kommen wird. Rechtlich erscheint der Weg vielen Bürgerinnen und Bürgern daher sehr problematisch: Das Projekt stellte sich als beunruhigende Abkehr von bewährten Verfassungsprinzipien dar: Das hohe Staatsziel der Gleichbehandlung aller Bürger wird zumindest aufgeweicht. Die bedeutende Vorgabe für staatliches Handeln, alle Bürger gleich zu behandeln, steht auf dem Prüfstand.

Als problematisch werden auch die politischen Auswirkungen angesehen: Eine Differenzierung zwischen leistungsstarken und armen Landkreisen birgt die Gefahr, dass eine verschärfte Polarisierung stattfinden und das Leistungsgefälle zunehmen werden (eventuell mit unter- schiedlichen Gebühren, unterschiedlichen Öff- nungszeiten usw.). Wirtschaftsunternehmen werden ihren Standort sicherlich nicht verstärkt in Landkreisen wie dem strukturschwachen Cuxhavener Landkreis wählen. Die schwachen Kreise dürften an Attraktivität auch bei den Bürgern verlieren. Die Steuereinnahmen würden folgen - und damit ein Teufelskreis in Gang gesetzt mit Folge eines sich verschärfenden wirtschaftlichen Gefälles mit spürbaren Folgen für die Bürgerinnen und Bürger.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Standards sollen reduziert werden (bitte konkret benennen) , und welche Kosten sollen hierdurch jeweils konkret eingespart werden?

2. Welche konkreten Landesgesetze und Verordnungen empfindet die Landesregierung als „Schraubzwingen“, bzw. bei welchen konkreten Landesgesetzen und Verordnungen könnte sich die Landesregierung eine Lockerung oder gar eine befristete Außerkraftsetzung vorstellen?

3. Wie soll sichergestellt werden, dass der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes nicht verletzt wird?

Glaubt man dieser Mündlichen Anfrage, droht in Niedersachsen der Untergang des Rechtsstaats. Erstaunlich, was im Lande alles zu hören sein soll: Da soll ein Modellprojekt „Bürgerstaat“ angeschoben werden, mit dem die „gesamte Verwaltung umgegliedert“ werden soll. Die „Schraubzwingen der Gesetzgebung“ in 550 Landesgesetzen müssten zwecks Entlastung finanzschwacher Kommunen gelockert werden, ein „fataler Einstieg in eine Zweiklassengesellschaft“ wird befürchtet, das „hohe Staatsziel der Gleichbehandlung aller Bürger“ würde aufgeweicht.

Besonders die von dem Herrn Abgeordneten genannte Anzahl der 550 Landesgesetze hat verwundert; denn es gibt - dank hervorragender Deregulierungsarbeit der Landesregierung - in Niedersachsen gerade einmal noch 291 Landesgesetze (Stand 1. April 2005). Wenn also 550 Gesetze modifiziert oder außer Kraft gesetzt werden sollten, müsste der Landtag vorher zunächst 259 Gesetze erlassen. Ich kann versichern: Das ist nicht vorgesehen!

Angesichts des in dieser Plenarsitzung von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Modellkommunen-Gesetzes dürften Zweck und Inhalte des Vorhabens nun allseits bekannt sein. Auf einige grundsätzliche Anmerkungen zum Bürokratieabbau soll jedoch - besonders im Hinblick auf die bemerkenswerten Ausführungen des Herrn Abgeordneten Johannßen in dieser Mündlichen Anfrage - nicht verzichtet werden.

Über die Notwendigkeit, bürokratische Hemmnisse abzubauen und die Deregulierung voranzutreiben, um zu Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen zu kommen, besteht allgemein und abstrakt auf allen Ebenen Einigkeit. Vielfältige Aktivitäten, auch in anderen Bundesländern, zeigen guten Willen und - zum Glück - auch gewisse Erfolge. Dennoch kommt der Bürokratieabbau nur schwer voran. Wir sind seit Jahrzehnten in einem Dschungel von Vorschriften gefangen, die immer komplizierter geworden sind, die Ausnahmen von Ausnahmen bedingen, um möglichst allen Wechselfällen des Lebens gerecht zu werden. Und wenn es einmal gelingt, eine Regelung abzuschaffen, dann gibt es ganz sicher jemanden, der aus seiner Sicht genau diese Regelung benötigt. In Deutschland herrscht ein ausgeprägter Drang nach gesetzlich geregelter Einzelfallgerechtigkeit. Die Folge ist, dass sich der Vorschriftenabbau überwiegend auf kleine Korrekturen beschränkt,

die niemandem wehtun, die damit aber auch kaum bemerkbar sind, um nicht zu sagen: wirkungslos. Das Beängstigende ist: Dem Staat wird einerseits grenzenlose Regelungsmanie vorgeworfen, andererseits aber haben sich viele in der durchnormierten Gesellschaft eingerichtet. Folge: Der Vorschriftenabbau beschränkt sich auf kleine Korrekturen, die niemandem wehtun, die aber wirkungslos sind. Es fehlt der Mut, schwierige Themen anzugehen. Wirklicher Bürokratieabbau kann nur stattfinden, wenn man Abschied nimmt von bis ins Kleinste detaillierten Regelungen, die keinerlei Handlungsspielraum lassen.

Deregulierung heißt auch: Für manches gibt es dann keine Regelung mehr, auf die man sich bislang vielleicht gern berufen hätte. Dies erfordert Mut - Mut, den Knoten durchzuschlagen, mit dem wir uns über Jahre immer mehr selbst gefesselt haben. Dieser Mut ist anscheinend bei der Opposition so gar nicht vorhanden, stattdessen wird mit der „beunruhigenden Abkehr von bewährten Verfassungsprinzipien“ gedroht.

Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: In dem auf drei Jahre befristeten Modellprojekt werden für fünf Modellregionen einige landesrechtliche Regelungen außer Kraft gesetzt bzw. modifiziert. Ziele sind die Entlastung der Kommunen von Vorgaben und die Schaffung neuer Handlungsspielräume - nicht nur für die Kommunalverwaltungen, sondern vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Dies wird für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region, für die Bürgerorientierung ihrer Verwaltung und für die Geschwindigkeit von Verwaltungshandeln positive Impulse geben. Das Modellprojekt wird wissenschaftlich begleitet, die Ergebnisse werden zeigen, bei welchen Themen und Handlungsfeldern eine Übertragung auf alle Kommunen im Land möglich und sinnvoll ist.

Einen solchen klar definierten Freiraum zum Testen zu schaffen, ist ein Baustein auf dem Weg zum Bürokratieabbau. Es ist das Mindeste, was getan werden muss, wenn all die Lippenbekenntnisse zu Deregulierung und Bürokratieabbau ernst gemeint sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Gesetzentwurf.

Zu 2: Siehe Gesetzentwurf.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Mangelhafte Lehrerversorgung an den Berufsbildenden Schulen in Varel zerstört Bildungsbiografien

Ca. 20 Schülerinnen und Schüler der „Zweijährigen Berufsfachschule Kinderpflege“ an den Berufsbildenden Schulen in Varel stehen derzeit vor einem großen Dilemma: Zur Realisierung ihres Wunsches, Erzieherin/Erzieher zu werden, wurde ihnen geraten, nach der Hauptschule zunächst die „Zweijährige Berufsfachschule Kinderpflege“ an den Berufsbildenden Schulen in Varel zu besuchen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsfachschule erwerben die Absolventinnen und Absolventen den Sekundarabschlusses I und den Abschluss, „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Gleichzeitig berechtigt dieser Abschluss, die 2. Klasse der „Zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistentin und Sozialassistent - Sozialpädagogik“ zu besuchen, die mit dem Abschuss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“ endet. Der Abschluss Sozialassistentin bzw. Sozialassistent ist wiederum notwendige Zugangsvoraussetzung für die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung in Niedersachsen.

Ohne den betroffenen Schülerinnen und Schülern im Vorfeld entsprechende Hinweise zu geben, wurden die Bewerbungen für die 2. Klasse der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent jedoch abgelehnt. Die Berufsbildenden Schulen in Varel sind nach Berichten der örtlichen Presse aufgrund fehlender Lehrkräfte nicht in der Lage, Bewerberinnen und Bewerber in die 2. Klasse dieses Ausbildungsgangs aufzunehmen. Die vorhandenen Lehrkräfte reichen nach Auskunft der Schulleitung lediglich aus, um diejenigen Schülerinnen und Schüler der Sozialassistentenschule zu unterrichten, die diese Ausbildung zweijährig durchlaufen, also nicht zuvor die Berufsfachschule Kinderpflege besucht haben. Dabei wären die räumlichen Voraussetzungen gegeben. Zudem arbeitet eine entsprechend geeignete Lehrkraft derzeit als Vertretungskraft in der Schule.

Aufgrund mangelhafter Lehrerversorgung stehen Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule Kinderpflege der Berufsbildenden Schulen in Varel jetzt vor großen Problemen. Im Streben nach einer qualifizieren Berufsausbildung müssen sie erleben, dass die Politik der Landesregierung sie in eine Sackgasse geführt hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist der Landesregierung der Lehrkräftemangel der „Zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistentin und Sozialassistent Sozialpädagogik“ an der Berufsbildenden Schule in Varel bekannt?

2. Bis wann wird die Landesregierung den aufgezeigten Lehrkräftemangel an der Berufsbildenden Schule in Varel beheben?

3. Welchen Weg schlägt die Landesregierung den betroffenen Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule Kinderpflege der Berufsbildenden Schulen in Varel vor, damit sie ihren eingeschlagenen Ausbildungsweg zur Erzieherin/zum Erzieher ohne Verzögerung fortsetzen können?

Die Schülerinnen aus dem Bildungsgang Berufsfachschule Kinderpflege der BBS Varel haben mit dem Bestehen der Abschlussprüfung einen Berufsabschluss erreicht. Die Ausbildung zur Kinderpflegerin befähigt vorrangig zu einem Einsatz im Familienhaushalt mit Kindern, aber auch als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereichs. Die Ausbildung zur Kinderpflegerin ist somit kein Teil der Erzieherausbildung. Soweit die Schülerinnen nicht vom Arbeitsmarkt aufgenommen werden, streben sie nach ihrer Ausbildung zur Kinderpflegerin u. a. eine weitergehende Qualifizierung durch den Besuch der Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - an. Den Absolventinnen der Sozialassistentenausbildung steht dann der Weg in die Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher offen. Dies erhöht ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt. Die berufsbildenden Schulen bemühen sich intensiv, den geeigneten Absolventinnen der Kinderpflege den Einstieg in die Erzieherausbildung zu ermöglichen, stoßen dabei aber auch an Grenzen ihrer Kapazität.

Der Trend zum verstärkten Besuch beruflicher Vollzeitschulformen hat eine entsprechende Auswirkung auf den Unterrichtsbedarf. Deshalb sind rund 1 000 der 2 500 zusätzlich von der Landesregierung bereitgestellten Lehrerstellen für die berufsbildenden Schulen verwendet worden. Daran hatte auch die BBS Varel ihren Anteil. Auch im laufenden Einstellungsverfahren für das Jahr 2005 sind der BBS Varel wieder mehrere Stellen zugewiesen worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Frage des Unterrichtsbedarfs im Bereich Sozialpädagogik an der BBS Varel ist zur Mitte des Monats Mai an das Kultusministerium herangetragen worden. Es wurden umgehend Analysen des Ressourceneinsatzes an der gesamten Schule veranlasst. Zur grundsätzlichen Versorgung der Schule ist festzuhalten, dass sie sich im Theoriebereich im Rahmen der in der Region erreichbaren Unterrichtsversorgung bewegt, im Fachpraxisbereich sogar deutlich darüber. Zudem weist die Schule wegen vieler von den Schülerzahlen her sehr kleiner Bildungsgänge eine außerordentlich geringe durchschnittliche Klassenfrequenz auf.

Zu 2: Der BBS Varel wurden für das kommende Schuljahr zwei Stellen für neu einzustellende Lehrkräfte im Theoriebereich und eine Stelle im Fachpraxisbereich zugewiesen. Zudem werden der Schule noch zwei Lehrkräfte des Theoriebereichs im Wege des Versetzungsverfahrens für Lehrkräfte zwischen den Bundesländern zugewiesen. Die Abteilung Osnabrück der Landesschulbehörde hat bereits im Vorfeld der nun vorliegenden Kleinen Anfrage von mir den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob für den Fall des Einrichtens einer zweiten Klasse der Jahrgangsstufe 2 der Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - das Zuweisen einer weiteren Einstellungsermächtigung erforderlich ist. Sollte dies erforderlich sein, wird dem auch entsprechend Rechnung getragen.

Zu 3: Entsprechend den vorherigen Ausführungen können Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule Kinderpflege der BBS Varel über die Klasse 2 der Berufsfachschule - Soziassistentin/Sozialassistent ihren Weg zum Berufsziel Erzieherin/Erzieher fortsetzen, soweit dies ihren Vorstellungen über ihren weiteren beruflichen Weg entspricht.