Protokoll der Sitzung vom 24.06.2005

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat sie mittlerweile Versuche unternommen, die Satzung dergestalt zu ändern, dass der Vorsitz des Stiftungsrates nicht mehr automatisch dem Sprecher der Ostpreußischen Landsmannschaft zufällt?

2. Gibt es Widerstände der anderen Stiftungsratsmitglieder, das Verfahren zu demokratisieren?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnisse des Duisburger Institutes für Sprach- und Sozialforschung, dass der Stiftungsratsvorsitzende von Gottberg sich der Argumentation aus der Publizistik von Holocaustleugnern bedient?

Die Ostpreußische Kulturstiftung hat ihren Sitz in Ellingen/Bayern. Die zuständige Stiftungsaufsicht befindet sich in Ansbach/Mittelfranken. Wie bei Stiftungen bürgerlichen Rechts üblich müssen Satzungsänderungen konsensual erfolgen.

Im Fall der Ostpreußischen Kulturstiftung als Träger des Ostpreußischen Landesmuseums in Lüneburg und des Kulturzentrums Ostpreußen in Ellingen/Donau werden zurzeit etliche Satzungsänderungen intensiv debattiert, um den Anforderungen an ein modernes Museum gerecht zu werden.

Für das Land Niedersachsen steht bei den angestrebten Änderungen, die konsensual erfolgen müssen, an erster Stelle eine zeitgemäße Trägerstruktur, die auch die Wahl des Stiftungsratsvorsitzenden aus der Gesamtheit des Stiftungsrates heraus vorsieht, wie es in anderen Stiftungen des Kulturbereichs üblich ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Da die Trägerstruktur konsensual in ihrer Gesamtheit modernisiert werden soll, sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Zu 3: Die Aussagen des Duisburger Instituts bestärken die Landesregierung in ihrem Bestreben, die Trägerstrukturen für das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg zu modernisieren.

Anlage 24

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 33 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Was sagt der Familien-TÜV zur Herabsetzung der Freistellungsgrenze bei Kita-Gebühren?

In der Ausgabe 33-34 (9. August.2004) der Zeitschrift Das Parlament beschrieb die niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen die Funktion des so genannten Familien

TÜVs wie folgt: „Der Familien-TÜV ist sehr wichtig, weil wir ein Umdenken in der Gesellschaft brauchen. Kinder müssen willkommen sein, und wenn wir dies erreichen wollen, müssen wir als Gesetzgeber zumindest damit anfangen, indem wir alle Gesetze daraufhin checken, wie sie sich auf Familien auswirken. Der Familien-TÜV sensibilisiert also, bei der Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen immer die Belange von Familien im Auge zu behalten.“

Auf Antrag und mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP wurde am 10. Juni 2005 im federführenden Kultusausschuss beschlossen, dass die Freistellungsgrenze für Kita-Gebühren, die im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung zum 1. Januar 2005 auf 690 Euro erhöht wurde, wieder auf 573 Euro gesenkt wird. Das bedeutet, dass niedersächsische Familien, die mehr als 573 Euro monatlich zur Verfügung haben, zur Zahlung von Kita-Gebühren herangezogen werden können. Schätzungen gehen davon aus, dass davon auch rund 10 000 Arbeitslosengeld-II-Empfänger betroffen sein werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hätte die Gesetzesänderung zur Senkung der Freistellungsgrenze bei Kita-Gebühren den „Familien-TÜV“ der Landesregierung durchlaufen müssen: Zu welchem Ergebnis wäre dieser gekommen?

2. Wie bewertet die Landesregierung den erreichten Grad der Sensibilisierung für die Belange von Familien bei den sie tragenden Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP vor dem Hintergrund der Senkung der Freistellungsgrenze bei Kita-Gebühren von 690 auf 573 Euro?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Idee, auch die parlamentarischen Beratungen in den Fachausschüssen zukünftig mit einem „Familien-TÜV“ zu begleiten, um die Sensibilisierung für die Belange von Familien weiter zu intensivieren?

Die Reform des Sozialhilferechts hat verschiedene Zumutbarkeitsgrenzen des außer Kraft getretenen Bundessozialhilfegesetzes pauschal zusammengefasst. Damit hat sich das Bezugssystem für die Definition der Zumutbarkeitsgrenze in der Jugendhilfe bei ansonsten unwesentlich geänderten Lebensverhältnissen stark verändert.

Den Ländern steht gemäß § 90 IV SGB VIII ausdrücklich die Ermächtigung zu, die Grenze für zumutbare Belastungen landesrechtlich festzulegen.

Der fragliche Antrag zur Festlegung einer landesgesetzlichen Reglung führt nach der Bewertung der Landesregierung zu einer den vergangenen Jahren entsprechenden Zumutbarkeitsgrenze im

Kita-Gebührenbereich. Die Behauptung, dass dadurch 10 000 ALG-II-Empfängerinnen und Empfänger mit Verschlechterungen rechnen müssten, ist angesichts der deutlich unter dieser Grenze liegenden Regelleistungen des SGB II nicht nachvollziehbar.

Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) sind Gesetzesund Verordnungsentwürfe mit einer Begründung zu versehen, die in einem allgemeinen Teil u. a. die Auswirkungen auf Familien darstellt. Dieser so genannte Familien-TÜV gilt demgemäß nur für Entwürfe der Landesregierung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Anträge der Fraktionen im Landtag unterfallen nicht den Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen. Hypothetische Prüfungen und Bewertungen von Aktivitäten des Landtages oder seiner Teile verbietet der Respekt vor dem Parlament.

Zu 2: Aus dem gleichen Grund obliegt der Landesregierung nicht die Bewertung von Sensibilisierungsgraden der Fraktionen zu einzelnen Themen.

Zu 3: Der Landesregierung steht es ebenfalls nicht zu, sich zu Ideen einer Fraktion zur Ausgestaltung der parlamentarischen Beratungen zu äußern.

Anlage 25

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 34 der Abg. Ina Korter und Andreas Meihsies (GRÜNE)

Vorgezogene Revision im Atomkraftwerk Esenshamm

Nach einem erneuten Schaden am Generator ist das AKW Esenshamm Ende Mai 2005 unplanmäßig in die Revision gegangen. Schwerpunkt der Revision sollen die Instandsetzung des Generatorständers sowie die Sanierung der Wasserabscheider im Turbinenbereich sein. Außerdem soll die Anlage wieder einmal „an den neuesten Stand der Technik“ herangeführt werden (Pressemitteilung des Umweltministeri- ums vom 30. Mai 2005).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was war die Ursache des Generatorschadens im Jahr 2002?

2. An welchen Systemen und Komponenten sollen welche Verbesserungen stattfinden, um das AKW an den neuesten Stand der Technik heranzuführen?

3. Wie sind die 48 Brennelemente, die ausgetauscht werden, zusammengesetzt (einschließ- lich des Anreicherungsgrades), und wo wurden sie gefertigt?

Im Namen der Niedersächsischen Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Generator ist Bestandteil des konventionellen Teils des Kraftwerkes. Er unterliegt daher nicht der atomrechtlichen Aufsicht durch das Niedersächsische Umweltministerium. Gleichwohl wird das Niedersächsische Umweltministerium auch über Ereignisse in diesem Anlagenbereich informiert. Nach Auskunft der Betreiberin des Kernkraftwerkes Unterweser ist der Generatorschaden im Jahr 2002 auf einen Kurzschluss im Mittelteil des Generatorständers zurückzuführen, der durch einen Fehler in einem der vier Gaskühler des Generators verursacht worden war.

Zu 2: Im Zuge der derzeitigen Revision werden insbesondere folgende Verbesserungen vorgenommen:

Im Bereich der Energie- und Leittechnik werden Flachschutzschalter gegen neue Schalter ausgetauscht. Die Maßnahme erfolgt vorsorglich im Rahmen des Alterungsmanagements. Sie resultiert aus Erfahrungen mit Flachschutzschaltern in anderen Kernkraftwerken. Die neuen Schalter verbessern das Schaltverhalten durch optimierte Werkstoffe der mechanischen Teile.

Am gesicherten konventionellen Zwischenkühler der Redundanz 3 werden die Wasserund die Umlenkwasserkammer gegen neue getauscht. Aufgrund einer verbesserten Innenbeschichtung zeichnen sich die neuen Kammern durch einen höheren Schutz gegen Korrosion aus.

Im Bereich der Reaktorregelung wird die Bildung des Istwertes der Kühlmitteltemperatur geändert. Durch diese Maßnahme sollen unnötige Steuerstabbewegungen der D-Bänke noch weiter reduziert und der Verschleiß an diesen Steuerelementen weiter verringert werden.

Die Auskopplung der Signale der Leistungsverteilungsdetektoren von der Sicherheitsleittechnik zur Überwachungsrechneranlage wird optimiert. Damit soll insbesondere die Verarbeitung von Ersatzwerten für ausgefallene Leistungsverteilungsdetektoren verbessert werden, um zukünftig die Beurteilung der Ersatzwertaufschaltungen mit dem Kugelmesssystem bei jeder Routinemessung zu erleichtern.

Zu 3: Die 48 neuen Brennelemente setzen sich wie folgt zusammen:

4 Mischoxidbrennelemente der Firma Framatome ANP mit einer Anreicherung von 4,5 % Spaltplutonium aus der Brennstofffertigung bei einem Tochterunternehmen der Firma Framatom ANP, der Firma Franco Belge de Fabrication de Combustibles (FBFC) in Belgien,

4 Uran-Brennelemente der Firma Framatome ANP mit einer Anreicherung von 3,95 % Uran235 aus der Brennstofffertigung bei der Firma Mashinostroitelny Zavod Elektrostal (MSZE) in Russland,

12 Uran-Brennelemente der Firma Framatome ANP mit einer Anreicherung von 4,40 % Uran235 aus der Brennstofffertigung bei der Firma MSZE in Russland,